Protocol of the Session on May 22, 2003

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, eines ist auch klar: Die heute zur Abstimmung stehende Regelung wird nicht dazu führen, dass automatisch mehr Geld im Haushalt des Freistaates zur Verfügung steht. Sie kann nur dazu führen, dass es zu Umschichtungen in diesem Haushalt kommt. Das heißt, dass wir unseren Gesetzen zukünftig den einen oder anderen Euro hinzuzufügen und den Kommunen zu überweisen haben. Das Geld selbst wird sich nicht vermehren.

Bei den Verhandlungen über die Verfassungsänderung haben wir aber erreicht, dass in der Begründung zum Gesetzestext ausdrücklich steht, es darf kein Nullsummenspiel für die Kommunen werden.

(Beifall bei der SPD)

Frau Kollegin Hohlmeier muss man fast dankbar dafür sein, dass sie in fröhlicher Ungeschicktheit im Rahmen einer Veranstaltung erklärt hat, die Konnexität könne so schlimm nicht sein, weil man das Geld bei den Schlüsselzuweisungen wegnehmen könne. Wenn ich sie richtig verstanden habe, hat sie das so gesagt. Diese Aussage hat es uns in den Verhandlungen viel leichter gemacht, auch die Kollegen von der CSU davon zu überzeugen, dass man, damit ein solcher Schwachsinn nicht passiert, ausdrücklich in die Begründung hineinschreiben muss, es darf kein Nullsummenspiel sein.

Ich glaube, dafür sind uns die kommunalen Spitzenverbände sehr dankbar. Vielleicht sind sie auch Ihnen, Frau Hohlmeier, die Sie heute leider nicht anwesend sind, ein wenig dankbar.

(Beifall bei der SPD)

Aufgabe des Parlaments bleibt es aber, die Fehler in der Finanzierung der kommunalen Finanzen in der Vergangenheit zu korrigieren. Herr Kollege Dr. Bernhard hat die kommunalen Schulen angesprochen. Dies ist sicher einer der Punkte, die dringend zu revidieren sind. Zu denken ist auch an die Finanzierung der R 6, die Fahrtkostenregelung und die Ausstattung der Schulen. Eine Lösung für diese Probleme kann und wird das Konnexitätsprinzip leider nicht bringen. Das bleibt eine Aufgabe, die ständig – auch in den nächsten Haushaltsberatungen – zu erfüllen ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir von der SPD meinen, dass es gut war, dass wir im Verfassungsausschuss allen kommunalen Spitzenverbänden die Möglichkeit gegeben haben, aus ihrer Sicht noch offene Fragen anzusprechen. Ich glaube, man konnte in den einzelnen Punkten Klärung herbeiführen. Nach unserer Auffassung steht fest, dass selbstverständlich auch die Aufgaben der Landratsämter als Staatsbehörden – wenn sie staatliche Aufgaben erfüllen – unter die Konnexität fallen. Wenn die Kosten aus dem Kreishaushalt bezahlt werden, muss das Konnexitätsprinzip sinngemäß angewendet werden. Dies ist im Ausschuss auch so zum Ausdruck gekommen.

Im Ausschuss zum Ausdruck gekommen ist auch, dass alle Mehrausgaben zu berücksichtigen sind und die Kommunen nicht darauf verwiesen werden können, erst einmal ihre Steuereinnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Es ist klar geworden, dass das kommunale Eigeninteresse an einer Maßnahme eindeutig und fallbezogen zu definieren ist, und zwar im Rahmen des Konsultationsmechanismus bzw. im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung im Landtagsverfahren.

In der Praxis wird die Frage, was ist Eigeninteresse bzw. was ersparen sich Kommunen gegebenenfalls durch eine neue Regelung, natürlich zu einer Vielzahl von Diskussionen und Problemen sowohl in der Verwaltung als auch im Parlament führen. Deshalb habe ich vorhin gesagt, vielleicht ist noch nicht jedem in diesem Hause bewusst, was sich das Parlament mit dem Konnexitätsprinzip selbst als Aufgabe stellt. Wir können bei Gesetz

entwürfen unter dem Punkt „Kosten“ nicht mehr „derzeit nicht abschätzbar“ oder sonstige Formulierungen schreiben. Wir müssen mit den kommunalen Spitzenverbänden einzeln in die Diskussion eintreten, müssen deren Schätzungen, die die Herrschaften sehr genau vorliegen haben, ausdifferenzieren und gleichzeitig mit der gesetzlichen Regelung eine Finanzierungsregelung treffen.

(Beifall bei der SPD)

Das wird den Alltag im Parlament verändern; davon bin ich überzeugt.

Wenn es zu keiner Einigung kommt, werden wir sehen, inwieweit Klagen erhoben werden. Hier ist festzustellen, dass jede Kommune nach dem Gesetzentwurf ein Klagerecht hat.

(Beifall bei der SPD)

Die kommunalen Spitzenverbände haben ein Vertretungsrecht, und sie werden die kommunalen Interessen selbstverständlich vertreten. Dennoch müssen auch sie darauf achten, dass in ihren Organisationen Einigkeit herrscht, weil ansonsten von deren Seite Einzelklagen auf uns zukommen. Ich glaube nicht, dass es dies ist, was die kommunalen Spitzenverbände, der Landtag und die Staatsregierung haben wollen.

Mit dem vorgeschlagenen Gesetz haben wir die wohl im Moment bundesweit weitestgehende Regelung gefunden. Leider waren aber andere Bundesländer schneller; sie haben schon seit Jahren ein Konnexitätsprinzip festgeschrieben. Immerhin haben wir es aber jetzt geschafft, gemeinsam eine Verfassungsänderung vorzulegen, obwohl die CSU im Februar in der Enquete-Kommission noch fröhlich gegen jeden Konsultationsmechanismus und gegen jede Konnexität in der Verfassung gestimmt hat. Wir haben es geschafft, das Gesetz gegen einzelne Äußerungen in einer Anhörung Ende des Jahres 2002, die von der SPD beantragt war, durchzusetzen. Wir haben es geschafft, das Gesetz gegen Ihre Stimmen gegen die Anträge der SPD in dieser Legislaturperiode und in den vergangenen beiden Legislaturperioden, wo Sie immer das Konnexitätsprinzip und das Konsultationsverfahren abgelehnt haben, durchzusetzen. Dass wir das in den kommenden Wochen als großen Erfolg der SPD nach außen tragen werden, werden Sie sicher verstehen.

(Beifall bei der SPD)

Dr. Keller vom Bayerischen Gemeindetag hat in den Diskussionen des Verfassungsausschusses von der historischen Bedeutung dieser Verfassungsänderung gesprochen. Soweit möchte ich nicht gehen. Ich glaube aber, dass dies eine der wichtigsten Entscheidungen ist, die dieses Parlament in dieser Legislaturperiode trifft. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, lasst uns doch auch die Chance nutzen, einmal positiv nach außen zu tragen, dass wir es gemeinsam schaffen, etwas auf den Weg zu bekommen, dass wir uns in langen Diskussionen zu einem Konsens zusammengerauft haben. Dies ist einer der wenigen Punkte in dieser Legislaturperiode, bei denen dieses Parlament wirklich etwas bewegt, wo

es von sich aus etwas vorschlägt, wo es nicht einen vorgegebenen Haushalt an kleinen Ecken verändert, sondern wo es von sich aus etwas entwickelt hat und jetzt gemeinsam verabschiedet.

Ich glaube, dies kann ein Grund sein, im Wahlkampf über Fraktionsgrenzen hinaus dafür zu werben, sich an den Wahlen für den Bayerischen Landtag zu beteiligen. Deshalb ist es für alle, die in der Verhandlungskommission waren und sich damit im Verfassungsausschuss beschäftigt haben, ein bisschen frustrierend, wie der eine oder andere Kollege mit dem Thema umgeht. Ich glaube, im kommenden Wahlkampf sollte es keinem vom uns passieren, dass er eine Rede über die Zukunft des Bayerischen Landtages hält, über das, was er in der nächsten Legislaturperiode hier tun möchte, über das, was seine Partei erreichen möchte, ohne dass er auch darauf hinweist, dass am 21. September auch eine Verfassungsänderung zur Abstimmung steht und er alle Bürgerinnen und Bürger bittet, zur Wahl zu gehen und nicht nur die entsprechende Partei zu wählen, sondern auch bei den beiden Verfassungsänderungen mit Ja zu stimmen. Ich glaube, dies sollte keinem von uns in einer Wahlkampfrede passieren.

(Beifall bei der SPD)

Neben den Themen Konnexitätsprinzip und Konsultationsmechanismus ist für uns insbesondere die Aufnahme des Themas Kinderrechte, Kinder als Rechtssubjekt, in die Bayerische Verfassung wichtig. Klaus Hahnzog hat in seinen Ausführungen im Verfassungsausschuss zu Recht in den Mittelpunkt gestellt: Hier zeigt sich, dass die Högnersche Verfassung und die Konstruktion, sehr, sehr weise waren. Dass das Volk über eine Verfassungsänderung abstimmt, zwingt das Parlament zunächst dazu, nicht nur Kleinigkeiten zu ändern, sondern einen großen Konsens zu finden, weil wir dafür eine Zweidrittel-Mehrheit brauchen. Dass im Konsens jetzt auch aufgenommen wird, dass die Kinder in der Bayerischen Verfassung explizit erwähnt werden – sie werden dort bisher nicht als Rechtssubjektträger erwähnt –, ist auch darauf zurückzuführen, dass eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Ich glaube, von sich aus wäre die Mehrheit in diesem Hause nicht bereit gewesen, dies mit aufzunehmen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Uns ist klar, dass es ein Programmsatz ist. Uns ist klar, dass er mit Leben erfüllt werden muss. Uns ist aber auch klar, dass es wichtig ist, in einer Verfassung, die die Wertentscheidungen einer Gesellschaft enthält, deutlich zu machen, dass nach heutiger Auffassung die Kinder ein eigenständiges Rechtssubjekt sind und dass es Aufgabe des Staates, der Kommunen und auch jedes Einzelnen von uns ist, sie zum Beispiel auch gegen Missbrauch, insbesondere gegen sexuellen Missbrauch zu schützen.

(Beifall bei der SPD)

Zu oft, liebe Kolleginnen und Kollegen, hören wir doch nur die Aufregung darüber, dass es solche Straftaten gibt. Was wir brauchen, ist ein allgemeines Bewusstsein, dass jeder in dieser Gesellschaft dafür verantwortlich ist,

solche Dinge auch mit wachem Auge zu verfolgen und dass, wenn er eine Beobachtung macht oder einen Verdacht hat, der Staat dafür verantwortlich ist, diesem Verdacht nachzugehen, ihn aufzugreifen und entsprechende Hilfsangebote zur Verfügung zu stellen. Dies machen wir in der Verfassungsänderung klar. Deshalb ist es für meine Fraktion, die SPD, auch so wichtig, dass das mit aufgenommen wurde.

(Beifall bei der SPD)

Die weiteren Themen Parlamentsinformationsgesetz, Wahlalter und Zusammentritt des Landtages werden wir anschließend zum Teil noch diskutieren. Das sind Punkte, die wichtig sind, die man aber, wie wir in der Verhandlungskommission gesagt haben, miterledigt, wenn man eine Verfassungsänderung macht.

Wichtig ist mir noch, dass wir, um jedes Missverständnis auszuschließen, die Formulierung des Artikels 1 Grundgesetz, die Würde des Menschen ist unantastbar, jetzt in Artikel 100 der Bayerischen Verfassung übernehmen. Wie Sie wissen, Kolleginnen und Kollegen, gibt es einige, die aus rein parteipolitischer Taktik – das muss man so klar sagen – in der Öffentlichkeit verbreiten, in der Bayerischen Verfassung sei die Ablehnung des Klonens von Menschen nicht niedergeschrieben. Für jeden, der die Verfassung verständig liest, ist dies absolut falsch.

(Beifall bei der SPD und Beifall des Abgeordneten Glück (CSU))

Dennoch haben wir uns entschieden, eine Änderung im Wortlaut vorzunehmen, sodass wir parallel zum Grundgesetz laufen, dass wir ohne jegliches Problem zum Beispiel auf das Embryonenschutzgesetz auf Bundesebene Bezug nehmen können, in dem dies eindeutig steht. Es wäre angemessen, wenn die Gruppierung, die das Volksbegehren einleitet, jetzt genauso handeln würde wie die Freien Wähler, nämlich sagen würde: Das Parlament hat unsere Anregungen aufgenommen, hat eine Klarstellung vorgenommen, und wir segeln jetzt nicht weiter unter falscher Flagge, wie dies die ÖDP macht. Dies wäre für die politische Kultur auch im kommenden Wahlkampf vielleicht durchaus hilfreich.

(Allgemeiner Beifall)

Ich sage, auch dies wäre ein Punkt, den man unabhängig von der Parteizugehörigkeit und unabhängig davon, für wen man am 21. September wirbt, in den nächsten Wochen in die Reden immer mit aufnehmen sollte. Wer dieser Partei auf den Leim geht und jetzt unterschreibt, wird etwas anderes erreichen, als auf dem Plakat steht. Klonen ist nämlich auch nach der jetzigen Formulierung der Verfassung, nach dem Grundgesetz, nach dem Embryonenschutzgesetz verboten. Wer etwas anderes behauptet, tut dies nur, um Stimmen bei der nächsten Wahl zu gewinnen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Ende bleibt mir nur, allen zu danken, die an der Ausarbeitung beteiligt waren. Neben unseren Fraktionsmitarbeitern waren dies auch Vertreterinnen und Vertreter der Staatsregierung, aber

insbesondere die kommunalen Spitzenverbände, die einen manchmal bis zum letzten Komma und bis zum letzten Strichpunkt genervt haben. Letztendlich konnten wir dadurch aber eine Klärung herbeiführen und sind mit den kommunalen Spitzenverbänden jetzt soweit einig, dass diese sagen: Das ist das Beste, was wir erreichen konnten. Wir haben in fast allen Punkten auch nach deren Auffassung Klarheit geschaffen. Jetzt geht es darum, dies in der Praxis zu erproben und die Regeln ab dem 1. Januar 2004 auch anzuwenden.

Ich glaube, uns ist etwas Gutes gelungen. Was jetzt noch dazwischensteht, ist der 21. September, die Abstimmung aller Wählerinnen und Wähler. Lassen Sie uns gemeinsam für eine möglichst breite Zustimmung zu beiden Paketen werben, und lassen Sie uns heute den Gesetzentwurf gemeinsam und möglichst einstimmig verabschieden.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Stahl.

Herr Präsident, meine Herren und Damen! Ich werde meinen Redebeitrag hinsichtlich der Kürze der Dauer der Verhandlungen anpassen; denn tatsächlich gingen sie sehr schnell über die Bühne. Ich habe mich sehr gefreut, dass in relativ kurzer Zeit über die tatsächlich sehr wichtigen Verfassungsänderungen, wie es meine beiden Vorredner schon gesagt haben, so schnell Einigkeit erzielt werden konnte.

Am 21. September sind Landtagswahlen, und das bayerische Volk wird auch über die Änderungen der Bayerischen Verfassung und nicht nur über die Zusammensetzung des neuen Landtages abstimmen. Ich sage ganz zuversichtlich „wird“, weil ich der festen Überzeugung bin, dass wir heute im Plenarsaal, auch wenn es noch ein bisschen licht aussieht, die Zweidrittel-Mehrheit für diese Verfassungsänderung zustandebringen werden, und weil ich auch überzeugt davon bin, dass die Bürgerinnen und Bürger am 21. September sehen werden, dass es eine Reihe von Änderungen gibt, die ihnen zugute kommen, die sie ganz persönlich auch als zusätzlichen Grundrechtsschutz in Anspruch nehmen können.

Wir haben zwei Artikel erarbeitet, die bei der Landtagswahl den Bürgerinnen und Bürgern zur Abstimmung vorgelegt werden. Der erste Artikel betrifft Änderungen der Staatsorganisation, der zweite Grundrechtsänderungen. Beide Artikel enthalten Forderungen, die die GRÜNEN bereits in der letzten Legislaturperiode erhoben hatten, nämlich die Verankerung des Konnexitätsprinzips, Kinderrechte, das Klonverbot und das passive Wahlrecht.

Angesichts der Erfolge, die wir in der Arbeitsgruppe bei der Umsetzung unserer Anliegen zu verzeichnen haben, möchte ich nicht die Frage vertiefen, ob es tatsächlich die Volksbegehren waren, die der CSU und der Staatsregierung in einem Wahljahr im Genick saßen und somit dazu beigetragen haben, dass wir so schnell in die

Gänge gekommen sind. Sicherlich war das der Fall. Angesichts der Vorteile, die für die Kommunen, das Parlament, unsere parlamentarischen Rechte und die Bürgerinnen und Bürger erreicht worden sind, sehe ich jedoch darüber hinweg und freue mich über das Ergebnis. Das tun Sie sicherlich auch.

Auf die Detailänderungen wurde bereits so dezidiert eingegangen, dass ich das nicht mehr machen muss. Erlauben Sie mir aber noch einige wenige Anmerkungen: Wir sind uns sicherlich einig, dass die Einführung des Konnexitätsprinzips und des Konsultationsmechanismus wichtig sind. Die Regierungsmehrheit in Bayern und uns GRÜNE auf Bundesebene wird das sicherlich nicht von der Durchführung einer vernünftigen Gemeindefinanzreform entheben. Wir befinden uns auf der Bundesebene im Zeitplan, obwohl immer wieder anders lautende Mythen und Gerüchte verkündet werden. Sie können sicher sein, dass wir zum 1. April 2004 unseren Vorschlag vorlegen werden, der dann auch verabschiedet werden wird. Wie weit Sie in dieser Frage inzwischen sind, kann ich nicht beurteilen. Ich höre in Ihren Reihen nur von Diskussionen über das sinnvollste Modell. Auch Herr Dr. Beckstein hat heute sehr tragend erklärt, dass er noch Bedenken hätte. Ich sage Ihnen: Irgendwann werden Sie in die Gänge kommen müssen. Mit dieser Bedenkenträgerei werden Sie sich nicht über die Monate retten können.

Ich will nicht verhehlen, dass wir in Artikel 83 Absatz 7 Satz 2, dort geht es um den Konsultationsmechanismus, eine etwas andere Formulierung bevorzugt hätten. Die beschlossene Formulierung erweckt den Eindruck, dass die Staatsregierung bei den im Vorfeld stattfindenden Verhandlungen mit den Kommunen im Vorteil liege. Wir haben diese Formulierung trotzdem in Kauf genommen, weil wir damit etwas sehr Positives eingehandelt haben, nämlich das Parlamentsinformationsgesetz. Deshalb konnten wir auch mit der Formulierung, wie sie jetzt vorgesehen ist, gut leben. Natürlich wird sich erst im parlamentarischen Alltag zeigen, ob dieses Parlamentsinformationsgesetz trägt und ob wir damit die Informationen, die wir für unsere Arbeit brauchen, rechtzeitig bekommen werden. Gegebenenfalls müssen wir uns überlegen, ob Verbesserungen notwendig sind.

Die Grundrechtsänderungen sind voll in unserem Sinne, stärken sie doch die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Sie fördern die Verantwortung und die Mitspracherechte. Bei der Änderung des Artikels 100 handelt es sich um eine Angleichung an das Grundgesetz. Alle Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses sind der Auffassung, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Ein Klonverbot ist deshalb selbstverständlich. Wir ächten das Klonen. Klonen ist ein Verbrechen.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu dieser Verfassungsänderung. Herr Kollege Dr. Bernhard, wir GRÜNEN werden selbstverständlich für diese Verfassungsänderung bei den Veranstaltungen, die in diesem Wahljahr anstehen, werben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können uns über dieses Ergebnis freuen und frohen Mutes unser Kärtchen in die Ja-Urne werfen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bevor ich Herrn Staatsminister Dr. Beckstein und im Anschluss Herrn Kollegen Dr. Hahnzog das Wort gebe, weise ich darauf hin, dass wir sehr bald zur Abstimmung kommen werden. Alle Kolleginnen und Kollegen sind darüber informiert, dass über eine Verfassungsänderung namentlich abzustimmen ist und für diese Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Landtags benötigt wird. Deswegen sollten sich diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die noch nicht im Plenarsaal sind, schleunigst auf den Weg machen. Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.