Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Diese soll auf Wunsch der CSU-Fraktion in namentlicher Form erfolgen, wie in § 135 Abs. 1 der Geschäftsordnung vorgesehen. Hierfür sind die Urnen wie folgt bereitgestellt: Die Ja-Urne ist auf der Seite der CSU-Fraktion, die Nein-Urne auf der Oppositionsseite, jeweils im Bereich der Eingangstüren. Die Enthaltung-Urne befindet sich auf dem Stenographentisch. Mit der Stimmabgabe kann begonnen werden. Hierfür steht wiederum ausreichend Zeit zur Verfügung.
Die Stimmabgabe ist, wie ich sehe, abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt.
Wir fahren zwischenzeitlich in der Tagesordnung fort. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit Schreiben vom 27. Juni hat Herr Staatssekretär Regensburger mitgeteilt, dass er beabsichtigt, in der heutigen Plenarsitzung nach der Fragestunde aus aktuellem Anlass eine Erklärung nach § 126 Absatz 1 der Geschäftsordnung zur
Regelung der Kampfhundehaltung in Bayern abzugeben. Die Fraktionen sind hierüber bereits informiert worden. Ich erteile nun Herrn Staatssekretär Regensburger zur Abgabe seiner Erklärung das Wort. Bitte, Herr Staatssekretär.
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Vor dem Hintergrund der tragischen Vorfälle mit Kampfhunden, wie sie sich jüngst in Hamburg und Nordrhein-Westfalen ereignet und uns alle erschüttert haben, wird auch in Bayern die Frage diskutiert, welche Vorkehrungen getroffen sind, um ähnliche Vorfälle möglichst auszuschließen. Deshalb besteht Anlass, und ich bin dem Parlament dankbar, dass ich die Gelegenheit dazu erhalte, über die bayerischen Regelungen zur Kampfhundeproblematik und ihre umfassende Schutzwirkung zu berichten.
Seit Jahrtausenden leben Mensch und Hund in enger Partnerschaft zusammen. Angriffe auf Menschen hat es natürlich immer gegeben. Doch seit gut zehn Jahren haben wir es mit einer neuen Situation zu tun, nämlich mit der Gefährdung unserer Bevölkerung durch Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit – kurz: mit Kampfhunden. Auch wenn früher schon Hunde in manchen Weltgegenden zu Kampfhunden gezüchtet wurden, so ist das Halten von Kampfhunden in Deutschland erst Ende der 80er-Jahre in Mode gekommen. Seit dieser Zeit haben auch Beißunfälle zugenommen, die bei Kampfhunden in aller Regel wesentlich dramatischer ausfallen als bei anderen Hunderassen.
Bayern war mit weitem Abstand das erste Bundesland, das den Gefahren, die von Kampfhunden ausgehen, wirksam entgegengetreten ist. Schon im Mai 1990 hat der damalige Innenminister Dr. Edmund Stoiber eine Gesetzesinitiative angekündigt, um die Bevölkerung wirksam vor gefährlichen Hunden zu schützen. Ergebnis waren schließlich im Jahre 1992 eine Änderung des Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes, der Erlass einer Rechtsverordnung, in der die Kampfhunderassen aufgelistet sind, sowie eine Vollzugsbekanntmachung, die den Behörden Hinweise zum Umgang mit der Kampfhundeproblematik gab – alles in allem die bundesweit schärfsten Kampfhundevorschriften, die einen effektiven Vollzug erst möglich gemacht haben. Die Staatsregierung hat also schon 1992 den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen, wirksam vor solchen Hunden geschützt zu werden, die aufgrund ihrer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit die jüngsten Tragödien verursacht haben.
Für diese konsequente Vorgehensweise zum Wohle unserer Bevölkerung hat die Staatsregierung damals viel Kritik erfahren, die, wie immer, wenn es um Tiere geht, mitunter sehr emotional vorgebracht wurde. Sicher war es verständlich, dass sich die betroffenen Hundezuchtverbände zur Wehr gesetzt haben, die von ihnen betreuten Hunderassen in der Kampfhundeverordnung wieder zu finden. Dabei war es verblüffend zu beobachten, wie Rassestandards, in denen zuvor noch unverblümt die Schärfe eines Hundes positiv herausgestellt worden war, plötzlich uminterpretiert wurden, als handle es sich um
völlig harmlose Tiere. Aber auch Tierschutzorganisationen übten heftige Kritik und warnten vor einer Verteufelung von Kampfhunden. Nicht zuletzt warfen Tierärzteschaft und Fachwissenschaftler der Staatsregierung mangelnde Kompetenz vor; denn es gäbe aus wissenschaftlicher Sicht gar keine Kampfhunde.
Man kann sicher lange darüber debattieren, ob es wissenschaftlich gerechtfertigt ist, bestimmten Hunderassen Kampfhundeeigenschaften zuzuschreiben. Tatsache ist aber, dass es gefährliche Hunde gibt, dass es Hunde bestimmter Rassen sind, die bevorzugt Menschen angreifen und wegen ihrer körperlichen Merkmale, etwa wegen ihrer großen Beißkraft, schlimme Verletzungen oder gar den Tod von Menschen verursachen. Es sind immer wieder bestimmte Rassen, die durch Zucht oder Scharfmachen in der Hand unzuverlässiger oder ungeeigneter Halter zu Beißmaschinen werden. Wer glaubt, hier mit vagen sicherheitsrechtlichen Kriterien auszukommen, nach denen die Gefährlichkeit eines Hundes erst nach einem Beißangriff geprüft werden kann, beraubt sich des einzigen effektiven Vollzugsinstrumentariums.
Die Entscheidung des Bayerischen Landtages aus dem Jahre 1992, im Landesstraf- und Verordnungsgesetz äußerst strenge Regelungen zu treffen, um den bestmöglichen Schutz vor Kampfhunden zu gewährleisten, hat sich als richtig erwiesen. Dieser Alleingang war zum Wohle der bayerischen Bürgerinnen und Bürger notwendig, da die zunächst angestrebte bundesweite Regelung nicht zu Stande kam. Den von uns gewählten Regelungsansatz – Zuchtverbot und Erlaubnispflichten, die nur unter engen Voraussetzungen erteilt werden – darf ich kurz darstellen.
Die Haltung von Kampfhunden ist nach bayerischem Recht von einer besonderen Erlaubnis abhängig, die nur unter äußerst engen Voraussetzungen erteilt wird. So muss der Halter ein berechtigtes Interesse nachweisen. Gegen seine Zuverlässigkeit dürfen keine Bedenken bestehen. Schließlich dürfen auch keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz drohen. Wer einen Kampfhund ohne gemeindliche Erlaubnis hält, kann mit Geldbuße bis zu 20000 DM bestraft werden.
Die bayerische Konzeption ist jedoch nicht bei der klassischen sicherheitsrechtlichen Regelung einer Erlaubnispflicht für das Halten gefährlicher Hunde stehen geblieben. Vielmehr verbietet sie auch die Züchtung und Kreuzung von Kampfhunden. Verstöße dagegen werden mit einer Geldbuße von bis zu 100000 DM geahndet. Für die Ausbildung von Hunden zu gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, wie sie in Einzelfällen zu Sicherungszwecken erforderlich sein kann, sieht das Gesetz ebenfalls eine sehr restriktive Erlaubnisregelung vor.
Durch die Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, die so genannte Kampfhundeverordnung, sind zum einen die Hunderassen bestimmt, deren gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit unwiderlegbar vermutet wird und deren Haltung zwingend einer Erlaubnis bedarf, wie etwa die Rassen Pitbull oder American Staffordshire Terrier.
Hunde dieser Rassen haben in Hamburg den sechsjährigen Buben totgebissen. Zum anderen sind weitere Rassen aufgezählt, deren Haltung ohne Erlaubnis nur dann zulässig ist, wenn mittels eines Sachverständigengutachtens die Ungefährlichkeit des Hundes nachgewiesen werden kann. Ergänzend zu dieser rassespezifischen Einstufung erlaubt die Verordnung die Einordnung eines Hundes als Kampfhund auch im Einzelfall aufgrund seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit.
Die Staatsregierung hat in der bayerischen Kampfhundeverordnung einen rassespezifischen Ansatz gewählt. Ein solcher Ansatz gewährleistet einen effektiven Vollzug. Es muss nicht erst ein Auffällig-Werden des Hundes abgewartet werden. Auch die früheren Kritiker müssen einräumen, dass diese Regelung einen wirksamen Vollzug gewährleistet und nicht der erste Biss, der tödlich sein kann, abgewartet werden muss, bis Maßnahmen ergriffen werden können.
In manchen Ländern der Bundesrepublik Deutschland hat es den Versuch gegeben, anstelle harter sicherheitspolitischer Maßnahmen die Kampfhundeproblematik über das Tierschutzgesetz regeln zu wollen, etwa in der Weise, dass Aggressionszucht zu verbieten sei, wenn die Hunde selbst darunter leiden. Das ist aber hier nicht das Problem. Dies schützt nämlich unsere Bevölkerung nicht in ausreichendem Maße. Die Erfahrung hat bewiesen, dass wir mit unserer Konzeption völlig richtig gelegen sind. Durch ihren restriktiven Vollzug kommt die Regelung zur Erlaubnispflicht einem Verbot der Kampfhundehaltung nahe. Ich möchte Ihnen dies am Beispiel der Vollzugserfahrungen der Landeshauptstadt München verdeutlichen.
In der Landeshauptstadt München wurde seit 1992 keine einzige Erlaubnis für die Haltung eines Kampfhundes erteilt. Von ursprünglich 29 Kampfhunden, die bei Erlass der Regelungen 1992 in München gehalten wurden, sind aufgrund der Übergangsregelungen nur noch drei Hunde vorhanden. Diese unterliegen strengen Auflagen, wie etwa Leinenzwang. Seit In-Kraft-Treten der Regelung 1992 wurden im Bereich der Landeshauptstadt fünf illegal gehaltene Kampfhunde weggenommen und weiteren 39 Kampfhundehaltern die illegale Haltung bei Zwangsgeldandrohung untersagt. Um die Einhaltung der getroffenen Anordnungen zu sichern, werden natürlich auch die zuständigen Polizeibehörden eingeschaltet.
Das Beispiel München belegt eindrucksvoll: Die bayerische Regelung hat sich bewährt, da sie an der Gefahrenquelle, nämlich dem Kampfhund, ansetzt. Nur so ist ein wirksamer Schutz vor den Gefahren, die von den Kampfhunden ausgehen, wirklich gewährleistet. Selbstverständlich lässt sich eine absolute Sicherheit, gerade in Bezug auf Gefahren, die von Tieren ausgehen, letztlich nicht erreichen. Wir haben aber das Problem frühzeitig in Angriff genommen und weitgehend zurückgedrängt. So kann nun der bayerische Regelungsansatz den anderen Bundesländern als Vorbild dienen, wie die Vielzahl der Anfragen aus den anderen Bundesländern gerade in den letzten Tagen beweist.
Dabei entsprechen die bayerischen Schutzinstrumente in ihrer Wirksamkeit bereits den Empfehlungen der Konferenz der Innenminister und -senatoren, die sich schon vor diesem tragischen Vorfall am 5. Mai 2000 mit diesem Thema intensiv beschäftigt hat.
Ich möchte im Namen der Staatsregierung an jene anderen Bundesländer appellieren, deren gesetzliche Vorschriften nicht dem bayerischen Standard entsprechen und die sich zum Teil erst vor dem Hintergrund der neuerlichen schrecklichen Unglücksfälle der Thematik intensiver annehmen, nunmehr umgehend die Empfehlungen der Innenministerkonferenz vom 5. Mai umzusetzen. Ich gehe davon aus, dass inzwischen auch in allen anderen Ländern das nötige Problembewusstsein besteht. Ich hatte heute Morgen eine Schaltkonferenz mit allen Länderinnenministern und mit Bundesinnenminister Schily, welche diese Einschätzung bestätigt hat. Es wurde vereinbart, dass in allen Ländern so schnell wie möglich entsprechende Verordnungen erlassen werden. Ich kann erfreulicherweise feststellen, dass sich Bundesminister Schily dazu bereit erklärt hat, über eine Verschärfung der Strafbedingungen nachzudenken, etwa in der Form, dass von einem Ordnungswidrigkeitentatbestand auf einen Straftatbestand umgestellt wird und dass geprüft wird, ob der Bund Import- und Handelsverbote erlassen kann.
Lassen Sie mich zusammenfassen. Bayern hat die Kampfhundeproblematik frühzeitig erkannt und restriktive Regelungen zum Schutze der Bürger erlassen. Nach Einschätzung der Kommunen, der Sicherheitsund Veterinärbehörden und der Hundesachverständigen hat sich dadurch in Bayern die Kampfhundesituation entscheidend entschärft. Das Zuchtverbot für Kampfhunde zusammen mit einer äußerst restriktiven Erlaubniserteilung für das Halten von Kampfhunden hat die Kampfhundepopulation naturgemäß ausgedünnt. Berichte über Beißunfälle mit Kampfhunden sind in Bayern glücklicherweise zu einem sehr seltenen Ereignis geworden. Diese positive Entwicklung verdanken wir auch dem Engagement der örtlichen Sicherheitsbehörden, der Amtstierärzte und der öffentlich bestellten Hundesachverständigen, denen ich hier auch ausdrücklich danken will.
Ich darf Ihnen versichern, dass wir auch weiterhin alles tun werden, um die Bevölkerung vor aggressiven und gefährlichen Hunden so wirksam wie möglich zu schützen.
Ehe wir in die Aussprache eintreten, gebe ich das Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 5 – das ist Drucksache 14/3498 – bekannt. Mit Ja haben 108 Abgeordnete gestimmt. Nein-Stimmen wurden keine abgegeben. Stimmenthaltungen waren 53. Das Gesetz ist damit angenommen. Es trägt den Titel „Gesetz über die Vergabe von Bauaufträgen im Freistaat Bayern (Bayeri- sches Bauaufträge-Vergabegesetz)“.
Wir treten nun in die Aussprache zum Thema Kampfhunde ein. Als erster Redner hat Herr Kollege Dr. Jung das Wort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär, danke für Ihren Bericht über die Situation in Bayern. Auch wir können bestätigen, dass wir in Bayern von einer guten Situation ausgehen können. Wir freuen uns darüber. Wir bestätigen auch ausdrücklich, dass die Regelungen in Bayern, nämlich einen ordnungsrechtlichen und rassespezifischen Ansatz zu wählen, der richtige Weg waren und heute noch sind.
Wir sollten uns auch darüber einig sein, dass wir dennoch auf ein weitergehendes Ziel hinarbeiten müssen, nämlich daraufhin, dass Kampfhunde in Deutschland und in Bayerns insgesamt von den Straßen und aus öffentlichen Räumen verschwinden.
Die jetzige Rechtslage in Bayern dient gewiss dem gemeinsamen Ziel, zu vermeiden, dass ein derartiger Albtraum Realität wird, wie jetzt in Hamburg geschehen. Gleichwohl müssen wir darüber nachdenken, ob wir auch in Bayern noch ein Stück weitergehen können. Die Rechtslage, die Sie ausführlich und richtig dargestellt haben, ermöglicht nach wie vor Genehmigungen, wenn der Halter ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass es immer noch Menschen in Deutschland gibt, potentielle Halter, die überhaupt ein derartiges berechtigtes Interesse haben können. Es wäre in meinen Augen nur konsequent, einen Schritt weiterzugehen und der Öffentlichkeit zu signalisieren, dass die Politik ein Ende der Kampfhunde will. Das bedeutet, dass wir von der rechtlichen Genehmigungsmöglichkeit wegkommen und hin zu einem letztlich faktischen Verbot kommen müssen. Ich weiß, dass die jetzige Rechtslage in Bayern ein faktisches Entwicklungsverbot seit 1992 bedeutet. Dennoch wäre eine solche Klarstellung ein wichtiges Signal an die Bevölkerung, die derzeit sehr verunsichert ist.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass Bundesinnenminister Otto Schily klarstellen wird, dass es sich hier in Zukunft nicht mehr um Ordnungswidrigkeiten handeln kann, sondern dass die ganze Härte des Strafrechts notwendig ist, um derart unverantwortlichem Treiben in Deutschland ein Ende zu machen. Wir haben mit Interesse vernommen, dass in der Kabinettssitzung beschlossen wurde zu prüfen, inwieweit Initiativen für bundes- und europaweite Regelungen möglich sind. Wir fordern Sie dazu auf, dies nicht nur zu prüfen, sondern auch auf den Weg zu bringen. Wir werden Sie dabei unterstützen.
Wichtig ist für uns auch, dass die Bevölkerung von der Politik und vom Staat jetzt energisches Handeln erwartet. Als Jurist muss ich da schon ein wenig Enttäuschung über so manche Urteile der letzten Jahre zum Ausdruck bringen. In weiten Teilen der Bevölkerung fehlt zu Recht jegliches Verständnis dafür, dass nachhaltige Verordnungen, wie sie zum Beispiel in Baden-Württemberg und Hamburg bestanden, von Gerichten gekippt wurden. Die
Tatsache, dass sogar Versuchen verschiedener Kommunen, das Problem über Leinenzwang oder erhöhte Hundesteuer zu bewältigen, die Zustimmung von den Verwaltungsgerichten versagt blieb, zeigt, dass sich in der Justiz noch eine gewisse mentale Entwicklung vollziehen muss.
Ich weiß zwar, dass wir Gewaltenteilung haben, aber das muss dennoch an dieser Stelle zum Ausdruck gebracht werden. Es geht dabei nicht um persönliche Freiheiten und Selbstverwirklichung, sondern um die Abwehr von potenziell tödlichen Gefahren. Wenn die Länder gemeinsam energisch all das umsetzen, was wir den Menschen jetzt täglich versprechen, wird das Problem schon bald der Vergangenheit angehören können.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Gesellschaft und die Politik dürfen es nicht dulden, dass Leib und Leben von Menschen durch Hunde gefährdet werden.
Unerträglich ist es, dass erst jetzt die bundesweite Diskussion so richtig in Gang gekommen ist und erst jetzt eine Lösung in Sicht ist. Ich möchte ausdrücklich hervorheben und anerkennen, dass Bayern frühzeitig reagiert hat. Hierbei haben Sie unsere Unterstützung. Dabei möchte ich auch erwähnen, dass wir erst im letzten Jahr den Antrag gestellt haben, der einstimmig angenommen wurde, dass Bayern auf Bundesebene auf ein Verbot der Aufzucht, der Dressur, des Imports und des Handels mit derartigen Hunden hinwirkt.
Die bayerische Regelung kann durchaus ein Vorbild für die anderen Bundesländer sein. Es gibt aber nichts, das man nicht noch verbessern könnte. Der Ansatz des Rassebezugs ist durchaus richtig. Gewiss kommt es immer auf den jeweiligen Hund, den jeweiligen Halter und vor allem auf die Erziehung des Hundes durch den Halter an. Das Risikopotenzial beider Kategorien von Kampfhunden ist aber zu groß, als dass eine andere Bezugsgröße als die Rasse infrage käme. Insofern ist dieser Ansatz richtig.
Der Vollzug ließe sich durchaus verbessern. Ich denke dabei an konkrete Rahmenbedingungen für die Erbringung des Nachweises, dass keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit des Hundes gegeben ist; denn das liefe auf eine Ausnahmeregelung hinaus. Dieser Negativattest muss die absolute Ausnahme sein. Es geht nicht an, dass durch die Hintertür Genehmigungen erteilt werden, weil ein Negativtestat ausgestellt wurde. Zwar wurden in der bayerischen Praxis keine derartigen Genehmigungen erteilt; nach Gesetzeslage sind sie aber theoretisch möglich. Deshalb brauchen die Geneh
Das Gleiche gilt für die Zuverlässigkeitsprüfung des Halters, für deren Durchführung es ebenfalls keine genaue Beschreibung gibt. Ein berechtigtes Interesse für den Besitz eines Kampfhundes kann ich mir gar nicht vorstellen. Denn wie sollte jemand nachweisen können, dass er einen solchen Hund für die Verteidigung seines Besitzes oder für was auch immer braucht? Außerdem fehlt in der jetzigen Regelung die Sachkundeprüfung. Eine entsprechende Ergänzung sollte erfolgen.
Des Weiteren könnte auf bayerischer Ebene – zu prüfen wohl auch auf Bundesebene – eine Verpflichtung der Händler und der Zuchtverbände eingeführt werden, bei allen Hunden zumindest im Ansatz eine Sachkundeprüfung durchzuführen. Als weitere Überlegung kommt hinzu der Maulkorb- und Leinenzwang für die noch existierenden Kampfhunde oder deren Sterilisation. Sie wurde in Frankreich zu Beginn dieses Jahres eingeführt.
In Erwägung gezogen werden sollte darüber hinaus der so genannte Hundeführerschein für potenziell aggressive und größere Hunde. Aggressiv kann im Prinzip jeder Hund sein. Denn es kommt auf die Abrichtung, die Ausbildung und auf das Verhalten des Hundehalters an. Dieser Aspekt soll allerdings nicht davon ablenken, dass es im vorliegenden Fall um Kampfhunde geht. Deshalb sei an den Bund die Forderung gerichtet, für ein unbedingtes Import- und Exportverbot sowie für ein Zuchtund Haltungsverbot von Kampfhunden zu sorgen. Hinter dieser Forderung stehen sowohl unsere Bundestagsfraktion, und eine ganze Reihe von Landespolitikern hat sie bereits erhoben.
Weder gibt es bislang eine Hundehaltungsverordnung aufgrund des Tierschutzgesetzes, was auf Bundesebene möglich wäre, noch ein Verbot der Abrichtung von Hunden auf Schärfe gegenüber Menschen. Auch wir halten eine Verschärfung der strafrechtlichen Ahndung gegenüber Hundehaltern für denkbar.
Die Herausforderungen aufgrund der sozial- und gesellschaftspolitischen Komponenten des Problems müssen wir annehmen. Eine zunehmende Zahl von Kampfhunden ist im Rotlicht- und Drogenmilieu sowie in der rechtsradikalen Szene vorhanden. Hier wird der Hund gezielt als Waffe eingesetzt. Dagegen müssen wir angehen. Denn es handelt sich nicht nur um eine Modeerscheinung. Allerdings wird die Gewaltbereitschaft auch dann weiter existieren, wenn man Zuhältern, Drogenhändlern und Rechtsradikalen die Kampfhunde wegnimmt. Die damit verbundene Herausforderung haben wir in jedem Fall anzunehmen.