Protocol of the Session on January 28, 2004

diese verbleibenden 5 bis 6 %, die noch nicht über eine Kleinkläranlage oder Kanalnetzkläranlage verfügen, überlegen, wie wir in den nächsten Jahren verfahren. Darüber muss beraten werden. Ich meine, wir sollten darüber in seriöser Weise beraten und nicht über das Pult hinweg bei einer mündlichen Anfrage. Gehen Sie bitte davon aus, dass wir uns unserer Verantwortung für die Gewässergüte und für den ländlichen Raum voll bewusst sind.

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Kobler. Wenn wir uns weiter so in den Details bewegen, werden wir weitere Fragen heute nicht mehr schaffen.

Herr Staatsminister, es steht zweifelsohne fest, dass von Bayern in den letzten Jahren die Kläranlagen hervorragend gefördert wurden, und dass ein großer Anschlussgrad auf breiter Ebene erreicht wurde. Ich darf Sie nun fragen: Es gibt ja in Bayern leider aufgrund der topographischen Verhältnisse noch Bereiche, in denen 25 bis 30 % der Häuser nicht angeschlossen sind, und dort wird es brenzlig. Sie haben zwar jetzt signalisiert, dass im Rahmen der weiteren Diskussionen die RZWas möglicherweise in anderer Form fortgeführt wird, dass Standards gesenkt werden, aber würden Sie vielleicht doch ein Signal an die Gemeinden geben, deren Projekte jahrelang geschoben wurden, weil das Geld nicht vorhanden war, damit sie wissen, dass sie nicht übersehen werden und sie nicht leer ausgehen? Man sollte zum Ausdruck bringen, dass man sich mit allen Kräften anstrengen wird, diese Gemeinden, die aufgrund ihrer topographischen Verhältnisse nicht in der Lage waren, angeschlossen zu werden, in fördermäßiger Hinsicht in das richtige Lot zu bringen und sie nicht im Regen stehen lassen will, weil bei völliger Übernahme der Lasten die Anlagen nicht zu errichten sind.

Herr Minister, bitte.

Herr Präsident, verehrter Kollege Konrad Kobler, die CSU-Landtagsfraktion hat in ihrer Klausurtagung in Kreuth vor wenigen Tagen in einer intensiven Diskussion formuliert, dass ein Folgeprogramm anzustreben ist. Natürlich müssen wir – ich glaube, darin sind wir uns einig; so habe ich es gerade empfunden – die RZWas novellieren, wir müssen über Standards und Fristen nachdenken. Anzustreben ist nach der Formulierung ganz klar, ein Folgeprogramm auszuloten. Die Vorüberlegungen innerhalb der Staatsregierung dazu haben begonnen, wie eine Finanzierung für eine sachgerechte Fortführung aussehen könnte. Wenn wir das Vorhaben umsetzen, kann es nicht ein Programm sein, das mit geringen Mitteln ausgestattet ist; denn ein solches Programm würde dem Finanzierungsbedarf der Kommunen nicht gerecht

und würde Erwartungen wecken, die dann enttäuscht würden. Insofern müssen wir uns in diesem Hohen Haus als Verwalter des Etats darüber im Klaren sein, wie stark wir das Thema in den kommenden Jahren in finanzieller Hinsicht zum Schwerpunkt machen wollen. Ich bitte dafür um Verständnis, dass die Gespräche erst anlaufen. Ich werde gerade mit der CSU-Landtagsfraktion unter Würdigung des Beschlusses von Kreuth in enger Abstimmung handeln.

Nächste Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Beyer.

Herzlichen Dank, Herr Staatsminister. Ich verstehe Ihr Lob für Ihre Fraktion nicht so, dass Sie nicht auch mit uns das enge Gespräch bei der Novellierung der RZWas suchen werden. Wir sind dazu sehr gern bereit. Jetzt meine Frage: Teilen Sie angesichts Ihrer Betonung darauf, dass es sich hier um eine kommunale Pflichtaufgabe handelt, was formal richtig ist, meine Einschätzung, dass unter dem juristischen Blickwinkel, wenn man an das Konnexitätsprinzip denkt, die Dinge vielleicht nicht ganz so einfach liegen, falls an die Erfüllung einer Aufgabe konkret besondere Anforderungen durch den Gesetzgeber gestellt werden, sei es auch in Umsetzung von Brüsseler Vorgaben, und halten Sie vor diesem Hintergrund, wie ich, die, jedenfalls kolportierte, Aussage des Herrn Finanzminister Prof. Faltlhauser für durchaus problematisch, wenn er sagt, er sehe nicht ein, dass er die Abwasserreinigung weiter bezuschussen soll, wenn bereits 98 % erreicht seien, obwohl zum Beispiel die Europäische Union 99 % vorschreibt?

(Markus Sackmann (CSU): Das haben wir korrigiert!)

Herr Minister, bitte.

Herr Präsident, Herr Kollege Beyer, zu Ihrer Eingangsbemerkung: Ich bin immer offen für Gespräche, für jedermann und für alle Fraktionen. Das Problem ist nur, dass Ihre Fraktion immer die Haushalte ablehnt, sodass für die Kommunen überhaupt keine Gelder bereitgestellt werden könnten.

Lassen Sie mich zum Kern Ihrer Frage etwas sagen: Ich glaube, dass wir bei diesem Punkt das Konnexitätsprinzip nicht im Kern treffen; denn wir haben es bei den Wasser- und Abwasserfragen mit Gebühren- und Beitragshaushalten zu tun, das heißt, nach der Abgabenordnung besteht das Kostendeckungsprinzip. Letztendlich hätten die Kommunen nach der Abgabenordnung die Möglichkeit – sie sind sogar dazu verpflichtet –, kostendeckende Gebühren und Beiträge zu erheben, sodass die Angelegenheit nicht unmittelbar an der Frage des Konnexitätsprinzips hängt. Gleichwohl hat der Freistaat, wie vorhin schon in

Zahlen deutlich gemacht, in den letzten Jahren rund 8 Milliarden Euro aufgebracht. Das ist eine gigantische Summe.

Wir haben – wie gesagt – etwa 95 % unserer Bevölkerung an eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung angeschlossen. Es stellt sich in der Tat die Frage, welche Programme wir den Kommunen anbieten können, um auch den Rest bei der Erfüllung dieser Pflichtaufgabe zu unterstützen. Darüber wird zu reden sein. Dass ich als Umweltminister ein Interesse an der Gewässergüte und wir ein Interesse an den ländlichen Räumen haben, liegt auf der Hand, aber wir müssen auch unser Ziel eines ausgeglichenen Staatshaushalts im Auge behalten, weil wir letztendlich nicht auf Dauer mehr leisten können, als wir bereits leisten. Also müssen alle Maßnahmen aus dem Blickwinkel der Gesamtfinanzierbarkeit in den Haushalt des Freistaates Bayern hineinpassen.

Die Zusatzfragen sind damit erschöpft. Ich rufe noch die Frage der Frau Kollegin Rütting auf.

Da seit dem 01.01.04 die Kennzeichnungspflicht für Eier in Kraft ist – gekennzeichnet werden müssen Eier, die Verpackung nach Art der Haltung, bei Lose-Verkauf müssen die Angaben auf einem Schild auf oder neben der Ware oder einem Begleitzettel angegeben werden – und sich gezeigt hat, dass jetzt noch nicht entsprechende Ware angeboten wird, frage ich: Wie und durch wen wird die korrekte Auszeichnung kontrolliert, werden Verstöße geahndet, und wie informiert die Staatsregierung die Bürgerinnen und Bürger?

Herr Staatsminister, bitte.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Rütting, die bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten kontrolliert in den Erzeugerund Packstellenbetrieben die Einhaltung der Vermarktungsnormen für Eier und die Angaben nach dem Legehennenbetriebsregistergesetz. Im Lebensmittelgroß- und -einzelhandel wird die Kennzeichnung von Eiern und Eierpackungen bzw. bei loser Ware die Kennzeichnung auf dem Schild oder Begleitzettel neben der Ware durch die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert. Wir haben hier zum einen den Herstellungs- und Verpackungsprozess und zum anderen eine Zuständigkeit für den Handel.

Die Einhaltung dieser Vorschriften überwacht in den jeweiligen Bereichen die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft und die Lebensmittelüberwachung. Verstöße gegen die Einhaltung der Vermarktungsnormen für Eier und die Angaben nach dem

Legehennenbetriebsregistergesetz werden selbstverständlich geahndet. Im Vollzug wurde seit dem 01.01.2004 – das Gesetz ist also erst seit wenigen Tagen in Kraft – vereinzelt festgestellt, dass Eier entgegen den Vorgaben nicht gekennzeichnet waren. Meist lag dies daran, dass rechtzeitig bestellte Stempelautomaten nicht termingerecht geliefert worden waren. In diesen – und nur in diesen – Fällen sehen die Behörden von einer Ahndung vorübergehend ab. Die Behörden werden diese Fälle jedoch im Auge behalten. Das heißt, es werden dort Nachkontrollen durchgeführt, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Darüber hinaus möchte ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Kennzeichnung der Eier bei der Direktvermarktung und bei Betrieben mit weniger als 350 Legehennen nicht verpflichtend ist. Tauchen also im Handel nicht gekennzeichnete Eier auf, so muss das nicht zwangsläufig bedeuten, dass eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

Ich komme nun zum letzten Teil ihrer Frage. Das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten, das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft und die Landwirtschaftsämter in Bayern haben in den letzten Monaten mehrfach über Pressemitteilungen, Interviews im Bayerischen Rundfunk, Publikationen in Fachzeitschriften, Beratungsgesprächen usw. diese neuen aktuellen Anforderungen dargestellt. Ferner ist die Information über die Kennzeichnung von Eiern im Verbraucherinformationssystem des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz im Internet abrufbar. Das heißt, wir haben uns alle Mühe gegeben, diese Informationen vielfältig über Medien und über Internet in die Öffentlichkeit zu bringen und an die Bürgerschaft heranzutragen.

Eine Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Rütting.

Herr Staatsminister, für kleine Betriebe ist das für die notwendige Eierkennzeichnung nötige Equipment wie der Stempel zur Registrierung ein zusätzlicher Kostenfaktor. Können diese Betriebe finanzielle Unterstützung seitens der Staatsregierung erhalten, und wenn ja, welche Mittel können dafür in Anspruch genommen werden?

Herr Staatsminister.

Herr Präsident, Frau Kollegin Rütting, von Fördermitteln konkret für diesen Zweck ist mir aus dem Stegreif nichts geläufig. Ich will Ihre Frage, ob es generell für kleinere Betriebe Hilfen für Umstellungsmaßnahmen gibt, gern an die Mitarbeiter meines Hauses weitergeben. Ich nehme aber an, das ist nicht der Fall. Es ist so

ähnlich wie bei der Einführung anderer gesetzlicher Anforderungen auch. Die Kosten hat der einzelne Betrieb zu tragen oder über den Preis weiterzugeben.

Keine weiteren Zusatzfragen? – Frau Kollegin Narnhammer, ich sehe nur Ihren Blickkontakt. Aber es ist keine Wortmeldung. Ich könnte nur rätseln, ob es eine Wortmeldung ist. Das reicht nicht aus. Damit ist die Fragestunde beendet.

Erlauben Sie mir eine Anmerkung, meine Damen und Herren. Ich muss gestehen, dass ich nach längerer Zeit wieder einmal bewusst eine Fragestunde wahrnehme. Wir sollten im Ältestenrat darüber reden, dass es offensichtlich eine Bestimmung gibt, die die Fragesteller dazu zwingt, Satzungeheuer zu formulieren, die sehr schwer verständlich sind. Man kann die Fragen sicherlich auch straffen, wenn man nicht gezwungen ist, alles in ein Satzgebilde zu pressen. Manchmal ist schon etwas schwer verständlich, was gemeint ist.

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich nun auf:

Tagesordnungspunkt 6

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote und anderer und Fraktion (GRÜNE)

Planungen für den Transrapid einstellen (Drs. 15/48)

Tagesordnungspunkt 7

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Franz Maget, Dr. Thomas Beyer, Dr. Hildegard Kronawitter und anderer und Fraktion (SPD)

Belastbares und tragfähiges Finanzierungskonzept für das Transrapidprojekt (Drs. 15/52)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Redezeit beträgt 20 Minuten pro Fraktion. Die erste Wortmeldung kommt vom Kollegen Dr. Runge.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der 13. November vergangenen Jahres war für uns ein ganz besonderes Datum. Da hat unser Wirtschaftsminister Otto Wiesheu zu einer für uns und für ihn völlig unbekannten Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit gefunden. Was war vorgefallen? – Sie erinnern sich: Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte beschlossen, den Bundesanteil für den Transrapid auf 550 Millionen Euro zu deckeln. Daraufhin gab es eine wunderschöne Presseerklärung von Herrn Wiesheu,

die ich zitieren darf. Herr Minister, Sie haben gesagt:

Auf den vom Haushaltsausschuss geplanten Zahlen lässt sich kein tragfähiges Finanzierungskonzept aufbauen. Das bedeutet, dass das Projekt scheitert.

Am nächsten Tag war dann alles Schall und Rauch. Wir hatten es dann wieder mit den uns von Ihnen schon bekannten Ausflüchten und Schuldzuweisungen zu tun.

Herr Wiesheu, Ihr Finanzierungskonzept, mit dem Sie durch München und Berlin im Februar letzten Jahres getingelt sind, basierte exakt auf den gleichen Zahlen, die dann auch im November in der Diskussion gewesen sind. Wir haben damals Ihr Finanzierungskonzept als eine Mischung aus Milchbubenrechnung und unzulässigem Griff in die Kassen des Nahverkehrs bezeichnet. Die beiden Themen Landesbank und Flughafengesellschaft waren damals schon längst vom Tisch. Die Landesbank als willfähriges Instrument der Staatsregierung einzubeziehen, ging nach diversen Skandalen nicht mehr, und auch die Flughafengesellschaft, die mit vielen Hundert Millionen Euro beim Freistaat als Hauptgesellschafter verschuldet ist, war als Geldquelle vom Tisch.

Sie hätten nun im November die riesengroße Chance gehabt, ohne großen Gesichtsverlust das Projekt Transrapid zu begraben, weil die Gelder schlicht und ergreifend nicht vorhanden sind. Herr Minister, wir dürfen Sie an dieser Stelle noch einmal auffordern: Nehmen Sie Abschied von diesem großmannssüchtigen Projekt. Sie würden damit den Steuerzahlern, der Umwelt und den Fahrgästen im ÖPNV einen riesigen Gefallen tun.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Noch einmal: Der Transrapid ist verkehrspolitischer Unfug. Nicht die Fahrzeit, sondern die Brüche bringen die Fahrgäste auf die Straße. Das ist eine Frage der Bequemlichkeit. Und beim Transrapid haben wir mindestens genauso viele Brüche wie sonst im ÖPNV. Der Transrapid ist finanzpolitisch nicht zu verantworten. Überall muss gespart werden, aber Sie wollen den Flughafen mit weiteren Steuermilliarden mästen. Das geht nicht. Gleichzeitig wollen Sie Hunderte Millionen Euro von den Mitteln für den Nahverkehr abzweigen und damit Millionen von Pendler sozusagen im Regen bzw. in überfüllten Zügen stehen lassen.

Sehen wir uns nun den anderen großen Baustein Ihres Finanzierungskonzepts an, weil es gar so schön ist: Ich meine die 300 Millionen Euro, die Sie aus Betriebsgewinnen der Zukunft finanzieren wollen. Wir sind sehr vorsichtig und sehr höflich, wenn wir dies als „Milchbubenrechnung“ bezeichnen. Man muss eigentlich sagen: Ein Wirtschaftsminister,

der nicht einmal weiß, wie Wirtschaftlichkeit zu definieren ist, ist fehl am Platze. Und ein Verkehrsminister, dem Prestigeprotzerei wichtiger ist als eine vernünftige Verkehrspolitik, ist ebenso fehl am Platze.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenige Wochen später dann war der Einzelplan 12 im Bundestag beraten worden. Dabei ist nichts anderes herausgekommen als damals bei den Beratungen im Ausschuss. Das heißt, nach dem Willen des Bundestages bleibt es bei den 550 Millionen Euro Bundesanteil.

Herr Minister, deshalb noch einmal die Aufforderung und die Bitte an Sie: Nutzen Sie die Gelegenheit und nehmen Sie Abschied von dem Projekt. Wir freuen uns dann mit Ihnen gemeinsam für die Fahrgäste, für die Umwelt und vor allen Dingen für unseren knappen, angespannten Haushalt. Wir denken, jetzt haben Sie eine großartige Gelegenheit dazu.

(Beifall bei den GRÜNEN)