Damit würde man eine Sanierung meines Erachtens nicht nur gefährden, sondern möglicherweise sogar verhindern. Das ist kontraproduktiv für die Erhaltung der Krankenhäuser und für die Erhaltung der Arbeitsplätze in Buchloe und Dillingen. Letzteres liegt, wie ich hoffe, doch gemeinsam in unserem Interesse.
Ich bitte Sie daher um Ihr Verständnis, dass ich darüber hinaus zum Inhalt des Sanierungsgutachtens der KPMG nichts sagen kann und auch nichts sagen darf. Der Dringlichkeitsantrag der SPD verlangt rechtlich Unmögliches und ist daher zurückzuweisen.
Ich meine, dass zur Bewältigung der aktuellen Kernprobleme der Antrag der CSU-Fraktion den einzig möglichen realitätsbezogenen Ansatz bietet. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist, dass über die Zukunft der beiden Krankenhäuser keine Entscheidung ohne Beteiligung der betroffenen Landkreise getroffen wird. Ich
hoffe, Sie haben dieses vernommen. Eine wichtige Voraussetzung – ich wiederhole es – ist also, dass über die Zukunft der beiden Krankenhäuser keine Entscheidung ohne Beteiligung der betroffenen Landkreise getroffen wird. Diese Zusage wurde mit Wirkung für den Deutschen Orden im Beisein der Stimmkreisabgeordneten und Landräte abgegeben.
Der Deutsche Orden wird sich aus dem Betrieb der beiden Krankenhäuser gänzlich zurückziehen. Ich gehe davon aus, dass damit der weitere ordnungsgemäße Betrieb der Krankenhäuser in Buchloe und Dillingen gesichert ist. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass auch die Kolleginnen und Kollegen von der Opposition dem Antrag der CSU ihre Zustimmung heute nicht verweigern können.
Ich möchte nun auf den Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingehen. Sie fragen die Staatsregierung – ich darf dazu anmerken: nicht zum ersten Mal –, mit welchem Ziel sie die Verhandlungen im Sanierungsausschuss führt. Hierzu kann ich nur noch einmal eindeutig und ausdrücklich sagen: Das Ziel des Freistaates bei der Sanierung des Deutschen Ordens sind ausschließlich die Sicherung der Versorgung der in den Einrichtungen des Deutschen Ordens untergebrachten Patienten und der Erhalt der Arbeitsplätze für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort.
Ausschließlich an diesem Ziel richten sich die Verhandlungen des Vertreters der Staatsregierung im Sanierungsausschuss aus. Die Staatsregierung hat, wie von mir schon mehrmals ausgeführt worden ist, aufgrund der Rechtsstellung des Deutschen Ordens keinerlei Weisungsbefugnisse, auch nicht innerhalb des Sanierungsausschusses. Ich bitte Sie, dieses auch einmal zur Kenntnis zu nehmen. Die Einflussmöglichkeiten sind daher auf eine sachgerechte Argumentation und Überzeugungsarbeit beschränkt. Ein Sanierungskonzept, das seinen Namen verdient, kann doch nur dann erfolgreich sein, wenn die Schulden des Deutschen Ordens gerade bei den mittelständischen Unternehmen bezahlt werden können. Vor allem das Schicksal der mittelständischen Unternehmen vor Ort in der Region sollte Ihnen eigentlich auch am Herzen liegen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Katholische Kirche, die ja auf das Engste in das Sanierungsgeschehen mit eingebunden ist, ein Sanierungskonzept, das diesem Anspruch nicht gerecht wird, mittragen wird.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sollte, wie es sich auch die Gläubigerbanken zu Recht ausbedungen haben, das Sanierungskonzept der KPMG eingehend geprüft werden. Dann gilt es, die für Ende Juli geplante weitere Sitzung des Sanierungsausschusses abzuwarten. Ich habe darauf eingangs schon hingewiesen. Wenn alle Beteiligten dem Sanierungskonzept zugestimmt haben, werden unverzüglich die notwendigen Umsetzungsschritte in die Wege geleitet, um allen Betroffenen eine gesicherte Zukunftsperspektive zu ermöglichen.
Lassen Sie mich stellvertretend für das Kultusministerium hier auch auf die weiteren Anfragen im Dringlichkeitsantrag vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingehen. Zu dem Rechtsgutachten über die Wirksamkeit von
Rechtsgeschäften, die ohne die kirchenrechtlich erforderliche Erlaubnis des Heiligen Stuhls getätigt wurden – Kollege Kaiser hat den diesbezüglichen Brief in der Haushaltsausschusssitzung vorgelesen –, ist zu sagen, dass es nicht Aufgabe der Staatsregierung ist, sich mit Fragen des kanonischen Rechts auseinander zu setzen oder gar einzelne Rechtsgeschäfte kirchlicher Orden zu überprüfen. Dies ist Sache der vertragschließenden Parteien. Wie die Staatsregierung in ihren Antworten auf verschiedene schriftliche Anfragen sowie in ihrem Bericht an den Bayerischen Landtag vom 20. April dieses Jahres mehrfach dargelegt hat, kommt ihr keine Aufsicht über kirchliche Einrichtungen zu. Die kirchenrechtlichen Genehmigungsvorbehalte des Heiligen Stuhls ergeben sich aus dem universalen katholischen Kirchenrecht, das nicht darauf abstellt, ob eine kirchliche Einrichtung wie etwa ein Orden nach nationalem, staatlichem Recht Körperschaft des öffentlichen Rechts ist oder nicht. Die innerkirchlichen Vorschriften gelten auch für Orden etwa in Südamerika oder für Orden, die in Deutschland nicht die Rechtsstellung der öffentlichrechtlichen Körperschaft haben. Meine Damen und Herren, dies muss man beachten. Das gilt letztlich für Orden weltweit, die der Kirche unterstellt sind.
Es bestehen keine Anspruchsgrundlagen für Forderungen gegenüber dem Freistaat Bayern. Nehmen Sie bitte auch dies zur Kenntnis, weil in dieser Hinsicht immer wieder nachgefragt wird. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, hier wird letztendlich ein Popanz aufgebaut. Deswegen sage ich es noch einmal deutlich: Es bestehen keine Anspruchsgrundlagen für Forderungen gegenüber dem Freistaat Bayern.
Die Frage, ob die für die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts zuständige Genehmigungsbehörde für die Schulden einer Körperschaft haften muss, ist schon insoweit falsch gestellt, als es sich nicht um die Haftung der Behörde, sondern allenfalls um die Haftung des Freistaates handeln könnte.
Die Staatsregierung hat bereits mehrfach dargelegt, dass der Staat für kirchliche Schulden nicht haftet. Das gilt unabhängig davon, ob die schuldnerische kirchliche Einrichtung als Körperschaft des öffentlichen Rechts insolvenzunfähig ist oder nicht. Anspruchsgrundlagen für Forderungen gegenüber dem Freistaat Bayern sind nicht ersichtlich.
Auf die Frage im Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN, ob sich seit Anerkennung des Deutschen Ordens als Körperschaft des öffentlichen Rechts im Mai 1998 Kreditinstitute an die Staatsregierung gewendet haben, um Auskunft über rechtliche Stellung, Solvenz und mögliche Kreditrisiken zu erhalten, gebe ich als Antwort – ich muss dazu sagen, angesichts der Kürze der Zeit haben wir die Recherchen in den zuständigen Staatsministerien für Unterricht und Kultus sowie in meinem Ministerium und in der Staatskanzlei durchgeführt –: Nein. Im
Gegenteil, lediglich ein vom Deutschen Orden beauftragter Finanzdienstleister hat im Februar 2000 vom Kultusministerium die Auskunft erhalten, dass Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht konkursfähig sind und dass der Staat nicht für etwaige Verbindlichkeiten solcher Körperschaften haftet.
Ich halte dies für sehr wichtig. Wegen dieses ständigen Geräusches habe ich immer das Gefühl, dass man eigentlich gar nicht so genau zuhört. Das wäre aber sehr wichtig.
Aber ich möchte abschließend die Abgeordneten der Opposition im Interesse der Sicherstellung der Krankenhäuser vor Ort und natürlich auch im Interesse der Arbeitsplätze für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitten, uns gemeinsam mit den Landkreisen zu unterstützen, damit die Krankenhäuser und die Einrichtungen des Deutschen Ordens in Bayern eine sichere Zukunft haben. Deswegen bitte ich hier auch die Abgeordneten der Opposition um Unterstützung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon sehr ungewöhnlich, dass die Staatsregierung zu Anträgen Stellung bezieht, bevor die Antragsteller überhaupt Gelegenheit erhalten, ihren Antrag vorzutragen.
Frau Staatsministerin Stewens, Sie verstecken sich hinter Geschäftsgeheimnis, Steuergeheimnis, Bankgeheimnis und tragen überhaupt nichts Neues vor. Es werden nur die alten, nichtssagenden Aussagen wiederholt.
Wir hätten eigentlich erwartet, dass Sie einen Beitrag zur Sachdebatte und zur Information des Parlaments leisten. Fehlanzeige!
Meine Damen und Herren, am 30. November 2000 erklärte der DO, dass er das Dezembergehalt und das Weihnachtsgeld für seine 5000 Beschäftigten nicht mehr zahlen könne. Er ist damit zahlungsunfähig geworden. Dann wurde eine Liquiditätshilfe in Höhe von 48 Millionen DM organisiert. Die damalige Sozialministerin Stamm hat ein Sanierungskonzept innerhalb weniger Tage angekündigt. Seit nunmehr über sieben Monaten warten wir auf ein Sanierungs- oder Abwicklungskonzept. Die Staatsregierung ist im Sanierungsausschuss vertreten, wie Sie auch dargelegt haben. Was Sie heute nach über sieben Monaten Arbeit vorgebracht haben, zeigt, dass wir an genau derselben Stelle sind, an der wir schon Anfang Dezember waren.
Dass Sie von der Kürze der Zeit sprechen, ist direkt ein Hohn. Ich meine feststellen zu können: Über sieben Monate Zeit und keinerlei Konzept vonseiten der Staatsregierung: Das ist ein Armutszeugnis ersten Ranges.
Und, Frau Ministerin, wenn Sie uns jetzt für das Schicksal der Einrichtungen verantwortlich machen – jetzt sind wir das auf einmal! –, werden die Verantwortlichkeiten auf den Kopf gestellt.
Der Herr Ministerpräsident sollte hier einmal Stellung beziehen. Er verkriecht sich in der Staatskanzlei, wenn es um diese Frage geht.
Ich muss gestehen, ich war sehr beeindruckt von der starken Expansion der Aktivitäten des Ordens als Träger von Krankenhäusern, Altenhilfeeinrichtungen und neuerdings im Bereich der Suchtberatung und Betreuung Suchtkranker. Auch Frau Staatsministerin Stamm, die bei dem Gespräch ebenfalls zugegen war, anerkennt das große soziale Engagement des Ordens und befürwortet ebenso wie ich den Umzug der an den Orden angegliederten Deutsch-Ordens-Hospitalwerk GmbH nach Bayern sehr.
Wörtliches Zitat aus dem Brief des Ministerpräsidenten! Die Verantwortung liegt bei Herrn Stoiber und bei der Staatsregierung und nicht bei der SPD-Fraktion.
Ich erwarte auch, dass Herr Stoiber als Familiar, als Laienmitglied des Ordens auch dazu Stellung bezieht,