Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die CSU-Fraktion begrüßt die Erklärung des Herrn Staatssekretärs und die Darstellung der rechtlichen Situation im Freistaat Bayern. Ich freue mich darüber, dass die Ausführungen des Herrn Staatssekretärs auch die Zustimmung der Opposition gefunden haben.
Die heutige Aussprache soll klären, welche Punkte weiterhin für regelungsbedürftig erachtet werden. Es geht darum, das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter, der Züchter und der Verbände zu schärfen, und nicht darum, Hunde und ihre Haltung insgesamt zu verurteilen. Denn Hunde sind treue Gefährten der Menschen. Wir brauchen sie als Wachhunde, als Berghunde, als Spürhunde, als Polizeihunde und als Blindenhunde. Hunde sind auch schlichtweg oftmals Haustiere zur Freude der Menschen. Vielfach dienen sie sogar der Therapie.
Tiere dürfen aber niemals – das gilt insbesondere für Hunde – zu Waffen oder Kampfmaschinen werden. Darin stimmen wir völlig überein. Die Hundehalter trifft die Pflicht, dafür zu sorgen, dass von den Hunden keine Gefahren für Menschen oder andere Hunde ausgehen. Wenn Menschen verletzt oder gar getötet werden, greifen die Sanktionen des Strafrechts. Wir alle sind tief bestürzt über die Vorgänge, die sich in letzter Zeit zugetragen haben, besonders über den Todesfall in Hamburg, aber auch von dem Vorgang, der sich dort gestern ereignet hat, als eine 28-jährige Frau von Hunden angefallen wurde, die sich nicht in der Gewalt des Hundehalters befanden. Ich begrüße sehr, dass die Strafverfolgungsbehörden in Hamburg zugegriffen und im einen Fall Ermittlungsverfahren wegen Totschlags, im anderen Fall wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet haben.
Darüber hinaus werden Verschärfungen im Strafrecht notwendig sein. Vor allen Dingen müssen präventive Maßnahmen getroffen werden. Herr Staatssekretär Regensburger und die Redner der Opposition haben dargestellt, dass die bayerische Gesetzgebung vorbildlich ist. Der entsprechende Antrag wurde seinerzeit auch von der Opposition unterstützt, wie das Protokoll der Sitzung vom 25. Mai 1992 über eine emotional geführte Diskussion ausweist. Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat insgesamt zugestimmt, die SPD in Teilen; sie hatte gegenüber einzelnen Bestimmungen Bedenken. Insgesamt konnte aber eine große Übereinstimmung mit der Opposition festgestellt werden.
Die Gesetzesregelung hat auch der verfassungsgerichtlichen Überprüfung standgehalten. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof musste sich aufgrund von Verfassungsbeschwerden von Leuten, die sich in ihrer persönlichen Handlungsfreiheit eingeengt fühlten, mit dem Gesetz befassen. In einer langen und sehr gründlichen Entscheidung hat er diese Bedenken zurückgewiesen. Die Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Bestimmungen wurde auch vom Verwaltungsgerichtshof überprüft und ebenfalls bejaht.
Der Verfassungsgerichtshof hat darüber hinaus über den Begriff des berechtigten Bedürfnisses entschieden. Die Redner der Opposition haben schon ausgeführt, dass
sie sich kaum einen Fall denken können, in dem ein berechtigtes Bedürfnis für das Halten eines Kampfhundes anerkannt würde. Der Verwaltungsgerichtshof hat am 9. Mai 1996 ein ganz strenges Urteil gefällt und aufgezeigt, dass praktisch keine Fälle denkbar sind, in denen ein berechtigtes Bedürfnis anerkannt werden könnte.
Die damalige gesetzliche Regelung war die Folge einer Gesetzesinitiative der Bayerischen Staatsregierung. Dass der Entwurf nach gründlicher Anhörung der Tierschutzverbände, der Hundezüchterverbände, der Wissenschaft, der Versicherungswirtschaft und anderer interessierter Kreise vorgelegt wurde, spricht für die vorbildliche Haltung der Bayerischen Staatsregierung, Herr Staatssekretär. Damals war das die optimale Regelung.
Frau Kollegin Tausendfreund, Herr Kollege Dr. Jung, wir stehen Ihren Anregungen sehr aufgeschlossen gegenüber. Auch wir denken darüber nach und halten es für einen ernsthaften Ansatz, den Hundeführerschein ins Gespräch zu bringen. Es wird zu erörtern sein und große Bedeutung haben, dass auf Bundes- und auf europäischer Ebene ein Handels- und ein Zuchtverbot eingeführt werden, selbstverständlich auch in den anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Schließlich haben die hiesigen Verbote keinen Sinn, wenn Kampfhunde in anderen Bundesländern gezüchtet werden und dann zu uns in den Freistaat kommen oder wenn Kampfhunde aus dem Ausland eingeführt werden. Hier ist ein ganz entschiedenes Eingreifen notwendig. Was ich eben gesagt habe, gilt auch für andere Themen, die meine Vorredner angeschnitten haben. So werden wir auch die Einführung eines Sachkundenachweises ernsthaft prüfen müssen. Auch der Anregung in dieser Richtung stehen wir sehr aufgeschlossen gegenüber.
Ich bin der Meinung, dass wir alle zusammenarbeiten müssen, wenn es darum geht, die Rechtslage in Bayern zu verändern, um die bestehende Situation zu verbessern. Wir unterstützen aber auch die Aufforderung der Staatsregierung an die übrigen Bundesländer, entsprechende Regelungen zu treffen. Wir unterstützen ebenso die Forderung, auf Bundesebene Import- und Handelsverbote zu erlassen. Nur so kann den Gefahren wirksam entgegengetreten werden, die von aggressiven Hunden ausgehen. Solche Regelungen liegen auch im Interesse der gesetzestreuen und verantwortungsbewussten Hundehalter, deren Freude an ihren Haustieren nicht getrübt werden soll. Allerdings sind wir dazu verpflichtet, Gefahren einzudämmen, soweit es möglich ist.
Hartenstein (fraktionslos) : Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mich als Initiator einer parlamentarischen Initiative zu Wort gemeldet, die ich im letzten Jahr noch für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingereicht hatte. In dieser wurde die Staatsregierung aufgefordert, auf eine bundeseinheitli
che Regelung hinzuwirken, die folgende Komponenten enthält: Verbot der Aufzucht, der Dressur, des Imports und des Handels so genannter Kampfhunde. Herr Dr. Jung, insofern kann es jetzt nicht mehr um eine Prüfung, sondern nur um den konkreten Auftrag gehen. Schließlich haben sämtliche Fraktionen in der entscheidenden Landtagssitzung der erwähnten Initiative zugestimmt.
Die Vorfälle der letzten Tage und Wochen machen deutlich, dass dieser Antrag von großer Bedeutung ist. Enttäuscht war ich allerdings, als ich hörte, dass bei der angesprochenen Innenministerkonferenz lediglich eine Empfehlung abgegeben wurde und, wie wir heute der Presse entnehmen können, in verschiedenen Ländern bislang keinerlei Konsequenzen aus den vorliegenden Erkenntnissen gezogen worden sind. In diesem Zusammenhang möchte ich ausdrücklich betonen, dass Bayern sehr frühzeitig und aus damaliger Sicht umfassend gehandelt hat.
Andererseits sehe ich immer noch ein Defizit beim Bund, insbesondere im Hinblick auf das erwähnte Importverbot. Ein solches unterliegt nicht dem Landesrecht. Vielmehr ist hier eindeutig die Bundesregierung gefordert. Ich bin aber auch der Meinung, dass die Regelungen, die bislang in Bayern gelten, noch nicht ganz vollständig sind. Vielleicht können Sie nachher dazu noch Stellung nehmen, Herr Staatssekretär.
Sie haben vorhin deutlich gemacht, dass es einer Genehmigung bedarf, wenn jemand heutzutage einen Kampfhund bei uns in Bayern führen will. Sie erläuterten, Voraussetzung sei unter anderem, dass keine Gefahr drohe. Ich persönlich bin der Auffassung, dass es selbst ein optimal ausgebildeter Hundeführer im Zweifelsfall nicht wird verhindern können, dass bei einem entsprechend abgerichteten Hund nach Auftreten einer bestimmten Reizsituation ein Mechanismus in Gang kommt, der nicht mehr zu blockieren ist. Daher glaube ich, dass die Annahme etwas naiv ist, man könne mit einer Vorschrift wie der eben erwähnten künftiges Unheil ausschließen.
Aus meiner Sicht ist auch die Regelung ungenügend, dass die Gemeinden zwar einen Leinen- und Maulkorbzwang erlassen können, dies aber nicht tun müssen. So sollte einmal geprüft werden, ob für eine Übergangsfrist eine verschärfte Vorschrift greifen könnte, wonach die genannten Auflagen erlassen werden müssen.
Interessant ist für mich auch, dass nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz zwar eine Haftpflichtversicherung gefordert werden kann, aber nicht muss. Angesichts dessen, welcher Personenkreis vorrangig als Halter der in Rede stehenden Hunde auftritt, frage ich mich, wer denn überhaupt zur Kasse gebeten werden kann, wenn ein Kind getötet oder entstellt werden sollte – einmal ganz abgesehen von dem furchtbaren Leid, das mit einem derartigem Unglücksfall verbunden ist.
Vor diesem Hintergrund vertrete ich die Auffassung, dass es künftig nicht mehr um Genehmigungen gehen darf, sondern nur noch um ein wirkliches Halteverbot. Wir als Politikerinnen und Politiker stehen in der Pflicht. Ich hoffe, dass nicht erst ein Kind eines Abgeordneten – egal, ob eines Landtags- oder eines Bundestagsabgeordneten – von einem solchen Hund angefallen werden muss, damit endlich die Verhältnisse geschaffen werden, die es erlauben, dass man sich wieder auf die Straße trauen kann, was momentan zumindest in manchen Großstädten offensichtlich nur noch eingeschränkt möglich ist.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Daher schließe ich die Aussprache. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.
Zustimmung zum Protokoll zur Änderung des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen (Drucksache 14/2468)
Dem Vernehmen nach wird auf Aussprache hierüber verzichtet. Wir kommen deshalb gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen das Protokoll auf Drucksache 14/2468 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur, niedergelegt auf Drucksache 14/3761, zugrunde. Gemäß § 61 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über das gesamte Protokoll erfolgen. Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt Zustimmung. Wer dem Protokoll seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der CSU, die der SPD und die des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Abgeordneter Hartenstein. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Es gibt keine. Dann ist so beschlossen.
Gemäß § 60 der Geschäftsordnung treten wir unmittelbar in die Schussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch dagegen erhebt sich nicht. Wer also dem Protokoll seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. – Das sind die Fraktion der CSU, die der SPD und die des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Abgeordneter Hartenstein. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Dann ist so beschlossen. Dem Protokoll zur Änderung des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen ist damit zugestimmt worden.
Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 63 Absatz 6 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden
Über die Listennummern 5, 10, 20, 21, 25, 29 und 34 soll gesondert abgestimmt werden, da zu den nach der Geschäftsordnung jeweils der Abstimmung zugrunde liegenden Beschlussempfehlungen der Ausschüsse kein Votum der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorliegt.
Ich lasse zunächst über die Listennummer 5 auf der Drucksache 14/2861 abstimmen. Das ist der Antrag der Abgeordneten Pschierer, Unterländer, Dr. Wilhelm und anderer und Fraktion (CSU), betreffend „Weiterführung der an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie erhaltenen Ausbildung an einer Hochschule“. Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt die unveränderte Annahme. Ich verweise auf die Drucksache 14/3555. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch keine. Der Antrag ist angenommen.
Ich lasse über die Listennummer 10 abstimmen. Es handelt sich hier um den Antrag der Abgeordneten Göppel, Breitschwert, Loscher-Frühwald und anderer und Fraktion (CSU), betreffend „Strukturentwicklung des Raumes Ansbach“, auf der Drucksache 14/3032. Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt die unveränderte Annahme. Ich verweise auf die Drucksache 14/3765. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Antrag angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über die Listennummer 20. Das ist der Antrag der Abgeordneten Pranghofer, Irlinger und anderer und Fraktion (SPD), betreffend „Zusätzliche Ausbildungsstätte für Berufschullehrer“, auf der Drucksache 14/3091. Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt auf Drucksache 14/3774 die Ablehnung. Wer entgegen diesem Votum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Listennummer 21. Das ist der Antrag der Abgeordneten Kaul, LoscherFrühwald, Zengerle und anderer und Fraktion (CSU), betreffend „Kennzeichnung von Lebensmitteln – absoluter Fettgehalt“, auf der Drucksache 14/3111. Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/3715. Wer dem Antrag mit den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte
ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Es ist so beschlossen.
Ich lasse über die Listennummer 25 abstimmen. Das ist der Antrag der Abgeordneten Dr. Wilhelm, Dr. Spaenle, Prof. Dr. Stockinger und anderer und Fraktion (CSU), betreffend „Entwicklung von Maßstäben zur Bewertung von Hochschulleistungen“, auf der Drucksache 14/3137. Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt auf Drucksache 14/3773 die unveränderte Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dem Antrag ist zugestimmt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über die Listennummer 29. Das ist der Antrag der Abgeordneten Hölzl, Dr. Eykmann, Ach und anderer und Fraktion (CSU), betreffend „Technische Beamte im Polizeivollzugsdienst“, auf der Drucksache 14/3173. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt auf Drucksache 14/3650 die unveränderte Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dem Antrag ist ebenfalls zugestimmt worden.
Jetzt lasse ich noch über die Listennummer 34, das ist der Antrag der Abgeordneten Loscher-Frühwald, Hofmann, Eckstein und anderer und Fraktion (CSU), betreffend „Erhalt der Ausgleichszulage“, auf der Drucksache 14/3194 abstimmen. Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt auf Drucksache 14/3674 die unveränderte Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Herr Kollege Gartzke und Frau Kollegin Schmidt. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die übrige Fraktion der SPD und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Der Antrag ist damit angenommen.
Abweichend von der grundsätzlichen Regelung, nach der der Abstimmung über Anträge, die nicht einzeln beraten werden, die Beschlussempfehlungen der jeweils federführenden Ausschüsse zugrunde zu legen sind, soll auf Antrag der Fraktion der CSU bei der Listennummer 9, das ist der Antrag der Abgeordneten Freiherr von Redwitz, Prof. Dr. Stockinger, Dr. Waschler und anderer und Fraktion (CSU), betreffend „Systematische Erfassung der bayerischen Design-Landschaft“, auf der Drucksache 14/3022, über das Votum des mitberatenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf Drucksache 14/3749 abgestimmt werden. Die Voten der Ausschüsse zu den übrigen Anträgen liegen Ihnen vor. Besteht damit Einverständnis, dass ich bei der Listennummer 9 die Empfehlung des mitberatenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur, im Übrigen die Ausschussfassungen entsprechend § 132
Absätze 3 und 4 GeschO der Abstimmung zugrunde lege? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann lasse ich so abstimmen.
Wer hinsichtlich der Listennummer 9 seinem Abstimmungsverhalten bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im mitberatenden Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur und in den übrigen Fällen dem entsprechenden Abstimmungsverhalten in den jeweils federführenden Ausschüssen beitreten will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.