Meine Kollegen von der Opposition, das heißt, wenn Sie hier 400 mehr Steuerbeamte fordern, die wir nicht gewähren können, weil wir in diesem Doppelhaushalt an keiner Stelle der bayerischen Verwaltung eine einzige zusätzliche Stelle gewähren, um stabil und solide zu bleiben, dann können Sie diese 400 Stellen gleich für die neue Vermögenssteuer verwenden. Aber das reicht immer noch nicht, sondern Sie müssen nochmals 200 Stellen drauflegen, um auf diese Weise den ideologischen Unsinn zu administrieren.
Ferner brauchen wir zusätzliche Steuerbeamte, um solche Dinge zu beurteilen, wie sie in München gegenwärtig Oberbürgermeister Ude plant. OB Ude will unter anderem sein Rathaus über einen Steuertrick „veräußern“. Wir haben das komplizierte System extra abgebildet, damit man es einigermaßen verfolgen kann. Das im Einzelfall zu beurteilen, erfordert natürlich administrative Kraft. Heute hat die Finanzministerkonferenz in aller Deutlichkeit und Brutalität einstimmig gesagt, das sei unmöglich.
Ich zitiere einen SPD-Finanzminister: Zu dem, was Herr Ude in München macht, kann ich nur sagen: Pfui Teufel.
Dies ist ein Zitat eines SPD-Finanzministers. Dies ist eine unanständige Umgehung des Steuerrechts. Als Stadt kann ich so etwas doch nicht machen. Einem Privaten kann ich nicht verbieten, alle Möglichkeiten auszunutzen. Die öffentliche Hand soll aber als gutes Beispiel vorangehen. Dies ist eine Aufforderung zur Steuerumgehung,
noch dazu zu einer Steuerumgehung, liebe Kolleginnen und Kollegen, die unter anderem dem Freistaat Bayern das Geld aus der Tasche zieht. Dies ist gewissermaßen eine Vorwegnahme eines Finanzausgleichs zwischen einer Kommune, hier einer Stadt, und dem Land. Wir sollten gemeinsam einen derartigen Unsinn und eine derartige Unverschämtheit unterbinden. Ich bitte die Opposition, bei diesen Bemühungen im Sinne der Steuergerechtigkeit und des guten Ausgleichs zwischen Land und Kommunen mitzuwirken. Da können Sie beweisen, dass Sie für Bayern sind.
Meine Damen und Herren, wir können die Beamten durch die flächendeckend eingeführten Servicezentren entlasten – dies geschieht nachweislich. Wir können sie durch Investitionen entlasten, indem wir ordentliche Finanzämter bauen und die vielen Außenstellen in Städten mehr bündeln. Dies haben wir durch Investitionen in hohem Maße getan. Wir können dies durch technische Ausstattung tun. Seit dem Jahr 2001 haben wir jährlich rund 60 Millionen Euro für die EDV-Ausstattung ausgegeben. Wir können auch durch Belohnung etwas tun.
Damit komme ich zum Thema Hebungen. Der Kollege Sackmann hat schon die Zahl der Hebungen dargelegt. Ich glaube, wir können uns sehen lassen. Ein Viertel aller Hebungen in diesem Doppelhaushalt findet in der Steuerverwaltung statt. Wer da von einer drastischen Benachteiligung spricht, kennt die Situation nicht. Kollege Paul Wilhelm ist schon sehr aufmerksam und vergleicht das mit den Hebungen in den Hochschulen.
Meine Damen und Herren, selbstverständlich müssen wir weiterhin im Personalhaushalt sparen. Deshalb gibt es in diesem Doppelhaushalt keine neuen Planstellen. Dies ist ein Markenzeichen dieses Haushaltes. Wir müssen weiterhin abbauen, um Schwerpunkte bilden zu können. Wir haben, ganz grob gesagt, in den vergangenen Jahren die Zahl der Beamten nicht abgesenkt, sondern wir haben umgeschichtet. Wir haben überall 10% abgebaut, in der Steuerverwaltung nur 5%, und konnten dadurch Schwerpunkte in der Bildung und in der Sicherheit setzen. Ich glaube, das ist Politik: Akzente setzen. Sie können diese Akzente nicht setzen, wenn Sie nicht generell sparsam sind, meine Damen und Herren. Auf das Hebungskonzept will ich nicht weiter eingehen.
Meine Damen und Herren, ich will noch betonen, dass wir auch durch Umschichtungen innerhalb des Personalbereichs einen erheblichen Beitrag dazu geleistet haben, dass das Steueraufkommen steigt, nämlich durch bessere, höher qualifizierte Verwaltung. Die Betriebsprüfung ist seit 1994 um 22% und die Steuerfahndung um 64% aufgestockt worden. Ich glaube, diese Zahlen beweisen, dass wir eine entsprechende Schwerpunktbildung gesetzt haben.
Ich bedanke mich beim Haushaltsausschuss, bei seinem Vorsitzenden, bei den Berichterstattern, in besonderer Weise bei Herrn Kollegen Sackmann, der das sehr sachkundig betreibt, dass sie die Arbeit auf sich genommen haben, diesen Einzelplan zu behandeln, durchzupflügen und sachkundig zu beurteilen. Ich bedanke mich aber auch bei den mehr als 20000 Mitarbeitern nicht nur in der Finanzverwaltung, sondern auch in der Vermessungsverwaltung, in der Schlösserverwaltung und in der Lotterieverwaltung, die eine hervorragende Arbeit leisten, die bundesweit beispielhaft ist. In diesem Sinne Dank an dieses Haus und Dank an die Mitarbeiter.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Entwurf des Haushaltsplans 2003/2004, Einzelplan 06, sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses
für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 14/10417 zugrunde. Der Einzelplan 06 wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mit den in der Beschlussempfehlung auf Drucksache 14/10417 genannten Änderungen zur Annahme empfohlen. Wer dem Einzelplan 06 entsprechend der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Einzelplan 06 angenommen.
Gemäß § 132 Absatz 5 der Geschäftsordnung gelten zugleich die vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge auf den Drucksachen 14/10256 und 14/10269 als abgelehnt.
Außerdem schlägt der Ausschuss noch folgende Beschlussfassung vor: „Das Staatsministerium der Finanzen wird ermächtigt, die aufgrund der beschlossenen Veränderungen erforderlichen Berichtigungen insbesondere in den Erläuterungen, der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und den sonstigen Anlagen beim endgültigen Ausdruck des Einzelplans vorzunehmen.“ Wer dem zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. So beschlossen.
Unter Bezugnahme auf die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 14/10417 weise ich darauf hin, dass der Änderungsantrag auf Drucksache 14/10313 seine Erledigung gefunden hat. Das Hohe Haus nimmt hiervon Kenntnis.
Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV)
Der Staatsvertrag wird vonseiten der Staatsregierung nicht begründet. Eine Aussprache findet ebenfalls nicht statt. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Staatsvertrag dem Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Ich sehe, dass dies der Fall ist. Dann ist das so beschlossen.
zur Änderung des Gesetzes über die Zuständigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtlicher Vorschriften (Drs. 14/10361)
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung nicht begründet. Eine Aussprache findet ebenfalls nicht statt. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Ich sehe: Damit besteht Einverständnis. So beschlossen.
über die Errichtung der „Stiftung Bayerische Gedenkstätten“ (Gedenkstättenstiftungsgesetz – GedStG) (Drs. 14/10507)
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Das Wort hat Herr Staatssekretär Freller.
Herr Präsident, Hohes Haus! Die KZ-Gedenkstätten sind Zeugen einer unheilvollen Vergangenheit. Die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus bleibt jedoch auch in Gegenwart und Zukunft von Bedeutung. Sie ist zu einem Leitmotiv für die rechtsstaatliche Ordnung und für die demokratische Kultur der Bundesrepublik Deutschland geworden. Für die jüngere Generation und für die nachfolgenden Generationen sind die Gedenkstätten wichtige Lernorte der politischen Bildung, da sie nicht nur das historisch Geschehene anschaulich und begreiflich machen, sondern auch zum Nachdenken darüber anregen, welche Folgerungen daraus für den Einzelnen und für die Gestaltung einer menschenwürdigen Zukunft erwachsen.
Der Freistaat Bayern hat in den zurückliegenden Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, die staatlichen Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg in wesentlichen Teilen neu zu gestalten, ihre Ausstattung zu verbessern und sie stärker in das Bildungssystem einzubeziehen.
Daneben sind in Bayern in den letzten Jahren verschiedene andere Einrichtungen mit ähnlicher Zielsetzung entstanden, insbesondere das Dokumentationszentrum „Reichsparteitagsgelände Nürnberg“ und die Dokumentationsstätte „Obersalzberg“. Mit dem nunmehr vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Bayerische Gedenkstätten“ will die Staatsregie
Oberstes Ziel des Gesetzesvorhabens ist die Erhaltung der Gedenkstätten und die langfristige Sicherung der Erfüllung ihrer Aufgaben. Dazu wird die Errichtung einer Stiftung des öffentlichen Rechts vorgeschlagen, in die der Freistaat Bayern als Stifter die staatlichen Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg einbringt. Das bedeutet keinen Rückzug des Staates aus der Verantwortung für die Gedenkstätten. Als Stiftung des öffentlichen Rechts bleibt der neue Rechtsträger weiterhin dem Freistaat Bayern eng verbunden. Der Freistaat übernimmt deshalb mit dem Gesetz auch ausdrücklich die Verpflichtung, weiterhin die Finanzierung der Gedenkstätten durch regelmäßige Zuwendungen zu gewährleisten.
Der Freistaat Bayern behält auch weiterhin durch seine Vertreter im Stiftungsrat einen maßgeblichen Einfluss auf wesentliche Entscheidungen der Stiftung. Auch das gehört zum Wesen einer Stiftung. Die Rechtsform der Stiftung bietet jedoch gleichzeitig die Möglichkeit, auch Vertreter anderer beteiligter öffentlicher Körperschaften, insbesondere des Bundes, der Stadt Dachau und der Gemeinde Flossenbürg sowie Vertreter der Opfergruppen und der wichtigen gesellschaftlichen Organisationen in die Gremien der Stiftung einzubeziehen und ihnen unmittelbare Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte zu geben.
Mit dem Gesetzentwurf wird die Absicht verfolgt, eine breite gesellschaftliche Beteiligung an der Arbeit der Gedenkstätten sichtbar werden zu lassen. Gedenkstättenarbeit ist nicht allein eine staatliche Aufgabe; sie bedarf notwendigerweise einer breiten gesellschaftlichen Unterstützung. In die Stiftung werden zunächst nur die beiden staatlichen Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg eingebracht. Der Gesetzentwurf lässt jedoch die Möglichkeit offen, dass der Stiftung in Zukunft auch andere, den Gedenkstätten dienende Einrichtungen in Bayern im Wege der Zustiftung übertragen werden oder dass sie solche Aufgaben für andere Einrichtungen übernimmt. Dadurch bietet sich die Chance, die derzeit noch auf verschiedene Rechtsträger verteilten Aufgaben zu bündeln und manche noch bestehende Problemfälle einer Lösung zuzuführen.
Dem vorliegenden Gesetzentwurf sind gründliche Überlegungen und breit angelegte Konsultationen vorausgegangen. Wir haben uns bemüht, den zahlreichen Anregungen, die uns vor allem in der Anhörung des Bildungsausschusses zugegangen sind, ebenso Rechnung zu tragen wie den Anliegen der Vertreter der Opfergruppen. Ich hoffe, dass uns dies optimal gelungen ist. Ich würde mich freuen, wenn das Gedenkstättenstiftungsgesetz im Bayerischen Landtag über die Parteien hinweg eine breite Zustimmung fände. Ich bedanke mich ausdrücklich für die gute parteiübergreifende Zusammenarbeit bei der Beratung dieses Gesetzes im Rahmen der Anhörung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierfür eine Redezeit von bis zu zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Der erste Redner ist Herr Kollege Dr. Hahnzog.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz ist notwendig, zukunftsgerichtet und für die politische Kultur in unserem Lande wichtig. Inzwischen ist das Gesetz gut geworden. Wenn der Gesetzentwurf in der Fassung des Entwurfs vom Frühjahr 2001 in Kraft getreten wäre, wäre diese positive Wirkung nicht möglich gewesen. Wir beraten heute, glaube ich, über die sechste Fassung. Das ist gut so.