Protocol of the Session on December 14, 2000

Wir wollen eine weitere Verbesserung, eingebracht durch unseren Ausschuss, bei der Ausdehnung der Beurlaubung kraft Gesetzes für Assistenten und Oberassistenten. Das Ziel ist, den Wechsel von bereits auf Lebenszeit verbeamteten Nachwuchswissenschaftlern zu Hochschulen zu erleichtern. Zurzeit gilt: Wenn ein Beamter auf Lebenszeit zum wissenschaftlichen Assistenten an einer Hochschule ernannt wird, so wird er für die Dauer seines Dienstverhältnisses kraft Gesetzes beurlaubt. Dies geschieht in der Regel zum Erwerb der Promotion. Im Gegensatz dazu hat die Ernennung zum Oberassistenten die Entlassung kraft Gesetzes aus dem Lebenszeitbeamtenverhältnis zur Folge. Oberassistenten bemühen sich um den Erwerb der Habilitation. Um diese ungewollte Konsequenz zu vermeiden, muss nach derzeitiger Rechtslage in jedem Einzelfall eine ausdrückliche Beurlaubung des Beamten ausgesprochen werden. Zur Vermeidung unnötigen Verwaltungsaufwands wollen wir eine Gleichstellung. Das ist ebenfalls in unserem Antrag enthalten.

Unser Änderungsantrag befasst sich auch mit der Ernennung von Beamten ab der Besoldungsgruppe A 15. Diese Änderung entspricht einem Petitum des Ältestenrates und beinhaltet, dass die Zustimmung zur Ernennung von Beamten des Landtags erst ab der Besoldungsgruppe A 15 aufwärts erforderlich sein soll. Dies entspricht einer parteiübergreifenden Einigung. Deswegen kann der Landtag in seiner Gänze ohne Probleme zustimmen.

Die Opposition wird wohl jetzt zu Unrecht die Gesetzesänderung pauschal negativ beurteilen. Aufgrund der demografischen Entwicklung in den letzten 30 Jahren wurden die Menschen nicht nur durchschnittlich um sechs Jahre älter, sondern auch gesünder. Deswegen musste jetzt eine kleine Veränderung der Rahmenbedingungen geschaffen werden, um bevölkerungspolitisch bzw. arbeitsmarktpolitisch kein falsches Signal zu setzen.

(Frau Naaß (SPD): Das haben Sie vor einem Jahr noch nicht gewusst?)

Der Vertrauensschutz ist für diejenigen Fälle nach wie vor sichergestellt, die vor dem 01.01.2001 nach der alten Rechtsgrundlage Antrag gestellt haben. Im Übrigen, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition: Auch in anderen Ländern wurden Einschränkungen durchgesetzt, entweder bei ganzen Gruppen, zum Beispiel bei den Lehrern oder der Polizei, oder beim Blockmodell oder bei den Teilzeitbeschäftigten. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag, weil diese Änderungen Signalwirkung haben und aus gesamtwirtschaftlicher Sicht notwendig sind.

(Beifall bei der CSU)

Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Naaß.

Herr Kollege Brunner, da der Herr Finanzminister nicht mehr anwesend ist, mussten anscheinend Sie die staatstragende Rolle übernehmen.

(Dr. Eykmann (CSU): Das hat er aber gut gemacht!)

Vom Applaus abgesehen habe ich das nicht so empfinden können.

(Dr. Eykmann (CSU): Der Schlussapplaus war gut!)

Nachdem Sie 15 Minuten lang nicht reagiert haben. Aber das ist Ihre Sache.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, ich habe das Gesetzgebungsverfahren in zwei Punkten in sehr unguter Erinnerung. So etwas darf im Parlament nicht mehr passieren. Zum Ersten wurden die Beteiligungsrechte der Verbände mit Füßen getreten und zum Zweiten wurden uns die parlamentarischen Rechte nicht zugestanden. Das ist an erster Stelle zu nennen. Es darf nicht sein, dass während der Beratung des Gesetzes gegen die Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags verstoßen wird. Das war im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes der Fall. Ich möchte das heute zur Sprache bringen, weil das ein Affront gegen das ganze Parlament war.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Hier wurde deutlich, wie unmöglich CSU und Staatsregierung mit der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags und den Beteiligungsrechten der Verbände umgehen.

Nun zum Gesetzentwurf. Der Finanzminister hat in Bezug auf die Ballungsraumzulage geäußert: Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln. So macht es die Staatsregierung mit dem vorliegenden Gesetz. Ich erinnere daran, dass am 1. August 1999 – gerade einmal vor 16 Monaten – das 15. Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten ist. Inhaltlicher Schwerpunkt war die Einführung der Altersteilzeit für die bayerischen Beamtinnen und Beamten. Ich erinnere Sie

an die vollmundigen Ankündigungen des Finanzministers, der leider nicht mehr da ist.

(Ach (CSU): Er ging in Absprache mit dem Präsidenten!)

Er hat von einem Modell für einen Generationswechsel in der öffentlichen Verwaltung gesprochen. Tatsache war, dass durch das bayerische Gesetz, das nur aus Kannvorschriften besteht, die bayerischen Beamtinnen und Beamten wieder einmal schlechter gestellt wurden als die Bundesbeamten und die Tarifbeschäftigten.

Tatsache ist weiterhin, dass sich diese Ungleichbehandlung mit dem jetzt vorliegenden Gesetz noch weiter verschärfen wird. Was noch schlimmer ist: Die Bayerische Staatsregierung handelt derzeit gegen geltendes Gesetz, indem sie seit vielen Monaten Anträge von Beschäftigten auf Kombination von Altersteilzeit im Blockmodell und Antragsruhestand nicht genehmigt.

(Franzke (SPD): So ist es!)

Die Beschäftigten des Freistaates Bayern beziehen sich auf geltendes Gesetz und stellen Anträge, aber die Bayerische Staatsregierung ist nicht willens, diesen Anträgen gerecht zu werden und argumentiert, es stehe ein Gesetz vor der Tür, das am 1. Januar 2001 in Kraft treten soll. Deshalb werden Anträge, die sich auf das derzeit geltende Gesetz berufen, nicht verabschiedet. Damit handelt die Staatsregierung gegen geltendes Gesetz.

(Beifall bei der SPD)

Das hat sogar Herr Dr. Eykmann bestätigt, der nach dem Ministerratsbeschluss vom Mai 2000 geäußert hat, dass dies falsch und rechtswidrig sei.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Eykmann (CSU))

Das ist ein Beispiel dafür, wie wenig sich bayerische Beamtinnen und Beamte auf ihren Arbeitgeber verlassen können und wie die Bayerische Staatsregierung geltendes Gesetz hintergeht. Das ist nicht das erste Mal. Ich erinnere daran, dass in diesem Hohen Hause die Erhöhung der Antragsaltersgrenze auf das 63. Lebensjahr gegen die Stimmen der Opposition mit der CSUMehrheit beschlossen wurde. Einen Monat später hat die Staatsregierung einen Kabinettsbeschluss gefasst, das geltende Gesetz ausgehöhlt und die Antragsgrenze auf das 64. Lebensjahr erhöht. Auch dazu haben Sie, Herr Dr. Eykmann, sich ausführlich geäußert. Es ist also nicht das erste Mal, dass geltendes Gesetz verletzt wird.

Obwohl das Altersteilzeitgesetz erst ein Jahr in Kraft ist und noch keiner ausreichenden Erfahrungen mit dieser Kombination vorliegen – das hat uns ein Vertreter des Finanzministeriums bestätigt –, will nun die Staatsregierung mit diesem Gesetz diese Möglichkeiten einschränken. Deshalb haben wir den Antrag gestellt, das Gesetz zurückzuziehen und vor einer erneuten Einbringung zunächst einmal eine zweijährige Erfahrungsphase abzuwarten. Dann soll geprüft werden, ob eine Notwendigkeit für das Gesetz besteht.

(Beifall bei der SPD)

Aber leider ist die CSU-Mehrheit in diesem Landtag nicht bereit, dem Antrag zuzustimmen.

Ich erinnere nochmals daran, dass die Intention des Altersteilzeitgesetzes war, Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. In diesem Zusammenhang möchte ich Herrn Staatsminister Prof. Dr. Faltlhauser zitieren, der in der „Bayerischen Staatszeitung“ vom 13.08.1999 Folgendes ausgeführt hat:

Mit diesem Personalsteuerungsinstrument verfolgt die Bayerische Staatsregierung im Wesentlichen zwei Zielsetzungen: Erstens. Den lebensälteren Beamten und Beamtinnen wird ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglicht. Damit tragen wir einem großen Interesse der Beschäftigten Rechnung. Zweitens leistet die Altersteilzeit einen wichtigen arbeitsmarktpolitischen Beitrag, indem neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden.

(Dr. Eykmann (CSU): Was ist daran falsch?)

Welch wahre Worte. Wenn man aber das vorliegende Gesetz sieht, erkennt man den Widerspruch.

(Dr. Eykmann (CSU): Sie haben das um ein Jahr verlängert!)

Herr Dr. Eykmann, Sie müssen nur die Einleitung zum Gesetzentwurf lesen, in dem Herr Faltlhauser darauf eingeht, dass die Lebenswartung gestiegen ist, und zwar bei den Frauen auf 80 Jahre und bei den Männern auf 74 Jahre.

(Dr. Eykmann (CSU): Das habe ich gelesen!)

Beamtenpolitisch sei daher eine maßvolle Erhöhung der tatsächlichen Lebensarbeitszeit anzustreben. Das bedeutet, je älter die Menschen in Bayern werden, desto länger müssen sie künftig arbeiten. Das ist die Konsequenz daraus. Das ist der erste Schritt, und Sie werden sehen, dass noch weitere Schritte folgen werden.

(Beifall bei der SPD)

Sie wissen alle, dass fast zwei Drittel der 1999 pensionierten Lehrer wegen Dienstunfähigkeit ausgeschieden sind. Zwei Drittel der Lehrer, die in Ruhestand gehen, sind also nicht mehr in der Lage, bis zum 63. bzw. 65. Lebensjahr zu arbeiten. Zwei Drittel der pensionierten Lehrer sind wegen Dienstunfähigkeit ausgeschieden.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Eykmann (CSU))

Sie haben die gesetzliche Altersgrenze von 65 Jahren nicht erreicht. Der Anteil der dienstunfähigen Lehrer stieg von 51% im Jahr 1998 auf 62% im Jahr 1999 an. Insgesamt gingen 12700 Lehrer in den Ruhestand. Der Anteil der wegen Dienstunfähigkeit Pensionierten liegt bei Lehrern an Gymnasien zum Beispiel mit 47% deutlich niedriger als bei Lehrern an Grund-, Haupt-, Sonder

und Realschulen. Dort liegt der Anteil bei 69%. Gerade bei diesen Lehrern fangen Sie mit den verpflichtenden Arbeitszeitkonten an. Das ist absolut kontraproduktiv.

1999 haben etwa 26000 Landesbeamte ihre Dienstzeit beendet. Davon erreichten etwas mehr als die Hälfte die gesetzlich geregelte Altersgrenze. 48% aller bayerischen Beamtinnen und Beamten wurden wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Jetzt wollen Sie ein solches Gesetz verabschieden. Das kann ich nicht nachvollziehen, denn das widerspricht all dem, was Sie die Jahre zuvor geäußert haben.

Dieses Gesetz ist eine weitere Aushöhlung des Altersteilzeitgesetzes und ein weiterer Schritt in eine beamtenpolitisch ungewisse Zukunft in Bayern; denn diesem Schritt werden noch weitere folgen. Davon können wir ausgehen, obwohl von Seiten der CSU immer wieder zu lesen war, dass sie vorbehaltlos die Altersteilzeit bejahe und die Einschränkungen aus dienstlichen Gründen so gering wie möglich gehalten werden sollten, weil nur dann ein echter beschäftigungspolitischer Effekt zu erzielen sei.

(Beifall bei der SPD)

Sie wissen anscheinend nicht mehr, was Sie alles im Oktober 1999 in der Zeitschrift des Beamtenbundes von sich gegeben haben.

Ich bin der Meinung, dass die CSU in dieser Frage kein Rückgrat zeigt, denn, Herr Dr. Eykmann, vor der Sommerpause haben wir beschlossen, entsprechende Petitionen von Beamtinnen und Beamten der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Nach der Sommerpause waren Sie dazu nicht mehr bereit. Sie hätten mehr Rückgrat zeigen sollen.

(Dr. Eykmann (CSU): Aber Sie wissen schon, was wir beschlossen haben. Wir haben die Maßgabe beschlossen, dass alle Fälle noch einmal nach der neuen geltenden Regelung geprüft werden!)

Aber nur, wenn gesundheitliche Gründe vorliegen. Das ist bereits die nächste Einschränkung.

Ich habe die ganze Zeit von einem Gesetzentwurf gesprochen, der am 21.06. von der Staatsregierung vorgelegt wurde. Jetzt komme ich zu dem Gesetzentwurf, der am 6. Oktober vorgelegt wurde und über den wir heute beraten. In diesen Gesetzentwurf wurde unter Punkt 3 die Aufnahme einer Ermächtigungsnorm in Artikel 80 des Bayerischen Beamtengesetzes zur Regelung des verpflichtenden Ansparmodells aufgenommen. Es gab also einen Gesetzentwurf vor der Sommerpause, der diese Regelung noch nicht enthalten hat. Sie erinnern sich, dass gegen den Willen der SPD zu Beginn des Schuljahres 1999/2000 mit dem 15. Änderungsgesetz das verpflichtende Arbeitszeitkonto für die Grundschullehrer mit folgender Formulierung eingeführt wurde: