Protocol of the Session on October 25, 2001

Ich eröffne die Aussprache. Der erste Redner ist Herr Kollege Hölzl.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der in seiner Qualität einzigartige, abartige Terroranschlag, der am 11. September in den USA mit einer generalstabsmäßig geplanten Massentötung ablief, soll möglicherweise – dies sei am Rande erwähnt – mit biologischen oder chemischen Waffen seine Fortsetzung finden. Diese hemmungslose und menschenverachtende Bedrohung, von der alle Menschen der zivilisierten Welt betroffen sind, hat zu einer existenziellen Angst und Sorge bei den Menschen geführt. Die freie Welt muss auf diese Terroranschläge angemessen reagieren.

Hier geht es um eine Auseinandersetzung zwischen Barbarei und Rechtstaatlichkeit. Deswegen gibt es keinen Zweifel, dass wir entschieden handeln müssen. Professor Michael Stürmer hat diese Ereignisse als Zeitenwende und Geschichtsbruch bewertet. Er sagte am 26. September unter anderem:

Es ist in der Bundesrepublik in Vergessenheit geraten, dass der Staat nicht als Schenker unendlicher sozialer Wohltaten erfunden worden ist, sondern als Schützer von Leib und Leben. Wenn der Staat dieser elementaren Schutzfunktion nicht gerecht wird, dann verliert er seine Legitimationsgrundlage.

Verehrte Damen und Herren, die Bayerische Staatsregierung und die CSU-Landtagsfraktion haben mit dem Maßnahmenpaket vom 17. September 2001 auf diese Situation angemessen reagiert. Ich will dieses Maßnahmenpaket jetzt nicht im Einzelnen darstellen. Es umfasst die Verstärkung des Landesamts für Verfassungsschutz, die Verstärkung des BGS und der Bundeswehr, das Thema Visumserteilung sowie Änderungen im Ausländerrecht.

Mit dem Sicherheitskonzept vom 9. Oktober 2001 und auch mit der gemeinsamen Bundesratsinitiative der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen vom 16. Oktober wurden die notwendigen Vorschläge gemacht sowie Schritte und Maßnahmen eingeleitet, um dieser Bedrohung unserer Bürgerinnen und Bürger entgegenzuwirken. Dass solche Maßnahmen nur im inter

nationalen Verbund und – was unsere Republik anbelangt – gemeinsam möglich sind, leuchtet wohl jedem ein. Verehrte Damen und Herren, leider ist es so, dass nach dem Verblassen der Bilder von den Schuttbergen in New York von Teilen der SPD und von den GRÜNEN die ewig gestrige Haltung zum Vorschein kommt, wonach eine Gegnerschaft zwischen Sicherheit auf der einen Seite und Freiheit auf der anderen Seite bestehe.

Besonders erschreckende Äußerungen waren auf dem Parteitag der GRÜNEN in Augsburg zu vernehmen. Dort hat der Landesvorsitzende der GRÜNEN, Montag, von einer Orgie sicherheitspolitischer Vorschläge, die zum Teil verfassungs- und europarechtswidrig seien, gesprochen. Er meinte damit interessanterweise insbesondere die Vorschläge von Herrn Bundesinnenminister Schily, die dieser in den letzten Wochen vorgelegt hat und in die der Koalitionspartner die GRÜNEN gemeinsam mit den Mandatsträgern der SPD einstimmen sollte. Diese Haltung ist nicht neu. Noch vor wenigen Wochen und Monaten waren gravierende Äußerungen bis hin zur Forderung nach einer Halbierung der Bundeswehr, einer Verhinderung der Lauschangriffe, einer Abschaffung der Antiterrorgesetze und nach einer Auflösung des Verfassungsschutzes zu hören; die Beispiele könnte man beliebig weiterführen.

Wir haben nochmals einige wesentliche zentrale Maßnahmen und Rechtsänderungen in den Mittelpunkt gerückt. Es ist zu klären, ob die Bundesregierung, SPD und GRÜNE, gewillt und in der Lage sind, diese zentralen Anliegen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger tatsächlich in Recht und Gesetz zu formulieren. Zum Beispiel fordern wir, dass die Bundeswehr auch im Inneren unserer Republik eingesetzt und von den Ländern im Rahmen der Amtshilfe zugezogen werden kann, wenn etwa die Abwehr von biologischen und chemischen Waffen zur Diskussion steht und wenn es um den Schutz von militärischen Einrichtungen und US-Stützpunkten und deren Sicherung geht. Hierzu sagen große Teile der bayerischen SPD und die GRÜNEN Nein. Frau Tausendfreund formuliert, es gehe um eine strikte Trennung von Polizei und Bundeswehr; dies sei ein Verfassungsgebot. Sie ist deshalb für eine vehemente Ablehnung.

Ein weiteres Kapitel: Wir fordern, dass die Befugnisse des Verfassungsschutzes erweitert und beispielsweise auch Auskünfte von Banken und Fluggesellschaften gegeben werden, ferner eine Erweiterung des zu überprüfenden Personenkreises bei sicherheitsempfindlichen Stellen. Bundesinnenminister Schily hat diese Forderung der Union offenkundig in sein Paket II übernommen. Die SPD äußert sich dazu nicht dezidiert, lehnt aber die Forderungen Schilys insgesamt ab. Von den GRÜNEN hört man, das sei eine Wunschliste, in der die grüne Handschrift deutlich werden müsste. Verehrte Damen und Herren der GRÜNEN, Sie haben in anderen Bundesländern durch Personalabbau den Verfassungsschutz zum größten Teil handlungsunfähig gemacht. Die bayerischen GRÜNEN reden immer noch von der Abschaffung des Verfassungsschutzes.

Zur Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor Einbürgerungen oder vor der Erteilung dauerhafter Aufenthaltserlaubnisse: Auch hier hat Bundesinnenminister Schily

von der CSU und Innenminister Dr. Beckstein gelernt; manche müssen eben erst 70 Jahre alt werden, bis sie auf den Weg der Vernunft kommen. Aber immerhin sagt Herr Schily Ja und fügt noch viele Maßnahmen hinzu: langfristige Speicherung, Einschränkung des Abschiebeschutzes usw. Frau Nahles, die Sprecherin der Linken in der SPD, lehnt eine Verschärfung des Ausländerrechts ab. Herr Kollege Dr. Hahnzog sagt zur Abschiebung politisch Verfolgter auf der Basis des Verdachts, dass Verbrechen gegen den Frieden oder die Menschlichkeit begangen wurden. Er sieht hierin einen Verstoß gegen den Rechtsstaat. Die GRÜNEN haben am Parteitag erklärt, sie wollten weder Schill noch Schily.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Angesichts dieser Lage ist festzustellen, dass in Berlin die Bundesregierung bzw. die Koalition aufgrund der Haltung der SPD und ihres Koalitionspartners, der GRÜNEN, handlungsunfähig ist und offensichtlich die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung nicht durchsetzen kann.

Ein weiteres Beispiel: Sie klagen, der Datenschutz dürfe nicht eingeschränkt werden. Im „Handelsblatt“ hat Herr Goffart im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht geschrieben, dass in der Folge die Deutschen zum Weltmeister des Datenschutzes herangewachsen seien und eine Entwicklung eingeleitet hätten, die in der Selbstfesselung von Polizei und Geheimdiensten münde. Während sich nämlich die von einer misstrauischen Öffentlichkeit streng kontrollierten Behörden an die immer strengeren Datenschutzgesetze hielten, hätten kriminelle Organisationen dankbar die rasant fortschreitenden Möglichkeiten der modernen Technik genutzt. Die dann folgende interessante Frage kann man nur unterstreichen:

Ist unsere Freiheit nicht mittlerweile deshalb gefährdet, weil wir dem für unsere Sicherheit zuständigen Staat über Jahre hinweg aus übertriebenem Verdacht heraus ein adäquates Instrumentarium verweigert haben, um die hoch gerüsteten Feinde unserer offenen Gesellschaft in Schach zu halten.

An die Adresse der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gerichtet, darf ich seinen nächsten Satz unterstreichen, wonach die Kultur des Misstrauens gegenüber dem Staat seit dem 11. September überholt ist. Deswegen muss man an Sie appellieren, dass Sie Ihr Misstrauen gegenüber dem Staat endlich aufgeben und die notwendigen Maßnahmen mittragen, die unsere Bevölkerung vor weiterer Gewalt, Kriminalität und Terror schützen kann. Dass dies nicht neu ist, zeigt, dass die GRÜNEN bereits in der letzten Legislaturperiode im Deutschen Bundestag einen Antrag zur Auflösung des Bundesnachrichtendienstes eingebracht haben.

Wir fordern im Übrigen auch die Einführung einer bundesweiten Schleier-Fahndung. Bundesinnenminister Schily sagt dazu Ja. Er fordert eine Ausweitung der Grenzzone von 30 auf 50 Kilometer. Dagegen klagen in Bayern die GRÜNEN vor dem Verfassungsgerichtshof. Sie wollen damit den Sicherheitsorganen das wirk

samste Instrument zum Kampf gegen die Kriminellen und gegen potenzielle terroristische Organisationen aus der Hand schlagen.

(Zuruf der Frau Abgeordneten Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Meine Damen und Herren, Ihre Philosophie lautet – ich habe es schon angedeutet –, Sicherheit steht im Widerspruch zur Freiheit. Sie sehen die Sicherheit im Gegensatz zur individuellen Freiheit, und deswegen haben Sie ein permanentes Misstrauen gegen den Rechtsstaat, insbesondere gegen seine Einrichtungen, die Polizei und den Verfassungsschutz. Verehrte Damen und Herren der SPD und der GRÜNEN, ich darf Ihnen deswegen sagen, dass der freiheitliche Rechtstaat nicht von denen gefährdet wird, die für mehr Sicherheit und für konsequenten Schutz der Bürger vor Kriminalität, Gewalt und Terror eintreten, sondern von denen, die wider besseres Wissen in Kenntnis der Bedrohungssituation wirkungsvolle Maßnahmen, Befugnisse, Strategien und Rechtsänderungen verweigern. Sie bringen mit Ihrer Haltung auf Bundesebene, aber auch hier im Bayerischen Landtag die Freiheit und die Sicherheit unserer Bürger in Gefahr.

Zur erkennungsdienstlichen Behandlung im Ausland vor Ausstellung der Visa sagt Schily Ja, die SPD sagt dazu Nein. Die SPD ist auch massiv gegen die Verschärfung des Ausländerrechts – ich will hier noch einmal Herrn Hahnzog erwähnen. Der niedersächsische Innenminister Bartling sagt Ja, die GRÜNEN warnen vor dem Missbrauch solcher Regelungen.

Auch den Fingerabdruck und weitere biometrische Identifizierungsmerkmale in Pässen oder Ausweisen hat Schily im zweiten Paket übernommen. Er sattelt sogar noch weitere Maßnahmen darauf. Die SPD ist dagegen. Grundrechte seien nicht ausreichend geschützt. Herr Hahnzog kritisiert Schilys Entwurf.

Wir befinden uns in einer ganz gravierenden neuen Art von Auseinandersetzungen, weil Bundesregierung und Bundesinnenminister sich nicht mehr der Attacken und des Widerstandes der Opposition erwehren müssen, sondern von der eigenen Partei und vom Koalitionspartner, den GRÜNEN, im Stich gelassen werden. So wie es heute aussieht, haben der Bundesinnenminister und die Bundesregierung nicht die Kraft und die Mehrheit, um die als notwendig erachteten Maßnahmen zum Schutz unserer Bevölkerung vor Terror und Gewalt durchzusetzen. Deswegen bittet und fordert die CSU-Landtagsfraktion die Bayerische Staatsregierung auf, nicht nachzulassen in den Anstrengungen und Bemühungen und trotz aller Widrigkeiten und Unfähigkeiten von der SPD in Berlin alles das zu tun, um möglichst die notwendigen Maßnahmen, die wir in unserem Antrag noch einmal auszugsweise aufgeführt haben, durchzusetzen, damit unsere Bevölkerung vor künftigen Terroranschlägen in bestmöglichem Umfang geschützt werden kann.

(Beifall bei der CSU)

Nächster Redner: Herr Prof. Dr. Gantzer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem vorgelegten Antrag der CSU ist die Atemnot der CSU in Fragen der inneren Sicherheit und der Sicherheitspolitik anzumerken.

(Beifall bei der SPD)

Diese Atemnot hat Herr Hölzl gerade auch sehr schön dokumentiert. Er hat sogar Schaum vor dem Munde gehabt, als er über die Sicherheitspolitik geredet hat. Sie kennen ihn ja. Während Schröder und Schily gehandelt haben, haben Sie noch an Ihrem Papier geschrieben oder in München Plakate entworfen.

(Beifall bei der SPD – Gartzke (SPD): Ihr habt sowieso nichts mehr zu melden!)

Wir sollten deshalb die Diskussion über die Sicherheitspolitik darauf zurückführen, wo sie im Augenblick steht. Ich kann eigentlich nur feststellen, dass im Augenblick das, was bei uns abläuft, auch diskutiert wird. Ich hätte mit Ihnen gerne über jeden Punkt, den Sie vorgetragen haben, diskutiert. Ich wollte gerne jeden Punkt abhaken und Ihnen darstellen, wo wir im Augenblick stehen, damit wir auch Ihren Antrag richtig bewerten können. Aber schon bei Punkt 1 muss ich leider einhaken.

Der erste Punkt Ihres Antrags besagt, dass Sie eine Änderung des Grundgesetzes wollen, um den Einsatz der Bundeswehr im Inneren zu ermöglichen. Sie erwähnen den zivilen Objektschutz und den Einsatz von technischen Mitteln der Bundeswehr. Ich erinnere mich natürlich an das ursprüngliche Papier der CSU. Dort ist noch vom Einsatz der Bundeswehr für alle polizeilichen Maßnahmen die Rede gewesen. Insofern haben Sie schon ganz schön abgespeckt. Trotzdem muss ich Ihnen sagen: Bei diesem ersten Punkt Ihres Antrages können wir nicht mitmachen.

(Beifall bei der SPD)

Deswegen müssen wir leider Ihren ganzen Antrag ablehnen. Dabei möchte ich jedoch hinzufügen, dass ich nicht gleich jeden Punkt, den Sie vorschlagen, ablehne. Ich bin gerne bereit, mit Ihnen darüber zu diskutieren. Ich kenne aber Ihre Antragsstrategie. Herr Beckstein ist auf diesem Gebiet ein großer Meister. Er schlägt zehn Punkte vor und sagt gleichzeitig, über neun Punkte könnte man diskutieren. Er schlägt nur einen Punkt vor, den wir ablehnen müssen, und nachher zieht er durch die Lande und sagt, wir seien gegen die weitere Bekämpfung des Terrorismus. Das ist nicht wahr. Wer so etwas sagen würde, würde nicht die Wahrheit sagen.

(Beifall bei der SPD)

Deswegen muss ich es Ihnen auch klar darlegen, weshalb wir beim ersten Punkt schon anhalten.

Zunächst zur Rechtslage. Artikel 80 a des Grundgesetzes schafft die Möglichkeit für Bundeswehreinsätze zum Schutze der Zivilbevölkerung im Verteidigungs- und im Spannungsfall. Das ist genau das, was Sie wollen. Der Bundestag kann das beschließen. Schon wenn der Spannungsfall durch den Bundestag festgestellt wird – das hat noch keiner von Ihnen gemerkt –, kann die Bundeswehr zur Sicherung von Objekten eingesetzt werden. Wir brauchen also die Gesetzesänderung, die Sie haben wollen, gar nicht.

(Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Also haben Sie wieder einmal nicht gescheit gelesen!)

Artikel 35 des Grundgesetzes – der Artikel mit der Amtshilfe – lässt es zu, dass die Bundeswehr bei besonders schweren Unglücksfällen eingesetzt werden kann. Wir haben es doch schon gehabt. Denken Sie nur an die ganzen Überschwemmungskatastrophen. Da hatten wir die Bundeswehr ohne Probleme eingesetzt. Ich weiß gar nicht, weswegen Sie das Grundgesetz noch ändern wollen.

Entscheidend ist vor allen Dingen, dass sich aus diesen Artikeln des Grundgesetzes ergibt, dass die Aufgaben von Polizei und Militär völlig getrennt sind. Es gibt die innere Sicherheit und die äußere Sicherheit. Das sind zwei völlig verschiedene Aufgabengebiete. Deswegen ist es verfassungsrechtlich vorgesehen und auch geschichtlich begründet, dass wir diese beiden Aufgabengebiete nicht miteinander vermischen.

(Beifall bei der SPD)

Wie sieht nun die tatsächliche Lage aus? Tatsächlich müssen wir feststellen – das haben wir beim Sicherheitspaket der Staatsregierung gesehen –, dass Bayern zu wenig Polizei hat. Sie wollen den Mangel an Polizeibeamten durch Bundeswehrangehörige ausgleichen. Das geht natürlich nicht. Sie selber haben doch die Polizei abgebaut. Sie selbst haben doch in den letzten zehn Jahren den Verfassungsschutz abgebaut. Deswegen geht es nicht an, dass jetzt fehlende Polizeikräfte entgegen der Verfassung durch Bundeswehrsoldaten ersetzt werden sollen. Das ist nicht richtig. Sie stellen damit die Grenzziehung zwischen Militär und Polizei völlig in Frage. Herr Hölzl, Sie und ich wissen aus der Praxis: Die Ausbildung von Polizei und die Ausbildung von Soldaten ist völlig verschieden. Die Bundeswehr hat keinerlei Ausbildung für kriminalistische oder polizeiliche Aufgaben. Die Feldjäger will ich einmal davon ausnehmen, sie stellen aber sowieso nur eine kleine Minderheit bei der Bundeswehr dar, die allenfalls zur Kriminalitätsbekämpfung geeignet wäre. Ansonsten ist die Bundeswehr für polizeiliche Aufgaben gar nicht ausgerüstet.

Jetzt kommt noch ein wesentlicher Faktor hinzu, den auch jeder von Ihnen kennt. Bei Äußerungen aus Ihrem Bundeswehrarbeitskreis wundere ich mich, dass Ihre Sicherheitspolitiker auf einmal anders sprechen als die Fachleute für die Außensicherheit, wie unser Justizminister. Die Bundeswehr hat ihre Auslandseinsätze zu leisten. Derzeit haben wir 7200 Soldaten im Ausland eingesetzt, und zwar auf dem Balkan und in Georgien. Um diesen Einsatz aufrechterhalten zu können, brauchen

wir für die erforderlichen Vor- und Nachbereitung der Einsätze weitere 18000 Soldaten, die nur mit den Auslandseinsätzen beschäftigt sind. 25000 Soldaten sind also schon im Einsatz. Die Bundesregierung hat angeboten, dass wir auch den Amerikanern auf größerer Basis Unterstützung gewähren. All das zusammen zeigt, dass die Bundeswehr überhaupt kein Personal mehr und keine Möglichkeiten mehr hat, um für die Polizei tätig zu werden. Das wissen Sie, gleichwohl fordern Sie besseren Wissens den Einsatz von Bundeswehrsoldaten. Ich halte das für sehr unredlich und schlecht überlegt. Es würde mich nur noch reizen zu hören, was der einzige von Ihnen, der wirklich etwas von Militär versteht, Justizminister Weiß, dazu sagt. Mich würde interessieren, ob er das wirklich für eine anständige Forderung hält.

Ich als Soldat sage Ihnen jedenfalls: Soldat und Polizist sind zwei völlig verschiedene Berufe. Dabei sollte es bleiben. Sie sollten das nicht vermengen.

(Beifall bei der SPD)

Sie fordern den Einsatz der Bundeswehr für zivile Objekte. Können Sie sich vorstellen, dass eine Bundeswehreinheit mit Stahlhelm, MG auf Lafette und Flak die Staatskanzlei, Ihren Ministerpräsidenten oder andere Ministerien bewacht? Können Sie sich das wirklich vorstellen?

(Maget (SPD): Als Personenschutz!)

Oder sollen Verbrecher künftig mit Panzern gejagt werden?

(Hofmann (CSU): Warum denn nicht? – Weitere Zurufe von der CSU)

Meine Damen und Herren, es hat schon seinen Grund, dass alle drei Polizeigewerkschaften, die Gewerkschaft der Bundeswehr und der Bundeswehrverband einhellig der Meinung sind, dass das, was Sie vorschlagen, nicht in Frage kommt. Sie sind ganz rechts außen, ganz weit ab von der Realität mit Ihrem Antrag.