Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu der heutigen Diskussion über das Gesetz zur Änderung des Gesetzes der LfA hätte ich mir schon gewünscht, dass der aus meiner Sicht Hauptbetroffene, der Wirtschaftsminister, zu dieser Diskussion anwesend ist. Wenn schon nicht – –
Herr Staatsminister, ich finde, das ist auch in der Diskussion ein Zeichen dafür, dass die Wertschätzung, die die
LfA eigentlich verdient, von Seiten des Wirtschaftsministeriums nicht gegeben ist. Ich bin darüber sehr enttäuscht; denn es geht im Wesentlichen darum, dieses Instrument der Wirtschaftsförderung in Bayern zu stärken. Wenn hierzu der zuständige Minister nicht anwesend ist, ist das ein Affront gegenüber der LfA und ihrer Klientel.
Herr Staatsminister, Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, wir als Partei betrachten die LfA auch durchaus mit einem gewissen Wohlwollen, weil die Väter der LfA Sozialdemokraten waren. Der damalige Finanzminister Zorn hat viel dazu beigetragen, dass dieses Instrument für die Förderung, damals für die Aufbauförderung, überhaupt eingerichtet und gegründet wurde. Darauf sind wir durchaus stolz.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, wir haben bereits im Juli 1999 eine Interpellation eingebracht, die sich mit der LfA, ihren Aufgaben, aber auch ihren rechtlichen Grundlagen befasst hat. Wir haben in dieser Interpellation, die sich bald zum zweitem Mal jährt, festgestellt, dass die Aufgaben der LfA und die unstrittigen Ziele darin bestehen, Existenzgründer zu fördern, kleine und mittlere Unternehmen beim Aufbau und Ausbau ihrer Geschäftstätigkeit, aber auch bei Konsolidierungen zu unterstützen und die LfA insgesamt als Förderbank in Bayern optimal einzusetzen. Wir haben nach der Rechtsform gefragt, ob Anstalt des öffentlichen Rechts, wir haben danach gefragt, was im Gesetz an Änderungen notwendig ist. Wir haben gefragt nach dem Prüfungsrecht des ORH, nach der Größe und der Zusammensetzung des Verwaltungsrates, nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen vergleichbarer Institutionen wie der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Deutschen Ausgleichsbank.
Wir haben danach gefragt, wie die Staatsregierung die Zusammenarbeit mit diesen Einrichtungen verbessern will, weil aus der Sicht des Kunden, also des Kreditnachfragers, das Angebot aus einer Hand eigentlich das richtige wäre. Wir haben aber auch nach den Bestimmungen gefragt, welche auf europäischer Ebene möglicherweise zu Einschränkungen führen. Und wir haben nach der Effizienz der Tätigkeit der LfA gefragt, welche großen Teilen der Wirtschaft durchaus nicht bekannt ist, welche sogar bei den Banken, welche nach dem Hausbankenprinzip unsere Partner sind, nicht einmal bekannt ist. Wir haben auch nach diesem Hausbankenprinzip gefragt und zu bedenken gegeben, dass die Task force, die anfänglich nur für Konsolidierungen zuständig war, auch für andere Bereich wie zum Beispiel Existenzgründungen und Existenzausbau eingesetzt werden soll. Wir haben danach gefragt, welche Möglichkeiten es gibt, die Haftungsfreistellung bei Existenzgründungen zu verbessern.
Wir haben danach gefragt, welche Möglichkeiten es gibt, Dienstleistungen in die anerkennungsfähigen Personalkosten bzw. in die Kreditbasis einzubeziehen. Und wir haben danach gefragt, wie die LfA regionalisiert werden kann, um in den einzelnen Regierungsbezirken Bayerns bessere Ansprechmöglichkeiten zu schaffen. Meine Damen und Herren, von diesen angesprochenen Punkten sind durchaus eine ganze Reihe im Gesetzesvor
schlag enthalten. Zumindest aber sind sie in die praktische Tätigkeit der LfA mit übernommen worden.
Es wurde dann diskutiert über den Bericht des Obersten Rechnungshofes, aber auch über die wirklich unschönen Vorgänge im Zusammenhang mit der Übernahme der LWS-Anteile durch die LfA. Der damalige LfA-Chef Pfeffer schilderte, dass der Anlass für den Einstieg der LfA bei der LWS ein Deal gewesen sei – ich zitiere die „Süddeutsche Zeitung“ –, „zu dem sich die staatliche LfA von der Staatsregierung überreden ließ“. Am 1. Januar 1994 tauschte die LfA ihre wertvollen Anteile an der DASA gegen einen Anteil im Wert von 58,5% an der Beteiligung des Freistaates Bayern an der LWS. Hintergrund dieses Deals war, dass der neue Ministerpräsident Edmund Stoiber – ich zitiere den „Donaukurier“ – „damals das DASA-Paket für seine Privatisierungsoffensive versilbern wollte“. Dabei war bei der LfA laut Pfeffer die Begeisterung nicht allzu groß. Schließlich war die LWS ein unbeschriebenes Blatt, in deren Innenleben die LfA keinerlei Einblick hatte. Dem bösen Erwachen ist blankes Entsetzen gefolgt – so Herr Pfeffer, welcher daran erinnerte, dass bei der LfA damals Entsetzen eingetreten sei.
Meine Damen und Herren, das war auch für die LfA und für ihre Geschäftstätigkeit in Bayern eine äußerst unglückliche Entwicklung, die sich nicht wiederholen darf. Das können wir auch nicht alleine durch eine Änderung des LfA-Gesetzes erreichen, sondern dazu brauchen wir auch eine andere Politik seitens der Bayerischen Staatsregierung.
Einen weiteren Anlass für die Änderung des LfA-Gesetzes gab das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, dessen Präsident mir auf Anfrage am 1. Oktober 1999 geschrieben hat, die Zuverlässigkeit und die fachliche Eignung der Geschäftsleiter seien Voraussetzung für die Erteilung der Bankenerlaubnis nach § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen. Er sagte weiterhin, „konkret geht es um die Vorschrift des § 10 Absatz 1 des LfA-Gesetzes, wonach der Vorstand der LfA die Stellung einer dem Staatsministerium der Finanzen unmittelbar nachgeordneten Staatsbehörde hat“. Kollege Bernhard und Frau Kollegin Kellner haben bereits darauf hingewiesen, dass diese Konstruktion jetzt vom Tisch sei. Insoweit habe es sich um eine notwendige Änderung des Gesetzes gehandelt. Der Prozess der Gesetzesänderung war aber ungeheuer lange und quälend und ließ darauf schließen, dass zwischen dem Finanzministerium und dem Wirtschaftsministerium keine Einigkeit erzielt werden konnte, bis schließlich der Gesetzesvorlage der Grünen die Gesetzesvorlage der Staatsregierung folgen musste.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe bereits im Zusammenhang mit der Interpellation die Notwendigkeiten geschildert, die sich für die Geschäftspolitik der LfA ergeben. Für uns steht der wirkungsvolle Einsatz der LfA für die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen, aber nicht nur in diesen, im Vordergrund. Hierfür ist ein Handlungsrahmen festzulegen, innerhalb dessen die LfA intensiver und wirkungsvoller mit Krediten, Darlehen, Zinszuschüssen und
auch Eigenkapitalbeteiligungen arbeiten kann. Nachdem sich die großen Geschäftsbanken – das ist ein durchaus aktuelles Problem – in Bayern zunehmend aus der KMUFinanzierung zurückziehen, ist auf diesem Gebiet gegebenenfalls in Kooperation mit den Sparkassen, Genossenschafts- und Raiffeisenbanken ein ganz besonderer Handlungsbedarf gegeben. Dabei kann es nicht das Ziel sein, die teilweise rückläufige Mittelstandsförderung durch spekulative Großgeschäfte zu ersetzen. Davon haben wir genug. Wichtiger ist es, die Risikoübernahmen bei Existenzgründungen kleinerer und mittlerer Unternehmen und in Einzelfällen auch größerer Unternehmen zur Sicherung der Arbeitsplätze zu verstärken.
Hierzu ein kleiner Ausflug zum Engagement der LfA bei der Firma Grundig. Dieses Engagement ist ein Beispiel dafür, wie die LfA 1997 zusammen mit den anderen Banken eingesprungen ist, um eine, wie es damals genannt wurde, fränkisch-bayerische Grundiglösung zu erreichen. Allerdings hätten wir uns auch gewünscht, dass die jetzige Diskussion über Grundig durch die LfA und durch das Wirtschaftsministerium bedeutend früher aufgenommen worden wäre. Wir wünschen uns, dass die Beteiligungen noch stärker ausgestaltet werden und dass die Warnzeichen, die gegeben wurden, noch frühzeitiger aufgenommen werden, um im Sinne der Sicherung von Arbeitsplätzen helfend eingreifen zu können. Das Engagement der LfA ist ein gutes Beispiel dafür, was in Bayern alles geschehen kann.
Ich komme nun zu den Gesetzesvorlagen und den Änderungsanträgen. Es ist erreicht worden, das die LfA keine nachgeordnete Behörde mehr ist. Der Verwaltungsrat hat eine größere und eindeutigere Verantwortung, allerdings noch nicht in dem Sinne, wie wir es uns gewünscht haben. Durch die Verkleinerung des Verwaltungsrates ist aber sicher ein schnelleres Handeln möglich.
Die Bereitschaft zur Regionalisierung – nicht zur Filialisierung, das muss ich betonen – ist erklärt worden. Die LfA soll als Ansprechpartner im ganzen Land zur Verfügung stehen. Die Forderung, dass der Zugang zur LfA nicht nur über die Hausbanken, sondern auch über bestimmte Einrichtungen und Abteilungen der LfA – zum Beispiel Task force – erfolgen soll, ist ebenfalls erfüllt.
Außerdem ist uns mehrfach versichert worden, dass die Berichterstattung der Staatsregierung über die Tätigkeit der LfA, die wir und auch das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefordert haben, erfolgen wird. – Herr Staatsminister Dr. Wiesheu, ich begrüße Sie zu diesem auch für das Wirtschaftsministerium wichtigen Thema im Bayerischen Landtag. – Wir hätten uns zwar gewünscht, dass die Berichterstattung im Gesetz festgeschrieben wird, nehmen aber die Zusicherung, die Sie gegeben haben, zur Kenntnis. Wir werden Sie beizeiten daran erinnern.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir haben darüber hinaus gefordert, dass in den Verwaltungsrat nicht ein weiterer Vertreter des Finanzministeriums entsandt wird. Das ist jetzt in § 2 des Gesetzes so geregelt. Wir haben weiterhin gefordert, dass der Vorschlag für den Posten des Vorstandsvorsitzenden nicht – wie von der Staatsregierung vorgesehen – im Einvernehmen mit
dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats, sondern vom Vorsitzenden des Verwaltungsrats und dem Verwaltungsrat gemacht wird. Wir waren und sind der Meinung, dass ein Schwerpunkt des Gesetzes auf der mittelständischen Wirtschaft liegen sollte. Zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen sollte eine Formulierung in den Punkt „Aufgabenstellung“ im Gesetz aufgenommen werden, ebenso wie zur Präsenz und Ansprechbarkeit in den Regierungsbezirken in Bayern.
Die Notwendigkeiten sind zum Teil eingesehen worden. Es wurden allerdings keine Festlegungen im Gesetz getroffen, sondern es wurden beispielsweise bei der Regionalisierung Vereinbarungen übernommen.
Meine Damen und Herren, ich komme noch zu zwei wichtigen Gesichtspunkten, die die Zukunft der LfA betreffen. Zum einen geht es um die Situation in Bayern, aber auch in Deutschland und Europa, was die Klagen der Geschäftsbanken gegen die Tätigkeit der öffentlichen Banken anbelangt. Die Bayerische Landesbank hatte in den letzten Wochen eine neue Konstruktion zu entwickeln. Die Frage stellt sich in einem gewissen Umfang auch für die LfA. Die LfA hat ihre Aufgaben im Rahmen der Europäischen Union erfüllt, indem sie einen Fragenkatalog ausgefüllt hat. Die Signale deuten darauf hin, dass die Europäische Union mit den Erläuterungen zufrieden ist. Die Sache ist aber noch nicht abgeschlossen. Wir werden sehr genau beobachten müssen, was sich auf europäischer Ebene tut.
Ein zweiter wichtiger Punkt im Zusammenhang mit der Tätigkeit der LfA, der nicht im Gesetz geregelt werden kann, wohl aber in der Art, wie die Aufgaben durchgeführt werden, ist die Tatsache, dass nach dem Basel-IIAbkommen das Rating für kleinere und mittlere Unternehmen mit entsprechendem Rückbehalt bei den kreditgebenden Banken verlangt wird. Gefahr droht dahin gehend, dass die kleinen und mittleren Unternehmen, die keine großen Sicherheiten bieten können, teurere Kredite in Anspruch nehmen müssen. Das ist ein äußerst wichtiger Gesichtspunkt. Möglicherweise kann das, was die Kreditanstalt für Wiederaufbau tut, nämlich die Risiken zu bündeln und in einem Risikofonds abzusichern, eine Lösung darstellen. Die LfA muss aber bereit sein, mitzuwirken, denn sie ist zu klein, um das Risiko allein zu schultern.
Bedauerlicherweise war es nicht möglich, festzulegen, dass Unternehmen in Bayern, die bei der Hausbank kein Gehör finden, sich direkt an die LfA wenden können. Im „Münchner Merkur“ vom 5. April steht als Überschrift: „Die Förderbank hilft dem Mittelstand, wenn sich Banken verweigern.“ Das stimmt nicht. Leider gilt nach wie vor – wenn auch aus gutem Grund – der Grundsatz, den ich wienerisch wiedergeben möchte: „Wann die Hausbank net will, nutzt’s gar nichts.“
Dieses einprägsame Prinzip ist eine große Belastung für die mittelständischen Unternehmen in Bayern.
Auch auf der „Join“, einer Gründer– und Mittelstandsmesse, die vor kurzem in Nürnberg stattgefunden hat, wurde über dieses Thema gesprochen. Auf der „Internationalen Handwerksmesse“ haben die Vertreter der LfA gesagt, die erste Frage, die man Existenzgründern stellt, ist die Frage nach der Hausbank. Wenn die Hausbank nicht mitmacht, nützen alle Künste der LfA nichts. Deswegen ist es so wichtig, dass die LfA in ganz Bayern ansprechbar ist. Sie darf sich nicht auf München zurückziehen. Erste Signale – es besteht eine Präsenz in Nürnberg und eine gewisse Präsenz in Landshut – deuten darauf hin, dass der Weg der Regionalisierung weiterverfolgt wird. Es muss die Möglichkeit gegeben sein, mit der LfA bei der Hausbank zu erscheinen. Ich spreche aus Erfahrung: Das macht oft Eindruck auf die Hausbank. Deshalb ist es so wichtig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Es gibt noch eine Reihe von offenen Punkten. Nicht alle Gefahren sind ausgeräumt. Das Gesetz in der geänderten Fassung gibt der LfA aber die Möglichkeit, die Themen in Zukunft aktiv anzugehen. Die LfA muss ihre Chancen nutzen. Unser Vorstoß hat sicher auch dazu beigetragen, dass Änderungen vorgenommen wurden. Deshalb können wir dem Gesetzentwurf trotz aller Fragezeichen, die noch vorhanden sind, zustimmen. Wir hoffen, dass der LfA negative Erlebnisse wie die der LWS mit dem unglücklichen Unternehmenslenker Stoiber erspart bleiben. Wir wollen, dass die LfA ihren Beitrag zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Stärkung der Unternehmen in Bayern leisten kann. Dazu bietet das neue Gesetz zumindest eine gute Grundlage.
Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Runge. – Er verzichtet. Dann hat Herr Staatsminister Prof. Dr. Faltlhauser das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Scholz, wenn ich Ihre Aufmerksamkeit erringen kann, möchte ich eine Anmerkung zu Ihrer im oppositionellen Eifer vorgetragenen Rüge machen, dass der Wirtschaftsminister Otto Wiesheu, der gleichzeitig Vorsitzender des Verwaltungsrates der LfA ist, bei der Aussprache – jetzt ist er hier – nicht anwesend war. Ich darf Folgendes sagen: Minister Wiesheu war bei der Preisverleihung eines Start-up-Wettbewerbs, bei dem er Schirmherr ist. Die Veranstaltung findet jedes Jahr statt. Wie lang sie dauert, kann man nicht minutiös ausrechnen. Es ist nun einmal Aufgabe eines Wirtschaftsministers, dort präsent zu sein.
Meine Damen und Herren von der Opposition, wichtiger ist, dass der Wirtschaftsminister dann da ist, wenn es um die Rettung von Arbeitsplätzen geht. Das ist er weiß Gott immer.
schwierigen Projekten auf sich und tut etwas für die Erhaltung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Deshalb sollte man hier nicht so kleinlich sein, wenn er ein paar Minuten später kommt. Ich glaube, das gehört zur Fairness in diesem Hause.
Frau Kollegin Kellner, Sie haben dargelegt, dass Sie mich haben aufwecken müssen, damit wir ein Gesetz vorlegen. Frau Kollegin, Sie können mich munter machen – Sie wissen das aus unseren Debatten im Haushaltsausschuss –, aber aufzuwecken brauchen Sie mich nicht. Ich will das belegen. Ich darf Ihnen mitteilen, dass das bayerische Kabinett zunächst am 27. Juni 2000 Eckpunkte für ein LfA-Gesetz und am 25. Juli 2000 dann einen Gesetzentwurf in einem ersten Durchgang beschlossen hat, während die Grünen ihren Gesetzentwurf erst am 18. September veröffentlicht haben. Wir haben unseren Gesetzentwurf am 26. September im Kabinett abschließend beraten. Sie mussten mich also nicht aufwecken. Ich kann aber auch großzügiger sein und sagen: Wir sind auch von Ihnen inspiriert worden.
Herr Staatsminister, wie Sie wissen, bin ich auch am Abend noch munter. Sie haben mir schon im September vorgeworfen, dass ich von Ihnen abgeschrieben hätte. Dabei haben Sie ganz übersehen, dass Ihre Kabinettsverabschiedung im Juli nicht veröffentlicht wurde. Ist Ihnen das entgangen?
Ich unterstelle, dass Sie nicht von uns abgeschrieben haben. Ich wollte nur darlegen, dass wir einige Monate zuvor einen Gesetzentwurf im Kabinett vorgelegt und verabschiedet haben und dann die Grünen, ich unterstelle ohne Kenntnis unseres Gesetzentwurfes, auch mit einem Vorschlag gekommen sind. Ich wollte nur darauf abstellen, dass diese Bayerische Staatsregierung sowohl in diesem Punkt wie auch insgesamt nicht schläft.
Meine Damen und Herren, die LfA hat eine sehr lange Geschichte seit 1950 und, ich meine, auch eine stolze Geschichte. Diese LfA hat wesentlich dazu beigetragen, dass dieses Land Bayern von einem Agrarland in einen Industriestaat umstrukturiert werden konnte, indem viele Innovationen gerade von mittelständischen Unternehmen ausgehen.
Jetzt haben wir dieses Gesetz mit Ihrer fachkundigen Beratung im Haushaltsausschuss geändert, indem wir die Kontrollgremien stärken, die Überwachungsmechanismen verbessern und die Kompetenzen der Aufsichtsorgane klar zuordnen. Wir stellen diese LfA, dieses wertvolle Instrument der Förderung der Wirtschaft in unserem Lande auf neue Anforderungen um, auch auf neue Anforderungen im Hinblick auf die Qualität von Überwachung. Nicht nur wir sind sensibler geworden, sondern die Wirtschaft insgesamt hat die Anforderungen an Überwachungsgremien verstärkt.
Meine Damen und Herren, natürlich sind in diesen Gesetzentwurf auch die Erfahrungen mit der LWS eingeflossen. Deshalb haben wir vor allem die Kontrollmechanismen optimiert. Wir haben also auf etwas reagiert. Die Qualität einer Regierung erkennen Sie nicht an irgendwelchen einzelnen Vorfällen, die immer passieren können – wer viel tut, dem passiert auch etwas –, sondern Sie erkennen sie an dem, was man anschließend daraus macht.
Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang will ich ein Gesamtbild geben über das, was jetzt, heute, in dieser Woche festzustellen ist. Unter dem Einfluss der Bayerischen Staatsregierung stehen zwei Banken: die eine ist die Bayerische Landesbank, die andere ist die Förderbank LfA. Wir können heute an diesem Tage feststellen, dass beide vom Staat beeinflussten Banken, wie man in Banker-Kreisen sagt, hervorragend aufgestellt sind.
Wir verabschieden in Zweiter und Dritter Lesung ein neues LfA-Gesetz, das, Herr Scholz, vielen Dank, auch von der Opposition, zumindest von der SPD die Mitunterstützung hat. Ich stelle auch fest, dass die LfA eine sehr gute Mannschaft an der Spitze hat; die neue Führung arbeitet wirklich hervorragend. Ich stelle fest, dass wir gestern einstimmig einen neuen Vorstandsvorsitzenden für die Bayerische Landesbank bestellt haben, der diese große Bank, die sechstgrößte Bank in der Bundesrepublik Deutschland, in eine gute Zukunft führen wird, ein Mann, von dem alle sagen, dass er große Erfahrung hat und dass seine Bestellung eine gute personelle Entscheidung ist. Gleichzeitig hat gestern der Verwaltungsrat der Bayerischen Landesbank einstimmig die neue Struktur, die wir intensiv vorbereitet und vorgeschlagen haben, akzeptiert, eine Struktur mit einer Finanzholding AG, unter der die Anstalt des öffentlichen Rechts weiterhin ruht, eine Konstruktion, die es diesem Institut ermöglicht, nach einer Übergangszeit auch ohne Anstaltslast und Gewährträgerhaftung erfolgreich zu sein. Das heißt: Wir haben auch dieses große Finanzinstitut geräuschlos, effektiv und gut aufgestellt – im Gegensatz zu anderen Ländern, die lange diskutiert haben und dann mühsam eine Personallösung gefunden haben. Wir haben die Personallösung und die neue Struktur der Öffentlichkeit gleichzeitig, ohne irgendwelche Indiskretionen vorstellen können.
Fazit also: Der Freistaat Bayern hat in diesem finanzstrategischen und finanzpolitischen Bereich sowohl bei der LfA als auch bei der Landesbank eine hervorragende Arbeit geleistet. Es handelt sich um die Instrumente, die für uns für die Gestaltung dieses Landes wichtig sind: zur Finanzierung des Mittelstandes in der Fläche, wenn ich an die Sparkassen denke, zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, wenn ich an die Landesbank denke, und zur Förderung insbesondere des Mittelstandes, wenn ich an die LfA denke. Daher können wir heute an diesem Dienstag sagen: Wir sind für den Wettbewerb und das weitere Florieren der bayerischen Wirtschaft gerüstet. Deswegen bedanke ich mich ausdrücklich noch einmal bei denjenigen, die im Haushaltsausschuss dieses LfA-Gesetz fachkundig mitberaten haben. Sie haben mit dazu beigetragen, dass wir heute dieses Resümee ziehen können.
Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt. Ich lasse zunächst über Tagesordnungspunkt 2 abstimmen. Der Abstimmung liegen der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 14/4201 und der hierzu einschlägige Änderungsantrag auf Drucksache 14/5935 zugrunde. Ich gehe davon aus, dass über den Gesetzentwurf nur noch in der beantragten geänderten Fassung abgestimmt werden soll.
Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt auf Drucksache 14/6543 die Ablehnung. Wer entgegen dem Votum des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen dem Gesetzentwurf in der beantragten geänderten Fassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und Herr Kollege Hartenstein. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.