In einem Punkt muss ich Ihnen widersprechen, das haben Sie leider nicht in den Antrag reingeschrieben: Das eigentliche Anliegen und die eigentliche Intention hinter dem Antrag ist, dass Sie das Hausbankprinzip infrage stellen wollen. Sie haben in Berlin groß über eine Mittelstandsbank diskutiert, die Sie gründen wollen.
Das bedeutet die Einbindung der regionalen Banken, der Genossenschaftsbanken und unserer Kreditinstitute als Körperschaften öffentlichen Rechts, unsere Sparkassen. Dieser Antrag ist positiv erledigt. Herr Dr. Scholz, wenn Sie beim Handwerk und seinen Organisationen nachfragen, dann werden die Ihnen zu den ersten drei Anträgen sagen, die sind positiv erledigt, es besteht kein Handlungsbedarf.
Über den Antrag auf Drucksache 14/9091, der die Anerkennung des Meisterbriefs als Zulassungsvoraussetzung für das Fachhochschulstudium thematisiert, werden wir nachher noch diskutieren.
Mit dem Antrag auf Drucksache 14/9088 soll erreicht werden, dass der Meisterbrief als Eigenkapitalsurrogat eingesetzt werden kann. Hinter dem großen Befähigungsnachweis steht niemand so geschlossen wie die CSU. Ich hätte es begrüßt, als es Deregulierungskommissionen landauf, landab gab, wenn von Ihrer Seite mehr Unterstützung für den großen Befähigungsnachweis gekommen wäre, auch in Richtung Brüssel. Da war bei Ihnen Fehlanzeige.
Da hat man gemerkt, dass der Meisterbrief ein Qualifikationsnachweis ist, der anerkannt ist. Auf einmal entdeckt man den Meisterbrief.
Herr Kollege Dr. Scholz, der Meisterbrief weist zwei Dinge nach: die handwerkliche Qualifikation in einem Handwerksberuf, und er weist nach, dass jemand über kaufmännische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt. Insofern ist der Meisterbrief auch jetzt schon bei Finanzierungsberatungen, wenn von den Banken Bonitäten geprüft werden, ein Instrument, das zum Einsatz kommt. Sie können einen Meisterbrief als Qualifikationsmerkmal, aber nicht als Eigenkapitalersatz ansehen, um Betrieben im Mittelstand, im Handwerk, zu helfen. Die Unternehmen brauchen eine bessere Eigenkapitalausstattung. Diese bekommen sie nicht, indem sie den Meisterbrief als Eigenkapitalersatz heranziehen. Wir werden diesen Antrag ablehnen, setzen uns aber weiter dafür ein, dass der Meisterbrief erhalten bleibt.
Wenn Sie argumentieren, das sei schwierig für die Finanzierung von Betrieben, die kein Eigenkapital haben: Dafür haben wir andere Instrumente. Wir haben das Instrument der Bürgschaften und das Instrument der Haftungsfreistellungen. Sie wissen, dass es über die Kreditgarantiegemeinschaften Haftungsfreistellungen und Bürgschaften gibt. Insofern plädiere ich für die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 14/9088.
Zum Antrag auf Drucksache 14/9089. Da geht es um die Frage einer besseren Mitarbeiterbeteilung an Handwerks- und Mittelstandsunternehmen. Da gibt es in der Tat Nachholbedarf. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer sich die Wirtschaftssysteme in anderen Ländern ansieht, der merkt, dass es in anderen Wirtschaftssystemen ein anderes Verhältnis zu den Mitarbeiterbeteiligungen gibt. Im angelsächsischen Raum ist das ein völlig normales Instrument. Herr Kollege Dr. Scholz, ich darf auf einen Punkt verweisen. Das ist in erster Linie eine Frage der Tarifvertragsparteien. Niemand hindert uns oder die Tarifvertragsparteien daran, Mitarbeiterbeteiligungsmodelle zu entwickeln. Der zweite Punkt – das wundert mich am meisten –, Sie fordern das, vergessen aber, dass im Beschäftigungspakt Bayern dieses Thema deutlich und gut behandelt worden ist. Dass die Gewerkschaften, weil sie gemeint haben, sie müssen Wahlhilfe für Schröder machen, aus dem Beschäftigungspakt ausgestiegen sind, ist wahrlich nicht unser Problem.
Das sind alles Instrumente, die im Beschäftigungspakt Bayern entwickelt worden sind. Vielleicht kehren die Gewerkschaften wieder in den Pakt zurück. Wir sind jedenfalls offen für eine Fortsetzung des Beschäftigungspakts.
Wir lehnen die Anträge auf den Drucksachen 14/9087 und 14/9088 ab und stimmen dem Antrag auf Drucksache 14/9089 in der geänderten Fassung des Wirtschaftsund des Haushaltsausschusses als Prüfantrag zu.
Abschließend, Herr Kollege Dr. Scholz: Bei der Mittelstandspolitik haben wir keinen Nachholbedarf. Die Förderung des Mittelstands war immer Kennzeichen bayerischer Wirtschaftspolitik. Wir waren das erste Bundesland, das ein Mittelstandsförderungsgesetz auf den Weg gebracht hat. Davon ist in vielen anderen Bundesländern abgeschrieben und vieles ist daraus kopiert worden – sehr zum Nutzen von mittelständischen Betrieben.
Wir werden Sie daran messen, was Sie in den letzten Wochen und Monaten dem bayerischen und dem deutschen Mittelstand an Erleichterungen bei den Steuern, den Sozialversicherungsbeiträgen und bei der Strukturreform im Arbeitsmarkt versprochen haben.
Vielen Dank, Herr Kollege Pschierer. Ich bedauere, dass ich Ihnen nicht mehr Ruhe verschaffen konnte.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Pschierer, eines vorab, weil Sie es am Schluss noch einmal so laut gebracht haben: Vor lauter Messen, vor lauter Kritisieren und vor lauter Schlechtreden kommen Sie nicht mehr dazu, selbst Politik zu machen. Eigene Konzepte und eigene Vorschläge sind bei Ihnen Fehlanzeige.
Die vier Anträge aus dem Paket „Offensive Handwerk und Mittelstand“, die die SPD-Fraktion heute vorgelegt hat, haben bei uns keine Begeisterungsstürme ausgelöst; sie sind aber diskussionswürdig. Mit Sicherheit gibt es hinsichtlich der Ziele einen Konsens.
Es ist augenfällig, dass immer dann, wenn wir oder die SPD-Fraktion Anträge dieser Art einbringen, die CSUFraktion stets dagegen hält. Wenn ich mich richtig erinnere, dann haben Sie einmal zugestimmt, als die SPDFraktion einen ihrer Anträge freundlicherweise in einen Prüfantrag abgeändert hat.
Ansonsten üben Sie Kritik, machen Opposition, haben aber keine eigenen Vorschläge. Das ist nichts Neues. Das ist nicht nur heute so. Kollege Dr. Scholz, wir erinnern uns an unseren Entwurf zum Mittelstandsförderungsgesetz. Es wurde nur gemeckert. Anstatt sich einzubringen, wurde nur gemeckert. Sie haben das Gesetz seit 30 Jahren nicht verändert. Sie maulen nur herum.
Schauen wir uns doch einmal die Mittelstandspolitik der Staatsregierung an. Schließlich sind wir im Bayerischen Landtag. Deshalb wollen wir uns mit der Landespolitik, also der Politik der Staatsregierung und der Mehrheitspartei auseinandersetzen. Es ist kein Geheimnis, dass die Mittelstandspolitik alles andere als ein Ruhmesblatt ist. Es gibt kaum ein Politikfeld, bei dem Anspruch und Realität, Wahlkampfgetöse und politische Umsetzung so weit auseinander klaffen wie hier.
Herr Kollege Dr. Scholz hat zwei, drei prägnante Beispiele genannt. Eines ist die Änderung des Landesentwicklungsprogramms, die Großmärkten Tür und Tor öffnet zum Schaden des mittelständischen Einzelhandels. Das Thema „Dosenpfand“ wurde hinreichend gespielt. Hier haben Sie vor der Verpackungsindustrie, den westund norddeutschen Großbrauereien und den Discountern einen Bückling gemacht zulasten der mittelständischen und kleinen Brauereien. Es gibt unzählige weitere Beispiele.
Herr Pschierer, Sie gucken so treuherzig, deshalb bringe ich noch ein paar Beispiele: Das bayerische Weinabsatzförderungsgesetz ist eine weitere Zwangsabgabe für die Winzer. Reden Sie mit den kleinen Winzern, was diese davon halten. Ein weiteres Beispiel ist die Subsidiaritätsklausel im kommunalen Wirtschaftsrecht. Sie ist zum Weinen, weil sie nicht einmal ein Papiertiger ist, sie ist gar nichts. Egal, ob IT-Dienstleistungen, virtuelle Marktplätze, Tele-Center, kommerzielle Schlüsseldienste: Mit dem Segen oder der Aufforderung der Staatsregierung dürfen öffentliche Unternehmen oder mit öffentlichen Mitteln massiv geförderte Unternehmen den privatwirtschaftlichen Unternehmen Konkurrenz machen, die nicht in den Genuss der Fördermittel kommen.
Ich komme noch einmal zu Ihren großartigen Ankündigungen zur Mittelstandspolitik. Wir durften im Mai 2001 nachlesen, dass die Bayerische Staatsregierung Allgemeinplätze wie die Forderung nach Steuersenkung, die Deckelung der Sozialversicherungsabgaben als mittelstandspolitisches Aktionsprogramm verkauft. Das war eine große Pressemitteilung. In den nächsten Monaten verging keine Woche, in der Herr Huber aus der Staatskanzlei, der Wirtschaftsminister, der Umweltminister und der Kanzlerkandidat die Erarbeitung eines solchen mittelstandspolitischen Aktionsprogramms angekündigt haben. Zuerst wurde das Programm also verkündet und dann die Erarbeitung des Programms angekündigt.
Nun gab es wieder eine wunderschöne Ankündigung. Manche von Ihnen werden sie im „Pressespiegel“ gelesen haben: Edmund Stoiber verkündet das Sonderklima Mittelstand. Bei dem Ausdruck „Sonderklima Mittelstand“ habe ich gehofft, die CSU wäre aufgewacht und das wäre der Einstieg in die Klimadiskussion.
Meine Damen und Herren, nun sollten endlich mal Taten kommen. Wir würden gerne etwas Konkretes sehen, an dem wir uns reiben, uns abarbeiten und vielleicht zustimmen können.
Herr Pschierer, Ihre Einlassung zur Steuerpolitik der rotgrünen Bundesregierung ist ein Märchen. Ich weiß nicht, wo Sie die Zahlen herhaben.
Der Mittelstand ist entlastet worden. Die Personengesellschaft wird durch den niedrigen Eingangssteuersatz und einen hohen Grundfreibetrag entlastet. Davon profi
tiert die Personengesellschaft. Sie als Vertreter einer Partei, die für Steuererhöhungen und höchste Steuersätze – 53% Spitzensteuersatz und 26,9% Eingangssteuersatz, außerdem haben Sie den Mineralölsteuersatz hoch getrieben – steht, wurmt diese Politik. Das ist uns klar.