Mit einem sofort vollziehbaren Bescheid wird dem Hersteller jede Lieferung aus der beanstandeten Charge untersagt und die unschädliche Beseitigung der gesamten Charge angeordnet. Darüber hinaus enthält der Bescheid auch die Verpflichtung, alle Abnehmer zu warnen und auf das Verfütterungsverbot hinzuweisen. Das gilt natürlich insbesondere auch für die belieferten Landwirte.
Die Pflicht zur raschen und gezielten Warnung wird nach den Feststellungen der Landesanstalt für Ernährung erfüllt. Eine öffentliche Warnung ist im Futtermittelgesetz – das habe ich vorhin auch schon erläutert, ich wiederhole das – als letzte Maßnahme der Gefahrenabwehr vorgesehen. Sie erfolgt durch die zuständige Behörde unter Angabe des Futtermittels und des verantwortlichen Unternehmens. Voraussetzung ist, dass nur durch die sofortige behördliche Warnung aller Abnehmer die konkrete Gefahr durch das Futtermittel rechtzeitig abgewehrt werden kann. Weiter ist erforderlich, dass andere ebenso wirksame Maßnahmen, also die schon beschriebenen Warnungen durch den Hersteller, nicht getroffen werden können.
Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit einer öffentlichen Warnung müssen, wie gesagt, schon im Hinblick auf ihre einschneidende und sehr weitreichende Wirkung in jedem konkreten Fall geprüft werden. Sollte allerdings ein Hersteller die Abnehmer nicht von sich aus wirksam warnen, ist beabsichtigt, nach Vorliegen einer positiven Zweituntersuchung das beanstandete Futtermittel und den Hersteller öffentlich bekannt zu machen. Die namentliche Bekanntgabe der Futtermittelhersteller, in deren Produkten Verunreinigungen mit tierischen Bestandteilen gefunden wurden, käme einer öffentlichen Warnung gleich. Da deren gesetzliche Voraussetzungen nicht gegeben sind, können die Futtermittelhersteller nicht namentlich genannt werden.
Zwei große Kraftfutterwerke in Bayern sind besonderen, inzwischen abgeschlossenen Kontrollmaßnahmen unterworfen worden. Infolge der Auswirkungen der Maßnahme wurden die Hersteller namentlich bekannt.
Danke schön, Herr Minister. Bei mehr als vier zusammengefassten Fragen sind zehn Zusatzfragen zulässig. Wir nehmen es mit der Zahl nicht ganz so genau. Ich gehe aber davon aus, dass wir zunächst die Kollegen zu einer Zusatzfrage zulassen, die auch Fragesteller waren, weil sie einen Anspruch darauf haben. Ich würde sagen, die erste Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Schmitt, weil sie auch die erste Fragestellerin war.
Sehr geehrter Herr Minister Sinner, Sie sagten, dass 2 Millionen DM außerplanmäßige Mittel zur Verfügung gestellt worden seien. Ich stelle die Frage: Sind diese 2 Millionen DM ausschließlich für die Tests von Futtermitteln zur Verfügung gestellt worden? Wenn ja, wie viel davon ist für wie viele Tests bereits ausgegeben worden?
Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Es sind etwa 100 DM pro Test, wenn ich es aus dem Kopf richtig sage. Untersucht werden 600 bis 900. Es sind also 60000 DM ausgegeben worden, wenn das richtig gerechnet ist. Damit können Sie dann hochrechnen, wie viele Proben gemacht werden können.
Ich wollte nur noch einmal auf den ersten Teil meiner Nachfrage zurückkommen. Sind die 2 Millionen DM, die Sie angesprochen haben, ausschließlich für diese Tests zur Verfügung gestellt worden oder wird mit diesen 2 Millionen DM auch etwas anderes gemacht?
Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Aus den Unterlagen, die ich jetzt habe, ergibt sich, dass der Betrag für diese Tests zur Verfügung steht.
Der nächste Fragesteller in der Reihenfolge der gestellten Fragen ist Kollege Hartmann. Ich bitte um Nachsicht. Ich habe vorhin schon betont, dass ich zunächst denen, die eine Frage eingereicht haben, die Gelegenheit zur Zusatzfrage geben muss. Danach kommen die anderen Kollegen an die Reihe.
Herr Staatsminister, Sie haben vorhin bei der Beantwortung ausgeführt, dass vor Auftreten des ersten BSE-Falles 69 Futtermittelhersteller in Bayern von dreieinhalb Personen im Landesamt für Ernährung kontrolliert werden und dass darüber hinaus noch einmal dreieinhalb Mitarbeiter für die Probenahmen zur Verfügung standen. Daraus schließe ich, dass ein Probenehmer zirka 20 Betriebe zu überwachen hat. Wenn ich noch Krankheit und Urlaub berücksichtige, sind es mindestens 25 Betriebe. Würden Sie mir angesichts dieser Situation zustimmen, dass es sich hierbei um ein sehr laxes Kontrollsystem mit einer personellen Unterbesetzung gehandelt hat?
Wenn ich das unterstelle, möchte ich gern wissen: Wie viele dieser 69 Futtermittelhersteller waren einem Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9000 ff. unterworfen?
Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich aus dem Kopf nicht sagen kann, wie viele dieser 69 Betriebe dieses Qualitätsmanagementsystem haben. Diese Frage kann ich prüfen lassen und Ihnen das Ergebnis mitteilen. Wir haben die Anzahl der Probenehmer in Bayern von dreieinhalb auf 20 deutlich erhöht. Ich denke, das zeigt, dass die Problematik erkannt wurde und dass wir hier in Zukunft mit schärferen Kontrollen vorgehen. Ich denke, dass wir, wenn wir erkennen, dass das nicht ausreicht, noch nachlegen können. Aber ich meine, der jetzige Stand von 20 AK reicht aus, um eine zuverlässige Kontrolle durchzuführen.
Herr Minister, Sie haben bei der Beantwortung einer Frage auf die Bescheide zum Aus-demVerkehr-Nehmen der verunreinigten Futtermittelchargen hingewiesen. In diesen Bescheiden heißt es auch, dass die Futtermittel in einer Anlage, die nach der 17. BImSchV zugelassen ist, verwertet bzw. beseitigt werden. Halten Sie es in diesem Zusammenhang für zielführend, wenn in einem Rundschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen explizit darauf hingewiesen wird, dass ein Export dieser Materialien in andere EU-Staaten, auch in OECDStaaten zur Entsorgung zulässig ist und dazu ein einfacher Nachweis reicht?
Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Wenn der gleiche Standard, wie er bei uns vorhanden ist, also Müllverbrennungsanlagen gemäß 17. BImSchV, gewährleistet ist, ist das sicher möglich. Was den Nachweis angeht, so gehe ich davon aus, dass die erforderliche Sensibilität hierfür vorhanden ist. Das Problem ist letzten Endes – da gebe ich Ihnen in gewissem Umfang recht –, dass wir vermeiden müssen, dass Risikomaterialien, die wir aus dem Verkehr gezogen haben, durch die Hintertür wieder bei uns erscheinen. Wir sollten dem Problem also Aufmerksamkeit schenken. Ich bedanke mich für diesen Hinweis.
Herr Minister, Sie haben dargelegt, warum bei den Futtermittelherstellern und bei den Beanstandungen keine öffentliche Warnung notwendig ist. Jetzt meine Frage: Sie haben im Zusammenhang mit den Beanstandungen erwähnt, dass die Bauern informiert werden und Sie haben sozusagen veranlasst, dass die Untersuchungsergebnisse intern bekannt wurden. Aber wurden da auch die Landwirtschaftsämter informiert, sodass im Grunde genommen auch dort, wo Beratung stattfindet, wirklich klar war, dass es hier große Probleme gibt und so letztlich auch die Bauern abgesichert werden konnten? Das ist das Erste.
Wenn ich noch etwas anfügen darf: Es ist ja bekannt, dass im Internet ein Wettbewerb von Deuka ausgeschrieben ist. Diesbezüglich lautet meine Frage, ob Ihnen bekannt ist, wie viele Landwirtschaftsschulen in Bayern an diesem Wettbewerb teilgenommen haben.
Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich aus dem Stegreif nicht sagen kann, wie viele Schulen an einem Wettbewerb der Deuka teilnehmen.
Zur Frage der Information: Nach den Unterlagen, die ich habe, gehe ich davon aus, dass die Landwirte und auch die anderen Abnehmer, also der Handel, informiert wurden. Ob die Ämter für Landwirtschaft informiert wurden, kann ich nicht sagen. Das müsste ich nachprüfen. Das ist auch nicht unbedingt mein Geschäftsbereich. Ich werde dieser Frage auf jeden Fall nachgehen und das erforderlichenfalls veranlassen. Auf den ersten Blick scheint es mir durchaus plausibel, dass man hierbei auch die Landwirtschaftsverwaltung einschaltet.
Entschuldigung, die Landwirtschaftsämter seien informiert. Wie werden sie in dieses Informationsnetz, das Sie vorhin dargestellt haben, einbezogen?
Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Ich kann Ihnen die Frage nicht beantworten, was die Landwirtschaftsämter, wenn sie das wissen, damit machen. Ich gehe natürlich davon aus, dass sie dann entsprechend reagieren und das in der Beratung verwenden. Aber ich bin nicht der zuständige Landwirtschaftsminister. Ich bitte also, dann vielleicht den Landwirtschaftsminister zu fragen. Ich bin auch gern bereit, das einmal mit dem Kollegen Miller zu besprechen und Ihnen Auskunft zu geben.
Herr Staatsminister, ist davon auszugehen, dass die Zahlen, die Sie als Antwort auf meine Anfrage genannt haben, die endgültigen Zahlen sind, mit denen Sie jetzt in Bayern arbeiten wollen, oder ist damit
Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Endgültig ist nichts. Ich habe schon erwähnt, dass es eine sehr deutliche Aufstockung von 3,5 auf 20 ist. Wir werden das sehr genau im Auge behalten. Wenn sich Defizite ergeben sollten, werden wir auch in diesem Bereich noch einmal nachlegen. So habe ich mich vorhin ausgedrückt.
Herr Staatsminister, nachdem Sie vorhin von den Warnungen gesprochen und in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen haben, dass es sich häufig nur um kleine Chargen handelt, die hier festgestellt werden, möchte ich Sie fragen: Wie ist es sichergestellt, dass die Warnungen an die Landwirte, die nichts davon wissen, dass das untersucht und möglicherweise als kontaminiert festgestellt worden ist, auch durch die Betriebe erfolgen? Können die Landwirte damit rechnen, dass sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Rücknahme beziehungsweise Entschädigung auch unterstützt werden? Denn die stehen ja als einzige dann wirklich im Regen angesichts der Tatsache, dass sie erstens nicht wissen, dass hier möglicherweise Futtermittel kontaminiert sind, und zweitens nicht wissen, wie sie damit umgehen können und müssen.
Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Ich habe die Information, dass die Landesanstalt überprüft, ob die Warnungen der Abnehmer, ob es Landwirte oder Händler sind, tatsächlich ausgesprochen werden. Wir haben auch entsprechend rückgefragt. Ich kann Ihnen in der Kürze der Zeit nur sagen, dass mir die Meldung vorliegt, dass diese Pflicht auch erfüllt wird. Ich gehe davon aus, dass diese Informationen so zutreffen.
Wir haben natürlich Interesse daran, die Landwirte zu unterstützen und ihnen den Rücken zu stärken; denn sie sind in der Tat die Leidtragenden. Ich kann dazu vielleicht noch ergänzende Informationen einholen, wie das tatsächlich in den einzelnen Fällen erfolgt. Die würde ich Ihnen dann auch zur Verfügung stellen.
Herr Staatsminister, Sie hatten eine Sitzung des Bauernverbandes im Juni/Juli 1996 erwähnt und gesagt, dass alle Beteiligten unterrichtet worden seien. Die Beteiligten haben Sie nicht genannt.
Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Ich gehe davon aus, dass die zuständigen Ministerien daran beteiligt waren, aber ich werde es noch genauer eruieren.
Jetzt erweitere ich die Reihe der Fragesteller. – Der Minister möchte noch etwas ergänzen. Bitte schön.
Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Diese Unterstellung ist so nicht ganz korrekt. Es kommt darauf an, was in diesen Papieren stand und ob das konkrete Warnungen waren. Ich weiß nur vom Umfang her, dass hier über die Tiermehlproblematik, über Qualitätsmanagement und andere Dinge gesprochen wurde. Ob sich darin konkrete Warnhinweise auf Beimischungen finden lassen, wird erst die weitere Nachprüfung ergeben. Also, bitte keine Vorverurteilungen.
Herr Staatsminister, darf ich auf die Frage 4 zurückkommen? Sie haben die Frage der Frau Kollegin Hirschmann negativ beantwortet. Nun gibt es eine Presserklärung der Staatskanzlei, dass nach dem Runden Tisch die Futtermittelindustrie eine Selbstverpflichtung zur offenen Deklaration eingegangen sei. Darf ich aus Ihrer negativen Antwort schließen, dass es sich bei diesem Runden Tisch um eine reine Schauveranstaltung der Staatsregierung gehandelt hat?