Protocol of the Session on July 12, 2000

Die Grenzbewohner Bayerns hatten in den letzten Wochen die Möglichkeit, sich in Listen einzutragen und die Bedenken gegen den möglicherweise

nicht optimalen Sicherheitsstandard zum Ausdruck zu bringen. Ist Ihnen bekannt, inwieweit die tschechischen Behörden und die tschechische Regierung diese Unterschriften gewertet haben?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Frau Staatssekretärin, bitte.

Durch die Abweichung von dem Terminplan, der uns mitgeteilt wurde, gibt es eine schwierige Situation. Wir werden darauf dringen, dass die vertiefte Sicherheitsuntersuchung noch vor der ersten Kritikalität durchgeführt wird. Die Situation ist schwierig, weil die Unterschriftenlisten von der tschechischen Regierung nicht in der von uns gewünschten Form ernst genommen wurden.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Kellner.

Frau Staatssekretärin, ist Ihnen bekannt, dass die von Ihnen angesprochenen Unterschriftslisten im tschechischen Umweltministerium nicht bekannt waren, weil die Teilumweltverträglichkeitsprüfung in einem anderen Verfahren lief, das mit der Sache nichts zu tun hatte?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Frau Staatssekretärin.

Frau Kollegin Kellner, mir ist das bisher nicht bekannt. Ich werde der Sache nachgehen und mich exakt erkundigen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich rufe die nächste Frage auf. Frau Kollegin Biedefeld, bitte.

Frau Staatssekretärin, wann haben die Gemeinden Altenkunstadt/Burgkunstadt im Landkreis Lichtenfels, Wirsberg und Marktleugast – Ortsteil Hohenberg – im Landkreis Kulmbach ihre Planungen bzw. Zuschussanträge zur Errichtung von Abwasseranlagen eingereicht; welchen Fördersatz gemessen an den förderfähigen Kosten erhalten sie, und welche RZWas – alt oder neu – wurde bei der Förderung zugrunde gelegt?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Frau Staatssekretärin.

Frau Präsidentin, meine Kolleginnen und Kollegen! Zu den nachgefragten Planungs- und Förderdaten kann ich Folgendes ausführen: Für die Gemeinde Altenkunstadt im Landkreis Lichtenfels datieren die Planung vom 30.04.1999, der Zuwendungsantrag vom 31.01.2000 und der Zuwendungsbescheid vom 02.05.2000. Der Fördersatz liegt bei 0%. Es handelt sich um das Förderprogramm 1999 Teil 2. Anzuwenden war die RZWas 91 mit

einem Abschlag von 15% plus 5% wegen Privatisierung. Nach der RZWas 91 hätte sich ein Fördersatz von 15,6% ergeben. Die Gemeinden Altenkunstadt und Burgkunstadt haben eine gemeinsame GmbH gegründet. Bedingt durch die Privatisierung gibt es einen pauschalen Abschlag von 5%. Ansonsten wäre der Fördersatz 0,6% gewesen.

Deswegen der Wert von Null Prozent.

Die Gemeinde Altenkunstadt hat gebeten, dass man trotzdem einen Förderbescheid erlässt, damit sie die Möglichkeit hat, gegen die Förderbescheid wegen des fünfprozentigen Förderabschlags im Zusammenhang mit der Privatisierung zu klagen.

Was die Stadt Burgkunstadt betrifft, Frau Kollegin Biedefeld, so ist die Planung vom 30. April 1999 datiert. Der Zuwendungsantrag ist vom 20. Januar 2000. Die Daten können Sie nachher von mir bekommen. Der Fördersatz liegt bei 39,01%. Es handelt sich um das Förderprogramm 1999, Teil 2.

Die anzuwendende RZWas ist die RZWas 91 mit Abschlag von 15%, zusätzlich 5% wegen der Privatisierung.

Ich komme drittens zum Markt Marktleugast. Die Planung ist vom 29. April 1999. Der Zuwendungsantrag ist noch nicht hinausgegangen. Solange es keinen Antrag gibt, kann auch kein Zuwendungsbescheid vorliegen. Aus demselben Grund kann auch zum Fördersatz noch nichts gesagt werden.

Was das Förderprogramm betrifft, so ist diese Sache zur Dringlichkeitsliste 2001 angemeldet. Diese Liste wird zum Ende des Jahres 2000 aufgestellt. Die anzuwendende RZWas ist die RZWas 2000.

Der Fördersatz wird grundsätzlich erst mit dem Zuwendungsbescheid festgelegt. Für die nach RZWas 2000 zu behandelnden Maßnahmen ist der Fördersatz derzeit noch nicht bekannt. Das habe ich schon vorhin gesagt.

Nachdem die neuen Richtlinien noch nicht veröffentlicht worden sind – die neuen Richtlinien sollen Ende Juli veröffentlicht werden –, liegen bislang noch keine belastbaren Ausgangsdaten für die Berechnung der Ausbaukosten und damit des Fördersatzes im Falle Marktleugast vor.

Für die Maßnahme wurde die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn am 2. August 1999 erteilt. Da mit dem Bau bis zum 15. Oktober 1999 nicht begonnen wurde, fällt diese Maßnahme nicht unter die Vertrauensschutzregelung. Wie Sie wissen, haben wir gesagt, dass der neue Zeitraum mit dem 15. Oktober 1999 beginnt. Es handelt sich hier um Maßnahmen mit vorzeitigem Baubeginn. Ab 15. Oktober 1999 fallen die Maßnahmen nicht mehr unter die Vertrauensschutzfälle, die gesondert behandelt werden.

An vierter Stelle komme ich zu Markt Wirsberg. Die Planung datiert vom 9. Dezember 1999. Der Zuwendungsantrag ist vom 15. Mai 2000. Der Zuwendungsbescheid

ist noch nicht hinausgegangen. Der Fördersatz liegt bei 57,11%.

Es handelt sich um das Förderprogramm 1999, Teil 1. Die anzuwendende RZWas ist die RZWas 91.

Der Zuwendungsbescheid im Fall Wirsberg ist vom Wasserwirtschaftsamt vorbereitet, jedoch noch nicht ergangen, da die Zweckvereinbarung mit der Stadt Kulmbach, an die Wirsberg anschließt, noch aussteht. Wenn wir die Zweckvereinbarung haben, kommen wir weiter.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Zusatzfrage: Frau Biedefeld, bitte.

Frau Staatssekretärin, wie erklären Sie sich die unterschiedlichen Zuwendungsbescheide und Fördersätze? Im Beispiel Markt Wirsberg wurden die Planung am 9. Dezember 1999 und der Zuwendungsantrag am 15. Mai 2000 eingereicht. In Altenkunstadt waren es der 30. April 1999 bei der Planung und der 31. Januar 2000 beim Zuwendungsantrag. Wie erklären Sie sich da die unterschiedlichen Fördersätze?

Ich habe Ihnen die Grundlagen jetzt genau beschrieben. Wo liegen denn nach Ihrer Meinung die Schwierigkeiten exakt?

Ich frage noch einmal konkret nach: Wird Bayern die neuen Richtlinien der RZWas ganz konsequent, bayernweit, einhalten? Oder gibt es Ausnahmeregelungen, wenn sich z.B. CSU-Abgeordnete einsetzen? Kommt es dadurch zu unterschiedlichen Fördersätzen, und wird dadurch von den neuen Richtlinien abgewichen?

Nein, Frau Kollegin Biedefeld. Ich muss Ihnen ganz klar sagen: Dadurch kämen wir in Teufels Küche, gerade bei RZWas 91 und bei RZWas 2000.

Die gesonderte Behandlung beruht auf einer exakten Festlegung. Einmal handelt es sich um die Vertrauensfälle bei vorzeitigem Baubeginn. Die Vertrauensfälle werden ganz genau behandelt. Die Unterlagen dazu haben Sie vorliegen.

Ich meine schon, es ist ganz wichtig, dass wir bei dem Förderantrag grundsätzlich darauf achten, dass alle Förderanträge unabhängig davon, ob es sich um RZWas 91, um die Vertrauensschutzfälle oder um die zwei Programme 1999 – erster Teil und zweiter Teil –, die aufgelegt worden sind, handelt, gleichwertig und gerecht behandelt werden. Wenn es da nach Ihrer Auffassung Schwierigkeiten gibt, bin ich gern bereit, mich mit Ihnen zusammenzusetzen. Wir können das dann gemeinsam mit unserer Abteilung 5 exakt durcharbeiten.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Zu einer weiteren Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Biedefeld.

Frau Staatssekretärin, Sie haben selber den pauschalen Förderabzug von 5% angesprochen. Trifft es zu, dass dieser im Interesse der Kommunen abgeschafft werden soll?

Der pauschale Förderabzug von 5% im Falle der Privatisierung hat damit zu tun, dass zwei Städte eine GmbH gegründet haben. Dazu hat das Finanzministerium gesagt: Dann werden diese 5% abgezogen.

Was Sie fragen, trifft nicht zu; dazu ist mir nichts bekannt.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Tausendfreund.

Frau Staatssekretärin, welche Gefahren sieht die Staatsregierung durch die Liberalisierung des Wassermarktes für die kommunale Trinkwasserversorgung in Bayern und welche Überlegungen und Planungen zu deren Sicherung gibt es bei der Staatsregierung?

Die Liberalisierung des Wassermarktes, Frau Kollegin Tausendfreund, würde zunächst eine Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erfordern. Die Bundesregierung hat noch keinen entsprechenden Beschluss gefasst. Auf Bundesebene wird derzeit aber untersucht, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen eine Gesetzesnovellierung zweckmäßig ist. Das Ergebnis der Untersuchung und etwaige weitere Initiativen der Bundesregierung müssen abgewartet werden. Frau Kollegin Tausendfreund, dazu haben Sie den direkten Draht.

Die Besonderheiten des Mediums und Lebensmittels Trinkwasser sind bei einer Liberalisierung des Wassermarktes zu berücksichtigen. Aufgrund der dezentralen Struktur der bayerischen Wasserversorgung und der meist fehlenden Vernetzung der kleinräumigen Versorgungsgebiete erwarten wir auf absehbare Zeit keinen flächendeckenden, ausgeprägten Wettbewerb.

In den Ballungsgebieten, bei Fernwasserversorgungen sowie bei großen Einzelabnehmern wäre aber damit zu rechnen, dass bei einer Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen konkurrierende Anbieter auftreten. Konkretere Auswirkungen, zum Beispiel auf die Versorgungssicherheit, die Qualität des Wassers und die Kostenentwicklung, können derzeit noch nicht zuverlässig beurteilt werden.

Mögliche Fehlentwicklungen wie Qualitätsminderungen, hygienische Risiken, geringere Versorgungssicherheit, Benachteiligung des ländlichen Raums oder Schwächung des Vorsorgeprinzips müssten durch die bestehenden und gegebenenfalls zu ergänzenden gesetzlichen Rahmenbedingungen vermieden werden.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es Zusatzfragen? –

Frau Staatssekretärin, sind Sie mit mir der Auffassung, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser zu den wesentlichsten Dingen der Daseinsvorsorge gehört und unbedingt unter der Kontrolle der öffentlichen Hand bleiben muss? Oder hält die Staatsregierung die Liberalisierung des Wassermarkts für sinnvoll? Wenn ja: In welchem Umfang?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Frau Staatssekretärin!

Frau Kollegin Tausendfreund, dass das Wasser mit zu den wichtigsten Grundnahrungsmitteln gehört, ist eine Auffassung, die ich mit Ihnen teile. Wir müssen das vor dem Hintergrund sehen, dass zirka 94% des Trinkwassers in Bayern aus Grund- und Quellwasser gewonnen werden. Zwei Drittel des gewonnenen Wassers können ohne jede Aufbereitung und Desinfektion an die Verbraucher weitergegeben werden.

München ist die einzige Großstadt der Welt, die völlig unaufbereitetes Wasser an die Verbraucher weitergeben kann. Das sind Qualitäten, die nach meiner Auffassung in der Form chemisch nicht gemessen werden können. Deswegen teile ich Ihre Auffassung.

Wir müssen zwischen Privatisierung und Liberalisierung unterscheiden.

(Hofmann (CSU): So ist es!)

Wenn ich an die letzten Anträge denke, die aus der CSU-Fraktion gestellt wurden, dann sage ich: Daran können Sie sehen, welche Meinung meine Kollegen aus der CSU-Landtagsfraktion und auch die Bayerische Staatsregierung letztendlich haben.