Frau Präsidentin, Hohes Haus, Frau Kollegin SchmittBussinger! Der Gesellschaftsvertrag der GSB-Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH sieht die Möglichkeit der Berufung eines Vertreters des bayerischen Umweltministers in den Aufsichtsrat ausdrücklich vor. Der Vertreter ist zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats. Von der Vertretungsmöglichkeit wurde auch in der Vergangenheit bereits Gebrauch gemacht. Die Übertragung hat sich als sinnvoll erwiesen, da der Umweltminister auf diese Weise seine Unabhängigkeit und Handlungsfreiheit, gerade auch bei der Kontrolle und Aufsicht der umweltrelevanten Auswirkungen der Anlagen der GSB bewahrt.
Der Berufene, Herr Prof. Dr. Johannes Kohl, ist kein Vertreter eines Wirtschaftsunternehmens. Er vertritt die Interessen des Freistaates Bayern. Er ist qualifizierter Fachmann mit außergewöhnlicher Sachkunde und frei von jeglicher Bindung an die Wirtschaft. Er ist seit etwa fünf Jahren nicht mehr berufstätig, hat keine verbandlichen Funktionen in der Wirtschaft und wird mit seiner Berufserfahrung und Sachkunde für den Freistaat Bayern im Aufsichtsrat der GSB wirken.
Herr Staatsminister, glauben Sie auch, dass die politische Verantwortung von einem Vertreter der Politik bzw. der Staatsregierung wahrgenommen werden müsste und dass eine unabhängige Person, wie Sie den neuen Aufsichtsratvorsitzenden schildern, in erster Linie nicht die Anliegen und die politische Vertretung des Freistaates Bayern als Aufgabe sieht, sondern das Unternehmen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen?
Frau Präsidentin, Hohes Haus, Frau Kollegin! Der Freistaat Bayern ist im Aufsichtsrat mit insgesamt fünf Aufsichtsräten vertreten. Seit der Fusion der GSB mit den mittelfränkischen Sondermüllentsorgern verfügen der
Freistaat Bayern und die Kommunen – also die öffentlichen Hände – über eine breite Mehrheit in der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat. Deshalb bin ich sicher, dass die Interessen der öffentlichen Hände bei der GSB gewahrt werden. Ich betone nochmals, dass Herr Prof. Kohl nicht als weiterer Vertreter der Wirtschaft benannt ist, sondern er ist als unabhängige Persönlichkeit für den Freistaat Bayern zusätzlich in das Gremium eingerückt.
Ich habe noch eine Nachfrage: Von den fünf Aufsichtsräten, die der Freistaat Bayern stellt, waren bisher nur Sie ein politischer Mandatsträger. Die anderen vier sind Vertreter von Ministerien und davon nur einer des Umweltministeriums. Ich meine, dass die fachliche und politische Ebene zu wenig vertreten und der Kontakt zu gering ist. Ich frage Sie: Wie soll der Kontakt zur obersten politischen Ebene gewahrt bleiben, und wie soll die Kontrolle, die Sie über die GSB auszuüben haben, wahrgenommen werden?
Frau Schmitt-Bussinger, der Gesellschaftsvertrag der GSB regelt, dass Aufgabe der GSB die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen ist, die wegen – ich zitiere – „ihrer Art, Menge oder Beschaffenheit nicht mit in den Haushaltungen anfallenden Abfällen entsorgt werden können, und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Vorrangig übernimmt das Unternehmen die Entsorgung der Abfälle, die dem Unternehmen gesetzlich zu überlassen sind.“
Mit dieser Festlegung in der Satzung der GSB ist klar gestellt, dass der Freistaat Bayern in Partnerschaft mit der Wirtschaft – Sie kennen das Kooperationsmodell –, mit der GSB die öffentliche Aufgabe erfüllt, Sonderabfälle umweltfreundlich zu entsorgen. Dieser Aufgabenstellung hat sich der Freistaat Bayern verantwortungsbewusst angenommen, auch mit Blick auf die Arbeitsplätze in Bayern; denn wenn wir nicht ordnungsgemäß entsorgen, hat die produzierende Wirtschaft ein Problem mit der Entsorgung ihrer Abfälle. Wir erfüllen hier also eine wichtige, im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe in Partnerschaft mit den Kommunen und der Wirtschaft, was in der Struktur und Zusammensetzung der GSB deutlich wird.
Wir überprüfen und kontrollieren die Arbeit der GSB auf das Genaueste durch die zuständigen Behörden. Das ist zum einen die jeweilige zuständige Bezirksregierung, und das ist zum anderen das Landesamt für Umweltschutz. Das Umweltministerium ist die oberste Instanz für Aufsicht und Kontrolle. Uns liegt daran – das will ich hier ganz deutlich machen –, dass wir einen umweltfreundlichen Betrieb sicherstellen können. Deshalb vollziehen wir eine ganz besonders engmaschige Kontrolle bei der GSB, gerade bei den neu eingerichteten Verbrennungslinien in Ingolstadt-Ebenhausen, die am Anfang eine Vielzahl von Kinderkrankheiten hatten, wie wir alle wissen. Durch eine engmaschige Kontrolle und
durch zahlreiche Maßnahmen der Geschäftsleitung konnten diese in den letzten Jahren beseitigt werden. Wir nehmen die Verantwortung für die Erfüllung der Aufgabe wahr und für die Kontrolle des Betriebs.
Durch die Berufung von Herrn Prof. Dr. Kohl in den Aufsichtsrat wird darüber hinaus ganz deutlich, dass wir dem umweltfreundlichen und ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage einen hohen Stellenwert beimessen, indem wir eine Persönlichkeit berufen haben, die mit ihrer beruflichen Erfahrung und fachlichen Qualifikation in besonderer Weise bemüht ist, auch den Dialog mit der Bürgerschaft zu führen mit dem Ziel, einen umweltfreundlichen Betrieb auf Dauer sicherzustellen, und zwar auf einer ordnungsgemäßen Basis, wie sie in der Satzung der GSB vorgesehen ist. Damit haben wir eine bayerische Entsorgungsaufgabe im Kern zu erfüllen.
Herr Staatsminister! Ich habe Ihrer Antwort nicht entnehmen können, warum Sie Ihren Sitz niedergelegt haben, und warum das vor der Entscheidung geschah, den Giftmüll aus Venezuela zu verbrennen, weil diese Entscheidung doch für sehr viel Unruhe gesorgt hat.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Kollege Hufe, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wie Sie wissen, hatte ich vorher mit der Wahrnehmung des Aufsichtsratsvorsitzes Frau Staatssekretärin Stewens beauftragt. Nach dem Ausscheiden von Frau Kollegin Stewens und der Nichtwiederbesetzung der Staatssekretärsfunktion im Hause des Umweltministeriums habe ich mich auf die Suche nach einer fachlich höchst qualifizierten Persönlichkeit begeben, die geeignet ist, die Interessen des Freistaates Bayern im Aufsichtsrat zu vertreten. Ich bin in der Person von Herrn Prof. Kohl fündig geworden. Er ist dazu bereit. Wir haben die Berufung vollzogen, was völlig unabhängig von der in den letzten Tagen aufgekommenen Detailfrage der Verbrennung von Müll aus Venezuela geschehen ist.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! So wie die Bundesregierung nach dem Motto „Es ist alles nicht so schlimm“, versucht, wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Probleme schönzureden, die zu einem erheblichen Teil hausgemacht sind, verhält sie sich in der Wohnungspolitik. Die derzeitige Situation auf dem Wohnungsmarkt zeigt überdeutlich, dass es nicht den Wohnungsmarkt schlechthin gibt, sondern unterschiedliche Teilmärkte.
Mietwohnungen, insbesondere in Ballungsräumen, sind plötzlich wieder Mangelware geworden. Das Ergebnis sind teilweise enorm hohe Mieten und Mietsteigerungen. Aus der „Süddeutschen Zeitung“ vom 26. Juni geht hervor, dass der Ring Deutscher Makler davon ausgeht, dass in München Mietsteigerungen bis zu 15% zu erwarten sind.
Die Wohnungsbaugenehmigungen gingen in Deutschland im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr um 20% zurück. Von 348500 Baugenehmigungen entfielen allein auf Bayern 63000; das ist fast ein Fünftel. Das zeigt, dass sich unsere Anstrengungen in Bayern lohnen. Diese Zahlen reichen aber nicht aus. Wir müssen außerdem damit rechnen, dass eine Vielzahl von Wohnungen in den nächsten Jahren aus der Sozialbindung fallen wird. Nach den Einbrüchen im Geschosswohnungsbau zeigen sich nun leider auch Einbrüche beim Ein- und Zweifamilienhausbau. Das ist alles kein Zufall, sondern hat seine Gründe. Versorgungsprobleme bei Mietwohnungen gibt es insbesondere im Ballungsraum München. Das trifft nicht nur Einkommensschwächere, sondern alle Einkommens- und Bevölkerungsschichten. Besonders drastisch betrifft das Familien mit Kindern, für die es extrem schwierig ist, adäquaten Wohnraum zu akzeptablen und bezahlbaren Preisen zu finden.
Für uns ist weiterhin die Bildung von Wohneigentum eine wichtige Säule der Wohnungspolitik. Ich erinnere an das Bayerische Förderprogramm zum Erwerb gebrauchten Wohneigentums zur Eigennutzung, das hervorragend läuft. Ich möchte auch an das Programm zur Modernisierung und Bestandserhaltung von preisgünstigen Mietwohnungen erinnern, das jetzt noch wichtiger als in der Vergangenheit ist. Deshalb haben wir die Konditionen des Bayerischen Modernisierungsprogramms erst kürzlich deutlich verbessert.
Früher galten Mietwohnungen als gute Geldanlage, nicht deswegen, weil es hier besonders hohe Renditen gab. Die Renditen waren aber in Ordnung, und Mietwohnungen waren eine risikoarme Geldanlage.
Diese Situation hat sich heute völlig geändert. Investitionen im Mietwohnungsbau stehen heute mehr denn je in Konkurrenz zu anderen Anlagemöglichkeiten. Und was macht die Bundesregierung? – Die Bedingungen werden ständig verschlechtert. Lassen Sie mich einige aus dem steuerlichen Bereich nennen, nämlich die Verlängerung der Spekulationsfrist beim Verkauf privater Immobilien von zwei auf zehn Jahre, was es bei anderen Kapitalanlagen nicht gibt, die Einschränkung des Verlustabzugs bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mit anderen Einkunftsarten und den Wegfall des pauschalen Vorkostenabzugs von 3 500 DM beim Erwerb von Eigenheimen. Zur Ansparung ist bekanntlich die Förderung von Sparleistungen wichtig.
Nein, ich habe nur eine begrenzte Redezeit. Wir können uns gerne an anderer Stelle darüber unterhalten.
Ich nenne nur die Halbierung des Sparerfreibetrags als Stichwort. Ferner nenne ich den Wegfall der Möglichkeit, Erhaltungsaufwendungen auf fünf Jahre zu verteilen usw. usf. Es gäbe noch eine ganze Liste anzufügen. Diese Verschlechterungen sind maßgeblich Ursache für den Einbruch im Wohnungsbau.
Das ist aber noch nicht das Ende dieser Schreckensliste. Es geht weiter mit der Absenkung der Einkommensgrenzen bei der Eigenheimzulage. Dabei kann man natürlich sehr gut eine Neidkampagne führen, wer sich aber in München oder im Münchener Umland eine Eigentumswohnung oder ein Haus kaufen will, der muss schon ganz gut verdienen. Die Bundesregierung hat aber völlig undifferenziert die Einkommensgrenzen gesenkt. Was soll man zur Wohneigentumsbildung im Rahmen der privaten Altersvorsorge sagen? Die beschlossene Regelung ist schlichtweg ein Witz, auf jeden Fall ist sie kein Impuls für den Wohnungsbau. Auch die Diskussion um die Erbschaftssteuer ist kein Beitrag dazu, Vertrauen in die Politik der Bundesregierung zu wecken. Diese Änderung, die von fünf SPD-regierten Ländern initiiert und im Bundesrat letztlich abgelehnt wurde, ist nur aufgeschoben, aber nicht aufgehoben. Ich fürchte, es herrscht das Motto: Nur nicht noch mehr Ärger.
Lassen Sie mich zur Reform des Mietrechts kommen. Alleine am Mietrecht werden Wohnungsbauinvestitionen zwar nicht scheitern, aber das Mietrecht ist ein Mosaikstein in dem gesamten Bild.
Die Notwendigkeit einer Reform ist sicher unbestritten, aber die Weichenstellung ist falsch, angefangen von den asymmetrischen Kündigungsfristen zwischen Mietern und Vermietern bis hin zur generellen Absenkung der Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen von 30 auf 20%. Auch hier wird nicht differenziert und nicht nach den unterschiedlichen Wohnungsmärkten unterschieden. Gerade dort, wo wir extrem niedrige Mieten vorfinden, nämlich bei alten Wohnungen, ist die Beschneidung der
Ich nenne einen weiteren Punkt. Es gibt keine Umlagemöglichkeit mehr von Kapitalkostensteigerungen, das heißt Zinsen, auf die Miete. Zinserhöhungen hat allein der Vermieter zu tragen. Das sind nur einige Punkte, und es gäbe noch viele anzufügen.
Tatsache ist: Auch diese Reform schafft keine Anreize zu Investitionen in den Mietwohnungsbau, im Gegenteil, sie ist wieder ein Schritt in die falsche Richtung, und das in einer Situation, die ohnehin schwierig genug ist. Um nicht falsch verstanden zu werden: Für die CSU ist der Mieterschutz wichtig, er ist für die soziale Balance wichtig, aber es bedeutet keinen Anreiz für den Wohnungsbau, den Mieterschutz auf der einen Seite zu verbessern und auf der anderen Seite zu verschlechtern. Wir fordern daher die Wiederherstellung der sozialen Balance.
Was die Reform des Wohnungsbaurechts betrifft, so wurde der Bund endlich tätig und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser hätte viel früher kommen können, jetzt kommt er reichlich spät.
Diese Reform hätte längst in Kraft sein und ihre Wirkung entfalten können, wenn die SPD den Entwurf des damaligen Wohnungsbauministers Töpfer – damals gab es noch einen Wohnungsbauminister – nicht aus parteitaktischen Gründen im Bundesrat blockiert hätte.
Die mittelbare Belegung ist in diesem Gesetzentwurf nicht praktikabel geregelt, Einkommensgrenzen sind zu niedrig, und uns stört besonders, dass die Rückflüsse aus Darlehen, die dem Bund zustehen, nicht in voller Höhe wieder in die Wohnungsbauförderung fließen sollen, sondern auch zum Beispiel für Städtebausanierungsmaßnahmen verwendet werden können.
Der Bund verlangt von uns, dass die Mittel wieder für den Wohnungsbau verwendet werden, aber selber ist er nicht bereit, Gleiches zu tun. So ist dieses Gesetz für uns nicht zustimmungsfähig.
Ein ganz entscheidender Punkt ist die drastische Kürzung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau. 1998 gab der Bund noch 1,3 Milliarden DM, im Jahr 2001 haben wir gerade noch 450 Millionen DM. Wenn man die 575 Millionen DM, die der Freistaat Bayern im Jahr 2001 für den sozialen Wohnungsbau ausgibt, den 50 Millionen DM, die der Freistaat vom Bund erhält, gegenüberstellt, dann muss man nüchtern feststellen, dass sich der Bund aus seiner Verantwortung zurückzieht.