Sie haben gerade das Gesetz erwähnt. Deshalb möchte ich noch auf eine pittoreske Situation aufmerksam machen: 1993 wurde das Finanzausgleichsgesetz mit der ausdrücklichen Zustimmung des Freistaates Bayern und seines Ministerpräsidenten neu erlassen. Alles, was Sie jetzt kritisieren, zum Beispiel Übernivellierungen, ist Ihnen im Jahre 1993 nicht eingefallen. Darauf hat auch Frau Ministerpräsidentin Heide Simonis zu Recht hingewiesen. Es wäre geschickter gewesen, damals diese Kritik zu erheben und darauf hinzuweisen, dass über diese Kritikpunkte in den kommenden Jahren verhandelt werden müsse, als jetzt den Gerichtsweg zu beschreiten.
Herr Kollege Güller, Ihnen ist doch bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht Folgendes festgelegt hat: Wenn bis zum Jahr 2002 die Massstäbe für die Neuverteilung der Finanzmassen zwischen Bund und Ländern nicht neu geregelt werden, wird der jetzt bestehende Finanzausgleich Ende 2002 und nicht im Jahre 2005 außer Kraft treten. Insofern – hier stimmen Sie mir doch wohl zu – hat dieses Urteil bewirkt, dass die Nehmerländer gezwungen sind, bis 2002 mit uns zu sprechen und eine Neuregelung des Finanzausgleichs zu vereinbaren.
Herr Kollege Güller, bevor ich Ihnen das Wort gebe, möchte ich eine Bemerkung machen. Herr Kollege Dr. Bernhard, Ihre Wortmeldung spricht dafür, dass wir uns Gedanken über die Einführung der Zwischenintervention machen. Wir sollten nicht immer die Zwischenfragen bemühen.
Ich stimme mit Ihnen überein, dieses Urteil hat den Vorteil, dass eine konkrete Zwischenstation eingezogen wurde. Ich meine hier das Massstäbegesetz, das zum 31. Dezember 2002 in Kraft getreten sein muss. Der Nachteil des Urteils liegt darin, dass der Freistaat Bayern und die übrigen Klägerländer alle Bundesländer in der vom Herrn Ministerpräsidenten üblichen Weise in gute und böse, Zahler und Nichtzahler, Habenichtse und Reiche geteilt hat. Durch diese Frontlinie, die durch die Klage der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen aufgebaut wurde, ist im Moment ein sinnvoller Dialog nicht möglich. Die Klage führte nicht zu dem Ergebnis, das die Staatsregierung immer wieder vorzugaukeln versucht. Das Bundesverfassungsgericht hat zu keinem einzigen der beklagten Punkte gesagt, dass die heutige Regelung nicht über das Jahr 2005 fortgeführt werden kann. Er hat gesagt, man müsse diese Punkte gegebenenfalls neu begründen und noch einmal darüber nachdenken. Das war jedoch schon im Gesetz festgeschrieben. Herr Kollege Dr. Bernhard, auch Ihr Kopfschütteln ändert nichts daran, dass dieses Urteil mehr Fragen aufwirft als beantwortet.
Die Enquete-Kommission „Föderalismus“ versucht, einige dieser Fragen zu beantworten. Herr Ministerpräsident Dr. Stoiber sollte nicht nur anlässlich seiner Regierungserklärungen teilweise im Parlament anwesend sein, sondern sich die Zeit nehmen, sich parlamentarisch zu betätigen. Der Ministerpräsident sollte zum Beispiel Anfang Dezember an der Sitzung der EnqueteKommission teilnehmen. Dort wird Herr Prof. Dr. Kirchhof, der massgeblich an diesem Urteil mitgearbeitet hat, anwesend sein. Dann würde der Ministerpräsident erkennen, dass mehrere Professoren, auch die, die von der CSU benannt wurden, völlig verschiedener Auffassung sind, wie die einzelnen Sätze dieses Urteils zu bewerten sind. Der Ministerpräsident müsste sich einmal, statt hier nur Regierungserklärungen abzugeben, der Mühe einer Sacharbeit unterziehen. Er sollte nicht mitten in der Debatte den Raum verlassen.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal auf die Ausführungen des Herrn Kollegen Glück eingehen. Ich teile die Auffassung, die Frau Kollegin Schmidt in ihrer Rede geäussert hat. Beim Thema „Föderalismus“ gibt es wesentlich mehr Gemeinsamkeiten, als dies in dem Schwarz-Weiß-Gemälde, das der Ministerpräsident gezeichnet hat, zum Ausdruck kam.
Wir sind in der Enquete-Kommission inzwischen schon sehr weit bei der Klärung der Frage, ob man es nicht verfassungsrechtlich oder in der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags festschreiben sollte, dass der Ministerpräsident und die einzelnen Fachminister den
Herr Kollege Glück, bauen Sie hier nicht eine Wand auf, die so nicht besteht. Wir fordern keinen imperativen Beschluss des Parlaments. Wir verlangen nur, dass die Regierung vor der Entscheidung die Meinung des Parlaments einholt. Es ist völlig klar, dass man bei den Verhandlungen im Kreis von 16 Bundesländern bei dem einen oder anderen Punkt flexibel sein muss. Wir wollen aber rechtzeitig beteiligt werden. Das, was heute vor der Regierungskonferenz am kommenden Wochenende passiert, hat mit einer Beteiligung des Landtags nichts zu tun. Abgesehen davon hält es der Ministerpräsident offenbar nicht für notwendig, sich die Antworten auf die Regierungserklärung sowie die Anregungen der Opposition anzuhören.
Wir wollen im jeweiligen Ausschuss unsere Argumente einbringen können. Wenn dann gemacht wird, was Sie wollen, liegt das daran, dass Sie im Moment „die Mehreren und die Schwereren“ sind. Das ist parlamentarisch in Ordnung, denn so sind die Mehrheitsverhältnisse. Aber wir wollen die Chance haben, uns parlamentarisch einzubringen. Dies sollte dem Selbstverständnis aller hier anwesenden Kolleginnen und Kollegen entsprechen. In diesem Punkt sehe ich zumindest in der Enquete-Kommission eine große Übereinstimmung. Herr Staatsminister Huber, sagen Sie das dem Herrn Ministerpräsidenten weiter. Ich hoffe, dass die Gemeinsamkeit anhält, wenn es zu Beschlüssen kommt, und dass die Staatsregierung nicht versucht, sich querzustellen.
Eine weitere Gemeinsamkeit gibt es hinsichtlich der Abschaffung von Mischfinanzierungen und dem Zurückdrängen von Gemeinschaftsaufgaben. Ich möchte ausdrücklich betonen, wir brauchen eine Stärkung der Steuerautonomie. Ich kann für meine Partei nur sagen: Bravo, was Sie heute gesagt haben ist das, was wir in den letzten Monaten und Jahren in die Debatte der Parlamente aller deutschen Länder bereits eingebracht haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer aber Mehrheiten für die Abschaffung von Mischfinanzierungen und Gemeinschaftsaufgaben und Mehrheiten für die Zurückdrängung der konkurrierenden Gesetzgebung und die Rückverlagerung von Zuständigkeiten von Europa und dem Bund auf die Landtage haben will, der braucht Gemeinsamkeiten mit den anderen Bundesländern. Wir brauchen Mehrheiten im Bundesrat, aber auch im Bundestag, und zwar Zweidrittelmehrheiten. Wer wie der Herr Ministerpräsident pausenlos auf die anderen einschlägt und nur sich als den Größten und Besten darstellt und sagt, alle anderen in Deutschland liegen mit ihrer Meinung falsch, der verprellt sich Mehrheiten und macht Positionen, die eigentlich sinnvoll sind, nicht mehrheitsfähig. Damit schadet man der Sache und nützt ihr nicht.
Im Gegensatz zu den Ausführungen zu den Gesetzgebungskompetenzen waren die Ausführungen bezüglich der Mischfinanzierung überraschend unkonkret. Keine einzige Finanzierungsart wurde konkret benannt. Das ist das Problem, das uns von den beklagten Ländern derzeit geschildert wird. Bayern lamentiert zwar allgemein, es gebe eine Übernivellierung und Bayern stehe zu schlecht da, aber es werden keine konkreten Rechenbeispiele gebracht. Ich fordere Sie deshalb auf, wenn Sie schon eine Klage einreichen, kommen Sie nicht erst Monate nach dem Urteil mit Rechenbeispielen an, sondern bringen Sie diese jetzt und legen Sie sie auch dem Bayerischen Landtag und den entsprechenden Ausschüssen und Kommissionen vor.
Ich komme zum letzten Punkt meiner Rede, und zwar zur Bestandsaufnahme im kommunalen Finanzausgleich. Auch hier stößt man auf eine erschreckende Unkonkretheit. Dafür, dass die Angelegenheit für Sie angeblich ein Hauptanliegen darstellt und Sie sagen, wir müssen hier etwas tun, ist das, was Sie vorbringen, nämlich eine Bestandsaufnahme machen zu wollen, relativ wenig. Wir sagen Ihnen, wir wissen, wie die Bestandsaufnahme aussieht. Wir können Ihnen als einige wenige Beispiele schon heute sagen, dass die Schulsozialarbeit unterfinanziert ist. Wir können Ihnen heute schon sagen, dass beim Schulhausneubau zu wenig und spät Zuschüsse fließen. Wir können Ihnen heute schon sagen, dass der Freistaat Bayern sich aus seiner Pflicht, die Kosten für die Schülerbeförderung zu übernehmen, herausgemogelt hat. Dazu brauchen wir keine Bestandsaufnahme. Wir könnten bereits morgen im Gesetzgebungsverfahren handeln, wenn Sie dazu bereit wären.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Kollege Güller, Ihre Redezeit ist um. Ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich stelle im Parlament und in der Enquete-Kommission eine Vielzahl von Gemeinsamkeiten fest. Ich bitte Sie, versuchen Sie nicht, diese Gemeinsamkeiten durch gegenseitige Beschimpfungen und die Erklärung, der andere sei nicht für den Föderalismus und den Freistaat Bayern, zu verdecken. Selbstverantwortlichkeit der Länder, regionale Vielfalt und die daraus folgende Befruchtung des Miteinanders sind nur unter allen anderen Ländern gemeinsam zu erreichen. Das überholte Lagerdenken des Bayerischen Ministerpräsidenten hat hier nichts verloren. Wer für Bayern und seine Bürgerinnen und Bürger etwas erreichen will, braucht die anderen Länder, genauso wie die anderen Länder Bayern als starken Teil Deutschlands brauchen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Ministerpräsident, „nichts Neues aus der Staatskanzlei“ hätte eigentlich der Titel Ihrer Regierungserklärung am heutigen Tag lauten müssen. Ich bin wirklich enttäuscht darüber, dass wir heute nichts Neues gehört haben.
Ihre Rede und insbesondere Ihre Ausführungen zum Länderfinanzausgleich haben auf mich den Eindruck einer eigentherapeutischen Selbstvergewisserung gemacht. Sie sagen, „wir haben schon immer“, „wir wussten schon immer“ und „wir sind bestätigt worden“, aber nichts von dem allen entspricht der Wirklichkeit.
Zum Länderfinanzausgleich. Der Versuch, die Klage vor dem Verfassungsgericht als Erfolg für Bayern zu verkaufen, wirkt geradezu verzweifelt und läuft fehl. Ich bin Herrn Güller dankbar, dass er das gerade so ausführlich dargestellt hat. Statt die Reform vor einer Klage in Absprache und im Einvernehmen mit den Ländern voranzutreiben, hat Bayern den Klageweg beschritten und damit Zeit verspielt, Zeit, die uns nun fehlt, um tatsächlich zu einer vernünftigen Reform des Länderfinanzausgleichs zu kommen. Wir stehen unter Zeitdruck. Sie wissen ganz genau, dass meine Partei immer für eine Reform des Länderfinanzausgleichs eingetreten ist. Wir hätten viel früher zu Lösungen kommen können. Nun ist die Zeit verstrichen, und zwar nicht zuletzt dadurch, dass Klage erhoben wurde, wodurch wir ein ganzes Jahr verloren haben.
Ich komme zur Neugliederung der Länder. Ich bin froh, dass Sie dazu etwas gesagt haben. Das ist das einzig Neue in Ihrer Rede. Ich muss gestehen, es gab doch etwas Neues in der Rede.
Allmählich haben Sie erkannt, dass die Neugliederung der Länder auch kein Allheilmittel ist. Auch wenn es durchaus vernünftig sein mag, über eine Neugliederung der Länder nachzudenken, haben wir immer betont, dass dies nur mit den Bürgerinnen und Bürgern der Länder möglich ist und dass der Vorschlag von den Ländern ausgehen muss, für die eine Neugliederung sinnvoll sein kann. Man kann so etwas nicht von Bayern aus raten. Nun sind also auch Sie zu dieser Einsicht gelangt. Ich gratuliere Ihnen dazu und hoffe, dass es in Zukunft keine Tiraden gegenüber den kleinen Ländern und den Stadtstaaten mehr geben wird.
Zur Reform des Föderalismus. Herr Ministerpräsident, bei Ihrem Versuch der Selbstvergewisserung verstiegen Sie sich heute Morgen zu der Erklärung, die Klage zum Länderfinanzausgleich hätte das Tor zur Reform des bundesrepublikanischen Föderalismus aufgestoßen. Das ist falsch. Dieses Tor war längst offen. Seit Jahren diskutieren die Länderparlamente über eine Reform des Föderalismus.
Seit Jahren diskutiert die Wissenschaft über eine Reform des Föderalismus. Seit Jahren liegen Vorschläge für sinnvolle Reformen auf dem Tisch und verstauben in den
Regalen oder Schubladen, weil Sie sich nicht einigen können, weil die Regierenden, die Exekutive, diese Reform gar nicht will. Auch hier war Bayern der Bremser.
Es wird von mehr Kompetenzen für die Länder gesprochen. Es ist richtig und schön, die Länder zu stärken. Nur meinen Sie, wenn Sie das sagen, mehr Kompetenzen für die Staatsregierung und nicht für die Länder. Wir dagegen wollen die Landesparlamente stärken. Es muss also heißen: Mehr Kompetenzen für die Landesparlamente. Das steht zwar schon geschrieben, aber die Ausprägung und die Ausführung fehlen. Wir wollen Informationsrechte und Mitspracherechte für die Parlamente. Kollege Güller hat dies ausgeführt. Wir wollen ganz deutlich auch eine Verankerung dieser Rechte in der Verfassung oder zumindest in den Ausführungsverordnungen oder in der Geschäftsordnung haben.
Dies ist in anderen Ländern so bereits Brauch und festgeschrieben. Bayern hinkt auch hier hintennach. Auch hier ist keine Bereitschaft zu erkennen, ein Stück Macht abzugeben, dorthin zurückzuführen, wo sie hingehört, nämlich zur gewählten Vertretung der Bürgerinnen und Bürger, also in die Landesparlamente.
Aber – da muss ich bei aller Harmonie, die der Kollege Güller aus der Enquete-Kommission geschildert hat, auch einmal ein kritisches Wort sagen – ich als Mitglied der Enquete-Kommission erlebe meine Kollegen aus der CSU-Fraktion leider oftmals wie zahnlose Tiger. – Herr Leeb, ich schaue Sie an. Ich bewundere Ihre Ausführungen in der Enquete-Kommission. Denen kann ich meistens zustimmen. Nur, dies geschieht alles unter den wachsamen Augen des Vertreters der Staatsregierung. Ich bin gespannt, ob das, wenn es zur Abstimmung kommt, so bleiben wird.
Zum Thema Steuerautonomie für die Länder. Sie haben zu Recht geschildert, wie wichtig es für den Föderalismus ist, dass die entsprechenden Ebenen auch mit Steuerautonomie und Finanzhoheit ausgestattet werden. Das ist gut und schön. Wie steht es aber um die Steuerautonomie der Kommunen? Wie immer endet hier der Föderalismus an den Grenzen Bayerns.
Geht es um die Stärkung der Rechte und der Finanzhoheit der Kommunen, so sind Sie über bloße Ankündigungen bisher nicht hinausgekommen. Es hieß, man werde prüfen, man werde eine Bestandsaufnahme des kommunalen Finanzausgleichs machen. Dabei wissen wir doch eigentlich alle, was geschehen muss. So treiben Sie die Kommunen und die Bezirke auf den Klageweg, wie es aktuell der Fall ist.
Eine Neuordnung der Finanzierungssysteme steht aber nicht nur mit Blick auf die Kommunen an. Sie muss auch ein europäisches Thema sein. Auch die Europäische Union muss ihre Finanzierungssysteme reformieren. Auch hier verschließt sich die CSU einer Debatte um eine Neuordnung der Finanzierungssysteme in der Europäischen Union. Wir hatten diese Diskussion gerade im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten geführt. Hier wird in populistischer Manier so getan, als wollte die EU eine zusätzliche Steuer einführen. Dabei geht es nur darum, Finanzierungssysteme auch dort anzusiedeln, wo die Kompetenzen sind, und sie in dem entsprechenden Maße dort anzusiedeln. Das unübersichtliche System, das wir derzeit in der Europäischen Union haben, muss durch ein für die Bürgerinnen und Bürger transparenteres und verständliches System ersetzt werden.
Ich sage nun ein paar Worte zum Dringlichkeitsantrag der CSU, besonders deshalb, weil darin meiner Meinung nach das Subsidiaritätsprinzip völlig falsch definiert ist. Ich muss dazu vorausschicken: Herr Glück, Sie haben es eben richtig definiert. Sie haben es damit auch anders gesagt, als es in dem Antrag steht. In dem Antrag steht nämlich:
Das Subsidiaritätsprinzip bedeutet, dass grundsätzlich in allen Lebens- und Aufgabenbereichen der kleineren Einheit Vorrang zu geben ist.
Das kann ja wohl nicht alles sein. Sie haben eben richtig gesagt: Es muss dort angesiedelt sein, wo die Kompetenzen dafür liegen und wo die Aufgaben am besten gelöst werden können. Das ist – ich sage das als Europapolitikerin – nicht immer die kleinere Einheit. Sie ist es meistens oder oft, aber nicht immer.
Natürlich geht es bei der Frage der Subsidiarität um Macht. Aus Ihrem Blickwinkel und aus dem Blickwinkel der Staatsregierung, Herr Ministerpräsident, geht es natürlich um Machterhalt.