Kolleginnen und Kollegen, dass die Atomenergie keine Zukunft hat, hat auch die KWU in Erlangen begriffen. Insofern ist Ihr diesbezüglicher Vorwurf gegenstandslos.
Ich habe mich deshalb gemeldet, weil die Dinge noch nicht auf den Weg gebracht worden sind. Die erwähnte Arbeitsgruppe existiert noch nicht, man hat lediglich vor, sie zu bilden. Die Arbeitsgruppe IZE stellt eine Ansammlung der Randbereiche dar.
Ebenso gibt es auch keine Vorlesung Energietechnik. Der Wissenschaftsrat hat eine Vorlesung in Energietechnik empfohlen, damit die Studenten dieses Thema in seiner Gesamtheit vor Augen haben und sich dann für Teilbereiche entscheiden können. Eine solche Vorlesung gibt es nicht, aber sie wäre dringend erforderlich. Auch ein derartiger Studiengang wäre dringend erforderlich.
Der Verein „Energieregion Nürnberg“ stellt einen Mangel an Ingenieurstudenten aus der Universität ErlangenNürnberg für diesen Bereich fest, weil die notwendigen Voraussetzungen nicht gegeben sind. Dieser Verein fordert die Umwidmung von Lehrstühlen, um dem gerecht zu werden. Das alles läuft also längst nicht. Was Sie gesagt haben, stimmt in keiner Weise und ist eine Unterstellung. Das Thema ist noch nicht abgeschlossen, weil sich die Industrie in unserem Raum formiert und sagt, so könne es nicht weitergehen.
Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dieser Empfehlung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist damit abgelehnt.
Außerhalb der Tagesordnung gebe ich bekannt, dass die SPD-Fraktion das Ausscheiden ihres bisherigen Mitglieds im Landesgesundheitsrat, des Herrn Kollegen Ulrich Pfaffmann, mitgeteilt hat. Als vorschlagsberechtigte Fraktion nach § 2 Absatz 2 des Gesetzes über die Schaffung eines Landesgesundheitsrates hat sie Frau Kollegin Anne Hirschmann als dessen Nachfolgerin im Landesgesundheitsrat nominiert. – Das Hohe Haus nimmt davon zustimmend Kenntnis.
Wir haben heute dafür 45 Minuten Zeit. Ich bitte zunächst Herrn Staatsminister der Finanzen um die Beantwortung der ersten Fragen. Erster Fragesteller ist Herr Dr. Hahnzog, bitte.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Staatsminister, hält es die Staatsregierung für angebracht, dass die Bayerische Landesbank Konsequenzen – und gegebenenfalls welche – aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. April dieses Jahres ziehen wird, wonach bei den im Rahmen eines Haustürgeschäfts zustande gekommenen Vereinbarungen zum Kauf und zur Finanzierung von Immobilien ein Recht des Kreditnehmers auf Rückabwicklung des Darlehens besteht, wenn keine Belehrung über ein Widerrufsrecht stattfand?
Herr Kollege Dr. Hahnzog, die Begründung des angesprochenen Urteils des BGH vom 9. April 2002 liegt derzeit noch nicht vor. Sie sind Jurist und wissen, dass Inhalt und Rechtsfolgen des Urteils aus der Begründung noch genauer abgeklärt werden müssen. Die abschließende Klärung konnte bis jetzt noch nicht vorgenommen werden. Auf der Basis der vorliegenden Informationen kann ich heute aber folgende Aussagen treffen:
Die Bayerische Landesbank arbeitet – im Gegensatz zu anderen Banken – im Immobiliengeschäft nicht mit so genannten Strukturvertrieben zusammen, bei denen die jeweilige Immobilie gemeinsam mit der damit verbundenen Finanzierung an der Haustür vermittelt wird. Geschäftsabschlüsse im Rahmen von Haustürgeschäften sind bei Immobilienkrediten der Landesbank daher selten. Derzeit ist der Bayerischen Landesbank lediglich ein einziger Fall bekannt, in dem sich ein Kunde ihr gegenüber auf das Urteil berufen hat. Ungeachtet dessen verhält sich die Bayerische Landesbank so, wie dies der BGH in seinem Urteil nach der bislang vorliegenden Information fordert: Es werden Widerrufsbelehrungen erteilt.
Die tatsächlichen Voraussetzungen für den Rechtsstreit, der zu diesem Urteil des Bundesgerichtshofs nach Einschaltung des Europäischen Gerichtshofs geführt hat, sind bekanntlich vor nicht unbeträchtlicher Zeit eingetreten. Halten Sie es für ausgeschlossen, dass vor zehn oder zwölf Jahren in der Landesbank ähnliche Geschäfte stattgefunden haben, auch bei dem Hinweis von mir, dass ich mich daran erinnere, ein Gespräch mit hohen Persönlichkeiten der Landesbank über solche Fälle innerhalb der Landesbank geführt zu haben?
Ich kann mich nur auf das beziehen, was mir die Landesbank auf meine Nachfrage hin gesagt hat. Danach arbeitet die Landesbank nicht mit derartigen Strukturvertrieben zusammen. Ich kann mich auch nur auf diesen Fall beziehen. Diktatorisch ausschließen, dass irgendwann einmal einzelne Fälle vorgekommen
sind, kann ich nicht. Ich gehe aber aufgrund der Aussagen der Landesbank davon aus, dass – darauf zielt Ihre Frage wohl ab – wir nicht so stark betroffen sind wie zum Beispiel die Hypo-Vereinsbank. Das ist klar.
Ich füge hinzu, dass auch bei der LBS-Tochter, der Bausparkasse, die Kunden vorsorglich flächendeckend über Widerrufsrechte aufgeklärt werden. Insofern sehe ich hier keine Probleme. Die Landesimmobilienvermittlung GmbH vermittelt keine Kreditverträge und ist deshalb vom Urteil nicht betroffen. Das habe ich abklären lassen.
Herr Staatsminister, ist Ihnen bekannt, dass es immer die Abwehrhaltung der Banken war, zu sagen, es hat kein Verbund mit den Leuten bestanden, die mit den Erwerbern gesprochen haben, oder es lag kein Haustürgeschäft vor, weil die Leute die Vertreter zu sich gerufen haben? Halten Sie es unter diesen Voraussetzungen in Anbetracht des Ansehens der Landesbank, die Reklame macht mit dem Slogan „Auf gut Bayrisch verlässlich“ – das kennen Sie wahrscheinlich –, und in Anbetracht dessen, dass Bayern ein eigenes Verbraucherschutzministerium eingerichtet hat, nicht für veranlasst, dass bei der Landesbank noch einmal vertieft nachgeprüft wird?
Ich gehe davon aus, dass vertieft nachgeprüft wurde. Wenn Sie darum bitten, werde ich noch einmal darauf hinweisen. Ich präzisiere Ihre Bitte dahin gehend, dass Sie meinen, es soll ein Zeitraum über zehn Jahre hinaus geprüft werden.
Insgesamt freue ich mich darüber, dass Sie in diesem Zusammenhang und auch generell um den Ruf der Landesbank besorgt sind. Manche Diskussionsbeiträge in der letzten Zeit haben nicht den Eindruck erweckt, dass alle, die in diesem Parlament sitzen, um den Ruf der Landesbank besorgt sind.
Herr Staatsminister, ich frage Sie: Mit welcher Begründung hält die Staatsregierung an der 40-Stunden-Woche für die Beamtinnen und Beamten in Bayern fest?
Herr Kollege Sprinkart, mit der Arbeitszeitverlängerung für die bayerischen Beamten wurde das Ziel verfolgt, angesichts einer schwierigen Haushaltslage dem weiteren überproportionalen Anstieg der Personalausgaben, die im bayerischen Staatshaushalt bei rund 42% liegen, Einhalt zu gebieten. Staats-, Steuer- und Abgabenquote sowie die öffentliche Neuverschuldung müssen zur Belebung der privaten Wirtschaftstätigkeit und zur Verbesserung der Standortbedingungen für die deutsche Wirtschaft zurückgeführt werden. Erfolge bei der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte gelingen nur durch strikte Zurückhaltung auf der Ausgabenseite und eine äußerst restriktive Schuldenpolitik. Ich füge hinzu, wir müssen auch den Investitionsanteil des Haushalts schonen.
Die im Rahmen des Länderfinanzausgleichs von Bayern zu erbringenden Leistungen weisen nach wie vor eine steigende Tendenz auf. Der horizontale Finanzausgleich lag im letzten Jahr bei 4,2 Milliarden DM. Die Umsetzung des ausgeglichenen Haushalts sowie die absehbaren Personalmehrungen im Schulbereich und im Justizvollzug erfordern auch in den nächsten Jahren enorme finanzpolitische Anstrengungen, zumal gleichzeitig infolge der Steuerreform deutliche Steuerausfälle zu erwarten sind. Die Personalkostenquote im bayerischen Staatshaushalt ist nach wie vor hoch. Bei dieser Situation ist derzeit kein Raum für die Einführung von Vergünstigungen, die auf Dauer erhebliche zusätzliche Kosten nach sich ziehen.
Die Arbeitszeitverlängerung für die Beamten bayerischer Dienstherren brachte zusätzliche Arbeitskapazitäten im Umfang von rund 5600 Stellen. Die zusätzlichen Arbeitskapazitäten waren und sind zur Erledigung der öffentlichen Aufgaben, insbesondere bei Schulen und Hochschulen sowie auf dem Gebiet der inneren Sicherheit dringend erforderlich. Die Haushaltssituation erlaubt es definitiv nicht, diese Kapazitäten durch neue Stellen zu schaffen, weil dies für den Steuerzahler mit jährlichen Mehrkosten von rund 200 Millionen Euro verbunden wäre.
Ich weise darauf hin, dass auch andere „alte“ Länder – bis auf Nordrhein-Westfalen, Hessen und Hamburg – inzwischen dem Beispiel Bayerns gefolgt sind und die Arbeitszeit für ihre Beamten erhöht haben. In den neuen Ländern gilt ohnehin seit jeher die 40-Stunden-Woche. Das heißt, in der weit überwiegenden Mehrzahl der Länder – genau 13 – gilt die 40-Stunden-Woche.
Die Haushaltslage erfordert nach wie vor die Beibehaltung der 40-Stunden-Woche für die Beamten. Es ist derzeit nicht absehbar ob und gegebenenfalls wann die Arbeitszeitverlängerung zurückgenommen werden kann.
Lassen Sie mich noch einen zusätzlichen Aspekt anführen, der mir besonders wichtig ist und der in der schriftlichen Antwort nicht enthalten ist. Bayern wird genauso wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen aufgrund der hohen Belastungen der Altersversorgung im Jahr 2020 hochgerechnet einen Personalanteil am Haushalt von etwa 50% haben, wenn wir in den nächsten Jahren nicht
massiv gegensteuern. Die Altersversorgung ist das eigentliche dynamische Element. Wenn in einem Haushalt 50% Personallasten bestehen, dann geht die Gestaltungsmöglichkeit auch des Landtags im Hinblick auf einen politischen Spielraum gegen Null. Ich glaube, dass es im Interesse des Parlaments ist, diesen Spielraum eher zu vergrößern als zu verkleinern. Die Erhöhung von 38,5 auf 40 Wochenstunden war in diesem Zusammenhang eine notwendige Maßnahme. Ich bin auch davon überzeugt, dass wir mittelfristig und längerfristig noch viel mehr Maßnahmen durchführen müssen, und zwar alle miteinander – Bund, Länder und Kommunen –, um den politischen Spielraum wieder herzustellen und die Haushalte nicht nur zu konsolidieren, sondern politische Gestaltungsmöglichkeiten zu schaffen.
Herr Staatsminister, nachdem die Staatsregierung gemäß Ihren Ausführungen nach wie vor nicht bereit ist, die 40-Stunden-Woche für die bayerischen Beamtinnen und Beamten zurückzunehmen, frage ich Sie, was der Ministerpräsident als Kanzlerkandidat bezüglich der Arbeitszeit der Tarifbeschäftigten und der Beschäftigten des Bundes vorhat.
Sie fragen den bayerischen Finanzminister, wollen aber wissen, welche Antwort der Ministerpräsident gibt. Lassen Sie mich vermuten, dass der Ministerpräsident Ihnen die gleiche Antwort geben würde wie ich.
Wir können es uns nicht leisten, weitere Arbeitszeitverkürzungen durchzuführen. Punktuell müssen wir sogar zusehen, dass wir den Personalanteil an den Haushalten zurückführen. Dies gilt sicherlich in geringerem Maße für den Bundeshaushalt, weil dieser – wenn ich es richtig im Kopf habe – nur einen Personalanteil von 12% hat, während Bayern bei 42% liegt. Der Ministerpräsident wird sicherlich auch der Grundlinie zustimmen, dass wir die Personalkosten möglichst gering halten müssen. Ein Spielraum von 1,5 Stunden ist eine gewaltige Größenordnung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Kanzlerkandidat in dieser grundsätzlichen Frage eine andere Auffassung vertritt, als ich.
Herr Staatsminister, unsere Frage an Sie war, was der Ministerpräsident als Kanzlerkandidat – diese Vorstellung wird er schließlich schon haben – vorhat, für die Bundesbeamten auf den Weg zu bringen. Behält er die 38,5-Wochenstunden für die Bundesbeamten bei, oder will er das bayerische Modell auf die Bundesbeamten übertragen?