Manfred Hölzl
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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Jahr 1974 hat Bayern von einer Bundesermächtigung Gebrauch gemacht und für die Bereitschaftspolizei, einen Polizeiverband aus dem großen Gefüge der gesamten Polizei in Bayern, Sonderregelungen für die Personalvertretung geschaffen. Das gibt es praktisch in allen Bundesländern, um das hier einmal klarzustellen. Inzwischen ist jedem bekannt, dass die Bereitschaftspolizei ein besonderer Polizeiverband ist, dem als Schwerpunkt die Nachwuchsgewinnung und die Ausbildung der jungen Beamten für den allgemeinen Polizeivollzugsdienst obliegt. Der Dienst dieser jungen Beamtinnen und Beamten bedingt vielfältige Abordnungen, Wechsel, Versetzungen für Lehrgänge usw., so dass eine enorme Personalfluktuation besteht.
Deshalb ist es richtig gewesen und noch immer richtig, dass für die besonderen Aufgaben dieses Polizeiverbandes Sonderregelungen im Personalvertretungsgesetz festgelegt sind. Das hat zur Folge, dass bestimmte Einschränkungen festgeschrieben wurden, und so tritt in Teilbereichen statt der Mitbestimmung eine Mitwirkung in Kraft. Beispielsweise können die jungen Beamten und Beamtinnen nicht mitbestimmen, wenn es um eine Veränderung der Organisationsstruktur der Dienststellen geht oder um die Einstellung von Personal und ähnlichem mehr. Ich muss das nicht übermäßig ausbreiten.
Entscheidend ist, dass sich die Bereitschaftspolizei inzwischen organisatorisch und strukturell so geändert hat, dass diesem großen Polizeiverband eine Reihe von Einheiten angehört, deren Funktion nicht die Ausbildung von jungen Beamtinnen und Beamten und deren Überführung in den Einzeldienst ist, sondern die ganz andere Aufgaben haben. Ich erwähne als Beispiel die bayerische Polizeihubschrauberstaffel, die organisatorisch zur Bereitschaftspolizei gehört, aber eine Dienststelle ist wie jede Polizeidirektion oder Polizeiinspektion. Des Weiteren nenne ich das Fortbildungsinstitut der bayerischen Polizei, in dem für die im Vollzugsdienst bzw. im Einzeldienst tätigen Beamtinnen und Beamten und für das Stammpersonal der Bereitschaftspolizei seit Jahren qualifizierte Fortbildung betrieben wird. Als Drittes möchte ich das Stammpersonal der Führungsstäbe, der Einsatzeinheiten- und Ausbildungsseminare der Bereitschaftspolizei nennen, die ebenfalls von der ständigen Personalfluktuation nicht betroffen ist. Aus diesem Grunde sieht der Gesetzentwurf vor, für die letztgenannten drei Einheiten – Polizeihubschrauberstaffel, Fortbildungsinstitut und Stammpersonal – von den Sonderregelungen des Personalvertretungsrechts wegzugehen hin zu den allgemeinen Normen des Personalvertretungsgesetzes, die für die gesamte Polizei wie für alle anderen Institutionen gelten. Ich bitte, dem wohlwollend zuzustimmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CSU setzt sich seit Jahren, um nicht zu sagen Jahrzehnten, für den Tierschutz ein. Das ist unstrittig. Deswegen hat die heutige Diskussion und all dies, was sich in den letzten Monaten und Jahren abgespielt hat, nichts damit zu tun, dass im Jahr 2002 Bundestagswahlen stattfinden und sich unser Ministerpräsident als Kanlzerkandidat zur Verfügung stellt.
Frau Lück, Sie sagten, Sie setzten und bauten auf Stoiber. Dazu darf ich Ihnen sagen, dass Millionen Menschen auf Stoiber bauen. Wir tun das auch, und auf ihn ist Verlass.
Ich möchte einiges zur Historie sagen: Es ist sehr erfreulich, dass Sie in Ihren Anträgen unterstreichen – insbesondere die GRÜNEN tun das –, dass sich die CSU immer wieder für den Tierschutz einsetzt; denn Sie formulieren in Ihrem Antrag dankenswerterweise und anerkennenswerterweise: „... und fordert die Staatsregierung auf, sich weiterhin für eine Ergänzung des Grundgesetzes Artikel 20 a einzusetzen,...“ Wir tun das permanent.
Lassen Sie mich ausreden, Sie müssen nicht aufgeregt sein.
Ich möchte darauf hinweisen, dass wir 1998 gemeinsam dafür gesorgt haben, dass der Tierschutz in die Bayerische Verfassung aufgenommen wurde. Wir haben den Satz damals mit Entscheidung der Bevölkerung eingefügt: „Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt.“
Mir scheint auch wichtig zu sein, was wir gemeinsam in der Begründung zu der Verfassungsänderung formuliert haben. Ich lese auszugsweise vor. Zunächst werden die Mitgeschöpfe Tiere benannt. Danach heißt es :
Sie werden im geltenden Tierschutzgesetz des Bundes als schutzbedürftige Lebewesen und Mitgeschöpfe rechtlich anerkannt.
Jetzt kommt ein wichtiger Satz:
Um diesem Anliegen im Rahmen der Vollzugszuständigkeiten des Landes auch gegenüber Verfassungsgütern, wie zum Beispiel der Forschungsfreiheit, den notwendigen Stellenwert zu verleihen und eine entsprechende Güter- und Interessenabwägung zu ermöglichen – soweit das Bundesrecht hierfür einen Spielraum lässt –, soll der Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung verankert werden.
Ich betone diesen Satz deswegen, weil er deutlich macht, dass es uns schon immer um diesen Abwägungsprozess und um die Stärkung des Tierschutzes ging. Im Jahr 2000 hatten wir eine Situation, die ich nicht beschönigen will.
Diese Situation wurde von Ihnen, Frau Lück, schon beschrieben, und zwar wahrheitsgetreu. Es lag ein positiver Beschluss des Kabinetts vor. Es lag ein positiver Beschluss der CSU-Landtagsfraktion vor, und es lagen positive Beschlüsse des Plenums zu mehreren Anträgen, auch von Ihrer Seite, vor. Dann war es so, dass sich die Kolleginnen und Kollegen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht dazu entschließen konnten, Ja zu dieser Ergänzung des Grundgesetzes zu sagen. Das müssen wir heute nicht leugnen. Das ist so gewesen, leider, sage ich dazu. Ich habe selbst um all diese Dinge gekämpft.
Es hat keinen Sinn, über die Vergangenheit zu lamentieren, zu weinen und zu schimpfen. Es gab für die Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ganz offenkundig Gründe, die sie anders haben entscheiden lassen, auch wenn nicht jeder diese Gründe akzeptiert, das räume ich ein. Ich hatte auch eine andere Auffassung. Es gab andere Gründe dafür, beispielsweise, dass das Staatsziel Tierschutz nicht in die Struktur des Grundgesetzes passt, oder dass man Sorge um
den Forschungsstandort Deutschland hatte, oder dass man der Meinung war, dass die Probleme der Massentierhaltung und der Tiertransporte nur im europäischen Konsens bewältigt, verbessert und geregelt werden können und nicht durch eine Regelung im Grundgesetz. Das ist Geschichte.
Realität ist, dass wir heute einen wichtigen Tag für den Tierschutz in Bayern und in Deutschland haben, weil wir das Ziel einer Ergänzung des Grundgesetzes erneut anstreben. Aus vielen Gesprächen, die ich geführt habe und aus Schreiben, die ich erhalten habe, weiß ich, dass das Urteil vom 15. Januar zum Schächten den einen oder die andere – das sind im Übrigen sehr viele – wieder aufgerüttelt hat. Viele sagen: Nein, so nicht, jetzt ist Schluss. Die aus der CSU/CDU-Bundestagsfraktion gegebenen Signale geben Hoffnung, dass im Mai eine Zustimmung erfolgen wird.
Es gibt auch Sorgen, das möchte ich nicht verhehlen. Auch heute gibt es Sorgen und Bedenken bei einem Teil unserer Fraktionsmitglieder und auch in der Landesgruppe. Diese befürchten in Kenntnis einer gewissen Radikalität bei der Vorgehensweise von Frau Künst mit ihrem unsäglichen Charme, dass der Tierschutz im Grundgesetz missbraucht wird, um möglicherweise unserer traditionell wirtschaftenden und arbeitenden Landwirtschaft Prügel zwischen die Beine zu werfen.
Dagegen werden wir uns radikal wehren. Das möchte ich im Auftrag der CSU-Fraktion klar zum Ausdruck bringen.
Das lassen wir nicht zu. Ich komme nachher noch einmal auf die Landwirtschaft zu sprechen.
Wir wollen den Tierschutz im Grundgesetz, aber wir wollen nicht, dass eine für uns wichtige gesellschaftliche Berufsgruppe diskriminiert, ihre Wettbewerbsfähigkeit eliminiert und damit die traditionelle Landwirtschaft in Bayern und Deutschland im Prinzip schrittweise vernichtet wird. Das darf so nicht sein.
Wir haben die Hoffnung, dass die Aufnahme des Tierschutzes in Artikel 20 a des Grundgesetzes nicht dazu führt, dass der alltägliche Verwaltungs- und Verfahrensablauf massiv beeinträchtigt wird und zu völliger Umkehr führt.
Ich sehe es genauso, wie es schon vorgetragen wurde: Es gibt vier Felder, in denen wir zwingend einen Abwägungsprozess benötigen, um manchem Missbrauch – Entschuldigung, wenn ich es so nenne: mancher Schweinerei – Einhalt zu gebieten und Barbaren in diesem Bereich von Ihrem Tun abzuhalten. Zu den vier Feldern zählen die Berufsfreiheit, die Kunstfreiheit, die Religionsfreiheit und die Forschungsfreiheit. Auf diesen Feldern geht es darum, künftig eine Abwägung der Wertig
keit der Güter, die sich gegenüberstehen, durchzusetzen.
Ich glaube, Frau Münzel hat das Beispiel mit dem Hochschullehrer und den Primaten gebracht. Ich wollte dieses Beispiel auch anführen. Ich werde noch ein weiteres Beispiel bringen, weil ich zeigen möchte, dass die Zustände schier unfassbar sind. Vor wenigen Wochen noch wurde im Rheinland in einem normalen Theater ein Stück aufgeführt, in dem in jeder Vorstellung zwei Hühner getötet wurden, um das Schauspiel zu unterstreichen. Das ist nicht irgendwann im Mittelalter geschehen, sondern vor wenigen Wochen. Das Theaterstück ist jetzt abgesetzt worden, weil keine Zuschauer mehr kamen.
Der Ihnen vielleicht bekannte „Künstler“ – in Anführungszeichen, für mich verdient er diese Bezeichnung nicht, weil dies eine Beleidigung für andere ernsthafte Künstler ist – Nietsch hat in einem Happening eine Kuh schlachten lassen. Das hat sich in Österreich abgespielt, aber das spielt keine Rolle. Die „Künstler“ – in Anführungszeichen – haben sich anschließend in den Därmen und in dem Blut dieser geschlachteten Kuh gewälzt. Ich denke, an diesem Punkt hört die Kunstfreiheit auf. Damit muss Schluss sein. Das sind Barbaren, die unserem Ansehen und ihrer Berufsgruppe erst recht schaden.
Lassen Sie mich ein vorletztes Beispiel nennen – ich denke, dass es wichtig ist, sich einmal mit so etwas zu befassen: noch einmal die Kunstfreiheit, Amtsgericht Kassel. Da ging es darum, dass einer Künstlerin zugestanden wurde – eine Behörde hatte es vorher verboten –, um zu veranschaulichen, wie Menschen heutzutage noch gequält werden, dass sie einen Wellensittich zuerst in eine klebrige Masse aus Eigelb und Wurststücken getaucht hat, um ihn dann hilflos fliegen zu lassen. Auf weitere Beispiele gehe ich jetzt nicht mehr ein, weil meine Redezeit leider schon zu Ende ist.
Ich möchte noch etwas Wichtiges sagen: Die Landwirtschaft bekennt sich zum Tierschutz.
In einem gemeinsamen Interview haben Frau Künast und Herr Sonnleitner dies nachdrücklich unterstrichen. Ich fordere heute Frau Künast auf, ihre Versprechen, die sie in diesem Interview am 22. Dezember 2001 gegeben hat, einzuhalten, die Anpassungen zur Umstellung zu einer artgerechten Tierhaltung wo es erforderlich ist, wenn nötig mit Umstellungsförderung, Investitionshilfen, adäquaten Kennzeichnungsvorschriften, Informationskampagnen und voller Rückendeckung in Brüssel zu unterstützen. Das fordern wir für unsere Landwirte ein.
Wir werden Ihren Anträgen zustimmen, verehrte Damen und Herren von der SPD und den GRÜNEN. Ich bitte Sie ebenso, unserem Antrag zuzustimmen. Die Unionsfraktion in Berlin signalisiert Zustimmung für die Entscheidung im Mai. Ich hoffe, heute war ein wichtiger Tag für den Tierschutz in Deutschland und wird es auch im Mai sein.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der in seiner Qualität einzigartige, abartige Terroranschlag, der am 11. September in den USA mit einer generalstabsmäßig geplanten Massentötung ablief, soll möglicherweise – dies sei am Rande erwähnt – mit biologischen oder chemischen Waffen seine Fortsetzung finden. Diese hemmungslose und menschenverachtende Bedrohung, von der alle Menschen der zivilisierten Welt betroffen sind, hat zu einer existenziellen Angst und Sorge bei den Menschen geführt. Die freie Welt muss auf diese Terroranschläge angemessen reagieren.
Hier geht es um eine Auseinandersetzung zwischen Barbarei und Rechtstaatlichkeit. Deswegen gibt es keinen Zweifel, dass wir entschieden handeln müssen. Professor Michael Stürmer hat diese Ereignisse als Zeitenwende und Geschichtsbruch bewertet. Er sagte am 26. September unter anderem:
Es ist in der Bundesrepublik in Vergessenheit geraten, dass der Staat nicht als Schenker unendlicher sozialer Wohltaten erfunden worden ist, sondern als Schützer von Leib und Leben. Wenn der Staat dieser elementaren Schutzfunktion nicht gerecht wird, dann verliert er seine Legitimationsgrundlage.
Verehrte Damen und Herren, die Bayerische Staatsregierung und die CSU-Landtagsfraktion haben mit dem Maßnahmenpaket vom 17. September 2001 auf diese Situation angemessen reagiert. Ich will dieses Maßnahmenpaket jetzt nicht im Einzelnen darstellen. Es umfasst die Verstärkung des Landesamts für Verfassungsschutz, die Verstärkung des BGS und der Bundeswehr, das Thema Visumserteilung sowie Änderungen im Ausländerrecht.
Mit dem Sicherheitskonzept vom 9. Oktober 2001 und auch mit der gemeinsamen Bundesratsinitiative der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen vom 16. Oktober wurden die notwendigen Vorschläge gemacht sowie Schritte und Maßnahmen eingeleitet, um dieser Bedrohung unserer Bürgerinnen und Bürger entgegenzuwirken. Dass solche Maßnahmen nur im inter
nationalen Verbund und – was unsere Republik anbelangt – gemeinsam möglich sind, leuchtet wohl jedem ein. Verehrte Damen und Herren, leider ist es so, dass nach dem Verblassen der Bilder von den Schuttbergen in New York von Teilen der SPD und von den GRÜNEN die ewig gestrige Haltung zum Vorschein kommt, wonach eine Gegnerschaft zwischen Sicherheit auf der einen Seite und Freiheit auf der anderen Seite bestehe.
Besonders erschreckende Äußerungen waren auf dem Parteitag der GRÜNEN in Augsburg zu vernehmen. Dort hat der Landesvorsitzende der GRÜNEN, Montag, von einer Orgie sicherheitspolitischer Vorschläge, die zum Teil verfassungs- und europarechtswidrig seien, gesprochen. Er meinte damit interessanterweise insbesondere die Vorschläge von Herrn Bundesinnenminister Schily, die dieser in den letzten Wochen vorgelegt hat und in die der Koalitionspartner die GRÜNEN gemeinsam mit den Mandatsträgern der SPD einstimmen sollte. Diese Haltung ist nicht neu. Noch vor wenigen Wochen und Monaten waren gravierende Äußerungen bis hin zur Forderung nach einer Halbierung der Bundeswehr, einer Verhinderung der Lauschangriffe, einer Abschaffung der Antiterrorgesetze und nach einer Auflösung des Verfassungsschutzes zu hören; die Beispiele könnte man beliebig weiterführen.
Wir haben nochmals einige wesentliche zentrale Maßnahmen und Rechtsänderungen in den Mittelpunkt gerückt. Es ist zu klären, ob die Bundesregierung, SPD und GRÜNE, gewillt und in der Lage sind, diese zentralen Anliegen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger tatsächlich in Recht und Gesetz zu formulieren. Zum Beispiel fordern wir, dass die Bundeswehr auch im Inneren unserer Republik eingesetzt und von den Ländern im Rahmen der Amtshilfe zugezogen werden kann, wenn etwa die Abwehr von biologischen und chemischen Waffen zur Diskussion steht und wenn es um den Schutz von militärischen Einrichtungen und US-Stützpunkten und deren Sicherung geht. Hierzu sagen große Teile der bayerischen SPD und die GRÜNEN Nein. Frau Tausendfreund formuliert, es gehe um eine strikte Trennung von Polizei und Bundeswehr; dies sei ein Verfassungsgebot. Sie ist deshalb für eine vehemente Ablehnung.
Ein weiteres Kapitel: Wir fordern, dass die Befugnisse des Verfassungsschutzes erweitert und beispielsweise auch Auskünfte von Banken und Fluggesellschaften gegeben werden, ferner eine Erweiterung des zu überprüfenden Personenkreises bei sicherheitsempfindlichen Stellen. Bundesinnenminister Schily hat diese Forderung der Union offenkundig in sein Paket II übernommen. Die SPD äußert sich dazu nicht dezidiert, lehnt aber die Forderungen Schilys insgesamt ab. Von den GRÜNEN hört man, das sei eine Wunschliste, in der die grüne Handschrift deutlich werden müsste. Verehrte Damen und Herren der GRÜNEN, Sie haben in anderen Bundesländern durch Personalabbau den Verfassungsschutz zum größten Teil handlungsunfähig gemacht. Die bayerischen GRÜNEN reden immer noch von der Abschaffung des Verfassungsschutzes.
Zur Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor Einbürgerungen oder vor der Erteilung dauerhafter Aufenthaltserlaubnisse: Auch hier hat Bundesinnenminister Schily
von der CSU und Innenminister Dr. Beckstein gelernt; manche müssen eben erst 70 Jahre alt werden, bis sie auf den Weg der Vernunft kommen. Aber immerhin sagt Herr Schily Ja und fügt noch viele Maßnahmen hinzu: langfristige Speicherung, Einschränkung des Abschiebeschutzes usw. Frau Nahles, die Sprecherin der Linken in der SPD, lehnt eine Verschärfung des Ausländerrechts ab. Herr Kollege Dr. Hahnzog sagt zur Abschiebung politisch Verfolgter auf der Basis des Verdachts, dass Verbrechen gegen den Frieden oder die Menschlichkeit begangen wurden. Er sieht hierin einen Verstoß gegen den Rechtsstaat. Die GRÜNEN haben am Parteitag erklärt, sie wollten weder Schill noch Schily.
Angesichts dieser Lage ist festzustellen, dass in Berlin die Bundesregierung bzw. die Koalition aufgrund der Haltung der SPD und ihres Koalitionspartners, der GRÜNEN, handlungsunfähig ist und offensichtlich die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung nicht durchsetzen kann.
Ein weiteres Beispiel: Sie klagen, der Datenschutz dürfe nicht eingeschränkt werden. Im „Handelsblatt“ hat Herr Goffart im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht geschrieben, dass in der Folge die Deutschen zum Weltmeister des Datenschutzes herangewachsen seien und eine Entwicklung eingeleitet hätten, die in der Selbstfesselung von Polizei und Geheimdiensten münde. Während sich nämlich die von einer misstrauischen Öffentlichkeit streng kontrollierten Behörden an die immer strengeren Datenschutzgesetze hielten, hätten kriminelle Organisationen dankbar die rasant fortschreitenden Möglichkeiten der modernen Technik genutzt. Die dann folgende interessante Frage kann man nur unterstreichen:
Ist unsere Freiheit nicht mittlerweile deshalb gefährdet, weil wir dem für unsere Sicherheit zuständigen Staat über Jahre hinweg aus übertriebenem Verdacht heraus ein adäquates Instrumentarium verweigert haben, um die hoch gerüsteten Feinde unserer offenen Gesellschaft in Schach zu halten.
An die Adresse der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gerichtet, darf ich seinen nächsten Satz unterstreichen, wonach die Kultur des Misstrauens gegenüber dem Staat seit dem 11. September überholt ist. Deswegen muss man an Sie appellieren, dass Sie Ihr Misstrauen gegenüber dem Staat endlich aufgeben und die notwendigen Maßnahmen mittragen, die unsere Bevölkerung vor weiterer Gewalt, Kriminalität und Terror schützen kann. Dass dies nicht neu ist, zeigt, dass die GRÜNEN bereits in der letzten Legislaturperiode im Deutschen Bundestag einen Antrag zur Auflösung des Bundesnachrichtendienstes eingebracht haben.
Wir fordern im Übrigen auch die Einführung einer bundesweiten Schleier-Fahndung. Bundesinnenminister Schily sagt dazu Ja. Er fordert eine Ausweitung der Grenzzone von 30 auf 50 Kilometer. Dagegen klagen in Bayern die GRÜNEN vor dem Verfassungsgerichtshof. Sie wollen damit den Sicherheitsorganen das wirk
samste Instrument zum Kampf gegen die Kriminellen und gegen potenzielle terroristische Organisationen aus der Hand schlagen.
Meine Damen und Herren, Ihre Philosophie lautet – ich habe es schon angedeutet –, Sicherheit steht im Widerspruch zur Freiheit. Sie sehen die Sicherheit im Gegensatz zur individuellen Freiheit, und deswegen haben Sie ein permanentes Misstrauen gegen den Rechtsstaat, insbesondere gegen seine Einrichtungen, die Polizei und den Verfassungsschutz. Verehrte Damen und Herren der SPD und der GRÜNEN, ich darf Ihnen deswegen sagen, dass der freiheitliche Rechtstaat nicht von denen gefährdet wird, die für mehr Sicherheit und für konsequenten Schutz der Bürger vor Kriminalität, Gewalt und Terror eintreten, sondern von denen, die wider besseres Wissen in Kenntnis der Bedrohungssituation wirkungsvolle Maßnahmen, Befugnisse, Strategien und Rechtsänderungen verweigern. Sie bringen mit Ihrer Haltung auf Bundesebene, aber auch hier im Bayerischen Landtag die Freiheit und die Sicherheit unserer Bürger in Gefahr.
Zur erkennungsdienstlichen Behandlung im Ausland vor Ausstellung der Visa sagt Schily Ja, die SPD sagt dazu Nein. Die SPD ist auch massiv gegen die Verschärfung des Ausländerrechts – ich will hier noch einmal Herrn Hahnzog erwähnen. Der niedersächsische Innenminister Bartling sagt Ja, die GRÜNEN warnen vor dem Missbrauch solcher Regelungen.
Auch den Fingerabdruck und weitere biometrische Identifizierungsmerkmale in Pässen oder Ausweisen hat Schily im zweiten Paket übernommen. Er sattelt sogar noch weitere Maßnahmen darauf. Die SPD ist dagegen. Grundrechte seien nicht ausreichend geschützt. Herr Hahnzog kritisiert Schilys Entwurf.
Wir befinden uns in einer ganz gravierenden neuen Art von Auseinandersetzungen, weil Bundesregierung und Bundesinnenminister sich nicht mehr der Attacken und des Widerstandes der Opposition erwehren müssen, sondern von der eigenen Partei und vom Koalitionspartner, den GRÜNEN, im Stich gelassen werden. So wie es heute aussieht, haben der Bundesinnenminister und die Bundesregierung nicht die Kraft und die Mehrheit, um die als notwendig erachteten Maßnahmen zum Schutz unserer Bevölkerung vor Terror und Gewalt durchzusetzen. Deswegen bittet und fordert die CSU-Landtagsfraktion die Bayerische Staatsregierung auf, nicht nachzulassen in den Anstrengungen und Bemühungen und trotz aller Widrigkeiten und Unfähigkeiten von der SPD in Berlin alles das zu tun, um möglichst die notwendigen Maßnahmen, die wir in unserem Antrag noch einmal auszugsweise aufgeführt haben, durchzusetzen, damit unsere Bevölkerung vor künftigen Terroranschlägen in bestmöglichem Umfang geschützt werden kann.
Herr Präsident, Hohes Haus, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie uns noch einmal auf das Thema „Innere Sicherheit“ und auf den Schutz der Bevölkerung vor Gewalt und Kriminalität zurückkommen. Natürlich ist für uns die Kriminalstatistik eine von mehreren wesentlichen Grundlagen zur Erörterung dieses Themas. Ich kann verstehen, dass dies einigen in diesem Hohen Hause nicht passt, zum Beispiel Ihnen, Frau Kollegin Tausendfreund, weil in anderen Bundesländern, in denen die Oppositionsparteien des Bayerischen Landtags Verantwortung tragen, die Kriminalitätsbelastung zweimal oder dreimal so hoch wie in Bayern ist. Dies zeigt, dass mit der bayerischen Politik auch in anderen Ländern bessere Ergebnisse erzielt werden könnten. Sie verfolgten schon einmal das Ziel, die Statistik zu modifizieren und zu manipulieren. Sie wollten nämlich aus der Statistik die ausländischen Tatverdächtigen herausstreichen, um die Diskussion für Sie etwas angenehmer zu gestalten. Diese Wege gehen wir natürlich nicht mit.
Frau Kollegin Tausendfreund, zu Beginn meiner Rede möchte ich die subtile Art zurückweisen, mit der Sie die Polizei in die Ecke drängen und diskriminieren. Sie haben gesagt, die Polizei in Bayern hätte Vorurteile gegen Ausländer. Bei der bayerischen Polizei bestehen solche Vorurteile nicht. Diese Vorurteile gibt es in Bayern
nicht mehr und nicht weniger als in allen anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Klar ist allerdings, dass die Bürgerschaft die Probleme, die sich bei diesem Thema auftun, zur Kenntnis nimmt und bewertet. Verehrte Damen und Herren, lassen Sie uns noch einmal einen Blick in den Haushalt werfen. Mit diesem Haushalt haben wir das Ziel erreicht, den Anteil des gehobenen Dienstes bei der Polizei auf über 50% zu heben. Vor rund zehn Jahren lag dieser Anteil noch bei 21%. Daran können Sie sehen, welche gewaltige Leistung hinter dieser Zahl steckt. Auch beim mittleren Dienst und beim höheren Dienst haben wir Hebungen zu verzeichnen. Wir gehen davon aus, dass die Hebungen im höheren Dienst, diese neuen Spitzenstellen, vorrangig den Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes zur Verfügung gestellt werden.
Herr Kollege Dr. Jung ist im Moment leider nicht da. Offenbar ist sein Interesse an dieser Debatte erlahmt, nachdem er seine Rede gehalten hat. Sie haben wiederholt das böse Wort vom „Altenheim Polizeiinspektion“ angeführt. Ich warte bereits seit Monaten und Jahren auf Vorschläge der SPD, wie sie die Altersstruktur in den bayerischen Polizeidienststellen gravierend ändern will. Selbstverständlich wird eine schrittweise Änderung erfolgen. Diese Änderung ist bereits eingeleitet. Sie müssen jedoch zur Kenntnis nehmen, dass Polizeibeamte erst mit 60 Jahren in den Ruhestand treten. Bis dahin müssen diese Beamten auch in den Inspektionen Dienst leisten. Wir werden bereits im März 2001 eine deutliche Mehrung des Personals der Bereitschaftspolizei in sieben Zügen bekommen. Mittelfristig werden wir darüber nachdenken müssen, ob wir, um die massiven Abgänge, die wir in Teilbereichen innerhalb von wenigen Jahren haben werden, kontinuierlich auffangen zu können, Ausbildungsstellen mit KW-Vermerk schaffen, um Lücken und Nachteile zu verhindern.
Ich möchte noch eine Anmerkung zum Tarifbereich machen. In Bayern gibt es ein Qualifizierungsprogramm. Ich selbst habe immer wieder die Qualifizierung des Personals gefordert, selbst dann, wenn noch keine Stellen verfügbar sind. Mit diesem Haushalt werden jedoch 102 Stellenhebungen im Tarifbereich möglich. Dies ist ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung. Ich bitte die Damen und Herren der Opposition, mitzuhelfen, dass belastende und verengende Tarifbeschränkungen auf Bundesebene korrigiert werden. Wir wären nicht abgeneigt, wenn Sie und die Tarifpartner mit uns über einen eigenen Tarif „Polizeiangestellte“ nachdenken würden.
Der Frauenpool ist für uns ein außerordentlich wichtiges Thema. Dieser Frauenpool ist nicht vorrangig für die Damen in der Polizei von Bedeutung, die längerfristig in den Erziehungsurlaub gehen. Für diese Damen erhalten wir nämlich Leerstellen. Von daher ist Ihre Aufrechnung, wie viele Frauen sich bereits im Erziehungsurlaub befinden und wie groß der Pool ist, nicht zielführend. Entscheidend ist, dass wir den Frauenpool Schritt für Schritt ausbauen, um kurzfristige Fehlzeiten auszugleichen und voll ausgebildetes Personal für nicht besetzte Stellen zur Verfügung zu haben.
Ein kleiner Hinweis: Auch in anderen Bundesländern gibt es einen Pool. Allerdings werden für diesen Pool keine zusätzlichen Stellen geschaffen, sondern er muss „aus eigenem Saft gefüllt werden“. Verehrte Damen und Herren, lassen Sie mich mit ein paar Worten auf die Sachausstattung eingehen. Wir treiben die Verkabelung der Polizeidienststellen mit 10 Millionen DM voran. Damit schaffen wir die Voraussetzung für die Anwendung der IuK-Technik. Außerdem stellen wir über 13 Millionen DM für die PC-Erstausstattung zur Verfügung. Der Hinweis auf die Laptops in Quebec ist geradezu absurd. Sie, Frau Tausendfreund, wollen der Erfassung einer unvorstellbaren Menge individueller Personaldaten, in diesen PCs zustimmen. Wenn wir das in Bayern oder Deutschland machen wollten, hätten wir von Ihnen eine Großdemonstration zu erwarten. Ich halte es deshalb für eine Zumutung, wenn Sie die Praxis in Kanada an diesem Rednerpult als beispielhaft darstellen. Wir brauchen in Bayern eine rasche Vollendung der Hardware-Ausstattung. Wir brauchen kompatible Software, damit die Dienststellen vor Ort entlastet und die Effizienz der Bearbeitung gesteigert wird.
Ein besonderes Anliegen ist mir die praktische Umsetzung vorhandener Programme. Dies ist gerade für die vorbildliche Software Schubwesen erforderlich. Das Programm „Schubwesen“ der Polizei muss auch in den Ausländerämtern, insbesondere in München sowie bei der Zentralstelle für Rückführungen bei der Regierung von Oberbayern, genutzt werden. Dies würde zu enormen Arbeitserleichterungen für das Personal und letztlich zu Personaleinsparungen führen.
Sie haben sich bemüßigt, die Schutzwestenproblematik noch einmal anzusprechen. Ich möchte deshalb noch etwas zur Klarstellung sagen: Der Ausgangspunkt für uns war der Beschluss der Innenministerkonferenz, dass eine neue Schutzweste, also neues Material für Schutzwesten, entwickelt werden sollte, um Schuss- und Stichverletzungen abzuwehren. Wir wissen jetzt, dass ein solches Material frühestens in drei bis vier Jahren verfügbar sein wird. So lange können wir nicht warten. Sie haben im Hinblick auf Ihren Antrag auf die Tränendrüse gedrückt. Herr Kollege Grabner und ich haben in den Ausschüssen darauf hingewiesen, dass wir Ihre Anträge aus dem vorher genannten sachlichen Grunde und nicht etwa aus Kostengründen ablehnen. Wir müssen überprüfen, welche Schutzwesten international verfügbar sind.
Schon damals haben wir betont, dass wir, wenn bessere Schutzwesten verfügbar sind, entscheiden werden, ob wir 80, 90 oder 100% zahlen werden. Wir haben das ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Insoweit dürfen wir dankbar anerkennen, dass 40 Millionen DM zur vollen Bezahlung der neuen Schutzwesten mit wesentlich höherem Tragekomfort zur Verfügung stehen. Die momentan neueste Überprüfung einer Weste zeigt, dass 30% Gewicht eingespart wird und die Weste einen wesentlich besseren Tragekomfort hat. Wieder einmal sind wir Vorreiter. Ich glaube, dass das für unsere Beamtinnen und Beamten von ganz großer Bedeutung ist.
Verehrte Damen und Herren, ich komme zur Rechtspolitik. Ich habe nicht den Eindruck, dass es Ihre große
Sorge ist, dass sich die Polizei wegen der Schleierfahndung in Rechtsunsicherheit befinden könnte. Vielmehr ist Ihre Sorge, dass mit der Schleierfahndung ein zu großer Erfolg erzielt wird. Ich hoffe sehr, dass ihre Klage erfolglos bleiben wird, weil wir die Schleierfahndung auf keinen Fall abgeben wollen. Bei der Rechtspolitik gehören Sie zu den Neinsagern, egal ob es um die Erleichterung bei der DNA-Analyse geht, ob es um die Vorfeldermittlungen des LfV im OK-Bereich geht, um die VideoÜberwachung oder was auch immer. Was Sie gut können und heute wieder getan haben, ist Kritik an der Polizei zu üben, die Auswirkungen der Vorgänge in München völlig falsch darzustellen, hochzustilisieren und damit die Polizei teilweise mit haltlosen Vorwürfen zu überziehen und sie zu verunglimpfen. Zu Ihrem Hinweis auf die Untersuchungen in München, Herr Dr. Jung: Die Befragungsergebnisse zeigen, dass die Beamten und Beamtinnen, je jünger sie bei der Ausbildung waren, desto positiver zur Situation im Großraum München stehen. Es besagt auch, dass die Zufriedenheit mit dem Betriebsklima im Polizeipräsidium München sehr gut ist. Auch der politische Rückhalt wurde als gegeben bewertet, wobei die Befragten die Verhaltensweise der Opposition nicht übersehen.
Verehrte Damen und Herren, ein wesentliches Thema ist die Extremismusbekämpfung. Beim Gott sei Dank nahenden NPD-Verbot wäre Bundesinnenminister Schily ohne Minister Dr. Beckstein geradezu hilflos und handlungsunfähig.
Es ist dem Innenminister Beckstein und seiner Unnachgiebigkeit auf der einen Seite und der erfolgreichen Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz und der anderen Sicherheitsbehörden in Bayern auf der anderen Seite zu verdanken, dass ausreichend Material für die Begründung des NPD-Verbots auf Bundesebene vorgelegt werden konnte.
Das können Sie nicht wegdiskutieren. Sie sind diejenigen, die das LfV immer wieder attackieren, das Personal reduzieren oder das LfV – wie die GRÜNEN – ganz abschaffen wollen. Andererseits beklagen Sie, dass der Extremismus nicht ausreichend bekämpft werden könne. In anderen Bundesländern haben Sie den Verfassungsschutz teilweise bis zur Handlungsunfähigkeit abgebaut. In Bayern handelt der Verfassungsschutz in ganz hervorragender Weise. Politisch wichtig ist – das wurde von Ihnen heute wieder nicht gesagt oder angedeutet –, dass wir die Bekämpfung des Extremismus aus allen politischen Richtungen gleichermaßen wollen – egal, ob von rechts oder von links. Wir wollen Aufklärung, Materialsammlung und entsprechende Strafverfahren oder Verbote. Meine Damen und Herren, keine andere Institution als der Verfassungsschutz kann diese wichtige Aufgabe gleichwertig erfüllen. Deswegen ist das Landesamt für den Verfassungsschutz ein wichtiger Bestandteil unseres hervorragenden Netzwerkes für Sicherheit. In dieses Sicherheitsnetzwerk gehören neben der Polizei und dem Verfassungsschutz die Sicherheitsbehörden, Sicherheitsbeiräte, Jugendbe
amte, Seniorenbeauftragte, Fanprojekte und vieles mehr und natürlich unsere gesamte Bürgerschaft. Die Bürgerschaft verlangt und erwartet hohe Präsenz der Polizei. Diese ist in Bayern gegeben. Es entspricht nicht der Wahrheit, Herr Kollege Dr. Jung, dass die Dienststellen vor Ort ausgezehrt werden, wie Sie es nennen. Vielmehr ist es eindeutig so, dass die Beamtinnen und Beamten, die in Spezialeinheiten, Fahndungsgruppierungen bei den ZEG und so weiter aus fachlicher Sicht zusammengefügt werden, ihren Dienst in dem jeweiligen Inspektionsbereich leisten. Sie erhöhen damit die Präsenz und Wirksamkeit der Polizei im ursprünglichen Zuständigkeitsbereich. Insoweit halte ich Ihre permanente Kritik an diesen Organisationsstrukturen für nicht nur verfehlt, sondern auch in der Summe gegenüber der Bevölkerung und der Polizei für extrem schädlich.
In Bayern steht die Prävention im Mittelpunkt. Ich erinnere an die Tagung im Landtag zu den Präventionskonzepten. Wir stehen zur Schaffung der Sicherheitswacht, weil dort ein hohes Bürgerengagement als Teil unserer Strategie gegen die Wegschaumentalität auf den Weg gebracht wurde. Sie wollen die Mittel für die Sicherheitswacht streichen bzw. umschichten. Damit sind Sie nicht die Bewahrer der Sicherheit für unsere Bürger, als die Sie sich darstellen wollen.
Lassen Sie mich abschließend noch eines sagen: Immer wieder versuchen Sie das, was sicherheitspolitisch in Bayern geschieht, zu relativieren oder schlecht zu machen und sich selbst als Retter der inneren Sicherheit darzustellen. Dazu ist zu sagen: Weder die Bürger, noch die Polizei, noch wir haben Entwicklungen, Vorgänge und Zeiten vergessen, die beispielsweise mit den Begriffen „Chaostage in Hannover“, „Hamburger Hafenstraße“, „Mobilisierung bei den Castor-Transporten“,
„Agitation beim Weltwirtschaftsgipfel“ deklariert werden. Und wir übersehen auch nicht – das passt Ihnen nicht – die früheren Rollen eines Herrn Schily, eines Herrn Fischer und eines Herrn Cohn-Bendit und vielen anderen mehr. Das alles gehört zur Gesamtbetrachtung Ihrer Sicherheitspolitik. Daraus wollen Sie sich gerne befreien. Das lassen wir nicht zu, weil wir diese Verhaltensmuster nach wie vor sehen und uns sehr wohl an vergangene Tage erinnern.
Bei uns gilt: Wir dulden keine rechtsfreien Räume. Bei uns und mit uns wird das Recht an nationale und internationale Strategien der Kriminellen und ihrer Kartelle angepasst. Wir haben leistungsfähige und motivierte Polizeibeamtinnen und -beamte, und für uns gilt die konsequente Durchsetzung des Rechts mit einer umfassenden – –
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Dr. Jung?
Nein, ich möchte sie nicht gestatten. Nicht, weil ich der Diskussion entgehen möchte, sondern weil meine Zeit leider zu Ende geht.
Mit der massiven politischen Unterstützung seitens der CSU-Landtagsfraktion und sicherlich auch der Staatsregierung und der CSU insgesamt. Wir verwahren uns dagegen, dass an der Polizei in Bayern immer wieder unsachlich Kritik geübt wird, und dass noch nicht vollendete Maßnahmen, die wir ohnehin schrittweise verbessern und optimieren, negativ hochstilisiert und daraus scheinbare Sicherheitsmängel abgeleitet werden, die nicht der Realität entsprechen. Es gibt keinen Zweifel, man sieht es in der Bundesrepublik und auch im Ausland: Bayern ist und bleibt der Marktführer für die innere Sicherheit und damit Garant des Schutzes unserer Bürger vor Kriminalität und Gewalt.
Der Haushalt 03 A für die Jahre 2001 und 2002, der Ihnen heute vorliegt, schafft weiterhin die Voraussetzungen, auf dem eingeschlagenen erfolgreichen Weg weiterzugehen. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Volkmann. Bitte.
Herr Kollege, würden Sie aus Ihrer Sicht erläutern, ob Sie nicht auch der Überzeugung sind, dass ein Pferdezentrum dieser Art, wie Sie es in München-Riem eigentlich erhalten wollen, nur dann bestehen kann, wenn Zucht und Sport beieinander sind und entsprechende Synergieeffekte für diejenigen, die Pferdezucht und -sport in Bayern zur Blüte bringen wollen, wirksam werden können?
Frau Kollegin! Da Sie Argumente, die 20 Jahre zurückliegen, in den Mittelpunkt rücken, wäre es dann nicht eine kluge Maßnahme, wenn Sie sich einmal bei den Polizeibehörden und den Polizeipraktikern danach erkundigen würden, in wie vielen Fällen die Täter selbstverständlich ermittelt werden, aber wegen der heute leider unzureichenden rechtlichen Voraussetzungen nicht einer Bestrafung zugeführt werden können?