Protocol of the Session on April 18, 2002

(Zuruf der Frau Abgeordneten Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Sie fordern im ersten Absatz Ihres Antrages, dafür einzutreten, dass Mutter-Kind-Kuren auch weiterhin als freiwillige Leistungen der GKV erhalten bleiben; andererseits fordern Sie im letzten Absatz, dass Kuren künftig in den Leistungskatalog der GKV als Regelleistung aufgenom

men werden, das heißt, als gesetzliche, zunächst als freiwillige. Was wollen Sie nun?

(Frau Radermacher (SPD): Er wird es Ihnen gleich erklären!)

Sie haben zwei verschiedene Vorstellungen und sagen, irgendwie werden wir uns schon durchbewegen, damit wir einigermaßen ungeschoren gegenüber unserem obersten Genossen, dem DGB-Landesvorsitzenden, auch noch Farbe behalten können.

Ferner wollen Sie – auch das ist interessant – den Eigenanteil für Mütter und Kinder so absenken, dass einkommensschwache Familien künftig diese Vorsorgekuren in Anspruch nehmen können. Das ist ganz klar. Ja, wie weit wollen Sie denn absenken? Wir haben jetzt eine Erhöhung um 750%. Wenn Sie 50% absenken wollen, bleibt immer noch eine Erhöhung um 700%. Damit motivieren Sie auch andere Krankenkassen, die Kosten anzuheben. Es ist ja nur eine einzige Krankenkasse und diesbezüglich hätten Sie Farbe bekennen und hineinschreiben müssen, dass es nur um die AOK geht. Keine andere Krankenkasse, weder die Techniker Krankenkasse noch die DAK und wie sie alle heißen, haben die Belastung erhöht. Da müssen Sie schon die Kirche im Dorf lassen und wirklich die Wahrheit sagen.

Wenn wir Ihrem Antrag folgen würden, würden wir andere Krankenkassen mehr oder minder motivieren, die Eigenbelastung für die Mütter zu erhöhen. Diesbezüglich können Sie nichts anderes als ein Nein erwarten. Sie kommen nämlich in diesem Falle zu einer Zwei-Klassen-Medizin. Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Ihr Antrag ist in dieser Hinsicht das Papier überhaupt nicht wert. Dadurch, dass Sie die Kur für die Mutter mehrfach so hoch belasten wie die Kur eines besser verdienenden Arbeitnehmers, würden Sie im Endeffekt die Gesundheit aufs Spiel setzen, und nicht nur das, sondern Sie würden die alleinerziehenden Frauen zusätzlich in die Sozialhilfe treiben. Nein, auch da sagen wir nein und wir bitten Sie, ein wenig korrekter damit umzugehen.

Unser Dringlichkeitsantrag enthält eine klare Aufforderung an die Staatsregierung. Ich frage mich, wer bei Ihren Anträgen überhaupt der Ansprechpartner ist. Es ist davon die Rede, der Landtag solle irgendwie unterstützen. Wer ist denn der Verhandlungspartner Landtag? Das sind alles ein wenig Luftblasen, aber es wird überhaupt nicht gesagt, an wen sich das richten sollte. Unser Antrag hat das Ziel, die Staatsregierung aufzufordern, auf die AOK einzuwirken, die drastische Anhebung der Eigenbelastung rückgängig machen. Es geht um Besitzstandswahrung. Wie das bisher war, so ist es korrekt. Das ist eine echte, eine berechenbare Hilfe für unsere Mütter und Kinder im Lande.

Ich darf Sie um Zustimmung bitten und gleichzeitig signalisieren, dass wir hierzu eine namentliche Abstimmung verlangen werden.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Wahnschaffe.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen, verehrte Kollegen! Man kann sich nur wundern: Ausgerechnet die CSU, die vor wenigen Jahren das Sterbeglöcklein für die bayerischen Müttergenesungskuren geläutet hat, macht sich heute in einem Antrag für die Müttergenesungskuren stark. Die Frau Staatsministerin ist wie immer schnell zur Hand. Die Schuld liegt nicht bei der CSU, sondern sie liegt immer nur bei der Bundesregierung.

Meine Damen und Herren, jetzt wollen wir doch einmal ein wenig die Geschichte aufblättern. Noch keine fünf Jahre ist es her, da setzte in Bayern ein Kursterben ein. Herr Kollege Kobler, erinnern Sie sich noch? 1997 gab es Schlagzeilen: Müttergenesungshäuser vor dem Ruin. Sie hatten zu verantworten, dass die ältesten Einrichtungen dieser Art in Utting am Ammersee, in Rimsting am Chiemsee und in Bad Steben dichtmachen mussten. Damals stand in der „Süddeutschen Zeitung“ Folgendes zu lesen:

Der bayerische Landesverband der Caritas

also nicht der SPD –

stößt mit seiner Warnung vor einem baldigen Ende der Müttergenesungshäuser im Freistaat auf breite Unterstützung aller betroffenen im Deutschen Müttergenesungswerk zusammengeschlossenen Wohlfahrtsverbände. Angesichts der drohenden Gefahr seien sich die Träger von Müttergenesungshäusern, etwa die Arbeiterwohlfahrt und andere, mit der Caritas darin einig, dass der soziale Kahlschlag,

Sie haben eben von Kahlschlag gesprochen –

ausgelöst durch die Bonner Sparpläne, nicht länger hingenommen werden könne.

Das war Ihre damalige fatale Gesundheitspolitik, die zur größten Kurkrise in Bayern geführt hat, die dazu geführt hat, dass 10000 von hochqualifizierten Arbeitsplätzen verlorengegangen sind. Sie, die damals diese Kurkrise heraufbeschworen und letzten Endes dazu beigetragen haben – Teile der Ursachen hierfür befinden sich immer noch im Gesetz –, dass die Müttergenesungskuren überhaupt in Gefahr geraten sind, haben nicht das Recht, heute solche Forderungen zu stellen.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben mit dieser Politik Schluss gemacht. Gehen Sie heute in die Kurorte: Die Kurhäuser sind voll, auch die Müttergenesungsheime sind voll. Wir in Bayern haben nicht die Praxis wie in anderen Bundesländern, in denen bis zu 70% der Müttergenesungskuren abgelehnt werden. In Bayern ist diese Ablehnungsquote deutlich geringer; nach einer Verlautbarung des Müttergenesungswerkes liegt sie bei 22%, wobei ich sagen muss, dass auch sie noch zu hoch ist.

Wir sind der Meinung, dass die Müttergenesungskuren und die Mütterkuren unangetastet bleiben müssen, weil sie einen wichtigen Baustein in unserem Gesundheitssystem darstellen. Vorsorge ist wichtiger als Heilung. Deswegen ist die Müttergenesungskur ein unverzichtbarer Bestandteil.

Meine Damen und Herren, man muss die Dinge aber schon richtig beleuchten. Herr Kollege Kobler, Sie haben ausschließlich die Landes-AOK an den Pranger gestellt. Nicht die Landes-AOK allein, sondern auch andere Kassen haben inzwischen den Rückzug angetreten. Wir müssen fragen: Kann es denn Ausdruck des Wettbewerbs sein, den Herr Seehofer damals auf den Schild gehoben hat

(Abg. Kobler (CSU) meldet sich zu einer Zwischenfrage)

Sie können sich nachher gerne noch einmal melden; ich will das jetzt zu Ende führen –, nicht mehr und bessere Leistungen anzubieten und dadurch in Konkurrenz zu treten, sondern sich zurückzuziehen?

Nun muss man allerdings wissen, dass die AOK und andere große Kassen im Augenblick in einer sehr schwierigen Situation sind, weil immer mehr junge Versicherte auf die virtuellen Kassen ausweichen, die weniger Beiträge verlangen, aber auch weniger Leistungen anbieten. Man kann nicht von einer großen Kasse alles verlangen und von den anderen, die letzten Endes das System aushöhlen, sagen: Ihr seid die Richtigen, ihr verlangt weniger Beiträge.

Das Folgende richtet sich an die AOK, aber auch an andere Kassen. Meine Damen und Herren, die LandesAOK hat im vergangenen Jahr Ausgaben im Gesamtvolumen von etwa 9 Milliarden DM gehabt. Die Aufgaben für die Müttergenesungskuren beliefen sich dagegen nur auf 25 Millionen DM und machten damit etwa 0,2% der Gesamtausgaben der Landes-AOK aus. Deswegen ist für uns nicht nachvollziehbar, dass die Landes-AOK sagt, wir müssen Maßnahmen treffen, um unsere Ausgaben zu reduzieren, und gerade bei den Müttergenesungskuren ansetzt. Dies ist das falsche Signal. Es löst vor allen Dingen etwas aus, was wir alle nicht wollen können, dass nämlich gerade bei der Vorsorge gespart wird. Deswegen unser Appell an die Landes-AOK, aber nicht nur an die Landes-AOK, sondern auch an alle Kassen, die sich auf dem Rückzug befinden: Tun Sie wieder etwas für die Müttergenesungskuren.

(Zuruf des Abg. Kobler (CSU))

Nun zu unserem Antrag, Herr Kollege Kobler. Ein Blick in das Gesetz erhellt manchmal und führt zu besserem Verständnis. Offenbar haben Sie diesen Blick in das Gesetz vermieden; Sie haben nämlich in Ihrem Antrag zunächst einmal von Väter- und Mütterkuren gesprochen. In den §§ 24 und 41 SGB V ist aber von Müttern die Rede. Wenn Sie noch ein wenig genauer hingeschaut hätten, hätten Sie festgestellt, dass es sich dabei um freiwillige Leistungen der Kassen handelt, die sie in ihren Satzungen bestimmen können. Das heißt, eine Kasse ist im Grunde genommen frei, diese Leistung ent

weder überhaupt nicht anzubieten, sie in vollem Umfang anzubieten oder – davon ist ausdrücklich im Gesetz die Rede – Zuschüsse zu gewähren. Von dieser Freiheit haben die Kassen Gebrauch gemacht – wir meinen, sie haben nicht verantwortlich davon Gebrauch gemacht.

(Zuruf des Abg. Kobler (CSU))

Hören Sie bitte zu, Herr Kollege. Dies ist ein Ausdruck der Selbstverwaltung. Wie haben Sie vorhin gesagt, und wie kommt es in Ihrem Antrag zum Ausdruck? Sie fordern die Staatsregierung auf, auf die Kassen nachhaltig einzuwirken. Wollen Sie auf diese Weise die Selbstverwaltung aushebeln? Das ist doch wohl der Sinn Ihres Antrages.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, Selbstverwaltung ist für uns etwas ganz Wichtiges. Sie reden doch immer von der Selbstverantwortung. Wir wehren uns dagegen, dass die Selbstverwaltung angetastet oder ausgehöhlt wird. Das muss eigenverantwortlich geregelt werden. Deswegen haben wir in einem ersten Schritt gefordert: Nach der derzeitigen Rechtslage ist das eine freiwillige Leistung; diese freiwillige Leistung – die Betonung liegt auf Leistung – muss erhalten bleiben. Im zweiten Schritt muss bei den jetzt anstehenden Verhandlungen zwischen den Trägern einerseits und den Kassen andererseits ein Ergebnis erzielt werden. Die davon unmittelbar Betroffenen sind die Leistungsschwachen. Bei einer Zuschussregelung können diejenigen, die über ein gutes Einkommen verfügen und einen Zuschuss bekommen, von dieser Lösung leicht Gebrauch machen. Diejenigen aber, die an die Einkommensgrenzen geraten, also Geringverdienende oder alleinerziehende Mütter, befinden sich in einer schwierigen Situation. Sie sind im Grunde genommen die Zielgruppe der Mütter-Kind-Kuren, und für diese muss diese Leistung uneingeschränkt erhalten bleiben. Wie gesagt: Dies muss nach der derzeitigen Rechtslage aber zunächst einmal auf freiwilliger Basis geschehen. Da sind Träger und Kassen gleichermaßen in der Verantwortung.

Ein dritter Punkt. Wenn diese Verantwortung nicht in erforderlichem Umfang wahrgenommen wird – deswegen fordern wir dies als Regelleistung –, muss der Gesetzgeber handeln. Dann muss dies wieder ins SGB V hineingeschrieben werden.

(Kobler (CSU): Diese Forderung müssen Sie an Berlin richten!)

Dies würde die Kassen belasten. Ihr Vorschlag läuft jedoch auf nichts anderes hinaus. Sie haben heute von „Rosstäuscherei“ gesprochen. Mit Ihrer Forderung würden die Kassen so belastet, als ob es eine Regelleistung wäre. Eine Regelleistung bedeutet aber auch, dass man davon verantwortlich Gebrauch machen muss. Das bedeutet, dass wir bei den Mütter-Kind-Kuren mehr Qualität brauchen und wissen müssen, was dort im Einzelnen angeboten wird. Diese Leistung darf keine Müttererholung sein. Das ist nicht das Ziel. Das Ziel muss sein, dass diejenigen Mütter, bei denen tatsächlich ein Bedarf besteht, diese Leistung in Anspruch nehmen können.

Deswegen setzen wir uns nachhaltig dafür ein, dass der Deutsche Bundestag in der nächsten Legislaturperiode dieses Gesetz im Rahmen der anstehenden Gesundheitsreform ändert und Mütter-Kind-Kuren zu einer Regelleistung macht.

(Kobler (CSU): Richten Sie diese Forderung an Berlin!)

Herr Kollege Kobler, das steht so in unserem Antrag. Was haben Sie angeboten? – Lesen Sie doch einmal eine entsprechende Pressemitteilung von Frau Kollegin Stewens. Sie gibt den Betroffenen Steine statt Brot. Sie hat gesagt, die Bundesregierung sei schuld. Was jedoch die CSU tun möchte, nachdem sie schon einmal die Mütter-Kind-Kuren bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt hat, sagt sie nicht. Ihr Gesundheitsprogramm setzt schließlich auf mehr Verantwortung. Mehr Verantwortung – im Sinne der CSU – bedeutet mehr Eigenleistung. Sie wollen die sozial Schwachen noch schlechter stellen. Das sollten Sie jedoch vor der Wahl sagen. Wir wollen eine Gleichbehandlung. Wir wollen die sozial Schwachen stärken. Dies ist innerhalb des bestehenden Systems möglich, denkbar und auch machbar. Dafür werden wir uns einsetzen. Ich darf für die SPD-Fraktion ankündigen, dass wir zu unserem Antrag ebenfalls namentliche Abstimmung beantragen.

(Beifall bei der SPD)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die jeweiligen Fraktionen haben namentliche Abstimmung beantragt. Ich gebe das hiermit bekannt. Am Ende der Debatte werden drei namentliche Abstimmungen stattfinden. Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Schopper.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Seit letzter Woche ist das Thema „Mutter-Kind-Kuren“ in der Presse, nachdem der Verwaltungsrat der AOK den einstimmigen Beschluss gefasst hat, diese Kuren nicht mehr im bisherigen Umfang zu finanzieren. Bundesweit gibt es 121 entsprechende Einrichtungen, von denen sich 32 in Bayern befinden. Manchmal habe ich das Gefühl, dass immer dann, wenn es um Kurorte geht, Konrad Kobler seine Auferstehung als Retter der Kurorte feiert. Er tritt in diesen Fällen immer wieder hervor und wirft sich für die Kurhäuser persönlich in die Bresche. Herr Kollege Kobler, ich kann dazu nur sagen, im Grunde müssten Sie mit der AOK d’accord sein. Sie sind schließlich der ewige Prediger von Grund- und Wahlleistungen. Hier tun sich Grundund Wahlleistungen auf. Sie befinden sich derzeit mit Ihrer politischen Glaubwürdigkeit in der Heuchelphase.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Kobler (CSU): Man muss alles mit Maß und Ziel tun!)

Sie drücken immer dann auf die Tränendrüse, wenn es an die politische Umsetzung Ihrer Konzepte geht. Sie wissen genau, wie es um die finanziellen Verhältnisse der AOK steht. Ich kann mich noch sehr genau daran erinnern, wie Sie die AOK sowohl beim kasseninternen als auch beim kassenartenübergreifenden Risikostruk

turausgleich gegängelt haben. Deshalb kann ich nur sagen, Ihr Antrag, mit dem Sie in die Selbstverwaltung hineinregieren wollen, stellt eine neue Variante dar. Herr Kollege Dr. Zimmermann, mich würde interessieren, wie Sie zu diesem Antrag stehen, weil Sie stets sehr nachdrücklich die Vorfahrt für die Selbstverwaltung fordern. Dies ist Herrn Kobler jedoch egal, wenn es um seine Kurhäuser geht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Selbst das Credo der Beitragssatzstabilität hat plötzlich seinen Hall und seine Wichtigkeit verloren. Herr Kollege Wahnschaffe hat soeben mit Zahlen deutlich gemacht, dass der Anteil der Mutter-Kind-Kuren am Gesamtvolumen der Ausgaben der AOK eine Marginalie darstellt.

(Kobler (CSU): Dann halten Sie es wohl für richtig, dass die Eigenbelastung um 700% erhöht wird?)

Sie haben bestimmt noch einmal die Möglichkeit, zum Thema „Kuren“ zu sprechen. Ich halte es für eine zweischneidige Sache, wenn man diese Marginalie an den Frauen – in den meisten Fällen sind es Frauen – auslässt. Diese Frauen haben in der Regel nicht die finanziellen Ressourcen. Unser Credo ist deshalb, dass wir alles versuchen müssen, um diese Maßnahmen zu erhalten. Wir brauchen diese Maßnahmen zur Prävention und aus medizinischen Gründen. Ich möchte jedoch kritisch anmerken, dass Mutter-Kind-Kuren oftmals nicht medizinisch indiziert sind, sondern als sozialpolitisches Instrument eingesetzt werden.

Wir wissen, dass in den Einrichtungen der Mütter-KindKuren zu 70% Frauen sind, die bei der AOK versichert sind. Die Ersatzkassen sind bei weitem nicht so stark tangiert. Bei der Techniker-Krankenkasse sind in der Regel keine allein erziehenden Frauen versichert. Diese Frauen sind häufig sozial schwach und haben entsprechende Probleme. Deshalb müssen wir uns die Frage stellen, ob diese versicherungsfremden Leistungen – ich tituliere sie so – in den gesetzlichen Krankenversicherungen verankert werden müssen. Der Herr Finanzminister sollte gefragt werden, inwieweit solche Maßnahmen vom Steuerzahler bezahlt werden sollten.