Was Sie wollen, ist weder notwendig noch sinnvoll. Wir sollten stattdessen darum ringen, wo wir den konkreten Tierschutz voranbringen müssen, und nicht versuchen, die Situation mit Pauschalinstrumenten zu verbessern. Wir sind der Gesetzgeber auf dieser und auf anderen Ebenen. Es muss darum gehen, den Tierschutz in vernünftiger Weise voranzubringen. Das geschieht allenthalben so, wie ich das geschildert habe.
Die Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren, die Sie auch angesprochen haben, fi ndet so wie für jede andere gesellschaftliche Gruppe statt, die Anliegen und Interessen vertritt, nämlich im Rahmen der Verbandsanhörung im Gesetzgebungsverfahren. Das läuft ganz normal wie üblich ab, und die Tierschutzverbände werden in keiner Weise benachteiligt.
Die Verbände bekommen gewünschte Auskünfte in jeder Form. Ich bin Vorsitzender des Tierschutzbeirates. Ich weiß, was dort beraten wird und wie wir mit den Vorschlägen und Anliegen umgehen.
Wir haben dort diskutiert, wie die Zusammensetzung neu gestaltet werden soll. Wir haben keinen einzigen Vorschlag erhalten. Man sollte also die Arbeit eines solchen Gremiums nicht – ich will nicht sagen diskreditieren – en passant zur Seite schieben.
Nun zum Verbandsklagerecht. Der Unterschied – Sie haben es angesprochen, aber man sollte es nochmal deutlich machen – im Vergleich zum Naturschutz ist, dass es im Naturschutz ein Klagerecht für allgemeine Sachverhalte gibt. Das ist etwas anderes, als Sie für Anhörungen, Einzelentscheidungen etc. wollen.
Würden wir das machen, würden wir die Verwaltung paralysieren und ein uferloses Feld für Bürokratie schaffen.
Das ist nicht sinnvoll. Die Einzelentscheidungen sind problematisch, nicht die großen Themen. Wenn die Gerichte mit Klagen überfl utet werden, ist keine vernünftige Arbeit mehr möglich. Das dient auch dem Tierschutz nicht.
Ich setze mich mit Ihnen über jede einzelne Regelung, die Sie geändert haben wollen, auseinander. Das kann und soll die Politik gestalten, und das soll nicht auf den Klageweg geschoben werden, weil das die Sache überhaupt nicht voranbringt.
Herr Staatssekretär, Sie sprachen vom Fortschritt. Ich habe vorhin doch die Rückschritte aufgezählt: Die Tierversuche nehmen zu. Die sogenannte Volierenhaltung ist Betrug am Verbraucher; denn der Käfi g ist gerade einmal um eine Postkarte größer als die bisherige DIN-A4-Fläche. Das ist Augenwischerei. Bundesminister Seehofer verkündet derzeit 33 Hühner auf einem Quadratmeter als großen Fortschritt. Ich habe von ihm persönlich einen Brief bekommen über diesen Fortschritt. 33 Masthühner auf einem Quadratmeter – das ist doch kein Fortschritt.
Die Sorge, dass eine Flut von Klagen kommen werde, ist unbegründet, wenn nur vier oder sechs Tierschutzverbände in Abstimmung mit dem Umweltministerium klagen dürfen. Damit wollte ich versuchen Sie zu überzeugen, dass wir das Verbandsklagerecht brauchen.
Ich beziehe mich auf die Aussagen der Frau Kollegin Rütting und des Herrn Staatssekretärs Dr. Bernhard. Ich dachte, das Argument, dass sich eine Prozessfl ut ergeben werde, sei vom Tisch. Sie führen es jedoch wieder ins Feld. Wir müssen immer wieder darüber diskutieren – letztmals als es darum ging, die Verbandsklage für den Naturschutz einzuführen. Auch damals haben Sie von der Prozessfl ut gesprochen und haben sie als Horrorszenario in den Raum gestellt. Das hat sich nicht bestätigt; die Zahlen zeigen es.
Warum soll das also jetzt beim Tierschutzverbandsklagerecht so sein? – Das ist nicht nachzuvollziehen.
Sie haben den Tierschutzbeirat angesprochen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie uns mitteilen würden – das
war unter anderem ein Gegenstand meiner Schriftlichen Anfrage –, wie oft Sie persönlich als Vorsitzender des Tierschutzbeirats tatsächlich an dessen Sitzungen teilgenommen haben. Auch da gibt es einschlägige Zahlen. Wenn Sie ehrlich sind, dann geben Sie zu, dass Sie kaum im Tierschutzbeirat vertreten waren.
Zunächst zu den Tierversuchen, die angesprochen wurden: In den Kommissionen, die darüber beraten, ob ein Versuch genehmigt wird, sitzen die Tierschutzverbände. Der Tierschutz berät in jedem einzelnen Fall mit, ob es sinnvoll ist, die Genehmigung zu erteilen.
Ich nehme an jeder Sitzung teil. Ich habe nur an einer einzigen Sitzung nicht teilgenommen, weil ich aufgrund anderer terminlicher Verpfl ichtungen verhindert war.
So ist das. Der Beirat tagt, wenn ich das recht im Kopf habe, einmal im Frühjahr und einmal im Herbst, also zweimal im Jahr. Im Dezember, so glaube ich,
konnte ich nicht teilnehmen. Ich kann das nicht mehr genau sagen. Der Termin wird vorher mit mir abgestimmt, und ein einziges Mal gab es eine Verpfl ichtung, die mich daran gehindert hat, an der Beiratssitzung teilzunehmen. Ansonsten nehme ich immer teil.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Ich trenne die Tagesordnungspunkte und lasse zunächst abstimmen über den Tagesordnungspunkt 13. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 15/7224 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfi ehlt auf Drucksache 15/8628 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – CSU-Fraktion und SPD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Der Gesetzentwurf ist abgelehnt.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 14. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf der Drucksache 15/7945 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassungs, Rechts- und Parlamentsfragen empfi ehlt auf Drucksache 15/8629 wiederum die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die beiden Oppositionsparteien. Gegenstimmen? – CSU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Gesetzentwurf ebenfalls abgelehnt.
Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bestattungsgesetzes (Drs. 15/7450) – Zweite Lesung –
Antrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Änderung der Bestattungsverordnung zur Erleichterung islamischer Bestattungen (Drs. 15/7470)
Antrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Würdige Form der Sozialbestattungen (Drs. 15/7471)
Herr Präsident, meine Herren und Damen! Die Würde des Menschen und das damit zusammenhängende Selbstbestimmungsrecht reichen über den Tod hinaus. Das heißt für uns, dass Menschen das Recht haben müssen, selbst darüber zu entscheiden, welche Form der Bestattung sie wollen und mit welchem religiösen Inhalt diese erfolgen soll. Deshalb haben wir den Gesetzentwurf zum Bestattungsrecht vorgelegt und Anträge, die Verordnungen betreffen.
Die Behandlung dieses Themas in den vergangenen Monaten hat gezeigt, mit welchen Vorbehalten und Ängsten und auch Fehlinformationen die Diskussion um den eigenen Tod besetzt ist. Teilweise war das für uns nachvollziehbar. Gerade deshalb erschien es uns notwendig, das Thema „Tod“ zu enttabuisieren. In einem Teilbereich gelang eine Modernisierung des Bestattungsrechts bereits; ich erinnere hier an die Einrichtung von Friedwäldern. Es gibt jetzt welche, zum Beispiel in Schwanberg in Unterfranken oder in Spiegelau in Niederbayern. Dort ist auch die Einrichtung eines Trauerwaldes in einem Naturschutzgebiet in Planung.
Um diese Entwicklung zu unterstützen, die den Wünschen von immer mehr Bürgerinnen und Bürgern entspricht, haben wir bereits vor Längerem einen Antrag zur Änderung des Waldgesetzes formuliert. Dieser Antrag ist bereits vom Tisch. Mich hat damals erstaunt, dass dieser Antrag keine Mehrheit gefunden hat, weil in der Realität schon in Richtung Friedwälder so viel passiert. Mit der Änderung des Waldgesetzes hätten Waldbestattungen und die Einrichtung von Friedwäldern erleichtert werden sollen. Kommunen, Private und die Kirchen haben nämlich immer noch mit Problemen formeller Art zu kämpfen.
Heute versuchen wir in der Zweiten Lesung unseres Entwurfs zur Änderung des Bestattungsgesetzes erneut, Befürchtungen zu zerstreuen, dass mit der Öffnung der Vorschriften hin zu mehr Entscheidungsfreiheit Zustände wie in Sodom und Gomorrha über uns hereinbrechen könnten. Wir sind mit den von uns vorgeschlagenen Änderungen im Bestattungsrecht dem Vorbild der Schweiz und der Niederlande gefolgt sowie dem Vorbild einer Reihe anderer europäischer Länder. Wenn immer wieder dieselben Vorurteile bemüht werden, muss man bedenken, dass es in anderen Ländern bereits funktionierende derartige Regelungen gibt.