und die entsprechenden Vorarbeiten aufgenommen. Die SPD-Fraktion hat ihren Gesetzentwurf bereits im Februar dieses Jahres im Landtag eingebracht. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Sie immer noch bestritten, dass es einer solchen gesetzlichen Regelung bedürfe, meine Damen und Herren von der CSU-Fraktion. Auch bei der Ersten Lesung unseres Gesetzentwurfs waren Sie sich noch nicht im Klaren darüber, ob Sie für oder gegen ein solches Gesetz sein würden. So will ich hier einmal festhalten: Wir haben gute Vorarbeit geleistet und als erste Fraktion einen Entwurf für ein Gesetz zur Vergabe von Bauaufträgen im Freistaat Bayern eingebracht.
Zweitens. Die SPD-Fraktion hat im vergangenen Jahr auch erkannt, dass wir mit einer neuen Vorschrift weit über das hinausgehen müssen, was Sie bisher mit der Tariftreueerklärung über den Verwaltungsweg geregelt haben, meine Damen und Herren von der CSU. Denn wir haben gesehen, dass sich die geltende Bestimmung, die Sie jetzt zum Gesetz erheben wollen, in der Praxis als unzureichend erwiesen hat und dass die von ihr erwarteten Wirkungen mit dieser Regelung nicht erreicht werden. Vor diesem Hintergrund haben wir nicht nur einen Gesetzentwurf eingebracht, sondern auch eine zielführende Lösung vorgeschlagen, eine umfassende und stringente Regelung.
Angesichts dieser beiden Gesichtspunkte und der Tatsache, dass die SPD-Fraktion hier im Landtag schon Anfang der Neunzigerjahre in einigen Anträgen eine Regelung zur Tariftreue gefordert hat, die Sie aber abgelehnt haben, meine Damen und Herren von der CSU, kann man jederzeit mit Fug und Recht feststellen: Was die Regelung zur Tariftreue in Bayern anbelangt, hat die SPD-Fraktion eine Vorreiterrolle gespielt und spielt sie noch heute.
Meine Damen und Herren, es ist hier schon mehrmals darüber gesprochen worden, worum es im Kern geht. Von dieser Regelung sind zigtausend Bauarbeiter und hunderte einheimischer Firmen, insbesondere kleinere Firmen, betroffen. Probleme tun sich insbesondere für diejenigen Handwerksbetriebe auf, die sich an Recht, Gesetz und die Tarifverträge halten. Diese Firmen sind durch den Unterbietungswettbewerb, der sich über Jahre entwickelt hat, unter Druck geraten. Auf dem Bausektor ist eine massive Verdrängungskonkurrenz zu verzeichnen. Immer weniger Betriebe halten sich an die tarifvertraglichen Regelungen, weil auf dem Bausektor ein ruinöser Wettbewerb stattfindet. Je mehr Betriebe aus der Tarifregelung aussteigen, desto mehr Betriebe fühlen sich motiviert, dies gleichfalls zu tun, um konkurrenzfähig zu bleiben.
Wir müssen auf dieses Problem mit geeigneten Maßnahmen antworten und eine Regelung finden, weil es nicht angehen kann, dass Betriebe, die sich nicht an Tarifverträge halten, einen Vorteil bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen haben.
Deswegen sollten wir eine Regelung festschreiben, wonach ein Unternehmer nur dann einen öffentlichen Bauauftrag bekommt, wenn er zuverlässig ist, sprich, wenn er sich an Tarifverträge hält und sich gegenüber seinen Arbeitnehmern fair und rechtlich korrekt verhält. Heute geht es um die Frage, ob der Gesetzentwurf der SPD oder der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Lösung dieses Problems die bessere Regelung enthält. Lassen Sie mich zunächst einmal ein paar wesentliche Punkte des SPD-Gesetzentwurfs ansprechen:
In Artikel 1 dieses Entwurfs wird zunächst die Zuständigkeit geregelt. Das ist von Bedeutung, da die SPD eine deutlich umfassendere Regelung einführen will. Dieser Gesetzentwurf soll nicht nur für den Freistaat Bayern, sondern auch für die Kommunen gelten. Außerdem soll er für alle nachgelagerten Institutionen gelten, die in staatlicher oder kommunaler Hand sind. Je breiter die Verpflichtung, um so wirkungsvoller kann gegen den Unterbietungswettbewerb im Bausektor vorgegangen werden.
In Artikel 2 wiederholen wir zwei Grundsätze, die bereits im deutschen Vergaberecht verankert sind, die wir jedoch expressis verbis noch einmal für den Freistaat Bayern unterstreichen wollen. Wir wollen, dass öffentliche Aufträge nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer vergeben werden. Im nächsten Absatz wird geregelt, dass mittelständische Interessen durch die Teilung der Bauaufträge in Fach- und Teillose angemessen zu berücksichtigen sind. Meine Damen und Herren, wenn Sie Ihre vielfältigen Sonntagsreden über den Mittelstand ernst nehmen, sollten Sie diesen Absatz im Vergabeverfahren verankern; denn nur wenn man in kleineren Fach– und Teillosen vergibt, haben auch die kleineren und mittelständischen Handwerksbetriebe eine Chance, sich zu beteiligen.
In Artikel 3 findet sich die grundsätzliche Regelung, wonach öffentliche Bauaufträge nur an zuverlässige Unternehmen vergeben werden dürfen. In diesem Artikel 3 haben wir beschrieben, was nach unserer Auffassung ein zuverlässiger Unternehmer ist. Ein zuverlässiger Unternehmer muss seine Steuern und Sozialabgaben ordnungsgemäß bezahlen, das Entsendegesetz und die Vorschriften gegen die illegale Beschäftigung beachten und sich in seinem Tätigkeitsbereich an die für ihn geltenden Tarifverträge halten. Nur unter diesen Voraussetzungen ist ein Unternehmer zuverlässig und nur dann soll er in den Genuss öffentlicher Aufträge kommen. Meine Damen und Herren, ich möchte nicht im Detail auf die Nachunternehmerregelung des nächsten Absatzes eingehen. Dieser Punkt ist bereits in den Ausschüssen gelegentlich thematisiert worden. Auf Rat der Gewerkschaftsseite und der Unternehmerseite haben wir die Regelung, die bisher im Verwaltungswege gilt, erweitert.
Meine Damen und Herren, um zu gewährleisten, dass staatliche Aufträge nur an zuverlässige und tariftreue Unternehmen vergeben werden, sieht Artikel 4 unseres Gesetzentwurfs ein relativ einfaches Verfahren vor. Der Unternehmer soll einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorlegen. Das macht Sinn, da im Gewerbezentralregister alle Verstöße gegen Vorschriften gegen die illegale Beschäftigung und vieles andere festgehalten sind. Nur diejenigen Unternehmer, die hier ein weißes Blatt abgeben können, sind zuverlässig. Wir verlangen außerdem einen Nachweis über die Bezahlung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Gelegentlich wird ein solcher Nachweis im Vergabeverfahren ohnehin
gefordert. Insofern ist diese Regelung keine Neuigkeit. Wir möchten aber sicherstellen, dass es grundsätzlich so gehandhabt wird.
Schließlich müssen wir sicherstellen, dass die Unternehmen tariftreu sind. Die Frage lautet, wie dies verifiziert werden könnte. Wir schlagen vor, wer sich um einen öffentlichen Auftrag bewirbt, soll eine Bescheinigung des Betriebsrates respektive der Tarifvertragsparteien vorlegen, in der bestätigt wird, dass er sich in seinem Unternehmen an die Tarifverträge hält.
Dies ist ein wesentlicher Unterschied zum Entwurf der CSU oder der Staatsregierung. Die Staatsregierung fordert von den Unternehmern lediglich, dass sie sich selbst bescheinigen, tariftreu zu sein. Dies halten wir für unzureichend. Jeder objektive Betrachter dieser Materie wird einsehen, dass wir einen öffentlichen Auftrag nicht vergeben können, weil der betreffende Unternehmer von sich selber behauptet, tariftreu zu sein. Wir brauchen eine Instanz, die diese Tariftreue beweist.
Wir wollen, dass die Tariftreue einem Unternehmen von dritter Seite bescheinigt wird. Meine verehrten Damen und Herren von der CSU, wir wären in dieser Frage zu einem Kompromiss bereit. Wir könnten uns zum Beispiel darauf verständigen, dass diese Bescheinigung im Einvernehmen oder im Benehmen mit dem Betriebsrat erstellt wird. Dazu sind Sie jedoch nicht bereit. Sie verzichten auf jede Kontrolle von dritter Seite. Der Unternehmer kann sich selbst bescheinigen, dass er tariftreu ist. Wir wollen, dass die Tariftreue eines Unternehmers verifiziert wird. Wir brauchen eine effektive, wirksame und durchschlagende Regelung.
Wir verlangen, dass der Unternehmer zuverlässig ist. Ein zuverlässiger Unternehmer muss in seinem Betrieb generell die Tarifverträge beachten. Dies wird im Gesetzentwurf der CSU nicht gefordert. Sie fordern lediglich, dass der Unternehmer bei der Ausführung des staatlichen Auftrags die Tarifverträge einhält bzw. den entsprechenden Tarifvertrag beachtet. Der Unternehmer muss den Tarifvertrag somit nur bei der Ausführung des einzelnen Auftrags einhalten.
Ich schließe daraus, Ihnen ist es völlig egal, ob ein Bauunternehmer in seinem Betrieb Tag für Tag, Woche für Woche und Monat für Monat die Tarifverträge mit Füßen tritt, solange er sie bei dem staatlichen Auftrag einhält. Das genügt Ihnen. Um aber eine wirkliche Unterbietungskonkurrenz zu vermeiden, wollen wir nicht eine punktuelle Erfüllung des Tarifvertrages, sondern eine generelle Beachtung der Tarifverträge erreichen. Der Unternehmer muss sich grundsätzlich daran halten.
Herr Kollege, seit wann ist es denn verfassungswidrig, von einem Unternehmer etwas zu verlangen, wozu er nach anderem Recht sowieso verpflichtet ist? Das ist doch völlig absurd.
Meine Damen und Herren, Artikel 5 enthält Regelungen, die für den Fall, dass Probleme auftreten, den öffentlichen Auftraggebern entsprechende Kontrollmöglichkeiten geben. Im Notfall können die Auftraggeber vor Ort durch Einsicht in die Bücher auch entsprechende Kontrollen durchführen. Das in Artikel 4 vorgesehene Verfahren, wonach Bescheinigungen vorzulegen sind, haben Sie als zu bürokratisch kritisiert. Dazu darf ich festhalten: Gerade dieses Verfahren gewährleistet einen äußerst unbürokratischen Ablauf.
Herr Kollege, es tut mir leid, ich habe diese Redezeit mit dem Präsidium vorbesprochen. Wir werden dann halt morgen abstimmen. Ich möchte schon die Gelegenheit haben, zu dieser wichtigen Materie zu sprechen. Nachdem wir entsprechende Vorarbeiten geleistet haben, möchte ich auch, dass dieses Thema ernst genommen und nicht im Handumdrehen hier im Plenum behandelt wird.
Lassen Sie mich noch einmal auf die Frage der Bürokratie bei der Vorlage der Bescheinigungen zurückkommen. Ein Unternehmer, der rechtstreu und tariftreu ist, ist auch ein Unternehmer, der nach unserer Definition als zuverlässig gilt. Ein solcher hat die allerwenigsten Probleme, die drei geforderten Bescheinigungen vorzulegen. Wer sich an die rechtlichen und tariflichen Bestimmungen hält, hat überhaupt kein Problem, diese Nachweise beizubringen. Bürokratisch wird das Verfahren nur für den, der sich nicht an die Vorschriften hält, weil der sich dann herumstreiten muss, bis er die Bescheinigungen bekommt. Für den ordentlichen Kaufmann und Unternehmer ist es aber ein Leichtes, diese Bescheinigungen erteilt zu bekommen.
Meine Damen und Herren, noch ein paar Anmerkungen zum Gesetzentwurf der Staatsregierung. Einen Teil meiner Einschätzungen habe ich schon vorgetragen. Nehmen Sie doch bitte zur Kenntnis, dass die Staatsregierung nichts anderes macht, als eine schon bisher als Verwaltungsvorschrift existierende Regelung zum Gesetz zu machen. Alles das ist bisher schon so geregelt gewesen, nur nicht per Gesetz, sondern per Verwaltungsvorschrift. Interessant ist nun, welche Erfahrungen bei der Anwendung der Verwaltungsvorschrift zur Tariftreue gesammelt werden konnten. Wenn die Erfahrungen in den vergangenen Jahren positiv gewesen wären, könnte man die Verwaltungsvorschrift zum Gesetz machen. Die Praxis zeigt aber, dass Sie mit Ihrer bisherigen Regelung keine positiven Erfahrungen gemacht haben.
Herr Staatsminister Dr. Beckstein, wir hatten dieses Thema doch schon im März letzten Jahres in einer Fragestunde besprochen. Auf meine Frage nach den Erfah
rungen haben sie damals eine sehr ernüchternde Bilanz gezogen. Sie haben gesagt: „Exakte Erfahrungen, inwieweit die bei Bauaufträgen verlangte Tariftreue- und Nachunternehmererklärung auch eingehalten wird, liegen nicht vor.“ Das waren Ihre Worte. Weiter haben Sie gesagt: „Es existiert eine Menge von Umgehungsmöglichkeiten“. Sie haben mir gesagt, dass Sie diese Umgehungsmöglichkeiten in öffentlicher Sitzung nicht sagen könnten. Deshalb haben Sie erklärt: „Wenn Sie mich nach der Sitzung persönlich ansprechen, sage ich Ihnen gern, wo ich die zentralen Probleme sehe und wie die Vorschriften in der Praxis umgangen werden.“ Sie haben mir hinterher auch erzählt, wie die Unternehmer diese Vorschriften umgehen, und dass man dagegen nichts machen könne.
Schon im Plenum haben Sie uns erzählt, dass die Vorschriften in der Praxis kaum Bedeutung hätten, und hinterher haben Sie mir auch noch die einzelnen Fälle genannt. Dennoch machen Sie die Regelung, die ganz offenbar in der Vergangenheit auch nach Ihrer eigenen Einschätzung schon ziemlich wirkungslos war, zum Gesetz und behaupten auch noch, ein gutes Werk getan zu haben. Das kann doch keine vernünftige Regelung sein.
Mit Ihrem Gesetzentwurf haben Sie allenfalls ein schlechtes Plagiat unseres Entwurfes zu Stande gebracht. Außerdem ist dieser Gesetzentwurf nur der Aufguss einer Regelung, die schon in den vergangenen Jahren die Bewährungsprobe der Praxis nicht bestanden hat. So können wir aber nicht fortfahren, und deswegen brauchen wir erweiterte Regelungen, sonst können wir sie am Ende gleich in den Papierkorb werfen, aber das kann nicht Sinn der Sache sein.
Meine Damen und Herren, lassen Sie es mich noch einmal deutlich machen: Ein Unternehmer, der sich nicht generell an die für ihn geltenden Tarifverträge hält, sondern nur selber erklärt, er halte sich bei öffentlichen Aufträgen daran, hat immer einen Kostenvorteil gegenüber den Unternehmern, die sich generell ordentlich verhalten. Deswegen ist es den Unternehmern, die sich nicht immer an die Tarifverträge halten, bei der Abgabe von Angeboten möglich, bei der Kalkulation irgendwelche Kosten deutlich niedriger auszuweisen als ihre Mitbewerber. Damit haben sie nach wie vor einen Vorteil.
Ich bin einzelnen Vergabefällen nachgegangen. In einem Fall kommt der billigste Bieter aus Thüringen. Er gibt die Tariftreue-Erklärung ab und kalkuliert den Mittellohn mit zirka 19 DM. Der Mittellohn – das ist in etwa der Durchschnittslohn für den Auftrag – liegt in Bayern aber bei 25 bis 26 DM. Ich habe in diesem Fall der Vergabebehörde gesagt, dass man dieses Angebot doch gar nicht bewerten dürfe, weil ersichtlich sei, dass der Unternehmer die Tariftreuepflicht nicht erfüllt. Daraufhin wurde mir nach Rücksprache mit der Obersten Baubehörde erklärt, dass man rechtlich nichts machen könne, wenn der Unternehmer die Tariftreueerklärung abgegeben hat. Sie erlassen hier eine Regelung, die Sie in der Praxis niemals einzuhalten bereit sind. Vor der Öffentlichkeit aber tun Sie so, als würden Sie etwas regeln.
Ich komme zunächst einmal zum Schluss. Ich möchte noch einmal betonen, dass wir ohne Zweifel den besseren Gesetzentwurf vorgelegt haben. Diesem Entwurf werden wir selbstverständlich auch zustimmen. Wir werden uns beim Gesetzentwurf der Staatsregierung der Stimme enthalten, weil wir nicht den missverständlichen Eindruck erwecken wollen, dass wir nicht grundsätzlich bereit wären, eine Regelung zu unterstützen, auch wenn sie eine äußerst dürftige minimalistische Regelung ist. Herr Dr. Beckstein, Sie bleiben aber nach der Bilanz, die Sie für Ihre interne Verwaltungsregelung gezogen haben, weit hinter den Anforderungen eines geregelten Arbeitsmarktes auf dem Bausektor zurück. Ich bitte Sie deshalb darum, dass Sie gemeinsam mit uns gelegentlich an Nachbesserungen arbeiten.
Ich möchte auch die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN darum bitten, sich zu überlegen, ob sie dem Entwurf der Staatsregierung zustimmen kann, denn in den Ausschüssen haben sie überall diesem Entwurf zugestimmt. Vor allem bitte ich Sie auch zu bedenken, welche „Erfolge“ wir bisher in der Praxis mit dieser Regelung erzielt haben. Ich bitte Sie daher jedenfalls um Zustimmung zum Gesetzentwurf der SPD, weil er auf jeden Fall die weiterreichenden und besseren Regelungen für unsere kleinen Bauhandwerksbetriebe und für die vielen Bauarbeiter in Bayern darstellt.
Wir sind jetzt in einer etwas schwierigen Lage wegen der Geschäftsordnung. Ich schlage vor, wie folgt zu verfahren: Wir führen die Aussprache fort. Ich hoffe, dass wir bis zirka 18.30 Uhr fertig werden. Wir stimmen dann morgen nach der Fragestunde ab.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Problem ist bekannt, und das Thema ist wiederholt im Bayerischen Landtag diskutiert worden. Alle Beteiligten des Beschäftigungspaktes Bayern hatten gewünscht, diesbezüglich eine Verwaltungsregelung einzuführen. Wir haben seinerzeit nichts davon gehört, dass dies eine unbrauchbare, unpraktikable und nicht greifende Regelung sein soll, so wie es soeben von Herrn Kollegen Schieder darzustellen versucht wurde.
Der zunehmende Einsatz von Billiglohn-Arbeitskräften im Bausektor hat zu Wettbewerbsverzerrungen geführt. Durch Dumpinglöhne sind die deutschen Betriebe häufig nicht mehr gegenüber ausländischen Anbietern konkurrenzfähig gewesen. Daher war man im Beschäftigungspakt Bayern übereinstimmend der Überzeugung, eine derartige Tariftreue- und Nachunternehmererklärung zu verlangen. Mit dieser Erklärung hat sich der Unternehmer vertraglich verpflichtet, die am Ort der Leistung eingesetzten Arbeitnehmer nicht unter den in Bayern für Tarifvertragsparteien geltenden Lohntarifen zu entlohnen und dies auch bei Nachunternehmern sicherzustellen. Durch das Vergaberechtsänderungsgesetz des Bundes vom 26.08.1998 dürfen zusätzliche Anforderun
gen an die Auftragnehmer öffentlicher Aufträge ab dem 01.07.2000 nur noch auf der Grundlage eines Bundesoder eines Landesgesetzes gestellt werden. Tariftreueund Nachunternehmererklärung waren bisher aber nur im Wege einer Verwaltungsvorschrift eingeführt. Dies hat zu den zwei Gesetzentwürfen geführt, die wir heute in Zweiter Lesung zu beraten und morgen zu verabschieden haben.
Zum Gesetzentwurf der SPD hat Herr Kollege Schieder sehr ausführlich Stellung genommen. Er hat teilweise Nebelkerzen geworfen, um sich um den Kernbereich herumzumogeln. Der Kern ist, dass bayerische Tariflöhne zu gelten haben, wenn öffentliche Aufträge von Bayern vergeben werden. Das ist der Kern des Gesetzentwurfs der Staatsregierung. Im Übrigen werden Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehende juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie alle Unternehmen, an denen der Freistaat Bayern, die Kommunen oder die sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts beteiligt sind, soweit es sich um öffentliche Auftraggeber handelt in diese Verpflichtung einbezogen.