Protocol of the Session on December 14, 2000

Zur Bewältigung eines länger andauernden, aber vorübergehenden Personalbedarfs kann eine ungleichmäßige Verteilung der regelmäßigen

Arbeitszeit festgelegt werden. Hierbei soll die Arbeitszeit zehn Stunden am Tag und im Jahresdurchschnitt 50 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Die ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit soll einen Zeitraum von zehn Jahren nicht überschreiten.

Das finden Sie nirgendwo in der Privatwirtschaft. Dort gibt es vielleicht Jahresarbeitszeitkonten, aber keine Zeitkonten, die sich über 13 Jahre hin erstrecken. Genau das wurde aber in dem 15. Änderungsgesetz formuliert.

(Beifall bei der SPD)

Grundschullehrer werden über einen Zeitraum von fünf Jahren zu Mehrarbeit verpflichtet, dürfen dann drei Jahre normal arbeiten und können die nächsten fünf Jahre, wenn sie es noch erleben, die Mehrarbeit wieder abfeiern. Diese Sparmaßnahmen der Staatsregierung verdecken die Notwendigkeit der Einstellung von Lehrern. Diese Einstellungen sind nicht vorgenommen worden. Durch die verpflichtenden Arbeitszeitkonten wird die Einstellung bereitstehender, fertig ausgebildeter, gut motivierter Lehrkräfte verhindert. Ich weiß nicht, wie lange es sich die Staatsregierung leisten kann, Lehrkräfte teuer auszubilden und dann auf der Straße stehen zu lassen.

(Beifall bei der SPD)

In diesem und in den nächsten Schuljahren sollen die verpflichtenden Arbeitszeitkonten weiter ausgedehnt werden, obwohl Sie genau wissen, dass jede Rechtsgrundlage dafür fehlt. Einige Lehrkräfte haben deswegen eine Normenkontrollklage eingereicht. Was stellte der VGH dazu am 20.09. fest? Für die eigenmächtige Ausdehnung der Wochenstundenzahlen fehlt die gesetzliche Grundlage. Man höre und staune. Die Staatsregierung handelt also schon wieder gegen geltendes Gesetz und ordnet Mehrarbeit an, ohne eine gesetzliche Grundlage zu haben.

Wie war die Reaktion der Staatsregierung auf die Verkündung dieses Urteils? Man erklärte, es bestehe kein Handlungsbedarf; man müsse erst die Begründung des Urteils abwarten. Obwohl wir uns im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes am 10. Oktober dieses Jahres mit dem Antrag der SPD-Fraktion befasst haben, die Einführung verpflichtender Arbeitszeitkonten rückgängig zu machen, meinte ein Vertreter der Staatsregierung noch an jenem Tag, es bestehe kein Handlungsbedarf; man wolle die Urteilsbegründung abwarten. Zu diesem Zeitpunkt lag jedoch schon der von mir erwähnte Gesetzentwurf vom 6. Oktober 2000 vor, in den eine einschlägige Regelung aufgenommen worden war. Durch die Aufnahme dieser Bestimmung in ihren Gesetzentwurf hat die Staatsregierung versucht, das Parlament zu täuschen.

(Zustimmung bei Abgeordneten der SPD)

Das Unschöne dabei ist: Diese Regelung soll rückwirkend zum 1. August 1999 in Kraft treten. Damit soll die Mehrarbeit, die die Lehrkräfte hierzulande während der letzten eineinhalb Jahre geleistet haben, rückwirkend gesetzlich abgedeckt werden.

Es bestand Handlungsbedarf. Die Staatsregierung wollte das nicht erkennen. Doch steht in Artikel 80 des Bayerischen Beamtengesetzes, dass die Staatsregierung die Arbeitszeit der Beamten durch Rechtsverordnung regelt. Eine solche Rechtsverordnung fehlt bis zum heutigen Tage. Der VGH hat darauf hingewiesen. Bislang liegt nur eine einschlägige Bekanntmachung vor. So ist es dringend notwendig, dass sich der Bayerische Landtag nochmals mit den verpflichtenden Arbeitszeitkonten befasst.

Was macht die CSU? Die CSU streicht einfach die Regelung zu den verpflichtenden Arbeitszeitkonten aus dem vorliegenden Gesetzentwurf. Man erklärt einfach: Wir sind jetzt nicht mehr zuständig. Das muss die Staatsregierung lösen. Wir lehnen uns zurück. Dann können uns keine Vorwürfe mehr gemacht werden. Die verpflichtenden Arbeitszeitkonten sollen durch Rechtsverordnung geregelt werden. Da ist der Landtag außen vor. – Kolleginnen und Kollegen von der CSU-Fraktion, so geht es nicht! So kann man mit der Opposition, so kann man mit dem Parlament insgesamt nicht umgehen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Denn hier handelt es sich um wesentliche Arbeitszeitregelungen. Es geht hier um grundsätzliche beschäftigungs- und schulpolitische Fragen, auch um Eingriffe in den Schulalltag. Ich meine, hier sollte sich das Parlament in der Verpflichtung sehen, selbst mitzumischen, anstatt der Staatsregierung alles zu überlassen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Die viertelstündige individuelle Redezeit ist in Ihrem Falle jetzt abgelaufen, Frau Naaß.

Einen Punkt möchte ich noch ansprechen. Ich meine, das Beteiligungsverfahren, das ich anfangs erwähnt habe, wurde im vorliegenden Fall übel missbraucht. So ist der Begründung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf zu entnehmen, der Bayerische Beamtenbund, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die kommunalen Spitzenverbände stimmten dem Gesetzentwurf in weiten Teilen zu. Mit keiner Silbe wird erwähnt, dass die Bestimmung, die ich gerade angesprochen habe, die die verpflichtenden Arbeitszeitkonten betrifft, zum Zeitpunkt der Anhörung der genannten Verbände noch gar nicht in der Vorlage enthalten war. Diesbezüglich wurden die Verbände also nicht angehört. Das stellt nach meiner Ansicht einen Missbrauch auch des Bündnisses für Arbeit dar, dem die Staatsregierung als Partner angehört.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Eykmann (CSU): Herr Präsident, die Redezeit von Frau Naaß ist abgelaufen!)

Künftig kann man sich auf die Staatsregierung nicht mehr verlassen.

(Dr. Eykmann (CSU): In dem Fall haben Sie eindeutig Unrecht!)

Sie hören es nicht gerne, wenn ich Ihnen einmal etwas an den Kopf werfe. Das ist mir klar.

(Fortgesetzte Zurufe des Abgeordneten Dr. Eyk- mann (CSU))

Nein, das ist nicht der Fall. Diese Bestimmung in den Gesetzentwurf aufzunehmen, ohne die Verbände zu beteiligen, war ein Täuschungsmanöver der Staatsregierung. Es ist schlimm genug, dass sich die CSU dafür hergegeben hat, die entsprechende Passage aus dem Entwurf zu streichen.

(Dr. Eykmann (CSU): Wir haben sie doch gar nicht beraten! Sie können doch zufrieden sein!)

Vor dem Hintergrund haben wir beantragt, dass die von der Staatsregierung zu erlassende Rechtsverordnung zu den verpflichtenden Arbeitszeitkonten – darum kommt die Staatsregierung nicht mehr herum – vor Inkrafttreten im Bayerischen Landtag behandelt wird. Auch diesem Antrag haben Sie nicht zugestimmt, meine Damen und Herren von der CSU-Fraktion.

(Dr. Eykmann (CSU): Der Unterschied zwischen Legislative und Exekutive sollte Ihnen auch bekannt sein!)

So werden wir dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat Frau Kollegin Tausendfreund das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der heute zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf hat eine problematische Entwicklung genommen. Zunächst umfasste er nur den Ausschluss der Kombination von Blockaltersteilzeit und Antragsruhestand sowie die so genannte Störfallregelung. Wegen der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum verpflichtenden Ansparmodell wurde die Vorlage im Nachhinein um eine Ermächtigungsnorm für den Erlass einer Rechtsverordnung ergänzt. Das Ganze erfolgte ohne förmliches Beteiligungsverfahren gemäß Artikel 104 des Bayerischen Beamtengesetzes. In der Folge kam es zu Recht zu einer heftigen Diskussion.

Die schriftliche Begründung des genannten VGH-Urteils machte diese Ermächtigungsnorm hinfällig und ersparte es der CSU-Fraktion, sich an diesem ungeliebten Thema nochmals die Finger zu verbrennen. Meine Damen und Herren von der CSU, insofern ist auch klar, warum Sie den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, nach dem die einschlägige Verordnung zunächst dem Landtag vorzulegen gewesen wäre, abgelehnt haben.

Was der Finanzminister zum Ausschluss der Kombination von Altersteilzeit im Blockmodell und Antragsruhestand ausgeführt hat, offenbart eine verzweifelte Suche nach Argumenten, mit denen der Hauptgrund für diese

Änderung vertuscht werden kann. Die Aussage, dass aus beamtenpolitischen Gründen eine maßvolle Erhöhung der tatsächlichen Lebensarbeitszeit anzustreben sei, muss die Beamtinnen und Beamten hellhörig machen. Unserer Meinung nach gibt es für die vorgesehene Gesetzesänderung nur einen Grund: Man will es nicht zulassen, dass bereits bei der Beantragung von Altersteilzeit über die Gewährung von Antragsruhestand entschieden wird. Dabei hätte dies im Extremfall lediglich bedeutet, dass die betreffenden Beamtinnen und Beamten schon bei der Beantragung der Altersteilzeit im Alter von 55 Jahren die Zusage bekommen, dass sie mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen können. Doch will sich die Staatsregierung nicht darauf festlegen lassen, derartige Entscheidungen zu so einem frühen Zeitpunkt zu treffen. Das Verhalten der Staatsregierung ist sehr bedauerlich. Schließlich wurde die Altersteilzeit nach den Vorstellungen des Parlaments eingeführt, um ältere Kolleginnen und Kollegen zu entlasten und Arbeitsplätze für junge Beamtinnen und Beamte zu schaffen. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf höhlen Sie diesen Ansatz aus, meine Damen und Herren von der Staatsregierung. Deshalb werden wir der Vorlage nicht unsere Zustimmung geben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.

Ich lasse zunächst über Tagesordnungspunkt 31 abstimmen; das ist der Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Maget, Franzke, Irlinger und anderer und Fraktion (SPD) zum verpflichtenden Arbeitszeitkonto, Drucksache 14/4281. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt, den Dringlichkeitsantrag abzulehnen. Wer ihm dagegen seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der SPD und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Herr Kollege Hartenstein. – Der Dringlichkeitsantrag ist damit abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf unter Tagesordnungspunkt 14. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/4331, die einschlägigen Änderungsanträge – ich verweise auf die Drucksachen 14/4726 und 14/5110 – sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, niedergelegt auf Drucksache 14/5263.

Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes hat nach Zweitberatung beschlossen, dem Plenum die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung verschiedener Änderungen zu empfehlen. Dieser Empfehlung hat der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen in der Schlussberatung zugestimmt. Ich verweise insoweit auf Drucksache 14/5263.

Wer dem Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der vom federführenden Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes nach Zweitberatung empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Das sind die Fraktion der SPD und Herr Kollege Hartenstein. – Dann ist so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer also dem Gesetzentwurf in der vom federführenden Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes nach Zweitberatung empfohlenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen bitte ich auf dieselbe Weise anzuzeigen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. – Stimmenthaltungen? – Das sind die Fraktion der SPD und Herr Kollege Hartenstein.

Der Gesetzentwurf ist damit angenommen und zum Gesetz erhoben worden. Das Gesetz trägt den Titel: „Gesetz zur Änderung beamten- und richterrechtlicher Vorschriften“. Mit der Verabschiedung des Gesetzes in der vom federführenden Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfohlenen Fassung haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 14/4726 und 14/5110 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt das zustimmend zur Kenntnis.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, zwei Dinge müssen wir auf alle Fälle noch erledigen. Es handelt sich um zwei Personalangelegenheiten.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 27

Bestätigung eines Mitglieds für den Landessportbeirat

Die Frau Staatsministerin für Unterricht und Kultus hat mit Schreiben vom 17. November 2000 mitgeteilt, dass der Bayerische Landessportverband e.V. anstelle des bisherigen Mitglieds, Frau Lydia Sigl, Herrn Günther Lommer als neuen Vertreter im Bayerischen Landessportbeirat benannt hat. Frau Staatsministerin Hohlmeier hat gebeten, die Bestätigung des vorgeschlagenen Mitglieds durch den Landtag herbeizuführen. Gibt es hierzu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer mit der Entsendung des Herrn Günther Lommer in den Landessportbeirat einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Herr Kollege Hartenstein. Dann ist so beschlossen. Der Landtag bestätigt damit Herrn Günther Lommer als Mitglied des Landessportbeirates.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 28

Bestellung eines Mitglieds für den Rundfunkrat

Anstelle des bisherigen Mitglieds, Frau Renate Schmidt, soll auf Wunsch der SPD-Fraktion Frau Kollegin Gudrun Peters zum neuen Mitglied im Rundfunkrat bestellt werden. Gibt es hierzu Wortmeldungen? – Ich sehe keine.