Kolleginnen und Kollegen, kurz und bündig: Was wird und muss in diesem Gesetzentwurf geändert werden? Wir vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind der Auffassung, dass die Aufgaben der LfA präzise gefasst werden müssen, speziell die Förderung von Umweltstrukturen und die Förderung von klein- und mittelständischen Unternehmen. Kompetenzen und Verantwortung müssen klar geregelt werden, zum Beispiel auch dieser berühmte § 6, Anweisung durch das Finanzministerium. Die Kontrollmöglichkeiten des Parlaments müssen gestärkt werden, wozu wir gerne einen jährlichen Bericht der LfA im Gesetz gehabt hätten. Leider haben Sie das nicht übernommen.
Ingesamt hatte die CSU-Fraktion durchaus einige unserer Punkte übernommen. Auch die SPD hat differenziert zu einigen Punkten Änderungsanträge gestellt, die im Wesentlichen eine ähnliche Zielrichtung verfolgten wie wir. Wir werden uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung und die Änderungsanträge der SPD dennoch der Stimme enthalten, da wir nach wie vor der Ansicht sind, dass der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Sache besser getroffen hätte.
Ich komme auf die Aufgaben der LfA zurück. Die LfA diente ursprünglich dazu, den Staat beim Aufbau einer Infrastruktur oder bei der Verfolgung arbeitsmarktpolitischer Ziele zu unterstützen. Wir waren der Auffassung, dass es längst an der Zeit ist, auch umweltpolitische Ziele als Aufgaben für die LfA aufzunehmen. Das haben Sie dankenswerterweise übernommen. Sie sind uns nicht bei dem Vorschlag gefolgt, das Ziel der Förderung insbesondere von klein- und mittelständischen Unternehmen herauszustreichen. Es war uns deshalb sehr wichtig, das noch einmal aufzuführen, weil wir nicht wollen, dass die LfA Kredite an Großunternehmen wie zum Beispiel Kirch vergibt oder an dubiose Zeltbaufirmen. Sie erinnern sich noch an den Auftrag für Zelte in Mekka,
wobei letztlich Geld in den Sand gesetzt wurde. Diese Großunternehmen ziehen zuviel Geld ab, das dann für kleine und mittlere Unternehmen nicht mehr zur Verfügung steht. – Einigkeit herrschte darin, dass die LfA keine nachgeordnete Behörde des Finanzministeriums mehr sein darf. Das hatte auch das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen beanstandet.
Nun zu einem der wichtigsten Punkte, zur klaren Trennung von Kompetenzen und Verantwortung. Es muss klar sein, dass der Vorstand die operativen Geschäfte führt und der Verwaltungsrat kontrolliert. Der Oberste Rechnungshof kritisiert, dass sich der Verwaltungsrat zu sehr mit den einzelnen Förderfällen beschäftigt, was dadurch zu erklären ist, dass im Verwaltungsrat viele Politiker, sprich Minister, sitzen, die versuchen, ihre eigenen Interessen dort voranzubringen. Leider ist es uns nicht gelungen, eine scharfe Trennung durchzusetzen. Ich bedauere das sehr, weil diese strukturellen Fehler sehr häufig zu Missständen führen, die wieder einmal in einem ORH-Bericht oder auch im Haushaltsausschuss aufgearbeitet werden müssen.
Da die LfA eine hundertprozentige Tochter des Staates ist, ist es aus unserer Sicht nur recht und billig, wenn der Haushaltsausschuss einmal im Jahr einen Bericht über die Tätigkeit der LfA erhält. Dieser Bericht ist ganz und gar nicht durch den Beteiligungsbericht abgegolten, der seit neuestem gegeben wird; denn dabei wird nicht in die Tiefe gegangen. Es ist Aufgabe des Parlaments, anhand eines solchen Berichtes darüber zu befinden, ob die aufgelegten Förderprogramme ihr Ziel erreichen. Es kann verschiedene Gründe haben, wenn die Förderprogramme nicht ausgeschöpft werden. Entweder geht das Programm an der Zielgruppe vorbei, oder die Konditionen des Programms sind für die Zielgruppe nicht die richtigen, so dass keine Nachfrage dafür besteht. Leider haben Sie sich geweigert – das ist mir vollkommen unverständlich –, diese Änderung in die Gesetzesnovelle zu übernehmen. Zumindest hat das Finanzministerium zugesagt, dass es einmal im Jahr einen solchen Bericht geben soll. Ich halte das für mehr als angebracht. Herr Staatsminister Faltlhauser, wir werden Sie beim Wort nehmen; darauf können Sie sich verlassen.
Ich bin mir nicht sicher, ob Sie dann noch gerne kommen, wenn wir Ihnen das nächste Mal den Kopf waschen. – Die Verkleinerung des Verwaltungsrates, die in allen Gesetzentwürfen gefordert wird, ist richtig; denn – auch das ist eine Erfahrung aus dem LWS-Untersuchungsausschuss – die einzelnen Verwaltungsratsmitglieder müssen stärker in die Verantwortung genommen werden.
Herr Kollege Dr. Bernhard, ich erwarte begeisterte Zustimmung von Ihnen, wenn ich so etwas sage. Wir haben doch im Untersuchungsausschuss erfahren, dass bei großen Gremien keiner mehr Verantwortung trägt. Jeder sagt: Das war der andere, ich bin nur dabei gesessen und habe den Finger nur dann gehoben, wenn dieser oder jener das auch getan hat. Die anderen haben
sich das Gleiche gedacht. Sie, Herr Staatsminister Faltlhauser, haben noch eins draufgesetzt und gesagt, die seien ja nicht dazu da, dass die da drin schlafen oder Zeitung lesen. Ich nehme an, das war für Sie die Begründung, um den Verwaltungsrat zu verkleinern.
Herr Kollege Scholz, das hat er im Haushaltsausschuss gesagt. So etwas merke ich mir immer. – Mit dieser Novelle fällt jetzt auch der Vertreter der Vertriebenenverbände heraus, wofür es allerhöchste Zeit wurde, weil kein Mensch mehr verstehen kann – das freut sogar Kollegen Niedermeier –, warum dieser Vertreter noch drin saß. Auch der Staatsbeauftragte entfällt in Zukunft. Herr Staatsminister Faltlhauser, ich hätte mir gewünscht, dass Sie im LWS-Untersuchungsausschuss zugehört hätten. Als wir den Staatsbeauftragten, der in Ihrem Ministerium beheimatet ist, gefragt haben, was er gemacht habe, als er die horrenden Berichte bekommen habe, sagte er: Ich habe sie entgegen genommen, dann habe ich sie abgeheftet, und das war’s dann. Dann hat er sich noch darüber beschwert, dass ich ihm vorgeworfen habe, er habe seinen Job verfehlt und geschlafen. Es fehlt uns wirklich nichts, wenn die Staatsbeauftragten in Zukunft nicht mehr dabei sitzen.
Bei der örtlichen Präsenz der LfA gibt es immer Schwierigkeiten mit dem Hausbankenprinzip, weil die Hausbanken oft an der Vergabe kleinerer Kredite nicht besonders interessiert sind und gerade die kleinen Unternehmen nicht die Zeit haben, sich umfassend über die ganzen Angebote zu informieren.
Ich denke, es ist eine gute Sache, wenn Sprechstunden bei den Bezirksregierungen eingeführt werden. Ich kann sagen, dass das sich zumindest in Niederbayern bewährt hat.
Ein Streitpunkt war die Besetzung des Vorstandes der LfA. Es ging um die Frage, wer das Vorschlagsrecht habe. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung sieht vor, dass das Finanzministerium im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat vorschlagen soll. Wir halten das im Sinne einer strengen Trennung von Eigentümeraufsicht und Geschäftsführerfunktionen nicht für sachdienlich. Das Finanzministerium soll und muss sich heraushalten. Der Verwaltungsrat soll vorschlagen, wer im Vorstand sitzt. Wenn die Stellung des Eigentümers, des Freistaats Bayern, gestärkt werden soll, dann gäbe es die Möglichkeit, einen zweiten Vertreter des Finanzministeriums statt eines Bankenvertreters in den Verwaltungsrat zu entsenden. Das will der Herr Finanzminister wieder nicht, weil er selbstverständlich überall mitmischen will. Wahrscheinlich haben Sie, Herr Finanzminister, im Hinterkopf, dass Sie bei Gelegenheit jemanden pushen oder belohnen wollen, und dafür bieten sich die staatlichen Unternehmen geradezu an. Sie haben ohnehin Schwierigkeiten, denn je mehr Unternehmen Sie in Ihrem Privatisierungswahn verkaufen, umso weniger Posten und Pöstchen können Sie in Zukunft vergeben.
Sie brauchen nicht den Kopf zu schütteln. Ich habe die Liste, auf der steht, wer in den letzten 20 bis 30 Jahren wohin gegangen ist. Es ist wirklich unglaublich, Herr Staatsminister, was sich im Freistaat Bayern abspielt.
Doch, dieser Paragraph hat Berühmtheit erlangt, Herr Staatsminister Faltlhauser. Das hat sogar dazu geführt, dass Herr Kollege Dr. Bernhard endlich einmal meine Partei ergriffen hat. Jetzt steht im Gesetz das, was die GRÜNEN wollten. Das Finanzministerium kann der LfA die Durchführung besonderer Finanzgeschäfte zuweisen. Die Betonung liegt auf „besondere Geschäfte“. Da wird man natürlich neugierig. Die besonderen Geschäfte, die nicht als Aufgabe der LfA definiert sind, sind immer die interessanteren und häufig die, mit denen man sich hin und wieder im Untersuchungsausschuss beschäftigen muss.
Ich war leider schon in mehreren Untersuchungsausschüssen. Man hat dauernd mit den Verfehlungen der Staatsregierung zu tun.
Wir mussten immer wieder feststellen, dass es keine Unterlagen mehr gibt, wenn es sich um besondere Geschäfte handelt. Man sucht den Verantwortlichen und fragt, wer die Anordnungen gegeben hat. Als Antwort schallt einem entgegen: „Ich nicht, ich nicht, ich nicht!“ Am Ende gibt es dann Defizite in dreistelliger Millionenhöhe – morgen werden wir darüber debattieren –, und keiner will schuld gewesen sein. Man tut so, als ob dies schicksalhaft über die Staatsregierung hereingebrochen sei. Deshalb, Herr Staatsminister Faltlhauser, müssen in Zukunft solche Anweisungen schriftlich erfolgen, damit es die Antwort „Keiner war es“ nicht mehr geben kann. Die Erfahrungen, die im Untersuchungsausschuss gesammelt wurden, haben dazu geführt, dass der Ausschussvorsitzende, Herr Kollege Dr. Bernhard, diesen Vorschlag unterstützt hat. Wenn Sie, Herr Staatsminister, etwas Besonderes von der LfA wollen, dann müssen Sie eine schriftliche Anweisung geben. Dann wissen wir, wer der Verantwortliche ist, und dann haben wir Sie auch beim Schlafittchen, wenn die Sache in den Graben geht.
Summa summarum war diese Novellierung des LfA-Gesetzes überfällig. Wir haben unseren eigenen Vorschlag eingebracht, und Sie haben einiges davon übernommen, anderes nicht. Wir sehen es insgesamt als Fortschritt gegenüber dem, was vorher war. Dennoch werden wir uns der Stimme enthalten, weil die Berichtspflicht nicht aufgenommen wurde und leider auch die Aufgabenbereiche von Vorstand, Verwaltungsrat und Eigentümer
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die bayerische Wirtschaftsgeschichte seit dem Zweiten Weltkrieg ist eine sehr erfolgreiche Wirtschaftsgeschichte, insbesondere was Wachstum, Arbeitslosigkeit und die Umstrukturierung dieses Landes betrifft. Wir sollten feststellen, dass die LfA als Finanzinstitution diesen Wandel in Bayern erfolgreich mit organisiert hat. Die LfA war insgesamt ein sehr erfolgreiches Instrument der bayerischen Wirtschaftsförderung. Offenbar waren auch die Personen, die dort tätig waren, erfolgreich, auch wenn Sie, Frau Kellner, die Rekrutierung dieser Personen kritisch sehen.
Die LfA hat inzwischen ein breites Instrumentarium entwickelt, wie sie Wirtschaftsförderung in Bayern betreibt. Das betrifft vor allem die Mittelstandsförderung, worauf die LfA in besonderer Weise ausgerichtet ist. Das ist auch der Grund, Frau Kollegin Kellner, warum wir es nicht für notwendig gehalten haben, die Mittelstandsförderung und den Mittelstandsbezug der LfA im Gesetz festzuschreiben. Das ergibt sich aus den Programmen, die die LfA abwickelt.
Trotz dieser erfolgreichen Arbeit der LfA gab es ohne Zweifel – das haben die Diskussionen ergeben – einen Anpassungs- und Reformbedarf, was aber nach 50 Jahren nicht verwunderlich ist. Auch im Bereich des Bundes – zu denken ist an die KfW – ist eine Umstrukturierung vorgenommen worden. Der Anpassungsbedarf ist also nichts besonderes. Dieser Meinung waren wir genauso wie Sie. Wir haben auch in vielen Fragen einen Konsens erreicht. Wir haben den Auftrag der LfA um den Umweltschutz erweitert, der im Laufe der letzten Jahrzehnte einen anderen Stellenwert bekommen hat, worauf Sie schon hingewiesen haben. Bezüglich der Abschaffung der Behördeneigenschaft sind wir völlig einer Meinung. Sie hatte faktisch keine Rolle gespielt, stand aber im Gesetz.
Wir sind uns nicht in der Frage einig, wie die Aufsicht aussehen soll. Der Rechnungshof hat – um es einmal pauschal auszudrücken – eher aktienrechtliche Vorstellungen gehabt, die aber dem, was wir vor uns haben, und der Verteilung der Verantwortlichkeiten nicht gerecht werden.
Wir sind der Meinung, dass es durchaus diese zwei Aufsichtsstränge, um es einmal so zu nennen, geben soll, nämlich einerseits das Finanzministerium, das die Rechtsaufsicht ausübt und verantwortlich für die Beteiligungen ist, und andererseits den Verwaltungsrat, der die Geschäftspolitik entscheidend mit prägen, die Kontrolle ausüben und überwachen soll. Der Staatskommissar ist ein historisches Relikt, das wir abschaffen. Wir sind diesem Staatskommissar auch bei der LWS begegnet und
Ich glaube, dass wir den Verwaltungsrat in seinem Zuschnitt und seinen Aufgaben gestärkt haben. Wir haben ihn verkleinert, um die Kontrolle konsistenter zu machen, wobei früher die Vertriebenen aus der damaligen Aufgabenstellung heraus in diesem Verwaltungsrat waren, was heute nicht mehr die entscheidende Rolle spielt. Ich denke, dass der Aufsichtsrat jetzt vernünftig konstruiert wird. Sie haben einen Vorschlag gemacht, gemäß dem die Genossenschaftsbanken herausgefallen wären. Das halten wir nicht für sinnvoll, weil diese nach wie vor eine wichtige Säule unseres Kreditwesens sind. Wir haben in diesem Punkt auch einen Vorschlag des Obersten Rechnungshofes aufgegriffen und ausdrücklich ins Gesetz geschrieben, dass der Verwaltungsrat der Institution LfA und ihrer Politik verpflichtet ist, was im Hinblick auf die unterschiedliche Zusammensetzung eine durchaus sinnvolle Anregung war. Was Sie in Bezug auf die Konstruktion des Vorstandes und des Verwaltungsrats angesprochen haben, halten wir bei dieser speziellen Finanzinstitution nicht für sinnvoll.
Es ist in der Tat so, dass die Diskussion auch durch den Obersten Rechnungshof angestoßen oder verstärkt worden ist. Es hat auch vorher schon Überlegungen gegeben, ob man dieses Gesetz reformieren oder nicht reformieren soll. Aber dies war sicher ein zusätzlicher Anstoß. Der Oberste Rechnungshof hat da und dort sicher berechtigte Kritik geübt. Es ist aber nicht, jedenfalls aus unserer Sicht, alles was der Oberste Rechnungshof moniert hat, tatsächlich zu verändern. Dies betrifft insbesondere die Position zur grundsätzlichen Frage der Geschäftspolitik, zur Flexibilität in diesem Bereich, die uns sehr wichtig erscheint. Es ist auch nicht so – weil Sie die Sache Kirch angesprochen haben –, dass die damalige Kreditvergabe, die in Frage stand, den Bereich der Mittelstandsförderung tangiert hätte. Das ist lediglich eine Mär. Ich meine auch, dass dort, wo Wirtschaftsförderung einmal in anderen Bereichen als im Mittelstand notwendig ist – die ist unter Umständen genauso wichtig für die Arbeitsplätze und für das, was in Bayern geschieht – durchaus eine Flexibilität im Rahmen der Aufgabenstellung gegeben sein soll, um helfen zu können, wenn dies im Einzelfall notwendig ist.
Wir haben es nicht für sinnvoll gehalten, die Gewinnabführung an den Haushalt, wie es der Oberste Rechnungshof wollte, zu verschärfen, die Bemerkung, man könne das Geld dann wieder in die Wirtschaftsförderung geben, erschien uns unsinnig. Das Geld, das dort für die Wirtschaftsförderung erwirtschaftet wird, sollte vielmehr auch im Wesentlichen wieder für die Wirtschaftsförderung zur Verfügung stehen.
Lassen Sie mich zusammenfassen. Ich meine, wir sind uns über viele Punkte in der gesamten Diskussion einig gewesen. Ich finde das auch gut so, weil es hier wirklich
darum geht, diese wichtige Institution zu stärken, einerseits im Interesse der Wirtschaft, andererseits aber auch im Interesse der Arbeitsplätze, die wir hier im Freistaat erhalten, sichern bzw. schaffen, etwa im Bereich der Gründungsförderung, die ein ganz wichtiger Aspekt und eine neuere Aufgabenstellung der LfA ist. Ich meine, diese Novellierung erhält, kräftigt und stärkt die LfA als erfolgreiche Finanzinstitution in Bayern. Sie erhält die bewährte Aufgabenstellung und erweitert sie um einen Bereich, der im Laufe der Jahre hinzugekommen ist.
Ich meine, dass wir auch eine klare Aufsichtsregelung haben. Hier sind sicher einige Klarstellungen nützlich gewesen, so zum Beispiel, dass die Kontrolle durch den Verwaltungsrat, so wie er jetzt konstituiert ist, gestärkt wird, dass klargestellt wird, dass der Vorstand im Sinne des Kreditwesengesetzes unabhängig ist, dass wir klare Regelungen darüber haben, wie der Vorstand und wie die Abschlussprüfer bestellt werden. Es ist in der Tat so, dass wir uns wegen der Wichtigkeit dieser Institution durchaus im Parlament und vor allem im Haushaltsausschuss mit ihr intensiv auch weiter befassen sollten. Aber wir haben es als überhaupt nicht angebracht angesehen, jetzt in das Gesetz hineinzuschreiben, dass wir dies tun sollen. Das können wir vom Parlament aus selbst vornehmen. Die Staatsregierung hat bereits und wird auch in Zukunft jede Art von Bericht und Auskunft geben, die wir haben möchten.
Ich meine, dass wir auch in Zukunft die LfA in der konstruktiven Weise, wie wir es jetzt bereits über die Fraktionen hinweg tun, begleiten und fördern sollen, und wir geben ihr von uns aus für die nächsten 50 Jahre alle guten Wünsche mit.
Damit es alle wissen: Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Ich stelle fest, dass wir diese gegen 18.30 Uhr abhalten können, wenn wir nach unserer 15-Minuten-Regelung vorgehen.
Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Scholz. Herr Kollege, lassen Sie mich noch auf etwas hinweisen. Wir sind jetzt in der Zweiten Lesung. Hier gibt es keine 15-Minuten-Regelung. Wer abstimmen will, ist gut beraten, gleich zu erscheinen.
Herr Präsident, ich kann nicht garantieren, dass Ihre Zeitvorhersage einzuhalten ist, da nach mir noch weitere Redner anstehen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu der heutigen Diskussion über das Gesetz zur Änderung des Gesetzes der LfA hätte ich mir schon gewünscht, dass der aus meiner Sicht Hauptbetroffene, der Wirtschaftsminister, zu dieser Diskussion anwesend ist. Wenn schon nicht – –