Genau das hat Frau Bulmahn vorgesehen, zumindest für eine Zeitlang. Das kann ich noch verstehen, und da kann man durchaus Kompromisse finden; aber dass man die Juniorprofessur gänzlich verhindern will, verstehe ich nicht. – Sie schütteln den Kopf. Ich hoffe, wir sehen dann die Erfolge, wenn Sie in großem Stil die Zahlen zur Juniorprofessur in Bayern vorlegen.
Ich möchte noch eine Nebenbemerkung machen. Es wird immer gesagt, dass die Habilitation für die Geisteswissenschaften unbedingt nötig sei. Ich wage das zu bezweifeln. Die Habilitation ist wirklich ein deutsches Modell. Ich glaube nicht, dass wir in den Kultur- und Geisteswissenschaften unbedingt das Modell der alten Habilitation brauchen. Das ist ein vorgeschobenes Argument.
(Dr. Dürr (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das sind die Schlimmsten, die Geisteswissenschaftler! Sklavenhalter!)
Das größte Defizit in diesem neuen Hochschulgesetz tut sich aber auf einem anderen Feld auf. Hier hat Herr Kollege Vogel schon einiges ausgeführt. Es geht um die Verbesserungen für den Mittelbau; diese fehlen nahezu vollständig. Leider habe ich in den Beratungen keine Bereitschaft erkennen können, dass Sie hier nachträglich oder im Verlauf der Beratungen bereit gewesen wären, echte Verbesserungen für den Mittelbau in das Gesetz einzufügen. Die Vorschläge lagen alle auf dem Tisch. Es gab keine Gründe dafür, das zu verschieben. Man hätte zumindest einmal die Tür aufstoßen können.
Hier zu sagen, wir machen das irgendwann, halte ich gegenüber dem Mittelbau nicht für fair. Auch finde ich es in der Sache verkehrt. Wir sind also zusammen mit Ihnen auf die nächste Novelle vertröstet worden. Dass wir bei der nächsten Novelle auf diesem Gebiet ein großes Stück vorankommen, wird eines der größten Anliegen sein.
Wohin aber soll die Hochschulreform gehen? – Sie haben für die Hochschulen mehr Selbstständigkeit und mehr Autonomie gefordert. Aber dieses Ziel wurde mit dieser Novelle verfehlt. Dagegen haben Sie die Stärkung der Hochschulleitungen erreicht. Doch die ist für mich mit einer Stärkung der Autonomie der Hochschulen nicht gleichbedeutend. Nach wir vor teile ich Ihre Meinung
nicht – ich weiß nicht, ob sich die SPD dagegen wehren mag –, in puncto Hochschulräte seien mittlerweile alle überzeugt; denn tatsächlich bin ich davon nicht überzeugt, dass die Hochschulräte eine sinnvolle Einrichtung sind. Ich bin erst recht nicht davon überzeugt, dass es notwendig gewesen wäre, sie noch weiter zu stärken.
Wir waren gemeinsam in Österreich und sahen dort die Entwicklung. Ich denke, es ist erklärter Wille auch der CSU, dass wir in diese Richtung marschieren sollen. Allerdings sind in Österreich die ersten Erfahrungen mit Hochschulräten nicht so positiv, wie uns dort die Ministerin weismachen wollte. Dort gibt es dazu durchaus sehr viele kritische Stimmen, etwa dass zunächst in Hochschulräten – da hat sich die Ministerin durchgesetzt – nur Männer vertreten waren, was auch in Deutschland bzw. Bayern ein sehr trauriges Bild ist. Es geht aber auch darum, dass wir über die Hochschulräte genau das Gegenteil von dem erreichen, was wir eigentlich wünschen; denn wir bekommen die Parteipolitik wieder mit herein.
Doch. Diese Gremien sind natürlich von Interessen geleitet und parteipolitisch motiviert besetzt, und genau dieses Problem zeigt sich in Österreich an allen Ecken und Enden. Das geht so weit, dass einige Räte stark umstritten sind, weil sie rechtsradikalen Organisationen angehören.
Das Problem liegt einfach darin, dass der Hochschulrat kein demokratisches Gremium ist; denn die Mitglieder werden eingesetzt und benannt.
Dies ist das Problem mit den Hochschulräten. Ich gebe nicht gerne einem Gremium mehr Macht, das nicht wirklich demokratisch legitimiert ist.
Wir wollen in der Hochschulpolitik und in der Hochschule der Zukunft demokratische und transparente Strukturen. Dazu gehört natürlich die verfasste Studierendenschaft. Auch dieses Projekt werden wir in der nächsten Legislaturperiode wieder angehen.
Wir wollen weg von der Ordinarien-Universität, denn trotz allem, was Sie hier so schön vorstellen – Autonomie der Hochschule, Stärkung der Hochschulleitung, die schönen Geschichten mit den Departements – und was schöne, klangvolle Namen hat, behalten wir die Ordinarien-Universität, denn ein wirkliches Mitsprache- und Mitwirkungsrecht zum Beispiel vonseiten des Mittelbaues in den Departements gibt es ja noch nicht; der Professor ist immer noch derjenige, der bestimmt und letztlich über das Renommee seiner Schülerinnen und Schüler entscheidet. Da ist noch ein weiter Weg zu gehen, um die
Wir wollen weg von der Staatsuniversität und den Einfluss des Ministeriums tatsächlich kippen. Was hier passiert, ist genau das Gegenteil. Lex Oberrreuther wurde genannt. Ich bin nicht der Meinung, dass wir die Universitäten völlig in die Beliebigkeit entlassen sollen. Aber ich möchte die Kompetenzen beim Landtag wissen und mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten der Legislative sowie Transparenz und Demokratie haben. Es kann uns nicht daran gelegen sein, die Stellung des Ministers weiter zu stärken.
Wir fordern eine bessere finanzielle Ausstattung der Universitäten. Ich habe heute leider erfahren, dass meine Anfrage, gerade in Bezug auf Betriebskosten an Universitäten, in den nächsten Wochen wohl nicht mehr beantwortet wird. Dies ist nur ein Beispiel, woran wir sehen, dass unsere Universitäten und Hochschulen mit dem Geld, das an sie fließt, nicht auskommen, und dass die finanzielle Ausstattung der Hochschulen längst nicht dem entspricht, was hier so gerne vorangetragen wird.
Wir wollen außerdem mehr Autonomie im Haushalt der einzelnen Universitäten. Aber ich bin immer noch nicht davon überzeugt – das sage ich mit Blick auf die Kolleginnen und Kollegen der SPD –, dass der Globalhaushalt – in der Form, wie ich ihn bisher verstanden habe – der Weisheit letzter Schluss ist. Ich lasse mich da gerne überzeugen. Aber bisher sehe ich, dass die Rahmenbedingungen und Vereinbarungen von Zielvorgaben noch sehr unklar sind. Wer handelt die zum Beispiel aus? Ich möchte sichergehen, dass das in der Kompetenz des Parlaments bleibt, nicht in einem Gremium oder von Ministerialbeamten im Ministerium geschieht.
Mein persönlicher Ausblick. Die nächste Hochschulnovelle in der neuen Legislaturperiode muss folgende Themen behandeln: Es bleiben natürlich die alten Themen wie Internationalisierung und Frauenförderung, wo wir endlich einen gescheiten Schritt vorankommen müssen. Das große Thema wird sicher die Bildungsfinanzierung sein. Ich sehe mit Bestürzung, wie zielstrebig hier die CSU auf allgemeine Studiengebühren zugeht; ich hoffe, dass das so nicht kommt. Ich bin sehr dafür, dass wir uns über eine neue Bildungsfinanzierung unterhalten. Hierfür gibt es sicher verschiedenste Modelle; das Ideal habe ich noch nicht gefunden. Aber allgemeine Studiengebühren können es wohl nicht sein. Für uns muss das Prinzip weiter gelten: Die Bildung und der Zugang zu Hochschulen und zur Universität muss unabhängig vom finanziellen Vermögen des Elternhauses oder anderer reicher Bekannter möglich sein.
Wir wollen an den Hochschulen die Demokratie stärken. Auch die demokratische Hochschule wird in der nächsten Zeit Thema sein. Die Themen geben genügend Stoff für mehrere weitere große Hochschulnovellen. Wir werden uns bei diesem Gesetz enthalten, weil Sie leider
viele unserer guten Vorschläge abgelehnt haben. Aber ablehnen möchte ich das Gesetz nicht, denn in der Summe steht auch wieder nicht so viel Falsches drin.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Herr Kollege Vogel hat Michael Holm frei zitiert. Auch ich will mich in die leichte Muse hinab begeben und Drafi Deutscher leicht entfremdet zitieren: Marmor, Stein und Eisen bricht, aber seine Uneinsichtigkeit nicht. Dies aber nur als Einstieg und als Ankündigung dafür, dass ich mich jetzt nicht mit den Argumenten des Kollegen Vogel auseinander setzen möchte. Dafür hatten wir in den Ausschüssen genügend Zeit. Wir haben gesehen, dass diese Argumente nicht sehr zielführend waren. Ich will es uns deshalb im Plenum ersparen.
Herr Kollege Vogel, ich will Ihnen nur eines sagen: Dass wir als CSU und Mehrheitsfraktion nicht an Altem festhalten, sollten selbst Sie schon gemerkt haben, denn unsere Hochschulpolitik ist nicht nur seit 1998 up to date, sondern eine Politik, die sich immer wandelt und den Gegebenheiten anpasst. Diesen Punkt sollten wir hier unbedingt erwähnen.
Der jetzt zu beschließende Gesetzentwurf – unser Ausschussvorsitzender, Herr Kollege Dr. Wilhelm, hat schon darauf hingewiesen, dass ich jetzt die Schwerpunkte vorstellen möchte – stellt eine konsequente Fortsetzung der Reform von 1998 dar, die in ihren Grundzügen bereits von ihm dargestellt wurde. Sie stellt quasi das hochschulpolitische Vermächtnis seiner neunjährigen Tätigkeit als Vorsitzender des zuständigen Ausschusses hier im Bayerischen Landtag dar.
Ich möchte einige Schwerpunkte dieser Reform kurz vorstellen. Es geht uns um die Verbesserung bei den Berufungen der Professoren und um eine stärkere Berücksichtigung von Frauen bei Berufungsvorschlägen. So haben wir das Verfahren zur Berufung von Professorinnen, insbesondere durch eine Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeit der Hochschulleitungen, durch eine Vorverlegung der Frist für die Vorlage von Berufungsvorschlägen beim Ausscheiden von Professoren – ein sehr wichtiger und häufig zu wenig beachteter Sachverhalt – und durch eine klare Regelung der Möglichkeit der Berücksichtigung von Sondervoten verbessert. Ein wichtiges Anliegen – deshalb haben wir das in das Gesetz aufgenommen – ist ferner die stärkere Berücksichtigung von Frauen bei Berufungsvorschlägen, wie wir dies eben gesetzlich festgelegt haben.
In der Debatte hier im Plenum ist schon häufig die Neugestaltung des Habilitationsverfahrens angesprochen worden. Herr Kollege Vogel, auch dazu will ich Ihnen speziell einen Satz sagen. Der Bund hat uns Zeit gegeben, die Juniorprofessur einzurichten. Er hat eine spe
zielle Frist dafür eingeräumt. Wir sind nach Karlsruhe gegangen, weil wir der festen Überzeugung sind, dass die Regelung des Bundes in die Länderinteressen eingreift. Das können wir uns als Freistaat Bayern, als ein souveränes Land im föderativen System dieser Bundesrepublik Deutschland nicht gefallen lassen. Jetzt warten wir zunächst einmal ab. Es wäre töricht, wenn wir zum jetzigen Zeitpunkt Änderungen des Gesetzes hinsichtlich der Juniorprofessur vornähmen. Dies ist nach unserer Auffassung, die vielfach geteilt wird, nicht angezeigt.
Lassen Sie mich auch noch darauf hinweisen, dass wir in der Habilitation nicht die einzige, sondern eine von mehreren Möglichkeiten sehen, zu einer Professur zu gelangen.
Schauen Sie sich doch einmal die unterschiedlichen Fächerkulturen an, die wir an unseren Hochschulen haben. Da kann durchaus einmal die Habilitation der Königsweg sein und einmal die Juniorprofessur und einmal ein ganz anderer Weg. Das wird in der öffentlichen Diskussion bei Ihnen leider immer öfter unter den Tisch gekehrt.
Wir meinen auch, dass wir mit einer Verkürzung auf vier Jahre das derzeitige Durchschnittsalter der Habilitanden von 40 Lebensjahren beträchtlich senken und die Möglichkeit des Einflusses auch nur eines einzigen Habilvaters dadurch einschränken können, dass wir jetzt eine Betreuung des Habilitanden durch ein interdisziplinär besetztes Fachmentorat vorsehen.
Wir haben die Rechte der Frauenbeauftragten gestärkt. Sie muss bei Angelegenheiten, die unmittelbar die Wahrnehmung ihrer Aufgaben betreffen, vom Leitungsgremium verpflichtend gehört werden.
Wir haben dem Hochschulrat die Möglichkeit eingerichtet, zur Wahl der Hochschulleitung Stellung zu nehmen. Wir geben – darüber freuen sich einige hier im Hohen Haus besonders – den außerplanmäßigen Professoren jetzt die Gelegenheit, sich Professor zu nennen.
Wir haben eine Stärkung der anwendungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben an den Fachhochschulen durch die Möglichkeit der Hochschule, diese im Nebenamt zu übertragen und eine Vergütung festzusetzen, erreicht. Und wir konnten auch eine Verbesserung bei der Einwerbung von Drittmitteln herbeiführen. Dies geschah nicht, Herr Kollege Vogel, wie Sie gemutmaßt haben, aus Angst vor der eigenen Courage, sondern weil durch eine geänderte Rechtsprechung und durch eine geänderte Gesetzeslage in § 331 des Strafgesetzbuches eine solche Festschreibung der Drittmitteleinwerbung als Aufgabe der Hochschule notwendig geworden ist.
Damit komme ich jetzt auch gleich zur Begründung unseres Antrages, der vorhin schon angekündigt wurde. Wir beantragen, dass in § 1 Nummer 2 des Gesetzentwurfes im neu angefügten Absatz 7 des Artikels 7 in Satz 1 der zweite Halbsatz gestrichen werden soll. Damit Sie mit dieser sehr gesetzestechnischen Äußerung
etwas anfangen können, will ich Ihnen sagen, wie der künftige Satz 1 des Artikels 7 Absatz 7 lautet:
Die Hochschulen tragen zur Finanzierung der ihnen übertragenen Aufgaben durch Einwerbung von Mitteln Dritter (Zuwendungen für Forschung und Lehre sowie Aufträge Dritter) und sonstigen Einnahmen bei.
Der bisher vorgesehene Halbsatz „dieser den Hochschulen obliegende Auftrag wird von den Mitgliedern der Hochschule wahrgenommen“ entfällt.
Meine Damen und Herren! Ich hätte noch einiges auch ein bisschen perspektivisch an dieser Stelle festzustellen. Ich möchte dem zuständigen Herrn Staatsminister aber nicht die Möglichkeit verkürzen, seine Meinung und die Meinung seines Hauses zu diesem uns insgesamt weiterführenden Gesetzentwurf darzulegen. Deshalb schließe ich meine Rede mit der Bitte, sowohl dem Gesetzentwurf als auch unserem Änderungsantrag zuzustimmen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Vielen Dank, Herr Prof. Stockinger. Das Wort hat der Herr Staatsminister.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Ich will mich mit Rücksicht auf die Zeit ebenfalls kurz fassen. Am Anfang möchte ich eine Klarstellung bringen. Herr Kollege Vogel, auf das, was Sie quer durchs Beet vorgetragen haben, gepaart mit Humor und unrealistischer Bissigkeit, kann nur erwidert werden, dass Sie erst noch lernen müssen, wie die Hochschullandschaft in Deutschland aussieht.