Protocol of the Session on May 8, 2001

dann wissen Sie auch, dass diese Identität ihre Symbolkraft zum Beispiel in diesem Bocksbeutel finden kann. Und Sie wissen aber auch, dass die Identität dieses Frankenweins zum Beispiel von dem Begriff „fränkisch trocken“ mit seinen weniger als vier Gramm Restzucker je Liter ausgeht und definiert ist.

Aber vielleicht wissen Sie auch, dass heute viele Rahmenbedingungen vom EU-Recht und letztlich dann vom Deutschen Weingesetz gesetzt werden. Doch wenn wir uns beispielsweise die gültige EU-Regelung über die Ertragsobergrenzen für den Weinbau einmal ansehen, die zwischen 75 und 150 Hektoliter je Hektar liegen – die 150 gelten für den Tafelwein – und da noch eine 20-prozentige Überschreitung möglich ist, dann ist das eigentlich eine lächerliche Bestimmung im Hinblick auf die Qualitätsfrage.

Deshalb ist es gut so, dass es auch in Franken immer mehr Winzer gibt, die sich eine Selbstbeschränkung im Ertrag auferlegen. Jetzt, zu Beginn des 21. Jahrhunderts, sind diese 5500 Hektar fränkische Rebfläche allerdings durch die offenen Märkte einem großen Importdruck ausgeliefert. Ich nenne nur beispielsweise neue Marktpartner, die hinzugekommen sind, wie Südafrika mit 115000 Hektar Rebfläche, Chile mit 120000 Hektar, Kalifornien mit 133000 Hektar oder auch Australien mit zurzeit 60000 Hektar, aber ständig steigender Fläche.

(Zuruf von der CSU: Gute Weine!)

Das heißt, diese Weine werden natürlich in den Regalen mehr und mehr als Wettbewerber zum bayerischen, zum Frankenwein gesehen, und deshalb ist die grundsätzliche Frage, inwieweit sich das bayerische Parlament mit einer gesetzlichen Regelung für einen Weinfonds, der ja letztlich für eine Werbung, für ein Dachmarketing den Grundstock liefern soll, auseinander setzen soll, überhaupt regulierend eingreifen soll, sicher berechtigt.

Wenn wir aber der Meinung sind, dass dieser Frankenwein eine solche Dominante darstellt, sei es in der Landschaftspflege, sei es als Wirtschaftsfaktor, dann, denke ich, muss man das schon mit Ja beantworten. Wir begrüßen deshalb die Initiative der CSU genauso wie die unsere, einen Gesetzentwurf zur Weinförderung vorgelegt zu haben, womit letztlich über eine Abgabe die Wer

beeinnahmen für ein Dachmarketing in der Größenordnung von zwei bis drei Millionen Mark jährlich erzielt werden sollen.

Wir Sozialdemokraten vertreten allerdings die Auffassung, dass Qualitätssicherung und auch Verbraucherschutz in einem solchen Gesetzentwurf unverzichtbare Elemente sein sollten. Deshalb wollen wir den Status quo im Deutschen Weingesetz festschreiben, wie es übrigens auch der Fränkische Weinbauverband in seinem Thesenpapier vom Oktober letzten Jahres gefordert hat, dem Thesenpapier mit dem Titel „Gelebte Weinkultur – traditionelle fränkische Weinbereitung als Antwort auf internationale Weinstile“. Das bedeutet also einen Verzicht zum Beispiel auf berauschende Farben oder betörende Duftnoten exotischer Früchte. Es würde bedeuten, dass Frankens Winzer auch weiterhin auf Verfahren verzichten wie die Aufkonzentration, den Einsatz von künstlichen Enzymen, aber auch auf Hefen, die auf der Basis der Gentechnik hergestellt sind, ebenso auf die Zugabe von Holztipps-, Aroma- und Farbzusätzen.

Hierzu schlagen wir ein „Manifest der fränkischen Weinethik“ vor, mit dem ein Äquivalent zum Reinheitsgebot bei Bier erreichbar wäre, also Qualitätssicherung und Verbraucherschutz.

Am Entwurf der CSU – man muss ja eigentlich von zwei Entwürfen sprechen; denn es gibt einen vom 18. Januar, der dann durch einen weiteren vom 11. April ersetzt wurde –, also an beiden Entwürfen kritisieren wir, dass die Elemente „Qualitätssicherung“ und „Verbraucherschutz“ nicht vorkommen. Wir begrüßen allerdings, Herr Kollege Ach, dass Sie im zweiten Entwurf etwas korrigiert haben, nämlich dass das Anbaugebiet Baden-Württemberg nicht in Bayern angebaute Weine liefert, wie Sie es in Ihrem ersten Entwurf, in den Erläuterungen zu Artikel 3 Absatz 1, noch definiert hatten.

Wir begrüßen es aber auch, dass Sie den Kommunen statt ursprünglich ein Prozent jetzt zwei Prozent für den Verwaltungsaufwand zugestehen. Gleiches gilt für die vorgenommene Änderung, dass Sie jetzt „mindestens 25%“ statt ursprünglich „bis zu 25%“ für Marketingmaßnahmen außerhalb der Gemeinschaftswerbung vorsehen wollen.

Ich denke, dass in unseren beiden Entwürfen gute Ansätze vorhanden sind, um die Zukunft des Frankenweins zu sichern, und mache deshalb einen konkreten Vorschlag: Lassen Sie uns doch die beiden Entwürfe zur einem gemeinsamen Entwurf zusammenführen, und lassen Sie uns auch einmal darüber nachdenken, inwieweit die Basis für die Abgabe – wo wir übrigens für eine gestaffelte Abgabe eintreten, Sie für eine einheitliche, unabhängig von der Betriebsgröße – richtig ist. Ich sage das auch selbstkritisch aus den Erfahrungen, die wir aus einer Anhörung bei etwa 160 Stellen gewonnen haben. Die Frage stellt sich schon, inwieweit man als Basis für die Abgabe die Ertragsmenge wählt und nicht die Rebfläche. Damit würde dann, meine ich, ein Anreiz zur Ertragsreduzierung und zugleich zur Qualitätssteigerung gegeben sein. Wir sind es unserem Frankenwein schuldig, diesem geschätzten Nahrungs-, Genuss- oder auch

Arzneimittel. Er würde unsere gemeinsamen Anstrengungen verdienen.

(Beifall bei der SPD)

Den CSU-Gesetzentwurf begründet Herr Kollege von Rotenhan.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Grüninnen, es ist schön, dass man Sie auch einmal besonders begrüßen kann.

(Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben in den letzten Monaten in Franken sehr viel über ein Gesetz zur Förderung des Absatzes von Frankenwein gesprochen, und es ist selbstverständlich für einen Franken wie mich eine besondere Freude, dazu hier sprechen zu können. Wir Franken – da gebe ich Kollegen Hartmann Recht – sind in einer Weinkultur aufgewachsen. Meine Eltern haben mir das von Kindesbeinen beigebracht, streng nach dem Motto: Guter Wein, mäßig genossen, schadet auch in großen Mengen nicht.

(Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, nach den eher heimatkundlichen Ausführungen des Kollegen Hartmann können wir wieder zur Politik kommen. Wir haben uns – im Gegensatz zur SPD – mit den Betroffenen unterhalten. In den letzten Wochen hatten wir viele Gespräche mit Winzern in Franken,

(Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:... und Winzerinnen!)

die ihrem Erstaunen Ausdruck verliehen haben, dass ihnen ein SPD-Entwurf vorgelegt wurde, ohne dass überhaupt jemand mit ihnen darüber gesprochen hätte, und wir sind auf einhellige Ablehnung des SPD-Entwurfs gestoßen. Darauf will ich später noch zu sprechen kommen.

Wir haben die Lage untersucht und sind zu dem Entschluss gekommen, dass es nötig ist, nicht etwa in oberlehrerhafter Weise den fränkischen Winzern vorzuschreiben, wie sie ihren Wein zu produzieren hätten, sondern ihnen mit einem Weinabsatzförderungsgesetz unter die Arme zu greifen. Dabei handelt es sich um eine Abgabe, die jeder Winzer bezahlt und die in einen Fonds fließt, mit dem Frankenwein beworben wird.

Das Problem ist Folgendes: Deutschland ist der größte Weinimporteur der Welt mit leider der Folge, dass der Konsum unseres heimisch produzierten Weins auf derzeit 46% gesunken ist und wir, wie Herr Kollege Hartmann richtig gesagt hat, aus Kalifornien, Südafrika, Chile, Neuseeland und mittlerweile Australien eine große Konkurrenz haben. In allen diesen Ländern sind die Rebflächen viel größer als bei uns, so dass sie viel billiger produzieren können. Deshalb wollen wir unseren Winzern die Chance geben, mit einem Absatzfonds ihre Produkte so zu bewerben, dass sie mit den ausländi

schen Anbietern konkurrieren können. Beispielsweise bewirbt der kalifornische Winzer Robert Mondavi, den wir damals besucht hatten, seine Produkte in Deutschland mit 8 Millionen DM und hat damit genauso viel Geld wie die gesamte deutsche Weinwirtschaft zur Verfügung. Wir wollen 1,75 Euro pro Ar festlegen, was dem bisher freiwillig geleisteten Beiträgen entspricht. Bei einer Rebfläche von 6000 Hektar in Franken hätten man also ein Aufkommen von 1,05 Millionen Euro. Wir hoffen, dass damit den Winzern die nötige finanzielle Kraft gegeben wird, um diese Produkte wirkungsvoll bewerben zu können.

Die Abgabe wird bereits jetzt für den deutschen Weinfonds erhoben. Wir wollen eine ähnliche Regelung wie bisher und die Abgabe durch die Gemeinden erheben; insofern sind wir uns einig. Da dies läuft wie bisher, sind keine zusätzliche Erhebungen nötig. Bekanntlich gibt es eine Weinkartei und ein Weinverzeichnis, das den Gemeinden jährlich von der Regierung zugesandt wird. Der dadurch entstehende Verwaltungsaufwand ist gering. Wir wollen den Gemeinden ihre Bemühungen mit 2% vergüten und haben uns nach Rücksprache mit den Kommunen vergewissert, dass sie dies für auskömmlich halten. Wir haben im Gegenteil von einzelnen Kommunen gehört, dass sie auf die Vergütung gänzlich verzichten wollen.

Mit der Abgabe soll in erster Linie die Frankenland GmbH zur Unterstützung des Absatzes ihrer Produkte gefördert werden. An gruppenspezifische Einzelaktionen sollen künftig mindestens 25% aus dem Aufkommen verteilt werden. Die Verteilung der Mittel erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten auf Vorschlag und im Benehmen mit dem zu gründenden Werbebeirats. In diesem Werbebeirat sind alle fränkischen Institutionen, die mit der Weinproduktion zu tun haben, vertreten. Das heißt, je ein Vertreter des Fränkischen Weinbauverbandes, der Gebietsweinwerbung, des Prädikats- und Qualitätsweingüterverbands, des Vereins fränkischer Winzer und des Verbands des Bayerischen Weinhandels sowie zwei Vertreter der Winzer Genossenschaften.

Das zu beschließende Gesetz ist nicht weltbewegend. Aber wir glauben im Gegensatz zur SPD, dass das Weinförderungsgesetz, wobei es auf die einfache Bewerbung ankommt, ausreicht. Wir sind nicht der Ansicht wie die Opposition, dass wir hier groß ein Qualitätssiegel und ein Verbraucherschutzspektrum einbauen können; denn in Bayern wird dem Verbraucherschutz bekanntlich durch ein fabelhaftes, neues Ministerium ausreichend Rechnung getragen. Wir glauben nicht, dass in diesem Fall besondere Regelungen in das Gesetz aufgenommen werden müssen.

(Zuruf der Frau Abgeordneten Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Herr Kollege Hartmann, das „Manifest der fränkischen Weinethik“ klingt toll. Aber bei näherer Besichtigung kann man sagen: Viel Geschrei und wenig Wolle, sagte der Hanswurst, als er das Schwein schor.

(Heiterkeit)

„Manifest der fränkischen Weinethik“ heißt zu deutsch: Sie wollen den Weingütern sagen, wie die herzustellende Qualität aussehen solle. Wir stehen vor einem heftig umkämpften Markt, dem wir nur dann standhalten können, wenn die Winzer Qualität produzieren. Andernfalls wären sie längst vom Markt verschwunden. Wir haben keinerlei Veranlassung, unseren Winzern, die stets eine fabelhafte Qualität produziert haben, vorzuschreiben, wie sie das in Zukunft besser machen sollen.

(Zuruf der Frau Abgeordneten Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Das können Sie als Nürnbergerin nicht beurteilen. Wenn Sie zu uns nach Unterfranken kommen, gebe ich Ihnen Nachhilfe. – Was die Höhe der Abgabe betrifft, haben Sie zu Recht bemerkt, dass wir eine gleiche Abgabe pro Hektar erheben wollen. Herr Dr. Hahnzog hat uns eben bei der Diskussion um die Stimmkreisreform vorgeworfen, wir hätten mit der Gleichheit Schwierigkeiten. Nun, da wir es gleich machen, ist es wieder nicht richtig; denn die Opposition will einen gestaffelten Beitrag erheben.

(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir sind froh, dass die großen Weingüter in Franken bei dieser Abgabe freiwillig mitmachen; denn wir müssen uns darüber klar sein, dass etwa Wirsching, Iphofen oder das Bürgerspital diese Bewerbung ungleich weniger nötig haben als die Unzahl von kleinen Winzern in Franken; 70% der Winzer in Franken bewirtschaften unter 0,5 Hektar. Deswegen halte ich es für einen großen solidarischen Akt der Größeren, dass sie sagen: Wir zahlen pro Hektar unserer Rebfläche genauso viel wie die kleinen Betriebe. Wir halten diese Regelung für ausreichend und denken, dass sie der richtige Weg zum Ziel ist.

Wir sehen in unserem Gesetzesvorschlag die richtige Lösung und meinen, nachdem wir im Gegensatz zu Ihnen mit den Betroffenen gesprochen haben, die signalisiert haben, dass sie unseren Entwurf befürworten, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Ich empfehle deswegen dem Plenum beziehungsweise letztlich dem federführenden Ausschuss, an den der Gesetzentwurf überwiesen wird, die Übernahme unseres Entwurfs.

Meine Damen und Herren, eine Rede über den Wein kann man ohne einen Trinkspruch nicht beenden. Damit nicht der Eindruck entsteht, dass Herr Kollege Welnhofer als einziger im Raum Lateinisch kann, möchte ich den Trinkspruch auf Lateinisch vortragen, wie es sich für einen guten bayerischen Abgeordneten gehört: Nunc est bibendum. Nunc pede libero pulsanda tellus, nunc saliaribus ornare pulvinar, deorum, tempus erat dapibus sodales. Dies heißt: Jetzt sollen wir trinken. Jetzt sollen wir tanzen. Jetzt sollen wir uns mit Freunden zu einem üppigen Mahle niederlassen. In diesem Sinne wünsche ich dem Gesetz ein gutes Fortkommen.

(Beifall bei der CSU)

Prost, Herr Kollege Rotenhahn. Als nächste Rednerin hat Frau Kollegin Münzel das Wort.

Wir haben für Herrn Rotenhan einen neuen Job. Vielleicht ist er da besser als in den Abgeordnetenbänken aufgehoben. Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! In Deutschland wird offensichtlich mehr Wein getrunken als produziert. Neben den klassischen Importländern wie Frankreich, Italien, Spanien und dem ehemaligen Jugoslawien drängen nun neue Importländer wie Australien, Kalifornien, Chile und Südafrika auf den deutschen Markt. Der konsequenten Marketing- und Konzentrationsstrategie der Weinexportländer sollen nun, so kann man den Gesetzentwürfen von CSU und SPD entnehmen, auf fränkischer Seite ebenfalls kontinuierliche Marketinganstrengungen entgegengesetzt werden.

Nun ist zunächst einmal gar nichts dagegen zu sagen, dass sich die fränkischen Winzerinnen und Winzer zusammensetzen und ein gemeinsames Werbekonzept erarbeiten. Wenn die betroffenen Winzer und Winzerinnen eine gemeinsame Werbung für den Frankenwein insgesamt als sinnvoll erachten, ist das ihre eigene Sache und nicht Sache des Gesetzgebers.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die fränkischen Winzer und Winzerinnen machen dies zwar seit einigen Jahren auf freiwilliger Basis, aber offensichtlich ist es ihnen nicht gelungen, alle Winzer und Winzerinnen davon zu überzeugen, dass das gemeinsame Vorgehen sinnvoll ist. 30% – so liest man in den Gesetzentwürfen – zahlen die freiwillige Abgabe nicht. 30% der fränkischen Winzer und Winzerinnen zahlen also nicht in den Einheitstopf. Das ist der Grund dafür, dass sowohl die CSU als auch die SPD auf die Idee einer Pflichtabgabe gekommen sind, einer Maßnahme, die nichts anderes ist als sozialistische Planwirtschaft.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe mich gefragt, wer von den fränkischen Kolleginnen und Kollegen hier vorne den CSU-Gesetzentwurf begründen wird. Ich hätte mir nicht einmal im Traum vorstellen können, dass ausgerechnet der Adel in der Person des Herrn von Rotenhan hier eine Maßnahme sozialistischer Planwirtschaft einfordert.

(Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN – Hofmann (CSU): Das waren immer die Sozialisten!)

Dass die SPD auf eine solche Idee kommt, kann ich noch irgendwie nachvollziehen. Im Falle der CSU muss ich mich allerdings schon sehr wundern. Sie schlachten bedenkenlos ihre heiligen Kühe, die da heißen: freie Marktwirtschaft, freies Unternehmertum, Privatisierung, keine gesetzlichen Regelungen, lieber mit der Industrie paktieren.

(Dr. Dürr (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Selbstverpflichtung! – Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umweltpakt!)

Ich erinnere an den Umweltpakt, den Pakt für Kinder und den Bildungspakt. Auch der gestiegene Verwaltungsauf

wand, den die CSU ansonsten immer beklagt, spielt auf einmal keine Rolle mehr. Akribisch wird ausgerechnet, wie viele Prozente die Gemeinden für den Verwaltungsaufwand behalten dürfen. Alle Prinzipien werden über Bord geworfen: welch eine Kehrtwende!