Helmut Brunner
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Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Dr. Dürr, Ihr Dringlichkeitsantrag „Aktionsprogramm Öko-Offensive Bayern“ ist wieder ein typisch grüner Antrag: blauäugig, realitätsfern und teilweise überholt.
Was Sie in Ihrem Antrag fordern, ist nämlich zumindest in Teilen bereits umgesetzt bzw. in die Wege geleitet.
Im vergangenen Jahr wurde der Öko-Landbau in Bayern mit 33 Millionen e gefördert. Bayern hat den Anteil an Öko-Betrieben von 2001 mit 2,76% auf 3,14% im Jahre 2002 gesteigert. Bei der Fläche erhöht sich der Anteil von 3,27% auf 3,58%.
Selbst die Landesvereinigung für den ökologischen Landbau lobt die Entwicklung in Bayern. Ich zitiere aus einer Pressemitteilung des Öko-Verbandes vom 24. März dieses Jahres: Der ökologische Landbau in Bayern ist auch im vergangenen Jahr deutlich ange
wachsen, im Vergleich zum Vorjahr um über 6% auf 36000 Betriebe. Die ökologisch bewirtschaftete Fläche stieg auf weit über 100000 Hektar an. – Ende des Zitats.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, ein Vergleich mit Brandenburg muss hinken. Bayern hat nämlich über 140000 landwirtschaftliche Betriebe mit einer Durchschnittsgröße von 23,3 Hektar pro Betrieb, Brandenburg hat aber nur 6554 Betriebe – also nicht einmal 5% unserer Betriebe –, aber die Betriebsgröße beträgt 208 Hektar. Wenn sich da nur ein paar Betriebe umstellen, wirkt sich das prozentual verständlicherweise ganz erheblich aus. Sie dürfen, wie Sie vorhin gesagt haben, wirklich nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Auch ein Vergleich mit Österreich oder Italien ist nicht zielführend. Gerade die Bergbauern finden ganz andere Voraussetzungen vor, als wir sie haben.
Wir haben uns das jetzt bei einem Besuch angesehen; Sie haben leider durch Abwesenheit geglänzt, Herr Dr. Dürr; da hätten Sie vielleicht auch etwas dazugelernt. Die österreichische und die italienische Regierung wollen in dieser Richtung kontinuierlich weiterarbeiten, statt wie Sie mit so sprunghaften Ideen anzutreten.
Die Staatsregierung hat in den vergangenen fünf Jahren die Förderung des ökologischen Landbaus deutlich verbessert. Die Prämien im Rahmen des KULAP-A-Programms wurde von 230 e pro Hektar auf 255 e pro Hektar bei Grünland und Ackernutzung angehoben. Bei alten Kultursorten wurde die Prämie von 280 e pro Hektar auf 305 e angehoben. Bei gärtnerisch genutzten Flächen und landwirtschaftlichen Dauerkulturen wurde die Prämie von 511 e auf 560 e erhöht. Wir haben ein ganzes Maßnahmenbündel in Angriff genommen, zum Beispiel die verbesserte Personalausstattung bei den Erzeugerberatungen und bei der staatlichen Beratung.
Wir haben das Umstellungsprogramm für artgerechte Tierhaltung eingeführt und das Lehr-, Versuchs– und Fachzentrum für ökologischen Landbau und Tierhaltung in Kringell errichtet. Außerdem haben wir die Versuchs– und Lehrwirtschaft für Gartenbau in Bamberg zu einem Gemüseversuchszentrum mit dem Schwerpunkt „ökologischer Landbau“ umgewandelt. Die Einrichtung einer Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung „ökologischer Landbau“, in Landshut wurde ebenso wie die Gründung eines Instituts für Agrarökologie, ökologischen Landbau und Bodenschutz an der Landesanstalt für Landwirtschaft in Angriff genommen. Der Ausbau der angewandten Forschung beim ökologischen Landbau und die Intensivierung der Absatzfördermaßnahmen durch die Einführung der Richtlinie zur Förderung der Vermarktung ökologisch bzw. regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte sind erfolgt.
Die Teilnahme an speziellen Regionalausstellungen und Messen ist ebenso selbstverständlich wie die Weiterent
wicklung des Ökozeichens „Ökoqualität garantiert aus Bayern“. Wir konnten den an der TU in Weihenstephan bereitgestellten Lehrstuhl noch nicht besetzen, weil sich der Lehrstuhlinhaber zurückgezogen hat.
Wir wollen mit unseren vielfältigen Marketingoffensiven die regionale Kreislaufwirtschaft gezielt fördern. Herr Kollege Dr. Dürr und liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, ich hoffe, dass Ihnen nicht entgangen ist, welch großartige und beispielhafte Arbeit oftmals in den Landkreisen in Ergänzung des Agenda-21-Prozesses abläuft. Auch ohne Ihre ideologischen Anträge konnten bereits hervorragende Erfolge erzielt werden.
Meine Damen und Herren, wer unterläuft denn das bayerische Öko-Siegel? – Das ist doch Frau Bundesministerin Künast.
Frau Künast hat die weniger anspruchsvolle europäische Ökoverordnung zum Standard gemacht. Das ist für unsere bayerischen Ökobauern kontraproduktiv.
Warum wenden Sie sich mit Ihren Forderungen nicht an Ihre grüne Bundesministerin? – Sie hat doch die Steigerung der Ökobetriebe auf 20% versprochen. Warum hat die Ministerin bei der Eröffnung der Grünen Woche in Berlin kein einziges Wort zum Ökolandbau gesagt? – Meine Damen und Herren, wir wollen keine unrealistischen Prozentzahlen mit Dirigismus künstlich herbeiführen.
Das Verbraucherverhalten muss sich im selben Umfang wie das Angebot entwickeln, andernfalls würden wir einen katastrophalen Preisverfall riskieren. 73% der Verbraucher haben bei der jüngsten Umfrage erklärt, dass sie preisgünstige Lebensmittelangebote in den Discountläden nicht unbedingt mit einer Qualitätsverschlechterung gleichsetzen. Wir müssen mit diesen Realitäten zurechtkommen. Die Menschen orientieren sich immer mehr am Preis, auch wegen Ihrer verfehlten Wirtschafts– und Steuerpolitik in Berlin. Sie müssen mehr auf den Geldbeutel schauen und sparen, was auch beim Kauf von Lebensmitteln gilt.
Deswegen halte ich nichts davon, irgendwelche ideologischen Prozentzahlen festzuschreiben. Das muss sich am Markt entwickeln. Die CSU hat in den letzten Jahren immer wieder glaubwürdig unterstrichen, dass sie den Ökolandbau fördern will. Dadurch kann vielleicht auch der konventionelle Landbau unterstützt werden. Wir sehen zwischen ökologisch und konventionell wirtschaftenden Betrieben keine Konkurrenz. Im Gegensatz zu Ihnen verteufeln wir keine Gruppe. Wir glauben, wenn
sich beide Gruppen am Markt orientieren, haben sie realistische Chancen. Manchmal habe ich allerdings den Eindruck, die bayerischen GRÜNEN seien noch realitätsferner als die grüne Bundesministerin. Die CSUFraktion wird Ihren Antrag ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bedaure es außerordentlich, dass zwei Personen, die in den letzten Jahren die Arbeit im Agrarausschuss geprägt haben, heute angekündigt haben, ihre letzte Rede zum Agrarhaushalt gehalten zu haben. Ich meine den Vorsitzenden Loscher-Frühwald und seinen Stellvertreter Herrn Gustav Starzmann. Beide haben gleichermaßen die Arbeit des Agrarausschusses durch Sachlichkeit und Kompetenz positiv beeinflusst und zu einem angenehmen Klima beigetragen.
Herr Starzmann, Sie wären mir in Berlin als Agrarminister viel lieber als Frau Künast.
Herr Kollege Dr. Dürr, Sie haben zu Recht erkannt, dass neben den beiden wahrscheinlich noch ein Dritter ausscheiden wird. Ihrer Annahme kann ich nur beipflichten. Wahrscheinlich werden Sie die beiden wohl beim Ausscheiden begleiten.
Er hat vorhin angekündigt, dass drei ausscheiden, und mit seiner Vorhersage hat er wahrscheinlich gar nicht so Unrecht.
Wir wollen darüber nicht streiten, Herr Dr. Dürr. Ich weiß, was ich meine, und Sie glauben irrtümlich auch zu wissen, was Sie meinen.
Herr Starzmann, Sie haben vorhin die Eigenmechanisierung kritisiert. Deswegen fördert Bayern nicht den Schlepperkauf, sondern die Maschinenringe, weil selbstverständlich – und das ist der Unterschied – nicht per Dekret, sondern auf freiwilliger Basis den Landwirten eine Alternative zur Eigenmechanisierung angeboten werden soll. Das geschieht zunehmend und damit wird, meine ich, zunehmend auch wirtschaftlich gehandelt und überlegt.
Erstaunlicherweise haben vor kurzem Ihre Kollegen auf der Oppositionsbank, nämlich die GRÜNEN, einen Antrag eingereicht, der die Kürzung der Mittel für das Kuratorium für Maschinen- und Betriebshilfsringe fordert. Das ist erstaunlich, Herr Kollege Dr. Dürr. Dazu können Sie sich vielleicht auch noch äußern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Dr. Dürr hat vorhin behauptet, die CSU würde den Verbraucherschutz vernachlässigen. Das ist wirklich eine Kühnheit, meine ich. Wer hat denn jetzt in Brüssel durchgesetzt, dass die Verfütterung von Speiseresten wieder zulässig ist? Wer wehrt sich nicht entschieden dagegen, dass Tiermehl wieder verarbeitet werden darf? Es ist doch Frau Künast in Berlin, die dazu kein Wort sagt!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Strukturwandel in Bayern ist nicht aufzuhalten, Herr Starzmann, aber er geht langsamer vonstatten als in allen anderen Bundesländern. Schließlich steht noch jeder dritte deutsche Bauernhof in Bayern. Das ist wohl auch ein Ausweis dafür, dass unsere begleitenden Maßnahmen, dass die sozial verträglichen Rahmenbedingungen gegriffen haben, weil wir auch Arbeitsplätze in zumutbarer Entfernung angeboten haben. Das gehört auch zu einer vernünftigen Landwirtschaftspolitik. Wir wollen auch nicht diese großen Einheiten wie in anderen Bundesländern oder gar im Osten Deutschlands.
Zur Modulation, Herr Dr. Dürr, muss man ganz einfach sagen: Leider Gottes hat Berlin nicht das Geld, um die
Kofinanzierung sicherzustellen. Was die Förderpolitik anlangt, würden wir uns sehr gern andere Rahmenbedingungen wünschen. Wir wollen nicht, dass für 50-Hektar-Betriebe pro Hektar genauso viel gezahlt wird wie für 500- oder für 2000-Hektar-Betriebe. Wir wollen Förderobergrenzen einführen. Aber Künast wehrt sich dagegen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die bayerische Landwirtschaft leidet unter unbefriedigenden Preisen, unter dem Weltmarktdruck, unter unterschiedlichen Standards beim Pflanzenschutz, beim Tierschutz und beim Umweltschutz innerhalb der EU.
Die Planungsvorgaben der EU sind durch vorzeitiges Reformgetöse unsicher. Am meisten verunsichern unsere Bäuerinnen und Bauern aber die Hiobsbotschaften aus Berlin. Das Künast-Ministerium ist kein Ministerium mehr für die Landwirtschaft; es entwickelt sich zunehmend zu einem Anti-Bauern-Ministerium.
Die Bundesagrarpolitik will quasi mit Dirigismus 20% Ökobetriebe erreichen. Dabei haben selbst die bayerischen Ökoverbände die CSU längst als glaubwürdigen Ansprechpartner und Vertreter ihrer Interessen erkannt. Was nützt der staatlich verordnete Ökoanteil, wenn der Verbrauch nicht gleichzeitig entsprechend gesteigert werden kann? Ein drastischer Preisverfall wäre doch die Folge.
Die Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung zeigt eindeutig die Richtung an: Mehr Staat, weniger Freiheit für den Einzelnen, mehr Regulierung, weniger Flexibilität, Missachtung der Bedürfnisse der Land- und Forstwirtschaft. Sie nehmen unseren Bäuerinnen und Bauern letzten Endes auch noch die Freude an der Arbeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit großer Sorge nehme ich die Ankündigung, die bereits unser Vorsitzender angesprochen hat, zur Kenntnis, das Bundeswald- und Jagdgesetz grundlegend zu novellieren. Bäuerliche Eigentums- und Nutzungsrechte werden rücksichtslos über den Haufen geworfen.
Der Begriff der guten fachlichen Praxis soll nach 17 Kriterien neu definiert werden. Entscheiden künftig etwa die Naturschutzbehörden, was unter nachhaltiger Waldbewirtschaftung zu verstehen ist?
Bitte schön.
Zunächst finde ich es etwas unfair, dass Sie versuchen, mich nicht mit einer Frage, sondern mit einer Bemerkung meiner Redezeit zu berauben.
Zum Zweiten, Herr Schläger, befürchte ich wirklich, dass diese grundsätzliche Ausführung weitreichende Folgen für das Eigentumsrecht der Waldbauern und der Grundstücksbesitzer und für die Jäger haben wird.
Sehr verehrte Damen und Herren, viele Bestimmungen dieser Vereinbarung sind nicht fachlich begründet, sondern leider Gottes ideologisch. Ich meine, wir Waldbauern wirtschaften ohnehin nachhaltig. Die Forstwirtschaft mit ihren langen Planungszeiträumen kann mit ideologisch geprägten Zeitgeistforderungen nicht leben. Die Schmälerung der Nutzfunktion erschüttert die ökonomische Nachhaltigkeit und damit die wirtschaftliche Basis der Forstbetriebe. Ähnliches ist bei der Jagd vorgesehen.
An der Steuerschraube soll ebenfalls gedreht werden: Erstens Abschaffung bewährter Pauschalverfahren für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Umsatzund Einkommensteuerbereich, zweitens Abschaffung des Freibetrags für Gewinne aus der Veräußerung oder der Entnahme von Grund und Boden im Zusammenhang mit der Abfindung weichender Erben, drittens Abschaffung der Sonderregelung für Sonder- und Ansparabschreibungen zur Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen, viertens Erhöhung der Agrardieselbesteuerung, fünftens Erhöhung der Erbschaftsteuer. Man könnte diesen Horrorkatalog auch noch weiterführen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die 1995 beschlossene Forstreform wird konsequent fortgesetzt. Mit dem bisherigen Vorgehen ist man dem erklärten Ziel bereits wesentlich näher gekommen, die Staatsforstverwaltung zu einem modernen staatlichen Forstbetrieb umzuorganisieren. Die erfolgreiche unternehmerische Ausrichtung des Staatsforstbetriebs und seine gewinnorientierte Führung haben deutlich gemacht, dass wirtschaftliches Handeln auch ohne Privatisierung möglich ist. Von 26,6 Millionen DM Verlust im Jahre 1995 konnte man das wirtschaftliche Ergebnis im Jahr 1999 auf fast 34 Millionen
DM Gewinn verbessern. Neben dieser verbesserten Wirtschaftlichkeit geht es aber auch um die Aufrechterhaltung der Gemeinwohlfunktionen des Waldes. Wesentlicher Teil der Reformbemühungen war in den vergangenen Jahren, die unternehmerische Ausrichtung und die gewinnorientierte Führung des Staatsforstbetriebs nach privatwirtschaftlichen Prinzipien konsequent voranzutreiben. Wer gesunde, widerstandsfähige, den Wetterunbilden trotzen könnende Wälder haben will, muss auch Geld dafür bereitstellen.
Das heißt, wir brauchen Geld für die Waldpflege, für die Infrastruktur und nicht zuletzt für die Erhaltung unserer Forstwege.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen nach den Reformen von 1973 und 1995 wieder Ruhe einkehren lassen, nicht weitere hastige Reformen, sondern eine permanente Fortentwicklung anstreben. Größere Renditen aus der Waldbewirtschaftung sind nicht nur eine Frage des Privatisierens oder des Wirtschaftenkönnens, sondern auch der Zielsetzung mit der Übernahme hoheitlicher und gesellschaftlicher Aufgaben; denn der Wald interessiert nicht nur seine Besitzer, sondern sehr viele, wenn nicht gar alle Bürger. Ich erwarte aber auch von der Staatsforstverwaltung, dass bei Kalamitäten Zurückhaltung beim Holzeinschlag zugunsten des Bauernwaldes und zur Entlastung des Holzmarktes geübt wird. Wir sollten aber auch zur Kenntnis nehmen, dass die Revierleiter schon sehr gefordert sind, um einerseits die Funktionsfähigkeit des Waldes sicherstellen zu können und andererseits ihren Beratungsaufgaben gegenüber den 500000 bayerischen Waldbesitzern nachzukommen.
Unser gemeinsames Ziel muss es sein, einen möglichst hohen Erlös aus dem Holzverkauf zu erwirtschaften, sowohl beim Staatswald als auch beim Privatwald. Zertifizierung und Marketingoffensiven sind zur Absatzförderung unerlässlich. Ich möchte Staat und Kommunen ermuntern, verstärkt auf den Baustoff Holz zurückzugreifen und auch bei anspruchsvollen Konstruktionen Holz zu verwenden. Die Konstrukteure und die Architekten haben längst bewiesen, dass es auch bei Großbauten wie zum Beispiel bei der Messe in München oder beim Stadionneubau technisch kein Problem wäre, Holz zu verwenden. Ich erwarte auch von den Privatbürgern, dass sie den Rohstoff Holz zunehmend in Erwägung ziehen, ob als Pellets- oder Hackschnitzelheizung oder beim Neubau von Wohnhäusern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, ich habe mit Holz aus meinem Wald gebaut und es nicht aus Finnland bestellt.
Sie sind schon länger im Landtag, Frau Radermacher, Sie kennen vielleicht die Geschichte. Ich habe bewusst die GRÜNEN angesprochen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben einige Änderungsanträge eingebracht, die die Finanzierung der Zuschüsse zur Verlustabdeckung und die Zuweisungen an Gemeinden und Körperschaften für den Personalaufwand abdecken. Ich begrüße die Zuschüsse an forstliche Vereinigungen und Dachorganisationen ebenso wie die Weiterführung der Förderung der so genannten Igelbusse im Nationalpark Bayerischer Wald. Erfreut stelle ich fest, dass die Waldbauernschule in Goldberg planmäßig zu einem Kompetenzzentrum für die Waldbauern ausgebaut wird. Außerdem begrüße ich auch einige Verbesserungen im mittleren Verwaltungsdienst durch Stellenhebungen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die CSU-Fraktion will einen gesunden, standortgerechten Mischwald, der naturnah und nachhaltig bewirtschaftet wird – dies gilt sowohl für den Staatswald als auch für den Privatwald.
Unser Gülle-Förderprogramm, mit dem jeder Kubikmeter mit 50 Cent gefördert wird und das pro Hektar eine Förderung bis zu 15 Euro ermöglicht, unterstützt die umweltgerechte Gülle-Ausbringung mit geringerer Ammoniak-Emission. Das hilft auch unserem Wald. Statt einer Privatisierung brauchen wir eine verstärkte Vitalisierung unserer Wälder. Herr Kollege Schläger, Sie haben vor wenigen Tagen medienwirksam neue Uniformen für die Förster gefordert. In der Zeitung stand, dass diese Dienstkleidung etwa 800000 Euro kosten würde. Dazu muss ich Ihnen sagen: Mir ist das Erscheinungsbild der Wälder wichtiger als eine neue Bekleidung der Förster.
Im Übrigen bekommen unsere Förster einen Bekleidungszuschuss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Staatsregierung hat den schwierigen Spagat zwischen der sparsamen Haushaltsführung und dem notwendigen Finanzbedarf durch einen vernünftigen Mitteleinsatz wieder einmal geschafft. Der Doppelhaushalt 2003/2004 für die Einzelpläne 08 und 09 ist praxisgerecht, ausgewogen, verlässlich und mit Augenmaß konzipiert. Herr Kollege Ach, das ist auch Ihnen zu verdanken.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich bin schon erstaunt darüber, mit welch vollmundigen Anschuldigungen Sie, Herr Dr. Dürr, vorher das Verbraucherschutzministerium konfrontiert haben. Dabei hat doch das Verbraucherschutzministerium in Berlin erst vor kurzem Tatbestände offensichtlich wissentlich und absichtlich verschwiegen. Sie haben hier überhaupt keinen Grund, Anschuldigungen zu machen. Fordern Sie, dass der Laden in Berlin in Ordnung kommt.
Vor gut einem Jahr hat die Opposition umfangreiche Konsequenzen bezüglich der BSE-Krise eingefordert. Bayern hat gehandelt. Zum Schutze der Verbraucher und zur Hilfe für die Bauern wurde ein 600-Millionen-Programm aufgelegt.
Was haben Sie in Berlin getan? Nichts, aber rein gar nichts, außer dass Sie Ankündigungen gemacht haben. Wenn Frau Künast so weitermacht, wird aus der Agrarwende für unsere bäuerliche Landwirtschaft ein Agrarende.
Für mich stellt sich die Frage, warum Milan sich bei den Ermittlungen in Westheim so destruktiv verhalten hat. Warum hat man nicht frühzeitig unter Beweis gestellt, dass fachlich einwandfrei getestet wurde? Bei so sensiblen Bereichen müssen wir natürlich entsprechend konsequent handeln. Ich warne aber gleichzeitig vor Überreaktionen. Ich wehre mich dagegen, dass letzten Endes unsere Bauern wieder völlig unverschuldet die Zeche zahlen müssen.
Herr Starzmann, wir haben letzte Woche im Agrarausschuss ausführlich darüber diskutiert. Auch Südfleisch hat eine Eigenverantwortung.
Wenn sichergestellt werden kann, dass das Fleisch, welches in Westheim geprüft wurde, keine Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher darstellt, reicht es vollkommen aus, dass nur das Fleisch von Proben mit Unzulänglichkeiten beschlagnahmt wird.
Im Übrigen werden in der Schweiz nach wie vor nur Stichproben genommen, weil bis dato im Muskelfleisch noch nie Erreger festgestellt werden konnten. Wir haben ein vielfach gesichertes Kontrollsystem. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis.
Frau Lück, Sie müssen zugeben, dass das Ministerium in der Tat schnell und umfangreich reagiert hat.
Bei diesen Reaktionen dürfen wir allerdings das Augenmaß nicht verlieren.
Wir müssen die Verhältnismäßigkeit unserer Reaktionen bedenken.
Sie stellen diese Reaktionen in Frage. Was sollen wir tun? Sie fordern genau das Gegenteil von dem, was Dr. Dürr vorhin in seinem Antrag formuliert hat.
Die Argumentation des Kollegen von den GRÜNEN war in der Tat auch dürr.
Meine Damen und Herren, menschliches Versagen oder gar Fehlverhalten kann auch durch ein noch so dichtes Kontrollnetz nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden. Das müssen wir ehrlich zugeben.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Den Antrag der GRÜNEN, der Entschließung des Landes Schleswig-Holstein zum Verbot der Pelztierhaltung zuzustimmen, kann ich nicht nachvollziehen. Erstens. Gesetzesinitiativen, die auf ein grundsätzliches Verbot von Haltungsformen abzielen, erscheinen als äußerst zweifelhaft. Die Intention des Tierschutzgesetzes ist es, Haltungsformen so zu definieren und zu konkretisieren, dass sie den Anforderungen von § 2 des Tierschutzgesetzes in höchstmöglichem Maß genügen, die Intention ist es nicht, grundsätzlich alle Haltungsformen auszuschließen.
Zweitens. Die GRÜNEN selbst haben am 23. Januar 1997 einen Antrag im Bayerischen Landtag gestellt, der Vorgaben zur Pelztierhaltung in Bayern einfordert, wohlgemerkt, Vorgaben und kein grundsätzliches Haltungsverbot. Der Wortlaut Ihres Antrags war:
Die Staatsregierung wird gebeten, umgehend Vorgaben zur Pelztierhaltung in Bayern zu erlassen, die den Vorgaben nach § 2 des Tierschutzgesetzes hinsichtlich angemessener Pflege, verhaltensgerechter
Unterbringung und Möglichkeiten zu artgerechter Bewegung entsprechen.
Meine Damen und Herren, Ihrem damaligen Antrag wurde weitgehend entsprochen. Zum Ende dieses Jahres laufen die bisherigen Regelungen für die Käfighaltung aus. So werden zum Beispiel für die Haltung von Nerzen 3 qm pro Tier eingefordert oder 6 qm pro Tier; bisher war 0,24 qm üblich. Im Übrigen hat Bayern vor einiger Zeit selbst einen Antrag im Bundesrat eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, umgehend von der im Tierschutzgesetz enthaltenen Ermächtigung Gebrauch zu machen, für die Haltung von Pelztieren artgerechte Bedingungen vorzuschreiben, die dem Domestikationsgrad von Pelztieren Rechnung tragen. Damit wird der ethischen Verpflichtung Rechnung getragen, dass Tiere so zu halten sind, dass sie ihre Bewegungs- und Beschäftigungsbedürfnisse artgerecht befriedigen können. Dazu gehören auch eine angemessene Haltung, Pflege und selbstverständlich Ernährung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von den GRÜNEN, zunächst kam der Antrag betreffend Hennenhaltung, jetzt der Antrag zur Pelztierhaltung. Ich frage mich: Folgt jetzt ein Antrag, dass eine über den Selbstversorgungsgrad hinaus gehende Produktion von Schweinen und Rindern auch verboten wird?
Der Agrarausschuss des Bundes hat übrigens dem Antrag Bayerns mittlerweile zugestimmt. Das sind für mich die wesentlichen Gründe dafür, dass der Antrag der GRÜNEN abgelehnt werden muss. Außerdem muss man wissen, dass wegen der bestehenden Auflagen die Pelztierzucht in Deutschland und auch in Bayern, wie Sie, Frau Kollegin Münzel, schon ausgeführt haben, keine große wirtschaftliche Bedeutung hat. Da es in Bayern noch zwei bis drei nebenberuflich betriebene Nerzhaltungen gibt, kann man in der Tat nicht von einer wesentlichen Bedeutung sprechen. Im Übrigen steht im Plenum des Bundestags nur noch der bayerische Antrag zur Abstimmung. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, Ihr Antrag ist daher nichts anderes als ein Schaufensterantrag.
Darin liegt eben der Unterschied: Die GRÜNEN stellen Anträge, und wir handeln.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat nun Frau Lück, bitte.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die vorgenannten Anträge wurden in drei verschiedenen Ausschüssen ausführlich beraten. Im Vorfeld der Plenarsitzung konnte eine einvernehmliche Formulierung gefunden werden, sodass wir nicht in langen Wortbeiträgen „herumeiern“ müssen.
Es besteht schließlich grundsätzlich Einigkeit darüber, dass die herkömmliche Käfighaltung für Hennen aufgegeben werden soll.
Allerdings soll der im sozialpolitischen Ausschuss gefundene Kompromiss wie folgt geändert werden:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung zum Schutz von Legehennen mit der Maßgabe zuzustimmen, dass die Bundesregierung auf EU-Ebene und im Rahmen internationaler Abkommen für eine Angleichung der Vorschriften sorgt, da nur so eine tatsächliche Veränderung im Angebot und faire wirtschaftliche Bedingungen für die deutschen Legehennenhalter möglich sind. Auch sollen EU-Standards bei potentiellen EU-Beitrittskandidaten eingefordert werden.
Meine Damen und Herren, der Agrarausschuss des Bundesrats hat auf Anregung Bayerns bereits am 24. Mai dieses Jahres beschlossen, dass die Haltung von Legehennen in herkömmlichen Käfigen ab 2009 untersagt wird. Das ist eine klare und deutliche Maßgabe des Agrarausschusses an den Bundesrat. Es gab acht Zustimmungen, keine Gegenstimmen, aber auch acht Enthaltungen. Eine Verkürzung dieser Übergangsfrist auf das Jahr 2006 würde einseitige Wettbewerbsnachteile für die deutschen Hennenhalter mit sich bringen. Sie könnte in verstärktem Umfang zu einer Verlagerung der Eierproduktion in Staaten mit niedrigeren Tierschutzstandards führen. Den Betrieben sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, die vorhandenen Käfige entsprechend den üblichen ökonomischen Abschreibungsfristen noch bis Ende 2009 nutzen zu können.
Aufgrund eines Ministerratsbeschlusses hat Bayern bereits 1997 die Käfighaltung in den staatseigenen Betrieben abgeschafft. Allerdings, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, hatte dieser Beschluss mehr oder weniger auch die Konsequenz, dass entsprechende Weiterentwicklungen, Verbesserungen und Forschungen faktisch nicht mehr verfolgt wurden. Wer weiß denn heute schon, ob nicht in wenigen Jahren der Käfighaltung ähnliche Formen der Freiland-, Boden- oder Volierenhaltung bezüglich Tierschutz und vor allem Hygienevorgaben mindestens ebenbürtig sein können? Frau Kollegin Münzel, es ist sachlich nicht richtig, dass sich der Einsatz von Medikamenten wegen Infektionskrankheiten bei Beendigung der Käfighaltung verringern würde. Denn es steht nachweislich fest, dass eine modifizierte Käfighaltung hygienischer ist als Bodenhaltung, bei der sehr viele Tiere miteinander in Berührung kommen.
Meine Damen und Herren, aufgrund des Formulierungskompromisses, mit dem sichergestellt ist, dass erstens eine vernünftige Übergangsfrist eingeräumt und zweitens die Bundesregierung für eine EU-weite Regelung zu sorgen hat, schlage ich Zustimmung vor. Ich hoffe
auch, dass sich die vorgenannten Anträge zum Wohle der Hennen und der Hennenhalter auswirken mögen.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, ich verstehe Ihre Aufgeregtheit.
Ich verstehe Ihre Verunsicherung und Orientierungslosigkeit, weil Sie vollkommen von diesem konkreten, klaren, deutlichen, zukunftsorientierten und seinesgleichen in Deutschland suchenden 600-Millionen-DM-Programm überrascht wurden.
„Deutschland kann wesentlich mehr tun. Die Spielräume für die Förderung der ökologischen Landwirtschaft werden längst nicht genutzt.“ Das sagte EU-Kommissar Fischler am 2. Februar in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.
Der Bund und die EU müssen in der Tat Ihre Agrarpolitik neu ausrichten. Bayern sollte sein Leitbild einer zukunftsorientierten und nachhaltigen bäuerlichen Landwirtschaft fortentwickeln. Bereits 1970 hat Bayern mit dem Gesetz zur Förderung der bayerischen Landwirtschaft die Produktion hochwertiger Nahrungsmittel, die Pflege und die Erhaltung der Kulturlandwirtschaft und die Sicherung der Umwelt und des ländlichen Raums als agrarpolitische Schwerpunkte festgelegt. Jeder vernünftige Bauer macht die Nachhaltigkeit zur Richtschnur seiner Bewirtschaftungsweise, um die Lebensgrundlagen für Mensch, Tier und Pflanzen langfristig zu sichern. Der Bundeskanzler – er ist heute schon oft zitiert worden – hat in der Tat bei den Agrarverhandlungen zur „Agenda 2000“ –
ausschließlich den Landwirten vorgehalten, sie sollten sich am Weltmarkt orientieren und zu Weltmarktpreisen produzieren.
Heute dreht er sich um 180 Grad und sagt, dass er die kleinstrukturierte ökologische Landwirtschaft wolle. Ich warne davor, das Patentrezept zur Lösung der Probleme der heutigen Zeit in der ökologischen Landwirtschaft zu sehen. Das stimmt nämlich hinten und vorne nicht. Selbst der Däne Bo Andresen vom Zentrum für ökologische Forschung hat gesagt: „In Dänemark ist der Markt für Bioprodukte gesättigt.“ Es fehle der Nachweis, dass Biomilch oder Biofleisch wirklich gesünder seien.
Nichtsdestoweniger wollen wir in Bayern eine Ökooffensive auf den Weg bringen, Daten, damit das Vertrauen der Verbraucher wieder zurückgewonnen werden kann.
Wir warten aber heute noch auf entsprechende Maßnahmen von der Bundesregierung, um die Landwirtschaft zu unterstützen. Außer Versprechungen, Herr Kollege Dr. Dürr, hat Frau Künast bisher noch nichts auf den Weg gebracht.
Eine zentralistische EU-Agrarpolitik und EU-Agrarförderung kann auf Dauer wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen und Wettbewerbsbedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten nicht funktionieren. Deswegen fordere ich schon seit Jahren eine regionalisierte Agrarpolitik. Wir müssen auch Instrumente bekommen, um die Regionalvermarktung, die Absatzförderung, die Qualitätssicherung und vieles mehr vorantreiben zu können.
Bayern wird seinen Beitrag zu einer umweltverträglichen Landwirtschaft leisten. Das Zukunftsprogramm für die Landwirtschaft, initiiert von unserem Landwirtschaftsminister Josef Miller, verdient höchste Anerkennung, weil die Möglichkeiten realistisch eingeschätzt worden sind. Wer den Anteil der Ökobetriebe von derzeit 2% innerhalb von 10 Jahren auf 20% erhöhen will, aber nicht die Rahmenbedingungen schafft, dass gleichzeitig nicht nur die Produktion von Ökonahrungsmitteln, sondern auch im selben Umfang der Verbrauch gesteigert wird, dem spreche ich die politische Glaubwürdigkeit ab.
Bayern wird den Anbau standortangepasster gesunder Pflanzenarten, bedarfsgerechte Düngung, integrierten Pflanzenschutz, weitreichenden Bodenschutz, umfassenden Gewässerschutz, Aufbau eines hinreichenden Biotopverbundes, Sicherung der Biodiversität, Anpassung von Düngemittel- und Bioabfallverordnung sowie den Ausstieg aus der Klärschlammverwertung in der Landwirtschaft vorantreiben. Dabei ist aber auch der Bund gefordert, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition.
Wir wollen die schrittweise Ausdehnung des ökologischen Landbaus durch Förderung der Entwicklung von Marketingkonzepten und geeigneten Marktpartnern, Förderung von Eiweißpflanzen, nachhaltige Förderung des Marketings für Ölprodukte, Gewährung eines Kostenausgleichs in der Umstellungsphase, Öffnung des bayerischen Kulturlandschaftsprogramms für flächenstarke Betriebe und vieles mehr unterstützen. Wir werden aber auch den Ausbau der energetischen und industriellen Verwertung von Biomasse, die energetische Nutzung von Restholz und Reststoffen als Biomassefeststoffe, die technische Weiterentwicklung von Biogasanlagen, die Nutzung von Pflanzenölen als Kraft- und
Schmierstoffe, insbesondere in umweltsensiblen Bereichen sowie als Rohstoffe für die chemische Industrie, die Ausweitung der stofflichen Nutzung von Holz sowie die Nutzung sonstiger landwirtschaftlicher Rohstoffe als Energieträger oder industrieller Rohstoff vorantreiben. Das zu schaffende Kompetenzzentrum für nachwachsende Rohstoffe in Straubing wird europaweit ein Vorbild sein.
Wir setzen uns auch dafür ein, dass letzten Endes der ruinöse Import aus Drittländern geregelt wird und die Mehrkosten für auflagenbedingte Nahrungsmittelprodukte entsprechend ausgeglichen werden. Wir brauchen die weltweite und verbindliche Verankerung verschiedener Standards in der Europäischen Union. Ich verstehe nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass in bayerischen Gaststätten brasilianisches Rindfleisch, aber nicht mehr getestetes bayerisches Rindfleisch angeboten wird.
Das ist ein Unding. Es ist nicht mehr nachvollziehbar, welche Hysterie hier um sich gegriffen hat. Deswegen brauchen wir weltweit einen Nahrungsmittel-TÜV. Es kann in der Tat nicht sein, dass ungeprüftes Fleisch aus Brasilien, Argentinien, Osteuropa oder sonst woher zu uns kommt und die Verbraucher dabei annehmen, dieses Fleisch wäre besser, gesünder und freier von Rückständen. Das ist ein großer Skandal und ein großer Trugschluss.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich noch auf den Dringlichkeitsantrag zum Thema „Qualitätsproduktion in der Landwirtschaft“ eingehen. Wir werden diesem Antrag aus folgenden Gründen nicht zustimmen. Zum einen ist dieser Antrag teilweise überholt, und zum anderen ist er nicht annehmbar.
Der Minister hat vorher bei seinen Ausführungen deutlich zum Ausdruck gebracht – im übrigen auch die Mitglieder des Agrarausschusses bei den entsprechenden Besprechungen –, dass für über die üblichen Standards und die Tierschutzrichtlinien hinausgehende Investitionen für eine so genannte artgerechte Haltung zusätzliche Zuschüsse gewährt werden. Ich betone, dass diese Investitionen über die bestehenden Standards hinausgehen müssen. Wir dürfen nämlich nicht den Eindruck erwecken, dass die herkömmlich produzierenden Landwirte die Bösen sind, welche man verteufelt, während die anderen die Guten wären, die es mehr oder weniger alleine verdient hätten, gefördert zu werden. Wer über die üblichen Standards hinaus mehr investiert, soll nach unserer Auffassung eine höhere Förderung bekommen.
Das widerspricht sich nicht, Herr Starzmann.
Zum zweiten Punkt Ihres Antrags, Herr Dürr. Dort wird unter anderem gefordert, auf ein Auslaufen der Silomaisprämie zu drängen. Es wäre doch geradezu eine politische Dummheit, ein Eigentor, wenn wir Leistungen an die bayerischen Bauern infrage stellen und gar die Kürzung dieser Leistungen einfordern würden, ohne dass zunächst bei der EU sichergestellt wird, dass diese Gelder umgeschichtet werden, so dass sie den Landwirten über andere Programme weiterhin ausgezahlt werden können. Wenn die Bayern in Anträgen zum Ausdruck bringen, dass sie aus ideologischen Gründen das Geld der EU nicht mehr wollen, würden sich die EU-Bürokraten über eine solche Selbstbeschränkung natürlich freuen.
Im dritten Abschnitt Ihres Antrags fordern Sie eine zusätzliche Förderung der Öko-Betriebe bzw. einen größeren Förderabstand zwischen den herkömmlich wirtschaftenden und den Öko-Betrieben. Ich will mich jetzt nicht wiederholen, ich habe bereits in den Ausschüssen versucht es zu erklären. Unsere Landwirte, die das Kulturlandschaftsprogramm nützen, unterwerfen sich freiwillig bestimmten Wettbewerbseinschränkungen und sie erbringen in erheblichem Umfange Umweltleistungen. Das wird zurecht anerkannt. Sie dürfen nicht flächendeckend Pflanzenschutzmittel ausbringen. Sie dürfen keinen Handelsdünger einsetzen. Sie müssen Einschränkungen beim Schnittzeitpunkt und bei der GV-Zahl hinnehmen. Deswegen ist es gerechtfertigt, dass die Landwirte hierfür mit 400 DM pro Hektar entschädigt werden. Wir haben vor, die Ausgleichsleistungen für Öko-Betrieb auf 500 DM anzuheben. Das ist meiner Meinung nach hinnehmbar und gerechtfertigt. Andererseits wollen wir auch für die Übergangsphase, in der sich ein herkömmlich wirtschaftender Betrieb auf Öko-Bewirtschaftung umstellt, 600 DM gewähren, damit die Umstellungskosten kompensiert werden können.
Ich glaube, dass unsere Vorstellungen in die richtige Richtung gehen. Im Gegensatz zu Ihren Vorstellungen werden sie allerdings mit Augenmaß formuliert und vorangetrieben. Wir sollten das auch in Zukunft so handhaben. Wir sollten trotz aller Meinungsunterschiede versuchen, das Problem BSE gemeinsam in den Griff zu bekommen. Vielleicht schaffen wir es, dass BSE in kurzer Zeit ein Qualitätsbegriff wird, nämlich „bayerische Spitzenerzeugnisse“.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf die wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs der Staatsregierung und der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes zum Gesetzentwurf zur Änderung beamten– und richterrechtlicher Vorschriften eingehen. Schwerpunkte des Gesetzes sind der grundsätzliche Ausschluss der Kombination von Blockaltersteilzeit und Antragsruhestand für Beamte und Richter, die Verbesserung der Regelung in Fällen, in denen die geplante Freistellung vom Dienst im Blockmodell unmöglich wird und die Aufnahme einer ausdrücklichen Verordnungsermächtigung zum verpflichtenden Arbeitszeitkonto, die allerdings im Verlauf der parlamentarischen Beratungen aus dem Gesetzentwurf herausgenommen wurde.
Staatsminister Prof. Dr. Faltlhauser hat bereits bei der Ersten Lesung zum Gesetzentwurf ausführlich dargelegt, weshalb der grundsätzliche Ausschluss der Kombination von Altersteilzeit und Antragsruhestand erforderlich ist. Ich halte den Verweis auf die demografische Entwicklung im Zusammenhang mit den bisherigen Erfahrungen aus dem Vollzug der Altersteilzeit für durchaus nachvollziehbar. Zudem wird eine Kombination in Härtefällen auch in Zukunft möglich sein, so dass den Interessen der Beamten und des Dienstherrn gleichermaßen Rechnung getragen werden kann.
Ausnahmen gibt es bei Krankheit oder Behinderung des Betroffenen oder naher Angehöriger. Die Möglichkeit, dass Schwerbehinderte weiterhin den Antragsruhestand mit der Blockaltersteilzeit kombinieren können, begrüße ich als ein schwerbehindertenpolitisches Signal. Mit den vorgesehenen Korrekturen der Regelung in Fällen, in denen die geplante Freistellung vom Dienst im Blockmodell unmöglich wird, setzen wir uns in Bayern erneut positiv von den Regelungen beim Bund ab und schaffen einen sachgerechten Ausgleich für Beamte, die die Altersteilzeit im Blockmodell nicht wie vorgesehen abwickeln können. Auch dieser Vorschlag der Staatsregierung überzeugt. Für die betroffenen Beamten und Richter ist dies eine positive Entwicklung.
Der Änderungsantrag enthält für die Beamtinnen und Beamten weitere Verbesserungen. Nach dem Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs wurde die Aufnahme einer ausdrücklichen Verordnungsermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung zum verpflichtenden Arbeitszeitkonto überflüssig. Zum Beispiel hinsichtlich der Verlängerung der Höchstdauer der Inanspruchnahme unterhälftiger Teilzeitbeschäftigung wurden Verbesserungen beschlossen. Bei der Berechnung der Höchstdauer familien- und arbeitsmarktpolitischer Beurlaubungen sollen Zeiten einer unterhälftigen Teilzeitbeschäftigung von bis zu drei Jahren außer Betracht bleiben.
Meine verehrten Damen und Herren, damit wird beispielsweise einer Beamtin, die zur Kindererziehung den Erziehungsurlaub von drei Jahren und die familienpolitische Beurlaubung von zwölf Jahren ausgeschöpft hat, ermöglicht, in den ersten drei Jahren nach Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit als Beamtin in unterhälftiger Teil
zeit zu arbeiten. Auf diese Weise wird ihr ein gleitender Wiedereinstieg in das Berufsleben ermöglicht. Ich denke, die CSU-Fraktion setzt mit dieser Regelung ein weiteres familienpolitisches Signal.
Bei der Berechnung der Höchstdauer familien- und arbeitsmarktpolitischer Beurlaubungen sollen Zeiten einer unterhälftigen Teilzeitbeschäftigung im Erziehungsurlaub außer Betracht bleiben. Dies ist eine weitere Verbesserung für die Beamten. Zeiten eines Erziehungsurlaubs werden nach derzeitiger Rechtslage auf die zwölfjährige Höchstdauer der Beurlaubungen angerechnet, wenn während des Erziehungsurlaubs eine unterhälftige Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wurde.
Eine Beamtin, die während des Erziehungsurlaubs drei Jahre unterhälftig teilzeitbeschäftigt war, könnte demnach nach derzeitiger Rechtslage nunmehr 9 Jahre unterhälftige Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung statt der sonst ohne die Anrechnung der Teilzeitbeschäftigung im Erziehungsurlaub möglichen zwölf Jahre in Anspruch nehmen. Der vorliegende Änderungsantrag der CSU-Fraktion nimmt aus familienpolitischen Gründen die Zeiten einer unterhälftigen Teilzeitbeschäftigung im Erziehungsurlaub aus der Berechnung der Höchstdauer von familien- und arbeitsmarktpolitischen Beurlaubungen aus, so dass auch nach einer unterhälftigen Teilzeitbeschäftigung der Erziehungsurlaub im Umfang von zwölf Jahren in Anspruch genommen werden kann. Die an dieser Stelle und anderen Stellen des Bayerischen Beamtengesetzes verteilten Regelungen zu den Höchstdauern von Beurlaubungen und Teilzeitbeschäftigungen werden im Artikel 80 e Absatz 1 des Bayerischen Beamtengesetzes zusammengefasst. Dies führt ebenfalls zur besseren Übersichtlichkeit und vermeidet entsprechende Wiederholungen.
Zum Arbeitszeitkonto: § 1 Nummer 4 des Gesetzentwurfs sieht zur Klarstellung der Ergänzung des Artikels 80 Absatz 3 des Bayerischen Beamtengesetzes eine ausdrückliche Verordnungsermächtigung für die Einführung und inhaltliche Ausgestaltung des verpflichtenden Arbeitszeitkontos vor.
Ich weiß, meine verehrten Damen von der Opposition, dass das noch einmal in einem eigenen Antrag aufgerufen wird.
Abschnitt 1 Nummer 3 – vielleicht fördert das Ihre Aufmerksamkeit, Frau Kollegin Werner-Muggendorfer – der Beschlussfassung des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes nimmt die Verordnungsermächtigungen aus dem Gesetzentwurf heraus.
Nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu einem Normenkontrollantrag des BLLV ist die Aufnahme einer klarstellenden Verordnungsermächtigung entbehrlich und kann aus dem Gesetzentwurf herausgenommen werden. Die erforderliche Verordnungsermächtigung ist
bereits in der jetzigen Fassung enthalten. Eines möchte ich an dieser Stelle klarstellen, um jedes Missverständnis auszuschließen. Mit der Herausnahme der Verordnungsermächtigung ist keine materielle Änderung der Rechtslage oder der Haltung des Ausschusses zum verpflichtenden Arbeitszeitkonto verbunden. Das verpflichtende Arbeitszeitkonto als solches steht jetzt nicht zur Diskussion. Die Grundentscheidung hierfür hat der Gesetzgeber bereits im 15. Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften getroffen.
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes enthält die Verlängerung der Altersteilzeitregelung für bayerische Beamtinnen und Beamte. Auch dies ist ein deutliches beamtenpolitisches Signal unserer Fraktion. Der derzeitige Gesetzentwurf für ein Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz enthält eine identische Ausweitung auf Bundesebene. Selbstverständlich wollen wir mit unserer Initiative nicht dahinter zurückstehen.
Wir wollen eine weitere Verbesserung, eingebracht durch unseren Ausschuss, bei der Ausdehnung der Beurlaubung kraft Gesetzes für Assistenten und Oberassistenten. Das Ziel ist, den Wechsel von bereits auf Lebenszeit verbeamteten Nachwuchswissenschaftlern zu Hochschulen zu erleichtern. Zurzeit gilt: Wenn ein Beamter auf Lebenszeit zum wissenschaftlichen Assistenten an einer Hochschule ernannt wird, so wird er für die Dauer seines Dienstverhältnisses kraft Gesetzes beurlaubt. Dies geschieht in der Regel zum Erwerb der Promotion. Im Gegensatz dazu hat die Ernennung zum Oberassistenten die Entlassung kraft Gesetzes aus dem Lebenszeitbeamtenverhältnis zur Folge. Oberassistenten bemühen sich um den Erwerb der Habilitation. Um diese ungewollte Konsequenz zu vermeiden, muss nach derzeitiger Rechtslage in jedem Einzelfall eine ausdrückliche Beurlaubung des Beamten ausgesprochen werden. Zur Vermeidung unnötigen Verwaltungsaufwands wollen wir eine Gleichstellung. Das ist ebenfalls in unserem Antrag enthalten.
Unser Änderungsantrag befasst sich auch mit der Ernennung von Beamten ab der Besoldungsgruppe A 15. Diese Änderung entspricht einem Petitum des Ältestenrates und beinhaltet, dass die Zustimmung zur Ernennung von Beamten des Landtags erst ab der Besoldungsgruppe A 15 aufwärts erforderlich sein soll. Dies entspricht einer parteiübergreifenden Einigung. Deswegen kann der Landtag in seiner Gänze ohne Probleme zustimmen.
Die Opposition wird wohl jetzt zu Unrecht die Gesetzesänderung pauschal negativ beurteilen. Aufgrund der demografischen Entwicklung in den letzten 30 Jahren wurden die Menschen nicht nur durchschnittlich um sechs Jahre älter, sondern auch gesünder. Deswegen musste jetzt eine kleine Veränderung der Rahmenbedingungen geschaffen werden, um bevölkerungspolitisch bzw. arbeitsmarktpolitisch kein falsches Signal zu setzen.
Der Vertrauensschutz ist für diejenigen Fälle nach wie vor sichergestellt, die vor dem 01.01.2001 nach der alten Rechtsgrundlage Antrag gestellt haben. Im Übrigen, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition: Auch in anderen Ländern wurden Einschränkungen durchgesetzt, entweder bei ganzen Gruppen, zum Beispiel bei den Lehrern oder der Polizei, oder beim Blockmodell oder bei den Teilzeitbeschäftigten. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag, weil diese Änderungen Signalwirkung haben und aus gesamtwirtschaftlicher Sicht notwendig sind.
Herr Präsident, Hohes Haus! Bevor ich zum Gesetzentwurf Stellung nehme, möchte ich die Gelegenheit nutzen, um die durchweg zeitgemäßen, sachgerechten und verantwortungsbewussten Verwaltungsabläufe innerhalb der bayerischen Behörden lobend zu erwähnen.
Ich freue mich über den Applaus auf Seiten der SPD. Unsere Beamtinnen und Beamten bemühen sich, bürgerfreundlich, sachkompetent und leistungsorientiert im Sinne des Staates und zum Wohle der Bürger zu arbeiten.
Heute steht in einer großen Tageszeitung, dass laut einer Umfrage unser öffentlicher Dienst im weltweiten Vergleich spitze ist.
In der Tat: Wer einmal mit ausländischen Behörden zu tun hatte, wird bei der Kritik unseres öffentlichen Dienstes bestimmt viel zurückhaltender. Nichtsdestotrotz beraten wir heute einen Gesetzentwurf, der nicht nur Freude auslöst. Aber aufgrund der demographischen Entwicklung – jedes Jahr steigt Gott sei Dank die Lebenserwartung um circa 2,2 Monate – muss aus gesamtpolitischer Verantwortung heraus die Lebensarbeitszeit auch im öffentlichen Dienst maßvoll erhöht werden. Dabei möchte ich anmerken, dass es durchaus angebracht ist, nicht nur darüber nachzudenken, wie Renten- und Pensionsberechtigung zeitlich hinausgeschoben werden können, sondern auch darüber, wie das Eintrittsalter in das Berufsleben gesenkt werden kann.
Wenn die Menschen heutzutage Dank des medizinischen Fortschritts älter werden, kann man wohl davon ausgehen, dass sie zum Ende ihrer beruflichen Tätigkeit noch gesünder sind, als es früher der Fall war. Dementsprechend hoch dürfte die Leistungsfähigkeit sein. Im Übrigen: Der beabsichtigte Ausschluss der Kombination von Blockaltersteilzeit und Antragsruhestand beinhaltet auch Ausnahmen, zum Beispiel Krankheit, Betreuung oder Pflege kranker oder behinderter Angehöriger, Einzug oder Wegfall der Planstelle bzw. der Aufgabe. Aufgetretene Härtefälle konnten durch die konstruktive Mitund Zuarbeit des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes einer Lösung zugeführt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die gerechtere Regelung von Leistungsstörungen im Verlauf der Altersteilzeit. Der besoldungs- und versorgungsrechtliche Anreiz der Altersteilzeit muss auch bei Dienstunfähigkeit gewahrt bleiben und darf sich nicht zum Nachteil der betroffenen Beamtinnen und Beamten auswirken.
Der so genannte bayerische Weg in der Altersteilzeit von Beamten hat sich bewährt und ist sehr beliebt. Bayern ist wieder einmal Vorreiter für den Bund und die anderen Länder.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, es gibt also nicht nur in der Landwirtschaft einen bayerischen Weg, der erfolgreich ist.
Der dritte Teil des Gesetzentwurfs betrifft das verpflichtende Arbeitszeitkonto. Derzeit sind davon die Grundschullehrer betroffen. Die Kritik der Opposition gründet auf einem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs; dabei wurde aber die Normenkontrollklage des BLLV als unzulässig abgewiesen. Um formelle Unklarheiten zu beseitigen, wird eine Rechtsverordnung erlassen. Außerdem hat Niedersachsen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, sowohl eine Arbeitszeitverlängerung als auch das verpflichtende Arbeitszeitkonto längst beschlossen. Wir wollen bei vertretbaren Kosten und zumutbarer, zeitlich beschränkter Mehrarbeit die optimale Unterrichtsversorgung sicherstellen – auch in Zeiten hoher Schülerzahlen. Deshalb bitten wir um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Bereits Bismarck sagte: „Die Aufgabe der Politik liegt in der möglichst richtigen Voraussicht dessen, was andere Leute unter gegebenen Umständen tun werden.“