Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Opposition hat in ihrem Antrag bestimmte Ideen entwickelt und die Staatsregierung aufgefordert, ein neues Feuerwehrgesetz zu fordern. Ich betone die Worte „ein neues Feuerwehrgesetz“. Damit nähren Sie nach unserer Auffassung bestimmte Illusionen; denn ich halte es nicht für angebracht, das bewährte Bayerische Feuerwehrgesetz zu ändern. Primär wäre es erforderlich, die nicht nachvollziehbare Berliner 630-DM-Regelung abzuändern, da sie negative Auswirkungen für die ehrenamtlich Tätigen gebracht hat.
(Dr. Kaiser (SPD): Sie haben keine Ahnung! – Herbert Müller (SPD): Sie haben zugegeben, dass es ginge! Warum machen Sie es nicht?)
Herr Kollege Müller, warum sollten wir eine bewährte Einrichtung ändern? Sie können nicht beurteilen, was wir ändern können. Ich kann das aus dem Stand auch nicht. Das Bayerische Feuerwehrgesetz hat sich bewährt. Warum sollten wir dieses Gesetz wegen einer nicht nachvollziehbaren Regelung des Bundes an die Wand fahren?
Herr Kollege Müller, zu Ihren Vorstellungen und den Vorstellungen der SPD ist anzumerken, dass die Sozialversicherungspflicht bei Personen, die ehrenamtlich tätig sind, seit langem besteht. Zunächst ein kleiner Blick zurück: Bisher haben die Feuerwehrführungskräfte
keine Sozialabgaben für diese Entschädigungen gezahlt. Die Krankenkassen in Bayern vertraten die Auffassung, dass ehrenamtlich Tätige in keinem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stünden. Das ist der wunde Punkt.
Herr Kollege Wahnschaffe, dies war die Regelung der bayerischen Kassen. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger auf Bundesebene haben am 16. und 17. November letzten Jahres einstimmig entschieden, dass die Führungskräfte sozialversicherungspflichtig seien, weil sie in einem abhängigen Verhältnis stünden. So ist das überall nachzulesen. Über das, was auf Bundesebene läuft, müssen Sie Ihre Genossen der rotgrünen Bundesregierung fragen. Nach der früheren Regelung des 630-DM-Gesetzes waren rund 99% der Feuerwehrleute und rund 90% der Führungskräfte sozialversicherungsfrei. Ihr Argument, wonach es dieses Problem in anderen Bundesländern nicht gäbe, ist nicht richtig. Überall, wo es freiwillige Feuerwehrstrukturen bayerischer Art gibt, gibt es Probleme aufgrund der Bundesregelung.
Die Rentenversicherungsträger haben begonnen, hinsichtlich der Sozialversicherung entsprechende Prüfungen durchzuführen. Die Rentenversicherungsträger auf Bundesebene vertreten die Auffassung, als Ausfluss der neuen 630-DM-Regelung sei eine Abhängigkeit entstanden; somit sei diese Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Tatsache ist, dieser Beschluss der Spitzen der Sozialversicherungsträger gilt für alle Bundesländer. Ihr Hinweis in den Medien, wonach in Baden-Württemberg eine andere Praxis herrsche, ist sicher nicht mit der Situation in Bayern vergleichbar. Ich konnte das nicht nachprüfen.
Ich weiß, dass es Sie schmerzt, diese nüchternen Fakten anzuhören und keine Luftschlösser in die Welt setzen zu können, wie Sie das dauernd machen.
Meines Erachtens trifft Ihre Vorstellung, die ehrenamtliche Tätigkeit durch eine Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes zu erreichen, nicht den Nagel auf den Kopf. Faktum ist, das Steuer- und das Sozialversicherungsrecht sind eindeutig Bundesrechte. Auch wenn Sie sich mit Ihrer Argumentation noch so dämlich anstellen, niemand nimmt Ihnen ab, dass Dinge, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen, von Bayern geregelt werden könnten. Sie müssen den Mut haben, Ihren Genossen gegenüber entsprechend aufzutreten.
Die in den letzten Veröffentlichungen angeschlagenen Töne, wonach Bayern bis jetzt keine landesrechtliche Lösung für steuer- und sozialversicherungsfreie Behandlungen vorgeschlagen habe, sind nicht zutreffend. Es muss hier angemerkt werden, dass unsere Sozialministerin Barbara Stamm und auch unser Innenminister Dr. Günter Beckstein vor längerer Zeit sehr
Mit unserem heutigen Dringlichkeitsantrag wollen wir dazu beitragen, dass sich der von der rot-grünen Bundesregierung entfachte Flächenbrand nicht bundesweit ausbreitet. Es gibt neben den Feuerwehren nämlich auch noch andere Hilfseinrichtungen, zum Beispiel den Rettungsdienst und den karitativen Bereich. Die „Löschzüge und Löschkommandos“ sollten nicht noch bundesweit ausrücken müssen. Die Bundesregierung sollte vielmehr möglichst schnell in eigener Regie die Abgabepflicht auf 630-DM-Beschäftigungsverhältnisse schnell ins richtige Lot bringen bzw. abschaffen. Wir fordern die Staatsregierung auf, mit Nachdruck in dieser Richtung auf den Bund einzuwirken. Hier ist schnelles Handeln erforderlich, weil das Ehrenamt nicht länger diesen unnötigen Belastungen und Erschwernissen sowie dem Risiko eines Crashes ausgesetzt werden darf.
Wenn diese vom Bund verursachte Regelung nicht abgeändert würde, wäre das eine dreifache Strafe. Der ehrenamtlich Tätige muss bereits den Aufwand für den Arbeitseinsatz und die Steuerbelastung tragen. Die dritte Belastung soll nun die Sozialversicherungspflicht werden. Das darf nicht sein. Ich bitte die Opposition, ihre Berliner Kollegen zu ermuntern, diese Dinge wieder ins richtige Lot zu bringen. Bei einer Beibehaltung dieser unsäglichen Regelung wäre es künftig schwierig, überhaupt noch ehrenamtlich Tätige zu gewinnen. Wenn jegliche Motivation genommen wird, bedeutet das einen Crash für das Ehrenamt. Dieses Parlament sollte dem Ehrenamt wieder die Möglichkeit geben, Anerkennung zu finden und es nicht unnötig mit Abgaben belasten.
Meine Damen und Herren, Staat, Gesellschaft und Politik sind elementar auf breite ehrenamtliche Tätigkeit angewiesen. Viele Aufgaben und Probleme sind nur mit ehrenamtlichem Engagement lösbar, weil sonst der Staat und die öffentliche Hand überfordert wären. Hören Sie bitte auf, gegenüber Berlin Rücksicht zu nehmen. Sorgen Sie dafür, dass die Sozialversicherungspflicht für Ehrenämter beseitigt wird.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Für die sozialdemokratische Landtagsfraktion möchte ich eine Klarstellung vornehmen, was die Gesellschaft anbelangt: Wir brauchen eine lebendige Gesellschaft. Das war uns Sozialdemokraten immer schon bewusst, und zwar bereits vor 100 Jahren sowie nach dem Ersten Weltkrieg, als Sozialdemokraten entscheidend am Aufbau der Gesellschaft mitgewirkt haben, und nach dem Zweiten Weltkrieg, als wiederum das lebendige Element der Ehrenamtlichkeit in das Grundgesetz aufgenommen wurde. Wir sind all denen, die ehrenamtlich tätig sind, zu großem Dank verpflichtet. Ohne das ehrenamtliche Engagement wäre unsere Gesellschaft nicht lebensfähig.
Wir wehren uns entschieden dagegen, dass heute ehrenamtliche Gruppen missbraucht werden, um eine parteipolitische Richtung durchzusetzen.
Herr Kobler, ich muss Ihnen sagen, es wäre Ihnen gut angestanden, wenn Sie die Unterlagen nachgelesen und sich besser informiert hätten. Sie liegen falsch, wenn Sie heute einen Kreisbrandrat mit einem stellvertretenden Landrat vergleichen. Letzterer erhält im Monat eine Aufwandsentschädigung von 1200 DM. Ein Kreisbrandrat erhält – unten angesiedelt – ebenfalls 1200 DM im Monat. Der stellvertretende Landrat bekommt nach Abzug des Freibetrags 900 DM, die steuerpflichtig sind. Für diesen Betrag muss der stellvertretende Landrat keine Sozialabgaben bezahlen. Für den Kreisbrandrat gilt die gleiche Rechnung: 1200 DM minus 300 DM macht 900 DM. Für diese 900 DM muss er Steuern und jetzt auch Sozialabgaben bezahlen. Das ist eine Ungerechtigkeit, die wir nicht dulden werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, ich freue mich, dass Sie mir zustimmen. Herr Kobler, wenn Sie heute das Beispiel mit den 900 DM anführen, müssen Sie zu dem Ergebnis kommen, dass dieses Beispiel nicht das Geringste mit dem Gesetz über die geringfügige Beschäftigung zu tun hat. Hier sind Sie auf dem falschen Gleis.
Ich gehe davon aus, dass Sie rechnen können und wissen, dass diese 900 DM nichts mit den 630 DM zu tun haben. Der Kreisbrandrat muss jetzt Sozialabgaben zahlen. Sie liegen allerdings falsch, wenn Sie argumentieren, dass der Kreisbrandrat die Sozialabgaben zahlen muss, weil es ein Gesetz über die geringfügige Beschäftigung gibt. Auf diese Weise haben Sie in den letzten Wochen und Monaten Politik gegen die Bundesregierung gemacht, aber nicht zum Nutzen der Feuerwehrleute.
Herr Kollege Kobler, ich kann belegen, dass hier schon früher Handlungsbedarf vorhanden gewesen wäre. Die Gesundheitskasse AOK Bayern schreibt nicht etwa an die sozialdemokratische Landtagsfraktion, sondern an das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung folgendes: „Durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse hat sich an der versicherungsrechtlichen Beurteilung der ehrenamtlichen Tätigkeit nichts geändert.“
Das schreibt die AOK Bayern. Weiter schreibt sie: „Wir, die AOK Bayern, sind der Auffassung, dass die Feuerwehrführungskräfte weiterhin sozialabgabefrei sein sollten.“ Das schreibt die AOK. Im letzten Abschnitt des
Schreibens steht: „Sollte sich die oben gefasste Rechtsauffassung der Rentenversicherungsträger durchsetzen, befürchte ich spürbare Nachteile für Ehrenämter. Wenn Sie unsere moderate Rechtsauffassung teilen, wäre ich Ihnen für einen entsprechenden Hinweis an die Rentenversicherungsträger sehr verbunden.“
Das Schreiben stammt vom 11. Oktober 1999. Es verstrichen der Oktober, der November, der Dezember und der Januar. Erst am 27. Januar wurde reagiert. Vier Monate lang hat das Sozialministerium nichts getan, obwohl das Problem im Hause bekannt war.
Erst am 27. Januar dieses Jahres kommt die Frau Ministerin dazu, einen Brief an den Minister in Berlin zu schreiben. Liebe Frau Ministerin, da waren Sie spät dran. Der Brief hatte den falschen Inhalt. Sie hätten schon früher etwas für unsere Feuerwehrleute tun müssen.
Herr Beckstein sagt in einer Presseerklärung und schreibt dies auch dem Minister, dass sich das plötzlich bei dem Gespräch der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger am 16./17. November ergeben hat. Es heißt, sie seien plötzlich überrascht worden und hätten das jetzt entschieden. Nein, die Situation war früher bekannt. Die Stadt Kelheim erhielt bereits am 17. Juli 1999 ein Schreiben, in dem auf das Problem hingewiesen wurde. In dem Schreiben steht, dass das Problem nichts mit dem Gesetz über die geringfügige Beschäftigung zu tun hat. Sie müssen sich nur die Unterlagen ansehen und bei der BfR nach einer Stellungnahme fragen. Dann wissen Sie auch, woran es liegt. Sie sind auf dem falschen Dampfer, wenn Sie versuchen, uns in eine Ecke zu drücken.
Ich nenne Ihnen einen weiteren Beleg. Zufällig habe ich heute einen Antrag, der CDU/CSU im Bundestag erhalten. Herr Kobler, ich gebe Ihnen den Antrag gern, wenn Sie ihn nicht haben sollten. Haben Sie in dem Antrag etwas über das Gesetz über die geringfügige Beschäftigung gelesen? Die Bundestagsgruppe ist schon weiter und weiß, dass es im Grunde genommen nichts mit dem Gesetz zu tun hat. Das ist der Wissensstand der Bundestagsgruppe.
Ich komme zu der berühmten Lösung. Es ist interessant, was auf dem Gebiet insgesamt läuft. Eine Frage ist zum Beispiel, wie das andere Länder geregelt haben. In den Argumentationshilfen für die Kollegen von der CSU betreffend die Argumentation der SPD sind interessante Dinge zu lesen. Sie bekommen eine Handreichung, wie Sie argumentieren sollen. In Ihren Unterlagen steht, die SPD-Fraktion behauptet, in anderen Bundesländern gibt es das Problem nicht, so beispielsweise in Baden-Württemberg. So sagen wir von der SPD. Die CSU-Spitze
empfiehlt nun als Reaktion die folgende Argumentation. Sie sollen sagen: „Richtig ist, der Beschluss der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger gilt für alle Bundesländer.“ Das sollen Sie sagen.
„Der Hinweis auf eine angeblich andere Praxis in BadenWürttemberg ist falsch.“ So sollen Sie sagen. Meine Damen und Herren von der CSU, wo lassen Sie sich denn hinführen? Nehmen Sie doch den Telefonhörer in die Hand. Ich kann Ihnen die Telefonnummer geben. Fragen Sie nach. Ich würde es mir nicht gefallen lassen, dass jemand unserer Fraktion sagt, wie sie mit einer Stellungnahme antworten soll, die schlicht falsch ist.
Nachdem ich in den letzten Tagen mit Stuttgart gesprochen habe und heute früh mit dem Gemeindetag, dem Innenministerium und dem Sozialministerium gesprochen wurde, weiß ich, in Baden-Württemberg gibt es das Problem nicht, weil Baden-Württemberg die Angelegenheit landespolitisch geregelt hat. Sie können es nachschauen. Ich kann Ihnen das Papier kopieren. Es stammt vom 20. August 1999.
Auf die Frage, ob sich das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24.03. 1999 auf Aufwandsentschädigungen, die ehrenamtlichen Mitgliedern von Freiwilligen Feuerwehren gezahlt werden, auswirkt, haben das Sozialministerium und das Finanzministerium mitgeteilt, es sei kein Problem. In Baden-Württemberg müssen die Führungskräfte der Feuerwehr keine Sozialabgaben zahlen, weil es sich nicht um ein Entgelt handelt und kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt.