Protocol of the Session on July 11, 2000

Darüber lässt sich nun wirklich trefflich streiten. Ich finde, Herr Kollege, die Parteilichkeit sollte schon manchmal Grenzen haben. Zumindest sollte dort die

Grenze beachtet werden, wo eine wirklich unbehelfliche Frage nicht noch ausdrücklich als sinnvoll bezeichnet wird.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich denke, Sie haben wenigstens ab und zu mal Gelegenheit, das anders zu sehen.

Wir haben im Ausschuss dieses Thema behandelt. Ihr Kollege Herrmann hat bereits ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es durchaus sinnvoll sein kann, vom Subsidiaritätsprinzip Gebrauch zu machen, das heißt Entscheidungen auf eine untere Ebene zu verlagern, die bisher auf einer oberen Ebene stattgefunden haben. Ich denke, Sie sind vielleicht etwas offener, als es nach außen den Eindruck gemacht hat. Jedenfalls kann die CSU diese Möglichkeit einer erneuten Entscheidungsfindung durchaus erfreut zum Anlass nehmen, über die Angelegenheit nicht nur noch einmal nachzudenken, sondern auch zu einer neuen Betrachtung und Entscheidung zu kommen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich freue mich jetzt schon auf die nächste Diskussion über den Amphibienschutz und die Frage, wer dann reden darf. Aber jetzt hat Herr Kollege Heike das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Lassen Sie mich zunächst etwas zu den Aussagen des Kollegen Volkmann sagen.

Es mag vielleicht bei Ihnen so üblich sein, dass Sie Ihre Entscheidung danach richten, was Ihnen oder Ihrer Partei gerade gefällt. Wir wollen Vor- und Nachteile abwägen und uns nicht hinstellen und sagen: Nur weil es die anderen so machen, wollen wir es anders machen. Eine bürgerfreundliche Demokratie sollte unsere Messlatte sein, Herr Kollege Volkmann. Diese werden wir anlegen. Ich hoffe, wir tun es dann im Ausschuss gemeinsam.

Es ist auch nicht so – da sind Sie doch etwas sehr kurz gesprungen –, dass Integration durch Bürgerversammlungen und Ähnliches hervorgerufen wird. Das ist mit Sicherheit viel zu klein und zu eng gesehen. Damit werden Sie keine Integration machen, damit wird höchstens etwas mehr geredet, aber nichts erreicht.

Sie reden von der Subsidiarität. Sie haben zitiert, was Kollege Herrmann gesagt hat. Subsidiarität ist die Entscheidung auf unterer Ebene, das ist richtig. Wir sehen auf der unteren Ebene das gewählte Gremium Gemeinderat, Stadtrat oder eben auch Kreistag. Das ist dann auch wohlverstandene und richtige Subsidiarität.

Meine Damen und Herren, wir haben heute einen Gesetzentwurf vor uns, ein Konvolut aus verschiedenen Überlegungen mit einem wunderschönen Schlagwort – da beneide ich Ihren Erfindungsreichtum, Frau Kollegin Tausendfreund –: Kommunale Demokratie stärken. Das

hört sich wunderbar an, und da sind wir auch alle einer Meinung. Aber der Weg, den Sie dann aufzeigen, ist keine Stärkung, sondern eine Sackgasse, und da wollen wir nicht mitgehen.

Ich fange mit Ihren Vorschlägen an, zunächst einmal: Informationsrecht für kommunale Abgeordnete. Das ist sicherlich richtig, aber das ist nichts Neues. Das gibt es bereits.

Ich muss Sie fragen: Was haben Sie für Erfahrungen mit Bürgermeistern und Landräten, wenn diese sich weigern, ihren eigenen Mitgliedern die entsprechenden Informationen zu geben und was sind das dann für Kreis-, Gemeinde- oder Stadträte, die nicht willens, nicht Manns oder Frau genug sind, sich diese Informationen zu holen? Das Recht ist unbestritten. Für mich ist es jedenfalls kein Problem – und ich mache das Geschäft mittlerweile weit über 20 Jahre –, mir die Informationen zu holen und notfalls auch sehr deutlich zu sagen – schließlich gibt es den Artikel 23 der Landkreisordnung –, dass das Auskunftsrecht auch Akteneinsicht beinhaltet. Das lasse ich mir nicht nehmen. Da gehe ich eben hin, und notfalls lasse ich mich von meiner Fraktion dazu beauftragen. Dann kriege ich, was ich will, nämlich die Information, die wir brauchen. Aber das kostet halt ein bisschen Arbeit, Sachverstand und Sachkenntnis, die man natürlich haben muss.

Der zweite Punkt: die Gleichstellung von vorberatenden Ausschüssen. Was Sie hier fordern, ist meines Erachtens ein Eingriff in das Recht des jeweiligen Gemeinderates, Stadtrates oder Kreistages, sich seine Regeln selbst zu geben. Es muss Spielraum gegeben sein. Auch hier kann ich wieder nur sagen: Häufig ist es besser, wenn solche Dinge erst einmal nichtöffentlich vorberaten werden. Es ist auch sachdienlich, wenn nicht nur geredet wird, sondern auch einmal zur Sache gesprochen wird. Dadurch kann man manches Mal schnellere und sachgerechtere Lösungen erreichen.

Warum muss bei Ihnen eigentlich alles gesetzlich normiert werden? Warum wollen Sie die kommunale Selbstverwaltung noch mehr aushöhlen? Warum bleiben Sie nicht dabei, sich selbstbewusste kommunale Räte zu suchen, die dann entsprechend arbeiten?

Das Nächste: Bildung und Besetzung von Ausschüssen. Auch hier ist das, was Sie vorhaben, ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Kommunen. Ich muss Ihnen ganz deutlich sagen, ich halte das für falsch. Ich bin dagegen, dass wir alles von oben herab regeln und denjenigen, die eigentlich die Verantwortlichen sind, die Verantwortung wegnehmen. Diese Bevormundung haben unsere Gemeinde-, Stadt- und Kreisräte einfach nicht verdient.

Zur Umbildung von Ausschussgemeinschaften sage ich Ihnen klipp und klar: Mit uns wird es keine Zustimmung für ein Grundmandat geben, weil das verfassungsrechtlich nicht zulässig ist. Die Ausschüsse sollen – und das wollen wir weiterhin so halten – die Mehrheitsverhältnisse und damit den Wählerwillen darstellen. Das ist für uns Demokratie und nicht, durch wechselnde Mehrheiten mal hier und mal dort eine Gruppe zusammenzu

schließen. Damit würde nämlich dem Zufall und nicht mehr der demokratischen Entscheidung Tür und Tor geöffnet, und das wollen wir mit Sicherheit nicht.

Das Gebot der Spiegelbildlichkeit wird auch für kleinere Gruppen gelten. Diese haben ein Mitspracherecht, wenn sie gewählt werden. Aber eines wollen wir von der CSU mit Sicherheit nicht, nämlich dass der Schwanz mit dem Hund wedelt. Das werden wir zu verhindern wissen.

Zur Repräsentation in den Zweckverbänden kann ich nur sagen, anscheinend haben Sie hierzu keine genaueren Überlegungen angestellt, denn Sie können doch nicht ernsthaft, wie in Ihrem Vorschlag vorgesehen, eine Verwaltungsgemeinschaft und deren Reglementierungen mit einem Zweckverband vergleichen. Der Zweckverband hat eine Verbandsversammlung und im Übrigen keine Repräsentationsfunktion, er hat wirtschaftliche Leistungen zu lenken. Hier geht es um schnelle und erfolgreiche Entscheidung und Steuerung. Dazu ist mit Sicherheit keine Repräsentation, wie Sie sie vorschlagen, notwendig.

Frau Kollegin Tausendfreund, hinsichtlich der Einwohnerversammlungen scheinen Sie erneut das Rad zu erfinden. Herr Kollege Volkmann hat darauf hingewiesen. Im Rahmen der Behandlung der Drucksache 14/1588 haben wir schon einmal breit über das Thema diskutiert. Das Ergebnis hat Herr Kollege Volkmann richtig zitiert. Ich bin nicht bereit, zuzustimmen, dass wir in das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen eingreifen. Damit verhelfen wir dem Bürger nicht zu besseren Entscheidungen. Auch das Ehrenamt wird nicht aufgewertet. Im Gegenteil: Verantwortung übernimmt derjenige, der sich wählen lässt. Spätestens dann, wenn er sich zur Wiederwahl stellt, muss er für das, was er vorher getan hat, die Verantwortung übernehmen. Allein sich einmal zu treffen und zu sagen, man will das so oder so, reicht nicht, ist kein Highlight der Demokratie und dient nicht der tatsächlichen demokratischen Mehrheitsfindung in einem Gremium.

Der letzte vorliegende Gesetzentwurf betrifft die Bezirksausschüsse. Die Frage von Herrn Kollegen Haedke war gar nicht so falsch, denn offensichtlich ist diesbezüglich nicht alles klar bzw. richtig angekommen. Zum Thema gibt es bereits einen Antrag von Ihrer Partei, Herr Kollege Volkmann, auf Drucksache 14/2904. Ich bitte darum – wir werden uns im Ausschuss ausführlich damit beschäftigen –, zu überlegen, was wir damit erreichen: eine Zersplitterung der Entscheidungskompetenzen und eine Störung des einheitlichen Verwaltungskonzepts. Die Verwaltungsvereinfachung wird unterlaufen, und es muss womöglich eine zusätzliche Verwaltung geschaffen werden. Frau Kollegin, wollen Sie das wirklich? Wir haben lange darüber diskutiert und sind für eine solche Art der Pseudodemokratie nicht zu haben.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch zwei Sätze zu dem sagen, was ich hinter dem ganzen, wunderschön aufgemachten Päckchen sehe, nämlich eine Mogelpackung, die letztlich – ich muss es deutlich sagen – unter dem Deckmantel des Minderheitenschutzes nur eines will. So wie wir es in Berlin sehen, sehen wir es auch hier: Seit GRÜNE Regierungsämter innehaben, haben

sie einen erstaunlichen Drang zu den Futterkrippen entwickelt. Es besteht kein Bedürfnis nach besserer Kontrolle, sondern es geht einfach um den Hang, einigen Freunden kleine Freundlichkeiten in Form von Aufsichtsratssitzen, Mitgliedschaften in Zweckverbänden und ähnlichem zukommen zu lassen. So werden Sie mit Sicherheit weder die Demokratie stärken noch uns überzeugen können, dass wir mit Ihnen gemeinsam diesen Weg gehen.

Wenn Sie den Minderheitenschutz anmahnen, sage ich Ihnen, dieser ist wichtig und wird von uns ernst genommen. Aber machen Sie es doch ganz einfach: Schaffen Sie sich möglichst viele Wähler durch eine gute, vertrauensvolle Arbeit. Dann werden Sie über die Diskussion zum Minderheitenschutz wahrscheinlich schnell hinwegkommen.

(Beifall bei der CSU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, die Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Ich sehe keinen Widerspruch. Damit so beschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 2 i

Antrag der Staatsregierung

Vertrag vom 3. Juni 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über das Grenzurkundenwerk der gemeinsamen Staatsgrenze (Drucksache 14/3953)

Erste Lesung –

Der Vertrag wird von Seiten der Staatsregierung nicht begründet. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Vertrag dem Ausschuss für Bundesund Europaangelegenheiten als federführendem Ausschuss zu überweisen. Ich sehe, damit besteht Einverständnis. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 17

Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 63 Abs. 6 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden

Über die Listennummern 8, 16, 26 und 29 soll gesondert abgestimmt werden, da zu den nach der Geschäftsordnung jeweils der Abstimmung zugrunde zu legenden Beschlussempfehlungen der Ausschüsse kein Votum der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN vorliegt.

Ich lasse zunächst über Listennummer 8, das ist der Antrag der Abgeordneten Egleder, Leichtle, Straßer und anderer (SPD), Rückführung von Darlehensrückflüssen bei der Förderung von Investitionsmaßnahmen der Sportvereine in die Haushalte des BLSV (Drucksache 14/2058), abstimmen. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt auf Drucksache 14/3873 die Ablehnung. Wer dagegen dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD und Herr Kollege Ritter. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN.

(Knauer (CSU): Stimmenthaltungen!)

Herr Kollege Knauer macht mich darauf aufmerksam, dass ich nach Enthaltungen fragen muss. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Listennummer 16. Das ist der Antrag der Abgeordneten Dinglreiter, Lode und anderer (CSU), Umschlagterminal ins Güterverkehrszentrum Hafen Nürnberg verlagern (Drucksa- che 14/3162). Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie empfiehlt auf Drucksache 14/3952 die unveränderte Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag angenommen.

Ich lasse über die Listennummer 26 abstimmen. Das ist der Antrag der Abgeordneten Dr. Heinz Köhler und Schläger (SPD), Schaffung zusätzlicher Finanzinstrumente für den Grenzraum im Hinblick auf die Osterweiterung der EU (Drucksache 14/3358). Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise insofern auf die Drucksache 14/3949. Wer dem Antrag mit den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Ebenfalls keine. Dann ist der Antrag so beschlossen.

Ich lasse noch über die Listennummer 29 abstimmen. Das ist der Antrag der Abgeordneten Kaul, Göppel, Hofmann und anderer (CSU), Schutz von Großvögeln vor Stromtod (Drucksache 14/3372). Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie empfiehlt auf Drucksache 14/3964 die unveränderte Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist so beschlossen.

Abweichend von der grundsätzlichen Regelung, nach der der Abstimmung über Anträge, die nicht einzeln beraten werden, die Beschlussempfehlungen der jeweils federführenden Ausschüsse bzw. die abweichenden Vorschläge des mitberatenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen zugrunde zu legen sind, soll

auf Antrag der Fraktion der CSU bei Listennummer 11, das ist der Antrag der Abgeordneten Paulig, Kellner, Münzel und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Tierschutz ins Grundgesetz (Drucksache 14/2945), über das Votum des mitberatenden Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten auf Drucksache 14/3828 abgestimmt werden. Die Voten der Ausschüsse zu den übrigen Anträgen liegen Ihnen vor. Besteht damit Einverständnis, dass bei Listennummer 11 die Empfehlung des mitberatenden Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und im Übrigen die Ausschussfassungen entsprechend § 132 Absätze 3 und 4 der Geschäftsordnung der Abstimmung zugrunde gelegt werden? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann ist so beschlossen.

Wer hinsichtlich Listennummer 11 seinem Abstimmungsverhalten bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im mitberatenden Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und in den übrigen Fällen dem entsprechenden Abstimmungsverhalten in den jeweils federführenden Ausschüssen bzw. im mitberatenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen beitreten will, den bitte ich um das Handzeichen. – Soweit ich sehe, sind das alle Kolleginnen und Kollegen im Haus. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Dann ist so beschlossen, und der Landtag übernimmt diese Voten.

(siehe Anlage)

Kolleginnen und Kollegen, da die Behandlung nach meiner Kenntnis ohne Aussprache möglich ist, rufe ich noch auf:

Tagesordnungspunkt 15