Protocol of the Session on January 31, 2001

Wir haben auf jeden Fall sofort reagiert. Der betreffende Staatsanwalt wird sofort nach Deggendorf abgeordnet. Wir werden das Verfahren unter Wahrung der Rechte des Betroffenen eingehend durchführen. Ich habe in Auftrag gegeben, zu überprüfen, ob unser Kontrollsystem stimmt.

(Zurufe von der SPD)

Der Fall wird Gegenstand der nächsten Dienstbesprechung der zuständigen Behördenleiter bei der Staatsanwaltschaft sein. Es darf eigentlich nicht passieren, dass jemand möglicherweise mit Tricks – das weiß ich nicht genau – verheimlicht, dass ein Verfahren so lange läuft. Das wird sauber geklärt werden. Dazu braucht man ein rechtstaatliches Verfahren. Insoweit möchte ich nicht vorprellen.

Nun zum aktuellen Fall: Ausgangspunkt für die aktuellen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Regensburg und deren Zweigstelle in Straubing war ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Kempten aus dem dortigen Bereich im Jahr 1999 gegen einen Tierarzt und einen Tiermäster wegen des Verdachts von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz sowie nach den Arzneimittelgesetz. Die Ermittlungen führten zu einem Hinweis, dass die tierärztliche Klinik des nunmehr beschuldigten Tierarztes Dr. Fechter in Straubing Tierarzneimittel ohne die erforderlichen Untersuchungen der Tiere an Landwirte liefere. Die Staatsanwaltschaft Kempten gab deswegen das Verfahren insoweit im Juni 2000 an die Staatsanwaltschaft Regensburg, Zweigstelle Straubing, ab.

Unabhängig von dem Kemptener Verfahren teilten österreichische Behörden Anfang des Jahres 2000 dem Bayerischen Landeskriminalamt mit, dass Dr. Fechter auch dort wegen des Vertriebs illegaler Arzneimittel in Erscheinung getreten sei. Weil auch die Frage aufgekommen ist, ob bei dem ersten Verfahren von 1996 bis 1998, das anscheinend längere Zeit nicht betrieben wurde, Hinweise aus Österreich gegeben hat, teile ich mit, dass wir darüber keine Erkenntnisse haben. Ich habe die Akten der Staatsanwaltschaft durchgesehen. Danach gibt es keine Erkenntnisse, dass damals schon Informationen aus Österreich geflossen wären. Im Falle Dr. Fechter sind Informationen aus Österreich gekommen.

In Zusammenarbeit mit der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft in Straubing und dem Bayerischen Landeskriminalamt konnte in der Folgezeit gegen den beschuldigten Tierarzt ein ausreichender Anfangsverdacht festgestellt werden. Die Staatsanwaltschaft in Straubing beauftragte deshalb das Bayerische Landeskriminalamt mit der Durchführung der weiteren Ermittlungen. Diese richten sich gegen den beschuldigten Tierarzt Dr. Fechter, elf bei ihm angestellte Tierärzte, die zum Teil aus dem osteuropäischen Ausland stammen, weitere Mitarbeiter und Angehörige von Dr. Fechter sowie gegen einen weiteren Tierarzt und einen Arzneimittelvertreter.

Nach nunmehr umfangreichen kriminalpolizeilichen Ermittlungen, bei denen von Anfang an auch die zuständigen Fachbehörden mit eingebunden worden waren, konnte die Verdachtslage schließlich im November 2000 soweit erhärtet werden, dass eine breit angelegte Durchsuchungsaktion vorbereitet wurde. Die Durchsuchung fand schließlich am 18. Januar 2001 statt, wobei aufgrund richterlicher Beschlüsse zeitgleich 19 Wohn- und Geschäftsräume, hauptsächlich im östlichen Bayern und weitere in Österreich, durchsucht wurden.

Die Aktion verlief ohne Zwischenfälle. Es wurden mehrere Hundert Aktenordner und große Mengen Tierarzneimittel sowie Rohsubstanzen für Arzneimittel sichergestellt. Inzwischen ordnete die Stadt Straubing unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr den Sofortvollzug der Schließung der tierärztlichen Hausapotheke des beschuldigten Tierarztes Dr. Fechter an. Diese wurde noch am selben Tag, dem 26. Januar 2001, von der Polizei versiegelt. Die Ermittlungen werden mit Nachdruck betrieben.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll der beschuldigte Tierarzt Dr. Fechter Arzneimittel aus dem Ausland verwendet haben, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Des weiteren steht er im Verdacht, Arzneimittel unzulässig umetikettiert zu haben. Zudem gibt es Hinweise, dass Dr. Fechter Arzneimittel selbstständig herstellte und in Verkehr brachte, die nicht den anerkannten pharmazeutischen Standards genügten. Kunden aus der Schweinemast sollen schließlich Medikamente überlassen worden sein, ohne dass vorher die erforderlichen tierärztlichen Untersuchungen durchgeführt worden waren. Wie viele Landwirte diese Tierarzneimittel zur Schweinemast verwendet haben, kann erst nach Auswertung der sichergestellten Unterlagen gesagt werden.

Fest steht, dass der beschuldigte Tierarzt mehrere Tausend Bauernhöfe beliefert hat.

Nicht jedes Beliefern muss eine Straftat sein; da muss noch etwas hinzukommen.

Die umfangreich sichergestellten Arzneimittel und Rohsubstanzen wurden bereits zur fachlichen Analyse an das Landesuntersuchungsamt Südbayern weitergegeben. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Im Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN vom 23. Januar wurde danach gefragt, welche Arzneimittel in welchem Umfang festgestellt wurden. Das müssen wir erst auswerten; das können wir nicht aus dem Handgelenk schütteln. Sie wollen sicher eine seriöse und umfassende Antwort haben. Sobald die Auswertung vorliegt, wird sie hier bekannt gegeben.

(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das bayerische Landeskriminalamt hat zur Abarbeitung des umfangreichen Hinweis- und Spurenaufkommens eine Sonderkommission „Schweinemast“ eingerichtet. Diese Sonderkommission wurde zwischenzeitlich auf 18 Personen aufgestockt und wird zudem von Kräften der örtlichen Kriminalpolizeiinspektionen unterstützt. In die Sonderkommission eng eingebunden sind Verantwortliche anderer Fachbehörden, zum Beispiel Veterinärmediziner und das Landesuntersuchungsamt Südbayern.

Ich habe veranlasst, dass auch auf Seiten der Staatsanwaltschaft die Kräfte gebündelt werden, dies unter anderem auch deshalb, weil uns derzeit noch weitere Fälle von Arzneimittelmissbrauch in der Schweinezucht beschäftigen. Die Staatsanwaltschaft Landshut ermittelte bisher in eigener Zuständigkeit ebenfalls gegen Tierärzte aus Niederbayern. Aufgrund richterlicher Durchsuchungsbeschlüsse wurden bei einem Tierarzt sowie bei dessen Tierarzthelferin – ebenfalls am 18. Januar 2001 – deren Wohn- und Geschäftsräume durchsucht. Auch hier kam es zu umfangreichen Sicherstellungen von Arzneimitteln und weiteren Beweisunterlagen. In die Ermittlungen eingebunden sind auch die zuständigen österreichischen Polizeidienststellen.

Damit die nun anstehenden Ermittlungen und umfangreichen Auswertungen möglichst in einer Hand zusammenlaufen, habe ich den Leitenden Oberstaatsanwalt in Regensburg, zu dessen Zuständigkeitsbereich auch die Zweigstelle Straubing gehört, mit der zentralen Leitung dieser Verfahren in Straubing beauftragt. Wir werden dabei auch dafür Sorge tragen, dass die so zuständige Staatsanwaltschaft über die erforderliche personelle und materielle Ausstattung verfügt. Wir haben hier bereits zusätzliche personelle Kapazität geschaffen. Ich habe ganz klar gesagt: Wenn man der Meinung ist, dass das Personal zu stark belastet ist, werden wir dafür sorgen, dass diese Staatsanwaltschaft ordnungsgemäß arbeiten kann.

Meine Damen und Herren, die jüngsten Vorfälle im Zusammenhang mit der Schweinemast haben in der Öffentlichkeit, die durch die BSE-Problematik ohnehin schon aufgerüttelt war, zu Recht Aufsehen und Empörung hervorgerufen. Fälle illegaler Verabreichung von

Tierarzneimitteln hat es auch in der Vergangenheit immer wieder mal gegeben. Die nun deutlich werdende Dimension aber ist bestürzend. Es zeichnet sich eine skrupellose Geschäftemacherei ohne Rücksicht auf das letztlich den Verbraucher treffende Risiko ab. Manche Schweinemäster sind offenbar der Verlockung erlegen, unter Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz schneller und billiger zu produzieren und so ihren Gewinn zu steigern.

Das Vertrauen der Verbraucher ist erschüttert. Die Verunsicherung der Bevölkerung durch das kriminelle Handeln Einzelner trifft in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen auch die große Mehrheit der rechtstreu Wirtschaftenden. Das geht bis hin zur Existenzvernichtung, wie tragische Einzelfälle bereits gezeigt haben.

Unsere Aufgabe ist es, das Vertrauen der Bevölkerung in eine saubere Lebensmittelproduktion wiederherzustellen. Hier ist natürlich in erster Linie der Staat gefordert. Die Staatsregierung stellt sich entschlossen dieser Herausforderung. Sie wird schnelle und umfassende Konsequenzen ziehen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst meinen eigenen Bereich als Justizminister ansprechen: die Bedeutung einer effektiven Strafverfolgung im konkreten Fall.

Die mit Nachdruck betriebenen Ermittlungen belegen, dass es uns ernst damit ist, mit dem kriminellen Agieren Einzelner aufzuräumen. Wir lassen es nicht zu, dass ein ganzer Berufsstand kriminalisiert wird. Unsere Landwirte und Tierärzte verhalten sich weit überwiegend verantwortungsbewusst und rechtstreu.

(Beifall bei der CSU – Mehrlich (SPD): Rechtstreue ist eine Selbstverständlichkeit!)

Das verdient unsere Anerkennung. Wir alle sind als Verbraucher mehr denn je auf die Integrität dieser Berufsgruppen angewiesen. Schwarze Schafe werden wir allerdings konsequent und nachdrücklich verfolgen. Kriminelles Handeln darf sich nicht lohnen. Kriminelles Handeln werden wir nicht hinnehmen. Kriminelles Handeln Einzelner darf nicht länger einen ganzen Berufsstand und einen kompletten Wirtschaftszweig in Verruf bringen.

(Beifall bei der CSU)

Die Anstrengungen der Strafverfolgungsorgane, strafrechtlich relevantes Verhalten aus dem sensiblen Bereich der Lebensmittelerzeugung zu verbannen, ist praktizierter Verbraucherschutz. Ich appelliere an die Landwirte, an die Tierärzte und an ihre jeweiligen Standesorganisationen: Unterstützen Sie die Bemühungen der Strafverfolgungsbehörden, reinen Tisch zu machen! Tragen Sie zur Aufklärung illegaler Praktiken bei! Auch diejenigen, die selbst in Ungesetzlichkeiten verstrickt sind, sollten auf diese Weise den Weg zu einem Neuanfang finden. Ich glaube, dass ich von Seiten der Justiz in Aussicht stellen kann, dass wir dieses Entgegenkommen würdigen werden. Mein Appell geht aber über diese Bitte um Aufklärungshilfe hinaus. Er zielt auf ein allge

meines Umdenken. Diese Forderung nach einem Umdenken trifft zunächst die staatlichen Organe. Der Staat muss dem Verbraucherschutz in der landwirtschaftlichen Produktion noch mehr Bedeutung zumessen. Aufklärung und Kontrolle müssen im Interesse der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger weiter verbessert werden.

Der Staat kann den Neuanfang aber nicht alleine schaffen. Alle müssen mitwirken: die Pharmafirmen, die Tierärzte, die Landwirte und wir alle als Verbraucher. Pharmazeutischer Großhandel und Tierärzteschaft sollten durch ihre Berufs- und Standesorganisationen auch im eigenen Interesse mit den staatlichen Kontrollbehörden zusammenarbeiten, um kriminellen Machenschaften Einzelner in ihrem Bereich ein Ende zu setzen. Die Landwirte müssten sich ihrer besonderen Verantwortung als Nahrungsmittelproduzenten bewusster werden. Sie müssen aber auch klar erkennen, dass ein Vertrauensverlust bei den Verbrauchern ihre gesamte wirtschaftliche Existenz gefährdet und dass vorübergehende Einkommenssteigerungen durch verbotenen Einsatz von Pharmazeutika diesen Preis nicht wert sind.

Ein Umdenken ist darüber hinaus bei uns allen als Verbraucher nötig. Die Qualität von Lebensmitteln muss es uns wert sein, bisweilen auch etwas mehr dafür auszugeben. Die Kaufentscheidung darf nicht allein vom Preis bestimmt sein. Ich glaube, dass unsere Bürgerinnen und Bürger sich schon geraume Zeit auf dem Weg zu einem gesundheitsbewussteren Konsum von Nahrungsmitteln befinden. Die jüngsten Vorfälle werden diesen Umdenkungsprozess beschleunigen. Diese Chance dürfen wir uns nicht entgehen lassen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Staatsregierung wird konkrete Konsequenzen aus den aufgezeigten Vorfällen ziehen. Die Bayerische Staatsregierung hat sich schon 1997 im Rahmen einer Bundesratsinitiative für ein umfassendes Verbot der antibiotischen und chemotherapeutischen Leistungsförderer eingesetzt. Aufgrund unserer Initiative ist bereits sechs von den in damals noch zehn zugelassenen Zusatzstoffen die Zulassung entzogen worden. Das reicht aber nicht aus. Mit Genugtuung stelle ich fest, dass nach Medienberichten nun auch die Bundesregierung und der EU-Verbraucherschutz-Kommissar Byrne die bayerische Forderung aufgreifen und den vier noch erlaubten antibiotischen Leistungsförderern die Zulassung entziehen wollen. Der EU-Agrarministerrat hat bekanntlich ebenfalls einen entsprechenden Beschluss gefasst.

(Starzmann (SPD): 2005!)

Dessen zeitliche Dimension reicht mir aber nicht aus. – Ich habe etwas von 2005, also von einem Zeitraum von fünf Jahren gehört. Hier muss sofort gehandelt werden.

(Starzmann (SPD): Ja, richtig!)

Nichts darf auf die lange Bank geschoben werden. Das erwartet der Verbraucher von uns.

(Starzmann (SPD):... kein glaubwürdiger Zeuge!)

Neben dem genannten Verbot von Antibiotika als Leistungsförderer muss auch der sonstige prophylaktische Einsatz von Antibiotika verringert werden. Dies wollen auch die Schweineerzeuger. Die Staatsregierung unterstützt alle geeigneten Maßnahmen der Selbsthilfeeinrichtungen der bayerischen Landwirtschaft. Wir begrüßen es, wenn mit Hilfe der Erzeugerringe und des Tiergesundheitsdienstes besondere Hygieneprogramme im Rahmen einer integrierten Produktion möglichst schnell in die Praxis umgesetzt werden. Hierzu müssen sich vor allem Ferkelerzeuger mit Schweinemastbetrieben abstimmen. Ziel muss es sein, die Tiertransporte einzuschränken. Ferkel sollten in Zukunft aus möglichst wenigen Herkunftsbetrieben bezogen werden. Damit kann das Infektionsrisiko minimiert werden.

Diese Maßnahmen können schnell umgesetzt werden. Sie werden zu einer spürbaren Verringerung des Einsatzes von Antibiotika führen. Damit wird auch der Arzneimitteleinsatz wesentlich eingeschränkt werden können.

Als Sofortmaßnahme ist ein Qualitätssicherungssystem für den Betrieb der tierärztlichen Hausapotheken einzuführen. Dies wird die Staatsregierung der Landestierärztekammer vorschlagen. Die Aufgabe der Landestierärztekammer in dem Zusammenhang wird darin bestehen, die näheren Einzelheiten festzulegen sowie die praktizierenden Tierärzte zur Einhaltung der vorgesehenen Regelungen zu verpflichten. Ferner könnte daran gedacht werden, in die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken eine Bestimmung aufzunehmen, aus der hervorgeht, dass eine Hausapotheke nur von Tierärzten betrieben werden darf, die an dem genannten Qualitätssicherungssystem teilnehmen.

Wir werden auch prüfen, ob bei schweren Verstößen, bei denen der Widerruf der Approbation rechtlich noch nicht möglich ist, zumindest das Dispensierrecht, also das Recht, eine Hausapotheke zu betreiben, entzogen werden kann. Auch wenn hier manche sicherlich auf das Recht auf freie Berufsausübung verweisen, glaube ich, dass die Sicherheit der Verbraucher im Vordergrund stehen muss.

Beim bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung wurde bereits im Jahr 1998 eine Projektgruppe eingesetzt, die umfangreiche Verbesserungsvorschläge für die Veterinärverwaltung erarbeitet hat. Für eine effektive und effiziente Überwachung des Tierarzneimittelmarktes und des Tierarzneimitteleinsatzes einschließlich der Rückstandsproblematik sollen danach künftig Veterinäre mit Spezialwissen als überregional tätige, schlagkräftige Einsatztruppe eingesetzt werden. Diese Spezialisten könnten mit verschiedensten Aufgaben betraut werden. So könnten sie kontinuierlich über die neuesten Entwicklungen auf dem Tierarzneimittelsektor berichten und an einer ständig aktualisierten Liste der zugelassenen Fertigarzneimittel arbeiten. Ferner könnten sie die zuständigen Behörden bei der Überwachung von Betrieben unterstützen, die Tierarzneimittel herstellen, und in besonderen Fällen bei der Kontrolle von Hausapotheken von Tierärzten mitwirken. Sie könnten auch – in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei – Ermittlungen in Verdachtsfällen vorbereiten. Außerdem

wären sie bei speziellen Fragen die idealen Ansprechpartner für Behörden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gewisse Anzeichen weisen darauf hin, dass der Missbrauch von Tierarzneimitteln durch skrupellose Geschäftemacher teilweise bereits Merkmale der organisierten Kriminalität aufweist.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Dürr (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Ich bin daher der Auffassung, dass man prüfen muss, ob gegen diese kriminellen Machenschaften auch das Instrumentarium zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität eingesetzt werden kann. Dabei denke ich vor allem an eine umfassende Gewinnabschöpfung und die Möglichkeit zur Verhängung einer Vermögensstrafe. Organisierte Kriminalität hat in erster Linie wirtschaftliche Motive. Ähnlich verhält es sich nach unseren bisherigen Erkenntnissen auch beim Missbrauch und dem illegalen Einsatz von Arzneimitteln. Zentrales Motiv für die Machenschaften der beschuldigten Tierärzte scheint die Erzielung möglichst hoher Gewinne zu sein. Ich drücke mich an dieser Stelle bewusst vorsichtig aus, damit mir niemand vorwerfen kann, ich nähme ein Gerichtsurteil vorweg.

An der genannten Triebfeder müssen wir ansetzen. Die Abschöpfung des aus Straftaten Erlangten ist wesentliches Instrument einer effektiven Strafverfolgung. Straftaten dürfen sich nicht lohnen.

Wir müssen darüber hinaus prüfen, ob auch Gesetzesänderungen notwendig sind. Dabei kommt in Betracht, für schwerste Fälle von Verstößen gegen das Tierarzneimittelrecht auch die Vermögensstrafe sowie den erweiterten Verfall vorzusehen. Die Vermögensstrafe ermöglicht den Zugriff auf das gesamte Vermögen des Täters. Durch den erweiterten Verfall wird die Abschöpfung illegaler Gewinne erleichtert. Damit kann dem illegalen Gewinnstreben auch im Zusammenhang mit Tierarzneimitteln ein Riegel vorgeschoben werden. Der Täter darf nach der Tat finanziell nicht besser stehen als vorher.

Kennzeichnend für die organisierte Kriminalität sind des Weiteren konspirative Strukturen. Nach unseren Erkenntnissen gilt Ähnliches auch für den Missbrauch von Tierarzneimitteln in großem Stil. Sicher hätten die jüngsten Ermittlungen auch in den angesprochenen Verfahren schneller zum Zugriff führen können, wenn beispielsweise Telefonüberwachung möglich gewesen wäre. Soll die Strafverfolgung auch in Fällen wie den in Rede stehenden effektiv sein, besteht also die Notwendigkeit, verdeckte Ermittlungsmaßnahmen durchzuführen. Es liegt deshalb nahe, das bewährte Instrument der Telefonüberwachung auch zur Verfolgung schwerster Straftaten auf dem genannten Gebiet einzusetzen – auch wenn manche hier es nicht so schätzen. Unsere Gesetze sehen derlei bislang noch nicht vor. Hier sollte nachgebessert werden.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Dürr (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich habe eingangs davon gesprochen, dass es unsere gemeinsame Aufgabe sein muss, das Vertrauen der Verbraucher wieder herzustellen. Hier ist die Politik gefordert. Hier sind wir alle gefordert. Bei aller Betroffenheit über die jüngsten Vorfälle sollten wir diese auch als Chance für ein Umdenken in Richtung Stärkung des Verbraucherschutzes zu begreifen versuchen.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Dürr (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Dazu sollte mein heutiger Bericht dienen. Ich hoffe, dass die sich nun anschließende Aussprache auch einen Beitrag dazu leisten wird.