Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Eingaben und Beschwerden als federführendem Ausschuss zu über
zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (Drucksache 14/7329)
Der Gesetzentwurf wird von Seiten der Staatsregierung nicht begründet. Auch Aussprache soll keine stattfinden. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht auch damit Einverständnis? – Dies ist der Fall. Dann ist dies so beschlossen.
zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes und anderer Vorschriften des Landesgesundheitsrechts (Drucksache 14/7330)
Im Hinblick darauf, dass sich niemand zur Aussprache gemeldet hat, hat sich die Staatsregierung bereit erklärt, auf die Begründung zu verzichten. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Dies ist der Fall. Dann ist dies so beschlossen.
Der Gesetzentwurf wird von Seiten der Staatsregierung begründet. – Dann eröffne ich die Aussprache. Frau Kollegin Narnhammer hat sich zu Wort gemeldet.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass uns der schriftliche Entwurf der Staatsregierung vorliegt, sonst hätten wir wahrscheinlich Probleme, ihn zu verstehen. Mit dem Scheitern des Eilantrags der Staatsregierung gegen die Eintragung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft ist die Bayerische Staatsregierung vor dem Bundesver
fassungsgericht wieder einmal auf die Nase gefallen. Dies war vorhersehbar. Aber getreu dem CSU-Motto: Was ich nicht will, darf nicht sein, ist die Staatsregierung wieder einmal vor Gericht gezogen. Sie hat damit wieder unnötig Steuergelder verschwendet.
Es hat für die CSU nicht geklappt, sich gerichtlich alte Denkstrukturen und Vorurteile bestätigen zu lassen. Nun lässt sich wohl eine Regelung nicht mehr länger aufschieben. Deshalb liegt uns der Gesetzentwurf der Staatsregierung vor. Damit will die bayerische Mehrheitspartei wieder einmal einen bayerischen Sonderweg beschreiten. Für uns ist es allerdings nicht nachvollziehbar, dass eine homosexuelle Partnerschaft nicht auf einem Standesamt eingetragen werden soll, sondern dass stattdessen die Notare bemüht werden müssen. Dabei muss man wissen – wie in der Begründung zum Gesetzentwurf steht –, dass es die Notare sowieso an die Standesämter melden müssen. Warum geht man dann nicht gleich auf die Standesämtern?
Die Regelung ist nicht einsehbar, zumal der Justizminister immer tönt, die Eheschließung und die Eintragung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft kosteten gleich viel. Das ist nämlich nicht so; denn nach meinen Recherchen kostet am Standesamt eine Eheschließung 65 DM, die Eintragung und Beurkundung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft beim Notar 196 DM, also fast dreimal so viel. Die Aussage des Justizministers, die Paare sollten sich ihre Partnerschaft etwas kosten lassen, ist ein weiterer Beweis für die Diskriminierung von Homosexuellen.
Der Schutz von Ehe und Familie ist auch uns sehr wichtig. Er hängt aber mit Sicherheit nicht von eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften ab. Durch die partielle Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften wird keinem Ehepaar und keiner Familie ein irgendwie gearteter Nachteil zugefügt. Zur Stärkung von Ehe und Familie braucht es andere Maßnahmen als das Verhindern des Lebenspartnerschaftsgesetzes.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf hat einen entscheidenden Haken. Ich muss mich schon fragen, ob die im Gesetzentwurf vorgesehene Notarslösung bewusst gemacht wurde, um das Ausführungsgesetz weiter zu verzögern, das leider beim ersten Mal nicht geklappt hat; denn es stellt sich verfassungsrechtlich die entscheidende kompetenzrechtliche Frage, ob ein Land die Aufgaben der Notare regeln darf oder ob nicht im Gegenteil diese Fragen abschließend in der Bundesnotarordnung geregelt sind.
Die Aufgabenübertragung auf die Notare wäre nämlich eine berufsrechtliche Regelung. Und, meine Damen und Herren von der CSU, Sie können sich darauf verlassen,
Kolleginnen und Kollegen von der CSU, ich rufe Sie auf: Machen Sie Schluss mit der Diskriminierung von Minderheiten. Stimmen Sie gegen den Gesetzentwurf der Staatsregierung und für unsere Standesamtslösung.
Herr Präsident! Hohes Haus! Wir debattieren jetzt über das Ausführungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz. Wir müssen darüber debattieren, weil auf Bundesebene eine Regelung angegangen wurde, bei der man festgestellt hat, dass man sie nicht umsetzen kann, weshalb das Gesetz dann willkürlich auseinander gerissen wurde.
Ausgangspunkt war, dass die rot-grüne Koalition ein Lebenspartnerschaftsgesetz schaffen wollte, wobei der Abschluss der Lebenspartnerschaft vor den Standesämtern erfolgen sollte. Dann hat sie festgestellt, dass sie dazu die Zustimmung des Bundesrates braucht, die sie voraussichtlich nicht bekommen würde. Daraufhin wurde das Gesetz willkürlich auseinander gerissen, indem man vorn hineingeschrieben hat, dass eine von den Ländern zu bestimmende Behörde zuständig ist. Im Ergänzungsgesetz hat man dann auf das Standesamt verwiesen. Das hat man allerdings so schlampig gemacht, dass man vergessen hat, oben jedes Mal das Wort „Standesamt“ herauszustreichen. Daher musste man nachträglich korrigieren. Der Bundestagspräsident musste im Einvernehmen mit dem Bundespräsidenten erklären, dass es sich um ein redaktionelles Versehen gehandelt habe. So schlampig hat man damals gearbeitet.
Den ersten Teil hat man durch den Bundesrat gebracht, weil es sich dabei nur um ein Einspruchsgesetz handelte. Der zweite Teil liegt im Vermittlungsausschuss und geht dort nicht weiter, was bedeutet, dass jetzt die Länder die Regelung über die zuständige Behörde und ihr Verfahren zu treffen haben.
Wir haben uns bei unserem Regelungsvorschlag überlegt, welche Behörde dafür am besten zuständig sein könnte. Diesbezüglich gibt es eine ganz einfache Überlegung: Es geht hier um ganz gewichtige vermögensrechtliche, erbrechtliche Fragen. Wer sich auf so etwas einlässt, muss wissen, dass er damit auch vermögensrechtliche Entscheidungen trifft. Welche Stelle kann diese beurkunden? Natürlich ist das der Notar. Vor dem Notar können Sie die Erbrechtsfragen regeln, Sie können dort eine Personengesellschaft gründen. Deshalb ist er auch das richtige Organ zur Beurkundung von Lebenspartnerschaften. Und wenn Sie behaupten, dass das eine Diskriminierung sei, dann setzen Sie sich einmal mit Kollegen Gantzer auseinander. Ich halte den Kollegen Gantzer wie auch alle anderen Notare für ehrenwerte, hervorragende Juristen und ich glaube
Jetzt wird der Vorwurf erhoben, das Gesetz sei zu spät umgesetzt worden. Warum haben wir es nicht früher umgesetzt? Weil wir dieses Gesetz für verfassungswidrig halten. Zusammen mit Sachsen haben wir einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, um zu verhindern, dass das Gesetz zum 1. August 2001 in Kraft tritt. Dass unsere Meinung nicht ganz so abwegig war, zeigt sich daran, dass es beim Bundesverfassungsgericht nur eine ganz knappe Entscheidung von 5 : 3 dafür gegeben hat, das Gesetz nicht anzuhalten.
Selbstverständlich. Aber so falsch kann unsere Meinung nicht sein. Aber wenn Sie sagen „Mehrheit ist Mehrheit“, dann schauen Sie einmal hier hinein. Hier gibt es auch Mehrheiten und diese stützen sich bei ihren Beschlüssen sogar auf das Votum der Bürger und nicht auf eine zufällige Zusammensetzung des Senats.
Wenn wir ein Gesetz für nicht durchführbar halten, dann können wir auch kein Durchführungsgesetz machen. Wir haben dieses Durchführungsgesetz erst erarbeitet, als das Bundesverfassungsgericht unseren Antrag abgelehnt hatte. Wir sind weiterhin der Meinung, dass das Bundesgesetz verfassungswidrig ist, aber wir sind zur Ausführung verpflichtet und darum legen wir dieses Gesetz vor.
Was sieht die Regelung vor? Das eine ist, dass die Notare zuständig sind. Das Zweite ist die Festlegung, dass die in Bayern geschlossenen Lebenspartnerschaften in einem von der Landesnotarkammer geführten Lebenspartnerschaftsbuch registriert werden. Dagegen werden Sie nichts haben, wenn das schon bei den Notaren ist.
Das Dritte sind die Gebühren. Bei den Gebühren mussten wir einen Mittelweg finden. Für die Tätigkeit eines Notars sind 100 Euro mit Sicherheit viel zu wenig. Es ist richtig, dass bei den Standesämtern die Gebühren niedriger sind, wobei allerdings zu den normalen Gebühren noch einiges hinzukommt. Aber wir wissen natürlich auch, dass die Gebühren bei den Standesämtern nicht kostendeckend sind. Darum halten wir unsere Regelung für einen vernünftigen Kompromiss. Und ich sage es noch einmal ganz deutlich: Wem die Verbindung 100 Euro, also knapp 200 DM, nicht wert ist, der soll es wirklich lassen. Wenn man eine feierliche Zeremonie mit allem Drum und Dran will, wird das doch wohl nicht an den 100 Euro hängen.
Wir haben innerhalb kürzester Zeit reagiert und den Gesetzentwurf zum 1. August eingebracht. Ich sage Ihnen deutlich: Wenn es Ihnen so dringlich gewesen wäre, hätten Sie die Möglichkeit gehabt, eine Sondersitzung des Landtags zu beantragen. Anfang August hätte die Erste Lesung des Gesetzes im Landtag stattfinden
können und dann hätten wir das Gesetz schon im August beschließen können. Ihnen waren aber Ihre Ferien wichtiger als dieser wichtige Punkt.
Jetzt, nachdem Ihre Ferien herum sind, kommen Sie und machen große Sprüche. Wenn Sie nicht bereit sind, Ihren Urlaub, Ihre Ferien zu unterbrechen, um dieses wichtige Anliegen zu beraten, dann wird es damit nicht so weit her sein.