Protocol of the Session on January 31, 2001

Dazu sollte mein heutiger Bericht dienen. Ich hoffe, dass die sich nun anschließende Aussprache auch einen Beitrag dazu leisten wird.

(Beifall bei der CSU – Wahnschaffe (SPD): Ein sehr matter Beifall!)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich eröffne nun die allgemeine Aussprache. Als erster Redner hat Herr Abgeordneter Starzmann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatsminister Dr. Weiß, Sie haben heute über einen Teil der Problematik berichtet, nämlich über die kriminellen Machenschaften in dem Zusammenhang. Ich sage es noch einmal: Das ist nur ein Teil des Problems. Sie haben uns heute dazu aufgefordert, nun mitzumachen und bei der Aufklärung zu helfen. Sie sagten, jetzt zeichne sich ab, welch üble Geschäftemachereien hier im Spiele seien. Dazu sage ich Ihnen: Das zeichnet sich nicht erst jetzt ab, sondern ist seit spätestens 1995 erkennbar.

(Beifall bei der SPD)

So hätten Sie am Beispiel des berühmt gewordenen Tierarztes Gruß feststellen können – 1995 trafen die ersten entsprechenden Informationen aus Österreich ein –, dass unter österreichischen Tierärzten offensichtlich Listen von Medikamenten kursieren, die man in Deutschland über besagten Tierarzt bestellen kann. Aus Zeitgründen kann ich jetzt nicht im Einzelnen darstellen, bei welchen Gelegenheiten auf diese und viele andere damit zusammenhängenden Machenschaften hingewiesen wurde. Ich habe auch daran zu erinnern, dass bei den Besprechungen der Arbeitsgruppe „Tiererzeugung“ im Landwirtschaftsministerium ständig über diese Zustände und darüber diskutiert wurde, welches Unwesen die Autobahntierärzte treiben. Bei dieser Gelegenheit haben Vertreter der Landestierärztekammer immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass das bestehende System diese kriminellen Machenschaften begünstigt. Herr Minister, angesichts dessen, dass all das schon seit mindestens fünf Jahren bekannt ist, glaube ich nicht, dass es richtig ist, wenn Sie nun davon sprechen, all das komme jetzt an den Tag, und uns gleichzeitig eine schöne Liste von Gegenmaßnahmen präsentieren, die Sie ergreifen wollen.

Ebenfalls seit mindestens fünf Jahren fordert die Landestierärztekammer eine stärkere Kontrolle der Hausapotheken aller Tierärzte. Auch dazu ist es bislang nicht

gekommen. In der Chronologie des Nichtvorgehens gegen Tierarzt Gruß von 1995 bis 1997 findet sich sozusagen ein „Höhepunkt“: Die Ermittlungen, die wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz gegen ihn eingeleitet worden waren, wurden 1997 eingestellt, da wegen anderer Delikte ein höheres Strafmaß zu erwarten war. Die Bestrafung von Kriminellen ist eine Sache. Doch ein Verfahren gegen einen Kriminellen, der die Gesundheit von Menschen gefährdet, einfach einzustellen, weil er wegen anderer Machenschaften ein höheres Strafmaß zu erwarten hat, bedeutet nichts anderes als die Fortsetzung der Gefährdung von Menschen.

(Zustimmung bei der SPD)

Wenn in besagter Angelegenheit nicht weiter ermittelt wird, wird das entsprechende Verhalten auch nicht unterbunden. Der Fall des Tierarztes Gruß war ein Beispiel für die Zustände in unserem Staat. Sie wissen: Er ist inzwischen in Mexiko. Er hat gezeigt, dass Tierärzte seiner Art in unserem Land nicht verpönt sind. So ist er beispielsweise als offizieller Redner bei den Regionalversammlungen der Südfleisch GmbH aufgetreten und hat darüber referiert, wie man einen Stall betreut. Der berühmte Dr. Fechter aus Straubing hat noch im vergangenen Jahr an der Höheren Landbauschule in Rotthalmünster als Berater für junge Schweinehalter fungiert. Das zeigt doch, dass an dem Tierarztsystem in unserem Staat etwas faul ist, und zwar seit langem. Das hätten Sie feststellen können.

(Beifall bei der SPD)

Herr Dr. Weiß, Sie haben gefragt, ob wir Gesetzesänderungen brauchen. Ich meine ja, meine aber auch, dass beim Vollzug der bestehenden Gesetze in Bayern nicht immer auf das Verbraucherinteresse geachtet wurde. Nehmen wir zum Beispiel das Fleischhygienegesetz, in dem zwar steht, dass Betriebe letztendlich gesperrt werden können, wenn Tatsachen bekannt sind, die zuverlässig darauf schließen lassen, dass bei Tieren aus dem betreffenden Betrieb oder den von ihm gewonnenen Fleisch Rückstände vorliegen können. Diese Formulierung, aufgrund derer Sie einschreiten könnten, ist relativ hart und tut so, als würde man das Interesse des Betriebsinhabers höher stellen als die Interessen der Verbraucher.

(Zustimmung des Abgeordneten Wahnschaffe (SPD))

Leider Gottes wurde in Bayern dieses Gesetz nicht im Interesse der Verbraucher angewandt. Eine Pressemeldung Ihres Hauses vom 26. Januar dokumentiert den aktuellen Zustand. Hier wird zwar darauf hingewiesen, dass die Durchsuchungsaktion bei mehreren Betrieben in Ostbayern Anhaltspunkte ergeben habe; im letzten Satz heißt es aber mit Blick auf die notwendigen Urinkontrollen, die für diese Kontrollen erforderliche Auswertung durch die Staatsanwaltschaft sei bislang nicht abgeschlossen. Schon wieder liegen acht Tage zwischen dem Entdecken und dem Abschließen der Untersuchungen! Sie wissen genau, wie schnell Tierärzte oder Kriminelle Beweisgegenstände verschwinden lassen

können. Deshalb ist Ihr Vorgehen unverantwortlich und es stellt eine weitere Gefährdung der Verbraucher dar.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei den Bauern ist bekannt – auch das hätte für Sie ein Hinweis sein müssen –, dass der Tierarzt Dr. Fechter in Betrieben ein- und ausgeht, die sich vom Tiergesundheitsdienst, einer vom Staat unterstützten Selbsthilfeorganisation der Bauern – letztlich also die „Bauernseite“ –, beraten lassen. Der Tiergesundheitsdienst und Tierärzte wie Dr. Fechter sind bekanntermaßen in den gleichen Betrieben tätig.

Die Dimension der legalen Seite der Machenschaften halte ich für gefährlicher als die illegale Seite. Denn wir können die legale Seite nicht als abwegig und verwerflich hinstellen, zumal Bayern beim erlaubten Einsatz von Antibiotika in der Schweinemast keineswegs fortschrittlicher als alle andere Länder ist. Ich kritisiere mit Ihnen, dass die Europäische Union offenbar den bayerischen Fehler wiederholt, indem sie für das Verbot von Antibiotika eine Übergangszeit von fünf Jahren bis 2005 fordert. Ebenso falsch war, den Antrag der GRÜNEN, Antibiotika als Masthilfsmittel unter dem Zeichen „Qualität und Herkunft aus Bayern“ zu verbieten, auf Drängen der CSU mit einer, wie es hieß, angemessenen Übergangsfrist zu verbinden. Denn Übergangsfristen von 2000 bis 2005 sind nicht angemessen, sondern unangemessen. Zwischen Antragstellung und dem Vollzug in Bayern dürfen doch nicht vier Jahre der Verantwortungslosigkeit von Herrn Miller vergehen!

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Der legale Teil der Geschichte macht uns fast noch mehr Probleme als die kriminellen Machenschaften. Die kriminellen Machenschaften – darin bin ich mit Ihnen einer Meinung – gehören mit allen Mitteln verfolgt. Ich weiß aber nicht, ob man sich in diesem Zusammenhang über das Für und Wider des Abhörens von Telefonen unterhalten muss. Das scheint mir ein Schlenkerer gewesen zu sein, Herr Dr. Weiß, von dem ich nicht weiß, wem er gegolten haben soll.

(Mehrlich (SPD): Das war ein Ablenkungsversuch!)

Die organisierte Kriminalität, die Sie heute beklagt haben, wäre schon vor fünf Jahren feststellbar gewesen. Wir und die Landestierärztekammer haben Sie immer darauf hingewiesen, dass es sich dabei um eine ganz schlimme, organisierte Angelegenheit handelt, zumal damit sehr viel Geld verdient werden kann. Das Argument, Herr Dr. Weiß, die Bauern wollten die Präparate gar nicht einsetzen, weil das kostet, sticht nicht. Vielmehr ist der Einsatz dieser Mittel zu Stande gekommen, weil er sich am Ende rentiert hat. Kein Unternehmer setzt Betriebsmittel ein, wenn er dabei draufzahlt. Diese „Betriebsmittel“ sind eingesetzt worden, weil sie sich rentiert haben. Denn mit Anabolika wächst das Fleisch schneller. Schlimm ist, dass man die Bauern dazu überredet hat. Wenn der Staat über diese Mittel so spricht, als ob sie erlaubt und zugelassen wären, ist das sozusagen ein Wegnehmen der öffentlichen Meinung über die

kriminelle Energie derjenigen, die diese Präparate entgegen den Bestimmungen des Gesetzes verwenden. Hier sind der Staat und diejenigen, die verhindert haben, dass etwas geschieht, mit schuldig geworden.

Die Hin- und Herschieberei der Zuständigkeiten in der Staatsregierung war ebenfalls ein Grund, warum man in der Sache nicht vorangekommen ist. Mit der Neueinteilung der Ministerien wird das nicht besser, sondern schlechter.

(Beifall bei der SPD)

Ich darf noch einmal auf das zurückkommen, was ich gestern schon begonnen hatte, wegen der begrenzten Redezeit aber nicht zu Ende führen konnte. Herr Miller weist seine Verantwortung von sich und sagt: Der Herr Starzmann ist dumm, wenn er nach 18 Jahren immer noch nicht weiß, dass die Veterinäre nicht in der Zuständigkeit des Landwirtschaftsministeriums sind. Sie sind bisher beim Sozialministerium, künftig beim neuen Gesundheits- oder Verbraucherministerium. Ich frage mich, was für das Landwirtschaftsministerium bleibt. Wenn wir Verbraucher schützen und Lebensmittel erzeugen wollen, die der Verbraucher mit Genuss und ohne Bedenken verzehren kann, sind Kontrolle und Überwachung vom Acker bis zur Ladentheke am besten in einem Haus konzentriert.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die Hin- und Herschieberei zwischen dem Landwirtschaftsministerium, von dem man noch nicht weiß, inwieweit es künftig für Produktion und Überwachung zuständig sein wird, und dem neuen Gesundheitsministerium wird uns erneut vor Probleme stellen, von denen ich schon jetzt berichten kann. Herr Miller hat eben nicht Recht, wenn er sagt, für die Überwachung der Produktion im Schweinebereich sei er wegen der Geschäftsverteilung innerhalb der Staatsregierung nicht zuständig gewesen. Denn im Landwirtschaftsministerium finden jährlich Besprechungen zum Thema Fleischerzeugung statt. Im Rahmen dieser Gespräche hat die Landestierärztekammer schon 1996 ganz deutlich auf Verstöße hingewiesen. Damals hat man sich ausweislich des Protokolls auf Folgendes geeinigt: Liegen Straftatbestände bezüglich der Anwendung und Abgabe verbotener Stoffe vor, werden diese dem „QHB“-Verfahrensträger und den zuständigen Behörden unverzüglich gemeldet. Wie schön, wenn es so gewesen und geblieben wäre!

Im Übrigen sollten wir nicht das alte Spielchen mitmachen und sagen: Wieder einmal musste ein Minister wegen Fehler seiner Beamten gehen. Ich lege großen Wert auf die Feststellung, dass die Beamten, die Vereinbarungen getroffen haben, unter der Verantwortung des jeweiligen Ministers gehandelt haben.

(Beifall bei der SPD – Mehrlich (SPD): Oder nicht gehandelt haben!)

Insofern ist es gut, wenn der Minister sagt, dass Verstöße sofort den zuständigen Veterinärbehörden gemeldet werden. Leider ist es dazu aber nicht gekommen.

Immer wieder musste die Landestierärztekammer darauf hinweisen, dass Verstöße nicht gemeldet werden. Warum? Weil das ein Teil der unbefriedigenden, aber legalen Zustände ist. Der Tiergesundheitsdienst war der Kontrolleur des Qualitätszeichens aus Bayern – und das, obwohl er eine Selbsthilfeorganisation der Bauern ist. Folglich haben sich die Bauern selbst kontrolliert, wobei der Staat die Kontrollmöglichkeiten aus der Hand gegeben hat. Denn er hat das Zeichen „Qualität und Herkunft aus Bayern“ als staatliches Qualitätsprogramm bezeichnet und die Kontrolle den Bauern überlassen hat. Das war der Fehler, den das Landwirtschaftsministerium über Jahre hinweg begangen hat. Und dann meint Herr Miller auch noch, uns vorwerfen zu müssen, wir hätten 1998 unsere Meinung im Zusammenhang mit einer anderen Frage aufgrund des Wechsels der Bundesregierung geändert. Tatsache ist, dass Herr Miller zwar seit 1998 Landwirtschaftsminister ist, das Thema aber nicht aufgegriffen hat.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Für einen Teil der Jahre von 1996, als vereinbart wurde, Verstöße zu melden, bis hin zum Jahr 2000, als die Landestierärztekammer noch einmal darauf hingewiesen hat, dass nicht gemeldet wird, tragen Sie, Herr Miller, Verantwortung. Verantwortung tragen Sie auch dafür, dass bei den Besprechungen die beiden kanzerogenen Alt-Leistungsförderer Carbadox und Olaquindox nicht verboten wurden. In der Arbeitsgruppe fand sich keine Mehrheit aus Ministerium und Tiergesundheitsdienst.

Meine Damen und Herren, bei dieser Kontrolle wird der Tiergesundheitsdienst auch nicht derjenige sein können, der anzeigt, wenn er selber in den Betrieben auch die Beratung übernimmt. Ein weiterer Fehler des Systems! Der Tiergesundheitsdienst hat angestellte Tierärzte, die einen Bauern gegen Bezahlung beraten und dann sollen sie ihn auch gleichzeitig überprüfen! Ja, welcher Berater wird seinen Beratervertrag behalten, wenn er den, den er beraten soll, auch anzeigt? Das ist ein Fehler im System!

(Beifall bei der SPD)

Und Sie wurden darauf hingewiesen – der Milchprüfdienst sollte dann prüfen –, dass die Stallbegehungen des Milchprüfdienstes nur alle zwei bzw. drei Jahre stattgefunden haben. Meine Damen und Herren, das ist ein Fehler im System, den der Herr Landwirtschaftsminister zu verantworten hat, wenn die Betriebe nur alle zwei oder drei Jahre überprüft werden, obwohl der Herr Landwirtschaftsminister darauf hingewiesen wurde, wie arg es um die Kontrolle eigentlich bestellt ist.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, im Jahre 1996 war man übereingekommen, die Behörden zu verständigen. Im Jahre 2000 musste die Landestierärztekammer diese jährlichen Besprechungen – sie fanden sogar noch öfter statt – im Bereich tierische Erzeugung erneut vorschlagen.

Der beste Weg wäre deshalb, wenn der Tiergesundheitsdienst bei Gesetzesverstößen von Tierärzten an

das zuständige Veterinäramt ginge. Er ist aber nicht dorthin gegangen. Ich habe Ihnen gerade gesagt, warum er nicht gegangen ist: Weil es ein Fehler im System war, den Sie politisch nicht entdeckt haben und wo Sie nicht gehandelt haben. Wer Fehler nicht entdeckt und wer nicht handelt, der trägt auch die Schuld für die Folgen, die beim Verbraucher und für die Gesundheit der Menschen entstehen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, für die Zukunft muss ich Ihnen sagen: Was bezüglich der Einteilung der neuen Ministerien stattgefunden hat, wird das nicht verbessern, sondern verschlimmern.

Eines noch – Kollege Wahnschaffe wird auf die juristische Seite der Verfolgung noch näher eingehen –: Ich möchte von Ihnen, Herr Miller, hier eigentlich hören, was Sie zu Ihrer Zuständigkeit und zur Verantwortung in Ihrem Bereich zu sagen haben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich finde es nicht toll, wenn Sie einerseits sagen, die Veterinäre gehörten nicht zu Ihnen, wenn Sie bei jeder Gelegenheit das Thema auf Frau Stamm abschieben, die ihre Konsequenzen gezogen hat, und sagen, Sie seien nicht schuld.

Jetzt komme ich zu dem, was ich gestern nicht mehr sagen durfte. Ich gebe zu, ich habe ungehörig die Redezeit überzogen. Ich gebe aber auch zu, dass Herr Dr. Eykmann mir gestern ein nettes Kompliment gemacht hat. Er wollte unbedingt, dass ich von hier verschwinde. Das ist ein nettes Kompliment für einen Redner, denn ich denke, es gibt kein schöneres Kompliment, als wenn er meine Worte fürchtet.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ein Beamter aus dem höheren Dienst Ihres Hauses – er ist in Pension, sonst hätte er es nicht gemacht – hat ein Gedicht verfasst. Ich möchte meinen Beitrag etwas versöhnlich ausklingen lassen. Sie mussten die ganze Nacht auf sein Gedicht warten.

Dieser höhere Beamte, den Sie wahrscheinlich noch gut kennen, ist anscheinend auch ein Dichter. Er hat sehr treffend festgestellt, wie Herr Minister Miller mit seiner Verantwortung umgeht, und er hat zu Beginn des Jahres 2001 ein Josefsgebet gedichtet. Es lautet:

Oh heiliger Sankt Leonhard, mach bittschön unsere Kühe hart, hart gegen Frost und BSE, sonst lupfen’s mich noch in die Höh‚. Mach’s Futter ohne dieses Mehl; verdamm‚ die Stamm, die falsche Seel‚. Gib unsern Bauern ruhig Blut und lass mir den Ministerhut!