Protocol of the Session on July 11, 2000

Da die kommunalen Gremien nicht als Parlament, sondern als Teil der Verwaltung ausgestaltet sind, kommt ihnen direkt die wesentliche Gestaltungs- und Kontrollfunktion zu. Dieser Unterschied zwischen der kommunalen Selbstverwaltung und dem Parlamentarismus muss seinen konkreten Niederschlag in den Mitgliedschaftsrechten finden. Zumindest theoretisch sollten die Ratsmitglieder nicht in Regierung und Opposition aufgeteilt sein.

Dennoch besteht vielerorts die Tendenz, mit Hilfe der Wahl der Verteilungsverfahren und der Anzahl der Mitglieder kleinere Fraktionen und Gruppen aus wichtigen Gremien, zum Beispiel aus dem Rechnungsprüfungsausschuss, auszuschließen. Im Bezirkstag Oberbayern zum Beispiel ist die grüne Fraktion, obwohl sie die drittgrößte ist, nicht im Rechnungsprüfungsausschuss vertreten.

Mitwirkung und Kontrolle können nur wirksam stattfinden, wenn eine gerechte Repräsentanz aller Fraktionen und Gruppen in den Gremien besteht. Das gilt insbesondere für die Gremien, die bislang nicht dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit, also der Bezogenheit auf die Zusammensetzung im Rat, unterworfen sind. Das sind beispielsweise die Gremien der kommunalen Wirtschaftsunternehmen und die der Sparkassen.

Die Besetzung erfolgt leider üblicherweise nach machtpolitischen Gesichtspunkten, nicht nach der Zusammensetzung im Rat. Im Landkreis München hätten zum Beispiel wir GRÜNEN, obwohl wir dort das Hare-NiemeyerVerfahren anwenden, selbst nach dem d’Hondtschen Verfahren einen Anspruch auf einen Verwaltungsratssitz der Kreissparkasse München gehabt, sind aber systematisch davon ferngehalten worden.

(Zuruf von der CSU: Aus gutem Grund!)

Mit dem Paket zur Stärkung der kommunalen Demokratie sind Reformen der Gemeinde-, der Landkreis- und der Bezirksordnung sowie des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit und des Sparkassengesetzes vorgesehen.

Ich komme nun zu den einzelnen Änderungen, die wir beantragen.

Wir wollen die Informationsrechte der Gemeinde-, Kreisund Bezirksräte stärken. Die Mandatsträger und -trägerinnen sollen einen individuellen Anspruch auf ausreichende Sitzungsunterlagen, auf Auskunft und ein Akteneinsichtsrecht erhalten. Damit wird den Ratsmitgliedern eine sachgerechte Vorbereitung der Sitzungen und damit eine gewissenhafte Amtsführung ermöglicht.

Wir wollen den Öffentlichkeitsgrundsatz auch für die vorberatenden Ausschüsse einführen. Bisher dürfen diese generell nicht öffentlich tagen. Die Behandlung der Tagesordnungspunkte im Plenum ist häufig nur Formsache, wenn die Entscheidungen im vorberatenden Ausschuss bereits festgezurrt wurden. Dies macht es der Öffentlichkeit unmöglich, die ausschlaggebenden Argumente überhaupt nachzuvollziehen. Mit der Gleichstellung der vorberatenden und der beschließenden Ausschüsse wird dem Öffentlichkeitsprinzip, das auf der kommunalen Ebene gilt, Rechnung getragen.

Wir wollen die verbindliche Einführung des Hare-Niemeyer-Verfahrens für alle Gremien erreichen, in die entsandt wird. Die Anwendung des d’Hondtschen Verfahrens, das leider immer noch sehr verbreitet ist – das Hare-Niemeyer-Verfahren hat sich zum Glück auch schon sehr weit durchgesetzt –, bei der Ausschussbesetzung führt zu massiven Verzerrungen. An sich ist die Spiegelbildlichkeit vorgeschrieben, aber das d’Hondtsche Verfahren wird immer noch als zulässig erachtet.

Die kleineren Fraktionen und Wählergruppen werden dadurch benachteiligt. Es kommt zu Verzerrungen, wenn beispielsweise bei den Wahlen eine Partei deutlich unter 50% erreicht hat und auch bei der Zusammensetzung des Stadtrats noch unter 50% liegt. Denn dann kann es sein, dass diese Partei in den Ausschüssen eine absolute Mehrheit erzielt. Damit ist eine deutliche Verzerrung gegeben.

Auch für die Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in andere Gremien, in denen bisher noch nicht einmal auf ein Verteilungsverfahren zurückgegriffen werden musste, wollen wir das Verfahren nach Hare-Niemeyer verbindlich einführen. Wir wollen nicht, dass Minderheitsfraktionen weiterhin völlig aus diesen Gremien aus

geschlossen werden können. Es gibt genügend Beispiele dafür, dass Fairplay gerade bei der Besetzung dieser Gremien nicht eingehalten wird.

Deshalb wollen wir das Verfahren nach Hare-Niemeyer, das wesentlich gerechtere Ergebnisse erzielt, für alle Gremien einführen, in die der Gemeinderat, der Kreistag oder der Bezirkstag Vertreter entsendet, im einzelnen also für Ausschüsse, Zweckverbände, Verwaltungsgemeinschaften, Verwaltungs- und Aufsichtsräte der kommunalen Wirtschaftsunternehmen und den Verwaltungsrat der Sparkassen. Außerdem haben wir ein Optimierungsgebot für die Wahl der Größe des Gremiums vorgeschlagen. Denn auch dadurch kann hier Einfluss genommen werden.

Ein weiterer Punkt ist, dass auch die nachträgliche Bildung von Ausschussgemeinschaften während der Wahlperiode ermöglicht werden soll. Es haben sich zum Beispiel in der Stadt Freising einige Gruppen, die normalerweise Ausschussgemeinschaften bilden könnten, erst etwas nach der Wahl zu diesen Ausschussgemeinschaften zusammengefunden. Die Bildung dieser Ausschussgemeinschaft wurde aber nicht gestattet. Sie war auf die Entsendung eines Vertreters in den Rechnungsprüfungsausschuss gerichtet. Die Gültigkeit wurde bestritten, obwohl im Gesetz nichts darüber steht. Aber die Literaturmeinung überwiegt, dass nachträglich gebildete Ausschussgemeinschaften nicht Rechtens seien. Zu dieser Auffassung besteht überhaupt kein sachlicher Grund. Wir möchten jedenfalls die Klarstellung haben, dass solche Ausschussgemeinschaften zukünftig möglich sind.

Ein für uns sehr wichtiger Punkt – das ist einer der Anträge, die wir gestellt haben – ist die verbesserte Aufsicht der kommunalen Wirtschaftsunternehmen. Bisher können sich die Kommunen durch Privatisierung einzelner Aufgabenfelder der aufsichtlichen Finanzkontrolle weitgehend entziehen. Dass dieser Zustand nicht tragbar ist, wurde durch den „Lustreisen-Skandal“ bei den Wohnungsbauunternehmen des Bezirks Oberbayern erneut deutlich. Erst auf öffentlichen Druck hin hat der Bezirkstag entschieden, dass eine Prüfung durch den Kommunalen Prüfungsverband durchgeführt wird. Wirksame Kontrollmöglichkeiten, zum Beispiel durch den Kommunalen Prüfungsverband, müssen für alle Unternehmen, ob sie nun öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisiert sind, eine Selbstverständlichkeit werden.

Wir wollen, dass die sogenannten verbleibenden Überschüsse der Sparkassen an die Gewährträger abgeführt werden. Das ist ebenfalls einer der Anträge. Die Sparkassen können freiwillig einen Teil ihres Überschusses an ihre Gewährträger für gemeinnützige Zwecke abführen oder solche Beträge selber für diese Zwecke verwenden.

Die Abführung der Mittel an die Landkreise, Städte und Gemeinden soll nun die Regel sein. Diese Regelung wäre transparenter, da die demokratisch gewählten kommunalen Gremien über die Verwendung der Mittel entscheiden. Dies ist dann auch im Haushalt nachzulesen und bei den Haushaltsberatungen nachzuvollziehen. Es bleibt nicht mehr allein den Sparkassenvorstän

den überlassen, ihre Wohltaten über das Land zu verteilen.

Ein weiterer Gesetzentwurf sieht vor, die Bürgerversammlungen für Jugendliche und Nicht-Unionsbürgerinnen und -bürger zu öffnen. In den Städten und Gemeinden soll die bisherige Bürgerversammlung – Bürger sind ja streng genommen nur die wahlberechtigten Einwohner und Einwohnerinnen – durch die Einwohnerversammlung ersetzt werden, in der nicht nur die Bürgerinnen und Bürger das Wort ergreifen können. Bei dieser Einwohnerversammlung hätten dann alle Gemeindeeinwohner Antrags-, Rede- und Stimmrecht. Es ist nicht einzusehen, dass Jugendliche und Nicht-Unionsbürgerinnen und -bürger ausgeschlossen bleiben sollen; denn sie sind von den gemeindlichen Entscheidungen in ihrem unmittelbaren Lebensbereich ebenso betroffen.

Der letzte Gesetzentwurf betrifft die Stärkung der Rechte der Münchner Bezirksausschüsse. Es ist zwar allgemein von den Bezirksausschüssen die Rede, es betrifft aber nur die Stadt München, da nur dort Bezirksausschüsse eingerichtet sind. Seit langem besteht aus den Reihen der Bezirksausschüsse der Wunsch, der vom Münchner Stadtrat unterstützt wird, dass laufende Angelegenheiten des Oberbürgermeisters auch im Vollzug auf die Bezirksausschüsse übertragen werden können.

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Haedke?

Im Moment nicht.

Mit dieser kleinen Änderung der Gemeindeordnung, dass laufende Angelegenheiten der Oberbürgermeister auf die Bezirksausschüsse übertragen werden können, ist eine große Wirkung zu erzielen. Die Bezirksausschüsse könnten in ihrer Kompetenz gestärkt werden. Streitpunkt waren schließlich die Entscheidungen über die Baumfällanträge, die vor Ort bei denen, die sich mit den Örtlichkeiten genauer auskennen, wirklich besser angesiedelt sind. Was die Bezirksausschüsse anbelangt, geht es im Grunde um eine innerstädtische Angelegenheit, aber der Landtag muss eine kleine Änderung der Gemeindeordnung vornehmen.

Gestatten Sie jetzt die Zwischenfrage des Kollegen Haedke? – Bitte, Herr Kollege.

Frau Kollegin, Sie wollen eine Änderung hinsichtlich der Bezirksausschüsse. Ich frage Sie: An wie viel Bezirksausschusssitzungen haben Sie denn schon teilgenommen, und wenn ja, in welchen Bezirksausschüssen? Das würde mich interessieren.

(Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Kollege Haedke, die Bezirksausschüsse sind sicher nicht der Nabel der kommunalen Welt.

(Haedke (CSU): Sie machen doch einen Gesetzesvorschlag!)

Wir haben aber ausreichend Kontakt zu unseren grünen Bezirksausschussmitgliedern, und ich habe die Debatte im Stadtrat genau verfolgt. Dies ist ein dringender Wunsch sowohl der Bezirksausschüsse als auch des Münchner Stadtrates. Wenn Sie meine kommunalpolitische Kompetenz anfragen, sage ich Ihnen, dass ich 15 Jahre in einem Gemeinderat nahe der Stadt München, nämlich im Gemeinderat von Pullach, gewesen bin und dass ich seit 1984 dem Kreistag München angehöre. Die Abläufe in der Kommunalpolitik sind mit denjenigen in den Bezirksausschüssen vergleichbar, wobei die Bezirksausschüsse immer noch viel zu wenig Mitbestimmungsmöglichkeiten haben, da sie über zu wenig Finanzmittel verfügen können.

Das grüne Kommunalpaket ist nach der Auswertung der Erfahrungen rot-grüner Kommunalpolitiker und Kommunalpolitikerinnen entstanden. Gelegenheit, positive und negative Erfahrungen zu sammeln, hat es seit 1984 gegeben, seit wir in größerer Anzahl in den Kommunalparlamenten vertreten sind. Derzeit haben wir bayernweit gut 1100 Mandate, davon vier Bürgermeister, ein hauptamtlicher, drei nebenamtliche und einige Stellvertreter.

Die von der Landtagsfraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagenen gesetzlichen Rahmenbedingungen sollen einen einheitlichen Mindeststandard für die Informationspolitik, die Kontrolle und die Mitbestimmungsmöglichkeiten gewährleisten. Es geht nicht um einen Eingriff, sondern um eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Diese Mindeststandards sind im Sinne einer modernen Kommunalverwaltung; denn dort, wo offensive Informationspolitik erfolgt und die Voraussetzungen für wirksame Kontrollmechanismen geschaffen werden, wo Minderheitsfraktionen oder einzelne Ratsmitglieder in die Entscheidungsprozesse aktiv einbezogen werden, dort, wo die Bürgerinnen und Bürger die Entscheidungen genau nachvollziehen können, erfährt die Kommunalpolitik auch bei umstrittenen Entscheidungen größere Anerkennung und breitere Zustimmung.

Wir haben ein sehr positives Wahlrecht auf der kommunalen Ebene; durch die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens quer durch alle Listen ist es in starkem Umfang ein Persönlichkeitswahlrecht. Dies hat auch zur Folge, dass die einzelnen Kommunalparlamente sehr unterschiedlich zusammengesetzt sind. Wir haben auch sehr unterschiedliche Mehrheitsverhältnisse. Dies ist der Grund, warum ich auch auf die Zustimmung der CSU im Landtag hoffe; denn mit den Mitteln, die jetzt noch möglich sind, können auch CSUFraktionen überstimmt und ausgegrenzt werden. Das sollten Sie im weiteren Verhandlungsverlauf in den Ausschüssen bedenken.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächster Redner ist Herr Kollege Volkmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zum Optimismus von Frau Kollegin Tausendfreund hinsichtlich der Zustimmung der CSU. Das wird sich, denke ich, danach richten, ob die CSU darin einen Vorteil oder einen Nachteil sieht. Ich hoffe zumindest, dass sie darin auch einen Vorteil sieht. Aber das wird die Debatte im Kommunalausschuss zeigen.

Meine Damen und Herren, die Anträge, die eingebracht sind, verfolgen unter dem Titel „Stärkung der kommunalen Demokratie“ eine Ergänzung der Gemeindeordnung. Wir möchten dazu Folgendes ausführen:

Die Drucksache 14/3784 verfolgt zum einen das Ziel, ein Auskunftsrecht und ein umfängliches Akteneinsichtsrecht zu gewähren, zum anderen, notwendige Unterlagen zur Sitzungsvorbereitung den Gemeinderäten jeweils gleichzeitig mit der Tagesordnung zur Verfügung zu stellen. Der zweite Teil, nämlich die notwendigen Unterlagen mit der Tagesordnung zu verschicken, erscheint durchaus sinnvoll und wird im Übrigen auch in vielen Gemeinden so gehandhabt. Aus diesem Grunde könnte eine solche Ergänzung durchaus sinnvoll sein. Anders verhält es sich vermutlich mit dem ersten Teil des Antrages, nämlich jedem Mitglied des Gemeinderates ein Recht auf Auskunft zu gewähren, ihm insbesondere eine umfängliche Akteneinsicht zu geben. Dies kann problematisch sein.

Mit der Drucksache 14/3785 verfolgen Sie das Ziel, dass auch vorberatende Ausschüsse öffentlich tagen. In der Gemeindeordnung ist bisher tatsächlich festgehalten, dass nur beschließende Ausschüsse öffentlich tagen. Das, was Frau Tausendfreund vorgetragen hat, erscheint in vielerlei Hinsicht durchaus plausibel, darüber sollte man nachdenken und im zuständigen Ausschuss dann zu einem hoffentlich möglichst vernünftigen Ergebnis kommen.

Der wesentliche Teil Ihrer Gesetzentwürfe betrifft die Drucksachen 14/3786 bis 14/3789. Darin verfolgen Sie das Ziel, dass bei allen Ausschussbesetzungen, bei den Besetzungen in Zweckverbänden, bei Aufsichtsgremien in Wirtschaftsunternehmen der Gemeinden und der Städte und bei den Sparkassen jeweils das Verfahren nach Hare-Niemeyer zur Anwendung kommt.

Die Gemeindeordnung stellt es den einzelnen Gemeinden bisher frei, nach welcher der beiden Methoden, Hare-Niemeyer oder d’Hondt, verfahren werden soll, und das kann eine durchaus sinnvolle Regelung sein. Die Rechtsprechung hat beide Methoden ausdrücklich als zulässig anerkannt. Es wird die Frage sein, ob es sehr große Unterschiede gibt. In jedem Fall ist der Unterschied nicht so eminent. Wenn in einer Stadt wie München mit 80 Stadträten zum Beispiel der Rechnungsprüfungsausschuss 5 Mitglieder hat, dann sind eben nur CSU und SPD im Ausschuss vertreten unabhängig von der Frage, welche Methode man zur Anwendung kommen lässt.

Interessant ist vor allen Dingen Ihr Antrag auf der Drucksache 14/3792. Sie wollen in Artikel 18 der Gemeindeordnung den Begriff „Bürgerversammlung“ durch „Einwohnerversammlung“ ersetzen. Das hätte, wie Sie schon ausgeführt haben, zur Folge, dass beispielsweise Jugendliche zur Wort kommen könnten, aber natürlich auch Ausländer, die nicht aus Staaten der Europäischen Union kommen.

Rechtliche Bedenken dagegen gibt es sicherlich nicht, umso weniger, als die Bürgerversammlung – oder dann Einwohnerversammlung – ohnehin keine Befugnisse für Sachentscheidungen hat. Das Argument in der Begründung des Antrags, die Beteiligung von Jugendlichen am politischen Willensbildungsprozess einer Gemeinde könne die Jugendlichen schon früher mit Politik in Berührung bringen und dadurch der Politikverdrossenheit vorbeugen oder entgegenwirken, erscheint durchaus plausibel.

Die weitere Begründung, dass ausländische Mitbewohner dadurch besser integriert werden könnten, kommt den Absichten der CSU sicher im vollen Umfang entgegen. Denn die CSU hat bereits bei ihrer Unterschriftenaktion vor über einem Jahr ausdrücklich an den Anfang des Textes gestellt, dass die Integration von Ausländern gewünscht sei. Wenn die CSU also die damalige Aktion und das Ziel der Integration von Ausländern ernst gemeint hat, dann wird sie sicherlich schon aus diesem Grunde dem Antrag der GRÜNEN zustimmen. Wir Sozialdemokraten haben damit jedenfalls keine Schwierigkeiten.

Schließlich komme ich zur Drucksache 14/3793. Darin verlangen die GRÜNEN eine Stärkung der Rechte der städtischen Bezirksausschüsse. Das finden wir verständlicherweise äußerst erfreulich, schon deshalb, weil wir erst vor wenigen Monaten einen inhaltlich ähnlichen Antrag eingereicht hatten. In erster Linie geht es darum, dem städtischen Bezirksausschuss erweiterte Kompetenzen zu übertragen, das heißt, auch die Übertragung solcher Angelegenheiten rechtlich zulässig, – nicht zwingend – zu machen, die die Geschäfte der laufenden Verwaltung betreffen. Damals hat die CSU unseren Antrag abgelehnt. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass das lediglich die Städte München und Ingolstadt betrifft. Gleichwohl würde es in dieser Städte sicherlich zu einer Verbesserung der Situation führen.

Ich habe gedacht, dass mich an dieser Stelle der Herr Haedke fragen würde, in wie vielen Bezirksausschusssitzungen ich gewesen bin.

(Heiterkeit der Frau Abgeordneten Dr. Baumann (SPD))

Das hätte ganz gut gepasst, weil ich da sehr häufig war.

(Heike (CSU): Hat aber nichts genützt! – Herrmann (CSU): Herr Haedke stellt eben nur sinnvolle Fragen!)

Darüber lässt sich nun wirklich trefflich streiten. Ich finde, Herr Kollege, die Parteilichkeit sollte schon manchmal Grenzen haben. Zumindest sollte dort die