Protocol of the Session on April 14, 2000

Kein HEU, sondern sofortiger Umbau und den Einsatz von LEU. Hunderte von Wissenschaftlern der internationalen Science community setzen sich dafür ein, dass sofort LEU zum Einsatz kommt. Alternativen sind weiß Gott genügend vorhanden. Wir haben internationale Neutronenforschungsmöglichkeiten; wir haben die technischen Möglichkeiten mit dem neuentwickelten hochdichten Brennstoff; in der Medizin haben wir – dies wird ja immer wieder herangezogen – wesentlich günstigere und bessere Forschungs- und Therapiemöglichkeiten, als sie durch einen Neutronenreaktor FRM II in Garching gegeben sind. Die Möglichkeit, Neutronenbestrahlung

kliniknah, patientennah und human therapeutisch einzusetzen, zum Beispiel in einem Zyklotron an den Kliniken, ist die Alternative, die wir in der Medizin brauchen. Sie ist nicht nur kostengünstiger, sondern entspricht auch den therapeutischen und humanen Erfordernissen wesentlich besser als ein Neutronenforschungsreaktor in Garching.

Insofern denke ich abschließend: Diese Debatte zeigt, dass die Teilfortschreibung des LEP eine Luft- und Seifenblase ist, die nicht den Zielen des LEP entspricht und nicht dem, was moderne Forschung, moderne Technologie, moderne Verkehrspolitik und moderne Umweltpolitik erfordern würden. Das ist ein alter Ladenhüter, den Sie uns heute aus rein politischem Kalkül servieren.

Als letzter Redner hat jetzt Herr Staatsminister Dr. Schnappauf das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Schluss der Lesung möchte ich gerne noch einmal das Wort ergreifen. Eine Begründung habe ich ja bereits in der Ersten Lesung gegeben. Obwohl die Debatte schon fortgeschritten ist und die Emotionen zum Teil hochgehen, möchte ich es nicht versäumen, den Kolleginnen und Kollegen der beteiligten drei Ausschüsse, namentlich den Vorsitzenden der Ausschüsse für Landesentwicklung und Umweltfragen, Wirtschaft, Verkehr und Technologie sowie Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen für die fundierte Vorberatung zu einer zum Teil rechtlich außerordentlich anspruchsvollen, zumal auch neuen Materie zu danken; denn zugrunde liegt das neue Raumordnungsgesetz mit neuen Mitteln und Möglichkeiten, von denen wir im Vorfeld der generellen Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms ganz bewusst Gebrauch gemacht haben. Die Gesamtfortschreibung des LEP werden wir zum Ende dieses Jahres im Entwurf auf den Weg bringen, und sie wird dann dieses Hohe Haus im kommenden Jahr beschäftigen. Dies aber ist ein zu langer Zeitraum, um die Themen, die wir in der Sonderfortschreibung angesprochen haben, in das Gesamtfortschreibungsprogramm einzubringen.

Frau Paulig, ich gebe unumwunden zu, dass es politische Gründe sind, warum die Sonderfortschreibung auf den Weg gebracht worden ist, aber nicht politische oder parteipolitische Gründe irgendwelcher Art, sondern politische Gründe der Wahrung der Interessen Bayerns. Ich will dies an einem Beispiel ganz deutlich machen, nämlich an dem Beispiel der viel zitierten ICE-Strecke Nürnberg – Erfurt. Diese Strecke gehört seit 1991 zu den besonders wichtigen Vorhaben der Verkehrsprojekte deutsche Einheit und ist Teil des vordringlichen Bedarfs der Verkehrs- bzw. Schienenwegeplanung des Bundes. Sie gehört zugleich zu den prioritären Vorhaben des transeuropäischen Verkehrsnetzes, das der Europäische Rat 1994 beschlossen hat.

Trotz dieser deutschen und europäischen Prioritätensetzung war es die neue Bundesregierung, die unter ihrem damaligen Bundesverkehrsminister Müntefering dieses

Projekt aufs Abstellgleis geschoben hat. Dies war ein ganz wesentlicher Anlass, unsere eigenen planungsrechtlichen Instrumente in die Hand zu nehmen, um bayerische Interessen beim Verkehrswegeausbau zu sichern.

In dieser Sonderfortschreibung kommt damit ganz eindeutig zum Ausdruck, welche Zielvorstellungen Bayern beim Ausbau der großen Straßenverkehrsprojekte und auch der Schienenwege verfolgt. Insofern wird auch deutlich, dass wir im Gegensatz zu Rot-Grün von Anfang an eine einheitliche Linie vertreten haben und ein klares Ja zum Ausbau von Schiene und Straße gesagt haben. Dies steht im Gegensatz zu dem Zickzackkurs, dem Eiertanz, der von Seiten der Parteien, rot und grün, aber auch der Bundesregierung gemacht worden ist. Erst sagt Bundesverkehrsminister Müntefering: Aufs Abstellgleis mit dieser ICE-Strecke! Dann kommt der neue Bundesverkehrsminister Klimmt, der jetzt den Weiterbau befürwortet. Er hat am 19. März im Deutschen Bundestag wörtlich gesagt – ich zitiere –: „Der Weiterbau nach Süden in Richtung Coburg und Nürnberg ist nicht aufgehoben, sondern nur aufgeschoben.“ Den Höhepunkt setzt jetzt der ehemalige Verkehrsminister selbst in seiner neuen Funktion als Generalsekretär der SPD, indem er in einem Interview mit der „Coburger Neuen Presse“ am 9. März erklärt, dass der ICE zwischen Erfurt, Coburg und Bamberg kommen wird. Wörtlich hat er gesagt: „Ja, natürlich, klar.“ Ein solcher Zickzackkurs schadet den Interessen Bayerns.

Meine sehr verehrten Damen und Herren der Opposition, Sie müssen sich an dieser Stelle etwas fragen lassen. Frau Biedefeld, vor allem Sie haben fast keine Begrifflichkeit aus der unteren Schublade der politischen Diskussion ausgelassen, um dieses Vorgehen zu kritisieren.

(Frau Biedefeld (SPD): Da kennen Sie mich aber schlecht!)

Frau Biedefeld, den Rest in noch unteren Schubladen wollen Sie uns hoffentlich ersparen; es reicht, was Sie heute vorgetragen haben.

(Frau Biedefeld (SPD): Das ist Ihre Bewertung, Herr Minister!)

Frau Biedefeld, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie müssen sich fragen lasse, welche Interessen Sie eigentlich vertreten. Vertreten Sie im Bayerischen Landtag die Interessen der rot-grünen Bundesregierung?

(Frau Biedefeld (SPD): Auch!)

Dann, liebe Frau Biedefeld, springen Sie zu kurz; denn was Sie uns vorgeführt haben, ist letzten Endes nichts anderes als ein Verteidigen dieses Zickzackkurses, der gegen die bayerischen Interessen läuft. Wenn ich dann noch sehe, dass Sie sich bewusst generell gegen die Sonderfortschreibung als Mittel einsetzen, dass Sie uns vorwerfen, dies sei ein untauglicher Versuch, landesplanungsrechtlich Projekte zu sichern, dann, Frau Biedefeld, empfehle ich Ihnen, sich einmal das Gesetz- und

Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt vom 23. August 1999 anzuschauen. Dort hat die sachsen-anhaltinische Landesregierung ihren Landesentwicklungsplan fortgeschrieben. Dort heißt es wörtlich: „Folgende für die Landesentwicklung bedeutsame Neu- und Ausbauvorhaben sollen vorrangig durch- und weitergeführt werden.“ Dann kommt eine Vielzahl von Verkehrsprojekten der deutschen Einheit, und unter 1 c) heißt es zum Beispiel: „Neu- und Ausbau der Strecke Nürnberg – Erfurt – Halle – Leipzig – Wittenberg“ usw.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, was der SPD in Sachsen-Anhalt recht ist, ist der SPD in Bayern noch lange nicht billig. Was wir in Bayern an bayerischen Interessen vertreten, konterkarieren Sie, indem Sie ausschließlich rot-grüne Bundespolitik verteidigen wollen. Frau Biedefeld, ich fordere Sie auf, endlich damit zu beginnen, in Ihrer Politik bayerische Interessen, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger Bayerns zu vertreten und sich nicht zum Handlanger rot-grüner Bundespolitik zu machen.

(Beifall bei der CSU)

Frau Paulig, Sie haben mit tränenreicher Sprache Staatsminister Dr. Wiesheu fehlende 520 Millionen DM für den MVV vorgehalten. Einerseits reklamieren Sie 520 Millionen DM für den MVV, andererseits werfen Sie mit Ihren Forderungen zum Bau von dezentralen Zwischenlagern unnötigerweise 700 Millionen DM mit einem Federstrich hinaus. Allein daran wird deutlich, wie widersprüchlich diese Argumentation ist; das Thema, wieviel Milliarden an volkswirtschaftlichem Vermögen bei der Entsorgung vernichtet werden, lasse ich dabei außer Acht.

Lassen Sie mich zum Schluss nochmals darauf zurückkommen, dass wir bayerische Interessen mit den uns gegebenen landesplanungsrechtlichen Mitteln sichern wollen. Was spricht eigentlich dagegen, dass wir in Bayern den Ausbau von Schiene und Straße – Bayern ist mit 37% Exportanteil das exportstärkste Land der Republik – voranbringen wollen? Um unser Land weiterentwickeln zu können, brauchen wir eine qualifizierte Infrastruktur: Schiene, Straße, Luft, auch moderne Datenautobahnen. Was spricht vor diesem Hintergrund eigentlich dagegen, die im früheren Bundesverkehrswegeplan festgelegten Projekte mit den uns eingeräumten landesrechtlichen Möglichkeiten zu sichern? Wir ergreifen die Mittel, die ein Land bzw. eine Region in Europa nach dem Raumordnungsrecht hat, um damit zu artikulieren, was wir wollen und was wir für notwendig halten, um dieses letzten Endes in einer rechtlich verbindlichen Form für Bayern niederzulegen und um damit den Bund im rechtlich möglichen Maße zu binden.

Natürlich wissen wir, und das wurde nie behauptet, dass wir in das Budgetrecht des Deutschen Bundestages nicht eingreifen können. Aber das Neuland, das uns das Bundesraumordnungsrecht ermöglicht zu betreten, bietet uns immerhin die Möglichkeit, für die Ziele der Raumordnung und der Landesplanung eine Bindungswirkung gegenüber der Administrative des Bundes und gegenüber dem Bundesgesetzgeber eine Berücksichtigungspflicht zu erreichen. Wenn uns das Recht diese Möglich

keit gibt, sollten wir im Interesse der Wahrung bayerischer Interessen davon Gebrauch machen; andere Länder wie etwa Sachsen-Anhalt haben dies ebenso getan. Ich verstehe den rot-grünen Eiertanz nicht, weil er deutlich macht, dass es Ihnen nicht um die Wahrung bayerischer Interessen, sondern um die Verteidigung einer verfehlten Bundespolitik geht. Wir sollten in der Abstimmung dem Vorhaben zustimmen, weil es dazu beiträgt, dass wir unsere Interessen in der uns gegebenen rechtlichen Möglichkeit konkretisieren und mit dem möglichen Verbindlichkeitsgrad fixieren.

(Beifall bei der CSU)

Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/1968 abstimmen. Hierzu wurden von Seiten der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zwei Änderungsanträge gestellt, über die ich vorweg abstimmen lasse. Der federführende Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen hat beide Änderungsanträge zur Ablehnung empfohlen.

Wer entgegen der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses dem Änderungsantrag auf Drucksache 14/2320 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Dies sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie Herr Kollege Hartenstein. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Stimmenthaltungen? – Dies ist nicht der Fall. Dann ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wer entgegen der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses dem Änderungsantrag auf Drucksache 14/2322 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Dies ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Dies sind die Fraktionen der CSU und der SPD sowie Herr Kollege Hartenstein. Der Änderungsantrag ist damit ebenfalls abgelehnt. Herr Kollege Hartenstein, wir registrieren, Sie haben mit der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN dem Antrag zugestimmt; er ist trotzdem abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage selbst. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/1968 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Landesentwicklung und Umweltfragen auf Drucksache 14/3108 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu, schlägt allerdings noch Ergänzungen vor. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/3108.

Wegen der Verschiebung der ursprünglich bereits für die Sitzungsfolge im März vorgesehenen Zweiten Lesung soll auf Wunsch der Staatsregierung abweichend vom Vorschlag des endberatenden Ausschusses in § 4 als Datum des In-Kraft-Tretens der 1. Mai 2000 eingefügt

werden. Außerdem soll die vom endberatenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagene Ergänzung des Einleitungssatzes folgende Fassung erhalten: „geändert durch § 20 des Gesetzes vom 16. Dezember 1999 (GVBl. Seite 521)“.

Besteht damit Einverständnis, dass ich den Gesetzentwurf mit den von mir soeben vorgeschlagenen Änderungen zur Abstimmung stelle? – Dies ist offensichtlich der Fall. Dann lasse ich so abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf mit den von mir vorgeschlagenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Dies sind alle Abgeordneten der CSU-Fraktion. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Dies sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Hartenstein. Dann ist dies so beschlossen.

Da kein Antrag auf Dritte Lesung gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf mit den von mir vorgeschlagenen Änderungen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Dies ist die Fraktion der CSU. Die Gegenstimmen bitte ich auf gleiche Weise anzuzeigen. – Dies sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Kollege Hartenstein. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes und der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern“.

Nun lasse ich noch über den Entwurf zur Änderung des Standortsicherungsplans auf Drucksache 14/2305 abstimmen. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie empfiehlt, dem Verordnungsentwurf zuzustimmen. Wer dem Votum des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Technologie beitreten will, den bitte ich um das Handzeichen. – Dies sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Dies ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Herr Kollege Hartenstein. Dem Entwurf zur Änderung des Standortsicherungsplans ist damit ebenfalls zugestimmt worden.

Nun rufe ich zur gemeinsamen Beratung auf:

Tagesordnungspunkt 11

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Renate Schmidt, Mehrlich, Dr. Jung und anderer und Fraktion (SPD)

RZWas 1991 bzw. RZWas 2000 (Drucksache 14/2517)

Tagesordnungspunkt 12

Antrag der Abgeordneten Paulig, Hartenstein, Gote und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Fortschreibung der Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (Drucksache 14/1233)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Verabredet wurde eine Redezeit von 20 Minuten pro Fraktion. Als erster Redner hat Herr Kollege Wörner das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich bin etwas überrascht, dass es keinen Sturmlauf der Kommunalpolitiker gegen die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung gibt. Im Haushaltsrecht der Gemeinden gilt der Grundsatz der Wahrheit und Klarheit. Dieser kann jedoch nicht beachtet werden, wenn das Kabinett am Bayerischen Landtag vorbei in einer Mauschelrunde gewaltige Mittel verschiebt und damit den Gemeinden ihre Planungssicherheit nimmt. Das mag den einen oder den andern, der sich nicht für Abwasser interessiert, nicht stören. Das wird aber einigen Gemeinden in Bayern erhebliche Probleme bereiten. Deshalb ist es dringend notwendig, eine Korrektur an dem am Bayerischen Landtag vorbei gefällten Beschluss des Kabinetts anzubringen.

(Beifall bei der SPD)

Schauen wir uns einmal an, was mit diesem Beschluss angerichtet worden ist. Die RZWas wurde lange diskutiert. Plötzlich wurden Maßnahmen vorgeschlagen, ohne dass diese erörtert worden sind. Die Erhöhung der Förderschwelle bedeutet nichts anderes, als dass nur noch 50% der bisherigen Meldungen überhaupt angenommen werden können. Somit fallen in Zukunft 50% der Gemeinden aus der Förderung von Wasser und Abwasser heraus. Derjenige, der weiß, vor welchem Berg von Sanierungsmaßnahmen bei der Abwasserentsorgung wir stehen, kann nicht begreifen, dass man einen solchen Beschluss fassen kann. Derjenige, der weiß, dass auch noch die Absenkung der Förderbeträge insgesamt hinzu kommt, kann sich ausmalen, dass in Zukunft unser Grundwasser von den maroden Abwasserkanälen der Kommunen noch mehr als bisher belastet wird. Notwendig wäre der Einsatz erheblicher Mittel für die Sanierung, um die Qualität des Grundwassers zu verbessern.

(Frau Radermacher (SPD): So ist es!)

Es ist unzumutbar, in Zukunft nur noch 50% der Gemeinden zu fördern und die Mittel um 15 Prozentpunkte zu senken. Mit diesen Maßnahmen sollen sich angeblich die Wartezeiten für die Bearbeitung der bisher gestellten Anträge verkürzen. Ist das wirklich so? Wir bezweifeln das. Die Wartezeiten sind künstlich erzeugt worden.

Ich wundere mich darüber, dass in der letzten Plenarsitzung der Ministerpräsident über die Stärkung der Regionen gesprochen hat. Wir sind für diese Stärkung, aber der Gemeinde, die die kleinste Zelle des Staates ist und

am besten funktionieren soll, werden gerade in Bayern permanent Mittel vorenthalten. Der Freistaat Bayern steht bei den bayerischen Gemeinden mit 6 Milliarden DM in der Kreide. 6 Milliarden DM wurden den Gemeinden bisher vorenthalten. Wenn Gemeinden vorfinanzieren, fallen Zinsen in Höhe von 300 Millionen DM an, weil der Freistaat seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

(Zuruf des Abgeordneten Dinglreiter (CSU))

So kann man mit den Gemeinden nicht umgehen, zumal wenn man immer wieder verkündet, man müsse die Gemeinden stärken. Wenn wir die Gemeinden stärken wollen, müssen wir ihnen das Geld geben, das zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist. Auch die Kommunalpolitiker der CSU müssten wissen, wo der Schuh drückt. Deshalb wundere ich mich, dass sie gegen die Beschluss des Kabinetts nicht Sturm laufen. Wahrscheinlich dürfen sie sich nicht kritisch äußern. Die Kommunalpolitiker der CSU tun nichts für die Gemeinden.