Protocol of the Session on July 18, 2007

Frau Kollegin Ackermann, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe vorhin schon darauf hingewiesen, dass diese Öffnungsklausel offensichtlich dazu dient, den Wahlkampf einzuleiten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nach dem Redebeitrag des Kollegen Kreuzer bin ich ganz sicher. Herr Kollege Kreuzer, zum einen: Sie sprechen hier als Jurist, ich hätte lieber einen Sozialpolitiker Ihrer Partei hier gehört. Denn es geht ganz eindeutig um sozialpolitische Überlegungen. Daran wird auch wieder klar, worauf Sie hinaus wollen. Sie wollen diese Menschen schlechtreden. Sie wollen diese Menschen benachteiligen und Sie wollen den rechten Rand Ihrer Partei abdecken. Deshalb schlagen Sie hier solche Töne an. Das ist nicht im Interesse der Menschen, die nicht, wie Sie sagen, Herr Kreuzer, nicht nach Hause wollen, es sind Menschen, die nicht nach Hause können, weil in ihren Heimatländern Regime herrschen, die – –

(Thomas Kreuzer (CSU): Die können alle freiwillig ausreisen!)

Freiwillig ausreisen in ein Land, in dem sie umgebracht werden, oder wohin? Sie sitzen auf Ihrem warmen Sessel und können das gut sagen.

Es handelt sich teilweise um Familien, die ganz genau wissen, dass sie verhaftet werden, sobald sie zurückkommen. Sie können sich gerne einmal ein solches Gefängnis von innen ansehen und dann erzählen Sie mir wieder, dass es Menschen sind, die nicht ausreisen wollen. Sie zeigen heute Ihr wahres Gesicht. Sie zeigen, was Sie von diesen Menschen halten, die hier leben, die teilweise hier schon jahrelang gearbeitet haben und sich jahrelang in die Gesellschaft integriert haben. Sie wollen

spalten, sie wollen nicht integrieren. Das ist Ihre Wahlkampftaktik. Ich sage Ihnen: Ich hoffe nur, dass die Menschen Ihnen dabei nicht folgen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/8296 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik auf Drucksache 15/8634 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik empfi ehlt die unveränderte Annahme.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSUFraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wird, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze und des Aufnahmegesetzes“.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Gesetzentwurf der Abg. Joachim Herrmann, Joachim Unterländer u. Frakt. (CSU) Franz Maget, Kathrin Sonnenholzner u. Frakt. (SPD) Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Renate Ackermann u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gesetz über den Landesgesundheitsrat (Drs. 15/7870) – Zweite Lesung –

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Vonseiten der Fraktionen wurde hierzu eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Ich darf als Erstem Herrn Dr. Zimmermann das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, nachdem es sich um einen interfraktionellen Antrag handelt, kann ich es verhältnismäßig kurz machen, zumal er auch in allen mitberatenden Ausschüssen einstimmig verabschiedet wurde. Kurz angedeutet: Es geht um die neue Zusammensetzung

des seit 50 Jahren existierenden Landesgesundheitsrates unter Aspekten, die die neuen Entwicklungen in der Gesundheitspolitik mit sich gebracht haben. Wir sind zum einen der Meinung, dass die Aufgabenbeschreibung des Landesgesundheitsrates präzisiert werden muss. Dies fi ndet sich im Gesetzentwurf wieder.

Ebenso sind wir der Meinung, dass die Zusammensetzung der Verbände, die ihre Vertreter in den Landesgesundheitsrat entsenden, entsprechend der neuen Entwicklung angepasst werden muss. So sind wir übereinstimmend der Meinung, dass zum Beispiel Vertreter der Pfl egeberufe, der Patientenfürsprecher, der Heilpraktiker, der Selbsthilfe – ein ganz wichtiger Gesichtspunkt, wie wir meinen – und schließlich der Pfl egeberufe künftig in den Landesgesundheitsrat entsandt werden sollen.

Lassen Sie mich in Richtung der GRÜNEN eine kleine Anmerkung machen. In die Diktion der GRÜNEN hat sich eingeschlichen, dass die neue Zusammensetzung des Gesundheitsrates und die inhaltlichen Ergänzungen wegen der Feststellungen der GRÜNEN diskutiert werden mussten. Das Gegenteil ist der Fall. Frau Kollegin Rütting, ich muss Ihnen das leider vorhalten. Sie haben am 31.10.2006 einen Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht, der die Aufl ösung des Landesgesundheitsrates zur Folge gehabt hätte. Heute beschließen wir jedoch nicht die Aufl ösung, wie es die GRÜNEN ursprünglich wollten, sondern die Erneuerung der Überlegungen, wie der Landesgesundheitsrat sich zusammensetzt und wie er seine Aufgaben präziser umsetzen kann. Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CSU)

Herr Kollege Wahnschaffe, bitte.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Dies ist ein gutes Beispiel dafür, wie man in diesem Hause die Zusammenarbeit pfl egen kann. Alle Fraktionen haben sich zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf zusammengefunden. Das war auch bitter notwendig; denn der Landesgesundheitsrat, über dessen Bedeutung wir uns alle einig sind, hatte in den letzten paar Jahren leider nicht das gebracht, was wir uns alle von ihm erhofften und was jetzt explizit in das Gesetz aufgenommen wurde, nämlich den Landtag und die Staatsregierung zu beraten.

Die Aufgaben sind sehr weitschichtig, und das ist eine lohnende Aufgabe. Ich erinnere mich, Herr Kollege Dr. Zimmermann – deshalb sehe ich Sie so angestrengt an –, dass wir eine Zeit hatten, in der die Beratung sehr gut geklappt hat. Zufälligerweise waren Sie damals der Vorsitzende. Wir alle möchten, dass diese Aktivitäten wiederbelebt werden und sich der Landesgesundheitsrat an dem orientiert, was innerhalb und außerhalb des Hohen Hauses aktuell gesundheitspolitisch diskutiert wird, und nicht daran, was in der Vergangenheit diskutiert wurde, was der Bundesgesetzgeber beschlossen hat oder

worauf wir kaum Einfl uss nehmen können. Deshalb ist die Aktualisierung begrüßenswert.

Selbstkritisch muss ich sagen, dass der Bayerische Landtag über Gebühr vertreten war. Er hatte 15 Mitglieder. Die Zahl haben wir deutlich reduziert, und wir haben mehr Sachverstand von außen geholt, der schon bisher gerne dabei gewesen wäre, dem es aber nach der veralteten Aufstellung nicht gestattet war, seinen Sachverstand einzubringen. Das soll sich ändern.

Allerdings gibt es einen kleinen Schönheitsfehler, den ich hier offen ansprechen will. Die Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen sind bei der Neuorganisation bedauerlicherweise nicht berücksichtigt worden. Zwar ist die Selbsthilfe-Koordination Bayern – SeKo – im Boot; die Selbsthilfe fühlt sich durch sie aber nicht repräsentiert. Das bedauern wir sehr. Vielleicht kann man das zu einem anderen Zeitpunkt, der nicht in dieser Legislaturperiode liegen wird, ändern. Der Landesgesundheitsrat ist ein offener Kreis. Selbst als nicht ordentliches Mitglied kann man an den Verhandlungen teilnehmen.

Alles in allem ist es höchste Zeit geworden, diesen Gesetzentwurf endlich in Zweiter Lesung zu verabschieden, sodass wir zügig zur Neuorganisation des Landesgesundheitsrats kommen können.

(Beifall bei der SPD)

Ich darf Frau Kollegin Rütting das Wort erteilen. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen! Der Landesgesundheitsrat wurde 1953 mit dem Ziel gegründet, die Abgeordneten in Gesundheitsfragen zu beraten. In den letzten 50 Jahren ist er aber erstarrt. Er hat sich nicht vorwärts bewegt. Wie wir gehört haben, waren sich darüber zwar alle einig, aber es hat sich nichts getan. Bereits vor vier Jahren habe ich vorgeschlagen, die Patienten, die Heilpraktiker und die Naturheilkundler aufzunehmen, weil das die Bevölkerung will. In den letzten vier Jahren wurde zwar davon gesprochen, dass etwas getan werde, aber es ist nichts passiert. Deshalb hat meine Fraktion den Antrag auf Aufl ösung des Landesgesundheitsrates gestellt. Herr Dr. Zimmermann, wir haben also die Sache ins Rollen gebracht, denn daraufhin ist etwas passiert.

(Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf des Abgeord- neten Dr. Thomas Zimmermann (CSU))

All die Vorschläge, die insbesondere den armen Leuten zugutekommen, wurden eingearbeitet. Die Patienten, die Heilpraktiker und die Naturheilkundler sind vertreten. In der letzten Woche hat Staatsminister Miller zu meiner großen Freude im Chiemgau ein Zentrum besucht, in dem in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Weihenstephan Heilpfl anzen angebaut werden. Solche Ziele

müssen wir verfolgen. Bisher wurde das nicht berücksichtigt. Wir haben also einen schönen Erfolg.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es darf nicht länger heißen: Weil du arm bist, musst du früher sterben. Dieser zynische, aber wahre Satz kommt in jeder Debatte zum Tragen. Damit muss endlich Schluss sein.

Ich freue mich sehr, dass der Gesetzentwurf mit kleinen Änderungen fraktionsübergreifend verabschiedet worden ist. Ich wünsche mir sehr, dass wir in Zukunft mehr fraktionsübergreifende Anträge zustande bringen. Ich freue mich sehr darüber und bin voller Hoffnung, dass Sie künftig unsere Anträge zumindest diskutieren und sie vielleicht auch annehmen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Mit liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/7870, die Beschlussempfehlung mit dem Bericht des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik auf Drucksache 15/8636 und der während der Aussprache vonseiten der CSU-Fraktion gestellte Änderungsantrag zugrunde, wonach Artikel 2 Absatz 2 Sätze 2 und 3 folgende Fassung erhalten sollen: „Dabei entfällt auf jede im Landtag vertretene Fraktion mindestens ein Sitz. Sofern einer im Landtag vertretenen Fraktion nach Satz 2 ein Sitz zukommt, der sich nicht aus der Berechnung des Stärkeverhältnisses ergibt, erhöht sich die Zahl der Mitglieder des Landesgesundheitsrates um diesen zusätzlichen Sitz.“

Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik empfi ehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Dieser Beschlussempfehlung stimmt der mitberatende Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz zu, allerdings mit der Maßgabe weiterer Änderungen. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit der Maßgabe zu, dass Artikel 6 Absatz 1 neu gefasst wird. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 15/8636.

Die CSU-Fraktion hat gemäß § 126 Absatz 3 Satz 3 der Geschäftsordnung fristgemäß beantragt, den Gesetzentwurf in der Fassung des mitberatenden Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz unter Berücksichtigung der vom Verfassungsausschuss vorgeschlagenen Neufassung des Artikels 6 Absatz 1 und des während der Aussprache gestellten Änderungsantrags zur Abstimmung zu stellen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall.

Ich lasse abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des mitberatenden Ausschusses für Umwelt- und

Verbraucherschutz unter Berücksichtigung der vom Verfassungsausschuss vorgeschlagenen Neufassung des Artikels 6 Absatz 1 und des während der Aussprache gestellten Änderungsantrags zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte die Gegenstimmen anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. So beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des mitberatenden Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz unter Berücksichtigung der vom Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Neufassung des Artikels 6 Absatz 1 und des während der Aussprache gestellten Änderungsantrags seine Zustimmung geben will, bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Das Gesetz ist damit einstimmig so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz über den Landesgesundheitsrat“.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, was würde sich nach dieser Einigkeit im Hohen Hause und dem Gesetz über den Landesgesundheitsrat besser einfügen lassen als eine Mittagspause bis 13.30 Uhr.

(Unterbrechung von 12.50 bis 13.32 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Mittagspause ist beendet. Ich nehme die Sitzung wieder auf und gehe davon aus, dass die Kolleginnen und Kollegen außerhalb des Plenarsaals wissen, dass die Zeit der Pause vorbei ist und umgehend wieder hierherkommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf:

Antrag der Abg. Franz Maget, Herbert Müller, Ludwig Wörner u. a. u. Frakt. (SPD) Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erweiterung des Untersuchungsauftrags auf Drsn. 15/5574 und 15/7436 des Untersuchungsausschusses (Drs. 15/8594)