Protocol of the Session on November 13, 2001

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Frau Schopper, bitte.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Frage, inwieweit wir den Kommunen die Verpflichtung zur Bestellung von Seniorenbeiräten vorgeben, haben wir schon mehrmals beraten. Herr Mirbeth hat jetzt das Plädoyer für die Freiwilligkeit abgehalten und darauf hingewiesen, dass man mit 150 Einrichtungen und dem, was alles getan wird, schon mehr oder weniger auf einem Weg mit einer Abbiegespur zum Erfolg wäre. Sie wissen aber ganz genau: Ob ein Seniorenbeirat eingerichtet wird oder nicht, obliegt oftmals nicht so sehr der Freiwilligkeit der Kommunen, sondern ist eine Sache des Bürgermeisters und hängt davon ab, ob er dies mag oder nicht. Man sollte sich schon überlegen, inwieweit man die Gruppe der Seniorinnen und Senioren innerhalb der kommunalen Verwaltung etwas jenseits der Begehrlichkeiten des Bürgermeisters ansiedelt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie wissen – das wird immer wieder schön erzählt –, dass die Rolle der Senioren immer wichtiger wird, dass die demographische Entwicklung beachtet werden muss und dass man eine Lobby für die Alten braucht, um einmal vom Wort „Senior“ oder „Seniorin“ wegzukommen. Bei allen Themen, bei denen es Schwierigkeiten gibt, zum Beispiel bei der Pflegepolitik, wird immer wieder darauf hingewiesen, dass wir die Lobbyarbeit der Alten stärken müssen. Bisher geschieht das vorwiegend freiwillig und ohne gesetzliche Grundlagen. Die Kompetenzen sind leidlich unklar. Dies führt immer wieder zu Klagen, da auch die Seniorenbeiräte, die sozusagen in Amt und Würden sind, oftmals nicht wissen, was sie zu machen haben und wie ihr Ansehen ist. Es geht auch um das Interesse derer, die sich dort engagieren. Wir wissen, dass die Gruppe der aktiven Alten immer größer wird. Dies gilt nicht nur für Reisen und Mallorca. Man sollte versuchen, sie in die Politikarbeit, in die Lobbyarbeit für ihre Gruppe einzubinden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bin sehr dafür, eine Verankerung in der Gemeindeordnung zu schaffen und eine etwas klarere Ausgestaltung der Kompetenzen vorzunehmen. Ich weiß, dass man aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung nicht so viel hineinschreiben kann, aber etwas Biss hätte ich schon gerne gewollt. Das sollte über die verbindliche Einrichtung bei über 5000 Einwohnern hinausgehen und die Kompetenzen etwas klarer formulieren. Bei der jetzigen Situation habe ich das Gefühl, man belässt es nach

wie vor bei Sonntagsreden. Auch wenn eine verbindliche Einrichtung ab 5000 Einwohnern vorgesehen ist, ist noch nicht klar geregelt, wie die Satzung aussieht, wie das gestaltet wird. Im Interesse der Seniorinnen und Senioren sollte man dafür sorgen, dass sie tatsächlich etwas zum Abbeißen haben, sonst wird dieser Gesetzentwurf auch ein Fall für Kukident.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann wird so verfahren.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmungen bekannt geben, zunächst über den Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Glück, Ach, Dr. Kempfler und Fraktion CSU auf Drucksache 14/7898 „Gegen die Schwächung der Finanzkraft der bayerischen Kommunen durch die Steuerpolitik der Bundesregierung – Für eine Senkung der Gewerbesteuerumlage“: Mit Ja haben 109 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 67. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Dr. Dürr, Kellner, Gote und anderer und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 14/7899, „Verbesserung der Finanzsituation der Kommunen“: Mit Ja haben 18 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 56, Stimmenthaltungen 99. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 2 b

Gesetzentwurf der Staatsregierung

zur Ausführung des Bundesdisziplinargesetzes (Ausführungsgesetz Bundesdisziplinargesetz – AGBDG) (Drucksache 14/7836)

Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird von Seiten der Staatsregierung nicht begründet. Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schlage deshalb im Einvernehmen mit dem Ältestenrat vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht auch damit Einverständnis? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 3

Gesetzentwurf der Staatsregierung

zur Ausführung des Geflügelfleischhygienegesetzes, zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des

Fleischhygienegesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 14/5204)

Zweite Lesung –

Mir liegen keine Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/5204 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf Drucksache 14/7868. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu, allerdings mit der Maßgabe weiterer Änderungen. Ich verweise insoweit auf Drucksache 14/7868.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Dann ist das so beschlossen.

Ein Antrag auf Dritte Lesung wurde nicht gestellt. Deshalb treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechtsund Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Ausführung des Geflügelfleischhygienegesetzes, zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Fleischhygienegesetzes und anderer Gesetze“.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 4

Gesetzentwurf der Staatsregierung

eines Dritten Gesetzes über weitere Maßnahmen zur Verwaltungsreform in Bayern (Drittes Verwaltungs- reformgesetz) (Drucksache 14/6481)

Zweite Lesung –

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Jede Fraktion hat eine Redezeit von 30 Minuten. Der erste Redner ist Herr Kollege Volkmann.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann Sie gleich beruhigen. Dies ist einer jener Fälle, bei denen die Debatte kurz sein kann. Ich nehme es gleich vorweg: Wir haben einige inhaltliche Bedenken. Dazu darf ich auf die Diskussion in

den Ausschüssen verweisen. Wir werden dem Gesetzentwurf dennoch zustimmen.

Ich halte jedoch einen Hinweis auf die Entwicklung dieser Verwaltungsreformgesetze für angebracht. Im Rahmen dieser Diskussion haben wir erfahren – das ist auch allgemein bekannt –, dass hierzu eine Projektgruppe „Verwaltungsreform“ unter der Leitung von Staatsminister Huber eingerichtet wurde. Er ist wieder einmal nicht da. Ich halte es für respektabel, dass heute wenigstens ein Mitglied der Regierung da ist. Herr Dr. Weiß hat eigentlich einen Sonderapplaus verdient.

(Beifall bei der CSU – Herrmann (CSU): Wenn Sie das sagen; den Applaus kann er haben!)

Man sollte die positiven Seiten bestärken und nicht die Schwächen kritisieren. Herr Kollege Dr. Weiß, vielleicht sagen Sie Ihren Kabinettskollegen einmal Bescheid. Wenn Herr Huber diese Projektgruppe schon leitet, wäre es schön, wenn er anwesend wäre. Ich halte ihn zwar nicht für so wichtig, dass er unbedingt anwesend sein müsste. Ich halte das jedoch für eine Frage des Stils, wie man mit dem Landtag umgeht. Wenn Herr Huber einen solchen Gesetzentwurf auf den Weg bringt, bei der abschließenden Debatte des Gesetzentwurfs aber nicht anwesend ist, halte ich das nicht für gut.

Ich komme damit zur Entwicklung: Dies ist bereits das dritte Verwaltungsreformgesetz. Diesem Gesetz sind zwei Gesetze vorausgegangen. Das erste stammt aus dem Sommer 1999; es hatte immerhin einen Umfang von zwölf Seiten im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt. Das zweite Gesetz, das im Frühjahr 2000 verabschiedet wurde, hatte lediglich noch 20 Artikel. Im heutigen Gesetzentwurf sind es gerade noch zehn Artikel. Allmählich frage ich mich, ob der Aufwand, der von dieser Projektgruppe betrieben wird – er führt schließlich zu vier bis fünf Zentimeter hohen Vorlagen – in einem angemessenen Verhältnis zu dem steht, was letztlich als Ergebnis herauskommt. Dies sollten wir uns in der Zukunft überlegen. Heute stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei der SPD)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Kollege König.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich habe ich nicht damit gerechnet, dass wir zu diesem aufregenden dritten Verwaltungsreformgesetz noch eine abschließende Aussprache durchführen. Ich darf auf Folgendes hinweisen: Wie schon bei den vorausgegangenen Verwaltungsreformgesetzen geht es bei diesem Gesetzentwurf um die Daueraufgabe, unsere Verwaltung für die Zukunft fit zu machen, die Aufgaben zu straffen, überflüssige Aufgaben abzubauen und Verfahren zu vereinfachen. In diesem Gesetzentwurf geht es zum Beispiel um die Abschaffung eines weiteren Widerspruchverfahrens bei aufsichtlichen Verwaltungsakten der Regierungen gegenüber Zweckverbänden. Die bisher obligatorische Teilnahme des Amtsarztes an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses und des

Sozialausschusses in den Landkreisen ist überflüssig. Sinnvoller ist es, eine Teilnahme nur auf Verlangen festzuschreiben.

Die bedeutendsten Änderungen dieses dritten Verwaltungsreformgesetzes sind wohl die Änderungen zum Vermessungs- und Katastergesetz. In diesem Gesetzentwurf werden die gesetzlichen Bestimmungen an die modernste Verwaltung angepasst, die wir momentan haben: die Vermessungsverwaltung. Sie nutzt alle neuen Techniken auf hervorragende Weise. Wir schaffen also quasi im Nachhinein die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Verwaltung mit unserem Reformgesetz.

Im federführenden Rechts- und Verfassungsausschuss haben alle Fraktionen diesem Gesetzentwurf zugestimmt. Dies war auch im Haushaltsausschuss der Fall. In anderen Ausschüssen, zum Beispiel im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes und im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit, hat die SPD dagegen gestimmt. Es bleibt abzuwarten, wie die SPD heute über diesen Gesetzentwurf abstimmen wird. Wir werden jedenfalls dafür stimmen, weil wir mit dem dritten Verwaltungsreformgesetz die Aufgaben straffen und unsere Verwaltung in eine gute Zukunft führen wollen. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Frau Kollegin Stahl.

Frau Präsidentin, meine Herren und Damen! Während man beim zweiten Verwaltungsreformgesetz bezüglich der Einschränkung von Bürgerrechten noch sehr phantasievoll war, war man bei der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs, da er die Verwaltung betrifft, schon etwas vorsichtiger und zurückhaltender. Dennoch können wir feststellen, dass die Verfahren durch sechs Punkte gestrafft worden sind. Kompetenzen werden gebündelt, und Zuständigkeiten werden systematisiert. Wir werden deshalb diesem Gesetzentwurf zustimmen, wie wir das auch schon im Rechts– und Verfassungsausschuss getan haben.

Die Staatsregierung stellt zu Recht fest, dass es sich hier um eine Daueraufgabe handelt. Die Verwaltungsreform ist auf den ersten Blick ein sehr trockenes Thema. Weil es dabei jedoch um Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger geht, ist dieses Thema sehr wichtig. Ich wünsche mir deshalb, dass wir uns darüber noch etwas mehr Gedanken machen. Ich kann meinen Kollegen von der SPD nur zustimmen: Es bleibt fraglich, was von der eingesetzten Verwaltungsreformgruppe noch zu erwarten ist. Wenn es bei diesem dritten Reformgesetz bliebe, wäre das ein bisschen wenig. Ich denke, wir müssen uns noch einmal grundlegend Gedanken über die Verwaltungsreform in Bayern machen. Außerdem müssen wir einzelne Änderungen etwas mutiger vorantreiben. Heute werden wir jedoch dem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 14/6481 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf der Drucksache 14/7867. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in Artikel 10 Absatz 1 als Datum des In-Kraft-Tretens der „01. Januar 2002“ eingefügt wird.

Wer dem Gesetzentwurf mit dem vom federführenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch keine. Es ist so beschlossen.