Im Herbst, Herr Kollege. – Die Staatsanwaltschaft ist bis jetzt nicht sonderlich tätig geworden. Der Anzeigenerstatter ist im Januar vernommen worden, aber die Hauptbeteiligten wurden bis jetzt nicht vernommen. Die Akten, die man beim Deutschen Orden beschlagnahmt hatte, sind dort unversiegelt geblieben, sind jedermann zugänglich. Wie man da die Beweismittel finden will, ist mir schleierhaft.
Ich habe mir von dem Kollegen Köhler Folgendes sagen lassen. Als damals eine andere öffentlich-rechtliche Körperschaft, nämlich das Rote Kreuz, in den Verdacht kam, dass dort verschiedene Leute krumme Dinge gemacht haben, hat man das Material des Roten Kreuzes lastwagenweise abgefahren. Es gibt also eine eklatante Ungleichheit in der Behandlung zwischen dem Deutschen Orden und dem Bayerischen Roten Kreuz.
Auch die Frage der Gemeinnützigkeit ist noch nicht geklärt. Auch darüber könnten wir Auskunft verlangen. Entscheidend ist aber die politische Verantwortung für den Verleihungsbescheid. Es muss einmal geklärt werden: Ist der Verleihungsbescheid gültig oder nicht? Der Deutsche Orden hat bei einer anderen Stelle falsche Angaben gemacht, zumindest was die Mitglieder und den Vermögensstand betrifft.
Eine Aussage des damaligen Kultusministers Zehetmair ist sehr interessant. Er hat sie hier im Hause gemacht. Von der Staatskanzlei wird immer gesagt, der Herr Familiare Stoiber habe damit nichts zu tun, es sei ein sozialkaritatives Engagement wie jedes andere auch, und er sei dort nur Laienmitglied. Der Herr Kultusminister hat damals aber anders argumentiert, soweit es die Zahl der Mitglieder betrifft. Ich zitiere wörtlich aus dem Protokoll:
Hinsichtlich der kooperativen Befähigung und damit des Nachweises einer Körperschaft ist bei der Freiheit der Geistlichen, der Oblaten und der Familiare nicht der geringste Zweifel angebracht. Diese Summe geht weit über die notwendige Anzahl von 200 hinaus.
Wie ist das nun zu verstehen Herr Staatsminister Zehetmair? Zählen die Familiare und die Laienmitglieder mit, wodurch die Zahl von 200 erreicht wird? Oder ist es ein harmloses Engagement, bei dem es nur um 17 Mitglieder geht? Aber dies wären dann viel zu wenig.
So gibt es Fragen über Fragen, die wir von der SPDFraktion geklärt haben möchten. Das ist das gute Recht der Opposition in diesem Hohen Hause.
Die Vermögensverhältnisse wurden also unvollständig dargelegt. Es gab Firmen, die bereits zum damaligen Zeitpunkt, als die Körperschafteigenschaft verliehen wurde, konkursreif waren, das heißt, eine finanzielle Überschuldung hatten. Wer übernimmt die Haftung für diese Schulden? Trägt der Freistaat Bayern Risiken? Ja oder nein?
Wir sind der Auffassung, dass endlich reiner Tisch gemacht werden muss, dass die Staatsregierung die Unterlagen auf den Tisch legen und dass Ministerpräsident Stoiber endlich die Verantwortung übernehmen muss und nicht abtauchen und sich nicht aus der Frage zurückziehen darf.
Der Hauptverantwortliche ist der Ministerpräsident. Wir hatten eigentlich erwartet – das steht auch in dem Antrag –, dass er Stellung bezieht. Seit siebeneinhalb Monaten hören wir von ihm kein Wort. Er nimmt sonst Stellung zu Gott und der Welt, aber zum Deutschen Orden nimmt er mit keinem einzigen Wort Stellung.
Deshalb fordern wir von Ministerpräsident Stoiber, dass er sich erklärt, damit klare Verhältnisse geschaffen werden. Deshalb haben wir den Antrag gestellt, in den Sitzungen des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen zu berichten.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf gleich zu Beginn meiner Rede für die CSU-Fraktion namentliche Abstimmung über unseren Antrag beantragen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, insbesondere von der Opposition, wir bitten Sie, den Antrag der CSU zu unterstützen, weil sich der Antrag der CSU mit der Gegenwart und der Zukunft beschäftigt,
weil wir wollen, dass die Versorgung der Patienten gesichert ist, der Betrieb der Einrichtungen gewährleistet ist, die Rechnungen bezahlt werden und der im Gutachten empfohlene Trägerwechsel stattfinden kann. Herr Glück hat heute zu Beginn der Sitzung gefragt, was Ihr Anliegen ist. Das müssen Sie sich fragen lassen. Ist Ihr Anliegen das Wohl der Patienten, der Mitarbeiter und der Fortbestand der Einrichtungen, oder – –
Herr Präsident, ich denke, wenn die Opposition unterbricht, wird das auf die Redezeit nicht angerechnet. Das spielt keine Rolle.
Wir von der CSU können wirklich gelassen sein, weil es überhaupt nichts gibt, über das nicht berichtet werden könnte. Wir haben damit überhaupt keine Probleme. Es gibt keine Tabus für uns und nichts, wofür wir uns verteidigen müssten. Wir sind vollkommen offen. Deshalb ist die Aufregung der Opposition völlig unnötig.
Ich darf an die Beratungen und die Beschlussfassung im Haushaltsausschuss erinnern. Man muss sich bewusst machen, dass der SPD-Antrag vollständig von der Frau Staatsministerin abgearbeitet wurde. Der Antrag hat sich durch die Antworten erledigt. Wir haben zwei von drei Anträgen der GRÜNEN zugestimmt.
Herr Kollege Dürr, wir würden Ihrem Antrag zustimmen, wenn Sie mit der Einschränkung einverstanden wären, die wir leider machen müssen, weil uns das von den Banken vorgegeben wird. Diese Einschränkung betrifft den Einschub „soweit es rechtlich möglich ist“. Dann können wir zustimmen.
Lassen Sie mich zum Inhalt kommen. Im Ausschuss ist alles beraten worden, und am Ende gab es weitgehend einvernehmliche Abstimmungen. Das ist die Situation. Sie fragen jetzt, warum nicht neue Antworten gegeben werden. Wenn man aber sieben Monate lang dieselben Fragen stellt, dann ist es doch nur korrekt, wenn dazu dieselben Antworten gegeben werden. Es wäre schlimm, wenn die Staatsregierung ständig ihre Position wechseln müsste. Das muss sie nicht.
Die Frau Staatsministerin hat es gut gemeint, Herr Kaiser. Sie hat vor den Dringlichkeitsanträgen berichtet und Ihnen damit die Chance gegeben, auf die Rede einzugehen. Sie haben diese Chance nicht wahrgenommen. Vielleicht wollten Sie sie auch nicht wahrnehmen. Das brauchen wir nicht zu erforschen.
Der Landtag unterstützt alle Bemühungen der Staatsregierung, den Bestand der Krankenhäuser Buchloe und Dillingen sicherzustellen.
Es geht im Antrag auch darum, dass die ordnungsgemäße Patientenversorgung weiter gewährleistet ist und die Arbeitsplätze in den Einrichtungen des Deutschen Ordens erhalten bleiben. Das sind unsere Ziele. Gott sei Dank hat das Gutachten, welches der Deutsche Orden in Auftrag gegeben hat, einen Weg gewiesen. Im Gutachten wird der Vorschlag gemacht, dass ein Trägerwechsel für die Krankenhäuser, die alles andere brauchen, als ständig in den Schlagzeilen zu stehen, und vernünftig weiterarbeiten wollen, eingeleitet wird. Auch im Namen der Kollegen Pschierer und Schreck und der kommunalen Seite darf ich sagen, dass die Bereitschaft der Landkreise besteht, daran mitzuwirken, dass die Einrichtungen auf kommunaler Ebene weitergeführt werden können. Es ist Sorge getragen, dass möglichst schnell gehandelt werden kann.
Herr Kollege Kaiser, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, wir können Ihrem Antrag nicht zustimmen, weil Sie fordern, dass über das Gutachten berichtet werden solle. Auftraggeber des Gutachtens ist der Deutsche Orden. Die Banken haben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie nicht akzeptieren, dass die Staatsregierung über das Gutachten berichtet. Es sind nur sechs
Banken im Sanierungsausschuss vertreten. Die weiteren 44 Banken, die nicht vertreten sind, würden über die Medien erfahren, was im Gutachten empfohlen ist und wie vorgegangen werden soll. Das kann nicht sein; das müssen wir respektieren. Der Antrag der SPD, über das Gutachten zu berichten, lässt uns keinen Spielraum.
Zudem ist der Ausschussvorsitzende der Meinung, dass es keiner Sondersitzung bedarf. Im Übrigen, Herr Kollege Kaiser, Sie wussten schon alles, was das Gutachten empfiehlt, als die Sitzung am 3. Juli stattgefunden hat. Insofern liegt nichts Neues vor. Es besteht daher kein Anlass und keine Möglichkeit, dem SPD-Antrag zuzustimmen.
Für das Protokoll möchte ich noch einmal wiederholen, dass wir bereit sind, dem Antrag der GRÜNEN zuzustimmen, sofern nach dem Wort „aufgefordert“ die Worte „soweit rechtlich möglich“ eingefügt werden. Dann stimmen wir dem gesamten Antrag zu, auch wenn über die Punkte schon zum Großteil informiert worden ist bzw. sich die Punkte erledigt haben. Wir werden trotzdem zustimmen, weil wir überhaupt nichts zu verbergen haben und Ihnen nicht die Chance geben wollen, den Eindruck zu erwecken, es liege eine Betroffenheit vor. Dies ist nicht der Fall.
Kein Mensch würde über den Deutschen Orden reden, wenn wirtschaftlich vernünftig gearbeitet worden wäre. Es wird geschimpft, wenn man sich nicht überall einbringt. Bringt man sich aber ein, dann wird auch geschimpft. In unserer Marktwirtschaft besteht nun einmal das Risiko, dass nicht jedes Unternehmen erfolgreich ist und manche Unternehmen schlecht wirtschaften, so wie es leider auch beim Deutschen Orden geschehen ist. Es ist deutlich gesagt worden, dass dort Misswirtschaft herrschte. Diese haben wir aber nicht zu verantworten. Misswirtschaft ist in einer Marktwirtschaft nie auszuschließen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Maget kann heute fast zufrieden sein; denn er hat seine Regierungserklärung doch noch bekommen, wenn auch in einer etwas abgespeckten und dürftigen Form. Wir finden es ungehörig, dass zu Anträgen Stellung genommen wird, die man eigentlich noch gar nicht kennt.
Um so ungehöriger ist es, wenn man nichts als Banalitäten erzählt bekommt und nur das hört, was ohnehin schon bekannt ist.
Es sind vor allem drei Gründe, warum wir uns im Landtag immer wieder mit dem Thema Deutscher Orden beschäftigen müssen. Der erste Grund ist die besondere Verantwortung des Ministerpräsidenten. Sein persönlicher Einsatz hat viel dazu beigetragen, dass das größenwahnsinnige und undurchsichtige Geschäftsgebaren des Deutschen Ordens erst möglich wurde.
Der zweite Grund besteht in den ungeklärten Risiken. Der Einsatz des Ministerpräsidenten für die Verleihung der Körperschaftsrechte hat dazu geführt, dass der Deutsche Orden unkontrolliert schalten und walten konnte und gemacht hat, was er wollte. Der Deutsche Orden ist der Staatsregierung von Anfang an auf der Nase herumgetanzt. Bis heute ist unklar – auch wenn die Staatsregierung das immer leugnet –, welche finanziellen und sonstigen Folgen für den Freistaat aus diesem Engagement erwachsen.