Protocol of the Session on June 26, 2002

Herr Staatsminister Dr. Faltlhauser, ich frage die Staatsregierung, ob es zutrifft, dass der Bayerische Ministerpräsident 1150 e, der stellvertretende Ministerpräsident 900 e, jeder Minister 650 e und die Staatssekretäre 400 e Kleidergeld erhalten, und ob Sie sich vorstellen könnten, dem Beispiel Berlins folgend darauf künftig zu verzichten.

Herr Minister.

Frau Kollegin, in Bayern erhalten die Mitglieder der Staatsregierung kein Kleidergeld. Eine Antwort auf die Frage, ob ein Verzicht auf das Kleidergeld vorstellbar ist, erübrigt sich somit. Lassen Sie mich aber mit Genehmigung des Präsidenten eine Geschichte aus unserer parlamentarischen Arbeit hinzufügen. Anfang der 80er Jahre war es im Deutschen Bundestag gewissermaßen fast üblich, dass die neu gewählten Schriftführer von ihren alten Kollegen etwas aufs Eis geführt wurden. Man hat sie gefragt, ob sie schon ihr Kleidergeld abgeholt

haben. Tatsächlich sind manche der neu gewählten Schriftführer auf diesen Trick hereingefallen und zur Bundestagsverwaltung gegangen, um sich dort vermeintliches Kleidergeld abzuholen. Das gab es natürlich nicht, genauso wie es im Freistaat Bayern kein Kleidergeld gibt. Mir ist diese Geschichte gleich eingefallen, als ich Ihre Anfrage gelesen habe.

Zusatzfrage: Frau Kollegin SchmittBussinger.

Herr Minister, wenn ich den Begriff Kleidergeld durch den vielleicht fachtechnisch richtigen Begriff Dienstaufwandsentschädigung ersetze, können Sie dann meine Frage beantworten und auch die Frage, ob Sie sich eine Abschaffung der Dienstaufwandsentschädigung vorstellen können? Ich glaube, heute wird die Dienstaufwandsentschädigung auch in Berlin abgeschafft.

Herr Minister.

Die Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung haben nach Art. 10 Abs. 1 Nr. 4 des Ministergesetzes Anspruch auf eine Dienstaufwandsentschädigung, welche mit der Entschädigung für die Abgeordneten vergleichbar ist. Die Höhe der Aufwandsentschädigungen für den Ministerpräsidenten, für den stellvertretenden Ministerpräsidenten, für die Staatsminister und für die Staatssekretäre entspricht den von Ihnen in Ihrer Anfrage genannten Beträgen. Die Dienstaufwandsentschädigung wurde am 1. Januar 1999 halbiert und dabei abgerundet. Gleichzeitig wurde sie ausdrücklich von der Dynamisierung ausgeschlossen. Im Januar 2002 erfolgte im Zuge der Euroumstellung nochmals eine Abrundung. Bayern hat somit in diesem Punkt bereits vor Jahren ein deutliches Zeichen gesetzt. Auch die in Bayern seit 1994 bestehende volle Ablieferungspflicht für Nebentätigkeitsvergütungen gibt es in den anderen Ländern nicht. Wenn Sie also in dieser Hinsicht die Bayerische Staatsregierung mit allen anderen Ländern und auch mit der Bundesregierung vergleichen, werden Sie feststellen, dass hier die strengsten Regeln gelten. Ich bitte ausdrücklich, das zur Kenntnis zu nehmen.

Weitere Zusatzfrage: Die Fragestellerin.

Frau Schmitt-Bussinger (SPD) : Herr Minister Dr. Faltlhauser, was sagen Sie zur Feststellung des „Focus“, Ausgabe Nr. 25:

Zur Garderobenpflege und zu anderem repräsentativen Aufwand greifen vor allem die unionsregierten Südländer unbescheiden in die Staatskasse.

Spitzenreiter sei dabei Bayern. Und der Chef des Bundes der Steuerzahler fordert im gleichen Bericht, alle pauschalen Aufwandsentschädigungen für Regierungsmitglieder abzuschaffen.

Herr Staatsminister.

Frau Kollegin, jetzt kennen Sie ja die Fakten. Sie haben nun die Chance, dem „Focus“ einen Leserbrief zu schreiben, um deutlich zu machen, dass er falsch informiert.

(Frau Schmitt-Bussinger (SPD): Und was sagen Sie zur Aussage des Chefs des Bundes der Steuerzahler?)

Frau Kollegin, eine Zusatzfrage ist noch offen.

Dann stelle ich noch einmal konkret den letzten Teil meiner Zusatzfrage. Der Chef des Bundes der Steuerzahler, Herr Däke, hat ausgesagt, er fordere die Abschaffung aller pauschalen Aufwandsentschädigungen für Regierungsmitglieder. Sie haben ja soeben bestätigt, dass es diese Pauschalen gibt. Wie stehen Sie zu einer Abschaffung dieser Pauschalen?

Herr Staatsminister.

Ich könnte mir vorstellen, dass man dann auch gleich die Aufwandsentschädigungen für die Parlamentarier in die Untersuchungen mit einbezieht. Das würde Sie aber persönlich treffen, Frau Kollegin. Ich halte davon nichts.

(Willi Müller (CSU): Die Kabinettsmitglieder haben doch auch ihren Stimmkreis zu betreuen!)

Nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Kellner.

Frau Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) : Herr Staatsminister, ich frage Sie: Welche Sicherheiten bot „Premiere“ der Bayerischen Landesbank für den neuen Kredit von 60 Millionen e, und sind diese Sicherheiten im Falle einer Insolvenz von „Premiere“ kurzfristig veräußerbar?

Herr Staatsminister.

Frau Kollegin, ich antworte Ihnen in aller Kürze. Sie stellen permanent Fragen, die unmittelbar das Bankgeheimnis berühren. Ich kann deshalb Ihre Frage hier an dieser Stelle nicht beantworten.

Zusatzfrage: Die Fragestellerin.

Frau Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) : Herr Staatsminister ich frage Sie: Warum konnten Sie uns am

9. April dieses Jahres sagen, welche Sicherheiten KirchPay TV für den Betriebsmittelkredit in Höhe von 500 Millionen e gegeben hat, und warum können Sie bei diesem vergleichsweise kleinen Kredit die Sicherheiten nicht nennen, obwohl doch der Sachverhalt derselbe ist?

Herr Staatsminister.

Das Bankgeheimnis unterscheidet nicht zwischen großen und kleinen Krediten. Ich habe damals sehr kursorisch über die Sicherheiten gesprochen, nicht zuletzt deshalb, weil die entsprechenden Daten bereits ausführlich und detailliert – aufgrund welcher Indiskretion auch immer – in den Zeitungen standen. Das wissen Sie. Sie waren damals dabei. Ich habe mich ausdrücklich auf diese Veröffentlichungen bezogen.

Weitere Zusatzfrage: Die Fragestellerin.

Frau Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) : Herr Staatsminister, ich frage Sie insbesondere deshalb, weil auch bei diesem Kredit die Umstände veröffentlicht wurden. Zum Beispiel wurde im „Münchner Merkur“ berichtet, dass Sie als Vorsitzender des Kreditausschusses bei der ersten Vorlage den Kredit zurückgewiesen und bei den Sicherheiten Nachbesserung verlangt hätten. Hier ist also derselbe Sachverhalt gegeben, und deshalb frage ich Sie auch nach den nachgeforderten Sicherheiten.

Herr Staatsminister.

Ich will dazu drei kurze Bemerkungen machen. Erstens. Der Artikel im „Münchner Merkur“, den ich kenne, war wiederum ein Ausfluss der besonders schlechten Information dieser Zeitung in solchen Angelegenheiten. Es gibt andere Zeitungen, die präziser informiert sind, wenn sie darüber berichten.

Zweitens unterliegt das Abstimmungsverhalten im Kreditausschuss ebenfalls der Verschwiegenheit. Kein Kreditausschussmitglied wird Ihnen etwas über das Abstimmungsverhalten oder über die Diskussion im Kreditausschuss sagen. Das wird auch so bleiben.

Drittens würde ich Sie auch an dieser Stelle noch einmal dringend darum bitten, über Angelegenheiten der Landesbank in der Öffentlichkeit keine leichtfertigen Behauptungen aufzustellen, wie Sie es bei Ihrer Pressekonferenz gemacht haben. Ich bin erstaunt, dass die Landesbank noch keine rechtlichen Schritte eingeleitet hat.

Letzte Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Frau Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) : Herr Staatsminister, zu den Sicherheiten: Teilen Sie die Auf

fassung von Branchenkennern, dass die Sicherheit der Pay-TV-Rechte nur an Premiere zu veräußern ist, oder, falls nicht, welche sonstigen Abnehmer für Pay-TVRechte gibt es noch?

Herr Staatsminister.

Sie wiederholen Ihre Eingangsfrage in anderer Form. Ich beantworte sie in der gleichen Weise, wie ich es einleitend getan habe.

(Frau Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das hat überhaupt nichts mit dem Bankgeheimnis zu tun!)

Nächster Fragesteller ist Herr Kollege Franzke.

Ich hoffe, dass meine Frage etwas ergiebiger beantwortet wird. Herr Staatsminister, nachdem Herr Ministerpräsident Stoiber in seiner ersten Regierungserklärung am 30. Juni 1993 im Zusammenhang mit der Verlängerung der Wochenarbeitszeit für Beamte auf 40 Stunden ausgeführt hat, „dass“ – so der Ministerpräsident wörtlich – „im Land der Urlaubs- und Freizeitweltmeister wieder etwas mehr gearbeitet werden muss“, frage ich Sie, wie Sie heute diese damalige Äußerung beurteilen. Sie sind zwar nicht Herr Stoiber, aber trotzdem können Sie meine Frage beantworten.

Herr Staatsminister.

Herr Kollege Franzke, Sie fragen den Bayerischen Finanzminister, wollen aber wissen, welche Antwort der Herr Ministerpräsident geben würde. Lassen Sie mich einmal vermuten, dass der Herr Ministerpräsident Ihnen eine ähnliche oder die gleiche Antwort geben würde wie ich. Ich bin zwar nicht der geklonte Ministerpräsident, wie es zuerst Kollege Regensburger in Bezug auf seinen Minister Beckstein gesagt hat. Aber ich kann mir vorstellen, was der Ministerpräsident sagen würde.

Herr Franzke, wir können es uns nicht leisten, weitere Arbeitszeitverkürzungen durchzuführen. Punktuell müssen wir sogar zusehen, dass wir den Personalkostenanteil an den Haushalten zurückführen. Ich habe dies gestern anlässlich eines Antrages an dieser Stelle auch ausgeführt.

Dies gilt sicherlich im geringerem Maße für den Bundeshaushalt, weil dieser nur einen Personalanteil von 12% hat, während Bayern bei 42% liegt. Der Ministerpräsident wird gewiss auch der Grundlinie zustimmen, dass wir die Personalkosten möglichst gering halten müssen. Dazu haben wir verschiedene Programme verabschiedet. Ein Spielraum von 1,5 Stunden ist eine gewaltige Größenordnung. Herr Franzke, Sie wissen das. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Ministerpräsident in dieser grundsätzlichen Frage eine andere Auffassung vertritt als ich.

Ich will noch hinzufügen, dass der Freistaat Bayern als erstes Land die Wochenarbeitsstunden für die Beamten auf 40 Stunden erhöht hat. Mittlerweile sind uns die übrigen Länder gefolgt: Baden-Württemberg 40 Stunden, Berlin 40 Stunden, Bremen 40 Stunden, Brandenburg 40 Stunden,

(Franzke (SPD): Das ist nicht die Frage!)

Niedersachsen 40 Stunden, Rheinland-Pfalz 40 Stunden, Saarland 40 Stunden, Sachsen 40 Stunden, Sachsen-Anhalt 40 Stunden, Schleswig-Holstein 40 Stunden, Thüringen 40 Stunden, Mecklenburg-Vorpommern 40 Stunden, und Hamburg plant gegenwärtig ebenfalls 40 Stunden. Es bleiben nur Hessen und Nordrhein-Westfalen übrig. Sie werden nachziehen. Das heißt, dass Bayern etwas eingeleitet hat, was von den anderen Ländern nachvollzogen wird. Ich sage das im Hinblick auf die vielen scharfen Meinungen, man sollte auf die 38,5-Stunden-Woche zurückgehen, weil andere Länder nicht erhöht hätten.

Etwas anderes ist es, ob dies ein Signal für die Tarifparteien sei. Das ist nun wirklich keine Angelegenheit des Ministerpräsidenten, betrifft aber mich als Vorsitzenden der Tarifgemeinschaft deutscher Länder – TdL – persönlich. Für diesen ist das ein Thema im Hinblick auf die Gleichbehandlung der Beamten und Angestellten.