Protocol of the Session on June 25, 2003

Ja, ich weiß, dass Sie das fordern. Das ist aber nicht unsere Position, und ich vertrete hier nur die Position der Sozialdemokraten.

Wenn dann von den Besserverdienenden die Rede ist, sind die Vorschläge in meinen Augen auch völlig sachwidrig, weil nämlich die Besserverdienenden leider ohnehin nicht in der GKV sind, sondern privat versichert.

Abschließend – Frau Kollegin Radermacher, ich hoffe ich habe die Kurve bekommen –: Es ist erfreulich, dass wir jetzt endlich, nach dem vielen Pulverdampf, der auch von der Staatsregierung erzeugt worden ist, auf dem Weg sind, konstruktive Gespräche in Berlin zu führen. Es geht nicht um die Profilierung der einen oder anderen politischen Richtung, sondern es geht um wesentlich mehr; es geht um die Sicherung eines solidarischen Sys

tems, von dem 90 Prozent unserer Bevölkerung abhängen. Viele haben überhaupt keine Chance, sich in irgendeiner Weise auf etwas anderes einzustellen. Sie sind dringend auf dieses System angewiesen, ob sie krank sind, ob sie alt sind, ob sie schwach oder pflegebedürftig sind.

Wenn wir Verantwortung wahrnehmen wollen – davon gehe ich aus –, dann sollten wir diese Gespräche führen. Ich hoffe, dass nicht erst der Bundesrat – insofern geht dieser Antrag fehl –, sondern dass bereits der Bundestag zu konstruktiven Ergebnissen kommt, die dann möglicherweise der Bundesrat nur noch abzunicken hat, und dass die Sache nicht in einem Vermittlungsausschuss, von dem niemand weiß, wer da eigentlich drinsitzt und welche fachliche Qualifikation er hat, als Reform beschlossen werden muss. In diesem Sinne sollten wir alle diese Bemühung unterstützen, auf der einen wie auch auf der anderen Seite.

(Beifall bei der SPD)

Ich bin froh, dass wir mit dieser Materie – so meine ironische Anmerkung – wirklich wieder ein ureigenes landespolitisches Thema aufgegriffen haben. – Ich erteile jetzt Frau Ministerin Stewens das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Wahnschaffe, die Länder und die jeweiligen Bundestagsfraktionen bestimmen die Vertreter im Vermittlungsausschuss. Jeder von uns kann sich nach den Namen von denjenigen erkundigen, die im Vermittlungsausschuss verhandeln. Das ist absolut kein Geheimnis. Das nur zu Ihrer Information.

Herr Kollege Wahnschaffe, ich kann mich noch gut erinnern, als ein Bundesminister Riester die Jahrhundertrentenreform in Deutschland verkündet hat. Zwei Jahre später war sie Makulatur. Heute redet man wieder über eine Rentenreform. Die Riestersche Rentenreform hat letzten Endes in keiner Weise gegriffen. Wenn wir ehrlich rechnen, ist der Beitragssatz zur Rentenversicherung heute schon bei über 20%. Bei 19,5% sind wir nominell. Sie wissen aber ganz genau, dass der Beitragssatz zur Rente über 20% beträgt, wenn man alles herausrechnet, was hineingemogelt worden ist, zum Beispiel die Absenkung der Mindestreserve oder die Ökosteuer.

Jetzt wird auch noch die Erhöhung der Tabaksteuer als großer Erfolg von Ulla Schmidt herausgestellt. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Das nimmt doch keiner mehr ernst. Als man die einstufige Tabaksteuererhöhung beschlossen und gemerkt hat, sie könnte eventuell in der Bevölkerung die gewünschte gesundheitspolitische Lenkungswirkung entfalten, hat man gesagt: Nein, doch lieber in drei Schritten, weil man nämlich auf das Geld scharf war und nicht auf die gesundheitspolitische Lenkungswirkung. Dieses als Erfolg darzustellen, ist eine Unverfrorenheit.

Das Nächste: Als Kollege Seehofer als Bundesgesundheitsminister aufgehört hat, hatte die GKV immerhin 2 Milliarden D-Mark auf der hohen Kante. Im letzten Jahr –

2002 – hatte das GKV-System 3 Milliarden e Defizit. In diesem Jahr wird das Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung auch wieder genauso hoch sein. Dazu haben die gesetzlichen Krankenversicherungen Rücklagen aufgelöst. Das Höchste war, dass Ulla Schmidt den gesetzlichen Krankenversicherungen vor kurzem geraten hat, ihre Defizite doch über Kreditaufnahmen zu finanzieren, obwohl die gesetzlichen Krankenversicherungen Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und grundsätzlich nicht über Kreditaufnahmen finanzieren dürfen. Das wollen Sie hier als Erfolg herausstellen? – Ich nenne solche Ratschläge einen echten Skandal.

Ich möchte Ihnen auch sagen, warum ich das rot-grüne Reformmodell für falsch halte: Wir bekommen dadurch noch mehr Bürokratie und noch mehr Planwirtschaft. Gott sei Dank ist jetzt die Positivliste vom Tisch. Wir hatten als Erstes die Zulassung, dann hatten wir die Negativliste, dann sollten wir die Positivliste bekommen, dann sollten wir noch eine Innovationsliste bekommen. Das Ganze überprüft dann das zentrale Institut für qualitätsgestützte Medizin. Das ist eine wahnsinnige Bürokratie, die das Gesundheitssystem sehr viel Geld kostet. Ulla Schmidt und Rot-Grün machen den Fehler, dass sie immer denken, dass man über Aufbau von Bürokratie die Kosten in den Griff bekommen kann. Aber sie bekommen die Kosten nicht in den Griff; das zeigt das Defizit in der GKV. Das ist das Grundproblem, und das ist die Kritik, die ich hier äußere.

Sie reden davon, Leistungsblöcke würden ausgegliedert. Wer gliedert denn ganze Leistungsblöcke wie das Krankengeld oder die Krankentransporte oder einen Teil der Arzneimittel aus? In dem Konzept von Ulla Schmidt werden ganze Leistungsblöcke ausgegliedert. Das sollten Sie keineswegs unter den Tisch fallen lassen, sondern Sie sollten sich dazu bekennen.

Jetzt möchte ich zum Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN reden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bürgerversicherung wird übrigens schon seit langem diskutiert, nicht erst von der Rürup-Kommission. Darüber wird zurzeit landauf, landab viel diskutiert. Kaum einer hat eine exakte Vorstellung davon, was eine Bürgerversicherung bedeutet: Es ist eine Zwangsversicherung für alle, auch für die Selbstständigen, für die Beamten usw.

Die Rürup-Kommission hat sich übrigens, Herr Kollege Wahnschaffe, durchaus damit beschäftigt, aber sie ist zu keinem Ergebnis gekommen. Auch die Herzog-Kommission hat sich mit der Bürgerversicherung beschäftigt. Die Herzog-Kommission ging einen Schritt weiter, sie hat nämlich von einer Ausweitung für alle abgeraten.

Über eines müssen wir uns im Klaren sein: Eine Bürgerversicherung löst nicht die strukturellen Probleme, die wir zurzeit in der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Man bekommt zwar durch eine Bürgerversicherung mehr Beitragszahler und erhält am Anfang natürlich mehr Beiträge – das ist gar keine Frage –, aber man hat auch mehr Versicherte und später das gleiche Ausgabenproblem. Das heißt, die Katze fällt wieder auf ihre vier Füße. Die strukturellen Probleme, nämlich die demografische Entwicklung, haben die privat Versicherten ganz genauso. Probleme wie die Finanzierbarkeit

der medizinisch-technischen Innovation werden durch eine Bürgerversicherung nicht gelöst.

Deshalb möchte ich Ihnen noch einmal die besondere verfassungsrechtliche Problematik aufzeigen, die eine zwangsweise Eingliederung aller Selbstständigen und aller Besserverdienenden in die Sozialversicherung bedeutet. Dieser schwer wiegende Eingriff in die bürgerliche Freiheit bedarf durchaus einer verfassungsrechtlichen Legitimation. Das Grundgesetz verbietet, dass der Staat zur Vollkaskoeinrichtung mutiert. Der grundgesetzlich geschützte Freiraum des Einzelnen setzt der sozialstaatlichen Vorsorge übrigens enge Grenzen. Das System der gesetzlichen Krankenversicherung rechtfertigt sich aus der besonderen sozialen Schutzbedürftigkeit abhängig Beschäftigter. Dieses System ist nicht auf andere Personengruppen, die dieses besonderen Schutzes nicht bedürfen, beliebig ausweitbar und nicht übertragbar. Das heißt, der Gesetzgeber kann sich bei einer vollständigen Einbeziehung auf die soziale Schutzbedürftigkeit der Selbstständigen insgesamt nicht berufen.

Um die Einnahmensituation der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbessern, bietet Artikel 74 Absatz 1 Nummer 12 unseres Grundgesetzes keine Handhabe. Man kann nicht an den grundrechtlich geschützten Freiraum des Einzelnen herangehen. Die zwangsweise Eingliederung bedeutet einen Eingriff in die bürgerliche Freiheit nach Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes und beschränkt die allgemeine Handlungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger.

Der sozialstaatlichen Vorsorge sind im Interesse der Freiheit des Einzelnen durch unser Grundgesetz Grenzen gezogen. Es besteht übrigens auch ein sozialstaatliches Übermaßverbot. Hier kommt gerade der Beitragsbemessungsgrenze eine zentrale verfassungsrechtliche Bedeutung zu. Die Beitragsbemessungsgrenze bemisst den wirtschaftlichen Spielraum der Versicherten. Bei der Bemessung der Beitragsbemessungsgrenze ist es ganz wichtig, dass dem Einzelnen noch finanzielle Spielräume bleiben, um andere Formen der Vorsorge wählen zu können.

Selbst wenn man die verfassungsrechtlichen Grundlagen für eine Zwangsversicherung für alle ändern würde, stieße man an den rechtsstaatlichen Vertrauensschutz. Danach sind Dispositionen der Bürger aufgrund einer früheren Rechtslage grundsätzlich schützenswert, wenn ihre Wirkungen auch in die Zukunft reichen. Das heißt, wenn man so etwas verfassungskonform lösen wollte, dann kann man dieses auf gar keinen Fall kurzfristig, sondern es wäre letztendlich erst eine Lösung auf lange Sicht. Das muss man wirklich beachten.

Abgesehen von der verfassungsrechtlichen Problematik halte ich die Bürgerversicherung nicht für sinnvoll und auch nicht für wünschenswert, weil dadurch die Belastung des Einzelnen mit Steuern und Sozialversicherungsabgaben noch zusätzlich aufgebaut wird.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Unsere Bürgerinnen und Bürger werden dadurch insgesamt noch stärker belastet. Übrigens möchte ich noch darauf hinweisen, dass gerade die privat Versicherten – reden Sie mit den Ärzten – viele Leistungen für die GKVVersicherten mitfinanzieren. Reden Sie mit den Ärzten in den Praxen. Dann hören Sie, dass die privat Versicherten einen großen Teil der Leistungen für GKV-Versicherte mitfinanzieren.

Auch dieses muss man bei einer Bürgerversicherung bedenken. Gerade vor diesem Hintergrund müssen wir deswegen in der Argumentation sehr vorsichtig sein.

Lassen Sie mich noch etwas zu Ihrer nächsten Forderung sagen, die im Antrag der GRÜNEN aufgeführt wird: Das ist die Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ich kann Ihnen hier sagen: Ich werde mich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die beitragsfreie Familienversicherung in vollem Umfang erhalten bleibt. Das gehört für mich nämlich auch zu einer nachhaltigen Familienpolitik. Im Bundesverfassungsgerichtsurteil vom April 2001 zur Pflegeversicherung hat uns das Bundesverfassungsgericht den Auftrag gegeben, alle sozialen Sicherungssysteme daraufhin zu überprüfen, ob sie denn familienfreundlich ausgestaltet sind. Das Bundesverfassungsgericht sagt, dass Familien schon durch ihren Kindererziehungsbeitrag, durch ihren generativen Beitrag

(Frau Tausendfreund (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Und wenn gar keine Kinder da sind?)

lassen Sie mich doch ausreden – einen Beitrag zur gesetzlichen Sozialversicherung leisten. Das muss man stärker berücksichtigen.

(Zuruf der Frau Abgeordneten Tausendfreund (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Ich kenne das; ich habe es mir sehr genau durchgelesen. Ich möchte auch Frau Kollegin Schopper sagen: Ich würde die Türe nicht einmal einen Spalt breit aufmachen. Das halte ich für ausgesprochen gefährlich. Deswegen: Hände weg davon! Ich stehe zur beitragsfreien Familienversicherung und bin der festen Überzeugung, dass sie in vollem Umfang erhalten bleiben muss.

Das andere ist heute schon besprochen worden. Wir werden natürlich keine Blockadepolitik betreiben – gar keine Frage. Seit 17. Juni sind die Vorschläge der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion auf dem Tisch. Darin ist keineswegs, Kollegin Schopper, die Herausnahme der Privatunfälle enthalten. Es ist ein ganz einfaches Modell, das schlicht und einfach auf Mitbestimmung, auf Freiheit und Selbstverantwortung setzt. Die Selbstverantwortung zieht sich durch unser Modell wie ein roter Faden. Wir sagen ganz einfach: Mit einer zehnprozentigen Eigenbeteiligung ist jeder dabei; ausgenommen sind die Vorsorge, die Prävention und Kinder, die mitversichert sind. Sozial verträglich wird es durch die Grenze von 2% des Bruttoeinkommens. Das heißt, diejenigen, die weniger verdienen, sind mit einer niedrigeren Eigenbeteiligung dabei; diejenigen, die mehr verdienen, sind mit einer höheren Eigenbeteiligung dabei; denn die 2% des Brut

toeinkommens ergeben dann natürlich einen entsprechend höheren Betrag. Das heißt, das ist sozial austariert; die soziale Balance ist gewahrt. Das ist sozusagen das Herzstück.

Die einzige kleine Leistungsbegrenzung, die wir vorgesehen haben, betrifft den Zahnersatz, der dann aber in einer privaten Versicherung pflichtversichert wird. Ansonsten ist keine einzige Leistungsausgrenzung vorgesehen. In Ihrem Modell gibt es hingegen gewaltige Leistungsausgrenzungen – das möchte ich doch einmal ganz klar sagen.

Mich befremdet schon ein bisschen – ich weiß, dass Sie diesen Antrag vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion eingebracht haben –, dass Sie im Landtag einen Dringlichkeitsantrag eingebracht haben und über ihn diskutieren lassen, obwohl Sie, die GRÜNEN, letztendlich in Regierungsverantwortung sind. Offensichtlich haben Sie aber in Berlin überhaupt keine Chance, Ihr Modell durchzusetzen. Deswegen sollen wir uns im Landtag damit beschäftigen. Dieser Dringlichkeitsantrag gehört nach meiner festen Überzeugung in die Mottenkiste.

(Beifall bei der CSU)

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 14/12749 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Das sind die Fraktion der CSU, Frau Kollegin Grabmair und Herr Kollege Niedermeier. Stimmenthaltungen? – Die SPDFraktion und Herr Kollege Hartenstein. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Um das Wort für eine Erklärung zur Abstimmung hat Herr Kollege Niedermeier gebeten.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ganz kurz mein Abstimmungsverhalten begründen. Für mich waren dieser Antrag und seine Einreichung unseriös, und zwar aus folgendem Grund: Mir als Abgeordnetem ist es unmöglich, heute zu entscheiden, ob eine Bürgerversicherung die ultima ratio für die Zukunft ist. Sie kann es sein; sie muss es nicht sein. Für mich war es ebenfalls unmöglich, heute zu entscheiden, ob man die Pflichtversicherung in dieser Art ausdehnt. Auch hier bestand für mich die Frage: Was bringt es kurzfristig, mittelfristig und langfristig? Dies konnte hier nicht erörtert werden.

Schließlich geht es in dem Antrag um die Herausnahme der mitversicherten Ehegatten. Für mich ist dies die Eröffnung der Diskussion, inwieweit versicherungsfremde Leistungen – darum konnte ich dem nicht zustimmen – ausgedehnt werden auf Sportunfälle, selbstverschuldete Unfälle, auf Drogenkranke, auf Alkoholsüchtige, auf Bergsteiger, Mountain-Biker usw. Für mich ist im Antrag eine Kernfrage beinhaltet. Ich kann dem nicht zustimmen. Die Diskussion würde ohne Unterlagen, ohne detaillierte Gegenüberstellung geführt werden. Deswegen musste ich gegen diesen Antrag stimmen. Ich halte ihn für unseriös.

Ich rufe auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Glück, Sackmann, Gabsteiger und anderer und Fraktion (CSU)

Erhalt der Standorte der US-Army in Bayern (Druck- sache 14/12750)

Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Kollegen Sackmann das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute diesen Antrag zur Situation der Truppenstandorte der US-Army gestellt, weil wir nicht nur von der Presse, sondern auch durch die Kontakte der Staatsregierung und durch vieles andere darauf aufmerksam gemacht worden sind, dass bei der US-Army große Umstrukturierungen stattfinden, die uns nachdenklich stimmen und uns auch mit Sorge erfüllen.

Noch mehr erfüllt uns dabei mit Sorge, dass, wie wir alle wissen, das Verhältnis zwischen der Bundesregierung und der amerikanischen Regierung derzeit wie nie zuvor belastet ist, verursacht – das muss man immer wieder feststellen – durch unverantwortliches Gequatsche, zum Beispiel im Bundestagswahlkampf von Frau DäublerGmelin, die damals Präsident Bush mit Hitler verglichen hat, oder im Niedersachsen-Wahlkampf – ich glaube, es war auf dem Marktplatz in Goslar –, als unser Bundeskanzler in unverantwortlicher Weise Themen in einer Art und Weise aufgegriffen hat, in der man mit einem Freund und Partner, mit dem man seit Jahrzehnten zusammengearbeitet hat, auf keinen Fall umgeht. Das war verantwortungsloses Brüskieren der amerikanischen Regierung. Das bringt uns natürlich in die Situation, dass immer mehr Sorgenfalten entstehen.

Die amerikanische Regierung wird in den nächsten Monaten Entscheidungen treffen, Zehntausende von Soldaten beispielsweise in den Kaukasus oder nach Polen zu verlegen, um damit auch neue Akzente im Hinblick auf die internationalen Erfordernisse zu setzen. Der globale Einfluss soll gesichert werden, vor allem aber soll natürlich auf die Herausforderungen des Drogenhandels, des Terrorismus und vieles andere reagiert werden. Gleichzeitig möchte man schnell reagieren können und auch in diesen Bereichen entsprechend flexibel sein. Bis Ende dieses Monats soll hierzu schon eine Vorlage der US-Army erstellt werden. Das bedeutet, dass eine neue Bewertung stattfindet, und zwar schon in den nächsten Tagen, und dass nach Aussage von wichtigen Militärs aus Amerika Entscheidungen sehr schnell fallen werden.

Unser Antrag ist gestellt worden, um Sie alle aufzufordern, vor allem auch die Landtagsopposition, die in Berlin immer noch an der Regierung ist, Ihren Einfluss geltend zu machen, vor allem auch den Landesvorsitzenden dieser Partei aufzufordern, seinen Einfluss in Berlin geltend zu machen, sofern er einen hat, um mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass wir diese Standorte auch künftig brauchen. Ich möchte einmal einige dieser Standorte nennen: Ansbach, Bamberg, Garmisch, Gie

belstadt, Grafenwöhr, Hohenfels, Illesheim, Kitzingen, Oberammergau, Schweinfurt, Vilseck und Würzburg.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, insgesamt sind in Bayern – man sollte sich das auf der Zunge zergehen lassen – 25000 amerikanische Soldaten stationiert. Ich glaube, die Zahl der aufgezählten Standorte zeigt auch, wie wichtig das Thema aus den verschiedensten Gründen für Bayern ist. Wir haben es in unserem Antrag dargestellt. Wir sind dankbar, dass wir in Bayern immer unter dem Schutz der amerikanischen Soldaten gestanden haben und darüber hinaus regionalspezifisch und strukturpolitisch – Kaufkraft, Arbeitsplätze und vieles mehr – von der Anwesenheit der Amerikaner profitiert haben.

Ich darf aus der „Mittelbayerischen Zeitung“, Ausgabe Amberg, vom heutigen Tag eine Überschrift zitieren: „Grafenwöhr schüttelt 1000 Wohnungen aus dem Ärmel für eine US-Siedlung.“ Meine Damen und Herren, ich glaube, allein am Beispiel Grafenwöhr kann man ganz klar nachweisen, dass es ohne die amerikanischen Soldaten größte Schwierigkeiten bezüglich Arbeitsplätze und Kaufkraft für die Gemeinden im Umland gäbe. Die Investitionen, die dort in den letzten Jahren getätigt wurden, und die Investitionen, die versprochen wurden und wohl auch kommen werden, sind für den Mittelstand und vor allem die Bauwirtschaft in dieser Region unerlässlich.