Protocol of the Session on June 28, 2000

Sechstens. Wie und in welchem Umfang wird das LKWÜberholverbot kontrolliert?

Siebtens. Wie viele Verstöße gegen das LKW-Überholverbot wurden bisher festgestellt?

Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Herr Kollege Sprinkart, meine Kolleginnen und Kollegen! Ich darf die Fragen wie folgt beantworten:

Zu Frage 1. Als Grundlage zur Bewertung stehen vor allem die Daten von sieben Dauerzählstellen auf der A 8/West zur Verfügung. Dabei werden folgende Kennwerte erfasst: Ankunftszeit, Einzelgeschwindigkeit, Fahrzeugklassen, Spuren, Belegzeit, Nettozeitlücken und Fahrzeuglänge. Darüber hinaus wird die Technische Universität München Verkehrskennwerte auch an den Anschlussstellen und Steigungen erfassen. Zusätzlich wird in kritischen Bereichen der Verkehrsablauf per Video festgehalten. Weiter wird die Polizei ihre Daten, zum Beispiel aus Geschwindigkeitsmessungen, einbringen.

Zu Frage 2. Die verschiedenen Maßnahmen werden sowohl hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit als auch auf die Verkehrssicherheit untersucht. Dazu werden die Kenngrößen für den Verkehrsablauf und die Verkehrsunfallentwicklung ermittelt und mit den Daten vor Einführung der verkehrsregelnden Maßnahmen verglichen. Herangezogen werden vor allem die Änderungen hinsichtlich Verkehrsstärke, Geschwindigkeit, Verteilung der mittleren Geschwindigkeit, Aufteilung der Fahrzeuge auf die Fahrstreifen, Verteilung der Fahrzeugabstände, kritische Fahrzeugabstände, Stauhäufigkeit, Unfallrate, Unfalltypen, Unfalldichte, Unfallkostenrate usw. Die weitere Bewertung erfolgt dann auf der Grundlage des § 45 der Straßenverkehrsordnung.

Zu Frage 3. Die Autobahnpolizeistation Gersthofen wurde weder personell noch technisch zusätzlich ausgestattet. Sie führt spezielle oder zusätzliche Verkehrsüberwachungsmaßnahmen dann durch, wenn dies im Rahmen des täglichen Streifendienstes möglich ist. Verkehrsüberwachungsmaßnahmen mit technischem Gerät wie Radar-, Lichtschranken- oder Abstandsmessungen werden ausnahmslos von der Verkehrspolizeiinspektion Augsburg durchgeführt. Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in Form von Videostreifen werden von den Verkehrspolizeiinspektionen in Augsburg und Neu-Ulm durchgeführt.

Zu Frage 4. In dem vom Polizeipräsidium Schwaben betreuten Abschnitt der Autobahn A 8/West wurden vom Oktober 1999 bis einschließlich 27.04.2000 zusätzlich 147 stationäre und 295 mobile Geschwindigkeitskontrollen durch Videofahrzeuge durchgeführt. Für den Rest des Versuchszeitraumes kann in etwa von einer Verdoppelung dieser Zahlen ausgegangen werden.

Zu Frage 5. Auf dem Abschnitt der Autobahn A 8/West, der vom Polizeipräsidium Schwaben betreut wird, wurden vom Oktober 1999 bis einschließlich 27.04.2000 insgesamt 5997 Kraftfahrzeugführer wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angezeigt.

Zu Frage 6. Die Überwachung des Überholverbotes für LKW und für PKW mit Anhänger erfolgt im Rahmen des täglichen Streifendienstes durch Beamte der Verkehrspolizeiinspektionen Augsburg und Neu-Ulm sowie der Autobahnpolizeistationen Gersthofen und Günzburg. Dazu werden täglich auch neutrale Dienstkraftfahrzeuge, sogenannte Videofahrzeuge, eingesetzt.

Zu Frage 7. Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Schwaben wurden auf der Autobahn A 8/West von Oktober 1999 bis einschließlich 27.04.2000 insgesamt 1531 Kraftfahrzeugführer wegen verbotswidrigem Überholen angezeigt. Darin enthalten sind sowohl Führer von LKW als auch von PKW mit Anhängern.

Zusatzfrage: Bitte, Herr Kollege Sprinkart.

Wie ich der Presse entnehmen konnte, bewertet die Staatsregierung diesen Versuch durchaus positiv. Ziehen Sie Konsequenzen für grundsätzliche Tempolimits auf Autobahnen, wenn Sie diesen Versuch positiv bewerten?

Herr Staatssekretär.

Es ist das Wesen eines Versuches, Herr Kollege, dass endgültige Schlussfolgerungen erst gezogen werden können, wenn der Versuch abgeschlossen und ausgewertet ist. Deshalb kann ich diese Frage nicht abschließend beantworten. Ich kann jedoch für mich persönlich feststellen, dass die Kombination einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h mit einem Überholverbot von LKW und PKW offensichtlich zu positiven Ergebnissen führt.

Damit ist diese Frage geklärt. Der nächste Fragesteller ist Herr Kollege Nöth.

Bevor Sie anfangen, Herr Kollege Nöth, darf ich darauf hinweisen, dass wir gegen 10.30 Uhr, am Ende der Fragestunde, zwei namentliche Abstimmungen haben. Bitte, Herr Kollege Nöth.

Herr Staatssekretär! Ich frage die Staatsregierung, ob ihr die täglichen Staumeldungen in den Morgenstunden auf der A 73 zwischen der Anschlussstelle

Forchheim-Süd über die Anschlussstelle Baiersdorf und Möhrendorf bis nach Erlangen bekannt sind und welche Möglichkeiten sie sieht, relativ kurzfristig eine Verbesserung der Verkehrssituation zu erreichen, und ob unter Umständen auch durch „intelligente und effiziente Lösungsansätze“, wie zum Beispiel durch stundenweise Einbeziehung des Standstreifens als Fahrstreifen, die Kapazität der Autobahn in den Morgenstunden Richtung Süden erweitert werden könnte.

Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Herr Kollege Nöth, der Bayerischen Staatsregierung ist die angespannte Verkehrssituation auf der A 73 zwischen Forchheim und dem Autobahnkreuz Fürth/Erlangen bekannt. Bei weit über dem Durchschnitt bayerischer Autobahnen liegender Verkehrsbelastungen von teilweise über 70000 Fahrzeugen am Tag, wie dies auf der A 73 im Raum Erlangen der Fall ist, ist die Leistungsfähigkeitsgrenze einer vierstreifigen Autobahn insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten erreicht bzw. überschritten, so dass Stauungen eine zwangsläufige Folge sind.

Kurzfristige Verbesserungsmöglichkeiten durch eine Umnutzung des Standstreifens in einen so genannten Verflechtungsstreifen werden derzeit für den besonders kritischen Bereich der A 73 zwischen den Anschlussstellen Erlangen-Nord und Erlangen geprüft. Darüber hinausgehende Standstreifenumnutzungen an der A 73 in durchgehende Fahrstreifen würden insbesondere an den Anschlussstellen und Brücken erhebliche Umbaumaßnahmen erforderlich machen.

Ferner könnte ein eventuell damit einhergehender Rechtsanspruch auf Lärmschutzmaßnahmen hohe Kosten verursachen, die zusammen mit den Kosten notwendiger Maßnahmen an der Fahrbahn bereits erhebliche Kostenanteile eines sechsstreifigen Vollausbaus bedingen würden. Eine Standstreifenumnutzung an der A 73 ist damit insbesondere aus Wirtschaftlichkeitsgründen angesichts der derzeit äußerst kritischen Haushaltslage nicht darstellbar, zumal es sich hierbei nur um eine provisorische Zwischenlösung handeln kann.

Mittelfristig ist beabsichtigt, die A 73 von Forchheim bis zum Autobahnkreuz Fürth/Erlangen mit einer sogenannten Streckenbeeinflussungsanlage auszurüsten. Dadurch wird es möglich sein, den Verkehrsfluss weiter zu homogenisieren, die Unfallgefahren zu reduzieren und damit die vorhandene Leistungsfähigkeit der Autobahn besser als bisher zu nutzen.

Nächster Fragesteller ist Herr Kollege Mehrlich. – Er ist nicht hier. Damit hat sich die Angelegenheit erledigt. Nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Schieder. Bitte schön.

Herr Staatssekretär, ab wann und in welcher Form kann die Polizei in Vohenstrauß endlich mit einer Verbesserung ihrer räumlichen Situation rechnen?

Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Frau Kollegin Schieder, die Polizei in Vohenstrauß wird vermutlich noch in diesem Jahr ihr neues Dienstgebäude beziehen können. Das Mietverhältnis für das derzeitige Dienstgebäude ist bereits zum 28.02.2001 gekündigt.

Gibt es Zusatzfragen? – Frau Schieder.

Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, es wird noch in diesem Jahr einen Umzug geben, auch wenn das Gebäude momentan noch besetzt ist?

Herr Staatssekretär, bitte.

Die Kaufverhandlungen mit dem derzeitigen Eigentümer sind abgeschlossen. Sobald der Kaufvertrag beurkundet ist, werden die notwendigen Mittel bereitgestellt und es wird mit dem Umbau begonnen, der noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll. Das bedeutet, dass, wenn alles planmäßig läuft, noch in diesem Jahr der Umzug erfolgen kann.

Nächster Fragesteller ist Herr Kollege Nentwig.

Herr Staatssekretär, wie kann der große Antragsstau bei den Zuschüssen für die Feuerwehrgerätehäuser in der Oberpfalz schnell abgebaut werden, und wie wirken sich dabei neue Maßnahmen mit vorzeitigem Baubeginn bezogen auf die Reihung, Wartezeiten und Zuschusshöhen aus?

Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Herr Kollege Nentwig, auch dem Innenministerium ist die Auffassung der Zuwendungsempfänger bekannt, dass staatliche Fördermittel in der Regel nicht in ausreichendem Umfang und nicht schnell genug fließen.

Ich halte die Situation bei der Förderung von Feuerwehrgerätehäusern, die mein Ressort erst zum 1.01.2000 vom Staatsministerium der Finanzen übernommen hat, jedoch nicht für besonders dramatisch. So konnte die Regierung der Oberpfalz inzwischen für 40% der zum Jahresbeginn noch nicht genehmigten Maßnahmen – das heißt für 21 von insgesamt 52 Maßnahmen – den vorzeitigen Baubeginn genehmigen. Damit konnte sichergestellt werden, dass die unter fachlichen Gesichtspunkten dringlichsten Maßnahmen begonnen werden können. Von den restlichen Vorhaben sind noch sieben in einer hohen Priorität eingestuft; alle übrigen sind

entweder fachlich nicht vorrangig oder noch nicht entscheidungsreif. Bei der Festlegung der Prioritäten werden von der jeweiligen Regierung übrigens auch Vertreter des Landesfeuerwehrverbands eingebunden.

Für die jetzt genehmigten Maßnahmen ist sichergestellt, dass im nächsten oder spätestens im übernächsten Jahr die erste Förderrate bewilligt werden kann. Die Regierung ist außerdem darum bemüht, dass anschließend in drei bis vier Jahren eine Maßnahme abfinanziert werden kann, vorausgesetzt, der Baufortschritt ist entsprechend und die Kommune legt den Verwendungsnachweis rechtzeitig vor.

Die durchschnittlichen Wartezeiten zwischen der Antragstellung und der Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns liegen in der Oberpfalz im Übrigen in rund 76% der Fälle nur zwischen ein und zwei Jahren. Dass diese Wartezeiten in einzelnen Fällen erheblich überschritten werden, liegt häufig an fachlich noch nicht ausgereiften Vorhaben oder auch an Finanzierungsproblemen der Kommunen.

Um die Abfinanzierung von bereits laufenden Maßnahmen nicht zu gefährden, achten wir – ebenso wie bisher das Finanzministerium – darauf, dass wir neue Maßnahmen nur in dem Umfang in die Förderung aufnehmen, in dem wir Haushaltsmittel zur Abfinanzierung einsetzen. Damit kontrollieren wir die Belastung der künftigen Haushaltsjahre und stellen eine geregelte Abfinanzierung sicher. Auf die Zuschusshöhe, die Priorität und die Wartezeiten bereits bewilligter Maßnahmen hat die Aufnahme neuer Maßnahmen in die Förderung demnach keinen Einfluss.

Wartezeiten bei der Neuaufnahme beantragter Maßnahmen sind allerdings angesichts der auch im Bereich der Feuerschutzsteuer zunehmend knapper werdenden Mittel nicht vermeidbar. Auch hinsichtlich der Zuschusshöhe für Neubewilligungen ist der Umfang der zur Verfügung stehenden Mittel von Bedeutung; hier fließen daneben aber auch die Bedeutung der Maßnahme und die finanzielle Lage des Zuwendungsempfängers ein.

Inwieweit und in welchem Zeitrahmen die Situation verbessert werden kann, hängt ausschließlich von den uns zur Verfügung stehenden Mitteln ab. Zwar konnten wir im Haushaltsjahr 2000 – noch gemeinsam mit dem Staatsministerium der Finanzen, das einige Altfälle abgewickelt hat – das Förderniveau des Vorjahres sogar überschreiten. Durch die Konzentration der gesamten Feuerwehrförderung in einem Ressort, nämlich im Innenministerium, haben wir künftig außerdem die Möglichkeit, Prioritäten stärker unter feuerwehrfachlichen Gesichtspunkten zu setzen. Das Feuerschutzsteueraufkommen geht jedoch erheblich zurück. Im Haushalt 2000 war es noch mit 120 Millionen DM veranschlagt; für die Aufstellung des Doppelhaushalts 2001/2002 mussten wir dagegen mit nur mehr rund 100 Millionen DM kalkulieren. Vor diesem Hintergrund kann ich nicht in Aussicht stellen, dass sich die Fördersituation in der nächsten Zeit nennenswert verbessern wird.

Zusatzfrage: Herr Kollege Nentwig.

Herr Staatssekretär, ich möchte angesichts des Antragsstaus dennoch nachfragen, ob in Ihrem Hause nicht doch vorgesehen ist, die Fördermittel insgesamt zu erhöhen, um vor allem die kleinen Kommunen, die teilweise sehr hoch verschuldet sind, von den für sie relativ hohen Zwischenfinanzierungskosten entlasten zu können.

Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Herr Kollege Nentwig, es ist selbstverständlich, dass sich das Fachministerium, nämlich das Innenministerium, bei den derzeit laufenden Haushaltsverhandlungen für den nächsten Doppelhaushalt bemüht, die Mittel zu erhöhen. Unser Ziel ist, nicht nur wie jetzt 70% der Feuerschutzsteuer zu erhalten, sondern im Lauf der nächsten Jahre auf 100% der Feuerschutzsteuer zurückgreifen zu können. Wenn dies – auch mit Hilfe des Landtags – möglich ist, dann können wir die Fördersituation verbessern.

Gibt es noch Zusatzfragen? – Frau Kollegin Schieder, bitte.

Herr Staatssekretär, die Situation ist doch aber so, dass schon heuer ein Teil der Maßnahmen mit vorzeitigem Baubeginn, die genehmigt wurden, mit den Mitteln aus dem Jahr 2001 finanziert werden.

Herr Staatssekretär, bitte.

Das ist selbstverständlich richtig. Ich habe vorhin ausgeführt, dass wir den vorzeitigen Baubeginn dann bewilligen, wenn sichergestellt werden kann, dass die Mittel spätestens im übernächsten Jahr zur Verfügung gestellt werden können. Natürlich können wir nicht warten, bis der Doppelhaushalt 2001/2002 vom Landtag verabschiedet ist. Wir müssen davon ausgehen, dass Mittel zumindest im bisherigen Umfang zur Verfügung stehen. In dem Umfang, in dem Mittel zu erwarten sind, werden die entsprechenden Planungen durchgeführt.