Ich kann noch ein anderes Beispiel nennen. Herr Kollege Hölzl hat sich sehr engagiert für Schnellverfahren eingesetzt. Ich bin mir durchaus dessen bewusst, dass diese Schnellverfahren einen anderen Bereich betreffen – ich vergleiche nicht Äpfel mit Birnen –, ich frage mich aber, warum in diesem Fall nicht ein ebenso großes Bedürfnis nach einer schnellen Ermittlung und Amtshilfe besteht. Wenn man das tatsächlich will, findet man dafür auch einen Weg.
Wir hätten die Vorgänge um das Landeskriminalamt nicht aufgegriffen, wenn nicht – und in dieser Beziehung halte ich die Nachfrage für absolut zulässig, Herr Dr. Beckstein – drei verschiedene Gründe angegeben worden wären, weshalb keine Unterstützung gegeben werden kann. Im Schreiben des Landeskriminalamtes vom 12. April wird angegeben, solche Arbeiten könnten grundsätzlich nicht geleistet werden, weil Private davon betroffen seien. Nach einer anderen Aussage fehlten die technischen Voraussetzungen. Es gibt noch eine dritte Begründung, die mir im Moment nicht präsent ist. Ich möchte wissen, welcher der drei Gründe ausschlaggebend war.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Dr. Beckstein?
Nein. Ich finde es albern, dass jemand, der ein ständiges Rederecht hat, sich einmal als Abgeordneter und ein anderes Mal als Minister geriert, so wie es ihm gerade in den Kram passt, während ich mit meiner Redezeit haushalten muss.
Wir haben nicht nach der Konvertierung des Magnetbandes gefragt, sondern nach der Wiederherstellung der
Aufzeichnungen auf der Festplatte. Dazu können Sie als Minister selbstverständlich noch etwas sagen.
Herr Justizminister Dr. Weiß, es mag sein, dass Sie auf die Komplexität des Themas nicht vorbereitet waren, weil Sie während der Legislaturperiode das Justizressort übernommen haben. Gleichwohl schätzen wir Ihr Angebot zur Kooperation sehr und hoffen, dass es uns im Ausschuss gelingen wird, mehr Licht in die Affäre zu bringen. Zu dem Punkt Sippenhaftung kann ich mir jegliche Ausführungen ersparen, weil Herr Kollege Dr. Hahnzog vorbildlich dargestellt hat, was echte Sippenhaftung in diesem Staat heißt.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Als nächste Redner hat Herr Staatsminister Dr. Beckstein das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich deswegen als Abgeordneter zu einer Zwischenfrage gemeldet, weil ich dachte, damit Zeit sparen zu können. Ich wollte bewusst deutlich machen, dass jeder Abgeordneter und jede Abgeordnete, die in diesem Hause auch nur einigermaßen aufmerksam gewesen sind, mitbekommen haben müsste, dass es um zwei verschiedene Sachverhalte gegangen ist. Ich lasse es nicht zu, dass entweder aufgrund von Unaufmerksamkeit – in diesem Falle sollten Sie den Mund halten – oder durch bewusste Verleumdung die Handlungsweise der Mitarbeiter des Landeskriminalamtes in Zweifel gezogen wird.
Ich hebe noch einmal hervor, dass ich den vollständigen Sachverhalt, den der Leiter der Abteilung 41 schriftlich dargestellt hat, vorgelesen habe. Der Inhalt war für jedermann, der nicht unaufmerksam oder bewusst böswillig ist, klar.
Es geht um zwei verschiedene Punkte. Einmal geht es um das Lesbarmachen der Festplatte. Dazu hat das Landeskriminalamt mitgeteilt, dass es zum damaligen Zeitpunkt – ich habe hinzugefügt: nach meiner Kenntnis trifft das heute noch zu – hierzu technisch nicht in der Lage war. Hier war der Grund also die technische Unmöglichkeit für das Landeskriminalamt. Ich habe hervorgehoben, dass bei der Anfrage keinerlei Namen erkennbar waren, so dass alles, was hier nun bewusst in den Raum gestellt wird, für mich einen Dunstkreis der Verschleierung bzw. der Verleumdung darstellt. Das sollte man hier nicht so stehen lassen.
Einen Moment! Ich erwarte, dass Kollege Jung hier ebenfalls sagt, dass der Sachverhalt, wenn er ihm durch Schreiben entsprechend nachgewiesen wird, von ihm anerkannt wird, und dass es keinerlei Vorwürfe gegen das Landeskriminalamt gibt.
Der zweite Sachverhalt ist die Konvertierung eines Magnetbandes. Da sagt das Landeskriminalamt, dass es dazu technisch in der Lage gewesen wäre, so wie auch jedes private Institut, das einigermaßen ordentlich ausgestattet ist. Aber es hat auch erklärt, dass es auf Anfrage eines Sachverständigen nicht als Subunternehmer eines Privaten tätig werde, dass aber eine Anfrage der Staatsanwaltschaft jederzeit erfüllt worden wäre, wenn sie denn gekommen wäre. Das sei aber nicht der Fall gewesen.
Ich hoffe, dass nun der Sachverhalt für jedermann klargestellt ist, und wäre mit meinen Ausführungen eigentlich fertig, will aber Nachfragen gern zulassen.
Herr Staatsminister, ich will Sie zwar nicht bitten, die ganze Seite vorzulesen, aber ich bitte Sie doch, dem Hohen Haus eine Frage zu beantworten. Ihr Kollege Dr. Weiß hat vorhin in seiner Berichtigung angeführt, der Leitende Oberstaatsanwalt Nemetz habe erst durch Journalisten erfahren – das ist sehr bemerkenswert –, dass es das BSI gibt. Haben Sie Erkenntnisse darüber, ob erstens das Bayerische Landeskriminalamt dieses BSI schon vor der Bekanntmachung durch die Journalisten gekannt hat, und ob zweitens bei dem besagten Anruf, den Sie vorhin zitiert haben, als der Staatsanwalt noch einmal nachgefragt hat, ob das Landeskriminalamt bei seiner Bewertung bleibt, die Schätze nicht heben zu können, auch das BSI als eine mögliche Quelle genannt worden ist, die hilfreich sein könnte?
Herr Kollege Wahnschaffe, ich habe vorgelesen, dass die Anfrage im Januar oder Februar 1996 erfolgt ist, und ich habe vorgetragen, dass das Landeskriminalamt auf verschiedene private Gutachter, vertrauenswürdige Firmen, hingewiesen hat. Mir ist nicht bekannt, ob dem Landeskriminalamt das BSI und seine Funktion im Jahre 1996 bekannt war, und mir ist auch nicht bekannt, ob zum damaligen Zeitpunkt das BSI diese Fähigkeit überhaupt gehabt hätte.
Aber ich bin gern bereit, dies nachzufragen, wenn Sie das vom Landeskriminalamt wissen wollen. Aber wie auch immer die Antwort ausgeht: Ich kann daraus nicht die leisesten Vorwürfe ableiten. Denn wenn hier schlichtweg auf formlosen Wege angefragt wird und das LKA nach dem damaligen Sachstand eine vollständige Antwort gibt, dann ist das in keiner Weise zu beanstanden.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister, gestatten Sie nun die Zwischenfrage der Kollegin Frau Paulig?
Herr Staatsminister, würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass ich in meiner schriftlichen Anfrage nur nach der Rekonstruktion der Daten auf der Festplatte von Max Strauß gefragt habe und mich nicht auf die Konvertierung eines Magnetbandes bezogen habe?
Ich kann hier nur sagen, dass ich eine Klarstellung versucht habe und dass ich das – wider meine Natur – nicht mit heftigen Vorwürfen gegen Herrn Jung und gegen Sie verbunden habe, weil die Veröffentlichung des Sachverhaltes ja nicht vorgenommen worden war und insbesondere Kollege Jung nach meiner Kenntnis die Antwort auch nicht geben konnte. Die Antwort ist nun vom Justizminister vorgelegt, und ich habe darauf hingewiesen. Gerade deswegen habe ich die vollständige Information, die das Innenministerium vom Landeskriminalamt bekommen hatte, vorgetragen. Bei diesem Vortrag wird für jedermann deutlich, dass es sich um zwei Sachverhalte handelt, jedermann mit Ausnahme von Frau Stahl. Die hat nicht gemerkt, dass es hier zwei Sachverhalte gibt, nämlich zum einen die Festplatte und zum anderen das Magnetband.
(Zurufe der Abgeordneten Frau Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Zuruf von der CSU: Zuhören!)
Ich kann hier nur noch einmal Folgendes sagen: Die Anfrage des Sachverständigen wegen der Konvertierung – das ist grundsätzlich jedermann möglich – wurde abgelehnt, weil man nicht Subunternehmer war. Für die Staatsanwaltschaft hätte man das gemacht, es kam aber eben von da keine Anfrage. Das Lesbarmachen der Festplatte war technisch nicht möglich. Ich halte es für inakzeptabel, dass man nun nach dieser eindeutigen Klarstellung nach wie vor in diesem Landtag behauptet, wer verschiedene Gründe angebe, müsse etwas zu verbergen haben. Das geht über mein Verständnis hinaus. Das halte ich für eine ganz bewusste Verleumdung.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Vielen Dank, Herr Staatsminister. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen nun zur Abstimmung.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Zu beiden Dringlichkeitsanträgen wurde namentliche Abstimmung beantragt. Zunächst lasse ich in namentlicher Form über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion der SPD auf der Drucksache 14/3384 abstimmen. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereitgestellt. Die Ja-Urne ist auf der Oppositionsseite, die Nein-Urne ist auf der Seite der CSU im Bereich der Eingangstüren aufgestellt. Die Enthaltungsurne befindet sich auf dem Stenografentisch.
Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt. Das Ergebnis gebe ich später bekannt. Ich führe jetzt zwischenzeitlich die namentliche Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 14/3386 durch.
Bevor wir zur Abstimmung kommen, möchte Herr Kollege Dr. Jung das Wort zur Abgabe einer persönlichen Erklärung.
(Glück (CSU): Das macht doch jetzt keinen Sinn! – Dr. Jung (SPD): Wir haben abgestimmt, und jetzt möchte ich meine Erklärung abgeben! – Unruhe – Glocke der Präsidentin)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stimmen jetzt ab. Nachdem die Urnen wieder aufgestellt sind, bitte ich um die Durchführung der zweiten namentlichen Abstimmung und bitte Sie, hinterher schnellstmöglich die Plätze wieder einzunehmen.