So einfach kann man das nicht machen. Weil Sie das so primitiv anlegen, ist Ihre Ökosteuer-Kampagne gescheitert. Schade, dass der Herr Goppel -- Doch, da sitzt der Herr Goppel. Ich warte auf die Unterschriften, die Sie zur Ökosteuer-Kampagne angekündigt haben. Wo sind sie denn?
Wann werden die denn endlich der staunenden Bevölkerung präsentiert? Ich fürchte, es werden nicht so viele sein, wie Sie erwartet haben. Das beruhigt mich. Denn es zeigt, dass die Menschen doch noch Wahrheit von Trug unterscheiden können.
Wir wollen, dass den Menschen geholfen wird, gerade angesichts steigender Energiepreise. Deshalb muss Bayern im Bundesrat der Entfernungspauschale zustimmen.
Sie, meine Damen und Herren in der Staatsregierung, sind gewählt, damit Sie die Interessen Bayerns vertreten und nicht die Interessen Ihrer Partei.
Sie sind gewählt, um die Interessen der Pendler und der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten und nicht die eines Möchtegern- und Trautsichnicht-Kanzlerkandidaten Stoiber. Dafür sitzen Sie nicht im Bundesrat.
Wenn Sie die Entfernungspauschale ablehnen, verstoßen Sie gegen die Interessen der Menschen in Bayern, und Sie verstoßen auch gegen Ihre verfassungsmäßige Pflicht, den Wohlstand der Menschen in unserem Land zu mehren. Das sollten Sie nicht tun.
Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Maget, wenn Sie sagen, die Umsetzung der Entfernungspauschale so, wie sie von der Bundesregierung vorgeschlagen und vom Bundestag beschlossen wurde, sei ein Segen für die Menschen in Deutschland und in Bayern, dann muss ich sagen: Irrtum. Es wäre ein Segen, wenn Sie die Ökosteuer abschaffen würden.
weil sie keine Lenkungsfunktion hat und weil sie nicht gerecht ist. Sie ist in sich nicht schlüssig, und sie ist auch nicht konsequent. Das sagen sogar Ökoinstitute heute. Vielleicht erinnern Sie sich an eine Anhörung vor nicht allzu langer Zeit. Sie führt zu Wettbewerbsverzerrungen,
benachteiligt Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in Deutschland gegenüber den Nachbarn in den europäischen Ländern. Sie haben diese Ökosteuer auch nicht mit den europäischen Nachbarländern abgestimmt.
Meine Damen und Herren, mit der nächsten Stufe der Ökosteuer zum 1. Januar 2001 haben wir insgesamt drei Stufen mit jeweils 6 Pfennig plus Mehrwertsteuer – macht insgesamt 21 Pfennig –. Zum 1. Januar 2002 und zum 1. Januar 2003 kommen noch einmal jeweils 7 Pfennig hinzu, sodass es 35 Pfennig sind.
Sie verschweigen auch, dass Deutschland heute bereits zu den Ländern mit dem höchsten Steueranteil bei den Treibstoffpreisen gehört.
Wissen Sie, Ihre Argumente werden nicht besser, wenn Sie lauter schreien. – Natürlich weiß ich, dass das Argument jetzt kommen wird. Nur, Sie dürfen auch nicht vergessen: Jede Fahnenstange hat ein Ende. Irgendwann ist Schluss. Man kann nicht ständig eins draufsetzen, so wie Sie glauben.
Natürlich. Sie können nicht beliebig an der Steuerschraube drehen. Jetzt ist etwas passiert, das Ihre Steuerschraube nicht mehr so ungeniert und ungehindert nach oben drehen lässt, nämlich: Die Förderpolitik und die Preispolitik der OPEC-Staaten und die Euroschwäche sind hinzugekommen zu der – ja, ich sage es einmal – Preistreiberei, die Sie zusätzlich mit der Ökosteuer getrieben haben.
Ich bin nicht so blind, dass ich sage, es sei nur die Ökosteuer gewesen. Alle drei Faktoren sind für die enormen Preiserhöhungen bei Treibstoff und Heizöl verantwortlich gewesen. Aber Sie haben sich durch die Ökosteuer maßgeblich an der Preistreiberei beteiligt.
Statt die Ökosteuer auszusetzen oder abzuschaffen, beginnen Sie wieder mit Flickschusterei. Es ist nicht die bessere Einsicht, die Sie jetzt plötzlich dazu getrieben hat, einige Korrekturen anzubringen, sondern es ist der massive Protest der Bevölkerung, meine sehr verehrten Damen und Herren. Denn wenn Sie jetzt Heizkostenzuschuss zahlen, wenn Sie die Entfernungspauschale einführen und etwas nach oben verändern, und wenn Sie beim Agrardiesel eine Rückvergütung gewähren wollen, dann ist es, wenn man dem nicht zustimmt, kein Verrat an der Landwirtschaft. Wissen Sie, was Sie machen? Sie langen zuerst den Bauern in die Taschen, Sie kassieren bei der Ökosteuer ab, und danach geben Sie einen Teil zurück.
Diese Verknüpfung ist ein ganz durchsichtiger Versuch, sich Stimmen wieder zu erkaufen. Sie erpressen damit wieder Länder und wollen sie an den Pranger stellen: Wenn ihr nicht mitmacht, dann seid ihr gegen die Bauern und, wie der Herr Maget gerade gesagt hat – gegen die Arbeitnehmer.
Meine Damen und Herren, wissen Sie: Man kann aus ökologischen Gründen sehr wohl für eine Entfernungspauschale sein. Nur, die Verknüpfung mit der Ökosteuer ist unzulässig, wenn Sie sagen, wir kompensieren auf diesem Weg einen Teil.
Diese Entfernungspauschale für Berufspendler ist ein weiteres negatives Beispiel der Regierungspolitik. Sie doktern an Symptomen herum und haben nicht den Mut und nicht die Kraft, Ursachen zu beseitigen und das Übel bei der Wurzel zu packen.
Wie in vielen Fällen ziehen Sie zuerst den Bürgerinnen und Bürgern das Geld aus der Tasche, um sich anschließend für vermeintlich soziale Wohltaten oder besondere Arbeitnehmerfreundlichkeit feiern zu lassen. Meine Damen und Herren von der Opposition, wir werden Ihnen diesen Taschenspielertrick nicht durchgehen lassen.
Jetzt sollen, unabhängig vom Verkehrsmittel und von der Entfernung, für die ersten 10 Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 70 Pfennig als Werbungskosten anerkannt werden, insofern ändert sich bei den Pkw-Benutzern nichts. Ab dem elften Kilometer sollen bei einer Obergrenze von 10000 DM oder einem Nachweis 80 Pfennig anerkannt werden. Herr Maget, Sie haben in Ihrem Beitrag so getan, als gäbe es bei den Werbungskosten bisher keine Berücksichtigung – natürlich gab und gibt es diese für die Pkw-Benutzer. Man darf sich aber nicht täuschen: Die Erhöhung von 70 auf 80 Pfennig ab dem elften Kilometer ist kein bares Geld, das der Steuerzahler in der Tasche hat. Nein, damit werden die Werbungskosten erhöht und das zu versteuernde Einkommen vermindert. Der Entlastungseffekt ist umso geringer, je niedriger die Steuerlast des Einzelnen ist. Das heißt, Sie kassieren bei der Ökosteuer bei allen gleich ab, geben aber denjenigen, die wenig Steuer zahlen – etwa Familien und Geringverdiener – am wenigsten oder gar nichts zurück.
Es kommt ein weiterer Punkt hinzu. Die Ökosteuer ist eine reine Bundessteuer. Die Einkommenssteuer, die durch diese Entfernungspauschale vermindert wird, ist eine Gemeinschaftssteuer von Bund, Ländern und Kommunen.
Nun greifen Sie zur Teilkompensation den Ländern und Kommunen ein weiteres Mal ungeniert und unverschämt in die Taschen.
Aber natürlich. Die rot-roten und rot-grünen Landesregierungen protestieren zunächst lautstark – dies haben wir schon erlebt –, knicken dann aber aus Machterhaltungsgründen in Berlin wieder ein oder lassen sich freikaufen. Diese Politik kann man nicht unterstützen. Deswegen können wir weder im Bundesrat dieser Regelung noch Ihrem Dringlichkeitsantrag zustimmen.
Ein Bespiel dafür, wie sich die Regelung für einen verheirateten Arbeitnehmer mit 60000 DM Brutto-Einkommen und einer Entfernung zum Arbeitsplatz von 40 km auswirkt; Erhöhung der Werbungskosten durch die erhöhte Entfernungspauschale von 630 DM. Von insgesamt 821 DM Steuerentlastung im Jahr 2001 entfallen, bei Berücksichtigung von 300 DM Werbungskosten, 684 DM auf die Tarifentlastung, und nur 137 DM entfallen auf die Entfernungspauschale. Der Mehraufwand durch die Ökosteuer beträgt allein bei diesem Arbeitnehmer, wenn der durchschnittliche Spritverbrauch 7,5 Liter beträgt, 264 DM, also etwas weniger als doppelt soviel, wie Sie entlasten. Dabei sind die Preissteigerungen auf dem Ölmarkt nicht berücksichtigt.
Herr Maget, Sie sagen, es seien rein sachfremde Gründe der CSU, weil sie der Regierung Schröder keinen Erfolg gönne. Die Absenkung der Entfernungspauschale von 50 Pfennig, wie wir sie vorhatten, sei geradezu ungeheuerlich. Sie verschweigen ganz bewusst, dass wir für die Bürger bereits in der Regierung Kohl eine schnellere Steuerreform und eine höhere Steuerentlastung auf den Gesetzgebungsweg gebracht haben. Dieses Gesetz haben Sie aus durchsichtigen parteipolitischen Gründen im Bundesrat verhindert. Dass Sie jetzt solche Behauptungen aufstellen, ist ungeheuerlich, nicht die Tatsache, dass wir die Bürger stärker entlasten wollten.
Ich fasse zusammen: Die Entfernungspauschale ist eine unzureichende Kompensation für einen kleinen Personenkreis, eine Überkompensation für ÖPNV-Benutzer und Mitfahrer. Arbeitnehmer, vor allem im mittleren und unteren Einkommensbereich, die nur mit dem Pkw zur Arbeitsstätte kommen können, haben von dieser Entfernungspauschale wenig oder gar nichts, etwa Arbeitnehmer mit einer Entfernung von bis zu 10 Kilometern zum Arbeitsplatz. Sie berücksichtigen das Transportgewerbe überhaupt nicht. Rentner, Studenten und viele Familien mit Kindern, also fast ein Drittel der Bevölkerung, werden nicht entlastet, sondern gehen leer aus.