Protocol of the Session on February 17, 2000

Meines Erachtens muss es darum gehen – das prüfen die Fachleute des Innenministeriums mit den anderen Ministerien –, wie wir eine rechtliche Regelung auf den Weg bringen können, die den Kriterien des BGH in dem Beschluss vom 25. Januar und der Begründung vom 9. Februar entspricht. Die Daten zeigen, dass dies eine sehr kurz zurückliegende Entscheidung ist.

Es ist auch gesagt worden, dass mit Vertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeberseite gesprochen werden soll, um auf diese Weise die Zielsetzung des Gesetzentwurfs in einer rechtlich wirksamen Form verfolgen zu können. Aber das wird noch eine gewisse Zeit benötigen. Deswegen werde ich mich hier im Moment noch nicht ganz konkret dazu äußern können.

Der Beschluss des BGH ist zu einem insoweit ganz ähnlichen Gesetz ergangen. Wir sind überzeugt, dass der SPD-Gesetzentwurf Regelungen enthält, die in Berlin zu dem Vorlagebeschluss geführt haben.

Ich bitte noch etwas um Geduld, bis die Staatsregierung hier zu einer abschließenden Meinungsbildung kommen wird. Die Zielsetzung ist richtig, aber der Weg ist nach meiner Einschätzung so leider nicht zu beschreiten.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es weitere Wortmeldungen? – Herr Kollege Dr. Hahnzog, bitte.

Wenn Herrn Dr. Beckstein die Argumente ausgehen, wird er immer ein bisschen unflätig. So war es auch hier wieder.

Ich möchte Sie daran erinnern, Herr Beckstein, dass Sie die Kommunen, als diese etwas Derartiges gemacht hatten, zunächst rechtsaufsichtlich beanstandet haben. Erst dann sind Sie bei den staatlichen Aufträgen den anderen Weg gegangen. Das ist sehr widersprüchlich.

Sie haben gesagt, allein die Entscheidung des BGH möge der Maßstab sein. Aber das ist einfach unehrlich. Dadurch zeigen Sie, dass Sie die ganze Vergangenheit vergessen.

Im Übrigen handelt es sich hier um einen Vorlagebeschluss. Ein Vorlagebeschluss des BGH kann natürlich nicht ein Gesetz nichtig machen. Er drückt höchstens die Überzeugung aus, dass ein Gesetz nichtig ist. Denn die alleinige Verwerfungskompetenz hat das Bundesverfassungsgericht. Es gab schon sehr viele Vorlagebeschlüsse, die jedoch nicht zu diesem Erfolg führten, wie ihn das jetzt in Rede stehende Gericht eigentlich beabsichtigt hat.

Sie versuchen hier, sich Ihrer Verantwortung zu entziehen. Aber vielleicht werden Sie im Laufe dieses Gesetzgebungsverfahrens noch ein bisschen klüger.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Kollege Hahnzog, sind Sie damit einverstanden, dass Ihr Beitrag, nachdem die Redezeit Ihrer Fraktion abgelaufen war, als persönliche Bemerkung nach § 110 der Geschäftsordnung gewertet wird?

(Dr. Hahnzog (SPD): Ja!)

Die Aussprache ist geschlossen.

Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Es ist so beschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 2 b

Gesetzentwurf der Staatsregierung

eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes (Drucksache 14/2811)

Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vom Staatsminister der Justiz kurz begründet. Herr Minister, bitte.

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Der Gesetzentwurf bezieht sich auf die Vergütung der beruflichen Betreuer. Dafür hatten wir bisher eine Regelung, wonach die Betreuer entsprechend der Entschädigung von Zeugen je Stunde zwischen 25 und 75 DM bekommen haben.

Seit 1. Januar vergangenen Jahres haben wir eine Neuregelung. Nach ihr gibt es eine Staffelung zwischen 35 und 60 DM je Stunde, womit man im Wesentlichen einverstanden ist.

Allerdings gibt es bei der Umsetzung ein Problem. Die neu festgelegten Sätze gelten entsprechend den Fachkenntnissen der Betreuer, die durch Prüfung nachgewiesen sind. Je nachdem, ob der Betreffende eine einschlägige Lehre oder ein Hochschulstudium abgeschlossen hat, ist diese Entschädigung gestaffelt.

Vor dem 1. Januar 1999 gab es andere Kriterien. Damals hatte man sich ebenfalls an den Fachkenntnissen orientiert, allerdings ohne dass diese durch Prüfung nachgewiesen sein mussten. Außerdem hatte man sich an der Schwierigkeit des Falles orientiert.

Die Neuregelung kann nun bedeuten, dass jemand, der bisher 75 DM bekommen hat, jetzt herunterfällt, weil er nicht die entsprechende Prüfung hat, beispielsweise auf 35 oder 45 DM. Wir laufen Gefahr, dass ein Großteil der berufsmäßigen Betreuer dadurch abspringt.

Wir haben, wie es etliche andere Länder auch getan haben, den Gedanken aufgegriffen, derartigen Betreuern eine Nachqualifizierung zu ermöglichen, wenn sie fünf Jahre in diesem Beruf tätig waren. Sie müssen also eine zusätzliche Ausbildung mitmachen und eine ergänzende Prüfung ablegen, um dann wieder einigermaßen angemessen bezahlt werden zu können.

Ich glaube, diese Regelung ist im Sinne der Betreuer und des Staates. Daher darf ich Sie bitten, diesen Gesetzentwurf hier in der Beratung zu einem positiven Abschluss zu bringen.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Frau Kollegin Stahl.

Frau Präsidentin, meine Herren und Damen! Das am 1. Januar 1992 novellierte Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige ist damals in Kraft getreten. Mit ihm wurde eine hundert Jahre alte Regelung abgelöst, die nicht immer im Sinne der Betreuten war und auch zu einigen vorschnellen und pauschalen Entmündigungen geführt hatte.

Die Rechtsstellung alter, behinderter und psychisch kranker Menschen sollte verbessert werden. Das ist mit immer wieder neuen und wiederkehrenden Änderungen durchaus gelungen.

In Bayern werden circa 92000 Menschen betreut. An dieser Zahl wird deutlich, dass entsprechende Regelungen nötig sind. Daher begrüßen wir den Gesetzentwurf, der eine Nachqualifizierung der Betreuerinnen und Betreuer ganz im Sinne der zu betreuenden Menschen vorsieht.

Uns ist die Situation der Behinderten insgesamt ein wichtiges Anliegen. Ich bin überzeugt davon, dass Sie hier im Haus einer Meinung sind, dass es allein bei diesen Änderungen auf Landesebene und auch bei den angedachten Änderungen, die jetzt auf Bundesebene Realität geworden sind, nicht bleiben kann.

Deswegen möchte ich einen kurzen Hinweis darauf geben, dass Sie sich auch in die Diskussion über das Antidiskriminierungsgesetz für Behinderte einbringen sollten, das im Moment auf Bundesebene bearbeitet wird. Es nimmt so wichtige Regelungen in Angriff wie die Akteneinsicht für die Betreuten selbst.

Ich bin gespannt, inwieweit Sie sich dieser Diskussion stellen werden. Ob die Beispiele in der Vorlage des Justizministers bezüglich der Zahl der Nachzuqualifizierenden tatsächlich stimmt, werden wir sehen.

Ein kleines Problem sehe ich in der relativ hohen Summe von 10000 DM, mit der die Fortbildung bezahlt werden soll. Auch Sie haben sicherlich bedacht, dass sich eine solche Fortbildung für ältere Personen gar nicht mehr lohnt, weil diese 10000 DM irgendwie vorfinanziert werden müssen. Wir werden darüber im Ausschuss diskutieren. Wir sollten überlegen, ob für diese Fortbildung im Sinne der zu betreuenden Menschen eine zinslose Darlehensgewährung möglich wäre. Ich gehe davon aus, dass Sie sich in dieser Frage mit den Betreuungsvereinen kurzschließen werden, deren Bedeutung von Ihnen leider nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt wird. Ich denke dabei an einen Antrag aus dem Jahre 1995.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Frau Kollegin Dr. Fickler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem der Gesetzentwurf vom Herrn Justizminister bereits ausführlich vorgestellt wurde, und auch von Seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zustimmung zu erwarten ist, möchte ich mich hier kurz fassen.

Die vorgesehene Nachqualifizierung trägt nicht nur den Gesichtspunkten des Vertrauensschutzes und der weiteren Existenzsicherung der Berufsbetreuer Rechnung. Die rund einjährige berufsbegleitende Fortbildung trägt auch dazu bei, die Qualität beruflicher Betreuungsarbeit in Bayern insgesamt über das erreichte Maß hinaus zu fördern. Frau Kollegin Stahl, was den Betrag von 10000 DM betrifft, denke ich, dass wir dieses Thema ausführlich in den Ausschüssen diskutieren werden. Ich beantrage daher die Überweisung des Gesetzentwurfs in die Ausschüsse.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Kollege Dr. Hahnzog.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch die SPD steht bei diesem Thema mit den Bundesverbänden in Verbindung. Offenbar gibt es auf der Bundesebene noch Handlungsbedarf. Der Bund verweist allerdings auf die noch ausstehenden Stellungnahmen der Länder. Wir werden diese Stellungnahmen bei der Beratung des Gesetzes im Ausschuss abfragen, damit der Bund einen ausreichenden zeitlichen Rahmen zur Verfügung stellt.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung die Tagesordnungspunkte 3 bis 16 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Kellner, Münzel, Dr. Dürr u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

zur Verbesserung der Ausstattung der bayerischen Schulen mit zeitgemäßer Informations- und Kommunikationstechnologie (Drucksache 14/744)

Zweite Lesung –

Antrag der Abgeordneten Pfaffmann, Irlinger, Nentwig u.a. (SPD) High-Tech-Offensive an bayerischen Schulen hier: Bestandsaufnahme der Ausstattung der bayerischen Schulen mit modernen Kommunikationstechniken (Drucksache 14/897)

Antrag der Abgeordneten Pfaffmann, Irlinger, Nentwig u.a. (SPD) High-Tech-Offensive an bayerischen Schulen hier: Vier-Jahresplan (Drucksache 14/899)

Antrag der Abgeordneten Pfaffmann, Irlinger, Nentwig u.a. (SPD) High-Tech-Offensive an bayerischen Schulen hier: Einrichtung einer ständigen Sachverständigenkommission zur Begleitung einer High-Tech-Offensive an bayerischen Schulen (Drucksache 14/902)