Frau Präsidentin! Herr Staatsminister, ist es richtig, dass man nach dem im Nachtragshaushalt genannten Konsolidierungsbeitrag für Naturschutzfördermaßnahmen in Höhe von 7 Millionen Euro nicht ableiten kann, dass einer der bayerischen Naturparks mit einer Reduzierung der Gelder von über 50 % zu rechnen hat?
Herren! Wir gehen davon aus, dass die Kürzungen bei weitem nicht 50 % erreichen. Wie ich bereits auf die Frage von Herrn Kollegen Beyer sagte, können wir angesichts knapperer Haushaltsmittel weniger ausgeben. Wir müssen uns alle darüber im Klaren sein, dass weniger Geld zur Verfügung steht. Wenn die Steuerquellen im Bund, Länder und Kommunen weniger hergeben, können wir auch nur weniger ausgeben. Sie kennen das Ziel, bis zum Jahr 2006 einen ausgeglichenen Staatshaushalt zu realisieren. Das macht auch Sinn, gerade aus Sicht der nachhaltigen Entwicklung. Wir können auf Dauer nicht über unsere Verhältnisse leben.
Ich will hier keinen falschen Eindruck vermitteln: Es muss in allen Bereichen, und damit auch im Umwelt- und Naturschutz, gespart werden. Wir wollen aber alles daransetzen, die Strukturen zu erhalten. Konkret in diesem Punkt bedeutet dies, die Naturparkvereine zu erhalten, auch wenn magere Jahre kommen. Wir wollen die Förderung so ausgleichen, dass die Strukturen im Freistaat Bayern erhalten bleiben. Außerdem wollen wir uns bei den investiven Maßnahmen auf die fachlich vordringlichen Projekte konzentrieren. Wie ich eben schon zu Herrn Kollegen Beyer sagte, kann ich im Moment noch nicht abschätzen, wo diese fachlich vordringlichen Maßnahmen sind. Im Einzelfall werden sie vielleicht sogar gar keine Reduzierung erfahren. An anderer Stelle muss man aber unter Umständen sagen: Das geht 2004 nicht. Eine solche Maßnahme wird dann zurückgestellt. In der Summe aber, Herr Kollege, wird es im Schnitt keine Einbrüche um 50 % geben.
Herr Staatsminister, noch eine kurze Zusatzfrage: Ich kann also mit der frohen Botschaft nach Hause gehen, dass der Naturpark Bayerischer Wald bzw. der Naturparkverein Bayerischer Wald bei weitem keine Mittelkürzungen um 50 % erfahren wird?
Herr Kollege, ich verstehe, dass Sie frohe Botschaften mit nach Hause nehmen möchten. Das tut jeder gern. Ich bitte aber um Verständnis, dass ich heute über diese generelle Aussage hinaus keine Aussagen machen kann. Das wäre diesem Hohen Hause gegenüber auch nicht angemessen, solange der Haushalt noch nicht beschlossen ist. Die Exekutive kann vorher keine Mittel definitiv zuordnen. Deshalb kann ich nicht sagen, welcher Naturparkverein wie viel Geld bekommt. Ich darf aber noch einmal betonen, und das gilt auch für den Naturpark Bayerischer Wald, wir werden alles tun, um die gegebenen Strukturen zu erhalten,
damit die Naturparke in Bayern auch im Jahr 2004 mit Fördermitteln rechnen können. Wer aber wie viel Geld erhält, kann ich heute nicht sagen. Ich bitte um Verständnis, dass wir noch einige Zeit brauchen, um diese Frage konkret beantworten zu können.
Herr Staatsminister, Sie schließen zusammenfassend aus jetziger Sicht also aus, dass es für die Naturparke bzw. Naturparkvereine zu existenzbedrohenden Einschränkungen kommen wird?
Frau Präsidentin, Herr Kollege Dr. Beyer! Ich setze alles daran, dass wir im ganzen Land unsere gewachsenen Strukturen – das sind die Naturparkvereine, die Landschaftspflegeverbände und das Netz des Vertragsnaturschutzes –, wenn sie als wertvoll erkannt wurden, zu erhalten. Dabei ist es in der heutigen Zeit selbstverständlich, Strukturen immer wieder auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen. Auch wenn es weniger Mittel gibt, wollen wir die Mittelverwendung so austarieren, dass die Strukturen fortgeführt werden können. Wie ich vorhin schon sagte, kann es vorkommen, dass wir im Einzelfall eine Maßnahme zurückstellen, wenn diese als nicht fachlich vordringlich erkannt wird. Wir wollen die Mittelverteilung aber so gestalten, dass alle Strukturen die Chance haben, erhalten zu bleiben.
Herr Staatsminister, werden im Rahmen der Sparmaßnahmen auch die Mittel für den Hochwasserschutz Obere Iller gekürzt bzw. gestreckt, und wenn ja, in welchem Umfang?
Herr Kollege Sprinkart, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Hochwasserschutzkonzept Obere Iller ist, wie Sie wissen, eines der größten Hochwasserschutzprojekte im gesamten Freistaat Bayern, mit einem Projektvolumen von rund 100 Millionen Euro. Sie wissen auch, dass wir uns auf eine Realisierungszeit mit den örtlich Verantwortlichen verständigt haben, und zwar bis zum Jahr 2009. Bis dahin sollen die Maßnahmen an der Oberen Iller mit Schwerpunkt Seifeneer Becken realisiert werden. Wir haben die Absicht, diesen Zeitplan einzuhalten und die Maßnahme dement
sprechend weiterzufinanzieren. Entsprechend dem genehmigten Rahmenentwurf vom September 2002 sind im Haushaltsjahr 2004 Gesamtinvestitionen in Höhe von 18,7 Millionen Euro vorgesehen. Diese werden vom Freistaat Bayern mit 9,2 Millionen Euro durch Einsatz von EU-Mitteln in Höhe von 4,5 Millionen Euro und durch Beteiligtenbeiträge in Umfang von 5,9 Millionen Euro aufgebracht.
Die Kürzungen der Haushaltsmittel 2004 nach dem vorliegenden Entwurf des Nachtragshaushalts werden sich um rund 20 Prozent gegenüber dem Stammhaushalt auch beim Hochwasserschutzkonzept Obere Iller auswirken. Allerdings ist das nicht der entscheidende Faktor. Bedingt durch konsequentes Projektmanagement und begünstigt durch gutes Bauwetter – wir erinnern uns, dass Jahr 2003 war sehr trocken und heiß mit guten Baubedingungen – so konnte der auf 2009 angelegte Projektzeitplan deutlich unterschritten werden. Ich kann den Verantwortlichen am Bau und den örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt ein großes Kompliment machen. Dadurch, dass man im vergangenen Jahr schneller vorankam, als der Bauzeitplan das vorankam, könnten wir, wenn wir im Jahr 2004 oder in den Folgejahren eine zeitliche Verschiebung hätten, wieder ausgleichen.
Auch hier gilt, wie ich das Herrn Kollegen Beyer bei der vorangegangenen Frage gesagt habe, Herr Kollege Sprinkart: Abschließende Zahlen können wir Ihnen heute noch nicht nennen. Im Gegensatz zu den Mitteln für die Naturparke sind wir hier in einer laufenden Maßnahme, für die Zahlen angesetzt sind, wie ich sie gerade nannte. In den letzten Jahren haben wir aber alles darangesetzt, jeden Topf, der nur denkbar ist, auch auszuschöpfen. Wir haben in dieser Maßnahme deshalb nicht nur Landesmittel, sondern auch europäische Mittel und Verstärkungsmittel, beispielsweise aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Diese Gelder werden aber immer erste im Laufe des Jahres zugeordnet. Jetzt, Anfang dieses Jahres, im Januar, können wir deshalb die Größenordnung noch nicht abschätzen. Ich hoffe aber, dass ich bereits am Donnerstag der kommenden Woche im Umweltausschuss einen Bericht über die Situation im Freistaat Bayern geben kann. Wenn die Überlegungen bis dahin weiter gediehen sind, werde ich sie gerne konkretisieren.
Ich will noch einmal deutlich machen: Wir werden alles daransetzen, im Zeitplan zu bleiben. Wir setzen auch alles daran, dass Gesamtziel, dass sich die Bayerische Staatsregierung gesetzt hat, das Aktionsprogramm 2020 für den Hochwasserschutz im Freistaat bis Jahr 2020 zu realisieren. Hierfür steht, wie Ihnen bekannt, ein Gesamtvolumen von 2,3 Milliarden Euro zur Verfügung. An diesem Ziel der Verbesserung des Hochwasserschutzes, an dem ganzheitlichen Konzept halten wir fest, auch
wenn es in diesem Jahr letzten Endes etwas weniger Mittel gibt als beim Naturschutz und der Landschaftspflege. Bayernweit haben wir im letzten Jahr mehr Geld ausgegeben, als im Schnitt geplant war. Wir hoffen, dass wir das auffangen können und im Zeitplan bleiben.
Herr Staatsminister Dr. Schnappauf, dass man sich bei den Hochwasserschutzmaßnahmen an der Oberen Iller praktisch vor dem Zeitplan befindet, spricht für die gute Arbeit der Wasserwirtschaftsämter. Wenn mehr Arbeit geleistet wurde, bedeutet das aber, dass im letzten Jahr mehr Mittel ausgegeben wurden, als ursprünglich veranschlagt waren, und dass die 20 %, die in diesem Jahr gekürzt werden, kompensiert wurden. Habe ich Sie so richtig verstanden?
Herr Präsident, Herr Kollege Sprinkart, um Ihnen eine Größenordnung zu vermitteln: Wir haben für die Maßnahmen an der Oberen Iller insgesamt Mittel in der Größenordnung von 30 Millionen Euro ausgegeben. Ich hatte vorhin gesagt, die Gesamtmaßnahme umfasst etwa 100 Millionen Euro; rund 30 Millionen Euro davon sind bereits ausgegeben. Für dieses Jahr – ich wiederhole noch einmal die Zahl – sind 18,7 Millionen Euro eingeplant.
Wesentlich wird aber auch die Maßnahme des Bundes sein. Sie wissen, es geht um die Verlegung der B 19 in diesem Bereich. Herr Kollege Sprinkart, hier bitte ich Sie um Ihre Unterstützung in Berlin. Es ist wichtig, dass der Bund seinerseits die Maßnahme freigibt und die notwendigen Mittel bereitstellt, damit wir zeitgleich den Hochwasserschutz und die Straßenbaumaßnahme durchführen können. Sie wissen, dass die Maßnahmen auf einem Teilstück parallel laufen, was bedeutet, dass der Hochwasserdamm zugleich der Trassenverlauf der B 19 ist. Vonseiten Bayerns halten wir am Zeitplan fest, weil es für uns um eine sehr wichtige Maßnahme zum Hochwasserschutz im Schwäbischen geht.
Herr Präsident, Herr Staatsminister, wodurch sollen die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben – RZWas – und die Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen – RZKKA –, deren ersatzlose Streichung für das flache Land bekanntlich katastrophale Folgen hätte, wogegen neben zahlreichen
Gemeinden in meinem Heimatstimmkreis und bayernweit auch der Bayerische Gemeindetag und der Bayerische Landkreistag massivst protestieren, ersetzt werden?
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Dupper, auf dem Gebiet der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung haben wir in 2004 ganz besonders schmerzliche Rückgänge bei den zur Verfügung stehenden Fördermitteln zu verkraften. Dies gilt erst recht, wenn man sich ansieht, was wir den Kommunen bisher an Fördermitteln zur Erfüllung einer Pflichtaufgabe haben geben können. Wir müssen uns in der Landespolitik immer darüber im Klaren sein, dass wir hier die Kommunen in den letzten Jahren in einer Weise unterstützt haben, wie dies kein anderes Land in Deutschland getan hat. Herr Kollege Dupper, wir haben seit den Fünfzigerjahren etwa 8 Milliarden Euro in die Förderung der Pflichtaufgaben der Kommunen investiert. Damit konnten wir einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass die Gebühren, die die Bürgerinnen und Bürger für Wasser und Abwasser zu zahlen haben, deutlich niedriger sind als im Schnitt der Bundesrepublik Deutschland. Über den Daumen gepeilt ist das pro Kubikmeter etwa 1 Euro weniger Belastung für den Bürger, weil wir derart viele Mittel durch das Land bereitgestellt haben.
Im Jahr 2004 ist die Situation deshalb besonders schwierig und schmerzlich, weil sich zwei Kürzungsansätze kumulieren. Zum einen geht es um die Kürzungen im Einzelplan 12, im Umwelthaushalt, unmittelbar, zum anderen um die Kürzungen über den Finanzausgleich. Sie wissen, dass sich die kommunalen Spitzenverbände im Gespräch mit dem Finanzminister darauf verständigt haben, dass bei dem kleiner werdenden Kuchen im Jahr 2004 etwa 110 bis 115 Millionen Euro aus dem Finanzausgleichstopf für Wasser und Abwasser herausgenommen werden, weil man das Geld für andere Zwecke – Krankenhausförderung, Finanzausgleich der Bezirke nach Artikel 15 FAG – braucht.
Die kommunalen Spitzenverbände waren also bereit, sich darauf zu einigen, dass wir in diesem Jahr einen deutlichen Rückgang des FAG-Ansatzes bei Wasser und Abwasser hinnehmen. Insgesamt stehen im Jahr 2004 für die Förderung der notwendigen Maßnahmen 127,85 Millionen Euro zur Verfügung. Das Geld wird dafür verwendet, bereits ausgesprochene Bewilligungen zu bedienen.
Ich persönlich bin der CSU-Landtagsfraktion sehr dankbar, dass sie auf ihrer Klausurtagung in Wildbad Kreuth deutlich gemacht hat, dass wir uns sehr schnell zusammensetzen werden, um über
Möglichkeiten eines Folgeprogramms zu sprechen und um über Standards und Fristen zu reden; denn letztlich geht es bei diesen Förderungen immer um eine Frage der Förderung des ländlichen Raums. Die Gelder kommen zu 100 % den Kommunen in den ländlichen Gebieten Bayerns zugute. Deshalb geht es bei den Beratungen in diesem Jahr vor allem darum, ob und inwieweit das Land den Kommunen in den folgenden Jahren über eine novellierte RZWas unter die Arme greift, um unserem hohen Ziel, einer bestmöglichen Gewässergüte, möglichst nah zu kommen. Denn letztlich erreichen wir auch das übergeordnete Ziel der Europäischen Union, nämlich einen guten Zustand unserer Gewässer, nur, indem wir die Abwässer klären und den Kommunen dabei helfen, diese Pflichtaufgabe zu erfüllen. Komprimiert geschildert ist das der Gesamtzusammenhang, vor dem wir stehen.
Herr Staatsminister, trotz Ihres Hinweises auf die Pflichtaufgabe der Kommunen darf ich wohl davon ausgehen, dass eine RZWas auch in Zukunft irgendwie dotiert ist, wenn auch angesichts der im Finanzplan genannten Summen nicht mehr so hoch wie in der Vergangenheit? – Interessieren würden mich außerdem Ihre Darlegungen zu den Kleinkläranlagen und zur Zukunft des erst im letzten Jahr eingeführten Programms.
Herr Minister, ich darf eine zusätzliche Bemerkung machen. Vielleicht wäre eine genauere Information über die Kleinkläranlagen auch auf schriftlichem Wege möglich. Aber es steht Ihnen natürlich frei, die Frage gleich zu beantworten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dupper, ich darf die Frage der Kleinkläranlagen zuerst ansprechen und dem Hinweis des Präsidenten folgen, dass man die Antwort schriftlich konkretisieren kann.
Im vergangenen Jahr haben wir auf Drängen der Arbeitsgruppe „Abwasser“ – Sie erinnern sich vielleicht an den Kollegen Walter Hofmann, der hier federführend beteiligt war – –
Sie sind so neu, dass Sie Walter Hofmann nicht kennen. Da haben Sie etwas versäumt. Herr Hofmann ist ein sehr kompetenter und engagierter Kollege. Die Arbeitsgruppe der CSU-Fraktion hat für eine drastische Vereinfachung der Regelungen für den Betrieb von Kleinkläranlagen gesorgt, sodass es eine Neuregelung gibt, die das Ganze vereinfacht
In der Folge haben wir gesagt, wir wollen auch Kleinkläranlagen fördern, aber wir haben bislang kein einziges Förderverfahren in Bayern soweit gebracht, dass schon eine Auszahlung erfolgt wäre. Wenn ich also vorhin gesagt habe, die Mittel in Höhe von 127,85 Millionen Euro, die heuer zur Verfügung stehen, verwenden wir für Bereiche, für die schon Bewilligungen existieren, dann gilt das für Maßnahmen bezüglich Wasser und Abwasser, aber nicht für Kleinkläranlagen, weil hier noch kein Bewilligungsbescheid ergangen ist.
Deshalb besteht bei den Beratungen, die wir heuer durchführen, auch ein konkreter Klärungsbedarf, wie wir künftig mit der Förderung von Kleinkläranlagen verfahren wollen. Vonseiten der Wasserwirtschaftsverwaltung ist an alle Wasserwirtschaftsämter im Land die klare Weisung ergangen: Es gibt keinerlei Tabus bezüglich Kleinkläranlagen, sondern das ist im Gegenteil eine zwischenzeitlich sehr bewährte Technologie.
Es ist eine Technologie, die gerade in den kleineren Orten und bei dezentralen Strukturen in der Lage ist, die Aufgabe der Abwasserreinigung gut und kostengünstig zu erfüllen, sodass absolute Offenheit gegenüber dem Ansatz der Kleinkläranlagen und gegenüber der biologischen Reinigung besteht. Darauf werden wir uns, Herr Kollege Dupper, in diesem Jahr verständigen müssen, auch im Interesse der Rechtssicherheit der Kommunen, die warten und fragen, wie es denn weitergeht, wenn heuer nur die bereits bewilligten Maßnahmen finanziert werden können, bei denen schon Rechtsansprüche bestehen. Ein solches Verhalten ist auch verständlich. Wenn die Kommunen sehen, dass die Gelder heuer knapper als in den vergangenen Jahren sind, wird zunächst einmal gewartet, ob eine neue RZWas kommt und wie diese aussieht.
Ich bitte um Verständnis, dass wir zunächst einmal die notwendigen Vorüberlegungen anstellen müssen. Ich will deutlich machen, dass wir in einer Zeit, in der wir den Euro zweimal umdrehen müssen, zunächst einmal überlegen müssen: Können wir Standards abbauen und bei den Fristen flexibler sein? Wir müssen prüfen, welcher Finanzbedarf sich ergibt. Heute sind etwa 95 % unserer Bevölkerung an geordnete Kanäle und Kläranlagen angeschlossen. Somit sind etwa noch 5 bis 6 % offen. Das heißt, wir haben ein hohes Maß an Abwasserreinigung erreicht. Vor dem Hintergrund, dass unsere europäische Hauptstadt Brüssel bis heute nicht über eine geordnete Abwasserentsorgung in Form einer Großkläranlage verfügt, ist das, was unsere Kommunen im Freistaat in den letzten Jahren realisiert haben, wirklich vorbildlich. Der Freistaat hat hierbei auch kräftig geholfen. Wir müssen jetzt für
diese verbleibenden 5 bis 6 %, die noch nicht über eine Kleinkläranlage oder Kanalnetzkläranlage verfügen, überlegen, wie wir in den nächsten Jahren verfahren. Darüber muss beraten werden. Ich meine, wir sollten darüber in seriöser Weise beraten und nicht über das Pult hinweg bei einer mündlichen Anfrage. Gehen Sie bitte davon aus, dass wir uns unserer Verantwortung für die Gewässergüte und für den ländlichen Raum voll bewusst sind.