Protocol of the Session on February 15, 2001

Darf ich noch eine Frage stellen?

Bitte, Frau Kollegin Dr. Kronawitter.

Ich habe gefragt, ob die Planung eingestellt wurde, weil Herr Ministerialdirigent Dr. Wellner dies bei einer öffentlichen Veranstaltung angedeutet hat. Herr Minister, Sie sagten eben, von dem für den Ausbau der S-1-Strecke vorgesehenen Betrag sei noch etwas übrig. Für wann ist damit zu rechnen, dass die Realisierung der Express-S-Bahn auf der Strecke der S 1 angepackt wird?

Herr Minister.

Ich sage es noch einmal: Uns stehen Mittel zur Verfügung. Diese sollen eingesetzt werden. Die Planungsphase bei der Bahn dauert erfahrungsgemäß ein Jahr, die Realisierungsphase zirka zwei Jahre. Insofern müssen wir damit rechnen, dass es rund drei Jahre dauert, bis die Infrastruktur zur Verfügung steht, die man braucht, um eine Express-S-Bahn zu betreiben.

Eines muss ich allerdings noch erklären: Wenn man die Express-S-Bahn vom Hauptbahnhof bis zum Flughafen fahren lässt, kann die S 1 nicht mehr bis zum Flughafen geführt werden. Dann sind alle Stationen außerhalb des Hauptbahnhofs, die jetzt noch von der S 1 bedient werden, nicht mehr an den Flughafen angebunden. Die Fahrgäste müssten in Neufahrn aussteigen und dort in die Express-S-Bahn umsteigen. Ich werde dies im Wirtschaftsausschuss genauer darstellen. Hier haben wir es mit einem relativ komplizierten System zu tun. Ich nenne es gerne „Express-S-Bahn light“. Sie wird die Erwartungen, die viele an sie knüpfen, nicht erfüllen, gar nicht erfüllen können. Weil sie auf der bestehenden Infrastruktur fahren wird, die auch von der S 1, dem sonstigen Nahverkehr, dem Fernverkehr und dem Güterverkehr genutzt wird, werden sich alle Verspätungen auf dieser Strecke auf die Express-S-Bahn auswirken.

So lustig ist das nicht. Darüber werden wir reden müssen.

Die Planungen gehen selbstverständlich weiter. Meine These lautet: Wenn wir den Transrapid nicht bekommen, brauchen wir eine neue Trasse für die Express-S-Bahn. Das kostet auch eine Menge. Die Vorbereitungen für die Planung sind nicht eingestellt, weil man beides parallel weiterbetreiben muss, bis die Entscheidung gefallen ist.

Nächster Fragesteller wäre Kollege Sprinkart. Er ist nicht da.

(Frau Paulig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich übernehme!)

Wenn ich das früher erfahren könnte, wäre es schön.

Sehr geehrter Herr Minister! Wie sind die Äußerungen des DBSprechers Lindemair im „Münchner Merkur“ vom 02.02.2001 im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Personenzugverkehrs zwischen Ehrwald und Reutte in Tirol durch die DB Regio zu verstehen, wonach zwischen Garmisch-Partenkirchen und Griesen nur deshalb weiterhin Schienenersatzverkehr bestehe, weil es für diesen Streckenabschnitt keinen Besteller gebe: Bestellt der Freistaat Bayern auf dieser Strecke keinen Schienenpersonenverkehr mehr, gibt es zu wenig Zugmaterial, was angesichts der laufenden Einführung der VT 642 und VT 612 verwunderlich wäre, oder sind der Staatsregierung sonstige Gründe für die Äußerung des Bahnsprechers bekannt?

Herr Präsident, Hohes Haus! Frau Kollegin Paulig, Sie

meinen wohl das Zugangebot zwischen Garmisch-Partenkirchen und Griesen.

(Zustimmung der Frau Abgeordneten Paulig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Diese Äußerung ist nicht zu verstehen; ich verstehe sie auch nicht, weil sie jeglicher Grundlage entbehrt. Die Bestellung des Zugangebotes zwischen Garmisch-Partenkirchen und Griesen ist unverändert und nicht modifiziert worden. Die Aussage des Bahnsprechers entbehrt jeder Grundlage. Ich gehe weiterhin davon aus, dass die Einstellung des elektrischen Fahrbetriebs nur übergangsweise bis Frühjahr 2001 bis zum Wiederaufbau der Fahrleitung durch DB Netz andauert. Der derzeitige Interimszustand mit Schienenersatzverkehr durch Omnibusse wird lediglich geduldet; die Bestellung hat sich nicht geändert.

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft hat sich mit Schreiben vom 6. Februar 2001 an die DB Regio wegen der falschen Darstellung in der Presse gewendet und zur Richtigstellung aufgefordert. Der vom Land Tirol auf dem Abschnitt Reutte – Ehrwald bestellte Verkehr ist nach Auskunft der DB Regio derzeit das Maximum, das mit dem verfügbaren Fahrzeugmaterial gefahren werden könne; erst zum Fahrplanwechsel am 10. Juni 2001 könne aufgrund der laufenden Einführung der VT 642 wieder die volle Bedienung der Strecke Garmisch-Partenkirchen – Reutte aufgenommen werden.

Erste Zusatzfrage: Frau Kollegin Paulig.

Herr Minister, Ihre Äußerungen sind also so zu verstehen, dass die Bevölkerung und die Touristen voraussichtlich ab Juni 2001 wieder mit dem vollen elektrifizierten Betrieb rechnen können.

Das ist das, was wir fordern. Ob das eintritt, hängt davon ab, dass die Bahn die Fahrleistung wiederherstellt. Das wollte die Bahn bisher nicht; das ist unser Problem. Wir drängen darauf, und die Bestellung gilt nach wie vor. Eine ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung ist nur dann möglich, wenn die Bahn die Infrastruktur wieder auf den früheren Stand bringt. Darauf drängen wir. Ich gebe heute keine Erklärung dazu ab, ob das läuft, weil ich das nicht für die Bahn tun kann. Ich bin vorsichtig geworden.

Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Scharfenberg.

Herr Staatsminister, hat die Staatsregierung Informationen, wonach die Österreichische Bundesbahn im Juni dieses Jahres den Schienenpersonenverkehr auf der Strecke Ehrwald – Reutte einstellen will?

Dazu gibt es alle möglichen Informationen. Es gibt die Information, dass die ÖBB diesen Verkehr einstellen will, dass sie ihn weiterbetreiben will, und die Information, dass Tirol den Verkehr bestellt. Es gibt zwar jeden Tag eine neue Informationen, aber keine verlässliche. Wir sind mit den Österreichern im Gespräch, um diesen Streckenabschnitt wieder voll in Betrieb nehmen zu können. Es gibt ein Konzept der Bahn, die Strecke mit Dieselzügen zu betreiben. Das wird zur Zeit geprüft. Ich bezweifle, ob der Dieselzugbetrieb bei diesen Streckenverhältnissen die notwendige Energie umsetzen kann, um diese Strecke ordnungsgemäß und pünktlich zu betreiben. Daher ist unser Ziel, den elektrischen Fahrbetrieb wieder einzuführen.

Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Paulig.

Da Sie mit den verschiedenen Betreibern im Gespräch sind, ist wohl davon auszugehen, dass Sie die Wiederinbetriebnahme mit Nachdruck verfolgen. An welche Bedingungen werden Sie das knüpfen, und wie weit wird der Freistaat Bayern mit eigenen Leistungen in Vorlage gehen, um diese Strecke wieder voll in Betrieb zu setzen, und erachten Sie es für notwendig, ein ordentliches Marketingkonzept auf die Beine zu stellen, um wirklich eine Auslastung dieser Streckenführung zu erreichen?

Ich weise noch einmal darauf hin, dass die Bestellung des Zugangebots zwischen Garmisch-Partenkirchen und Griesen unverändert ist. Sie wurde im Bestellschreiben vom 10.10.2000 nicht modifiziert. Die Bahn muss also ihre Verpflichtungen erfüllen, was sie ordnungsgemäß vermutlich nur dann tun kann, wenn sie die Infrastruktur wiederherstellt. Das wollen wir. Ob durch den Dieselbetrieb ein gleichwertiger Verkehr möglich ist, wird derzeit geprüft. Ich will dem Ergebnis dieser Prüfung durch Fachleute nicht vorgreifen. Es ist notwendig, dass die Bahn ihren Verpflichtungen gerecht wird. Sie und ich wissen, dass es bei der Bahn andere Absichten gegeben hat.

(Frau Paulig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ein Marketingkonzept?)

Damit habe ich bei der Bahn meine Erfahrungen gemacht.

Die nächsten Fragen beantwortet Herr Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Herr Staatsminister Zehetmair, bitte. Die erste Frage stellt Herr Kollege Brandl.

Herr Staatsminister! In welcher Höhe werden dem Katholischen Kreisbildungswerk FreyungGrafenau e. V. Zuschüsse aus dem Bayerischen Regionalförderprogramm zur Durchführung internationaler kultureller Veranstaltung im Grenzgebiet zu Tschechien gewährt?

Herr Präsident, Hohes Haus! Herr Kollege Brandl, das Bayerische Regionalförderprogramm für kulturelle Maßnahmen wurde mit Ablauf des Jahres 2000 eingestellt. Da bereits bei Einrichtung des Förderprogramms im Jahr 1994 geplant war, dass es sich um keine auf Dauer gerichtete Förderung handeln solle, war eine nochmalige Weiterführung des Programms im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für die Jahre 2001 und 2002 nicht mehr möglich. Dem Katholischen Kreisbildungswerk Freyung-Grafenau e. V. können daher ab dem Jahre 2001 keine Zuschüsse mehr aus dem Bayerischen Regionalförderprogramm für kulturelle Maßnahmen gewährt werden.

Zusatzfrage: Herr Kollege Brandl.

Herr Staatsminister! Welche Finanzierung kann nach der Einstellung dieses Programms in Anspruch genommen werden?

Herr Minister.

Herr Präsident, Hohes Haus! Herr Kollege Brandl, das kommt auf das Projekt an. In erster Linie kann eine Förderung über den Kulturfonds erfolgen. Im Jahr 1999 haben wir daraus die Kulturwochen „Wolfsteiner Herbst“ bezuschusst. Ich kann mir hier einen Ansatz für eine Förderung vorstellen, weil die von Ihnen angesprochenen Veranstaltungen eine gewisse überregionale Bedeutung haben. Rein örtliche Veranstaltungen werden keine Bezuschussung mehr erhalten können.

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Brandl.

Herr Staatsminister, da Sie das Programm dieser Bildungseinrichtung aus den vergangenen Jahren kennen und jetzt angedeutet haben, dass ein Antrag auf Förderung aufgrund des neuen Programms Aussicht auf Erfolg haben könnte, können Sie ungefähr die Höhe der Förderung angeben, die hier gewährt werden kann?

Herr Minister, bitte.

Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich mich jetzt nicht darauf einlassen kann, eine Zahl zu nennen. Ich will das begründen: 1999 stammten aus dem Regionalprogramm 28000 DM an Zuschüssen, im Jahr 2000 13000 DM, weil nur Konzerte und Instrumentalwochen veranstaltet wurden, aber keine Kulturwochen. Nun kommt es darauf an, welche kulturträchtigen Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung vorgelegt werden. Das müsste ich mir zuerst ansehen.

Da inzwischen die Zeit von 45 Minuten für die Fragestunde abgelaufen ist, beende ich die Fragestunde. Herr Minister, ich bedanke mich bei Ihnen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 2 a

Gesetzentwurf der Staatsregierung

zur Änderung des Landeswahlgesetzes (Drucksache 14/5719)

Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird von Seiten der Staatsregierung begründet. Herr Staatsminister Dr. Beckstein, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 8. Februar 1998 hat das bayerische Volk beschlossen, den Landtag von 204 auf 180 Abgeordnete zu verkleinern. Dem vorausgegangen ist ein mit breiter Mehrheit gefasster Beschluss dieses Hauses. Mit einer Verkleinerung des Landtags wurde durch Aufnahme des Artikel 14 Absatz 1 Satz 5 in die Verfassung die höchstzulässige Zahl der Stimmkreise festgelegt. Je Wahlkreis darf höchstens ein Stimmkreis mehr gebildet werden, als Abgeordnete über die Listen zu wählen sind.

Diese grundlegenden Entscheidungen wurden vor dem Hintergrund einer Reformdiskussion getroffen, in der noch weitergehende Einschnitte bis hin zu einer Halbierung der Abgeordnetenzahl gefordert wurden. Ich nenne hier namentlich die Freien Wähler und die ÖDP, die mit entsprechenden Forderungen in der Öffentlichkeit hervorgetreten sind. Hieran zu erinnern erscheint mir wichtig, weil die nunmehr anstehende Umsetzung sehr deutlich zeigt, welch schwierige und schmerzhafte Einschnitte mit solchen Maßnahmen verbunden sind.

Ich hebe ausdrücklich hervor: Mir erscheint es wenig glaubhaft, wenn Organisationen, die früher gesagt haben, sie wollten einen sehr viel kleineren Landtag haben – sogar bis zu einer Reduzierung auf die Hälfte, wie es die Freien Wähler gefordert haben –, jetzt bei der Frage der Zusammenlegung und Verringerung von Stimmkreisen überhaupt nicht konstruktiv mitwirken, sondern den Eindruck erwecken, als hätte man alles beim Alten belassen können. Das ist also nicht glaubwürdig. Das zeigt auch, dass diese Organisationen keine Verantwortung übernehmen können.

(Beifall bei der CSU)

Der von der Staatsregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes dient der Umsetzung der zitierten Entscheidung aus dem Jahr 1998. Neben der Streichung von 12 Pflichtmandaten sind auch 12 Stimmkreise weniger als bisher zu bilden: in München, im restlichen Oberbayern sowie in Unterfranken und Schwaben je zwei Stimmkreise weniger, in Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken je ein Stimmkreis weniger.