Das Recht, von der Verwaltung Informationen abrufen zu können, gehört nach unserer Auffassung zu den rechtsstaatlichen Grundsätzen. Es geht dabei aber nicht nur darum, Informationen abzufragen, die den privaten Bereich betreffen. Es geht auch darum, dass wir auf diesem Weg die ehrenamtliche Betätigung fördern und stärken können. So kann ich mich an Fälle aus Zeiten von Tschernobyl erinnern, in denen besorgte Mütter einfach wissen wollten, wie stark die Kinderspielplätze verseucht seien. Diese Daten hat man ihnen lange Zeit nicht gegeben, bis sich doch einmal die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass eine offene Informationspolitik für mündige Bürgerinnen und Bürger sinnvoller wäre. Lange Zeit aber wurden den Müttern diese Informationen verwehrt. Ich denke auch an Zahlen für die Kindergartenplanung, die man in der Kommune oft für ehrenamtliche Tätigkeiten braucht. Ich denke auch an Daten aus der Verkehrsüberwachung. Ich weiß, dass man diese Zahlen Bürgerinitiativen, welche im Verkehrsbereich zugange sind, gerne verweigert, weil man nur befürchtet, die Initiativen würden etwas verhindern.
Oft wird darauf verwiesen, dass schon die Gemeinderäte Möglichkeiten hätten, um an solche Informationen zu kommen. Als grünes Gemeinderats- oder Stadtratsmitglied – vielleicht geht es in einigen Gemeinden auch der SPD oder in manchen Gemeinden wie zum Beispiel München glücklicherweise auch der CSU ähnlich –
haben Sie es schon ein bisschen schwerer, an Informationen heranzukommen. Wir sollten doch gleiche Rechte für alle schaffen und nicht nur die Gemeinderäte in den Vordergrund stellen, um den Bürgern die Möglichkeiten, welche die Gemeinderäte haben, zu verwehren.
In einer lebendigen Gemeinde brauchen wir eine aktive Bürgerbeteiligung. Dazu gehört es auch, dass wir den Menschen Informationen geben.
Großes Kopfzerbrechen bereitet Ihnen, meine Herren und Damen von der CSU, wohl die Tatsache – anders kann ich mir Ihre ablehnende Haltung nicht erklären –, dass auch die Journalisten von einem solchen Informationszugangsrecht profitieren würden, denn dadurch würde ihnen die Recherche erleichtert. Gerade das möchte man ja häufig nicht. Ich kann Ihnen aber sagen, dass es in den Ländern, wo ein Informationszugang bereits möglich ist, keine Probleme gibt. Die Demokratie hat dort keinen Schaden genommen.
Mit unserem Gesetzentwurf geht es uns auch nicht darum, reine Neugierden zu befriedigen. Es geht uns nicht darum, dass der Nachbar erfahren darf, wie viel die Nachbarin eventuell an Sozialhilfe bekommt. Es geht uns auch nicht darum, dass der Ehemann etwas über den Liebhaber der Frau in die Hand bekommt, dass er also beispielsweise erfährt, ob der Liebhaber gegen Ordnungsrecht verstoßen hat, denn dann könnte er ihn schön anschwärzen. Wir wollen staatliches Handeln kontrollieren und diese Kontrolle verbessern. Wir wollen einfach, dass der Informationsanspruch, der sich aus unserem Gesetz ergeben würde, zur demokratischen Meinungs- und Willensbildung beiträgt.
Das Bedürfnis nach Information steht natürlich in einem Spannungsverhältnis zum Datenschutz und zu einer funktionierenden Verwaltung. Wir haben deshalb in unseren Gesetzentwurf eine Reihe von Sicherungen eingebaut und wir haben – wenn auch zugegebenermaßen nicht alle, so doch weitgehend – Anregungen des Datenschutzbeauftragten aufgenommen. So dürfen zum Beispiel Daten nicht herausgegeben werden, wenn die Information rein privaten Interessen dient oder rein private Neugierde befriedigen soll, andererseits aber das Geheimhaltungsinteresse überwiegt. Der behördliche Entscheidungsprozess muss selbstverständlich geschützt werden. Ebenso muss der Willenbildungsprozess der Behörden beim Erlass von Verwaltungsakten geschützt bleiben. Geheimhaltungspflichten müssen gerade auch bei ordnungsrechtlichen Verfahren gewahrt bleiben. Selbstverständlich – es ist eigentlich schon unnötig, das zu erwähnen – muss auch verhindert werden, dass dem Wohl des Bundes oder des Landes schwerwiegende Nachteile entstehen.
Natürlich erleben wir es immer wieder, dass sich Behörden sehr schnell auf einen der genannten Punkte, wie zum Beispiel die Geheimhaltungspflicht, berufen, um sich Arbeit zu ersparen. Wir kennen diese pauschalierten Absagen. In diesen Fällen wollen wir aber, dass die Ablehnung schriftlich begründet wird. In diesem Zusammenhang kommt auch dem bayerischen Datenschutzbeauftragten eine sehr wichtige Rolle zu, denn er soll die Rolle eines Landesbeauftragten für die Informationsfrei
heit übernehmen. In dieser Form soll er eine Art Schlichtungsstelle sein, welche überprüft, ob die Ablehnung in Ordnung ist, wenn jemand dagegen Widerspruch einlegt.
Die Kosten sind im Kostengesetz zu regeln. Hierfür muss noch eine eigene Bestimmung geschaffen werden. Sie sehen daran aber, dass wir die Informationen nicht kostenlos haben wollen. Selbstverständlich sollen die Bürgerinnen und Bürger für diese Dienstleistung auch bezahlen.
Meine Herren und Damen, diese eingebauten Sicherungen verhindern, dass sich die Verwaltung trotz der Rechte der Bürgerinnen und Bürger als Fußabstreifer fühlen muss. Wir haben die Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Bundesländern nach ihren Erfahrungen befragt. Wir können Ihnen versichern, dass der große Run auf Informationen durch die Verwaltung nicht erfolgt ist. Jedenfalls wurden die Verwaltungen nicht lahmgelegt.
Sollte das Gesetz umgesetzt werden, würde die Verwaltung in Zukunft eine große Verantwortung übernehmen. Sie kann sich nicht mehr so leicht hinter Akten verstecken und verschanzen, sondern sie muss unter Umständen eine Entscheidung schon einmal begründen und offen vertreten. Ich bin überzeugt davon, dass die Verwaltung im Rahmen einer Verwaltungsreform bereits selbst die Einsicht hat, dass sie ein Mehr an Dienstleistungen erbringen muss und ein Weniger an Obrigkeitsstaat gefordert ist. Ich glaube, dass insofern die Verwaltungsmitarbeiter sehr viel weiter sind.
Ich stelle fest, dass in allen Staaten, in denen ein Informationszugangsgesetz Wirklichkeit ist, die Demokratie nicht beschädigt worden ist. Ich habe die Staaten vorhin aufgezählt, es sind alleine in Europa mindestens 14. Im Gegenteil, in diesen Staaten funktioniert die Demokratie sehr gut, und die Beteiligungsrechte sind sehr gut angenommen worden. Sie stellen eher eine Unterstützung für die Politik dar.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Bevor ich den nächsten Redner aufrufe – einen kleinen Moment, Herr Professor Gantzer – möchte ich sagen, dass die Fraktionen der SPD und der CSU namentliche Abstimmung über die Gesetzentwürfe beantragt haben. Es ist jetzt 16.40 Uhr. Frühestens um 17.00 Uhr stimmen wir namentlich ab.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was wollen wir, die SPD und die GRÜNEN, mit unseren jeweiligen Gesetzentwürfen? Wir wollen, dass sich der Bürger über die staatliche Verwaltung informieren kann. Es gilt der Grundsatz, nur wer gut informiert ist, ist in der Lage, sich eine fundierte Meinung zu bilden. Information ist also die Grundvoraussetzung für die Bürgerinnen und Bürger, um mitreden und sich an politischen Willensbildungsprozessen beteiligen zu kön
nen. Die Quintessenz daraus: Die Information ist die Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie mit freien, gleichen und gut informierten Bürgern.
Wie ist die Situation im Augenblick weltweit? Dazu hat meine Vorrednerin etwas ausgeführt. Wenn man ihre Ausführungen zusammenfasst, wird deutlich, dass wir nicht etwas fordern, was ideologischen Zielsetzungen entsprungen ist. Nein, wir fordern etwas, was auf dieser Erde zum Teil schon eine jahrhundertlange Übung darstellt.
Nehmen wir die europäischen Länder Schweden, Dänemark, Finnland, Frankreich, Norwegen, Irland, Italien und Ungarn. Diese Länder sind schon seit vielen Jahrzehnten demokratische Länder. In Schweden gibt es ein Informationsfreiheitsgesetz seit über 200 Jahren. Daher verstehe ich die Ablehnung durch die CSU nicht. Betrachten wir die internationale Ebene: Australien, Kanada, Neuseeland, Südafrika und die USA sind Länder, die uns nahe stehen, von denen man nicht sagen kann, dass es Länder seien, deren Staatsform wir nicht anerkennen könnten oder die nicht demokratisch seien. Die Vereinigten Staaten sind ein Land, das für uns eine Führungsrolle hat. Die USA haben dieses Gesetz schon seit 1966. Auf Bundesebene haben es inzwischen die drei Länder Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein, der Bund selber bereitet im Augenblick ein Gesetz zur Freiheit des Zugangs zu Informationen beim Bund vor. Wir wollen mit unseren Gesetzentwürfen ein solches Gesetz für den Freistaat Bayern.
Sogar die Europäische Union hat dieses Informationsfreiheitsgesetz schon. Aufgrund des Artikels 255 EGV gibt es ein allgemeines Zugangsrecht auf europäischer Ebene zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission. Angesichts dieser Sachlage kommen mir die Argumente der von mir aus gesehen rechten Seite des Landtags sehr dünn vor. Es ist doch ein starkes Argument zu sagen: Wenn alle diese demokratischen Länder ein solches Gesetz haben, warum haben wir es nicht?
Von Seiten der CSU wird immer wieder auf den Artikel 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes verwiesen. Wie Sie aber auch wissen, ist dort nur von Beteiligten an Verwaltungsverfahren die Rede, die ein Einsichtsrecht haben sollen, nicht aber vom normalen Bürger. Vergessen wird dabei von Ihrer Seite – das möchte ich auch noch erwähnen –, dass wir schon Bundesgesetze haben, die sich in Bayern auswirken und die ein Einsichtsrecht vorsehen. Es handelt sich um das Handelsregister, das Vereinsregister und das Genossenschaftsregister. In diese Register kann man uneingeschränkt Einsicht nehmen. Wenn mich beispielsweise die König GmbH interessiert, dann kann ich im Handelsregister nachschauen, wann diese gegründet wurde, wer die Gesellschafter und die Geschäftsführer sind und was im Gesellschaftsvertrag steht. Alle diese Informationen müssen dem interessierten Bürger gegeben werden.
Auch beim Grundbuch existiert ein Einsichtsrecht, wenngleich es auch auf denjenigen beschränkt ist, der ein berechtigtes Interesse hat. Aber auch dieses wird sehr weit ausgelegt. Wenn jemand angibt, er wolle vielleicht
ein Grundstück kaufen und sich deshalb für die rechtliche Lage interessiere, dann wird ihm im Zweifelsfall ein Einsichtsrecht gewährt.
Es wird oft entgegengehalten, ein Einsichtsrecht führe zu einer Verwaltungsmehrung. Deshalb haben wir in beiden Gesetzentwürfen die Regelung, dass Verwaltungsgebühren erhoben werden können. Beim Handelsregister ist das eine gute Einnahmequelle. Wer dort Einsicht nehmen will, muss Gebühren zahlen, wer Abschriften haben will, muss ebenfalls dafür bezahlen. Das ist kein Zuschussgeschäft für den Staat. Dieses Argument dürfen Sie auf jeden Fall nicht gebrauchen, weil es ein materielles Argument ist, welches bei den Zielsetzungen, die wir haben, keine Rolle spielen darf.
Welche Ziele verfolgen wir mit dem Informationsfreiheitsgesetz? Erstens. Wir wollen eine Transparenz der Entscheidungsfindung. Wir wollen, dass auch der Normalbürger verfolgen kann, weshalb eine Behörde eine bestimmte Entscheidung gefällt hat. Es kann mich als Nachbar eines Bauvorhabens durchaus interessieren, weshalb eine Behörde von einer Baulinie abgewichen ist. So kann es sein, dass alle Bürger eine Baulinie haben einhalten müssen, der Nachbar aber nicht. Dann ist es durchaus interessant, durch Einsicht in die Akten festzustellen, weshalb das geschehen ist. Damit kann der Bürger kontrollieren, von welchen Erwägungen die Behörde ausgegangen ist. Das gehört sich auch so. Wenn die Behörde eine Entscheidung trifft, muss sie davon ausgehen, dass diese nicht nur zugunsten oder zulasten des betroffenen Bauwerbers geht, sondern sie muss damit rechnen, dass der freie Bürger ein freies Informationsrecht bezüglich Entscheidungen hat, die ihn mittelbar oder unmittelbar betreffen. Ich meine, dass es eine der ersten Forderungen eines demokratischen Staates sein muss, dass Bürger ein Kontrollrecht gegenüber Verwaltungsentscheidungen haben dürfen.
Zweitens. Das führt zu mehr Vertrauen in die Verwaltung. Wenn der Bürger die Möglichkeit hat, Entscheidungen zu kontrollieren und sich über die Entscheidungsprozesse und die Entscheidung selbst zu informieren, dann führt das zu mehr Vertrauen des Bürgers in die Behörde.
Drittens. Die Kontrolle ist auch eine Präventionsmaßnahme gegen Korruption. Das häufigste Problem bei der Bekämpfung der Korruption besteht in der fehlenden Kontrolle. Wir hätten mit der Möglichkeit der Akteneinsicht durch den Bürger ein gutes Mittel festzustellen, ob bei der Erteilung von Genehmigungen Einfluss genommen worden ist oder zumindest der Verdacht besteht, dass Einfluss genommen worden sein könnte. Wir wissen aus Erfahrung, dass bei Bauverstößen, die vor allem bei Neubauten oder Anbauten vorkommen, nicht das Landratsamt der beste Kontrolleur ist, sondern der Nachbar. Der Nachbar stellt mit Abstand die effektivste Baukontrolle dar. Die meisten Mitteilungen an Behörden über nicht korrekte Maßnahmen erfolgen durch die Nachbarn.
Viertens. Wir erreichen mit dem Informationsfreiheitsgesetz auch eine Integration des Bürgers. Das Schlagwort der Integration spielt im Augenblick eine große Rolle bei
der Debatte über die Zuwanderungsgesetze. Wir sollten jedoch auch an unsere eigenen Bürger denken. Auch diese sollten mehr in unser demokratisches Gemeinwesen integriert werden. Es reicht nicht aus, periodisch einen Stimmzettel abzugeben, um das Gefühl zu bekommen, in einem demokratischen Rechtsstaat zu leben. Der Bürger soll vielmehr mit dem Kontrollrecht die Möglichkeit erhalten, sich in seinen eigenen Staat zu integrieren.
Fünftens. Wir wollen nicht nur einen gläsernen Bürger, sondern wir wollen auch den Staat und seine Verwaltung gläserner machen. Das ist die andere Seite der Medaille. Ich erinnere daran, dass der Landtag vor der Sommerpause mit der Mehrheit der CSU das Videoüberwachungsgesetz verabschiedet haben, welches die Videoüberwachung auf fast allen Plätzen in Bayern ermöglicht. Wir haben uns nicht grundsätzlich dagegen ausgesprochen, wir sind aber der Meinung, dass wir angesichts weiterer Maßnahmen, die wir in dieser Richtung bekommen werden und denen wir in Anbetracht der Terrorismusbekämpfung auch zustimmen – ich nenne die Rasterfahndung, Fingerabdrücke, Kontrollmitteilungen der Banken usw. –, ein Gegengewicht brauchen. Wenn schon in einem bestimmten Maße die Grundrechte von Bürgern eingeschränkt werden, dann muss man auch verlangen dürfen, dass der Bürger seinerseits das Recht hat, Entscheidungen der Behörde nachzuprüfen, zu kontrollieren oder infrage zu stellen. Es darf nicht nur den gläsernen Bürger geben, sondern wir brauchen auch eine gläserne Verwaltung. Wir sind der Meinung, dass das Öffentlichkeitsprinzip eigentlich ein JedermannsRecht ist. Jeder Bürger muss das Recht der Kontrolle haben.
Sechstens. Wer zahlt, schafft an. Der Bürger zahlt die Steuern und ermöglicht damit, dass die Verwaltung arbeiten kann.
Der Bürger sorgt für die Schaffung von Arbeitsplätzen und bezahlt die Verwaltung. Deshalb hat er auch das Recht der Kontrolle. Wer zahlt, soll auch kontrollieren dürfen. Das sollte eigentlich Allgemeingut unsererseits sein.
Lassen Sie mich mit einem Ausblick schließen. Ich habe schon darauf hingewiesen, dass es viele Länder gibt, die ein solches Informationsfreiheitsgesetz haben und es Länder gibt, die im Begriff sind, ein solches einzuführen. Ich halte es für ziemlich kurzsichtig, dass Sie von der CSU dieses Gesetz ablehnen. Sie haben überhaupt keine Gründe dafür. In der gesamten Diskussion ist mir kein Argument gegen die Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes gesagt worden. Ich habe die vielen Beispiele europäischer und außereuropäischer Länder genannt und daran erinnert, dass dieses Recht auch in der EU besteht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, ich verstehe nicht, weshalb Sie dem bayerischen Bürger dieses Recht nicht geben wollen. Ich kann Ihnen nur zurufen: Geben Sie Gedankenfreiheit durch Informationsfreiheit!
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon rührend – oder um es ganz deutlich zu sagen, es ist auffällig, hören Sie gut zu! –, wie verharmlosend und verdeckend Ihrerseits hier vorgetragen wird, worum es eigentlich geht. Sie erzählen uns, in welchen Staaten dieser Welt es eine Art Informationsfreiheitsgesetz gibt. So nennen Sie Ihre beiden Gesetzentwürfe. Schon diese Diktion zeigt meines Erachtens sehr deutlich, worauf es Ihnen ankommt, was Sie hier sagen wollen.
Herzlichen Glückwunsch, Herr Güller, Sie haben das in die Reihe gebracht. Das ist natürlich völliger Blödsinn und ich werde Ihnen das nochmals erläutern.
Aber das eigentlich Schlimme ist – und es ist interessant für die Zuhörer, wenn ich das einmal so sagen darf –: Sie müssten einmal sagen, was in diesem Gesetz wirklich drin steht. Das haben Sie schon bei der Ersten Lesung unterlassen und ich möchte es deshalb hier noch einmal kurz sagen.
In den beiden Gesetzentwürfen des Informationsfreiheitsgesetzes – ich möchte einen Satz dazu sagen, Herr Kollege Prof. Gantzer, damit alle Bescheid wissen, worum es geht – steht in etwa deckungsgleich, dass jeder Bürger Bayerns einen Rechtsanspruch darauf erhalten soll, bei allen Behörden Zugang zu allen Akten zu bekommen, ohne dass er hierzu ein berechtigtes persönliches Interesse geltend machen müsste, mit einigen wenigen Einschränkungen. Das ist im Wesentlichen der Inhalt der beiden Gesetzentwürfe.
Dafür haben Sie in den verschiedenen Stadien des Gesetzgebungsverfahrens unterschiedliche Argumente vorgebracht. Zunächst wurden hier folgende Argumente vorgetragen:
Es wurde Ihrerseits argumentiert, man bräuchte alle Bürgerinnen und Bürger, um den Landtag, die Staatsregierung, die Stadtverwaltungen, die Gemeindeverwaltungen, die Bezirksverwaltungen, die sonstigen öffentlichrechtlichen Verwaltungen und Körperschaften zu kontrollieren, weil die eigentlich für die Kontrolle zuständigen Gremien, das Parlament hier, die Gemeinderäte draußen, hierzu nicht ausreichend in der Lage wären. Und weil offensichtlich namentlich die jeweiligen Oppositionsgruppierungen dazu nicht ausreichend in der Lage wären, bräuchte man also auch bei uns ganz dringend die Bürgerinnen und Bürger, die Zugang zu allen Akten
haben sollen, und nicht nur Zugang, sondern nach dem Gesetzentwurf der SPD können Sie auch Kopien von allen Akten verlangen usw. Das war also das eine Argument.
Dazu habe ich Ihnen damals schon Folgendes gesagt: Ich bin davon überzeugt, dass unsere repräsentative Demokratie – und so ist das System nun einmal angelegt – gut funktioniert, dass wir auch als Parlament, als Landtag hier eine gute Arbeit verrichten, was die Kontrolle der Regierung angeht, dass das auch unsere Aufgabe ist und dass es, glaube ich, ziemlich weltfremd ist zu glauben, dass der einzelne Bürger dadurch, dass er Einsicht nimmt oder sich Tausende von Akten kopieren lässt, eine bessere Kontrolle der Verwaltung gewährleisten könnte.
Das zweite Argument war – das wurde heute auch wieder mit sehr, sehr schönen Beispielen vorgetragen, geradezu rührend die Beispiele – die angeblich fehlende Transparenz bei den Entscheidungsprozessen. Schon heute haben wir ein Höchstmaß von Transparenz der Entscheidungsprozesse, weil – wie Herr Kollege Prof. Gantzer ganz richtig ausgeführt hat – in § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes geregelt ist, dass jeder Beteiligte ein Recht auf Einsicht hat.
Darüber hinaus werden wir Bürgerinnen und Bürger von den Verwaltungen, von der Regierung, von allen möglichen Körperschaften geradezu zugeschüttet mit Informationen über alle möglichen Vorgänge. Ich glaube, selbst die Mehrheit von uns Parlamentariern dürfte nicht in der Lage sein, all das, was wir ständig an Informationen über Verwaltungshandeln bekommen, überhaupt aufzunehmen, durchzulesen oder gar zu verarbeiten. Ich denke, es gibt hier ein hohes Maß an Transparenz.