Protocol of the Session on January 30, 2002

Erste Zusatzfrage: Herr Kollege Prof. Dr. Vocke.

Herr Staatsminister, erlauben Sie mir noch drei kurze Zusatzfragen. Die erste Frage bezieht sich auf die Höhe der Förderprogramme.

Bitte, Herr Staatsminister.

Bei „BioKomm“ wird eine Förderung von 120 DM je Kilowatt gewährt. Die Mindestförderhöhe liegt bei 4000 DM. Bei BioHeiz500 beträgt der Zuschuss für emissionsarme Anlagen ebenfalls 120 DM je Kilowatt Wärmebedarfsleistung. Zusätzlich wird das Wärmenetz mit 120 DM je Meter gefördert. Je nach Leistungsklasse wird das Bauwerk von 15000 DM bis 60000 DM bezuschusst.

Zweite Zusatzfrage: Herr Kollege Prof. Dr. Vocke.

Können auch mobile Hackanlagen gefördert werden?

Bitte, Herr Staatsminister.

Ja. Wichtig ist, dass der entsprechende Heizstoff – hier die Hackschnitzel – zur Verfügung steht.

Die forstwirtschaftlichen Vereinigungen können mit bis zu 40% der Investitionssumme für die Hackschnitzelhacker gefördert werden, die notwendig sind.

Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Vocke. – Theoretisch hat jeder Kollege hier im Haus die Möglichkeit, sich einzumischen. Deshalb muss ich immer darauf schauen, ob es auch noch andere Fragesteller gibt.

Vielen Dank. Meine letzte Frage: Wo können die Anträge auf Förderung eingereicht werden?

Die Anträge auf Förderung der Hackschnitzelheizanlagen werden beim Kompetenzzentrum für nachwachsende

Rohstoffe in Straubing gestellt, auf Förderung der Hackschnitzelhacker beim zuständigen Forstamt.

Nächster Fragesteller ist Herr Kollege Sprinkart. – Er ist nicht da. Die Frage übernimmt Frau Kollegin Kellner. Bitte, Frau Kollegin.

Herr Staatsminister! Wurde außer am Bodensee auch noch auf anderen bayerischen Seen eine Ausnahme von § 19 des Bundesjagdgesetzes erteilt – Verbot der Wasservogeljagd vom Motorboot aus –, und wenn ja, wo und mit welcher Begründung?

Herr Staatsminister, bitte.

Staatsminister Miller (Landwirtschaftsministerium) : Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Frau Kellner, auf den größeren bayerischen Seen wurden – soweit dies in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit überprüfbar war – keine weiteren Ausnahmen vom Verbot der Wasservogeljagd vom Motorboot aus erteilt. Mehr kann ich Ihnen dazu im Moment nicht mitteilen.

Die nächsten Fragen richten sich an das Staatsministerium des Inneren. Herr Staatsminister Dr. Beckstein, ich darf Sie um Beantwortung bitten. Erster Fragesteller ist Herr Kollege Reisinger, bitte.

Herr Staatsminister! Ich frage die Staatsregierung, ob die Aussage der Freien Wähler Straubing-Bogen, „nur die Parteien erhalten Millionen Euro aus Steuermitteln“ richtig ist oder ob auch die Freien Wähler e. V. entsprechende staatliche Zuwendungen, Wahlkampfkosten-Erstattungen, steuerliche Spendenbegünstigungen usw. erhalten, und wenn ja, welche Beträge bisher ausbezahlt wurden und wie es sich speziell bei den anstehenden Kommunalwahlen verhält.

Herr Staatsminister.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Reisinger, bei Landtagswahlen erhalten nicht nur Parteien, sondern auch „sonstige organisierte Wählergruppen“ Wahlkampfkosten-Erstattung. Die Wählergruppe „FW Freie Wähler Bayern e. V.“ hat nach ihrer Teilnahme an der Landtagswahl 1998, bei der sie landesweit auf 3,7% der Gesamtstimmen gekommen ist, gemäß Artikel 60 des Landeswahlgesetzes einen Betrag von 1115287,50 DM – das entspricht ungefähr 570000 e – erhalten.

Bei Bundestagswahlen können Wahlvorschläge für Landeslisten nur von Parteien eingereicht werden. Kreiswahlvorschläge für einzelne Bewerber im Wahlkreis können auch von anderen Wahlberechtigten, zum Beispiel von Wählergruppen, eingereicht werden. Hierfür ist nach

§ 49 b des Bundeswahlgesetzes Wahlkampfkostenerstattung vorgesehen. Soweit bekannt, haben sich die „Freien Wähler“ bisher an Bundestagswahlen auf Wahlkreisebene jedenfalls nicht allgemein mit eigenen Kreiswahlvorschlägen beteiligt.

Bei Europawahlen erhalten „sonstige politische Vereinigungen“ Wahlkampfkostenerstattung wie politische Parteien. Die „Freien Wähler“ haben an der Europawahl bisher nicht teilgenommen.

Für die Teilnahme an Kommunalwahlen, also auch an den bayerischen Bezirkstagswahlen, sehen das Parteiengesetz und das Kommunalwahlrecht staatliche Kostenerstattung weder an Parteien noch an Wählergruppen vor.

Sonstige staatliche Zuwendungen auf Mitgliedsbeiträge oder rechtmäßig erlangte Spenden nach § 18 des Parteiengesetzes als weiteren Teil der staatlichen Finanzierung erhalten nur Parteien im Sinne des Parteiengesetzes. Für Wählervereinigungen gilt diese Regelung nicht.

Steuerermäßigung gemäß § 34 g des Einkommensteuergesetzes erhalten sowohl politische Parteien als auch unabhängige Wählervereinigungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Den Sonderausgabenabzug gemäß § 10 b Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes erhalten nur politische Parteien.

Herr Kollege Reisinger, ist Ihre Frage damit erschöpfend beantwortet? – Ja. Dann bitte ich Herrn Kollegen Prof. Dr. Gantzer, die nächste Frage zu stellen.

Herr Staatsminister! Nachdem der erste Bürgermeister der Gemeinde Putzbrunn bezüglich der Finanzierung des Bauvorhabens „Betreutes Wohnen“ sowohl dem Gemeinderat als auch dem Landratsamt gegenüber erklärt hat, dass die Finanzierung durch die Bremer Landesbank günstiger sei als durch die Kreissparkasse München-Starnberg, tatsächlich aber nach Presseberichten Letztere ein besseres Angebot gemacht hat, frage ich, ob die Genehmigung der diesbezüglichen, von der Gemeinde Putzbrunn gegenüber der Bremer Landesbank übernommenen Bürgschaft durch das Landesamt zu widerrufen ist und weswegen die Dienstaufsicht trotz der bekannt gewordenen Merkwürdigkeiten – siehe zum Beispiel mein Schreiben vom 15.10.2001 an den Bayerischen Staatsminister des Inneren – bis heute nicht tätig geworden ist.

Herr Staatsminister.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Dr. Gantzer, nach den uns vom Landratsamt München übermittelten Informationen trifft es nicht zu, dass die Kreissparkasse München-Starnberg der Gesellschaft „Betreutes Wohnen Putzbrunn“ ein günstigeres Finanzierungsangebot unterbreitet hat. Nach Auskunft von Herrn ersten Bürgermeister Kellermeier an das Landratsamt bestehen zwischen den letztlich von der Bremer

Landesbank und der Kreissparkasse München-Starnberg abgegebenen Finanzierungsangeboten nur marginale Unterschiede. Diese Unterschiede konnten dem Landratsamt München keine Veranlassung geben, die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Bürgschaft abzulehnen. Daher kommt auch ein Widerruf der Genehmigung nicht in Betracht.

Soweit sich die Anfrage auf Ihr Schreiben vom 15.10.2001 bezieht, ist zu bemerken, dass Sie die Antwort mittlerweile erhalten haben müssten. Da Ihr Schreiben über die Bürgschaftsproblematik hinaus eine Vielzahl von zum Teil komplexen Fragen betraf, war die Überprüfung notwendigerweise sehr zeitaufwendig. Ich möchte Sie daher um Verständnis dafür bitten, dass die Antwort lange gedauert hat. Sie müssten sie in der Zwischenzeit in Händen haben.

Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Gantzer, bitte.

Herr Staatsminister, lagen der Aufsichtsbehörde, dem Landratsamt, beide Darlehensangebote vor, und wurden sie geprüft?

Herr Staatsminister.

Das kann ich Ihnen nicht hundertprozentig sagen. Ich gehe davon aus, dass eine unmittelbare Überprüfung mit Angaben zum Gesamtbedarf dem Ministerium jedenfalls nicht vorgelegen ist, sondern dass man sich darauf verlassen hat, dass die Überprüfung von der zuständigen Kommunalaufsicht im Landratsamt vorgenommen wird. Ich bitte um Nachsicht: Ich selbst habe die Akten nicht eingesehen, obwohl diese Akte mit dem Antwortschreiben sehr dick war.

Weitere Zusatzfrage: Kollege Prof. Dr. Gantzer.

Herr Staatsminister, da Sie im Antwortschreiben darauf hingewiesen haben, dass in diesem Falle eine einseitige Risikoverteilung zulasten der Gemeinde Putzbrunn vorliegt, frage ich: Was halten Sie von dieser einseitigen Risikoverteilung?

Herr Staatsminister, bitte.

Wir haben uns das selbstverständlich sorgfältig angesehen. Wir sind Rechtsaufsicht, das heißt, rechtlich Falsches kann beanstandet werden. Sie wissen, dass wir zunehmend versuchen, in der Kommunalaufsicht beratend tätig zu werden. Wir meinen, dass man schon darauf hinweisen musste, dass die Risikoverteilung recht einseitig ist, sodass man bei zukünftigen Fällen auf eine ausgewogenere Vertragsgestaltung achten sollte.

Nächste Fragestellerin ist Frau Köhler, bitte.

Herr Staatsminister! Wie viele Flüchtlinge sind aus Bayern in den letzten drei Jahren aus welchen Ländern abgeschoben worden, und welche Kosten sind dadurch entstanden?

Herr Staatsminister.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Köhler, in Bayern werden keine Flüchtlinge abgeschoben, die als Asylberechtigte anerkannt sind oder Schutz vor Abschiebung nach der Genfer Konvention genießen. Das ist zwar eine Selbstverständlichkeit, aber ich bitte um Verständnis dafür, dass ich jetzt darauf hinweise; denn nicht alle kennen sich in diesen Fragen so gut aus wie Sie und ich. Deswegen habe ich Wert darauf gelegt, dass das dargestellt wird.

Falls sich die Anfrage auf abgelehnte Asylbewerber bezieht, ist die Aussage möglich, dass im Jahr 1999 unter den 4025 abgeschobenen Personen 1689 abgelehnte Asylbewerber waren. Im Jahr 2000 waren von 4799 abgeschobenen Personen 2407 abgelehnte Asylbewerber, und im Jahr 2001 waren 1539 abgelehnte Asylbewerber unter 3795 abgeschobenen Personen.

In den Jahren 1998 bis 2000 entstanden bei Abschiebungen Kosten in Höhe von durchschnittlich 440 e je Abschiebung.

Abgelehnte Asylbewerber sind in eine Vielzahl von Staaten abgeschoben worden. Nach der Statistik ergibt sich folgende Reihenfolge der Hauptherkunftsländer, in die in den Jahren 1999 bis 2001 abgelehnte Asylbewerber abgeschoben wurden: Das beginnt mit Jugoslawien mit einem Anteil von 35,2%, geht über die Türkei mit einem Anteil von 8,9% bis hin zu Armenien mit einem Anteil von 2,4%. – Ich übergebe Ihnen die Aufstellung. Es wäre bösartig, diese Aufstellung mit Ihren Aufgliederungen einfach vorzulesen. Ich hoffe, es ist ein zulässiges Verfahren, dass ich der Fragestellerin die Statistik übergebe.

(Staatsminister Dr. Beckstein übergibt Frau Elisa- beth Köhler die Statistik – siehe Anlage 1)

Die Statistik soll in das Protokoll aufgenommen werden, damit alle Kolleginnen und Kollegen die Information erhalten.

(Frau Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Ich habe keine weitere Frage!)