Protocol of the Session on January 28, 2004

Herr Staatsminister.

Es gibt eine Reihe von einzelnen Hinweisen und Erklärungen der Verwaltung, warum es insbesondere im Dezember länger gedauert hat. Sie werden sich vorstellen können, dass der Minister das genauer wissen wollte. Ich will das hier aber nicht darlegen, sondern ich stelle mich hier hin und sage: Ich bin verantwortlich dafür, dass es so lange gedauert hat und das erst im Januar allmählich in die Gänge kam. Der Brief, um den es geht und in dem die Technik beschrieben ist, wenn auch hoch missverständlich, ist offenbar erst sehr spät bei Herrn Wenzel angekommen. Das kann und will ich nicht im Detail überprüfen. Insofern ist die Veröffentlichung und die Möglichkeit des Gesprächs sehr zeitverzögert vonstatten gegangen. Ich glaube, dass es angemessen ist, noch einmal zu sagen: Seien wir froh, dass die Sache erledigt ist.

Damit kann ich die nächste Frage aufrufen. Frau Kollegin Werner-Muggendorfer, bitte.

Herr Staatsminister! Trifft es zu, dass Herr Ministerpräsi

dent Stoiber seit mehreren Wochen von der beabsichtigten Pfändung eines Miterbenanteils an der Gruft der Familie Strauß informiert war, was hat er in dieser Angelegenheit unternommen, und warum hat er erst aufgrund der öffentlichen Proteste in das bisher unabhängig laufende Verfahren der Finanzverwaltung, möglicherweise unter Missachtung der Ressortzuständigkeit, eingegriffen?

Herr Staatsminister.

Zur Klarstellung wiederhole ich das noch einmal: Herr Ministerpräsident Stoiber wurde vor einigen Wochen in einem persönlichen Gespräch von Frau Staatsministerin Hohlmeier darüber informiert, dass von der Pfändung des Erbanteils des Bruders auch die Grabstätte ihres Vaters betroffen sei und dass sie sich selbst direkt mit mir in Verbindung setzen würde. Dies ist, wie ich hier schon gesagt habe, auch geschehen. Später hat mich Herr Ministerpräsident Stoiber auf diese Angelegenheit angesprochen und gefragt, was daraus geworden sei. Ich habe ihm geantwortet, dass die Sache schwierig sei, dass ich aber dran sei, eine sachgerechte Lösung zu finden, die sowohl die berechtigten fiskalischen Interessen wahrt als auch die Herausnahme der Grabstätte aus der Pfändung ermöglicht.

Herr Ministerpräsident hat weder in meine Ressortzuständigkeit noch in das Besteuerungsverfahren von Herrn Max Strauß eingegriffen.

Erste Zusatzfrage: die Fragestellerin. Bitte, Frau Kollegin.

Herr Staatsminister, wäre es vorstellbar, dass sich ein Betroffener, der eine solche Mitteilung bekommt, direkt mit dem Finanzbeamten, der diesen Brief geschrieben hat – von irgendwoher muss die Information an die Familie Strauß doch gekommen sein –, in Verbindung setzt, und wissen Sie etwas darüber?

Herr Staatsminister.

Über mögliche direkte Kontakte des Rechtsanwalts oder der Familie Strauß mit der Finanzverwaltung in den vergangenen Wochen habe ich keine genaueren Kenntnisse. Ich würde es auch nicht für angemessen halten, bis ins Detail nachzuforschen, wer wann was gemacht hat.

Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Werner-Muggendorfer.

Herr Staatsminister! Gibt es denn keinerlei Unterlagen

darüber, ob die Rechtsanwälte bzw. die Familie Strauß selbst eine Lösung in dieser Sache vorgeschlagen haben?

Herr Staatsminister.

Nach meiner Kenntnis nicht. Selbstverständlich – das können Sie unterstellen – haben die Beamten ihrerseits Aufzeichnungen über den gesamten Fall, was wann getan wurde. Sicherlich gibt es einen umfangreichen Schriftverkehr, aber der bezieht sich insgesamt eben nicht auf diese Grabstätte und dieses spezifische Problem, sondern auf den Gesamtfall der Steuerforderungen an Max Strauß.

Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Werner-Muggendorfer.

Hat sich also bis Januar, bis diese Lösung gefunden wurde, niemand um eine relativ geräuschlose Lösung bemüht, weder das Finanzamt noch die Familie?

Herr Staatsminister.

Ich glaube, dass es weniger um Geräuschlosigkeit geht. Das ist ein Begriff, der insinuieren könnte, man wollte etwas verschleiern. Es geht um eine sachgerechte Lösung. Wie gesagt, es wäre wohl sinnvoll gewesen, eine sachgerechte Lösung schneller und energischer voranzutreiben. Hier habe ich nicht nachgefasst. Ich hatte im Dezember wirklich genug anderes zu tun. Ich mache mir aber doch den Vorwurf, dass ich in diesem Fall nicht entsprechend energisch – wie in anderen Fällen – nachkontrolliert habe. Ich wiederhole: Das nehme ich auf meine Kappe.

Nächste Frage: Herr Kollege Dr. Dürr.

Herr Finanzminister, in welchen Fällen – dazu bitte ich um eine genaue Auflistung – haben die Flughafen München GmbH oder eines ihrer Beteiligungsunternehmen bei Ausschreibungen für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Flugbetrieb den Zuschlag gegenüber privaten Anbietern erhalten? In welchen Fällen – auch dazu bitte ich um eine genaue Auflistung – haben sie Dienstleistungen, die bisher von privaten Unternehmen wahrgenommen wurden, selbst übernommen bzw. ist dies geplant? In welchen dieser Fälle waren oder sind ihre geringeren Lohnkosten oder Vorteile, die sich aus ihrer Gesellschafterstruktur ergeben, mit ausschlaggebend?

Herr Staatsminister.

Herr Kollege Dürr, Ausschreibungen Dritter, insbesondere von Luftverkehrsgesellschaften, für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Flugbetrieb im Sinne des öffentlichen Vergaberechts finden am Flughafen nicht statt. Die Flughafen München GmbH erbringt allerdings diverse Dienstleistungen für Dritte im Zusammenhang mit dem Flugbetrieb, insbesondere bei der Bodenabfertigung. Dies ist Aufgabe der FMG und auch zwingend notwendig, damit die FMG für die Finanzierung der Infrastruktur am Terminal 2 und für weitere Investitionen nicht auf Gesellschafterleistungen zurückgreifen muss. Sie wissen, dass sowohl der Bund als auch die Stadt und das Land sehr streng darauf achten, dass sie nicht über die Darlehen hinaus zusätzlich Geld zuschießen müssen.

Bei Neuvergaben von Dienstleistungen, die bisher von Dritten an die FMG erbracht wurden, hat die Flughafen München GmbH wie jedes andere Unternehmen abzuwägen, ob eine Fremdvergabe oder eine Eigenleistung sinnvoller und wirtschaftlicher ist.

Eine Einzelauflistung von Dienstleistungsbeziehungen der FMG mit Dritten ist aus Gründen der Geheimhaltung interner Daten auch im Interesse der Vertragspartner nicht möglich.

Zur Frage, ob geringere Lohnkosten oder Vorteile aus der Gesellschafterstruktur ausschlaggebend für Vergaben an die FMG sind, stelle ich Folgendes fest: Die FMG hat mit ihren Lohnstrukturen keinen Vorteil gegenüber der Privatwirtschaft. Allerdings hat die FMG ein hohes technisches Know-how in ihren angestammten Tätigkeitsbereichen. Auch die Gesellschafterstruktur spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Die bestmögliche Nutzung der FMGKapazitäten schafft Eigenfinanzierungsmöglichkeiten der FMG für die Infrastruktur und entlastet damit die Gesellschafter, unter anderem auch den Freistaat Bayern.

Erste Zusatzfrage: der Fragesteller, Herr Kollege Dr. Dürr.

Herr Minister, wie beurteilen Sie die Tatsache, dass die FMG oder ihre Beteiligungsunternehmen trotz der Zinslosigkeit des Darlehens, das sie vom Freistaat Bayern, vom Bund und von der Stadt München bekommen haben, mit Unternehmen in einen Wettbewerb treten, die bei ihrer Fremdkapitalgewinnung die marktüblichen Zinsen zahlen müssen? Glauben Sie nicht, dass hier ein Verdrängungswettbewerb stattfindet?

Herr Staatsminister.

Das glaube ich nicht. Aufgrund des Lohnniveaus, aufgrund der Gesamtstrukturen und aufgrund der Wettbewerbssituation hat die FMG von vornherein keinen nachprüfbaren Kostenvorteil gegenüber anderen Unternehmen. Die FMG hat aber sehr wohl bei einer Reihe von Dienstleistungen einen Know-how-Vorsprung. Es gibt einen spezifischen Bereich, bei dem die FMG besonderes Knowhow hat. Bei der Planung und der Organisation von großen Flughäfen hat sie ein ungeheures Knowhow. Die Geschäftsführung und die Führungskräfte wie auch die Spezialisten drängen deshalb immer wieder sehr darauf, beim internationalen Flughafenbau ins Geschäft zu kommen. Wir, die Gesellschafter, sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt etwas zurückhaltend; denn wir meinen, dass das Know-how jetzt vor allem bei dem ungeheuer großen Werk des Flughafenterminals 2 eingesetzt werden soll. Wir sind deshalb etwas zurückhaltend mit der Genehmigung derart weitgreifender Dienstleistungen außerhalb des Flughafens. Wenn diese Aufgabe aber einigermaßen abgeschlossen ist, bin ich durchaus der Auffassung, dass die Fachkapazitäten der Dienstleistungseinheit FMG auch dafür eingesetzt werden können, um anderswo Geld zu verdienen. Das ist auch im Sinne der Gesellschafter.

Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Dürr.

Herr Minister, wie verträgt sich das von Ihnen dargestellte Know-how der FMG mit der Tatsache, dass bei der Lufthansa inzwischen Arbeitsplätze abgebaut werden, weil von der FMG bzw. ihren Beteiligungsunternehmen aufgrund des von der Lufthansa erworbenen Know-hows – allerdings mit billigeren angelernten Kräften, als sie die Lufthansa hat – Dienstleistungen übernommen werden, welche die Lufthansa bisher verrichtet hat?

Herr Staatsminister.

Herr Kollege Dürr, Ihnen liegen offenbar Unterlagen mit vergleichenden Kostenstrukturen vor, die mir nicht vorliegen. Ich kann nur darauf hinweisen, dass die Gesellschafter ein gemeinsames Interesse daran haben, dass die FMG am Flughafen umfangreiche Dienstleistungen anbietet, damit man Fluggesellschaften an München bindet, damit Kapazitäten ausgelastet werden und damit ein optimaler Service angeboten werden kann. Ich habe keine große Neigung, als Aufsichtsratsvorsitzender der FMG im Einzelfall nachzusehen, wie die Kostenstrukturen möglicher Mitbewerber sind.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Damit haben Sie Ihre Fragen beantwortet. Ich darf nun das Staatsminis

terium für Wissenschaft, Forschung und Kunst aufrufen. Dazu darf ich Herrn Staatsminister Dr. Goppel bitten. Erster Fragesteller ist Herr Kollege König.

Frau Präsidentin, nachdem ich nicht gleichzeitig mich melden und fragen kann, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie gleich vermerken würden, dass ich zwei Zusatzfragen stellen möchte.

Ich achte selbstverständlich auf Sie, Herr Kollege.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Herr Staatsminister, ich habe folgende Frage an die Staatsregierung: Wie gedenkt die Bayerische Staatsregierung, die Zukunft der Hofer Symphoniker und des Städtebund-Theaters Hof zu sichern? Anlässlich einer Kabinettssitzung am 25. Februar 2003 erklärte die Staatsregierung nämlich in einer Pressemitteilung:

Ein weiteres wichtiges Symbol des kulturellen Reichtums Oberfrankens sind die Hofer Symphoniker und das Städtebund-Theater Hof. Auch ihre Existenz werden wir sichern. Wir erwarten allerdings, dass alle Beteiligten in der Region auch einen Beitrag leisten. Die Hofer Symphoniker erbringen für Hof und die Region unverzichtbare kulturelle Leistungen. Gleiches gilt für das Städtebund-Theater als großes kommunales Mehrspartentheater. Diese Säulen der Kulturlandschaft sind für die Region unverzichtbar.

Wie also gedenkt die Staatsregierung, die Zukunft der Hofer Symphoniker und des Städtebund-Theaters Hof angesichts der verheerenden Haushaltssituation der Stadt Hof zu sichern, und welcher Beitrag der Beteiligten in der Region wird seitens der Staatsregierung zur angestrebten Existenzsicherung erwartet?

Ich staune immer wieder darüber, was man in einem Satz alles unterbringen kann. Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin, Herr Kollege König! Die Staatsregierung ist unverändert der Auffassung, dass es sich beim Theater Hof und bei den Hofer Symphonikern um herausragende Kultureinrichtungen handelt, auf deren Erhalt mit Nachdruck hingewirkt werden muss. Schon seit jeher fördert der Freistaat Bayern beide Einrichtungen überproportional. So erhielt das Theater Hof 2003 vom Freistaat, wie beantragt, 3 750 000 Euro und damit 52 % des Zuschussbedarfs. Die Hofer Symphoniker erhielten 1 896 000 Euro und damit rund 80 % des Gesamtzuschusses. Der Freistaat hat seine Hausaufgaben stets verlässlich gemacht, beim Theater

hat er 2003 den Zuschuss sogar um 100 000 Euro erhöht und damit die Sondersituation Hofs im Rahmen des Möglichen berücksichtigt. Der Freistaat hält seine Förderung auch für 2004 ohne Zuschusskürzungen aufrecht, und dies trotz der engen Haushaltslage und der Belastungen, die wir vielen anderen zumuten. Die Stadt Hof hat nunmehr deutlich gemacht, dass sie sich aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht einmal mehr in der Lage sieht, den gegenüber anderen Kommunen in vergleichbarer Lage notwendigen Beitrag im bisherigen Umfang zu erbringen.

Die Schwierigkeiten liegen also nicht bei uns, sondern bei der Stadt Hof. Beim Theater Hof und den Hofer Symphonikern handelt es sich um Kultureinrichtungen in kommunaler bzw. privater Trägerschaft, für die es eine gemeinsame Verantwortung gibt, in die auch der Staat dank seines regelmäßigen Zuschusses einbezogen ist. Eine vorrangige Verpflichtung allein des Staates besteht damit nicht. Gemeinsam mit Stadt und Region steht der Staat in der Verantwortung. Dies entspricht Artikel 140 der Bayerischen Verfassung, wonach Staat und Kommunen gemeinsam zur Kulturförderung verpflichtet sind. Nur wenn alle Partner ihren Beitrag verlässlich leisten, wird es gelingen, den Bestand der beiden bedeutenden Kultureinrichtungen zu sichern.

Die Staatsregierung wird weiterhin alles in ihren Kräften Stehende tun, um den Bestand der beiden Kultureinrichtungen zu erhalten. Dies kann aber nur gelingen, wenn auch die Partner in Stadt und Region ihrer Verantwortung gerecht werden. Ich schlage Gespräche mit dem Ziel eines „Kulturpakts“ mit der Region Hochfranken vor, an dem sich neben dem Freistaat die Stadt Hof, die Umlandgemeinden und Landkreise der Region sowie die örtliche Wirtschaft beteiligen sollten.

Nachdem ich vom Wellenschlag meines Briefes an die Hofer Absender einer einschlägigen Anfrage auf dem Umweg über die Presse erfahren habe, ansonsten allerdings von niemandem – außer von Ihnen, Herr Kollege König – angesprochen worden bin, habe ich alle Beteiligten noch für heute zu einem Spitzengespräch eingeladen, damit wir gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten suchen. Ich möchte betonen, auch das Ministerium ist in den letzten Wochen und Monaten nicht mit Anträgen überflutet worden. Eine Vorlage, in der mehr Geld gefordert worden wäre, gibt es nicht. Herr Kollege König, Sie sind bei diesem Spitzengespräch sehr willkommen.

Erste Zusatzfrage: Herr Kollege König.