Protocol of the Session on May 22, 2003

In den letzten beiden Jahren ist die Gewerbesteuer prozentual zum Teil sogar zweistellig zurückgegangen. In diesem Jahr geht auch die Beteiligung an Einkommensund Lohnsteuer zurück. Deswegen war es eine Selbstverständlichkeit – und jeder von Ihnen weiß das auch –, dass die eigentlichen Probleme, die finanziell ins Gewicht fallen, nicht in diesem Parlament zu beseitigen sind, sondern da muss sich die Bundespolitik fundamental ändern. Ohne diese Änderung werden wir nicht in eine vernünftige wirtschaftliche Situation kommen.

(Beifall bei der CSU)

Deswegen war es eine sehr gewagte Aktion, die kräftig in die Hosen gegangen ist, dass die SPD als Wahlkampfmanöver diese Aktuelle Stunde geplant hat. Das war eine ziemlich verzweifelte Abwehrschlacht der SPD. Sie will sich aus den Fehlern, die sie offensichtlich in diesem Bereich zu verantworten hat, herausmogeln, indem die bayerische SPD sich einen völlig eigenen Standort sucht, den sie natürlich nicht haben kann und angesichts ihrer Bedeutung in der Bundespartei auch nicht von ihren eigenen Parteigenossen zugebilligt bekommt.

Ich will auch die Situation der bayerischen Kommunen deutlich machen. Da wird argumentiert, 40% der bayerischen Kommunen hätten keinen gesetzmäßigen Haushalt; das ist so nicht richtig.

Ich habe die Rechtsaufsicht ausdrücklich angewiesen, nicht kleinlich, aber strikt nach dem Gesetz vorzugehen. Das heißt, es wird nur die Darlehensaufnahme und Darlehensähnliches wie Bürgschaften genehmigt, wenn erstens die dauerhafte Leistungsfähigkeit gegeben ist und wenn die Mittel zweitens nicht für den laufenden Haushalt verwendet werden. Wo diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird die Genehmigung nicht erteilt.

Wir wären falsch beraten, wenn wir das dehnen würden. Das ist nicht kleinlich. Es wird dort genehmigt, wo es dem Gesetz entspricht, ansonsten müssen wir die notwendigen Konsequenzen ziehen.

Wir rechnen damit, dass wir in bestimmten Gebieten, Stichwort Oberfranken oder nördliche Oberpfalz, deutlich größere Probleme haben. Das ist aber nicht flächendeckend, trifft allerdings auch einige Großstädte wie Würzburg oder Hof – Hof hat besondere Probleme, aber es gibt auch viele andere Kommunen –, abgeschwächt vielleicht auch Augsburg oder Nürnberg. In vielen anderen Städten wie Regensburg, Ingolstadt oder auch München gibt es derartige Probleme nicht. Im Stadtumlandbereich gibt es sehr viele Gemeinden – ich nenne Gersthofen –, in denen sich andere Fragen stellen. Aber das sind Sonderfälle.

Wir haben in Bayern eine deutlich günstigere Situation als in anderen Ländern. Das ist übrigens auch gestern deutlich geworden in der Rede von Herrn Dr. Landsberg vom Deutschen Städte- und Gemeindebund, der sehr klar die Verantwortlichkeiten herausgestellt hat.

Ich wollte gestern und will hier heute im Parlament unterstreichen: Wir wollen in dieser Situation nicht nur sagen, allein der Bund ist Schuld – obwohl das richtig ist – und dort liegt der Schlüssel zu Verbesserungen; wir strengen uns vielmehr selbst sehr an, den Gemeinden zu helfen, deshalb die Frage der Bedarfszuweisungen nach Artikel 15, die Frage auch der Zusage des Ministerpräsidenten an den Landkreistag, deswegen unsere von allen Bürgermeistern mit lebhaftem Beifall auch inhaltlich unterstützte Forderung, die Gewerbesteuerumlage zumindest auf das Niveau vor dem Amtsantritt Eichels abzusenken. Das Gemeine war, dass jeder gesagt hat, die Umlageerhöhung wird ausgeglichen durch die Erweiterung der Bemessungsgrundlage. Dann hat Eichel dem Drängen der Wirtschaft nachgegeben und hat die Abschreibungsmöglichkeiten nicht reduziert. Trotzdem musste von den Gemeinden mehr abgegeben werden.

Ich habe gestern erklärt und will das auch heute in der gebotenen Kürze wiederholen, damit die Debatte nicht unnötig verlängert wird.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Es ist mir ein Anliegen, das auch im Parlament zu sagen, nicht nur auf dem Marktplatz in Berching: Wir haben nach langer Diskussion das theoretisch einleuchtende BDI-Modell im Ministerrat einhellig für nicht durchführbar gehalten, weil es zu kompliziert für den Verwaltungsvollzug ist und weil die Gefahr besteht, dass es zu einer Verlagerung der Steuerpflicht von den Firmen zum Durchschnittsbürger kommt. Deswegen werden wir – anders als Baden-Württemberg – das nicht unterstützen. Wir gehen von der Gewerbesteuer aus. Jeder, der Herrn Clement in der Kommission gehört hat – Staatsminister Prof. Dr. Faltlhauser hat darauf hingewiesen –, der massiv Dr. Behrens aus Nordrhein-Westfalen widersprochen hat, muss zugeben, dass die Substanzbesteuerungselemente in dem Kommunalmodell höchst problematisch sind. Ich habe selbst mehrfach mit Prof. Jarras gesprochen; er geht davon aus, die Gewerbesteuereinnahmen sinken nur deswegen, weil die großen Firmen ihr Geld irgendwo auf den Antillen oder in den Niederlanden angelegt haben. Dort werden höhere Zinsen bezahlt.

Bei der Mehrzahl der Kommunen sind die Gewerbesteuereinnahmen aber deswegen gesunken, weil die Firmen weniger Gewinne machen, weil viele Firmen in Existenznöten sind. Ich nenne das Stichwort Insolvenzen. Wenn künftig hunderttausend Euro an Zinsen gezahlt werden, 20000 Euro Gewerbesteuer draufgelegt werden – das ist nicht der Gewerbesteuerhebesatz von München, sondern das ist unter dem Durchschnittssatz der Großstädte – 100000 Euro würden zu 20000 Euro Gewerbesteuereinnahmen führen, und wenn wir dann die Miete, die jedes Geschäft zu zahlen hat, mit dem Gewerbesteuersatz anrechnen, dass dann auch noch die Miete mit 20% Gewerbesteueraufschlag versehen ist, dann wird das in vielen Fällen existenzbedrohend sein. Ich habe auch jetzt wieder Bundeswirtschaftsminister Clement in der Kommission zitiert. Deswegen kann man dieses Modell nicht 1 : 1 umsetzen, ohne Gefährdungen hervorzurufen. Wir werden uns anstrengen, eine vernünftige Arbeit zu machen, um die Kommunen zu unterstützen.

Eine abschließende Bemerkung: Wir machen in Bayern eine kommunalfreundliche Politik. Wir fordern die SPD auf, sich nicht nur verbal hier im Landtag hinter diese Politik zu stellen und sich nicht auf Bundesparteitagen zu verstecken, sondern dort, wo die eigentlich wichtigen Entscheidungen getroffen werden, müssen sie uns unterstützen. Dann wird den bayerischen Gemeinden geholfen. Das wissen Sie auch, das wäre der richtige Weg.

(Beifall bei der CSU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aktuelle Stunde ist damit beendet.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 2

Gesetzentwurf der Abgeordneten Glück, Dr. Bernhard, Dr. Kempfler und anderer und Fraktion (CSU),

Maget, Güller, Dr. Hahnzog und anderer und Fraktion (SPD) ,

Stahl Christine, Köhler Elisabeth, Tausendfreund und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern (Drucksache 14/12011)

Zweite Lesung –

Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Kollege Dr. Bernhard.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der aufgerufene Tagesordnungspunkt schließt nahtlos an das an, was wir soeben in der Aktuellen Stunde diskutiert haben, nämlich die außerordentlich schwierige Finanzsituation der Kommunen. Um darauf noch einmal kurz einzugehen: Es ist wichtig, dass wir uns klarmachen, welches die Ursachen dieser Misere sind, sonst werden die falschen Rezepte entwickelt und es kommt zu falschen Erwartungen, etwa auch an das

Konnexitätsprinzip, das wir heute beschließen werden und das dann in eine Verfassungsänderung einmünden soll.

Wir brauchen wieder mehr Wachstum; ohne mehr Wachstum können wir weder die Probleme der Kommunen noch viele andere Probleme lösen. Wir müssen an die Standards herangehen – das ist heute relativ wenig angesprochen worden –, weil sonst die Ausgaben ständig weiter steigen und wir mit der Finanzierung nicht nachkommen.

Wir müssen auch die vorgelagerte Stufe des Problems näher ansehen. Die Kommunen klagen auch darüber – und wie ich glaube zu Recht – dass einige Veränderungen im Steuerrecht notwendig sind, und zwar nicht nur auf nationaler Ebene. Wir müssen uns überlegen, ob wir nicht ein Stück Steuerharmonisierung in der EU brauchen, damit bestimmte Steuerverlagerungen nicht mehr möglich sind.

(Beifall bei der CSU – Frau Radermacher (SPD): Das sagen wir schon lange!)

Kommen wir jetzt zu dem Thema, mit dem wir uns heute befassen wollen: Die Verlagerung von Belastungen auf die Kommunen durch den Bund und das Land. Hier möchte ich aber noch einmal festhalten,

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

auch um die Dinge ins richtige Lot zu bringen, dass der Bund auf dem Feld der Belastungsverlagerungen die Hauptverantwortung trägt. Man muss sich nur einmal die Beträge ansehen, um die es hier geht: Grundsicherung und vieles mehr, das wurde vorher bereits angesprochen. Wenn man dies betrachtet, weiß man, dass die Verankerung des Konnexitätsprinzips in der Bayerischen Verfassung die eine Sache ist, dass es aber weitaus wichtiger ist, das Konnexitätsprinzip beim Bund durchzusetzen. Hierin sind wir uns auch einig. Ich hoffe, nachdem Sie in Berlin regieren, dass Sie dort die entscheidenden Anstöße geben, damit es möglich sein wird, das Konnexitätsprinzip auch auf Bundesebene zu verankern.

Meine Damen und Herren, wir erwarten uns von der Verankerung des Konnexitätsprinzips in der Bayerischen Verfassung, dass die schleichende Auszehrung der kommunalen Haushalte durch die Verlagerung von Belastungen – zumindest was das Land anbelangt – beendet wird. Wir erwarten uns, dass damit die permanente Gefährdung der kommunalen Finanzen, die die Kommunen selbst nicht beeinflussen können zu Ende ist, denn dies ist auch ein Stück Ohnmacht für die Kommunen. Wir hoffen, dass wir die kommunale Selbstverwaltung entscheidend stärken. Was nützt es den Kommunen, wenn sie rechtlich über die kommunale Selbstverwaltung verfügen, finanziell aber keinen Spielraum haben, um davon vernünftig Gebrauch zu machen? Wir erwarten uns auch, das können wir selbst steuern, dass dieses Konnexitätsprinzip eine präventive Wirkung hat, damit wir, das Parlament, aber auch die Verwaltung, in Zukunft überlegen: Was soll geschehen? Was kann man finanzieren? Wer muss es bezahlen? – Das wird in

Zukunft zur Zurückhaltung mahnen und zur Zurückhaltung veranlassen.

Was wir hier gesetzlich festschreiben, ist eine außerordentlich freundliche Lösung für die Kommunen, ich behaupte, es ist die kommunalfreundlichste in der ganzen Bundesrepublik. Es ist eine vorbildliche Regelung. Die Kommunen haben das, was wir hier beschließen wollen, selbst als Durchbruch auf dem Feld der Belastungsverschiebungen bezeichnet. Diese Regelung haben wir, das Parlament, und die Staatsregierung in enger Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet, und so haben wir auch die volle Zustimmung der Kommunalen Spitzenverbände zu dieser Regelung. Ich denke deshalb, dass die Freien Wähler nach dem heutigen Gesetzesbeschluss entscheiden können, ihr Volksbegehren nicht weiter zu verfolgen, denn unsere Regelung geht weiter als das, was die Freien Wähler wollen. Ihr Volksbegehren ist also nicht mehr erforderlich und wird keine politische Bedeutung mehr haben.

In dem gesamten Kontext, den wir heute diskutieren, ist das Konnexitätsprinzip ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Kommunalfinanzen. Es ist aber auch ein Beitrag zur Stärkung der Investitionskraft der Kommunen und somit ein Beitrag zur Stärkung der kommunalen Wirtschaftskraft und der kommunalen Wirtschaft. Allerdings wissen wir auch, meine Damen und Herren – und das wissen auch die Kommunen –, durch diese Regelung wird das Geld nicht mehr. Ich glaube aber, wir werden auf jeden Fall erreichen

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

dass es zu einer aufgabengerechteren und einer insgesamt gerechteren Zuordnung von Geld und Aufgaben kommen wird.

Nachdem es heute morgen in der Debatte eine Rolle gespielt hat, will ich hier an die Adresse der SPD noch Folgendes sagen: Geschäftsgrundlage dieser Regelung ist – ihr haben die Kommunalen Spitzenverbände auch zugestimmt, deshalb sollten wir es in der Argumentation entsprechend handhaben –, dass, dieses Konnexitätsprinzip für die Zukunft gilt. Wir haben gesagt: Wir wenden es in diesem Jahr im Vorgriff an. Es wäre absurd, wenn wir in diesem Jahr Belastungen verlagern und nicht gleichzeitig Finanzen beibringen würden. Es kann aber nicht so sein, dass man jetzt das Konnexitätsprinzip in Anspruch nimmt, wenn man finanzpolitische Forderungen der Kommunen apostrophiert, seien sie berechtigt oder nicht. Ich möchte ein Beispiel herausgreifen. Die kommunalen Schulen sind ganz bestimmt kein Fall für das Konnexitätsprinzip. Niemand hat den Kommunen aufoktroyiert, dass sie kommunale Schulen betreiben sollten. Wir sollten deshalb auseinander halten, was kommunale Finanzierungsaufgaben sind und was nicht. Was sind beispielsweise Aufgaben der Sachaufwandsträger der Schulen? Man sollte nicht alles vermischen und so tun, als gelte das Konnexitätsprinzip, und der Staat müsse zahlen.

(Frau Marianne Schieder (SPD): Warum machen Sie es dann? – Gartzke (SPD): Was soll das!)

Wir haben ein striktes Konnexitätsprinzip vorgesehen, volle Kostenerstattung, meine Damen und Herren. Wir sehen vor, dass durch alle Maßnahmen und Instrumente des staatlichen Handelns die Konnexität ausgelöst wird, gleichgültig ob es sich um ein Gesetz, eine Verordnung oder eine Richtlinie handelt. Wir sehen das Prinzip für den übertragenen Wirkungskreis ebenso vor wie für den eigenen, für die freiwilligen Aufgaben – wenn besondere Anforderungen gestellt werden –, für die Soll-Aufgaben – unter bestimmten Voraussetzungen –, bis hin zu Förderprogrammen – wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Ich glaube auch, dass es ein vernünftiges Angebot ist, das ganze künftig in einem Konsultationsprozess von Staatsregierung und Kommunen oder, wenn dies anfällt, zwischen Kommunen und Parlament zu erarbeiten. So soll abgeklärt werden, welche Belastungen von bestimmten Maßnahmen ausgehen, wie groß diese Belastungen sind, und wie wir damit umgehen. In diesem Paket sind noch eine Reihe von anderen Verfassungsänderungen enthalten, auf die ich nur kurz eingehen will. Schließlich haben wir anschließend noch eine Debatte zum Parlamentsinformationsgesetz, zur Verankerung des Parlamentsinformationsrechtes in der Verfassung. Das andere ist eine technische Regelung, was die Einberufung des Landtags anbelangt. Darüber hinaus haben wir drei Verfassungsänderungen, die man als Grundrechtspaket bezeichnen könnte: die Absenkung des passiven Wahlalters, die Neuformulierung der Verfassungsbestimmung – das ist Artikel 100 – über die Menschenwürde, und schließlich das Herausstellen, dass Kinder eigene Rechtspersönlichkeiten sind, die eigene Rechte haben.

Ich glaube, die Beratungen in den Ausschüssen haben ergeben, dass es sich um eine ausgewogene Regelung handelt, die großen Fortschritt bringt. So konnten wir einen Konsens zwischen allen Fraktionen dieses Hohen Hauses erreichen. Ich denke, was wir heute beschließen, ist eine der bedeutsameren – vielleicht sogar eine der bedeutsamsten – Verfassungsänderungen, mit einer erheblichen Tragweite. Es ist eine bedeutsame Ausformung und Konkretisierung des Selbstverwaltungsrechtes in seiner finanzpolitischen Dimension. Insgesamt gesehen ist dies ein wichtiger Baustein für eine faire Finanzverfassung und ein faires Verhältnis zu den Kommunen.

Ich denke, nun ist es unsere gemeinsame Aufgabe, für dieses Paket zu werben, das bei der Landtagswahl am 21. September dieses Jahres mit beschlossen werden soll. Wir alle hoffen, dass es bei den Bürgerinnen und Bürgern ein Erfolg werden wird.

(Beifall bei der CSU)

Nächster Redner ist Herr Kollege Güller. Bitte schön.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass es heute in Zweiter und Dritter Lesung gelingt, das Ziel zu erreichen und den Wählerinnen und Wählern diese Verfassungsänderung am 21. September vorzulegen.

Von den sechs Regelungsgegenständen sind nach meiner Auffassung mindestens zwei von sehr weitreichender Bedeutung für das gesellschaftliche Leben im Freistaat Bayern. An erster Stelle ist die Einführung des strikten Konnexitätsprinzips zu nennen. Das Konnexitätsprinzip wird das Verhältnis zwischen den bayerischen Kommunen, Landkreisen und Bezirken zum Freistaat Bayern, und hier sowohl zum Parlament als Legislative als auch zur Staatsregierung als Exekutive, grundlegend verändern.

Ich weiß nicht, ob jedem in diesem Raum bewusst ist, dass diese Verfassungsänderung, wenn die Bevölkerung sie annimmt, in der nächsten Legislaturperiode ab dem 1. Januar 2004 ein völlig anderes Herangehen an Gesetze erfordern wird. Das Gleiche gilt für die Staatsregierung. Verordnungen und Richtlinien bis hin zum Ministerialschreiben, die Standardsetzungen gegenüber der kommunalen Familie enthalten, können die Anwendung des Konnexitätsprinzips auslösen. Das muss dazu führen, dass die Abgeordneten im Parlament, aber auch die Verantwortlichen in der Verwaltung sich bei jeder – ich betone: jeder – Entscheidung bewusst sind, welche Kosten dadurch auf die Kommunen zukommen können.

Das heißt – Herr Kollege Dr. Bernhard hat es „Prävention“ genannt –, die Regelung wird eine vorbeugende Wirkung bei Forderungen hier im Parlament haben; denn wir müssen uns immer die Frage stellen, was kostet das für die Kommunen und können wir es aus dem Staatshaushalt finanzieren. Das Konnexitätsprinzip wird sich insbesondere auch bürokratiedämpfend auswirken. Wer in einem Ministerium wie bisher schnell einmal ein Schreiben an die Kommunen herausgibt – zum Beispiel: Bei den Kindergärten ist folgender Standard einzuhalten... –, der muss sich in Zukunft überlegen, wie viel kostet das und kann ich es aus dem Etat meines Ministeriums, meines Ressorts und meiner Abteilung bezahlen. Wenn die Antwort Nein heißt, wird es die betreffende Person sehr schnell unterlassen, einen allgemeinen zusätzlichen Standard zu setzen. Sie wird sich überlegen, ob es nicht ausreicht, auf ein bestimmtes Problem hinzuweisen und den Kommunen die Freiheit zu lassen, innovativ tätig zu werden und sich eigene Lösungen zu überlegen, die vielleicht nicht ganz so teuer sind wie der eine oder andere Standard, der zentral gesetzt wird. Hier ist insbesondere das Kultusministerium in den letzten Jahrzehnten äußerst erfinderisch gewesen.

(Beifall bei der SPD)

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, eines ist auch klar: Die heute zur Abstimmung stehende Regelung wird nicht dazu führen, dass automatisch mehr Geld im Haushalt des Freistaates zur Verfügung steht. Sie kann nur dazu führen, dass es zu Umschichtungen in diesem Haushalt kommt. Das heißt, dass wir unseren Gesetzen zukünftig den einen oder anderen Euro hinzuzufügen und den Kommunen zu überweisen haben. Das Geld selbst wird sich nicht vermehren.