Frau Präsidentin, Hohes Haus! Ich will mich mit Rücksicht auf die Zeit ebenfalls kurz fassen. Am Anfang möchte ich eine Klarstellung bringen. Herr Kollege Vogel, auf das, was Sie quer durchs Beet vorgetragen haben, gepaart mit Humor und unrealistischer Bissigkeit, kann nur erwidert werden, dass Sie erst noch lernen müssen, wie die Hochschullandschaft in Deutschland aussieht.
Nach wie vor ist das bayerische Hochschulgesetz, das dieses Hohe Haus beschlossen hat und das zum 1. August 1998 in Kraft getreten ist, federführend und Pioniergesetz für die anderen Länder.
Die Frage ist natürlich immer, was man will und was man nicht mehr will. Da in diesem Hohen Hause das Thema der Globalisierung angesprochen wird – ich kann es fast schon nicht mehr hören, aber ich muss es ja auch nicht mehr lange hören –, dann bitte ich Sie, doch erst einmal an einem Kurs teilzunehmen, in dem erklärt wird, was diese Globalisierung ist und bedeutet. Sie ist in Wahrheit das, was der Herr Vorsitzende des Hochschulausschusses in einer Presseerklärung gestern kundgetan hat. Er sagt dort – ich kann Ihnen das nicht ersparen –, dass es unverständlich ist, dass gerade Sie immer diese Globalhaushalte fordern. Die Globalhaushalte sind alle, soweit sie in den anderen Ländern eingeführt wurden, mit pauschalen Kürzungen durch die Finanzminister verbunden gewesen.
Ja, das sagen Sie so leicht hin. Kennen Sie nicht das Haushaltsverhalten Ihrer Bundesregierung? Sie tun gerade so, als hätten Sie es überall mit so redlichen Leuten zu tun, die selbstverständlich alles abgeben. Sie fordern: niemals Studiengebühren. Die Kernfrage ist nicht die Einführung von Studiengebühren, sondern das Kernproblem ist, alles an Humanressourcen auszuschöpfen, also für alle, die entsprechend begabt und leistungsfähig sind, die akademische Bildung vorzusehen. Das darf nicht an den finanziellen Möglichkeiten der Eltern scheitern.
Das ist unser Kernproblem. Sollte ich noch den Tag erleben, dass es wieder einen Staat gibt, der jene – ich zitiere Kollegen Vogel; denn er hat Recht mit der Formulierung „langfristige Finanzprojektion“ – Möglichkeit hat, eine langfristige Finanzierung zu projizieren und eine mittelfristige Finanzplanung, wie die Haushälter sagen, zu machen, die auch verlässlich ist und nicht im Falle Eichel ein zerreißbares Papier bleibt, dann werden wir die nimmer endende Frage der Studiengebühren, der Kontenregelung und Ähnliches mit Sicherheit angehen müssen. Das kann aber nur in einer Korrespondenz geschehen, die sicherstellt, dass die Leistungsparameter stimmen und dass die dabei erzielten finanziellen Ressourcen den Hochschulen voll und ganz verbleiben.
Frau Kollegin Gote, ich will Ihnen anerkennend sagen, dass Sie hier differenziert urteilen und nicht blind meinen, wenn das Leitungsgremium das Sagen hat, dann gehe das schon in Ordnung. Es muss bis hin zur Kontrolle durch das Parlament der Forderung Rechnung getragen werden, dass Rechenschaft darüber abgelegt wird, wie die Mittel verwendet werden.
Sie kontrollieren den Minister, und das ist auch richtig so. Ich bin diesem Hohen Hause verantwortlich für meine Politik. Aber wenn sie jedwedem Minister diese Möglichkeit nehmen, holen Sie doch bitte den jeweiligen Präsidenten her. Das müssen Sie sich einmal vorstellen; denn das geht ja bis zu dem Sondervotum.
(Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Bei- fall der Abgeordneten Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Meine Damen und Herren, es ist ganz eindeutig: Das höchste Gericht hat festgestellt, dass hier eine Gesetzeslücke besteht und dass das Problem nur durch den Gesetzgeber bereinigt werden kann und nicht durch die
Exekutive. Das ist der Grund, warum ich dem Gesetzgeber dankbar dafür bin, dass er diese Gesetzeslücke jetzt gefüllt hat.
Das wollte ich einleitend sagen. In diesem Hohen Haus geht es zur Stunde um die Zweite und Dritte Lesung dieses Gesetzes mit den Ihnen bekannten Inhalten. Ich nehme dies zum Anlass, dem Hohen Haus insgesamt für die, wie ich in den Protokollen lesen konnte, sehr sachbezogenen und sachkundigen Beratungen zu danken.
Ich möchte vor allem dem Herrn Ausschussvorsitzenden danken, aber auch der stellvertretenden Vorsitzenden sowie dem Berichterstatter und Mitberichterstatter, dem federführenden Ausschuss in Gänze wie auch den weiteren mitberatenden Ausschüssen.
Ich lasse all die Stellen weg, wo in allgemeinpolitischen Statements dargelegt wurde, wessen Zug wo abgefahren sei. Das kenne ich schon allzu lange.
In drei Monaten ist der Wahlkampf vorbei und die Landtagswahl erledigt, dann wird wieder gearbeitet werden. Ersparen Sie mir das am Ende!
Ich will hier ganz deutlich sagen: Zwei Punkte waren mir bei diesem Gesetz ganz wichtig. Da bin ich dankbar, und wir durften es ja auch entsprechend begleiten. Einmal war es das Thema, wie wir in Zukunft mit der Habilitation umgehen. Und bitte: Es geht nicht darum, dass vor Ihnen ein Minister steht, der je gegen die Junior-Professur war. Ich habe an dem Gesetz auf der Bundesebene mitgewirkt. Ich habe bis zum Schluss als B-Sprecher bei der Kollegin Bulmahn unsere Positionen vertreten. Hätte sich die Kollegin Bulmahn gegen ihre Beamten durchgesetzt, dann hätten wir ein konsensfähiges Konzept, in dem es nämlich beides geben würde: Als Regelfall gäbe es die Junior-Professur, und als Möglichkeit gäbe es weiter die Habilitation. Frau Kollegin Gote, es kann durchaus sein, dass es Bereiche, auch in der Geisteswissenschaft, gibt, die nicht unbedingt die Habilitation brauchen. In Naturwissenschaft und Technik brauchen wir erst gar nicht streiten: Da hat die Junior-Professur Zukunft, ganz deutlich!
Eine Einschränkung muss ich machen, Frau Kollegin Baumann: Ihre Hoffnung, dass das für die Frauen sehr förderlich ist, muss ich mit einem großen Fragezeichen versehen.
Die Frauen werden dermaßen stark in den Stundenplan eingebunden, dass gerade für eine Frau, die beispielsweise in einem Familienverhältnis steht, den Auftrag hat, die Kinder aufzuziehen, – –
Ja gut, Sie können meinen, das mit Zwischenrufen im Nachgang klären zu können, während die Mehrheit der von Ihnen getragenen Bundesregierung diesen Lapsus zu verantworten hat. Ich bin dieser Seite des Hohen Hauses, meiner Fraktion, der ich angehöre, sehr dankbar, dass sie nicht in ein Paket hineingerollt hat, was im fünften und im sechsten Novellierungsvorgang beim HRG steht; denn sie wäre mir in den Rücken gefallen, ganz offen gesagt. Ich habe namens der Staatsregierung gegen beides geklagt – aus Gründen, die ich jetzt nicht weiter erläutern muss, vor allem aus Gründen der Kompetenz, der Zuständigkeit, aber natürlich auch, weil ich es mit der Autonomie für unvereinbar halte, die Habilitation ab dem 01. 01. 2010 auf den Kodex der verbotenen Schriften zu setzen, sprich: sie also praktisch obsolet zu machen.
Bis dahin wird noch einiges Wasser – wo auch immer – herunterfließen. Ich gehe davon aus, dass wir bis dahin auch eine Wahl gewonnen haben und das wieder in Ordnung bringen können.
Deshalb möchte ich auch für langen Atem plädieren und danke meiner Fraktion, dass sie Bereitschaft signalisiert hat, dass wir hier keinerlei Eile haben.
Meine Damen und Herren, Sie haben von dem Wechsel in den nächsten zehn Jahren gesprochen. Wir schreiben jetzt 2003. Zurzeit haben wir so viel Habilitandinnen und Habilitanden wie in keinem Jahr je zuvor. Die erwarten sich etwas für ihren Beruf und ihre Perspektiven, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Das ist ja doch völlig klar, wenn man daran denkt, dass Sie das abschaffen wollen. Mich fragen die jungen Leute fortwährend. Aber ich sage Ihnen: Vielleicht ist das ein Akt der Freundschaft Ihnen gegenüber, aber auch meinen Kolleginnen und Kollegen gegenüber.
Nein, nein, ich kann es für Sie auch so kompliziert machen, dass Sie es nicht nachvollziehen können.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Lehrstuhlinhaberin Frau Prof. Angelika Vollmar vom Department – übrigens, nicht Fakultät – Pharmazie/ Zentrum für Pharmaforschung an der LMU in München hat mir in diesen Tagen ein Dankesschreiben übersandt, weil ich den vom Bayerischen Landtag genehmigten Habilitationsförderpreis an zwei Frauen gegeben habe, die bei ihr die Habilitation gemacht haben. Namen nenne ich nicht; ich sage Ihnen nur: Beide haben in drei Jahren die Habilitation gemacht, beide sind jetzt gerade 32 Jahre alt geworden. Die Erste steht gerade auf einer engeren Liste in der bayerischen Universitätslandschaft. Ich weiß nicht, ob sie der jeweilige Rektor berufen würde, wenn er auch noch das Berufungsrecht hätte, meine Damen und Herren. Aber der Minister wird, wenn es irgend geht, selbst secundo loco, sie berufen.
Die Zweite, meine Damen und Herren, kriegen wir schon nicht mehr, weil sie in diesen Tagen einen Ruf auf eine Zivilprofessur an eine österreichische Universität angenommen hat, gleichzeitig aber bei uns, an einer bayerischen Universität, in einer engeren Auswahl auch auf der Liste steht. Also, es geht mühsam, aber es geht schon etwas. Es geht wirklich Schritt für Schritt etwas voran.