Deutlichkeit fest, dass alle Fragen des Zolls in die ausschließliche Zuständigkeit des Bundes fallen. Die OFD ist eine klassische Doppelbehörde, in der Bundes– und Landeszuständigkeiten organisatorisch zusammengefasst werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Land über die OFD Zugriffs– oder Einflussrechte auf diejenigen Teile der Verwaltung hätte, die zur Bundesverwaltung gehören. Das bedeutet, der bayerische Finanzminister hat gegenüber der OFD in Nürnberg bei Zollfragen keinerlei Einfluss auf irgendwelche Gestaltungen.
Frau Kollegin, ich sage das ganz ernst: Ich kann es nicht. Ich habe nicht einmal Informationen über die Planungen bekommen. An mich wurden seitens der Gewerkschaften einige Anfragen gerichtet. Obwohl die Journalisten bereits über erste Informationen verfügten, konnte ich diese Anfragen als bayerischer Finanzminister nicht beantworten. Die OFD in Nürnberg hat dem bayerischen Finanzminister nicht einmal unter dem Tisch vorab Informationen zugeleitet. Dies ist jedoch nicht das Thema. Ich kann über die Verwaltung keinen Einfluss nehmen. Einfluss auf die Zollstruktur haben allein die Bundesregierung und die Mehrheit von SPD und GRÜNEN im Deutschen Bundestag. Sprechen Sie bitte mit Ihren Berliner Kollegen und reden Sie denen ins Gewissen.
Frau Präsidentin! Ich frage die Staatsregierung, unter welchen Bedingungen die Möglichkeit besteht, der Stadt Würzburg wegen der außergewöhnlich schlechten Haushaltssituation Bedarfszuweisungen gemäß § 11 FAG zuzuteilen, welche Voraussetzungen hierfür eventuell noch von der Stadt zu schaffen wären und ob die Staatsregierung wegen der absehbar schlechten wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt und der damit verbundenen Gefahr für die heimische Wirtschaft und die Arbeitsplätze in der Region eine andere Möglichkeit sieht, der Stadt Würzburg in ihrer besonders schwierigen Situation zu helfen?
Staatsminister Prof. Dr. Faltlhauser (Finanzministe- rium) : Herr Kollege Boutter, Bedarfszuweisungen können grundsätzlich nur in den Fällen gewährt werden, in denen eine Kommune durch von ihr nicht zu vertretende Ereignisse und trotz Ausschöpfung aller eigenen Einnahmemöglichkeiten nicht mehr in der Lage ist, ihren Verwaltungshaushalt auszugleichen. Dies ist eine Art Sozialhilfe für die Kommunen, das unterste Netz bei derartigen Notfällen. Die Stadt Würzburg müsste – was bisher nicht geschehen ist – mit den Haushaltszahlen aus dem Rechnungsabschluss 1999 einen Bedarfszuweisungsantrag stellen. Dieser Antrag wäre bei der Regie
Die Höhe einer Bedarfszuweisung wird im Einzelfall nach Prüfung des Antrags im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Inneren und nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände festgelegt. Darauf lege ich großen Wert. Sie wissen, dass wir in Bayern traditionell ein ungewöhnliches Verfahren haben. Wir führen gewissermaßen Haushaltsverhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden. Deshalb halte ich es für wichtig, dass diese punktuell angehört werden. Bei einem Bedarfszuweisungsantrag wird Folgendes geprüft:
Im Rahmen der Bewilligung einer Bedarfszuweisung werden Kommunen, bei denen dies notwendig ist, verpflichtet, ihre eigenen Einnahmemöglichkeiten, zum Beispiel Beiträge und Gebühren, in vollem Umfang auszuschöpfen. Die Kontrolle erfolgt durch die Rechtsaufsichtsbehörden, die ohnehin im Rahmen der Haushaltsgenehmigung tätig werden müssen. Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs bietet sich bei vorliegender Voraussetzung eine allgemeine Bedarfszuweisung als geeignete Lösung für die Probleme der Stadt Würzburg an. Dies ist gewissermaßen eine Handlungsanleitung. Handeln muss jedoch die Stadt Würzburg.
Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass der dritte Teil meiner Frage, ob Sie eine andere Möglichkeit sehen zu helfen, von Ihnen bisher nicht beantwortet wurde. Ich stelle eine Zusatzfrage: Herr Staatsminister, die Fehlbeträge im Verwaltungshaushalt der Stadt Würzburg sind unter anderem mit den hohen Aufwendungen im Schulbereich zu begründen. Ich setze voraus, dass Ihnen bekannt ist, dass die Stadt Würzburg in diesem Bereich die höchsten Pro-Kopf-Aufwendungen in Bayern hat. Ist die Staatsregierung bereit, neue Gespräche mit der Stadt aufzunehmen, um eine dauerhafte Entlastung zu erreichen?
Herr Kollege Boutter, so lange die Stadt Würzburg noch keinen Antrag auf Bedarfszuweisung gestellt hat, kann ich Ihnen nicht sagen, welche anderen Möglichkeiten es gibt, der Stadt zu helfen. Ich weiß nicht, was los ist. Derzeit liegt kein Antrag vor. Wenn eine schwierige Situation besteht, wird die Stadt die Bayerische Staatsregierung sicher informieren.
Ich möchte noch eine generelle Bemerkung über diese Art der Abfrage im Rahmen der Fragestunde machen: Ich kann solche Fragen nicht verhindern. Wir dürfen es aber für die Zukunft nicht zur Regel machen, dass bei jedem einzelnen Fall der notwendigen oder erwünschten Bedarfszuweisung eine Anfrage im Rahmen der Fragestunde eingereicht wird. Es gibt in diesem Haus wohl keinen Abgeordneten, der sich nicht schon einmal für seine Kommune um eine solche Bedarfszuweisung bemüht hätte.
Herr Staatsminister, wie schätzen Sie die Erfolgschancen eines Antrags der Stadt Würzburg zu eben dieser Bedarfszuweisung ein, wenn in dem Antrag stünde – jetzt mache ich die Hausaufgaben der Stadt Würzburg –, dass die Rückgänge bei der Gewerbesteuer überdimensional groß sind? Würde in einem solchen Fall ein Bedarfszuweisungsantrag Erfolg haben?
Wenn durch Sonderfaktoren die Einnahmen aus der Gewerbesteuer und damit die Finanzbasis dramatisch zurückgehen, gleichzeitig aber die besonderen Aufwändungen und besonderen Belastungen steigen, wie ich gerade gehört habe, liegt der klassische Fall für einen positiven Bescheid über eine Bedarfszuweisung vor. Ich erlasse diesen Bescheid aber nicht allein. Ich habe nur den Verwaltungsweg aufgezeigt.
Ich darf mich noch einmal in aller Deutlichkeit an den Kollegen der Opposition wenden. Das Verfahren wird so gestaltet, wie es dieses Haus gesetzgeberisch festgelegt hat. Es wird nicht in Antworten auf mündliche Anfragen festgelegt. Das ist der Punkt, auf den ich noch einmal hinweisen wollte.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Zusatzfragen sehe ich nicht. Als nächste Fragestellerin rufe ich Frau Kollegin Schopper auf.
Herr Staatsminister, anlässlich des Zuschlags der Fußballweltmeisterschaft im Jahr 2006 sind weitreichende Umbaumaßnahmen für das Olympiastadion in München geplant, für die die Stadt München bereits 140 Millionen DM zugesagt hat. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, wie und ob sich die Staatsregierung an den Kosten des Umbaus beteiligt und wenn ja, in welcher Höhe.
Das ist eine interessante Frage, die für die ersten Seiten der Boulevardpresse in München Stoff bieten würde.
Frau Kollegin, die Kosten für den Umbau des Olympiastadions werden derzeit je nach den Modellvarianten – Sie wissen, dass drei Varianten im Rennen sind, von denen heute eine offenbar aus dem Rennen geschieden ist, wie ich gelesen habe – auf 339 bis 394 Millionen DM geschätzt werden.
Lassen Sie mich dazu eine sehr persönliche Anmerkung machen, die nicht die Meinung der Staatsregierung wiedergibt. Ich persönlich zweifle sehr stark daran, dass diese Kostenschätzungen ausreichend präzise sind. Die Bayerische Staatsregierung ist jedoch nicht dafür zuständig, möglichst genaue und sichere Kostenschätzungen vorzulegen. Beim Umbau des Olympiastadions geht es nämlich um große Summen. Ich fordere deshalb alle, die sich für einen Stadionumbau engagieren und interessieren, dazu auf, möglichst genaue und präzise Kostenschätzungen vorzulegen.
Beim Münchner Olympiastadion handelt es sich um ein kommunales Stadion im Eigentum der Stadt München. Damit ist grundsätzlich die Stadt gefordert, die Gesamtfinanzierung des Umbaus sicherzustellen.
Mit dem Zuschlag der WM-Ausrichtung im Jahr 2006 für Deutschland ist eine ganz neue Situation eingetreten. Ich freue mich über diesen Zuschlag, ich finde ihn sensationell. Ich kann dafür dem „Kaiser Franz“ nur meinen großen Dank aussprechen, es war eine große Leistung, es ist sicherlich gut für Deutschland, für München und auch für Nürnberg, dass wir den WM-Zuschlag erhalten haben.
Die von der Stadt München in Aussicht gestellten 140 Millionen DM werden vor dem Hintergrund dieses Großereignisses mit Sicherheit nicht ausreichen. Ich habe Herrn Ude schon aufgefordert, dass er möglichst klar berechnen soll, was der Umbau dieses Stadions kostet. Dann nämlich müsste er seine Finanzierungszusage ziemlich sicher nach oben fahren.
Mit dem WM-Zuschlag ist aber auch für den Bund eine neue Situation eingetreten. Bisher war der Bund bei den potenziellen Finanziers nicht mit einbezogen. Im Hinblick auf die internationale Bedeutung der Fußballweltmeisterschaft wie auch im Hinblick auf seine gesamtstaatliche Verantwortung ist der Bund verpflichtet, einen erheblichen Beitrag zur Umgestaltung des Olympiastadions zu leisten. Einen solchen Beitrag leistet er nämlich auch für Berlin und für Leipzig, wo er für das Olympiastadion und für das Leipziger Zentralstadion zusammen genommen insgesamt 160 Millionen DM in Aussicht gestellt hat. Sich beim Olympiastadion in München finanziell nicht zu beteiligen, hielte ich für völlig undenkbar. Der Bund kann Bayern nicht deswegen ausschließen, weil wir eine ordentliche Finanzpolitik und einen soliden
Haushalt haben. Er kann nicht sagen, Bayern bekommt nichts, aber andere bekommen etwas. Dies wäre völlig undenkbar, und dies werde ich als Finanzminister sicher noch oftmals betonen.
Eine mögliche Mitfinanzierung durch den Freistaat Bayern ist gegenwärtig noch völlig offen. Sie wissen, dass es bereits eine Reihe von Gesprächen gegeben hat. Am 20. Juli gibt es den nächsten Stadiongipfel beim Ministerpräsidenten, an dem alle Beteiligten teilnehmen werden. Es gab bereits einen solchen Gipfel. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine finanzielle Beteiligung des Freistaates der Mitwirkung des bayerischen Haushaltsgesetzgebers bedürfte und dass sowohl eine Förderung aus den Sportfördermitteln im Einzelplan 05 als auch aus den Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs rechtlich ausscheidet. Dieses Haus muss auf jeden Fall immer rechtlich beteiligt werden. Das wollte ich noch sagen.
Herr Staatsminister, ich weiß, dass der Bund gefordert ist. Das ist aber nicht Thema des Bayerischen Landtags. Ich weiß auch, dass die Kommunen und die Vereine gefordert sind, sich an der Finanzierung zu beteiligen und dass wir eine finanzielle Beteiligung des Landes auch hier im Landtag behandeln müssen, wobei mir meine Kollegin Emma Kellner nachhaltig auf die Finger schauen wird.
Nachdem mir aber Ihre Antwort auf meine Frage nach der Beteiligung des Landes etwas unbestimmt war, frage ich Sie, bis wann Sie glauben, eine Entscheidung über die Beteiligung des Landes treffen zu können. Ist das schon nach dem Stadiongipfel am 20. Juli möglich, nachdem bei diesem Gipfel noch einmal die Umbauvarianten im kleinen Kreise diskutiert werden sollen? Wann fällen Sie eine Entscheidung? Müssen dafür erst konkrete Zusagen der Stadt München vorliegen oder muss erst eine konkrete Planung vorliegen? Ich will daher von Ihnen den Zeithorizont dafür erfahren.
Da es sich um eine Fußballangelegenheit handelt, halte ich mich an Franz Beckenbauer: „Schaung ma mal, dann seng ma scho“.
Die Umbaumaßnahmen werden nicht von heute auf morgen getätigt sein. Sie wissen doch, welche Vorlaufzeiten eine
solche Baumaßnahme hat. Deshalb würde ich Sie darum bitten, dass Sie wenigstens noch im Laufe dieses Jahres abschließend beurteilen, in welcher Höhe der Umbau des Olympiastadions von Ihrer Seite aus mit gefördert werden kann.
Ich stimme Ihnen zu, dass diese Frage in einem überschaubaren Zeitraum geklärt werden muss. Ob das aber noch dieses Jahr gelingt oder ob es darüber hinausgeht, weiß ich jetzt nicht. Das ist auch sicherlich im Interesse dieses Hauses.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Vielen Dank Herr Staatsminister. Damit sind Sie entlassen. Zur Beantwortung der nächsten Fragen rufe ich das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf. Bitte, Frau Staatssekretärin. Die erste Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Hecht.
Frau Staatssekretärin, ist es richtig, dass die Ernährungsberatung für Kindergärten nicht mehr finanziert wird und es den Ernährungsberaterinnen der Ämter für Landwirtschaft und Ernährung nicht mehr gestattet ist, aktive Ernährungsberatung in Kindergärten zu betreiben?