Protocol of the Session on May 9, 2001

Der geforderte faire Ausgleich der finanziellen Lasten zur Bewältigung der BSE-Folgen ist überfällig.

Der Landtag stellt fest, dass das bisherige Finanzierungsangebot der Bundesregierung unzureichend ist. Der Landtag erwartet insbesondere die Übernahme der laufenden Kosten für die Entsorgung und Verwertung von Tiermehl und Tierfetten einschließlich der Erlösausfälle sowie eine überwiegende Beteiligung an den Kosten der BSE-Tests bei Schlachtrindern.

Sehr verehrte Damen und Herren, die BSE-Krise in Deutschland hat nicht nur bei den Landwirten und in der Fleischwirtschaft erheblichen Schaden angerichtet, sondern auch die Bevölkerung zutiefst verunsichert. Wir wissen, dass weder die Staatsregierung noch die Bundesregierung in vollem Umfang die Verluste ersetzen kann, die der Wirtschaft im Allgemeinen und der Landwirtschaft im Besonderen entstehen. Wir stellen fest: BSE nimmt als nationale Krise den Bund stärker in die Verantwortung als die Länder. Der Bund hat schließlich im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz viele Gesetze beschlossen, die letztlich zu Nachteilen geführt haben.

Wir wissen, dass die Ministerpräsidenten-Sonderkonferenz am 16. Februar ein Konzept erstellt und einstimmig beschlossen hat. Dieses Konzept wurde letzten Endes von der Bundesregierung nicht angenommen. Auch ein Versuch der Ministerpräsidenten Dr. Ringstorff und Dr. Stoiber hat nicht zum gewünschten Erfolg geführt.

(Unruhe)

Zur Ausgangssituation in Bayern möchte ich darstellen, dass nach konkreten Schätzungen die bayerische Wirtschaft insgesamt allein im Jahr 2001 voraussichtlich 327 Millionen DM Ausfälle und Schaden haben wird, die man entsprechend aufschlüsseln kann. Davon entfallen allein 159 Millionen DM auf Entsorgungskosten von Tiermehl und Tierfetten zuzüglich Erlös- bzw. Wertausfall. Insbesondere durch BSE-Schnelltests, durch tierseuchenrechtliche Maßnahmen und Ähnliches entstehen erhebliche Belastungen. Die Bayerische Staatsregierung hat wegen dieser Ausfälle Hilfsmaßnahmen in wesentlich höherem Umfang angesetzt als die Bundesregierung. Diese Hilfsmaßnahmen belaufen sich insgesamt – ich möchte sie heute nicht mehr im Detail aufführen – auf zirka 240 Millionen DM und gleichzeitig 70 Millionen DM – –

(Fortgesetzte Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Ich weiß nicht so recht, ob wir so weiterdiskutieren sollten.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Kolleginnen und Kollegen, ich bitte, die Gespräche vor dem Plenarsaal zu führen, hier die Plätze einzunehmen und dem Redner zuzuhören.

Es ist bezeichnend, dass ein solches Thema zuerst durch die Presse getragen wird, dann jeder schreit und dann Leute angeklagt werden, wie das vor kurzem geschehen ist. Wenn wir jetzt über die Zukunft sprechen, interessiert dies manche überhaupt nicht mehr. Ich glaube, wir sollten mehr über die Zukunft sprechen.

Fest steht auf jeden Fall, dass Bayern für das Lösen der Probleme und zur Hilfe der Bevölkerung wesentlich mehr tut als der Bund. Fest steht auch, dass der Bund die Hauptverantwortung hat. Bundesweit haben wir 2,05 Milliarden DM an geschätzten Ausfällen für die Landwirtschaft und die Wirtschaft. Vor diesem Hintergrund entzieht sich der Bund bisher in einer nicht näher zu definierenden Weise – ich will fast sagen: schäbig – seiner Verpflichtung.

Deswegen fordern wir – bereits die MinisterpräsidentenSonderkonferenz, der ja bekanntlich auch Vertreter der SPD angehören, hat das deutlich gefordert –, dass die Kosten für die einmalige Entsorgung von Altbeständen an Futtermitteln einschließlich eines Wertausgleichs für die Futtermittelhersteller und den Handel sowie für die Landwirte in vollem Umfang, also in Höhe von rund 190 Millionen DM, übernommen werden, weil dieses Gesetz letzten Endes der Bund verfasst und beschlossen hat. Weiterhin soll er an den laufenden Kosten für die Entsorgung und Verwertung von Tiermehl, Tierfetten und anderen Rohstoffen einschließlich der Erlösausfälle von rund 681 Millionen DM jährlich sowie an den Kosten der BSETests bei Schlachtrindern mit einem Anteil von mindestens 60% beteiligt werden sowie an einem Hilfsprogramm für die Landwirtschaft und die gewerbliche Wirtschaft ebenfalls mit einem Anteil von 60% beteiligt werden, gegebenenfalls über eine Öffnung des Gemeinschaftsaufgabenprogramms Entwicklung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes.

Insbesondere kritisieren wir, dass in dem Programm der Bundesregierung verdeckt Mittel enthalten sind, die der deutschen Bevölkerung bzw. der deutschen Wirtschaft überhaupt nicht zugute kommen. In der bis jetzt angebotenen Summe sind allein 500 Millionen DM als deutscher Beitrag zur Finanzierung des EU-Nachtragshaushalts enthalten. Dieses Geld kommt nur zu einem Teil deutschen Bauern zugute. Weiterhin sind 360 Millionen DM, die für Hilfsmaßnahmen ausgegeben werden, zu nichts anderem angesetzt als zur Stützung der Rückkaufmaßnahmen, also zu einer Stützung des Rindfleischmarktes, aber letzten Endes nicht zur Lösung der BSE-Problematik im engeren Sinne.

Aus diesem Grunde sind wir der Auffassung, dass folgende Maßnahmen konsequent zu übernehmen sind: Erstens, volle Übernahme der Kosten für einmalige Entsorgung – ich habe das schon angedeutet. Zweitens, generelle Übernahme der Kosten für Tiermehl, Tierfett und Reststoffe. Im Übrigen stellen wir fest: Das Wesent

liche ist, in die Zukunft zu blicken. Wir fordern, ich hoffe, mit Ihrer Unterstützung, dass das bis zum 30. Juni 2001 befristete EU-weite Tiermehl-Verfütterungsverbot durch ein zeitlich unbegrenztes Verfütterungs-, Verwertungsund ein Export- und Importverbot für Tiermehl und Tierfett ersetzt wird und dass weiterhin – ich glaube, auch das ist eine ganz wichtige Forderung – aus Drittländern eingeführte Erzeugnisse hinsichtlich des BSE-Risikos denselben Sicherheitsstandards entsprechen müssen wie solche aus dem EU-Binnenmarkt, zum Beispiel den BSE-Tests.

Sehr verehrte Damen und Herren, ich bitte Sie alle, konsequent in die richtige Richtung zu gehen. Frau Künast zeigt leider – wir haben es heute früh schon angesprochen – bei einigen Dingen, zum Beispiel bei der Thematik des Fischmehls, Symptome einer schleichenden Aufweichung, denen wir etwas entgegensetzen müssen. Helfen Sie mit, und stimmen Sie unserem Antrag zu.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächste Wortmeldung: Herr Starzmann, bitte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, ich hatte den Eindruck, Herr Gröber hat die Gelegenheit genutzt, einmal vor dem Plenum zu sprechen und über Dinge zu reden, die mit dem Antrag nichts zu tun haben, damit er, wenn er schon einmal am Rednerpult steht, etwas erzählen kann. Beschlossen werden soll nämlich etwas anderes, als er erzählt hat. Ich hoffe, dass Sie das beschließen wollen, was im Antrag steht.

In dem Antrag steht, dass Sie begrüßen, was die von Ihren Parteifreunden geführten CDU-regierten Bundesländer unter anderem angeregt haben, und dass Sie einen finanziellen Ausgleich zwischen Bund und Ländern haben wollen. Richtig ist, was Herr Gröber in einem Satz gesagt hat, dass ein, wie Sie es nennen, fairer Ausgleich, also ein Ausgleich, der beiden Seiten recht sein muss, auch von den Ministerpräsidenten der Länder, also aller Parteien, einstimmig vom Bund gefordert wurde. Diese parteiübergreifende Initiative, beispielsweise vom CSU-geführten Bayern und dem SPD-geführten Mecklenburg-Vorpommern, wurde gemeinsam an den Kanzler herangetragen. Nach unserer Meinung sollte das, was die Ministerpräsidenten parteiübergreifend wollen, umgesetzt werden. So viel Solidarität haben auch wir in Bayern mit unseren SPD-Ministerpräsidenten in den anderen Bundesländern.

Wir sehen allerdings keinen Grund, daraus irgendwelche parteitaktischen Spielchen abzuleiten, die Sie in Ihren Antrag auch gar nicht hineingeschrieben haben. Deswegen mussten Sie sie außerhalb des Antrages in Ihrer Rede unterbringen. Ich habe mich im Vorfeld der Beratung dieses Antrages mit Kollegen aus der CSU unterhalten. Wir könnten Ihrem Antrag zustimmen, wenn Sie bereit wären – ich bitte die Antragsteller zuzuhören –, den zweiten Absatz in Ihrem Antrag folgendermaßen zu ändern – er heißt dann neu –:

Der geforderte faire Ausgleich der finanziellen Lasten zur Bewältigung der BSE-Folgen ist entsprechend dem einstimmigen Beschluss der Ministerpräsidenten zu gewähren.

Wenn Sie diese Umformulierung annehmen, würden wir diesem Antrag zustimmen, weil es ein gemeinsames Anliegen ist, dass Bund und Länder in der BSE-Folgenkrise jeweils zu ihrer Verantwortung stehen und gemeinsam zahlen.

(Beifall bei der SPD)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Kollege Sprinkart. Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat noch zwei Minuten Redezeit.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich werde mich beeilen. Der Antrag, wonach sich der Bund stärker an den BSEFolgekosten beteiligen solle, hört sich zunächst gut an. Wer in Bayern und in diesem Hause würde sich das nicht wünschen? Sie fordern einen finanziellen Ausgleich für die Bewältigung der BSE-Folgen. Die Ministerpräsidenten wollen eine Verteilung von 60 : 40 zwischen dem Bund und den Ländern erreichen. Sehen wir uns einmal die Fakten an: Der Bund trägt allein im Jahr 2001 BSEFolgekosten in Höhe von 900 Millionen DM. Sie haben behauptet, mit der Herauskaufaktion würde den deutschen Bauern nicht geholfen. Ich frage mich, warum wir dann diese Herauskaufaktion machen.

Die Kosten für die von den Ländern gemeldeten Maßnahmen, die Herr Kollege Dr. Gröber angeführt hat, belaufen sich auf 600 Millionen DM. Wir alle beherrschen einigermaßen die Grundrechenarten. Diese Zahlen bedeuten, dass die Forderung der Länder nach einer Verteilung 60 : 40 erfüllt ist. Der Bund hat nicht nur seine rechtliche Pflicht erfüllt, sondern kam den Ländern auch insofern entgegen, als er für die von Herrn Kollegen Dr. Gröber geforderte Entsorgung von Altfuttermitteln bei den Herstellern und beim Handel die Übernahme der Kosten in Höhe von fast 50% zugesagt hat. Insofern ist die Formulierung des vorliegenden Antrags schon falsch.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In dem Anteil der Länder in Höhe von 500 Millionen DM sind auch die Kosten für die BSE-Schnelltests enthalten, die Sie dem Bund aufdrängen wollen. Auch die Kosten für die Entsorgung der Schlachtabfälle sind in diesem Betrag enthalten. Diese Kosten können nicht auf Dauer von den Ländern übernommen werden. Dies hat bereits Staatsminister Sinner ausgeführt. Diese Kosten müssen wir am Markt in den Verkaufspreis einrechnen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch bei den Kosten für die BSE-Schnelltests sollte zum Tragen kommen, was in diesem Hohen Hause immer wieder postuliert wird, nämlich, dass Qualität ihren Preis hat. BSE-Tests sind ein entscheidender Beitrag zur Verbrauchersicherheit.

(Willi Müller (CSU): Die zwei Minuten sind vorbei!)

Wenn wir diese Tests dauerhaft subventionieren würden, würden wir den Eindruck erwecken, dass Qualität und Sicherheit nichts kosteten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gewiss ist es problematisch, dass bei den Tests unterschiedlich verfahren wird. Die Hälfte der Länder bezuschussten diese Tests, die andere Hälfte bezuschusst sie nicht. Dies führt zu Verwerfungen gerade in grenznahen Schlachthöfen. Wir müssen deshalb zu einer bundeseinheitlichen Lösung kommen. Diese muss darin bestehen, dass man die BSE-Tests nicht unterstützt. Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Haltung kann man nur unterstützen. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Ich lasse deshalb über den Antrag in der von Herrn Kollegen Starzmann vorgeschlagenen veränderten Fassung abstimmen. Ich lese diese Fassung nicht mehr vor. Wer diesem Dringlichkeitsantrag der CSU in der geänderten Fassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, Herr Kollege Hartenstein und Herr Kollege Schammann. Gibt es Gegenstimmen? – Das sind zwei Kollegen aus der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist dieser Antrag angenommen. Die Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge ist damit beendet.

Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 14/6576 betreffend Sicherung der bayerischen Bierkultur durch Einführung eines Pfandes auf Getränkedosen und Einwegflaschen bekannt. Mit Ja haben 80 und mit Nein 60 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Es gab 18 Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag angenommen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 4)

(Lebhafter Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Wir kommen jetzt von der Bierkultur zur Fernsehkultur.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 11

Antrag der Abgeordneten Hufe, Dr. Baumann und anderer (SPD)

Sicherung der Fußballbundesliga-Berichterstattung im Free-TV (Drucksache 14/4579)

Die Redezeit pro Fraktion beträgt 15 Minuten. Der erste Redner ist Herr Kollege Hufe.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte beinahe gesagt: Hauptsache Kultur. Es wäre schön gewesen, wenn der Herr Ministerpräsident bei der Beratung dieses Antrags anwesend gewesen wäre, weil er sich als Verwaltungsratsvorsitzender des FC Bayern München besonders für den Fußball und die Fußballübertragungsrechte interessiert. Wir schieben diesen Antrag bereits seit einiger Zeit vor uns her. In der Zwischenzeit hat sich so viel verändert, dass es sinnvoll ist, über diesen Antrag in Plenum zu diskutieren. Ich schlage vor, diesen Antrag in einen Prüfantrag umzuformulieren.

Ich möchte das Ziel dieses Antrags kurz erläutern: Uns geht es darum, dass die Berichterstattung über die Fußballbundesliga im Free-TV zeitnah zu den Spielen, die am Samstag und am Sonntag stattfinden, erfolgt. Wir wollen, dass darüber mit den anderen Ländern bei den Beratungen zum 6. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verhandelt wird. Unsere Bürger sollen die Möglichkeit haben, ein gesellschaftliches Ereignis wie die Fußballbundesliga im Free-TV anzusehen. Wir wollen verhindern, dass die Berichterstattung über die Bundesliga nur noch im Pay-TV erfolgt. Die Bundesliga soll nicht dafür verwendet werden, das nicht optimal funktionierende Pay-TV-System zu etablieren.

Die wichtigste Nebensache der Welt, der Fußball, beschäftigt die Nation. Dies wurde bei der Aktion „15.30 Uhr“ deutlich, die das Ziel verfolgte, dass die Bundesligaspiele wieder am Samstag Nachmittag ausgestrahlt werden. Das Fernsehen sollte diese Spiele nicht zerstückeln, um damit Geschäfte zu machen. Die Fans sollten nicht am Sonntagabend durch die ganze Republik geschickt werden. Sie sollten vielmehr die Möglichkeit haben, eine vernünftige Fußballberichterstattung im Fernsehen zu sehen. Wenn man sich an die Debatte über die WM-Übertragungsrechte erinnert, gab es viele Ratschläge vom damaligen Kanzler Dr. Kohl bis hin zu den Ministerpräsidenten, die gemeint haben, sie müssten sich in die Verhandlungen zwischen ARD und Kirch einmischen.

Einige Politiker – auch Politiker in diesem Hause – haben die populistische Forderung erhoben, den Gebührenzahlern die Gebühren zurückzuerstatten, wenn diese Übertragung nicht zustande kommen sollte. Die „Bildzeitung“ titelte mit der Schlagzeile „Wofür zahlen wir überhaupt Gebühren?“ Eine andere Schlagzeile lautete: „250 Millionen für Frühstückskicker – so verschleudern ARD und ZDF unsere Gebühren“. Dies ist ein Witz, zumal alle Spiele der deutschen Nationalmannschaft, die Halbfinalspiele und die Endspiele ohnehin im Free-TV gezeigt werden müssen. Das Paket, das ARD und ZDF mit der Unterstützung der Politiker geschnürt haben, muss im Free-TV gesendet werden.

Dabei gab es zwei unterschiedliche Strömungen. Einmal war die Staatskanzlei beteiligt, die nicht so sehr am öffentlich-rechtlichen Gebührensystem interessiert war – wenigstens hat sie das in der Vergangenheit nicht gezeigt –, sondern eher daran, dass Leo Kirch diese frischen Hunderte von Millionen DM von den Gebührenzahlern auf seine Konten lenken kann. Daneben gab es