Alfred Reisinger
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Herr Präsident! Herr Staatssekretär, welche Chancen sieht die Staatsregierung, künftig bei Bedürftigkeit zur Hausaufgabenhilfe eine Finanzierung nicht nur zu Hause, sondern auch in der Schule über das Jugendamt zu ermöglichen?
Herr Staatsminister! Ich frage die Staatsregierung, ob die Aussage der Freien Wähler Straubing-Bogen, „nur die Parteien erhalten Millionen Euro aus Steuermitteln“ richtig ist oder ob auch die Freien Wähler e. V. entsprechende staatliche Zuwendungen, Wahlkampfkosten-Erstattungen, steuerliche Spendenbegünstigungen usw. erhalten, und wenn ja, welche Beträge bisher ausbezahlt wurden und wie es sich speziell bei den anstehenden Kommunalwahlen verhält.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte mich nicht zu Wort gemeldet, aber Frau Kollegin Kellner hat mich jetzt doch noch einmal gereizt.
Frau Kellner, als 1995 zwei Staustufen zur Entscheidung anstanden, haben wir uns hier im Parlament ausgiebig darüber unterhalten. Wir haben damals beschlossen – dies wurde dann auch zwischen Bund und Land vereinbart –, dass noch einmal vertiefende Untersuchungen durchgeführt werden sollen. Wir haben damals aber gesagt, das Ziel muss eine Abladetiefe von 2,50 Meter sein. Wirtschaftsminister Wiesheu hat immer betont,
dass er nichts gegen flussbauliche Maßnahmen habe, wenn damit die Abladetiefe von 2,50 Meter auch erreicht werden kann. Die bisherigen Untersuchungen haben aber ergeben, dass dieses Ziel mit rein flussbaulichen Maßnahmen nicht erreichbar ist. Das müssen Sie auch einsehen. Wir waren damals offen. Wir haben uns bereit erklärt, diese Untersuchungen durchführen zu lassen. Das Ergebnis der Untersuchungen ist aber nicht befriedigend.
Wenn wir schon für die Untersuchungen 25 Millionen DM ausgeben, müssen wir daraus auch etwas machen. Das Geld wäre doch zum Fenster hinausgeschmissen, wenn wir jetzt die Gutachten liegen lassen würden. Ich war genauso wie Sie auf mehreren Donauforen – das waren praktisch auch Anhörungen von Fachleuten –, bei welchen diese Gutachten diskutiert wurden. Aus den Gutachten zieht sich jeder aber nur das heraus, was er braucht, und das andere vergisst er. Dabei kommt nicht viel heraus.
Ich bin der Meinung, dass wir weiterkommen müssen, wie auch Kollege Dinglreiter gesagt hat. Wir müssen auf der Donau zwischen Straubing und Vilshofen möglichst bald zu kalkulierbaren Schifffahrtsverhältnissen kommen. Ich habe vor kurzem im Landtag danach gefragt, wie viele Schiffshavarien es in diesem Abschnitt in den letzten fünf Jahren gegeben hat. Ich musste feststellen, dass es in den letzten fünf Jahren zwischen Straubing und Vilshofen 232 Schiffshavarien gab. Das ist zuviel. Erst vor wenigen Tagen ist ein Schiff mit Kunstdünger aufgerissen worden. Bei solchen Havarien könnten ökologisch große Schäden verursacht werden. Auch einen Ölunfall hat es bereits gegeben.
Wir lassen es uns nicht nachsagen, dass wir nichts tun. Deshalb müssen wir entscheiden. Sie sagten, wir hätten uns festgelegt. Sie haben sich doch festgelegt. Frau Kellner ich erinnere Sie daran, dass Sie zu mir einmal gesagt haben, eigentlich hätten wir die ganzen Gutachten überhaupt nicht gebraucht. Sie hatten Ihre Meinung doch schon zuvor festgelegt. Gutachten und Fakten verwirren dabei nur. Sie haben schon vor fünf bis sechs Jahren Ihre feste Meinung gehabt, und Sie haben heute die gleiche Meinung. Wir sind offen. Wir haben mehrere Varianten und meinen, dass nicht nur eine Variante im Raumordnungsverfahren geprüft werden sollte. Wir gehen mit drei Varianten ins Raumordnungsverfahren.
Herr Fraktionsvorsitzender Maget, Sie sind auch auf das Angebot von Herrn Minister Huber eingegangen, welcher gemeint hat, dass wir uns jetzt nicht festlegen sollten, sondern dass wir die drei Varianten erst einmal prüfen lassen sollten. Anschießend erst wird entschieden. Dazu muss auch der Bund etwas sagen. Darüber sollten Sie einmal mit Herrn Bundesminister Bodewig reden. Beim Donauausbau ist Herr Bodewig allerdings „total abgetaucht“. Von ihm höre ich überhaupt nichts. Reden Sie doch einmal mit ihm. Als einziger meldet sich nur MdB Albert Schmidt vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort, und er meint, dass der Bundestag zuständig wäre. Er weiß genau, dass Bayern mit einem Drittel auch beteiligt ist.
Wir sollten die Debatte nicht verlängern. Wir sollten das Raumordnungsverfahren schnellstens auf den Weg bringen. Wir sollten darauf vertrauen, dass dieses Verfahren in einem Rechtsstaat ordnungsgemäß abgewickelt wird. Es darf in diesem Bereich keine Schiffshavarien mehr geben, wir brauchen kalkulierbare Schifffahrtsverhältnisse. Das erwarten die Kommunen und das erwartet auch die Schifffahrt. Von Bundesseite höre ich, dass frühestens im Jahr 2003 eine Entscheidung getroffen wird. Bitte geben Sie doch ein bisschen Gas und machen Sie Druck. Wenn das Raumordnungsverfahren innerhalb eines Jahres durchgeführt wird, können wir durchaus Ende 2002 zu einer vernünftigen Entscheidung kommen. Es gibt mehrere Varianten. Die Variante C wäre durchaus ein vernünftiger Kompromiss zwischen Ökonomie und Ökologie. Wir in der CSU haben uns darüber Gedanken gemacht, wie man Schifffahrt einerseits und Natur andererseits in einen vernünftigen Einklang bringen kann. Wir haben uns nicht auf eine spezielle niedrigste Variante festgelegt. Es geht in dieser Sache nicht nur um den Donauausbau, es geht auch um die Entwicklung Niederbayerns. Darum kämpfen wir.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächste Wortmeldung: Herr Niedermeier.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Die beiden Petitionen der Interessengemeinschaft Abwasser von Herrn Stecher und Herrn Mayrhofer – beide aus der Gemeinde Schönberg, eignen sich nicht, der CSU-Fraktion Nichtbeachtung von Beschlüssen und eigenen Anträgen vorzuwerfen. Tatsache ist vielmehr, dass wir uns bei den beiden Petitionen – Ausschussvorsitzender
Dr. Kempfler ist anwesend – intensiv mit der Thematik beschäftigt haben. Wir haben eingehend – wie selten zuvor – eine Petition in zwei Ausschusssitzungen behandelt, ein Fachgespräch angeregt, beschlossen, durchgeführt und zweieinhalb Stunden über die Thematik mit den Petenten und allen beteiligten Fachstellen gesprochen. Die Petenten hatten die Möglichkeit, mit den Fachstellen noch einmal ihre Probleme zu diskutieren. Es kann ein 35-seitiges Protokoll nachgewiesen werden. Das heißt, auf neutralem Boden im Bayerischen Landtag gab es die Möglichkeit einen Kompromiss herbeizuführen. Den haben wir nicht gefunden und nicht erreicht. Wobei ich das bürgerschaftliche Engagement der beteiligten Petenten und die ökologischen Gedanken, die man sich in der Gemeinde gemacht hat, durchaus positiv sehe.
Tatsache ist auch, dass die von den Petenten beabsichtigte dezentrale Abwasserbehandlung – die Pflanzenbeetanlage – in den Ortsteilen Eschlbach und Hanging – darauf kommt es an – weder fachlich, wirtschaftlich noch kostenmäßig die günstigste Lösung ist. Das ist Inhalt der Anträge, die von uns eingereicht wurden. Danach müssen Alternativen geprüft werden, die Gemeinden müssen mehrere Planungen ausschreiben, die finanziert und gefördert werden. Das haben wir mit den Beschlüssen erreichen wollen. Die Gemeinde Schönberg hat sehr intensiv abgewogen. Es kam keine fachlich, wirtschaftlich oder kostengünstigere Lösung heraus. Deshalb hat die große Mehrheit des Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit am 19. Juni 2001 die beiden Petitionen mit Erklärung der Staatsregierung als erledigt betrachtet. Auch muss festgehalten werden, dass die Gemeinde Schönberg ihrer Pflichtaufgabe nachgekommen ist. Sie musste nicht gedrängt werden. Die Gemeinde hat bereits 1998 von sich aus ein Konzept erstellt, in dem etwa neun verschiedene Orte – kleine Weiler mit etwa zehn Anwesen – an die zentrale Kläranlage angeschlossen werden. Dies wurde mit großer Mehrheit im Gemeinderat verabschiedet, und man hat die Alternativen nicht nur erstellen lassen sondern auch entsprechend öffentlich – nicht in Hinterzimmern sondern in Bürgerversammlungen – geprüft und erörtert.
Ich bin der Meinung, dass man die gemeindliche Planungshoheit und die kommunale Selbstverwaltung berücksichtigen sollte. Dies ist ein hohes Rechtsgut. Der Ausschuss war der Meinung, dass sich der Bayerischen Landtag nicht überall einmischen sollte,
noch dazu, wenn die Beschlüsse vor Ort nach Abwägung sehr deutlich gefasst wurden.
Eine weitere Tatsache ist, dass die Pflanzenkläranlage rechtswidrig erstellt wurde, das heißt, es liegt keine Genehmigung vor. Herr Kollege Volkmann, auch Sie waren der Meinung, dass es ein „Schwarzbau“ sei, den Sie nicht billigen könnten. Außerdem ist die Anlage zu klein.
Ich sage das, weil sich bei Nachrüstung die Kosten verschieben würden.
Es müssten über 300 Quadratmeter sein. Bis zur technischen Fertigung wäre der Kostenrahmen anders.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Mehrlich?
Nein, Kollege Mehrlich hat bereits im Ausschuss seine Beiträge geliefert.
Doch, einmal waren Sie da. Sie haben für das Publikum geredet.
Die CSU hat nichts gegen Pflanzenkläranlagen. Nur, eine solche Anlage in 300 bis 500 Metern zur zentralen Kläranlage der Gemeinde zu errichten, sollte man sich gründlich überlegen. Die Gemeinde hat ein Konzept erstellt, trotzdem haben Bürger ohne Genehmigung eine eigene Pflanzenkläranlage in unmittelbarer Nähe erstellt. Würde man der Petition folgen, hätten wir in Eschlbach zwei konkurrierende Abwasserentsorgungssysteme. Es gäbe die Möglichkeit des Anschlusses an die gemeindliche Kläranlage. Ich habe einen Brief erhalten, in dem sich von elf Anwesen fünf für den Anschluss an die zentrale Kläranlage ausgesprochen haben und die anderen für die Pflanzenkläranlage, weil sie bereits teilweise errichtet ist. Es gäbe in dieser Gemeinde also zwei konkurrierende Abwasserentsorgungssysteme. Das kann man nicht befürworten.
Nun zur kostengünstigsten Lösung: In Hanging wurde errechnet, was der Anschluss an die Kläranlage kosten würde. Es wurde ein Betrag von 97000 DM für alle elf Anwesen errechnet, das sind also acht bis neuntausend DM pro Anwesen. Mir sind aus dem Straubinger Bereich wesentlich höhere Anschlusskosten bekannt. Die Kosten sind also auch tragbar.
Die Gemeinde Schönberg will in Eschlbach ein Gewerbegebiet ausweisen, das steht bereits im Flächennutzungsplan. Eine kleine Pflanzenkläranlage reicht nicht. All das muss man bei der Entscheidung berücksichtigen.
Der CSU ist die kommunale Selbstverwaltung, die Planungshoheit der Gemeinden sehr wichtig. Innerhalb der CSU-Fraktion gibt es eine sehr aktive Gruppe unter Leitung des Kollegen Hofmann, der leider nicht anwesend sein kann, weil er sich in Berlin aufhält, die sich mit der Thematik „Abwasserentsorgung“ nicht nur beschäftigt, sondern neue Antragspakete eingereicht hat.
Mit der Umsetzung können wir nicht völlig einverstanden sein. Wir werden uns dazu einen Bericht geben lassen. Wir wollen, dass die staatliche Verwaltung umdenkt.
Im Internetbeitrag des Umweltministeriums wird die Pflanzenkläranlage einschließlich der Fördermöglichkeiten offen dargestellt. Man kann also nicht behaupten, dass man das nicht will, sondern das wird angeboten. Der Gemeinderat dort muss aber entscheiden, was er will, ob die Pflanzenkläranlage oder den Anschluss an die Kläranlage. Wäre ich dort Gemeinderat, würde ich mir vom Bayerischen Landtag nicht dreinreden lassen.
Rein rechtlich können wir das überhaupt nicht.
Herr Kollege Volkmann, Sie haben immer wieder bestätigt, dass der Gemeinderat bei seinem Beschluss seinen Ermessensspielraum nicht verletzt hat, so dass man der Gemeinde – das haben auch die Petenten gesagt – nichts anlasten kann. Die Entscheidung der Gemeinde kann nicht beanstandet werden, auch wenn man die Angelegenheit bis in den Landtag hochzieht.
In Bayern sind 92% der Haushalte an die Abwasserentsorgung angeschlossen. Das ist im Vergleich zu anderen Bundesländern vorbildlich. Vorbildlich ist auch die überdurchschnittliche dezentrale Entsorgungsstruktur in Bayern mit etwa 3000 kommunalen Kläranlagen; das ist ein Drittel der im gesamten Bundesgebiet existierenden Anlagen. Davon dienen 1600, mehr als die Hälfte, für Bereiche mit unter 1000 Einwohnern. Wir haben in Bayern eine kleinräumige Struktur, die kleinteiligste Abwasserentsorgungsstruktur aller Bundesländer. Auf diesem Sektor wollen wir weitermachen. Daher wurden im Februar die CSU-Anträge für Kostendämpfung und mehr Flexibilität eingereicht. Damit befinden wir uns auf dem richtigen Weg. Wir helfen den Kommunen auch finanziell. Sie wissen, dass wir jährlich etwa 900 Millionen DM für Trinkwasser- und Abwasserentsorgung ausgeben. Wir helfen den Kommunen auch, wenn sie mit der staatlichen Verwaltung Schwierigkeiten haben, also wenn die staatliche Verwaltung die Wasserwirtschaftsämter „blockt“. Die Gemeinde muss das aber wollen und beschließen; dann stehen wir auf der Seite der Kommunen, anders als die rot-grüne Politik in Berlin, die Politik gegen das flache Land betreibt. – Ich bitte das Hohe Haus, den Beschluss des Kommunalausschusses zu bestätigen.
Herr Kollege Volkmann, in den bisherigen Beratungen waren Sie fair und sachlich und haben uns nicht unterstellt, dass wir den CSU-Bürgermeister unter Umständen bevorzugen wollten. Heute haben Sie dies jedoch behauptet. Ich möchte dies schärfstens zurückweisen. Ich habe beide Seiten zum Ortstermin eingeladen. Sie haben sich draußen aber nur mit den Petenten getroffen.
Sie hielten es nicht für notwendig, den Bürgermeister zu dem Gespräch einzuladen, nur deswegen, weil er der CSU angehört.
Bisher waren Sie in den Ausschussberatungen relativ sachlich, auch beim Fachgespräch. Ich halte es aber für bedauerlich, dass Sie die Eingabe in die Plenarsitzung hochziehen und damit bei den Petenten Hoffnungen erwecken, die Sie nicht erfüllen können. Ich bitte Sie, sich dem Beschluss des Kommunalausschusses anzuschließen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ehe ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, gebe ich das Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Erhalt des mittelständischen Handels in Märkten und Städten – keine FOCs auf der grünen Wiese“ auf Drucksache 14/6970 bekannt. Mit Ja haben 59 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 76; es gab 6 Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Das Wort hat nun Frau Tausendfreund, bitte.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Wortmeldung von Frau Peters war sehr interessant. Dieser Beitrag bestätigt das Bild, das auf Bundesebene bei Rot-Grün zum Thema „Donauausbau“ zu sehen ist. Wir stellen das auch draußen fest.
Wer schreit, hat meistens die schlechteren Argumente. Darum möchte ich mich daran nicht beteiligen. Die Ausschüsse für Wirtschaft und für Umwelt haben diesen Antrag der GRÜNEN mit großer Mehrheit abgelehnt. Dieser Antrag bringt uns in der Sache nicht weiter. Er bringt auch nichts für die Verbesserung der Schifffahrtsverhältnisse. Dieser Antrag ist reiner Aktionismus, den wir uns in der heutigen Zeit sparen können. Sie missachten die bisherigen vertraglichen Grundlagen, etwa den Main-Donau-Staatsvertrag. Diese Verträge gelten auch in Zukunft. Wir können sie nicht über Bord werfen, nur weil jetzt eine neue Bundesregierung besteht.
Die CSU und die Staatsregierung – wir wollen beim Donausausbau keinen Gigantismus. Vielmehr wollen wir die noch bestehende Lücke bei dieser europäischen Wasserstraße schließen. Dabei wollen wir die ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkte entsprechend würdigen. Ich glaube, alle Kollegen haben es sich beim Thema „Donauausbau“ bisher nicht leicht gemacht. Im Jahre 1995 gab es zu diesem Thema eine Anhörung im Landtag. Auf Initiative der CSU-Fraktion wurde am 5. Juli 1995 ein Landtagsbeschluss auf den Weg gebracht, damit flussbauliche Ausbaualternativen geprüft werden. Wir wollten die Ausbaubreiten reduzieren, den Begegnungsverkehr von Vierer-Schubverbänden verhindern und Optimierungen bei den Ausgleichs– und Ersatzleistungen in der Landwirtschaft einführen. Darüber hinaus gibt es auch die Vereinbarung zwischen Bund und Land vom 7. Oktober 1996, wonach im Jahr 2000 eine Entscheidung getroffen wird, bei der die ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkte auf den Tisch kommen.
Herr Bundesverkehrsminister Müntefering von der SPD hat all diese vertraglichen Regelungen bestätigt und unterstützt. Von Herrn Klimmt habe ich dazu nichts gehört. Sie haben gesagt, die GRÜNEN und Frau Kollegin Paulig wären nicht an der Donau gewesen.
Also ich habe Sie nicht gesehen.
Aber auch Herrn Klimmt oder Herrn Trittin habe ich noch nicht an der Donau gesehen.
Ich weiß nicht, wovor die Angst haben. Vielleicht haben sie Angst vor den Plakaten, deren Entwurf Frau Kollegin Paulig in Ihrem Fraktionsbüro lagert. Die Plakatentwürfe sagen: „Die Zerstörung der Donau hat einen Namen: Klimmt und Trittin.“ Das Plakat gibt es im Büro der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN im Bayeri
schen Landtag. Frau Paulig hat mir angeboten, ich könne die Plakate besichtigen. Das ist interessant.
Meine Damen und Herren, der CSU geht es nicht um die Ideologie, sondern uns geht es um die Sache. Wir wollen das Untersuchungsprogramm zu Ende führen – das lassen wir uns auch nicht durch Anträge torpedieren –, das derzeit in verschiedenen Städten durchgeführt wird. Ich habe mich zweimal in Karlsruhe über das Modell und die ökologischen Untersuchungen informiert, ob das bei der BAG, in der Diskussion beim Hafenforum oder am 14. März 2000 beim Europäischen Patentamt in München war, wo acht Stunden lang alle ökologischen Gesichtspunkte und Untersuchungen dargelegt wurden. Frau Peters hat ebenfalls teilgenommen. Von den GRÜNEN habe ich niemanden gesehen. Das ist zwar kein Vorwurf, aber es wäre gut gewesen, wenn von den GRÜNEN jemand anwesend gewesen wäre, denn es ging um die ökologischen Untersuchungen.
Ich behaupte, dass bisher kein großes Verkehrsprojekt so gründlich untersucht wurde, wie das für das Reststück des Donauausbaus der Fall ist. Wir stehen dazu und auch zu den Kosten von 15 Millionen bis 20 Millionen DM. Bayern zahlt ungefähr ein Drittel. Wir stehen dazu, weil wir uns davon politische Entscheidungen erwarten für das weitere politische Handeln zwischen dem Bund und dem Land. Handlungsbedarf ist gegeben, Soleeintiefung und Niedrigwasser zeigen es. Wir hatten im Sommer 1998 – –
Anscheinend interessiert das gar nicht. Man stellt Anträge, hört nicht zu oder macht ein kleines Plauderstündchen.
Anscheinend gibt es für die GRÜNEN noch wichtigere Themen als den Donauausbau.
Im Sommer 1998 hatten wir vier Monate lang Niedrigwasser, so dass die Donauschifffahrt eingestellt werden musste. Was bringt es ökologisch, wenn man nichts mehr macht? – Die Güter müssen in Regensburg auf die Straße umgeladen und nach Passau gefahren werden, damit sie dann wieder auf die Wasserstraße kommen. Sie müssen umgekehrt in Passau umgeladen werden und auf der ohnehin überfüllten A 3 nach Regensburg gefahren werden. Das ist ökologischer Unsinn. Gegen solchen Unsinn kämpfen wir. Mir ist ein ungarisches Schiff auf der Donau lieber als die gleiche Fracht mit 80 Lkws auf der Straße.
Ungarischen Lkws.
Die Opposition ist gefordert und nicht die Bayerische Staatsregierung. Sie haben die Möglichkeit, bei der Bun
desregierung – bei Herrn Klimmt oder bei Herrn Trittin –, die dringend benötigte Entscheidung herbeizuführen, damit den Kommunalpolitikern die Unsicherheit genommen werden kann. Jetzt weiß niemand, wie es weitergeht. Beim Kolloquium in München wurde gesagt, dass das Untersuchungsprogramm heuer nicht abgeschlossen werden könne, sondern dass man erst 2001 zur Entscheidung komme. Wie lange will man das verzögern? Wir brauchen die Entscheidung noch heuer und nicht erst im Jahr 2001. Ich bitte Sie, dass Sie, so weit Sie Einfluss haben, darauf hinwirken, dass die Maßnahme nicht als neues Projekt behandelt wird. Im Bundesverkehrswegeplan soll diese Maßnahme als neues Projekt eingestuft und eine wirtschaftliche Neubewertung gemacht werden. Das würde zu weiteren Verzögerungen führen.
Das ist richtig. Aber es wird schon lange untersucht. Die Untersuchungen können nicht noch einmal durchgeführt werden. Man muss zum Abschluss kommen.
Ich habe gesagt, wir stehen zu den 15 Millionen bis 20 Millionen DM Kosten für die Untersuchungen. Nun muss man Gas geben und darf nicht mehr verzögern. Ich werde den Eindruck nicht mehr los, dass man bewusst verzögert. Man will, dass die Maßnahme unter FFH gemeldet und damit weiter verzögert wird. Bürgerinitiativen aus dem Vilshofener Bereich argumentieren, dass man dann über den Donauausbau nicht mehr reden müsse. Wenn das FFH-Gebiet wird, ist es mit dem Donauausbau vorbei. Das wollen wir nicht. Wir wollen, dass die FFH-Meldung vorerst zurückgestellt wird, bis über das Wie des Donauausbaus entschieden wird,
weil sonst das für die Untersuchungen benötigte Geld zum Fenster hinausgeschmissen wäre. Dann können wir über die FFH-Einstufung reden.
Frau Wallström tut sich von Brüssel aus leicht, Briefe zu schreiben und unsere bayerische Umweltpolitik zu kritisieren. Dass sich Bayern in den letzten 30 Jahren so erfolgreich entwickelt hat – seit 30 Jahren gibt es das Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen –, verdanken wir einer vernünftigen Umwelt- und Landesentwicklung in der Symbiose mit der guten bayerischen Wirtschaftspolitik.
Deshalb hat sich Bayern so erfolgreich entwickelt, erfolgreicher als viele andere Länder. Wir lassen uns von Frau Wallström nichts sagen. Sie soll nach Bayern kommen. Wir reden mit den Verbänden – auch mit dem Bauernverband – über die FFH-Richtlinie. Herr Starzmann, ich weiß nicht, ob Sie das auch machen. Frau Wallström sitzt in Brüssel – –
Das ist umso besser. Herzlichen Dank dafür.
Wir lassen uns von Frau Wallström nicht kritisieren, die vor 30 Jahren, als das bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen gegründet worden ist, die Wörter „Ökonomie“ und „Ökologie“ noch gar nicht schreiben konnte. Sie ist noch relativ jung. Wir lehnen den Antrag der GRÜNEN ab, weil er unsinnig ist und nichts bringt und weil er vor allen Dingen für die Schifffahrt und für die Verbesserung an der Donau nichts bringt.